Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Vechta

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Vechta

Kapitelplatz 8

49377 Vechta

 

 

Telefon: 04441 / 8706-0

Fax: 04441 / 8706-166

 

E-Mail: agvec-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Vechta (01/2012)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.02.2012 - www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/master/C14349718_N14352544_L20_D0_I6434237.html

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Oldenburg

Oberlandesgericht Oldenburg

 

 

Direktorin am Amtsgericht Vechta: Mechthild Beckermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954 in Löningen/Landkreis Cloppenburg) - Richterin am Amtsgericht Vechta / Familiengericht / Direktorin am Amtsgericht Vechta (ab 02.06.1997, ..., 2012) - 1980 bis 1984 Probezeit in den Landgerichtsbezirken Aurich und Osnabrück. Ab 1984 bis 1991 Richterin am Amtsgericht Bersenbrück. Ab 1991 Richterin am Amtsgericht Vechta. Seit 1996 Direktorin am Amtsgericht Vechta. http://www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22609&article_id=80785&_psmand=159

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta: Dr. Thomas Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962 in Vechta) - Richter am Amtsgericht Vechta / Familiengericht - Abteilung 12 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta (ab 10.05.2001, ..., 2012) - ab 1992 bis 1996 Assessor im OLG-Bezirk Oldenburg. Seit 1996 Richter am Amtsgericht in Vechta mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familiensachen. Ab 2001 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta. EDV Gerichtstag 2007. FamRZ 8/2008. FamRZ 14/2009. http://www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22609&article_id=80785&_psmand=159

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Vechta 12 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Vechta

 

 

Väternotruf Vechta

August Mustermann

Musterstraße 1

49377 Vechta

Telefon: 04441 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Gabriele Alscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Vechta (ab 28.01.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Schan aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Alscher aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Mechthild Beckermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954 in Löningen/Landkreis Cloppenburg) - Richterin am Amtsgericht Vechta / Familiengericht / Direktorin am Amtsgericht Vechta (ab 02.06.1997, ..., 2012) - 1980 bis 1984 Probezeit in den Landgerichtsbezirken Aurich und Osnabrück. Ab 1984 bis 1991 Richterin am Amtsgericht Bersenbrück. Ab 1991 Richterin am Amtsgericht Vechta. Seit 1996 Direktorin am Amtsgericht Vechta. http://www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22609&article_id=80785&_psmand=159

Michael Brüggemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 15.07.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.06.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.

Dr. Stephan große Siemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 04.02.1998, ..., 2012)

Ludger Haskamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 18.10.1982, ..., 2012)

Thomas Heitmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 12.09.1994, ..., 2012) - 01.02.2012: "Aufgrund der (   ) wird dem Amtsgericht Vechta ab 01.02.2012 Richterin Arkenstette mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft zugewiesen."

Almuth Holtz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Vechta (ab 24.10.1990, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 24.10.1990 als Richterin am Amtsgericht Vechta aufgeführt. April 2009: Fall Frau K.

Anette Klausing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Vechta (ab 15.05.1992, ..., 2012)

Dr. Thomas Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962 in Vechta) - Richter am Amtsgericht Vechta / Familiengericht - Abteilung 12 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta (ab 10.05.2001, ..., 2012) - ab 1992 bis 1996 Assessor im OLG-Bezirk Oldenburg. Seit 1996 Richter am Amtsgericht in Vechta mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familiensachen. Ab 2001 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta. EDV Gerichtstag 2007. FamRZ 8/2008. FamRZ 14/2009. http://www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22609&article_id=80785&_psmand=159

Hermann Pieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 02.04.1979, ..., 2012) - "Wer hat Angst vorm Mümmelmann?" - siehe unten

Josef Röwe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Vechta / Familiengericht (ab 03.01.1994, ..., 2012)

Brigitte Schaper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Vechta / Familiengericht - Abteilung 12 (ab 06.01.1993, ..., 2012)

 

 

Richter auf Probe: 

Arkenstette - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab , ..., 2011, 2012) - 2011: abgeordnet als Richterin/Staatsanwältin auf Probe an die Staatsanwaltschaft Aurich. GVP 01.06.2011: abgeordnet als Richterin/Staatsanwältin auf Probe an das Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2012. Ab 01.02.2012: abgeordnet mit hälftiger Arbeitskraft als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Vechta. "Aufgrund der (   ) wird dem Amtsgericht Vechta ab 01.02.2012 Richterin Arkenstette mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft zugewiesen."

 

 

Abteilungen am Familiengericht Vechta:

12 F - 

Dr. Thomas Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962 in Vechta) - Richter am Amtsgericht Vechta / Familiengericht - Abteilung 12 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta (ab 10.05.2001, ..., 2012) - ab 1992 bis 1996 Assessor im OLG-Bezirk Oldenburg. Seit 1996 Richter am Amtsgericht in Vechta mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familiensachen. Ab 2001 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Vechta. EDV Gerichtstag 2007. FamRZ 8/2008. FamRZ 14/2009

Brigitte Schaper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Vechta / Familiengericht - Abteilung 12 (ab 06.01.1993, ..., 2012)

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Vechta tätig:

Axel Krüger (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Vechta (ab 07.09.1973, ..., 2005) 

Franz-Michael Holling (geb. 26.9.1964 in Meppen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück (ab , ..., 2009) - ab 1994 zunächst als Rechtsanwalt und Repetitor in Münster tätig. Ab Februar 1995 Richter im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Ab Herbst 1998 Wechsel in die Niedersächsische Justiz. Stationen beim Landgericht Osnabrück, Amtsgericht Vechta, bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück und beim Landesjustizprüfungsamt. Am 12.9.2001 zum Richter am Landgericht Osnabrück ernannt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Vechta (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Vechta für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Vechta (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Anna Margarete Eiken

Rechtsanwältin

Mediatorin BAFM

Haarenufer 32

26122 Oldenburg i.O.

Tel:0441 / 73071 o.72

Fax: 0441 / 77 74 80

E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-bew.de

 

 

Gutachter:

 

Maja Egge 

Diplom-Psychologin 

27724 Ritterhude

Beauftragung am Amtsgericht Langen (bei Bremerhaven), Amtsgericht Vechta

Sorgerechtsgutachten 1997 - Jugendamt Vechta

 

 

Prof. Wolfgang Trennheuser

Dipl.-Psychologe und Psychotherapeut

Am Sonnenhügel 6

49088 Osnabrück

Tätig als Professor an der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland. Staatlich anerkannte Hochschule für soziale Arbeit und Gesundheitspflege. www.kath-fh-nord.de

Beauftragung am Amtsgericht Osnabrück, Amtsgericht Vechta, Landgericht Osnabrück

(ab , ..., 2002)

Der Diplom-Psychologe Wolfgang Trennheuser empfiehlt als Gutachter in einem Verfahren Amtsgericht Vechta einen Umgangsauschluss für einen Vater. 

Herr Trennheuser wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Vechta

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Vechta noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Vechta

 

 

 


 

 

Lehrerin verklagt Schülerin

Wer hat Angst vorm Mümmelmann?

Eine Lehrerin sieht eine Hasenzeichnung an der Tafel, verlässt aufgelöst den Klassenraum - und verklagt später eine Schülerin. Hat die 60-Jährige eine Hasenphobie? Geht es um perfides Schüler-Mobbing gegen Lehrer? Über den kuriosen Fall musste nun ein Gericht in Vechta entscheiden.

Eine Lehrerin in Vechta ist mit ihrer Klage gegen ein 16-jähriges Mädchen in erster Instanz gescheitert. In einem höchst kuriosen Fall war die Schülerin verklagt worden: Sie sollte nicht mehr behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen schreiend das Klassenzimmer verlasse. Zudem sollte die Schülerin es unterlassen, Hasenbilder an die Tafel zu malen.

Das Amtsgericht in Vechta wies jetzt die Klage ab. Denn eine Mitschülerin hatte im Prozess ausgesagt und bestätigt, dass die Lehrerin tatsächlich schreiend den Klassenraum verlassen hatte, als sie eine Hasenzeichnung an der Tafel sah. Wie das Gericht SPIEGEL ONLINE mitteilte, handelte es sich somit um eine "Tatsachenbehauptung, die sich als wahr erwiesen hat" und somit zulässig sei.

Über den Fall verhandelt wurde bereits im Juni, am Dienstagmorgen verkündete Richter Hermann Pieper das Urteil: Klage abgewiesen, die Lehrerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.

"Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing"

Ein Fall von Schüler-Mobbing gegen Lehrer - oder die Überreaktion einer überempfindlichen Lehrkraft? Es habe sich um einen typischen Ehrenschutzprozess gehandelt, weil die 60-jährige Lehrerin sich gemobbt gefühlt habe, so Pieper. Wörtlich sagte er nach der Entscheidung: "Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing."

Der Medienandrang zur Urteilsverkündung war groß, sogar das russische Fernsehen war gekommen. Das Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am letzten Verhandlungstag hatte als Zeugin auch eine Schülerin einer anderen Schule in Goldenstedt ausgesagt, wo die Lehrerin zuvor unterrichtete: Sie bestätigte, dass die Frau weinend aus der Klasse laufe, wenn sie einen Hasen an der Tafel sehe.

Dort, im zehn Kilometer von Vechta entfernten Goldenstedt, war die Klägerin 2008 als Lehrerin angestellt und hatte bereits damals eine Schülerin aus den gleichen Motiven verklagt wie nun in Vechta. Das Verfahren endete damals mit einem Vergleich. Der seinerzeit unterlegenen Schülerin wurde damals verboten, weiterhin zu verbreiten, die Lehrerin leide unter Hasenangst.

Pech für die Deutsch- und Erdkundelehrerin war wohl, dass die jetzt verklagte Schülerin der Vechtaer Schule zuvor im Goldenstedt zur Schule gegangen war und dort von der Hasenangst-Geschichte gehört hatte. Später wechselten Schülerin und Lehrerin unabhängig voneinander an die Haupt- und Realschule in Vechta.

Die Lehrerin ist derzeit krankgeschrieben

Vor Gericht sagte die 16-jährige Beklagte aus, ihr neuer Klassenlehrer habe zu Beginn des Schuljahres die Namen der Lehrer aufgezählt, die in der neunten Klasse unterrichten sollten, darunter den der Klägerin. Daraufhin habe sie "Oh, nee" gesagt. Ihre Mitschüler hätten in der Folge wissen wollen, was denn mit der Lehrerin sei.

Deshalb habe sie den anderen von der angeblichen Angst vor Hasen erzählt - an ihrer früheren Schule in Goldenstedt sei die Lehrerin wegen Hasenzeichnungen an der Tafel aus dem Unterricht geflüchtet. Zwei Mitschüler hätten dann eine Woche später aus Neugier ausprobieren wollen, wie denn die Frau tatsächlich auf Hasenzeichnungen an der Tafel reagiere.

Die Mutter der 16-Jährigen sagte, ihre Tochter habe mit den Hasenbildern nichts zu tun gehabt und "auch keine Schüler gegen die Lehrerin aufgestachelt". Dennoch habe sie sofort ein Schreiben vom Anwalt der Lehrerin bekommen. "Die Lehrerin hat vorher nicht einmal mit ihr gesprochen", so die Mutter, "ich finde das unmöglich."

Selbst Lehrerkollegen kritisieren die Klage

Zur Urteilsverkündung erschienen weder die derzeit krankgeschriebene Lehrerin noch die Schülerin, aber Angehörige von beiden. "Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt", sagte die erleichterte Mutter der Schülerin auf die Frage, ob ihre Tochter wegen des Rechtsstreits Nachteile in der Schule befürchte. Wegen des Verfahrens habe das Mädchen "psychischen Stress" gehabt; die Zensuren seien so schlecht geworden, dass ihre Tochter nicht versetzt werde. Lachen könne sie über den sonderbaren Fall nicht, sagte die Mutter: "Ich habe zu viele schlaflose Nächte gehabt."

Zur Urteilsverkündung kam auch der Klassenlehrer der Schülerin, der vor Gericht als Zeuge ausgesagt hatte. "Einerseits muss man solidarisch mit Lehrern sein", sagte er - aber gleich eine Klage einzureichen, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Die Lehrerin habe bereits seit vielen Jahren Stress mit Schülern; für die betroffene Schule sei "das Ganze nicht gut".

Die Familie der 16-Jährigen hatte vor dem Prozess erklärt, den Streit notfalls weiter juristisch ausfechten zu wollen und sich gegen die ungewöhnliche Klage zu wehren. "Das kann man nicht durchgehen lassen", sagte die Mutter. "Man kann Kinder nicht so fertigmachen." Sie hoffe, dass ihre Tochter jetzt doch noch in die 10. Klasse versetzt werde, bei der Schulbehörde habe sie einen entsprechenden Antrag gestellt.

Dass die Lehrerin wieder an der Schule unterrichten wird, glaubt die Mutter nicht.

jol/cht/dpa/ddp

20.07.2010

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,707440,00.html#ref=nldt

 

 

 

 


 

 

Lehrer-Mobbing?

Ihr Name ist garantiert nicht Hase

Sie soll beim Hören des Wortes «Hase» einen Tobsuchtsanfall bekommen. Soweit das Gerücht um eine Lehrerin aus Vechta. Weil eine Schülerin dies verbreitete, steht das Mädchen nun vor Gericht. Die Lehrerin hat geklagt.

Phobie? Dabei ist der Hase doch so possierlich. Text Phobie? Dabei ist der Hase doch so possierlich. Foto: Johannes Lang/ddp

Ein kurioser Fall von Mobbing beschäftigt derzeit das Amtsgericht Vechta. An einer Schule in Vechta hatte eine Schülerin Gerüchte über eine Hasenphobie ihrer Lehrerin gestreut, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Daraufhin zeichneten zwei Mitschülerinnen Hasen an die Tafel des Klassenzimmers. Vor dem Amtsgericht wird nun eine Unterlassungsklage der Lehrerin gegen die Drahtzieherin der Aktion verhandelt. Der Sprecherin zufolge wurde nach der ersten Beweisaufnahme ein zweiter Termin anberaumt.

Die Lehrerin hatte bereits 2008 in einem ähnlichen Fall eine Schülerin verklagt. Damals endete das Verfahren mit einem Vergleich. Die Schülerin verpflichtete sich, nicht länger zu behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen oder bei dem Hören des Wortes «Hase» einen Tobsuchtsanfall erleide und den Klassenraum verlasse.

30.04.2010

http://www.news.de/gesellschaft/855054932/ihr-name-ist-garantiert-nicht-hase/1/

 

 


 

 

50-Jähriger zieht Kind an Haaren und Ohren

Vechta (km) - Ein jetzt 14-jähriger Junge wurde in Vechta vom Lebensgefährten seiner Mutter von 2003 bis 2007 geschlagen und gequält. Wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde der 50-jährige Vechtaer zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 2000 Euro an das Westfälische Kinderdorf zahlen.

Es ging in dem Verfahren, das an zwei Tagen mit zahlreichen Zeugen vor dem Jugendgericht geführt wurde, um schwierige Familienverhältnisse mit siebenjährigem "Rosenkrieg" zweier Eheleute. Dabei wurde deutlich, wie sehr die Kinder unter solchen Verhältnissen leiden müssen. Wiederholt wurde das Jugendamt um Hilfe gebeten.

Eine 43-jährige Frau, die sich von ihrem Mann getrennt hatte, zog in Vechta mit zwei von drei Kindern mit dem angeklagten Mann zusammen. Eine 13-jährige Tochter verließ die neue Familie bald wieder und zog zu ihrem leiblichen Vater. Der neunjährige Sohn blieb vorerst in der neuen Gemeinschaft. Er sei ein schwieriges Kind gewesen - und wurde vom Lebensgefährten der Mutter, der nicht arbeitete, in vier Fällen (sechs waren angeklagt, zwei wurden eingestellt) derart an den Haaren und Ohren gezogen, dass der Junge keine Bodenhaftung mehr hatte.

Außerdem wurde er nachts aus dem Bett geholt und im Badezimmer in eine Ecke gedrückt und am Hals gewürgt. Häufig bekam er "Backpfeifen" mit der Folge von Nasenbluten, zudem wurde er gezwungen, seitenweise Strafarbeiten zu schreiben. Im April 2007 verließ der dann 13-Jährige die Familie und kehrte ebenfalls zu seinem leiblichen Vater zurück. Die angeklagten Taten erklärte der Junge in der Hauptverhandlung nach Ansicht der Jugendrichterin und der Staatsanwältin glaubhaft. Der Angeklagte bestritt die Tat. Darin wurde er von der Mutter des Jungen bestätigt, die von den Übergriffen nie etwas bemerkt haben wollte, sich aber auch in einer psychisch schwierigen Situation befand. Eine Familienhelferin schilderte, dass der Junge in seinem Verhalten heute derart gestört sei, dass psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden müsse.

http://www.ov-online.de/index.php?option=com_content&task=view&id=153089

 

 

 


 

 

Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt

Oldenburg (ddp-nrd). Wegen Totschlags und versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 37-Jährigen aus Bakum (Kreis Vechta) zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Mann im März 2008 mit einem Beil und einem Klappmesser bewaffnet in die Wohnung seiner Schwester eindrang und sowohl sie als auch seine getrennt von ihm lebende Ehefrau attackierte. Die Ehefrau erlag den Verletzungen.

Der Tat war den Angaben zufolge ein monatelanger Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind vorangegangen. In dem Glauben, seine Frau und seine Schwester wollten ihm den Kontakt zu seiner Tochter verbieten, griff der 37-Jährige am Tatabend zunächst seine Schwester an und schlug ihr das Beil bis auf den Knochen in den Oberarm. Anschließend stach er mit dem Messer 16 Mal auf seine Frau ein. Er ließ erst ab, als einer der Hunde des Opfers ihn ins Bein biss. Anschließend lief er aus der Wohnung und forderte einen Nachbarn auf, einen Rettungswagen zu rufen.

www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90334

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da fragt man sich doch, was das zuständige Familiengericht und Jugendamt in der Streitzeit unternommen hat, denen wird doch der Streit nicht verborgen geblieben sein.

 

 


 

 

Selbstverschuldete Katastrophe

"Meine als Mutter selbstverschuldete Katastrophe begann ...

... Meine Tochter ... überlebte diesen sog.erweiterten Suizidversuch nicht, ich hingegen ja. Ich schämte u.verurteilte mich bis zum heutigen Tag für diese unüberlegte Tat, wurde vom Landgericht Braunschweig zu 4,6 Jahren Gefängnis verurteilt, wovon ich 4,2 Jahre im Gefängnis verbringen musste, ..."

aus dem Bericht einer Mutter an den Väternotruf - 06.01.2011

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Schnuffi - Mänchen [mailto:schnuffis-home@freenet.de]

Gesendet: Samstag, 21. August 2004 16:35

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Hallo

 

Ich bin ein Vater der am Boden zerstört ist. Ich habe mich schon abgefunden, das ich nie wieder mein Sohn sehe. vielleicht habt Ihr gute Ratschläge für mich Ihr könnt diese Geschichte auch veröffentlichen. Ich habe für alles belege, Gerichtsurteile usw. in Original. Ich wurde noch nie so durch die Gerichte und der Polnischen Justiz "verarscht" (Tschuldigung) worden. Aber lest bitte mein Tagebuch http://schnuffishome.log.ag/

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Schnuffi - Mänchen [mailto:schnuffis-home@freenet.de]

Gesendet: Donnerstag, 2. September 2004 18:31

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Betreff: AW: Hallo

 

Hallo

hier in Deutschland war das Amtsgericht Vechta Herr Möller zuständig.

In Polen war das Gericht in sroda slaska zuständig. Den Namen von dem Richter ist mir unbekannt weil ich keine Dokumente aus Polen mitgekriegt habe. Der Generalbundesanwalt Beim Bundesgerichtshof Zentrale Behörde in Bonn hat dieses weitergeleitet. Der Name von der Sachbearbeiter Herr Hansen Az SRÜ - A - 35/04.

 

 

 

 


 

 

Sind Kindesinteressen beim Amtsgericht in Vechta schlecht aufgehoben?

In einem dem Väternotruf bekannt gewordenen Fall beim Amtsgericht Vechta, geht es um die Frage, ob einem Elternteil und seinem Kind der persönliche Umgang mit einander untersagt wird.

Diese, die Interessen des Kindes erheblich berührende Fragestellung des Gerichtes, führt für den zuständigen Richter nicht etwa dazu, einen Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) für das vom Umgangsauschluss bedrohte Kind einzusetzen.

Man fragt sich, wie lange es beim Amtsgericht Vechta dauert, bis die Intentionen der Kindschaftsrechtsreform von 1998 umgesetzt werden.

11/2002

 

 

 


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