Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Wetter

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Wetter

Gustav-Vorsteher-Straße 1

58300 Wetter (Ruhr)

 

Telefon: 02335 / 9189-0

Fax: 02335 / 1388

 

E-Mail: poststelle@ag-wetter.nrw.de

Internet: www.ag-wetter.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Wetter (12/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - vermutlich veraltet mit Stand vom 01.07.2022 - https://www.ag-wetter.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Hagen

Oberlandesgericht Hamm

 

 

Direktor am Amtsgericht Wetter: Till Deipenwisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Wetter / Direktor am Amtsgericht Wetter (ab , ..., 2018, ..., 2023 - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.07.2006 als Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.01.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 27.01.2014 als Direktor am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008, 2009: Pressesprecher am Landgericht Hagen. 2023: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Wetter.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wetter: 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Wetter 34 Beamte und Angestellte, davon 5 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Wetter für das Gebiet der Städte Wetter (Ruhr) und Herdecke mit insgesamt etwa 60.000 Einwohnern.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Herdecke - Stadtjugendamt

Jugendamt Wetter - Stadtjugendamt

Jugendamt Ennepe-Ruhr-Kreis

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Till Deipenwisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Wetter / Direktor am Amtsgericht Wetter (ab , ..., 2018, ..., 2023 - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.07.2006 als Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.01.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 27.01.2014 als Direktor am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008, 2009: Pressesprecher am Landgericht Hagen. 2023: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Wetter.

Gerry-Lyn Daniela Hardt-Hagemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Amtsgericht Wetter (ab 10.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem NamenGerry-Lyn Daniela Hardt ab 31.10.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab  10.12.2020 als Richterin am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 01.02.2021: unter dem Namen Gerry-Lyn Daniela Hardt zur Richterin am Amtsgericht (Wetter) ernannt. Amtsgericht Wetter - GVP 14.02.2022: unter dem Namen Hardt-Hagemeyer als Richterin am Amtsgericht aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Wetter - GVP 01.07.2022: Familiensachen.

Greta Tuschhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Wetter (ab 01.03.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Amtsgericht Wetter - GVP 30.05.2022: Richterin am Amtsgericht Tuschhoff kehrt zum Amtsgericht Wetter zurück. ... Familiensachen. Amtsgericht Wetter - GVP 01.07.2022: Familiensachen.

Janbernd Wessel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Wetter (ab 09.11.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.10.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.2010 als Richter am Amtsgericht Wetter aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Wetter - Familiensachen (Familienname A-H). Amtsgericht Wetter - GVP 01.07.2022. 2023: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Wetter.

 

 

Richter auf Probe:

Martin Ulrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab 14.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.05.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Amtsgericht Iserlohn - GVP 03.03.2020: "Richter Pohl wird mit Wirkung vom 09.03.2020 mit seiner ganzen Arbeitskraft an das Amtsgericht Iserlohn abgeordnet. Ab dem 01.04.2020 ist Richter Ulrich mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Iserlohn abgeordnet." Amtsgericht Wetter - GVP 01.01.2020: Richter auf Probe. Amtsgericht Wetter - GVP 14.02.2022: Richter auf Probe - Richter Ulrich wird zum 01.03.2022 an das Amtsgericht Wetter abgeordnet. Amtsgericht Wetter - GVP 01.07.2022; Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Sabine Ulrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Ahlen (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz und 2020 ab 03.11.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 01.10.2014: Löschungen als Rechtsanwalt: ... Sabine Ulrich in Münster. Amtsgericht Ahlen - GVP 01.01.2019, 01.07.2020: Richterin auf Probe. Amtsgericht Ahlen - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Richterin am Amtsgericht.

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Wetter:

5 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Wetter tätig:

Dr. Stephan Anstötz (Jg. 1976) - Richter am Landgericht Hagen (ab 12.11.2007, ..., 2009) - 2008 offenbar eingesetzt am Amtsgericht Wetter / Familiensachen A-E und G.-Z

Heinz-Dieter Beckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Wetter (ab 31.01.1986, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.01.1986 als Richter am Amtsgericht Wetter aufgeführt.

Jürgen Kaiser (geb. 26.10.1943) - Richter am Amtsgericht Wetter / Familiengericht Buchstabe F / Direktor am Amtsgericht Wetter (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 13.08.1980 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan vom 01.20.2009 des Amtsgerichts Wetter nicht aufgeführt. Herr Kaiser sorgte am Amtsgericht Wetter für das sogenannte Kaiserwetter - endlich einmal eine gute Nachricht aus der deutschen Gerichtsbarkeit.

Michalik (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Wetter / Familiengericht (ab , ..., 2005)

Dieter Neuhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Altena / Direktor am Amtsgericht Altena (ab 11.12.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.03.2001 als Richter am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.2008 als Direktor am Amtsgericht Altena aufgeführt.

Christian Potthast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) -Vorsitzender  Richter am Landgericht Hagen (ab 08.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.05.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.06.2010 als Richter am Amtsgericht Wetter aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Wetter - Familiensachen - Abteilung 5 (Familienname I-Z). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.06.2010 als Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.06.2020 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heinrich Georg Potthast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Euskirchen / Direktor am Amtsgericht Euskirchen (ab 01.01.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1986 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Euskirchen aufgeführt.   

Karl-Ulrich Steuber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Wetter / Direktor am Amtsgericht Wetter (ab 23.09.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1986 als Richter am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.09.2010 als Direktor am Amtsgericht Wetter aufgeführt. Namensgleichheit mit: Steuber (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Steuber nicht aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2019: Richter auf Probe. 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Wetter (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Wetter für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Wetter (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Ennepetal

überregionale Beratung

http://familienberatung-ennepetal.de

 

 

Familienberatung Gevelsberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-gevelsberg.de

 

 

Familienberatung Hagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-hagen.de

 

 

Familienberatung Hattingen

überregionale Beratung

http://beratung-hattingen.de

 

 

Familienberatung Schwelm

überregionale Beratung

http://familienberatung-schwelm.de

 

 

Familienberatung Wetter

überregionale Beratung

http://familienberatung-wetter.de

 

 

Familienberatung Witten

überregionale Beratung

http://familienberatung-witten.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Erziehungs- und Familienberatungsstelle des GVS

Hauptstelle Herdecke

Bachplatz 3 (Zugang über „Neue Bachstraße 3“)

58313 Herdecke

Telefon: 0 23 30 / 916 17 08

alt: Goethestr. 20a, 58313 Herdecke

Telefon: 02330 / 603-115

E-Mail: erziehungsberatung-herdecke@gvs-herdecke.de

Internet: https://gvs-eb.de

http://www.gvs-herdecke.de

Träger: Gemeinnütziger Verein für Sozialeinrichtungen Herdecke e.V. (GVS)

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

Vorstand - 2022: Susanne Kipper - geschäftsführender Vorstand

Mitarbeiter/innen - 2022: Andrea Mertens (Dipl.- Psychologin, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Willi Wolf (Dipl.-Pädagoge, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Simon Clemens (M.A., Erziehungswissenschaft, Systemischer Berater (SG)); Ina Wetter (Dipl-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF), Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT), „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Anja Jung - Sekretariat; Karin Wiedemann - Sekretariat

 

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle des GVS - Außenstelle der EB Herdecke -

Heinrich-Kamp-Str. 11 

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 / 1230

E-Mail:

Internet: http://www.gvs-herdecke.de

Träger: Gemeinnütziger Verein für Sozialeinrichtungen Herdecke e.V. (GVS)

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter  

Vorstand - 2022: Susanne Kipper - geschäftsführender Vorstand

Mitarbeiter/innen - 2022: Andrea Mertens (Dipl.- Psychologin, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Willi Wolf (Dipl.-Pädagoge, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Simon Clemens (M.A., Erziehungswissenschaft, Systemischer Berater (SG)); Ina Wetter (Dipl-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF), Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT), „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Anja Jung - Sekretariat; Karin Wiedemann - Sekretariat

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle des GVS - Außenstelle der EB Herdecke -

Heinrich-Kamp-Straße 11

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 / 1230

E-Mail: info@gvs-herdecke.de

Internet: http://www.gvs-herdecke.de

Träger: Gemeinnütziger Verein für Sozialeinrichtungen Herdecke e.V. (GVS)

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

Vorstand - 2022: Susanne Kipper - geschäftsführender Vorstand

Mitarbeiter/innen - 2022: Andrea Mertens (Dipl.- Psychologin, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Willi Wolf (Dipl.-Pädagoge, „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Simon Clemens (M.A., Erziehungswissenschaft, Systemischer Berater (SG)); Ina Wetter (Dipl-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF), Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT), „Kinderschutzfachkraft“ gemäß §§ 8a/b SGB VIII); Anja Jung - Sekretariat; Karin Wiedemann - Sekretariat

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Jugendamt Wetter Sozialer Dienst

Bornstraße 2

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 / 840-350

E-Mail: susanne.auschner@stadt-wetter.de

Internet: http://www.wetter.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung

 

Jugendamt Herdecke Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)    

Stiftsplatz 4

58313 Herdecke

Telefon: 02330 / 611-353

E-Mail:  

Internet: http://www.herdecke.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Selma Michau

Diplom-Pädagogin 

Lösungsorientierte Sachverständige im Familienrecht 

Verfahrensbeistand

Hattingen

Internet: http://www.michau-adk.de

Mitglied im Verband Anwalt des Kindes - www.v-a-k.de

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Rainer Budde

Rechtsanwalt und Notar, Familienrecht, Straßenverkehrsrecht

Am Markt 2

58239 Schwerte

Telefon: 02304 / 130 17 und 130 97

E-Mail: ra-budde@versanet.de

 

 

Gutachter:

 

Anita Schmidt

Diplom-Pädagogin

58095 Hagen

Internet: www.mediation-ruhr.de/profil_schmidt.html

Beauftragung am Amtsgericht Wetter 2003.

 

 

Hubert Hermes

Dr. rer. nat

Diplom-Psychologe

Grimmelshausenweg 29

59494 Soest

Internet: http://www.psychologie-dienste.de

Verbandelt mit der sogenannten GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Herr Hermes ist aktiv in der sogenannten GWG Soest, was immer das auch sein mag. Die sogenannte GWG Soest betreibt eine "intensive kollegiale Supervision und Zusammenarbeit" mit der sogenannten "GWG Münster" - nun hoffentlich nicht so intensiv, das die Hosenträger nicht mehr halten.

Beauftragung am Amtsgericht Wetter durch Richterin Michalik (2005)

 

 

Dr. med. Ursula Simon

Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie

58730 Fröndenberg

Internet: http://www.dr-ursula-simon.de/

 

 

Jutta Wallmeyer

Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Brockhausweg 13

44141 Dortmund

oder auch: Beguinenstr. 6, 44388 Dortmund

Internet: http://www.kinderpsychiatrie-dortmund.de

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Ennepe-Ruhr-Kreis

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Ennepe-Ruhr-Kreis

Frauenhaus Ennepe-Ruhr-Kreis

Straße:

58400 Witten

Telefon: 02339 / 6292

E-Mail: frauenhaus.en@t-online.de

Internet:

Träger: Frauen helfen Frauen EN e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt) 

 

Frauenhaus Wetter

Achtung im gesamten Frauenhaus herrscht Babywurfverbot. Wer sich nicht dran hält, der fliegt.

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Wetter e.V.

Bismarckstraße 29

58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 / 4117

E-Mail: info@dksb-wetter.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-wetter.de

Träger: Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Angebote: Gruppenarbeit, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

 


 

 

 

Kornelia Paucke

FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und

- psychotherapie

58452 Witten

04.11.2010

 

"Fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme zur Vorlage beim Jugendamt und Familiengericht

Betr.:

...

wohnhaft in 58300 Wetter, ...

...

Ich halte es für zwingend erforderlich, erneut familiengerichtlich zu überprüfen, ob eine gesetzliche Betreuung des Vaters mit einer stationären Therapie und medikamentösen Behandlung indiziert ist."

 

 

Richter Potthast - Amtsgericht Wetter: "Aus den beigezogenen Betreuungsakten ergab sich kein Hinweis darauf, dass der Antragsgegner krankheitsbedingt nicht in der Lage sein könnte, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen und danach zu handeln. Vielmehr deuten zahlreich Umstände darauf hin, dass der Antragsgegner zu jedem Zeitpunkt in der Lage ist, sein Verhalten zu steuern."

 

 

Abschrift

5 F 370/09

Erlassen / Verkündet am: 22. 12. 2010

Amtsgericht Wetter

Familiensache

Beschluss

In der Familiensache

1. Des Kindes ... , geb. am ... .

2. Des Kindes ... , geb. am ...

3. Des Kindes ... , geb. am ... 

4. Des Kindes ... , geb. am ...,

Sämtlich gesetzlich vertreten durch die Kindesmutter gesetzlich Frau ... , 58300 Wetter,

Antragssteller,

Verfahrensbevollmächtigte zu 2, 4: Rechtsanwältin Heidenreich-Nestler, Ulrike, Neustr. 5, 58285 Gevelsberg,

Gegen

Herrn ... , 58300 Wetter,

Antragsgegner,

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heitkötter, Konkordiastrasse 24, 58095 Hagen,

Hat das Amtsgericht Wetter

Auf die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember 2010

Durch den Richter am Amtsgericht Potthast

B e s c h l o s s e n:

Gegen den Antragsgegner werden wegen des andauernden Verstoßes gegen das mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15. Juli 2009 (Az. 5 F 183/09) aufgegebene Unterlassungsgebot 14 Tage Ordnungshaft festgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

I.

Die Antragsteller sind die leiblichen Kinder des Antragsgegners aus der am 21. Juli 1989 geschlossenen Ehe mit der Kindesmutter. Die Eltern trennten sich am 01. Mai 2002. Die Ehe der Kindeseltern wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetter (Ruhr) vom 08. März 2006 geschieden (5 F 396/05). Der Scheidungsausspruch ist seit dem 18. April 2006 rechtskräftig. Der Kindesvater, der an einer schizoaffektiven Psychose mit manischen Wahninhalten in Form von Größenwahn und Selbstüberschätzung leidet, war bereits vor der Trennung seit Beginn des Jahres 2002 stationär im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke behandelt worden. Aufgrund seiner Erkrankung wurde für den Kindesvater eine gesetzliche Betreuung eingerichtet (6 XVII Sch 179), die zuletzt beim Amtsgericht Köln geführt wurde (53 XVII Sch 734). Die Betreuung wurde nach einem tätlichen Angriff auf den Betreuer beendet, da nach Einschätzung der zuständigen Richterin der Kindesvater nicht betreubar war. Ein auch auf Anregung des Familiengerichtes eingeleitetes erneutes Betreuungsverfahren (6 SVII Sch 362) wurde eingestellt, da dem Kindesvater ein freier Wille attestiert wurde und dieser der Einrichtung einer Betreuung widersprochen hatte. Zwischen den Kindeseltern bestanden seit der Trennung Differenzen über Art und Umfang der Umgangskontakte. Mit dem Schriftsatz vom 02. September 2005 beantragte die Kindesmutter, ihr die alleinige elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder zu übertragen und festzustellen, dass dem Kindesvater bis auf weiteres ein Umgangsrecht nicht zusteht (5 F 336/07). Nach Verbindung diese Verfahrens mit dem Verfahren 5 F 423/02 verständigen sich die Kindeseltern in der mündlichen Verhandlung vom 02. Dezember 2005 darauf, dass Umgangskontakte zwischen dem Kindesvater und den gemeinsamen Kindern nur in Begleitung und nach Vorgabe des Jugendamtes stattfinden sollten. Mit Beschluss vom gleichen Tage wurde der Kindesmutter die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder allein übertragen. In der Folgezeit kam es bei der Umsetzung der begleiteten Umgangskontakte zu erheblichen Konflikten mit den Mitarbeitern des Jugendamtes. Die Umgangskontakte an sich verliefen jedoch beanstandungsfrei, wie sich aus der Sitzungsniederschrift vom 08. November 2006 (5 F 209/06) ergibt. Mit Beschluss vom 15. Juli 2009 (5 F 183/09) wurde dem Kindesvater untersagt, außerhalb der vom Jugendamt Wetter festgesetzten und begleiteten Umgangskontakte Kontakt zu den minderjährigen Kindern aufzunehmen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass die Kinder durch das Verhalten des Kindesvaters erheblich verunsichert würden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Amtsgerichtes Wetter vom 15. Juli 2009 Bezug genommen. Da der Kindesvater in der Folgezeit auch weiterhin Kontakt mit den gemeinsamen Kindern aufnahm und sich z.T. täglich vor dem in unmittelbarer Nähe der Wohnung der Kindesmutter befindlichen PLUS- (nunmehr Netto-) Markt aufhielt, wurde ihm mit Beschluss vom 19. Februar 2010 (5 F 370/09) die Verhängung von Ordnungsmitteln zur Durchsetzung der gerichtlichen Anordnung angedroht. Die Kindesmutter berichtete in der Folgezeit über zahlreiche Verstöße des Antragsgegners gegen das ausgesprochene Kontaktverbot. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Berichte der Kindesmutter Bezug genommen.

Das Gericht hat die gesetzliche Vertreterin der Antragssteller und den Antragsgegner persönlich angehört. Von einer persönlichen Anhörung der Antragssteller selber hat das Gericht abgesehen, da sich diese durch die gegenwärtige Situation bereits in einem erheblichen Loyalitätskonflikt befinden, der durch eine weitere Stellungnahme im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung weiter vertieft werden würde und angesichts der angespannten Situation eine unzumutbare Belastung der noch minderjährigen Antragsteller mit sich bringen würde. Die Beteiligten hatten im Termin vom 11. August 2010 einen Vergleich geschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Sitzungsniederschrift vom 11. August 2010 (Az. 5 F 138/10) Bezug genommen. Mit Schreiben vom 19. November 2010 übersandte das Jugendamt der Stadt Wetter eine ärztliche Stellungnahme der Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ... aus ... betreffend das Kind ... und wies auf weitere psychische Auffälligkeiten bei den übrigen Kindern hin.

Die Antragsteller beantragen,

Gegen den Antragsgegner wegen des andauernden Verstoßes gegen das mit Beschluss des Amtsgerichtes Wetter vom 15. Juli 2009 (Az. 5 F 183/09) aufgegebene Unterlassungsverbot Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hilfsweise ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichtes gestelltes Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, festzusetzen.

Der Antragsgegner stellt keinen Antrag.

Das Gericht hat den Antragsgegner persönlich angehört. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf die Sitzungsniederschrift vom 15. Dezember 2010 Bezug genommen.

II.

Der Antrag ist begründet.

Gegen den Antragsgegner war gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFg in Verbindung mit § 890 Abs. ! ZPO wegen des andauernden Verstoßes gegen das mit Beschluss des Amtsgerichts Wetter vom 15. Juli 2009 (Az. 5 F 183/09) aufgegebene Unterlassungsgebot Ordnungshaft von zwei Wochen festzusetzen. Gemäß § 890 Abs. 1 ist der Schuldner, der einer Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, zuwider handelt, auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs wegen einer Zuwiderhandlung zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, das dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft zu verurteilen.

Die gemäß § 890 Abs. 2 BGB erforderliche Androhung erfolgte mit Beschluss des erkennenden Gerichtes vom 19. Februar 2010.

Das Gericht hat bei seiner Entscheidung nur die Verstöße des Antragsgegners berücksichtigt, die nach dem Vergleich vom 11. August 2010 lagen. Die vorherigen Verstöße sind durch den Vergleich erledigt, in welchem sich der Antragsgegner verpflichtete, zunächst für sechs Wochen keinen Kontakt mit seinen Kindern aufzunehmen. Hintergrund dieser Vereinbarung war, unter Vermittlung und Begleitung des Jugendamtes nach dieser “Wohlverhaltensphase” eine ebenso strukturierte wie behutsame Widerannäherung der Beteiligten zu versuchen mit dem Ziel, regelmäßige Umgangskontakte einzurichten. Bereits am 02. September 2010 nahm der Antragsgegner jedoch anlässlich der Eröffnung des “Ruhrtalcenters” in Alt-Wetter erneut Kontakt mit seinen Kindern auf. Die im Vergleich vom 11. August 2010 vereinbarte Frist von 6 Wochen hätte am 22. September 2010 geendet. Nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Kindesmutter übergab der Antragsgegner seinem Sohn ... 50,00 Euro und gab ihm auf, ihn nicht zu verraten, da er andernfalls bestraft werde. Am 20., 21. Und 22. September 2010 stieg der Antragsgegner zu ... in den Bus, als dieser auf dem Rückweg von der Schule war, und lud diesen zum Eisessen ein. Am 28. September 2010 wartete ... in Wetter auf den Bus, als sich der Antragsgegner, der zuvor in der gegenüberliegenden Eisdiele gesessen hatte, ihm erneut näherte. ... lief nach Hause. Am 5. Oktober traf ... auf dem Nachhauseweg auf seinen Vater. Dieser schenkte ihm 50,00 Euro. Am 15. Oktober 2010 hielt sich der Antragsgegner im Bereich der Königstraße in Wetter auf und begleitete ... , als dieser mit dem Hund spazieren ging. Am 02. November 2010 wartete der Antragsgegner erneut in der Königstraße, lief hinter der Kindesmutter und ... her, rief ... zu sich und übergab ihm 50,00 Euro. Anfang Dezember 2010 übergab der Antragsgegner erneut 50,00 Euro an ... , wobei die genauen Umstände nicht geklärt werden konnten. Am 13. Dezember 2010 wartete Herr ... erneut an der Bushaltestelle in Wetter-Wengern auf den Bus, in dem ... sitzen sollte. Zum direkten Kontakt kam es lediglich deshalb nicht, weil die Kindesmutter ... seit Mitte September 2010 von der Schule abholt.

Da die genauen Umstände der Kontaktaufnahme Anfang Dezember zu ... nicht aufklärbar sind und es am 13. Dezember 2010 nicht zu einer direkten Kontaktaufnahme gekommen ist, geht das Gericht bei der Bemessung des Ordnungsgeldes von sieben Verstößen des Antragsgegners gegen den Beschluss vom 15. Juli 2009 in der Zeit vom 02. September 2010 bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung aus.

Bei der Bemessung des Ordnungsmittels ist dem Unwertgehalt der Verletzungshandlung (Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung, Dauer des Verstoßes sowie Folgen für die Gläubiger) und dem Grad des Verschuldens des Zuwiderhandelnden ebenso Rechung zu tragen wie dem Umstand, dass dem Schuldner erkennbar werden soll, dass die Titelverletzung (wirtschaftlich) nicht lohnend erscheint, so dass weitere Zuweiderhandlungen auch deshalb unterbleiben (Zöller/Stöber ZPO, 27. Auflage, § 890 Rn. 18).

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kam vorliegend alleine eine Festsetzung von Ordnungshaft in Betracht. Allein die Häufigkeit der Verstöße und die durch das Jugendamt Wetter mitgeteilten psychischen Auffälligkeiten der Antragsteller lassen die Verhängung von Ordnungsgeld als nicht (mehr) geeignet erscheinen, zumal angesichts des sehr beschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners ein Zwangsgeld von vornherein uneinbringlich erscheint. Hinzu kommt, dass der Antragsgegner die gerichtlichen Anordnungen, wie sich aus den wiederholten Anhörungen ergab, vorsätzlich ignoriert und sich dabei immer wieder aus sein aus der Bibel abgeleitetes Recht, als Vater seine Kinder zu sehen und zu erziehen, beruft. Auch den Hinweis des erkennenden Gerichts in einer der zahlreichen Verhandlungen, dass gerade die Evangelien des neuen Testamentes die staatlichen Autoritäten bejahen und von einem Nebeneinander von religiösen und weltlichen Verpflichtungen ausgehen, vermochte der Antragsgegner nicht zum Einlenken zu bewegen. Aus den beigezogenen Betreuungsakten ergab sich kein Hinweis darauf, dass der Antragsgegner krankheitsbedingt nicht in der Lage sein könnte, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen und danach zu handeln. Vielmehr deuten zahlreich Umstände darauf hin, dass der Antragsgegner zu jedem Zeitpunkt in der Lage ist, sein Verhalten zu steuern. Hierfür sprechen, insbesondere die Berichte des Jugendamtes in den vorangegangenen Verfahren, nach denen der Antragsgegner, der sich gerade noch ein massives Wortgefecht mit dem Jugendamtsmitarbeiter geliefert hat, bei Ankunft der Kinder wie ausgewechselt erscheint und der Umgangskontakt selbst ohne Beanstandung verlief. Auch bei anderen Gelegenheiten entstand der Eindruck, dass der Antragsgegner sich jederzeit und uneingeschränkt in der Gewalt hat. Auch im Rahmen der Anhörungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine formale Denkstörung beim Antragsgegner, die auf eine möglicherweise eingeschränkte Schuldfähigkeit hindeuten könnten. Vielmehr deuten die Umstände darauf hin, dass es dem Antragsgegner vornehmlich darum geht, durch gezielte Provokation (z.B. das Rufen von Nazi-Parolen während des Vorbeigehens am Amtsgericht oder das Rauchen von Joints vor dem Jugendtreff oder gegenüber dem Eingang des Gerichts) Aufmerksamkeit zu bekommen. Der Antragsgegner äußerte wiederholt, er sei einsam. Wenn er etwas mache kümmere man sich um ihn. Ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass es dem Antragsgegner vorrangig um seiner eigenen Belange geht, ergibt sich aus seiner Aussage in der letzten mündlichen Verhandlung, er suche Kontakt zu seinen Kindern, weil er ein Bedürfnis danach habe. Etwaige Bedürfnisse seiner Kinder spielten und spielen demgegenüber in seiner gesamten Argumentation allenfalls eine untergeordnete Rolle, wenn es ausführt, die Kinder bräuchten den Vater.

Die Berichte des Jugendamtes und der behandelnden Kinder- und Jugendpsychiaterin über psychische Auffälligkeiten der Antragsteller sind auch glaubhaft. Denn das Verhalten des Kindesvaters bringt die Kinder in einen massiven Loyalitätskonflikt, der noch dadurch verstärkt wird, dass der Antragsgegner seine Kinder quasi zu “Komplizen” seines verboten Tuns macht, indem er ihnen einschärft, nichts zu sagen, damit er nicht bestraft werde. Das Gericht verkennt nicht, dass die Antragsteller trotz allem eine tiefe Bindung an den Antragsgegner haben. Der Antragsgegner missachtet allerdings fortgesetzt das Recht der Antragsteller, Umgangskontakte nur in dem gerichtlich festgesetzten Rahmen zu haben und verunsichert diese vollkommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Antragsgegner offenbar nicht gewillt ist, sich an einmal getroffene Vereinbarungen zu hallten, obwohl diese ihm ein Ausweg aus der aktuellen Situation eröffnen sollen. So sollte der am 11. August 2010 geschlossene Vergleich die damals eskalierende Situation beruhigen und eine tragfähige Grundlage für künftige Umgangskontakte zu schaffen. Allerdings kam es bereits Anfang September 2010 erneut zu Verstößen des Antragsgegners, wodurch grundlegende und dauerhafte Neuausrichtung der Umgangsproblematik (zumindest derzeit) unmöglich gemacht wurde. Soweit der Antragsgegner derzeit offenbar versucht, durch eine Art “Zermürbungstaktik” eine ihm genehme Entscheidung des Gerichts zu erzwingen, muss es zur Kenntnis nehmen, dass allein sein derzeitiges Verhalten einer Lösung entgegensteht.

Vor dem Hintergrund der mittlerweile erheblichen psychischen Belastung der Antragsteller, der Vielzahl von Verstößen und mangelnder Bereitschaft des Antragsgegners, sich an die festgelegten Umgangsregelung zu halten, erachtet das Gericht von einem Ordnungsmittelrahmen von einem Tag bis zu sechs Monaten eine Ordnungshaft von zwei Tagen pro Verstoß, insgesamt also 14 Tage, für ausreichend aber auch erforderlich, um dem Antragsgegner deutlich vor Augen zu führen, dass rechtskräftige gerichtliche Beschlüsse auch für ihn bindend sind. Die Ordnungshaft ist nach Überzeugung des erkennenden Gerichts auch das einzige Mittel, um den Antragsgegner wirklich zu erreichen. Denn dieser hat wiederholt betont, dass ihm materielle Werte im Wesentlichen gleichgültig sind. Wichtig sei nur, dass ihm niemand in seiner Freiheit einschränkt. Zudem erscheint es auch angemessen, den Antragsgegner vorübergehend in seiner Fortbewegungsfreiheit zu beschränken. Denn so erfährt er zumindest kurzzeitig, gleichsam spiegelbildlich in eigener Person, das was für seine Kinder mittlerweile Alltag geworden ist - sich nicht mehr frei und ungezwungen fortbewegen zu können.

Abschrift vom 30.12.2010

 

 

 

Gericht : Familienvater muss ins Gefängnis

Wetter, 21.03.2011, Sylvia Mönnig

Wetter/Hagen. Die Trennung von seiner Familie hatte ein 51-jähriger Wetteraner offenbar nicht verkraftet. Trotz Verbots hatte er sich seinen Kindern und seiner Ex-Frau immer wieder genähert, hatte den Kontakt gesucht. Gestern stand der psychisch kranke Mann wegen Nachstellung in über 60 Fällen vor dem Hagener Amtsgericht.

Obgleich es dem vierfachen Vater per Beschluss untersagt worden war, sich der Familie zu nähern und Kontakt zu suchen, der vom Jugendamt nicht begleitet wurde, war er immer wieder aufgetaucht. Insgesamt 63 Mal hatte er sich über den Beschluss hinweggesetzt. Ein Spießroutenlauf für die Betroffenen.

Die Kinder hatten sich schließlich sogar nicht mehr auf den Spielplatz getraut. Konsequenzen: Sie hatten unter anderem unter Schlafstörungen gelitten, mit Unruhe oder Bauchschmerzen gekämpft. Ihrer Mutter war es nicht besser gegangen.

Der Angeklagte erschien gestern vor Gericht bestens vorbereitet. Er trug ein Sakko, an dessen Revers demonstrativ ein Hanfblatt-Sticker befestigt war. In seinem Gepäck hatte er selbst verfasste Flugblätter, die er dem Richter nur zu gerne in die Hand drückte. Offensichtlich hatte er auf den bunten, dicht bedruckten Blättern seine Meinungen und Eindrücke zu allen möglichen Themen zum Ausdruck gebracht - vermutlich auch zu seiner Rolle als Vater. Dies sei seine Gedankenwelt, teilte er mit. Und: „Ich lebe in einer Welt der Mathematik und Metaphysik.“

Verstanden fühlte er sich nicht - schon gar nicht von seinem Verteidiger. Den lehnte er ab. Mit dem könne er nicht reden. Er benötige einen Anwalt, der sich für ihn interessiere.

„Wenn ich mich selbst verteidigen wollte, würde ich mit einer Kalaschnikow rumlaufen“, so sein beunruhigendes Statement. Den psychiatrischen Gutachtern traue er auch nicht. Das Gericht sollte ihn aber verstehen. Und: Er wolle einen Termin bei einem Staatsanwalt, am besten bei einem Oberstaatsanwalt, damit er dem einmal alles in Ruhe erklären könne. Über 20 Mal hatte er in der Vergangenheit schon vor Gericht gestanden. In den meisten Fällen waren die Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.

Was die aktuellen Vorwürfe betraf, äußerte sich der Wetteraner dazu kaum. Er bezeichnete seine Kinder als den gewichtigsten Teil seines Lebens. Zuletzt klagte er: „Was mir nicht zugestanden wird, ist, dass ich als Mann und als Mensch Gefühle habe.“

Seinen Kindern blieb die Aussage vor Gericht erspart. Seine Ex-Frau bestätigte die Vorwürfe im Zeugenstand. Sie schilderte, wie extrem belastend das Verhalten des Angeklagten für ihre Kinder und sie selbst gewesen war.

Ein Jahr Haft ohne Bewährung

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Wetteraner eine schizophrene Störung und verminderte Schuldfähigkeit. Die Voraussetzungen für eine komplette Schuldunfähigkeit sah er nicht. Der Verteidiger des 51-Jährigen beantragte letztlich eine milde Strafe, die Vertreterin der Anklage ein Jahr ohne Bewährung.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verhängte das Jahr „ohne“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.derwesten.de/staedte/wetter/Familienvater-muss-ins-Gefaengnis-id4448891.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Gestern stand der psychisch kranke Mann wegen Nachstellung in über 60 Fällen vor dem Hagener Amtsgericht." Nun, wenn der Mann psychisch krank ist, dann darf er nicht ins Gefängnis, sondern hat Anspruch auf eine Therapie. Psychisch kranke Menschen wurden im Nationalsozialismus eingesperrt, wir aber leben - so verkündet es und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel - aber in einer Demokratie. Da versteh noch einer diese verrückte Welt.

 

 


zurück