Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Würzburg

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Würzburg

Ottostraße 5 

97070 Würzburg

 

Telefon: 0931 / 381-0 

Fax: 0931 / 381-273 oder -705

 

Zweigstelle Ochsenfurt 

97199 Ochsenfurt 

Kellereistraße 8 

Telefon: 09331 / 8765-0 

Fax: 09331 / 8765-65

 

E-Mail: poststelle@ag-wue.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/wue/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Würzburg 03/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

Aber immerhin, auf unsere Anfrage hin, am 14.05.2013 per Mail zugeschickt bekommen.

Rudimentär auch unter

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/wuerzburg/behoerdeninformationen.php

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Würzburg

Oberlandesgericht Bamberg

 

 

Direktor am Amtsgericht Würzburg: Helga Twardzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Würzburg / Direktorin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2013 als Direktorin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg: Jürgen Reiher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Würzburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Beisitzer am Bayerischen Anwaltsgerichtshof - 4. Senat - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2011 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg. 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Würzburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Würzburg ist für das Stadtgebiet Würzburg sowie für den Landkreis Würzburg zuständig.

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Würzburg - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Würzburg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Nadine Apfelbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.08.2006, ..., 2012)

Thomas Behl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Bernhard Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weiterer aussichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2004, 2008 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. 01.03.2018: "Großes Interesse an Fachtagung zu ... - Lebenshilfe Bayern. ... Bernhard Böhm, Leiter der Familienabteilung am Amtsgericht Würzburg, erläuterte, was das "Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen ..." - http://typo3-lebenshilfe.p484072.webspaceconfig.de

Jonas Compensis (zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2005 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe - bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.11.2005 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dr. Ricarda Compensis (zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Gemünden (ab 01.04.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2008 als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.04.2008 als Richterin am Amtsgericht Gemünden - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2008 als Richterin am Amtsgericht Gemünden - halbe Stelle - aufgeführt.

Maximilian Gillich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.02.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.02.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.02.2012 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2015, ..., 2021: Familiensachen.

 

 

Thomas Gmelch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.11.2005 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Würzburg. 

Gudrun Helm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.08.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 17.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 17.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Matthias Jakobeit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Dann ab 01.05.1997 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.1997 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Bernd Krieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2010: Zivilsachen. 2013: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Würzburg.

Mark Kurzawski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 04.02.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.02.2012 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt.

Markus Küstner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 18.09.2002, ..., 2013)

Barbara Landgraf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.02.1989, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1986 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt.

Lars Müller-Mück (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2005 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Nadine Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975 - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 01.08.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - abgeordnet - aufgeführt.

Stefanie Neusius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.05.2007, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Stefanie Görgen ab 01.05.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Stefanie Neusius ab 01.05.2007 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2007 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Gemünden.

Dr. Frank Och (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.04.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2018: Familiensachen.

Dr. Alfred Page (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.11.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.1989 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.11.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 1.

Catrin Pabst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.10.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 16.10.2009 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Dennis Peikert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.09.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 16.09.2011 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: Familiensachen. 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg.

Jürgen Reiher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Würzburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1994 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Beisitzer am Bayerischen Anwaltsgerichtshof - 4. Senat - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2011 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg.

Katja Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.06.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt.

Melanie Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Melanie Kurpanek ab 01.01.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Melanie Scneider als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Brigitte Sommer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Gemünden - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz möglicherweise fehlerhaft oder unvollständig. Namensgleichheit mit Richterin Sommer- https://martindeeg.files.wordpress.com/2013/09/s021001138_1309211333000.pdf

Christine Stoppel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.05.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.05.2006 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Hubert Stühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz ab 01.10.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2002 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Rudolf Stühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.12.1992, ..., 2010)

Ursula Trojan-Limmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.08.1992, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - beurlaubt - aufgeführt.

Helga Twardzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Würzburg / Direktorin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2013 als Direktorin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt.

Jürgen Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt (Staatsanwaltschaft Aschaffenburg). Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 

Katja Weisensel-Kuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.1996 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2013 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.  

 

 

Abteilungen am Familiengericht Würzburg:

1 F - Dr. Alfred Page (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.11.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.1989 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.11.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 1.

2 F - Antje Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg (ab 01.09.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Antje Treu ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. Bis 31.05.2016: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bamberg - 2. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Jürgen Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 10.03.1994, ..., 2004)

3 F -

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=4&nr=47259&pos=149&anz=639

6  F - 

50 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Würzburg tätig:

Sonngard Abramowski (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.09.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Rainer Beckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aussichtführender Richter am Amtsgericht Gemünden (ab 01.01.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.1993 als Richter am Amtsgericht Kitzingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.05.1993 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2019 als weiterer aussichtführender Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Stellvertretender Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (2008) - http://www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de/index.php?item=5. 08.01.2019: "Zum 1. Januar wurde der Richter am Amtsgericht Rainer Beckmann vom Amtsgericht Würzburg an das Amtsgericht Gemünden versetzt und zum weiteren aufsichtführenden Richter ernannt. ..." - https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/rainer-beckmann-ist-neuer-richter-am-amtsgericht-art-10148943

Bernhard Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Kitzingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kitzingen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2004, 2008 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt.

Dr. Bernfried Breuning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1989 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Karl-Heinz Drees (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.10.1976, ..., 2008)

Dr. Andrea Goldschmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2011 als Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bayerischer Richterverein - 08.07.2020: als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt - Referenten Assessorenvertreter - https://www.bayrv.de/brv/landesvorstand/assessorenvertreter  

Peter Ignee (Jg. 1942) - Präsident am Landgericht Chemnitz (ab 01.11.1991, ..., 25.06.2007) - ab Dezember 1972 Richter am Amtsgericht Starnberg. Abordnung an das Bundesministerium der Justiz 1978. Anfang 1980 Richter am Oberlandesgericht München. Oktober 1980 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München. August 1981 Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Würzburg. April 1987 Direktor des Amtsgerichts Würzburg. Januar 1991 Wechsel zur sächsischen Justiz . Zunächst war er hier mit den Aufgaben des Präsidenten des Bezirksgerichts Chemnitz betraut. Nach seiner Versetzung in den sächsischen Justizdienst im November 1991 folgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bezirksgerichts Chemnitz. Am 01. Januar 1993 Leitung des Landgerichts Chemnitz.

Matthias Jakobeit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt (ab 01.06.2015 , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1997 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.1997 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2010 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. 

Roland Jochim (geb. 06.09.1942) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.03.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Ingrid Johann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1995 als Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.06.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt.  

Dr. Horst Kiderlen (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.11.1971, ..., 2002)

Manfred Klatt  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1945) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 25.11.1977, ..., 2008) 

Tobias Knahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 01.03.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.01.2008 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.01.2008 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.10.2017 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.

Gerald Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.1975, ..., 2008)

Pauline Lippold-Jaunich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg / Zivilgericht (ab 01.01.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2004 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt.

Jürgen Medla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Zwickau / Direktor am Amtsgericht Zwickau (ab 01.09.1998, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1974 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1974 als Richter am Amtsgericht Würzburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.11.1996 als Direktor am Amtsgericht Hainichen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1998 als Direktor am Amtsgericht Zwickau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Medla nicht aufgeführt. Bezirksvorsitzender Unterfranken (2008) - www.verkehrswacht-bayern.de/lvwhomep/seiten/gesberi/SeiteA15.htm

Karl-Heinz Merkle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.12.2005, ..., 2012) - ab 01.12.1979 Richter am Amtsgericht Würzburg.

Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab 01.11.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2017 als Direktorin am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.04.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1986 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt.

Peter Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 01.04.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1986 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Kitzingen / Direktorin am Amtsgericht Kitzingen (ab 01.11.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2017 als Direktorin am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt.

Heinrich Nebauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.05.1980, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008, 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum aufgeführt. 2013: Stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg.

Martina Pfister-Luz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg (ab 16.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 unter dem Namen Pfister als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. In der Richterdatenbank ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.07.2021 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Pfister (geb. ....) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Pfister nicht aufgeführt.

Thomas Schepping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Gemünden / Direktor am Amtsgericht Gemünden (ab 01.12.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1990 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2015 als Direktor am Amtsgericht Gemünden aufgeführt.

Dolores Schömig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1988 als Richterin auf Probe im  OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab  01.11.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Monika Schramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg (ab 01.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 1 - Richterin Schramm wird vom Väternotruf nicht empfohlen). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.0.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2015 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2020 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt.

Thorsten Seebach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab 16.03.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.08.2001 als Richter am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.08.2001 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.03.2018 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. 

Dr. Irene Singer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg (ab 09/2008, ..., 2011) - als Staatsanwältin, Gruppenleiterin und Oberstaatsanwältin sowie als Richterin am Amts- und Landgericht in Würzburg tätig. War Vorsitzende eines Schwurgerichts in Chemnitz und wiederholt als Beraterin in Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Dresden tätig. 1998 kehrte Singer als Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer an das Landgericht Würzburg zurück, bevor sie 2004 als ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts nach Schweinfurt wechselte. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1995 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.2004 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Roland Stockmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Würzburg / Familiengericht - Abteilung 6 / Direktor am Amtsgericht Würzburg (ab 01.09.2001, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1978 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.04.1996 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2001 als Direktor am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Direktor am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Siehe auch untenstehenden Beschluss VII 11985/95.

Dr. Rainer Storr (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 01.10.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Antje Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Antje Schröder ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Antje Treu ab 01.11.1992 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1992 als Richterin am Amtsgericht Würzburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Würzburg - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. Bis 31.05.2016: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bamberg - 2. Familiensenat. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 01.01.2017: Beisitzerin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Jürgen Treu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab 10.03.1994, ..., 2004)

Franz Urban (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab 16.04.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Rochlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Klaus Wittler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1989 als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 199 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 

Peter Wohlfahrt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Würzburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. 2009, ..., 2013: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg.

Tanja Zechnall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Ab 01.01.2001 auch als Richterin am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.01.2001 als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2012 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 01.01.2017: Beisitzerin / 2. Zivilsenat - Familiensenat.

 

 

 

Rechtspfleger:

Sauer - Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2008)

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Würzburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

Meike Kleylein-Gerlich

Bestellung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Würzburg - https://martindeeg.wordpress.com/tag/meike-kleylein-gerlich/

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Würzburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Würzburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Kitzingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-kitzingen.de

 

 

Familienberatung Schweinfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-schweinfurt.de

 

 

Familienberatung Tauberbischofsheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-tauberbischofsheim.de

 

 

Familienberatung Würzburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wuerzburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

pro familia Bezirksverband Würzburg - Aschaffenburg e.V.

Semmelstraße 6

97070 Würzburg

Tel.: 0931 / 460 650

E-Mail: wuerzburg@profamilia.de

Homepage: www.profamilia.de/wuerzburg

Angebote: Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Eheberatung, Partnerschaftsberatung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Sexualpädagogik

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Dominikanerplatz 8

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 32292-30

E-Mail: info@eheberatung-wuerzburg.de

Internet: http://www.eheberatung@wuerzburg.de

Träger: Diözese Würzburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerschaftsberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Katharina Schmelter (2015)

 

 

Evangelisches Beratungszentrum

Stephanstr. 8

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 305010

E-Mail: ebz@diakonie-wuerzburg.de

Internet: http://www.diakonie-wuerzburg.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerschaftsberatung, Hilfen für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil

Mitarbeiter/innen:

Im Evangelischen Beratungszentrum (EBZ) arbeiten mehr als zwanzig Berater-/innen sowie sechs Verwaltungskräfte. Die Fachkräfte sind ausgebildet in Diplom-Psychologie, Diplom-Pädagogik oder Diplom-Sozialpädagogik. Einige haben sich als Psychotherapeut/-innen für Kinder, Erwachsene oder Familien weiterqualifiziert. 

Patrick Friedl - Ehe-, Familien- und Lebensberater; Dr. Atilla Höfling - Diplom-Psychologe; Heidemarie Kaul-Weber - Diplom-Sozialpädagogin, stellvtretende Leiterin; Stefanie Keller - Diplom-Sozialpädagogin - http://www.diakonie-wuerzburg.de/ebz/wir-ueber-uns-ebz-wuerzburg-.594.0.0.0.0.html

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Familienberatung der KLJB und KLB Würzburg

Ottostraße 1

97070 Würzburg

Telefon: 0931 386-63725

E-Mail: info@lfb-wuerzburg.de

Internet: http://www.klb-wuerzburg.de

Träger: Katholische Landvolkbewegung

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Partnerschaftsberatung, Telefonische Beratung

 

 

AWO FAMILYPOWER

Beratungsstelle für Familien und Lebensgemeinschaften in Konfliktsituationen

Eichendorffstraße 16

97072 Würzburg

Telefon: 0931 / 35920865

E-Mail: beratungsstelle@awo-unterfranken.de

Internet: http://www.awofamilypower.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Telefonische Beratung, Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Gewalt (Gewalttäter*innen)

Mitarbeiter/innen - 2022: Jürgen Sauer - in Elternzeit bis Mitte August 2022, Pädagoge/Politologe M.A., Systemischer Berater (DGSF), Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt nach BAG TäHG (FTHG); Katharina Meschko - -Pädagogin B.A. Systemische Beraterin in Ausbildung, Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt nach BAG TäHG (FTHG)

 

 

Psychotherapeutischer Beratungsdienst im SkF

Frankfurter Straße 24

97082 Würzburg

Telefon: 0931 / 41904-61

E-Mail: ptb@skf-wue.de

Internet: http://www.ptb.skf-wue.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Beratung für Menschen mit psychischer Erkrankung und solche, die sich eine "psychische Erkrankung" einbilden, wünschen oder angedichtet bekommen, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen, Krisenintervention, Beratung von Familien mit Angehörigen mit Behinderung, Schreibabyberatung

 

 

Überregionales Beratungs- und Behandlungszentrum Würzburg (ÜBBZ)

Wilhelm-Dahl-Straße 19

97082 Würzburg

Telefon: 0931 / 41904-31

E-Mail: uebbz@skf-wue.de

Internet: http://www.skf-wue.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Menschen mit psychischer Erkrankung  und solche, die sich eine "psychische Erkrankung" einbilden, wünschen oder angedichtet bekommen, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Fachbereich Jugend und Familie Allgemeiner Sozialdienst

Karmelitenstraße 43

97070 Würzburg

Telefon: 0931 37-3736

E-Mail: asd@stadt.wuerzburg.de

Internet: http://www.wuerzburg.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Krisenintervention

 

 

Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

Telefon: 0931 / 8003-5700

E-Mail: kreisjugendamt@lra-wue.bayern.de

Internet: http://www.landkreis-wuerzburg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Ostpreußenstraße 14

Telefon: 0931 / 20550-6641

97078 Würzburg

E-Mail: erziehungsberatung@stadt.wuerzburg.de

Internet: http://www.wuerzburg.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Familienberatung

 

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Römerstraße 1

97084 Würzburg

Telefon: 0931 / 260807-50

E-Mail: erziehungsberatung@stadt.wuerzburg.de

Internet: http://www.wuerzburg.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler/innen, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Familienberatung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Hannelore Demel

Diplom-Sozialpädagogin

Hauptstr. 225

97299 Zell am Main

Internet: http://www.hannelore-demel.de

 

 

Rainer Egner

97215 Simmershofen

hauptamtlich tätig beim Jugendamt des Landkreis Main-Tauber (2021)

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Rainer-Egner.php?object=tx,2894.1&ModID=9&FID=2177.727.1&NavID=2177.8&La=

Bestellung am Amtsgericht Neustadt an der Aisch, Amtsgericht Würzburg 

Bestellung am Amtsgericht Würzburg (2018)

 

 

Sandra Eichelbrönner–Fickert

Qualifikation unbekannt

97078 Würzburg

 

 

Rainer Moser

97249 Eisingen

http://www.wuevita.de/index.php?action=search&site=view&set=&id=373

http://www.nummer-zk.de/nummer/08/08_02.html

Bestellung am Amtsgericht Würzburg durch Richter Peikert.

 

 

Christine Versbach

Diplom-Sozialarbeiterin (FH), Fachsozialarbeiterin für klinische Sozialarbeit

97082 Würzburg

Bestellung am Amtsgericht Würzburg durch Richter Page, Richter Seebach.

 

 

Günter Wegmann

Beauftragung am Amtsgericht Würzburg durch Richterin Treu (2012)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Rechtsanwälte Weß und Kollegen

Ditzel Thomas

Marktplatz 6-8

97070 Würzburg

Telefon: 09363 / 995297

E-Mail: ditzel@rae-wess.de

Mobil: 0171 6148912

Mailmobil: notebook@rae-wess.de

Internet: www.rae-wess.de

 

 

Iris Harff

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Sanderstr. 31

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 56 682

E-Mail: RainHarff@t-online.de

 

 

Gudrun Bärnreuther-Wegener

Rechtsanwältin

Berliner Platz 6

97080 Würzburg

Telefon: 0931 / 322 70 77

E-Mail: g.baernreuther@ra-baernreuther.de

Homepage: www.ra-baernreuther.de

 

 

Gutachter: 


Julia Archut

Diplom-Psychologin

Schulhof 1

97286 Winterhausen

Internet: https://www.praxisgemeinschaft-familienrecht.de

Beauftragung am Amtsgericht Würzburg durch Richter Gillich (2020)

 

 

Katharina Behrendt

Diplom-Psychologin

32657 Lemgo

Beauftragung am Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Jena, Amtsgericht Würzburg

Beauftragung am Amtsgericht Würzburg durch Richterin Treu.

https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/15/stellungnahme-zur-gutachtenpraxis-katharina-behrend/

 

 

Rita Hasan

Diplom-Psychologin

97080 Würzburg

Beauftragung am Amtsgericht Bad Kissingen, Amtsgericht Gemünden, Amtsgericht Würzburg  

Beauftragung am Amtsgericht Würzburg durch Richterin Schramm.

Frau Rita Hasan wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Gerhard Karl

Diplom-Psychologe

Virchowstr. 1a

97072 Würzburg

Beauftragung am Amtsgericht Würzburg  

Internet: http://rechtspsychologie-wuerzburg.de

 

 

Muhl 

Gutachter 1997 - siehe auch untenstehenden Beschluss VII 11985/95

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Würzburg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Würzburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Würzburg

 

Frauenhaus im SkF

Straße:

97000 Würzburg

Telefon: 0931 / 45007-77

E-Mail: fh@skf-wue.de

Internet: http://www.skf-wue.dee

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.

 

AWO Frauenhaus Würzburg

Postfach 3142

97041 Würzburg

Telefon: 0931 / 61981-10

E-Mail: frauenhaus@awo-unterfranken.de

Internet: http://www.awo-frauenhaus.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.


 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Franziskanerplatz 3

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 99114890

E-Mail: info@kinderschutzbund-wuerzburg.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-wuerzburg.de

Träger: Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung, Familienberatung, Niederschwell. Beratung von Familien, Kindern und Jugendlichen, sowie Weitervermittlung

 

 

Dr. med. Wilfrid v. Boch-Galhau

Oberer Dallenbergweg 15

97082 Würzburg

Telefon: 0931 / 3592133

E-Mail: praxis@drvboch.de

Internet: http://drvboch.de/

Beratung

bei psychischen und psychosomatischen Trennungs- / Scheidungsfolgen

- erwachsener Scheidungskinder mit psychischen Problemen durch Elternverlust nach Trennung/Scheidung

- von Eltern, die nach Trennung/Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben

bei Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome (PAS)

 

 

PAS-Eltern e.V. - das Angebot ist nicht mehr existent

Torgasse 4

97250 Erlabrunn

Bayern - PAS-Eltern / Regionalgruppe Würzburg

Ansprechpartnerin:

Diplom-Psychologin Christiane Pohl

Telefon: 0160-98920910

Termine:

"PAS-Eltern - Was tun bei Umgangsboykott?" trifft sich 1 x im Monat in Würzburg

Wann?: Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr

Wo?: Selbsthilfehaus, Blaue Bude, Scanzonistr.4, 97070 Würzburg

http://www.pas-eltern.de/page18/Bayern/page26.html

 

 

 


 

 

 

 

Behörden lehnten Betreuung des Angreifers von Würzburg ab

...

Nach der Messerattacke in Würzburg mit drei Todesopfern rücken nun auch mögliche Versäumnisse bayerischer Behörden im Vorfeld der Tat in den Fokus. Nach Informationen von WELT sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte.

Das Gericht kam damals laut eigener Auskunft zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“

Dabei war der heute 24-Jährige damals bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar dieses Jahres hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.

...

Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.

Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.

Auch in diesem Fall wurde eine Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg jedoch nicht veranlasst.

...

01.07.2021

https://www.welt.de/politik/article232223469/Messerattacke-in-Wuerzburg-Behoerden-lehnten-Betreuung-ab.html

 

 

 

 

 


 

 

 

WÜRZBURG

Ekliger Fund: Verschimmelte Nudeln im Imbiss

70-Jähriger betrieb ungenehmigte Garküche in seiner Doppelgarage

Es war nicht der Hunger, sondern der Zufall, der die Polizei zu einem schmuddeligen asiatischen Imbiss in einer Doppelgarage führte. Weil sie den Fahrer eines bestimmten Autos suchten, landeten die Beamten im Anwesen des 70-Jährigen.

Was sie sahen, verschlug ihnen die Sprache: Schimmelige Nudeln und überlagerte Soßen, nicht angeschlossene Kühlschränke, überall Dreck, Fett und Speisen, die, wie die Staatsanwaltschaft formuliert „für den Verzehr durch Menschen nicht geeignet sind“.

Nun sitzt der Betreiber der Wok-Garage vor dem Amtsgericht. Ein höflicher, gebildeter, nach eigenen Worten schwer kranker, alter Mann. „Ich bitte um Gnade“, sagt er, „alles tut mir furchtbar leid“.

Das Schicksal hat ihn schwer gebeutelt. Vor vielen Jahren ist er vor dem totalitären Regime in seiner Heimat geflohen und hat versucht, in Deutschland Fuß zu fassen. So richtig gelungen ist ihm das nicht.

Wenn man den Internet-Branchenverzeichnissen Glauben schenkt, betreibt er noch heute, mit 70 Jahren, einen Lieferservice, ein Transportunternehmen und eine Pension.

Er hatte ein kleines Lokal, das geschlossen wurde, weil er die Pacht nicht mehr bezahlen konnte. Wenn es stimmt, was er sagt, lebt er von 180 Rente und Zuwendungen seiner Familie.

Seine Ehe zerbrach schon vor langer Zeit. Vermutlich nahm seine Frau damals die Kinder mit. Auf jeden Fall war der Angeklagte in den 90-er Jahren Vorsitzender eines Vätervereins und engagierte sich dafür, „Kindern nach der Trennung Vater und Mutter zu erhalten“.

Er kenne viele hochrangige Politiker, sagt er vor Gericht. „Ich habe einen Namen gehabt, ich habe Seminare für Familienrichter gehalten.“ Aber was nützt das, wenn in seiner Garage tote Fliegen in den Töpfen dümpeln und vergammeltes Entenfleisch auf dem Fußboden liegt.

Als die Polizei im Dezember 2007 die Sauerei entdeckte, sanierte der 70-Jährige gerade sein Haus. „Die Bank hatte mir nochmal 15 000 Euro geliehen, damit ich es herrichten konnte“, erzählt er dem Gericht. Nach den Arbeiten sollte er die Immobilie verkaufen. Aber das ist ihm bis heute nicht gelungen.

„Die Lebensmittel stammten aus meinem Lokal, das ich wegen der Pachtrückstände räumen musste“, sagt er. „Ich fühle mich beschämt und schuldig.“

So viel Elend rührt an. Die Staatsanwältin ist bereit, den ursprünglichen Strafbefehl von 80 Tagessätzen ? 25 Euro zu reduzieren. Der Angeklagte bedankt sich bei ihr. „Sie könnten meine Tochter sein“, sagt er, „sie sind sehr liebevoll“. Der Richter verurteilt ihn zur Zahlung von 80 Tagessätzen ? 15 Euro. „Am besten beantragen Sie gleich Ratenzahlung“, sagt er.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Stadt-Wuerzburg;art735,4736287

 

 


 

 

Zu lange U-Haft: Sex-Täter darf auf Freiheit hoffen

Mann sitzt seit über einem Jahr in U-Haft

Weil er zu lange in U-Haft saß, darf ein Sexualstraftäter auf seine Entlassung hoffen. Seine Beschwerde wegen zu langer U-Haft war vor dem Verfassungsgericht erfolgreich. Der Mann sitzt, weil er seine Tochter und eine Freundin missbraucht haben soll.

In einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss, entschieden die höchsten deutschen Richter, dass der Mann durch das lange Verfahren in seinem Freiheitsgrundrecht verletzt ist. Sie wiesen die Sache an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg zurück. Der Mann ist mit einer halbjährigen Unterbrechung seit Juni 2006 in Haft, weil er zwei Jahre zuvor seine damals neunjährige Tochter und deren achtjährige Freundin missbraucht haben soll.

 

Zu über zwei Jahren verurteilt

Er war im September 2007 vom Amtsgericht Würzburg zu einer Strafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Hauptverhandlung hatte erst zwei Monate zuvor begonnen. Gegen das Urteil legten sowohl der Mann als auch die Staatsanwaltschaft Berufung zum Landgericht Würzburg ein, über die noch im Juni verhandelt werden soll.

 

Der Mann, der ein weiteres Gutachten zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der missbrauchten Freundin verlangt hatte, war zwischenzeitlich auf freiem Fuß. Ein Zeuge, der Anzeige erstattet hatte, wurde von ihm bedroht. Das OLG hatte auch deshalb den Haftprüfungsantrag des Mannes zurückgewiesen.

 

Resozialisierung könne nicht wirken

Seine Beschwerde dagegen hatte jedoch Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vermisste die gebotene Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch. Eine mehr als einjährige Untersuchungshaft sei nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen.

 

Zwar sei durch das noch nicht rechtskräftige Urteil schon ein Schuldnachweis gelungen. Dies rechtfertige es aber grundsätzlich nicht, einen Verurteilten bis zur vollen Verbüßung seiner Strafe in Untersuchungshaft zu halten.

 

Wenn eine Freiheitsstrafe durch Anrechnung der U-Haft zum großen Teil oder ganz verbüßt werde, könnten Maßnahmen zur Resozialisierung nicht oder nicht mehr richtig wirken. Das OLG müsse daher in seine Abwägung den noch konkret erwarteten Strafrest einbeziehen. (AZ: 2 BvR 806/08 - Beschluss vom 11. Juni 2008)

20.06.2008

www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,7255751,00.html

 

 


 

 

 

Wenn ein Kind zur Waffe wird ..... 1. Selbsthilfegruppe bei ZYPRIES in Berlin

11.07.2007 - RHÖN - Die erste Selbsthilfegruppe der Rhön-Region

(Eltern - Kind - Entfremdung) war kürzlich zum Gespräch bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Bundesministerium in Berlin. Ihr wurde ein Ordner mit über 80 von Entfremdung betroffener Fälle und persönlicher Briefe von Menschen, die den Schritt wagten, ihre Geschichte nieder zu schreiben, übergeben.

Ab 2009 soll ein neues Familienrechtsgesetz greifen, welches Verfahren bei Ehestreitigkeiten vereinfachen und beschleunigen soll. Dieser vorgelegte Referentenentwurf umfasst 800 Seiten und wird derzeit überarbeitet.

Betroffenheit zeigte sich bei allen Beteiligten, denn es kann jeder Mutter, Vater oder gar Großeltern passieren, leben betroffene Parteien in Trennung oder Scheidung. Waren es bisher meist die Männer, die nach einer Trennung oder Scheidung bewusst von ihren Kindern ferngehalten wurden, leiden zunehmend immer mehr Frauen unter der manipulierten Kind-Entfremdung (PAS, Parental Alienation Syndrome, so der englische Fachbegriff).

Eine Mutter, deren Kontakt zur Tochter vom Ex-Partner systematisch boykottiert wurde, gründete in Würzburg die erste Selbsthilfegruppe „ELKE“. Es ist die erste dieser Art in der Region. Zwischenzeitlich suchen auch viele Betroffenen aus dem Landkreis Bad Kissingen und Bad Neustadt Hilfe in der Gruppe, denn die wenigsten entfremdeten Kinder schaffen den Weg zurück zum anderen Elternteil, weil sich über Jahre die Manipulation verfestigt hat. Auch die Folgeschäden für die Kinder im späteren Leben sind enorm. Diese äußern sich in Bulimie, Persönlichkeitsstörungen, Selbstzerstörung bis hin zum Selbstmord.

Seit Jahren erlebt Maria Buch (Name geändert) einen Albtraum, denn sie hat keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter, weil ihr Ex-Mann dies unterbindet. Bis heute kämpft sie um ihr Umgangsrecht und versucht verzweifelt, mit Hilfe ihres Anwalts, Kontakt zur gemeinsamen Tochter zu halten. Von der Justiz sei sie schwer enttäuscht. Längst wisse sie von über 40 vergleichbaren Fällen.

Neben Frau Dr. Zypries waren beim Treffen in Berlin auch Dr. Susanne Kastner, Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, Eberhard Carl, Richter im Bundesministerium und Pressevertreter namhafter Frauenzeitschriften anwesend. Eine betroffene Mutter erklärte sich bereit ihren Fall; von massiver Entfremdung zu schildern. Zudem bestätigte Renate Lang (Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen) Vertreterin der SHG ELKE, viele der Ministerin vorgelegten Fälle.

Im Gesprächsverlauf wurde der große, politische Handlungsbedarf deutlich. Im besonderen müssten die Werkzeuge zur Durchsetzung umgangsrechtlicher Belange; verbessert werden. Wenn selbst Juristen offen äußerten, das deutsche Kindschafts- und Familienrecht sei ein zahnloser Tiger oder das Papier nicht wert, auf das es gedruckt sei, so spräche dies Bände. Die größte Lücke siedele darin, Umgangsboykott und Umgangsvereitelung definitiv zum Strafdelikt zu erklären.

So ist der vorgelegte Referentenentwurf ein schmaler Hoffnungsstreifen am Horizont, da er die Waffen schärft , mit denen der Staat kindesmisshandelnden Eltern in den Weg treten kann.

Selbsthilfegruppe ;ELKE, Postfach 1230, 97764 Bad Brückenau

Tel: Renate Lang 0971/6 51 48 oder 09746/930788

 

http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1138053

 

 


 

 

 

AMTSGERICHT WÜRZBURG

Vormundschaftsgericht

VII 11985/95

In der Vormundschaftssache betreffend der Regelung des Umgangsrechtes mit dem Kind

Hxxx Melanie Constanze, geb. am 23.3.1994,

wohnhaft bei der Mutter Andrea Bxxxx, Würzburg

an der beteiligt sind,

1. Die Mutter, Frau Andrea Bxxx

Verfahrensbevollmächtiger:

Rechtsanwalt Bernd Raulff, Färbergasse 4, 97437 Haßfurt

 

2. Der Vater, Herr Hans Georg Hxxxx, Würzburg

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Friedlind Erxleben, Friedrichstr. 71, 45468 Mülheim an der Ruhr,

 

3. Stadtjugendamt Würzburg

 

erläßt das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Würzburg durch Richter am Amtsgericht Stockmann am 3.9.1997 folgenden

 

Beschluß:

 

Der Mutter des Kindes Melanie Constanze Hxxx, Frau Andrea Bxxx, wird das Sorgerecht entzogen.

 

Vormundschaft wird angeordnet. Zum Vormund wird der Vater, Herr Hans Georg Hxxx, bestimmt.

 

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Vaters hat die Mutter zu tragen.

Gründe:

I

Durch Beschluß vom 13.5.1996 hat das Landgericht Würzburg den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind Melanie geregelt. Dem Vater wurde ein periodisches Umgangsrecht jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats sowie zusätzlich am Rosenmontag, Ostermontag und Pfingstmontag zugebilligt. Der Mutter wurde u.a. aufgegeben, das Kind dem Vater zu den festgesetzten Terminen zur Abholung an der Haustüre zu übergeben.

In der Folgezeit konnte der Vater sein Umgangsrecht lediglich einmal wahrnehmen, nämlich am 6.7.1996. Weitere Bemühungen, auch unter Vermittlung des Gerichtes, des Stadtjugendamtes und des Kinderschutzbundes scheiterten an der Weigerung der Mutter, Besuche des Vaters zuzulassen. Ein Besuchsversuch am 3.8.1996 wurde von der von der Mutter herangezogenen Begleitperson des Kinderschutzbundes abgebrochen, da die Mutter sich nicht an die Absprache über die Durchführung des Besuches gehalten hat, das Kind dadurch in einen Entscheidungskonflikt brachte, unter dem es nach Ansicht der Helferin des Kinderschutzbundes so ersichtlich litt, daß das seelische Wohl des Kindes massiv gefährdet wurde.

Die Mutter brachte vor, das Kind habe nach dem Besuch im Juli 1996 unter massiven Verhaltensstörungen gelitten. Melanie wolle keinen Kontakt zum Vater, sie habe Angst vor ihm, weine, nässe ein und schlage mit dem Kopf gegen die Wand, wenn schon sein Name genannt werde. Der Vater beharre auf seinem Besuchsrecht nur, um sie, die Mutter, zu beherrschen; das Kind brauche aber Ruhe und keinen Kontakt mit dem Vater.

Um die von der Mutter vorgetragenen seelischen Beeinträchtigungen unter Beweis zu stellen, hatte der Richter eine Begutachtung des Kindes durch den Sachverständigen Prof. Dr. Trott angeordnet. Die Mutter hat sich aber geweigert, die hierfür erforderlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen. Aufgrund des Verhaltens von Frau Bxxxx gab der Sachverständige Dr. Trott die Anregungung, eine fachärztliche Begutachtung von Frau Bxxxx durchzuführen, da er durch deren Verhalten das Kindeswohl gefährdet sah. Dementsprechend war Prof. Dr. Rösler mit Beschluß vom 18.12.1996 beauftragt worden, ein Gutachten zu erstatten. Auch diese Begutachtung verweigerte Frau Bxxxx Erst im Anhörungstermin vom 30.4.1997 hat sie sich sodann bereit erklärt, sich durch einen niedergelassenen Facharzt untersuchen zu lassen und hierfür Herrn Dr. Muhl vorgeschlagen.

In seinem Fachgutachten vom 9.7.1997 kommt dieser Sachverständige zu folgenden Feststellungen:

Die Emotionen und Affekte der Mutter sind von stärkster Feindseligkeit und Aggression gegen den ehemaligen Partner und Kindsvater geprägt. Sie ist diesbezüglich zu keiner rationalen Überlegung fähig. Sie ist nicht in der Lage, über ihre eigene Verletztheit das Wohl des Kindes zu erkennen. Infolge einer teils ihrem Willen entzogenen neurotischen Fehlhaltung, teils sehr bewußseinsnahen Verhaltensweise gefährdet sie das geistige und seelische Wohl des Kindes durch mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes.

II.

Aufgrund dieser Feststellungen war der Entzug des Sorgerechtes erforderlich, da die Mutter durch dessen mißbräuchliche Ausübung das Wohl des Kindes beeinträchtigt. (§§ 1666, I, 1; 1705 BGB)

1. Andere, in das Elternrecht der Mutter weniger einschneidend eingreifende Maßnahmen versprechen keinen Erfolg (§ 1666a BGB):

a) Ein Ausschluß des Umgangsrechtes des Vaters kam nicht in Frage. Eine solche Konsequenz wäre eine nicht hinnehmbare Belohnung des Verhaltens der Mutter gewesen, bestandskräftige gerichtliche Entscheidungen zu unterlaufen.

Abgesehen von dieser formalen Überlegung entspräche nach der Überzeugung des Richters ein Ausschluß des Umgangsrechtes auch nicht dem Wohl des Kindes.

aa) Einerseits ist bereits fraglich, ob dadurch wirklich eine Beruhigung für Melanie eintreten würde. Die Mutter hat die Partnerkonflikte mit dem Vater des Kindes ganz offensichtlich nicht verarbeitet. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, daß bei einem Ausschluß des Umgangsrechtes Ruhe in das Leben des Kindes einkehren würde. Vielmehr ist zu erwarten, daß die Mutter auch dann die Probleme der gescheiterten Partnerschaft weiter vor Melanie thematisiert hätte.

bb) Ein Ausschluß wäre auch nur für einen gewissen Zeitraum - aber nicht auf Dauer - möglich (Selbst die Mutter hat dem Richter mehrfach mitgeteilt, »zu gegebener Zeit« solle der Vater ein Umgangsrecht mit der Tochter haben). Der bestehende Konflikt würde also durch einen Ausschluß nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben werden. Aufgrund der in dem Gutachten festgestellten neurotischen Einstellung der Mutter muß aber davon ausgegangen werden, daß diese auch zu einem späteren Zeitpunkt keine andere Einstellung gegenüber dem Vater von Melanie haben wird. Es ist daher damit zu rechnen, daß dann genau die gleichen Konflikte wie in der Vergangenheit vor den Augen und Ohren des Kindes ausgetragen würden.

Demgegenüber erschien es dem Richter dem Wohle des Kindes förderlicher, die Konfliktsituation durch eine klare Entscheidung möglichst zeitnah zu beenden.

cc) Der Kontakt des Kindes zu seinem Vater ist für die weitere Entwicklung des Kindes auch erforderlich. Dies ist im laufenden Verfahren bereits mehrfach festgestellt worden. Es darf hier nur beispielhaft auf die Darlegungen im Beschluß des zuvor zuständigen Vormundschaftsrichters vom 27.3.1996, auf diejenigen im Beschluß des Landgerichts vom 13.5.1996 sowie auf die Feststellungen des Sachverständigen Dr. Oehler verwiesen werden. Dieser Gutachter führte aus, daß eine stabile Vaterfigur für die Entwicklung von Melanie von großer Bedeutung ist. Eine mehrmonatige oder mehrjährige Trennung des Kindes von seinem Vater bedeute die Verhinderung von wichtigen Entwicklungsschritten, die in den ersten Lebensjahren des Kindes vollzogen werden. Diese Feststellungen hält der Richter weiterhin in vollem Umfang für zutreffend.

b) Alle Appelle an die Mutter, dem Vater den Kontakt zu seinem Kind zu ermöglichen, haben in der Vergangenheit keinen Erfolg gehabt. Aufgrund des Umstandes, daß ihr Verhalten - zum Teil jedenfalls - auf einer neurotischen Fehlhaltung, also einem Krankheitszustand, beruht, ist für die Zukunft auch kein Erfolg von bloßen Ratschlägen zu erwarten.

c) Ferner ist auch kein Erfolg durch Androhung und Verhängung von Zwangsmitteln zu erwarten. Weder der Hinweis im Beschluß vom 27.3.1996, die Mutter müsse bei einem weiteren Boykott des Umgangsrechtes mit Eingriffen in ihr Sorgerecht rechnen, noch die Anberaumung des Termines vom 30.4.1997 (»zur Erforderlichkeit von Eingriffen in das Sorgerecht«) , also die Androhung der jetzt erfolgten Entscheidung, haben die Mutter beeindruckt. Nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. Muhl ist nunmehr auch klar, daß eine derartige Einflußnahme nicht möglich ist, da die Mutter einer rationalen Überlegung nicht fähig ist.

d) Die - theoretisch mögliche - Anwendung unmittelbaren Zwanges gem. § 33, II FGG zur Durchführung des Umgangsrechtes scheidet aus. Für den Richter kommt es nicht in Frage, ein periodisches Besuchsrecht mit Hilfe des Gerichtsvollziehers oder polizeilicher Vollzugsorgane durchzusetzen. Dies wäre - zumal zu erwarten ist, daß die Mutter sich mit allen Mitteln gegen die Herausgabe des Kindes an den Vater zum Zwecke des Besuches sträuben wird - eine unerträgliche Belastung für das Kind.

e) Ein Teilentzug des Sorgerechtes etwa dergestalt, die Ausübung des Umgangsrechtes auf einen Pfleger zu übertragen, versprach auch keinen Erfolg, da die konkrete Umsetzung des Umgangsrechtes dann genau unter den gleichen Schwierigkeiten leiden würde, wie in der Vergangenheit. Es ist nicht zu erwarten, daß ein Pfleger bei der Durchsetzung des Umgangsrechtes mehr Erfolg hätte als der Vater bisher. Insoweit ist festzustellen, daß nur ein teilweiser Entzug der Personensorge nicht ausreicht, um die Beeinträchtigungen für das Kindeswohl abzuwenden (§ 1666a, II BGB).

f) Eine Übertragung des Sorgerechtes auf einen anderen Vormund als den Vater, etwa auf das Stadtjugendamt Würzburg, reicht nach der Überzeugung des Richters ebenfalls nicht aus, um das Elternrecht des Vaters durchzusetzen.

aa) Einmal erschiene eine solche Regelung nach derzeitiger materieller Rechtslage zwar möglich, aber verfassungsrechtlich bedenklich. Art. 6, V GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Lebenssituation nichtehelicher Kinder denen der ehelichen gleichzustellen. Deswegen wird schon seit einiger Zeit in der Literatur überwiegend die Ansicht vertreten, daß ein Ausschluß des nichtehelichen Vaters vom Sorgerecht seines Kindes auch beim »Ausfallen« der Mutter verfassungswidrig sei (Vgl. Schwenzer, FamRZ 1992, 121 ff m.w.N.). Jedenfalls ist der Richter der Ansicht, daß in einem solchen Fall der nichteheliche Vater in besonderer Weise bei der Auswahl des dann zu bestimmenden Vormundes zu berücksichtigen ist. Dies folgt auch aus der materiellen Rechtlage des § 1779, II, 3 BGB.

bb) Zudem hat das Stadtjugendamt in der Vergangenheit kein besonderes Interesse gezeigt, das Besuchsrecht des Vaters zu fördern. Entsprechende Aufforderungen des Richters, auch unter Hinweis auf die Mitteilungen der Sachverständigen, erbrachten nur die Stellungnahme, die häusliche Versorgung des Kindes sei gewährleistet. Eine Gefährdung des Kindeswohles wurde durch das Stadtjugendamt nicht gesehen. Nicht einmal zum Anhörungstermin vom 30.4.1997 war das Jugendamt - trotz Ladung - erschienen.

Der Richter hat daher kein Zutrauen dahingehend, daß das Stadtjugendamt sich als Vormund energischer engagieren würde, als in der Vergangenheit. Vielmehr muß er angesichts des bisherigen Verhaltens des Jugendamtes erwarten, daß es den bestehenden Zustand tatenlos hinnehmen würde. Dies ist aber - wie bereits oben dargelegt - nicht mehr zu vertreten.

Der vom Stadtjugendamt im Schreiben vom 17.7.1997 gemachte Vorschlag, beiden Eltern aufzuerlegen, eine Beratungsstelle zu besuchen, um den Konflikt aufzuarbeiten und solange das Umgangsrecht auszusetzen, erscheint dem Richter völlig verfehlt.

Zwar sieht § 1666a, I BGB vor, daß vor einer Trennung eines Kindes von der elterlichen Familie andere Maßnahmen und Hilfen zu erwägen sind. Die Konfliktbereinigung durch eine Beratung ist auch generell eine solche geeignete Maßnahme.

Nicht jedoch im vorliegenden Fall:

Frau Bxxx hat nun über Jahre hinweg jegliche angebotene Hilfe und Beratung abgelehnt bzw. sich so verhalten, daß deren Scheitern vorprogrammiert war. Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, daß sie nun bereit wäre, für sich Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Gegenteil: Noch im Juli 1997 brachte sie erneute Verständigungsversuche des Kinderschutzbundes zum Scheitern. Zudem ist ihr Verhalten krankheitsbedingt. Der in Kenntnis des Gutachtens des Sachverständigen Dr. Muhl gemachte Vorschlag des Jugendamtes läßt diese Vorgeschichte außer Acht. Er kommt einem völligen Auschluß des Umgangsrechtes des Vaters für alle Zeiten gleich. Dies widerspricht - wie bereits dargelegt - dem Wohl des Kindes. Der Richter sieht den Vorschlag daher als in der Sache gänzlich unbrauchbar an.

2. Der Richter ist sich bewußt, daß die Mutter die allgemeinen Sorgeleistungen für Melanie in der Vergangenheit fürsorglich erbracht hat und daß sie ihr Kind sehr liebt. Dies allein reicht aber nicht für die Entwicklung des Kindes aus. Zur Förderung des seelischen Wohles gehört auch - wie dargestellt - die Förderung der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil. Weil die Mutter hierzu nicht in der Lage ist, mußte die vorliegende Entscheidung ergehen.

3. Der Richter ist sich ferner bewußt, daß seine Entscheidung gravierend in das Elternrecht der Mutter eingreift. Dies mußte aber letztlich die Konsequenz für deren Verhalten sein, wider jeglicher guter Ratschläge das Besuchsrecht des Vaters massiv zu boykottieren.

4. Die Entscheidung bedeutet aber auch einen gravierenden Eingriff in die Lebenssituation des Kindes. Melanie wuchs bisher - von der einjährigen gemeinsamen Partnerschaft der Eltern abgesehen - ausschließlich bei der Mutter auf. Diese stellte für sie die Hauptbezugsperson dar. Dem Richter ist es klar, daß die Veränderung der Lebenssituation für Melanie mit großen Umstellungsschwierigkeiten einhergehen wird. Sie wird sicherlich Trennungsschmerzen verspüren.

a) Von diesen Feststellungen geht der Richter aufgrund des Eindruckes aus, den er von dem Kind anläßlich eines im Sommer 1996 bei ihm erfolgten Besuches des Kindes (in Begleitung seiner Mutter und der Zeugin S##) gewonnen hat. Dabei wurde deutlich, daß Melanie eine besonders innige Beziehung zu ihrer Mutter hat. Eine nochmalige Anhörung des Kindes im Vorfeld der vorliegenden Entscheidung hielt der Richter nicht für sinnvoll, da angesichts des Alters des Kindes keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten waren und durch eine erneute Anhörung Melanie zusätzlichen, vermeidbaren Belastungen ausgesetzt worden wäre.

b) Auch von der Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens zu der Frage, welchen Belastungen das Kind durch den Vollzug der getroffenen Entscheidung ausgesetzt ist, hat der Richter abgesehen. Angesichts des bisherigen Verhaltens der Mutter, jegliche Begutachtung des Kindes zu verhindern, wäre die Anordnung einer weiteren Begutachtung zwecklos gewesen und hätte zudem der Mutter nur Gelegenheit für weitere Verfahrensverzögerungen geboten. Es war daher versucht worden, durch die Anhörung vom 30.4.1997 einen tieferen Eindruck von der Persönlichkeit und seelischen Verfassung des Kindes zu erlangen. Der Richter legt seiner Entscheidung zugrunde, daß Melanie ganz erheblichen Umstellungsschwierigkeiten ausgesetzt sein wird, wenn sie den Haushalt der Mutter verlassen muß.

Dennoch erschien ihm die getroffene Entscheidung erforderlich. Ein schmerzhafter aber einmaliger Eingriff ist immer noch besser als ständig wiederkehrende Belastungen, die gleichermaßen mit Schmerz verbunden sind. Zudem ist das Wohl eines Kindes nicht nur aus einer subjektiv-momentanen Sicht, sondern in einer objektiv-normativen Zukunftsperspektive zu bestimmen (Vgl. Hinz in: Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., Rz 42 zu § 1634). Dies heißt, daß ein momentan schmerzhafter und vom Kind auch nicht gewollter Eingriff in das Kindeswohl dann gerechtfertigt ist, wenn sich als Konsequenz eine deutliche Verbesserung für das Wohl des Kindes erkennen läßt.

Daß dies im vorliegenden Fall eintreten wird, davon ist der Richter überzeugt.

5. An der Eignung des Vaters, das Sorgerecht für Melanie auszuüben, bestehen keine Zweifel. So ist bereits in der Stellungnahme des Stadtjugendamtes vom 18.12.1995 festgestellt, daß von seiner Seite aus eine emotionale Beziehung und Bindung besteht. Auch hat der Sachverständige Dr. Oehler Herrn Hxxx eine besonnene Haltung und eine stabile emotionale Beziehung bescheinigt. Ferner hat das zurückhaltende und geduldige Auftreten des Vaters während des Verfahrens den Richter davon überzeugt, daß er das Wohl seines Kindes im Auge hat und damit zur Ausübung des Sorgerechtes in der Lage ist.

6. Der Richter hat auch die Frage erwogen, ob anstelle des Entzuges des gesamten Sorgerechtes eine Beschränkung auf die Regelung der Personensorge ausreicht.

Eine derartige Regelung hätte einen weniger einschneidenden Eingriff in das Elternrecht der Mutter dargestellt, die dann weiterhin die Vermögenssorge für Melanie innegehabt hätte. Der Richter verfügt zwar über keinerlei Informationen, daß sie die Vermögenssorge nicht würde ausüben können, dennoch erschien eine Aufteilung des Sorgerechtes zwischen den beiden Elternteilen vorliegend nicht sinnvoll. Denn dann hätte in vielen Fällen eine Verständigung zwischen ihnen erfolgen müssen, was bei dem derzeitigen Krankheitsbild der Mutter wieder nur Anlaß für Auseinandersetzungen gewesen wäre. Es erscheint daher vorzugswürdig, möglichst wenig Konfliktanlässe aufzubauen. Sollte sich das Verhalten der Mutter - nach einer Behandlung - rationaler darstellen, ist an eine Rückübertragung zumindest von Teilen des Sorgerechtes zu denken. Im Idealfall sollten beide Elternteile dann gemeinsam das Sorgerecht ausüben können.

7. Dabei sprach auch für die getroffene Regelung, daß Melanie dem Vater gegenüber - wie der Ablauf des Besuches vom 6.7.1996 zeigt - Zuneigung verspürt. Die Behauptungen der Mutter über auffällige Verhaltensstörungen nach Kontakten mit dem Vater konnten durch seit Januar 1996 diesbezüglich unternommene Ermittlungen des Gerichtes - abgesehen von der Bekundung der Zeugin Sxxx die sich aber auf die Zeit des Zusammenlebens der Familie bezog - nicht verifiziert werden. Zudem wären solche Verhaltensauffälligkeiten in erster Linie auf das Verhalten von Frau Bxxx zurückzuführen, die nicht in der Lage ist, ihre feindselige Einstellung gegenüber dem Vater des Kindes von Melanie fernzuhalten. Der Richter hat dies bei dem bereits erwähnten gemeinsamen Besuch der Mutter, der Zeugin Sxxx und von Melanie in seinem Dienstzimmer im Sommer 1996 miterlebt, als die Mutter, die schreiende Tochter auf dem Arm, nicht nachließ, sich in sehr erregtem und lautem Ton über die angeblichen körperlichen und seelischen Grausamkeiten des Herrn Hxxx zu beklagen. Der Umstand, daß Melanie auf diese Situation nicht nur durch Schreien, sondern auch durch Einnässen reagiert hat, führt der Richter - entgegen der Ansicht von Frau Bxxx- nicht darauf zurück, daß Melanie den Vater nicht mag, sondern daß sie von ihrer Mutter einer für das Kind unerträglichen Konfliktsituation ausgesetzt wurde.

Aus dieser selbst erlebten Situation mußte der Richter den Schluß ziehen, daß Frau Bxxx generell nicht in der Lage ist, das Kind vor Spannungen zu schützen und diese Unfähigkeit nicht erkennt. Diese Feststellung des Richters deckt sich mit der des Sachverständigen Dr. Oehler, der bereits im März 1996 die Überzeugung geäußert hat, daß Verhaltensauffälligkeiten - sollten sie bestehen - weniger durch den Kontakt des Kindes mit dem Vater, sondern durch die stark emotionale Reaktion der Mutter auf Besuchskontakte zurückzuführen sind.

Durch die getroffene Entscheidung ist sichergestellt, daß Melanie weiterhin Kontakt zu ihrer Mutter haben kann, da der Vater sich von Anfang an bereit erklärt hatte, für diesen Fall der Mutter ein großzügiges Umgangsrecht einzuräumen.

III.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 13a FGG. Da das Verfahren ausschließlich durch das Verhalten der Mutter verursacht wurde, erschien es veranlaßt, dieser die gerichtlichen Kosten aufzuerlegen sowie die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Vaters durch sie anzuordnen.

(Stockmann)

 

gefunden am 23.08.2008 auf www.vafk.de/urteile/sorgerecht/ag%20wuerzburg%20VII%2011985_95.htm

 

 

 


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