Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Cottbus
Landgericht Cottbus
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Internetauftritt des Landgerichts Cottbus (11/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute im Bundesland Brandenburg eigentlich Steuern, wenn die brandenburgische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Brandenburg
Präsident am Landgericht Cottbus: Klaus-Christoph Clavée (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Präsident am Landgericht Cottbus (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1996 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Vizepräsident am Landgericht Potsdam aufgeführt.
Vizepräsident am Landgericht Cottbus: Gerhard Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Vizepräsident am Landgericht Cottbus (ab 19.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Landgericht Cottbus eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Väternotruf Cottbus
Jürgen Wirth
Schillerstr. 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 / 791226 oder 727513
E-Mail: ZA.JuergenWirth@t-online.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Susanne Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 31.03.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.03.2003 als Richterin am Landgericht Cottbus - beurlaubt - aufgeführt. 2009, ..., 2011: Pressesprecherin am Landgericht Cottbus.
Gerhard Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Vizepräsident am Landgericht Cottbus (ab 19.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.
Roland Bernards (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 01.01.1997, ..., 2008)
Thomas Braunsdorf (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 06.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.
No Name - Richterin am Finanzgericht Brandenburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Doreen Brengelmann (Jg. 1976) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 08.12.2005, ..., 2008)
Klaus-Christoph Clavée (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Präsident am Landgericht Cottbus (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1996 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Vizepräsident am Landgericht Potsdam aufgeführt.
Eva-Maria Doil (Jg. 1955) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 26.09.1994, ..., 2008)
Maria Drabow (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 29.03.2000, ..., 2008)
Thomas Dräger (Jg. 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.03.2000 als Richter am Amtsgericht Senftenberg aufgeführt.
Christian Eicke (Jg. 1959) - Richter am Landgericht Cottbus (ab 20.12.1999, ..., 2008)
Wolfgang Endemann (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Cottbus (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1996 als Richter am Amtsgericht Cottbus aufgeführt.
Johannes-Theodor Engels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 04.01.2005, ..., 2008)
Sigrun von Hasseln (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus (ab 01.06.2001, ..., 2008) - siehe auch Pressemeldung unten.
Mandy Liersch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 26.11.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.11.2002 als Richterin am Landgericht Cottbus aufgeführt. 2011: Pressesprecherin am Landgericht Cottbus.
Frank Merker (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus (ab 01.03.1998, ..., 2009) - 2009: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Cottbus
Andre Simon (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Cottbus (ab 06.11.2006, ..., 2008) - ehemaliger stellvertretender Pressesprecher
# Dr. Stefan Fiedler
# Dr. Christian Fisch
# Gisela Grafschaft-Weder
# Tilo Hanning
# Georg Kapplinghaus
# Kirstin Klonowski
# Hans-Georg Mahn
# Dr. Ralf Matzky
# Sabine Meyer
# Dr. Robert Olizeg
# Ralf Pape
# Kai Peplow
# Franz Rauch
# Peter Rhein
# Friedemann Riebsel
# Jutta Satter
# Dr. Nikolaus-Hermann Schmitt
# Frank Schollbach
# Petra Schröter
# Martina Smalla
# Ulrich Tirpitz
# Gudrun Vogel
Nicht mehr als Richter am Landgericht Cottbus tätig:
Susanne Jungermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg / 15. Zivilsenat - 3. Familiensenat (ab 01.06.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1996 als Richterin am Landgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt.
Stephan Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Lübben / Direktor am Amtsgericht Lübben (ab 01.07.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1998 als Richter am Landgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt.
Peter Merz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Cottbus (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.1994 als Richter am Amtsgericht Cottbus aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Bernd Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Präsident am Landgericht Cottbus (ab 01.04.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Vizepräsident am Landgericht Cottbus aufgeführt.
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Pressemitteilung 3/2011
Landgericht Cottbus
- Pressestelle -
Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Susanne Becker
Tel.: 03 55 / 63 71 - 281
stellv. Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Mandy Liersch
Tel.: 03 55 / 63 71 - 268
Pressemitteilung 3/2011
Hauptverhandlungstermine von Strafkammern
ab dem 01.03.2011
1. große Strafkammer
a)
21 KLs 13/09
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort: Cottbus
Tatzeit: zwischen dem 01.08.2000 und 04.07.2002
Der zur Tatzeit 44 bis 46 Jahre alte Angeklagte soll im Tatzeitraum in 32 Fällen sexuelle Handlungen an der in seiner Pflegefamilie wohnhaften, zum ersten Tatzeitpunkt 9 Jahre alten Geschädigten, vorgenommen haben bzw. in zwei Fällen an sich haben vornehmen lassen.
Hauptverhandlungstermine:
07.03.2011
10.00 Uhr (Fortsetzung)
14.03.2011
10.00 Uhr (Fortsetzung)
21.03.2011
10.00 Uhr (Fortsetzung)
3. große Strafkammer
a)
23 Kls 31/04 - gegen
Herrn R. aus Jämlitz und
Frau Sch. aus Jämlitz -
u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und sexueller Nötigung
Tatort: Jämlitz und Spremberg
Tatzeit: 22.07.2003 bis 04.06.2004
Die Angeklagten leben in eheähnlichen Verhältnissen. Unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses zu der Geschädigten, der Tochter der Angeklagten, soll der Angeklagte in 5 Fällen die vorgenannten Taten begangen haben. Der Angeklagte soll beispielsweise der Geschädigten an die bedeckten Brüste und in den Schritt gefasst haben. Ferner soll er sie gezwungen haben, gemeinsam mit ihm zu baden. Dabei soll er sie ebenfalls im Intimbereich berührt haben. Obwohl die Geschädigte die Angeklagte, ihre Mutter, über das Geschehen informiert haben soll, soll diese nichts zum Schutz ihrer Tochter unternommen haben.
Die Geschädigte war zum Tatzeitpunkt 13 und 14 Jahre alt. Sie ist geistig zurückgeblieben und besucht die Förderschule.
Hauptverhandlungstermine :
04.05.2009
12.30 Uhr (Fortsetzung)
23 KLs 36/08 - (Jugendschutzsache) gegen Frau N. (34) aus Cottbus
wegen Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen durch Unterlassen sowie Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren
Tatort: Cottbus
Tatzeit: 2006 und 2007
Die Angeklagte soll, obwohl sie erkannt habe, dass ihre 1996 geborene Tochter J. sexuellen Übergriffen ihres inzwischen verurteilten Lebensgefährten ausgesetzt war, keine geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um weitere drohende sexuelle Übergriffe von ihrer Tochter abzuwehren. Nachdem die Angeklagte durch einen Brief ihrer Tochter auf die sexuellen Übergriffe aufmerksam gemacht wurde, soll sie daraufhin ihren Lebensgefährten zur Rede gestellt haben. Als dieser die in dem Brief der Tochter angesprochenen Taten jedoch abstritt, soll sich die Angeklagte damit begnügt haben und ihre Tochter weiter gelegentlich in der Obhut des Lebensgefährten gelassen haben.
Auch entsprechende Hinweise der Lehrerin und Schulsozialarbeiterin soll die Angeklagte ignoriert haben. Durch die Schulsozialarbeiterin sei dann das Jugendamt eingeschaltet worden.
Hauptverhandlungstermin:
05.05.2009
09.00 Uhr
Landgericht Cottbus
- Pressestelle -
Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Susanne Becker
Tel.: 03 55 / 63 71 - 281
stellv. Pressesprecher:
Vorsitzender Richter am Landgericht Merker
Tel.: 03 55 / 63 71 - 249
Pressemitteilung 01/2009
3. große Strafkammer
a)
23 Ks 8/08 - gegen
den Jugendlichen W. aus Lübbenau
- zur Zeit in Untersuchungshaft in der JVA Cottbus-Dissenchen -
wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung
Tatort: Märkische Heide
Tatzeit: 18.07.2008
Der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte soll am 18.07.2008 aufgrund eines vorgefassten Tatplanes versucht haben, seinen Vater zu töten, indem er von hinten kommend mit der spitzen Seite eines sogenannten Zimmermannshammers einen derart kräftigen Schlag auf den Kopf ausgeführt haben soll, dass das Werkzeug in der Schädeldecke stecken blieb. Der Geschädigte, welcher in einem Sessel seines Wohnzimmers gesessen haben soll und mit einem Angriff nicht rechnete, soll den Hammer aus der Wunde gezogen haben und auf den Hof des Anwesens geflüchtet sein, wo er laut um Hilfe gerufen habe. Der Angeklagte soll danach mit dem Pkw des Opfers versucht haben, das auf dem Boden liegende Opfer zu überfahren. Der Angeklagte soll die Flucht ergriffen haben, nachdem zwei Zeugen in das Geschehen eingegriffen.
Der Geschädigte erlitt durch den Schlag mit dem Hammer eine akut lebensgefährliche Zertrümmerung des Schädeldaches mit Durchtrennung der harten Hirnhaut und einer Blutung im Hirngewebe.
Hauptverhandlungstermine (nicht öffentlich):
05.01.2009
13.00 Uhr
12.01.2009
13.00 Uhr (Fortsetzung)
21.01.2009
09.00 Uhr (Fortsetzung)
23.01.2009
08.00 Uhr (Fortsetzung)
29.01.2009
09.00 Uhr (Fortsetzung)
Kinder der Kälte
Stefanie R. muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, sie hat ihr Neugeborenes umgebracht. Es ist der jüngste Fall von Kindstötungen in Brandenburg. Und so rätselhaft wie alle vorher.
Verborgene Gesichter, verborgene Gefühle. Stefanie R. (links) und Bianca S. bei ihren Verhandlungen im Landgericht Cottbus. Fotos: Michael Urban/ddp, dpa
Von Sandra Dassler, Cottbus
Die Kälte ist gut für die Hunde. Sie halten dann mindestens 30 Minuten durch. Im Sommer sind sie oft schon nach 20 Minuten erschöpft. Leichensuche ist ein schwieriger Job, nicht nur für Hunde.
„Dort hat es gelegen“, sagt Kriminalhauptkommissar Wolfgang Bauch und nimmt die rechte Hand aus der Jackentasche, um auf eine sandige Stelle unter ein paar Sträuchern zu zeigen. „Es“ war die verscharrte Leiche eines neugeborenen Jungen, die hier am Gräbendorfer See, 30 Kilometer westlich von Cottbus, entdeckt wurde. Das war im Mai. „Das andere Baby werden wir möglicherweise nicht mehr finden“, sagt Bauch, er schaut zu den beiden Hunden, die zwischen den Krüppelkiefern in Ufernähe herumrennen, die Schnauzen dicht am Boden. Weil Brandenburg keine Leichenspürhunde hat, sind Hundeführer mit ihren Tieren aus Berlin und Sachsen angereist.
Als Bauchs Kollegen von der Cottbuser Mordkommission hier im Frühjahr den verwesenden Körper des Neugeborenen bargen, ging ein Stöhnen durch das Land. Es war die vierte Babyleiche, die innerhalb von sechs Monaten in Brandenburg entdeckt wurde: im Dezember 2007 ein Junge in Schwarzheide, im Februar 2008 ein Junge in Nauen und ein Mädchen in Lübben. Im Mai dann Gräbendorf.
Inzwischen sind die Mütter aller vier getöteten Neugeborenen ermittelt worden. Staatsanwälte haben Anklagen geschrieben, Prozesse haben stattgefunden, Urteile wurden gesprochen – das letzte gestern: Das Landgericht Cottbus schickte die 25-jährige Stefanie R. ins Gefängnis. Die Richter sind überzeugt, dass sie ihren am 21. April geborenen Sohn tötete, indem sie ihn mit dem Gesicht so lange an sich drückte, bis das Kind erstickt war. Und ihn am darauffolgenden Abend am Gräbendorfer See vergrub.
Stefanie R. hatte eine Anstellung als Sekretärin, lebte mit ihrem langjährigen Lebensgefährten in guten materiellen Verhältnissen. Auch die drei anderen wegen Tötung ihrer Kinder verurteilten Mütter waren nicht arm. Sie waren nicht geistig minderbemittelt oder psychisch krank. Sie hätten ihre Kinder nach Überzeugung der Gerichte ohne weiteres groß ziehen können. Warum haben sie die Babys getötet?
Bei Stefanie R. bleibt noch eine weitere Frage offen. Sie war Ende 2006 schon einmal hochschwanger. Das sagte unter anderem ihr damaliger Chef, ein Arzt aus dem Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn, vor Gericht aus. Wenig später sei sie von einem Urlaub auf den Philippinen gertenschlank zurückgekommen. Ohne Kind.
Die Cottbuser Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb auch nach dem gestrigen Urteil weiter. Wolfgang Bauch und seine Kollegen haben auf den Phillippinen nachgefragt. Ohne Ergebnis. Und nun suchen sie noch einmal mit Leichenspürhunden hier am See.
Der Staat scheut offenbar keine Kosten, wenn es um die Aufklärung von Kindstötungen geht. Die Ermittler wollen nicht nur die Mütter finden. „Wir versuchen auch, hinter die Motive zu kommen“, sagt Bauch. Das gelingt nur manchmal.
Die 22-jährige Anne G. aus Nauen, die ihren Sohn kurz vor dem letzten Weihnachtsfest tötete, hat vor Gericht erzählt, dass sie schon 2004 trotz Pille schwanger geworden sei. Der Berliner Zahnarzt, bei dem sie eine Ausbildung machte, habe sie aufgefordert, zu kündigen, eine Schwangere wirke sich „negativ auf das Betriebsklima aus“. Die Eltern machten ihr Vorwürfe, vor allem, als das Verhältnis mit dem Kindsvater in die Brüche ging und ihre Tochter mit dem inzwischen geborenen Sohn zu ihnen zog.
Anne G. fand einen neuen Ausbildungsplatz, wurde 2007 trotz Pille wieder schwanger, für einen Schwangerschaftsabbruch war es zu spät, „ich wollte das alles nicht noch einmal mitmachen“, sagte sie damals. Sie verheimlichte die Schwangerschaft, brachte ihren Sohn unbemerkt zur Welt, wickelte ihn in eine Plastiktüte, versteckte diese im leerstehenden Nachbarhaus. Das Landgericht Potsdam verurteilte sie im August 2008 zu drei Jahren Gefängnis.
Die 23-jährige Bianca S. aus Lübben erzählte den Ermittlern, dass sie einige Jahre zuvor bei einem Schwangerschaftsabbruch im Krankenhaus behandelt worden sei „wie der letzte Dreck“. Eine erneute Abtreibung sei deshalb für sie nicht in Frage gekommen, als sie wieder schwanger wurde. Das Kind lehnte sie ab, weil es von einem ungeliebten Mann war. Auch Bianca S. verheimlichte ihre Schwangerschaft. Als das Kind im Februar zur Welt kam, ertränkte sie es in der Badewanne. Dann versuchte sie sich selbst umzubringen. Ihr Bruder fand sie mit der toten Tochter im Arm. Bianca S. wurde im Juni 2008 zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Die jüngste der vier Frauen, eine 17-jährige Schülerin aus Schwarzheide, sagte vor Gericht, ihr Kind sei das Ergebnis einer Vergewaltigung durch einen Unbekannten. Ein DNS-Test brachte zwar ans Licht, dass ihr Freund der Vater war, doch das Gericht konnte nicht widerlegen, dass sie davon ausging, dass das Kind bei der angeblichen Vergewaltigung gezeugt wurde. Dennoch, das wahre Tötungsmotiv der Schülerin habe darin bestanden, dass das Kind – sie hatte es im Dezember 2007 mit einem Strumpf erdrosselt – „nicht in ihre Lebensplanung passte“. Viereinhalb Jahre lautete das Urteil im November 2008.
Auch Stefanie R. ist angeblich von einem Unbekannten vergewaltigt worden. Die zierliche Frau hat während der gesamten Dauer des gestern zu Ende gegangenen Prozesses ihr Gesicht verborgen. Stundenlang hielt sie den Kopf gesenkt, auch gestern, als das Strafmaß verkündet wurde. Viereinhalb Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte siebeneinhalb gefordert.
Er heißt Tobias Pinder, ist 46, er bearbeitet seit Jahren Kapitaldelikte bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft. In seinem Büro stapeln sich Akten, an der Wand steht ein Pappkarton. Er wurde angefertigt, um jene kleine Tiefkühltruhe zu rekonstruieren, in der eine Cottbuserin Jahre lang die Leiche ihres verhungerten sechsjährigen Sohnes versteckte: Dennis – der Fall hatte deutschlandweit Aufsehen erregt. Für die Kindstötungen unmittelbar nach der Geburt interessiere sich mittlerweile kaum noch jemand, sagt Pinder. „Es sind nur wenige Menschen im Gerichtssaal. Irgendwie scheint das ziemlich normal geworden zu sein.“
Der groß gewachsene Mann wird sehr ernst. „Aber wenn man so ein Baby auf dem Sektionstisch hat – diesen Anblick vergisst man nie. Bei Erwachsenen sieht man sofort, wenn sie nicht mehr am Leben sind. Die sehen wie Leichen aus: die Gesichtszüge sacken nach unten, Totenflecken breiten sich aus. Bei Neugeborenen ist das anders, wahrscheinlich weil bei ihnen die Durchblutung noch nicht in Gang gekommen ist. Sie sehen so frisch und lebendig aus. Wie Puppen.“
Wenn sich der Staatsanwalt aus dem Fenster seines Büros lehnt, kann er fast bis zum Cottbuser Theater schauen. Schönes Jugendstil-Gebäude, hundert Jahre alt. Den Faust spielen sie dort. Wie Gretchen ihr Kind ertränkt, wird wie bei den meisten Faust-Aufführungen nicht gezeigt.
Gretchen falle vielen Menschen beim Thema Kindstötung zuerst ein, sagt Matthias Lammel. Der 57-jährige Berliner begutachtet als gerichtspsychiatrischer Sachverständiger oft Frauen, die ihre Kinder während oder unmittelbar nach der Geburt töten. Neonatizid heißt der Fachbegriff dafür, und Neonatizide sind so alt wie die Menschheit. Im Mittelalter wurden „Kindsmörderinnen“ besonders hart bestraft: gepfählt, lebendig begraben, mit glühenden Zangen auseinandergerissen.
Im 19. Jahrhundert dann gestand das Reichsstrafgesetzbuch im sogenannten Dienstmädchenparagraphen 217 den Frauen mildernde Umstände zu – allerdings nur, wenn es sich um nichteheliche Kinder handelte. Erst 1998 wurde der Paragraph 217 abgeschafft. „Man ging wohl etwas naiv davon aus, dass Frauen heute viele Möglichkeiten haben, mit ungewollter Schwangerschaft umzugehen“, sagt Gutachter Lammel: „Durch Adoption, Abbruch oder Babyklappe zum Beispiel.“
Auch die oft gestellte Frage: „Warum hat die denn nicht verhütet?“ zeuge von einem naiven Frauen- oder Menschenbild. „Wir sind eben nicht immer rational“, sagt Lammel: „Manche sind es nie. Die wehren schon den Gedanken ab, dass sie schwanger sein könnten. Und zwar so lange, bis das Kind da ist. Dann kommt es zu Panikreaktionen: Das Kind muss weg, irgendwie, irgendwohin.“
Matthias Lammel hat auch Sabine H. begutachtet, jene Frau, die neun ihrer neugeborenen Kinder tötete und in Blumenkästen versteckte. Nach dem Fund der Babyleichen in Brieskow-Finkenheerd im Juli 2005 hatte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm die „vom SED-Regime erzwungene Proletarisierung“ für die „Zunahme von Verwahrlosung und Gewaltbereitschaft“ verantwortlich gemacht.
Im Februar dieses Jahres kochte die Debatte erneut hoch, als der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer eine Studie vorlegte, wonach die Zahl der Kindstötungen im Osten drei bis viermal so hoch wie im Westen sei. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer nannte dies eine „Folge der DDR-Abtreibungspolitik“.
Die Cottbuser Richterin Sigrun von Hasseln hält von solchen Erklärungen wenig: „Die Ursachen in der Vergangenheit zu suchen ist absurd. Wir erfahren täglich, dass die Gegenwart zunehmend von Orientierung auf ausschließlich materielle Werte geprägt ist. Wir erleben Verrohung, emotionale Kälte – nicht umsonst ist die Rede von der Konsum- und von der Wegwerfgesellschaft.“
Viele junge Leute „haben nie wirkliche Liebe erfahren“, sagt Sigrun von Hasseln. „So konnten sie selbst keine Empathie, kein Mitgefühl für andere entwickeln.“
Als Vorsitzende der Jugendstrafkammer hat Sigrun von Hasseln auch über die 17-Jährige aus Schwarzheide zu Gericht gesessen. Die Schülerin habe „diese kalte Tat mit hoher krimineller Energie“ begangen, sagte sie in der Urteilsbegründung.
Auch das Kind der gestern verurteilten Stefanie R. stammte nicht von dem angeblichen Vergewaltiger, sondern von ihrem Freund. Juristisch sei auch ihr diese Version nicht zu widerlegen, sagte das Gericht in der Urteilsverkündung und folgte in diesem Punkt nicht dem Plädoyer des Staatsanwalts, der dargelegt hatte, dass die junge Frau bis zuletzt log. Als sie das erste Mal vernommen wurde, weil Kollegen bemerkt hatten, dass sie schwanger gewesen war, behauptete sie, das Kind zu einer Berliner Babyklappe gebracht zu haben. Nachdem feststand, dass dort kein Kind abgegeben worden war, erzählte sie, sie habe es nicht töten, sondern nur beruhigen wollen. Zur vermuteten Schwangerschaft ein Jahr zuvor äußerte sie sich überhaupt nicht.
„Über dieses Kind werden wir vielleicht nie etwas erfahren“, sagt Kriminalist Wolfgang Bauch. Die beiden Leichenspürhunde haben jedenfalls nichts gefunden an diesem frostklaren Dezembermorgen am Gräbendorfer See.
Stefanie R. hat sich bis heute nicht um die Beerdigung ihres Babys gekümmert.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.12.2008)
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2682583
JUSTIZ: Junge Mutter tötete ihr Baby
18-jährige Schülerin muss ins Gefängnis
COTTBUS - Eine 18-Jährige, die ihr Baby nach eigenem Geständnis erdrosselt hat, ist gestern in Cottbus wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus mit. Die junge Frau habe „diese kalte Tat mit hoher krimineller Energie und Vorsatz“ begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre zur Bewährung. Die 18-Jährige hatte zugegeben, am 5. Dezember 2007 in der elterlichen Wohnung einen gesunden Jungen geboren und ihn mit einem Strumpf getötet zu haben.
Die Öffentlichkeit war in dem Prozess nicht zugelassen, weil die Schülerin aus Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) zum Tatzeitpunkt minderjährig war.
In der Urteilsbegründung wies die Jugendkammer den Angaben zufolge darauf hin, dass die Angeklagte voll schuldfähig sei. Den entsprechenden Plan habe sie während der Schwangerschaft entwickelt, weil das Kind nicht in ihre Lebensplanung passte. Die Kammer habe allerdings die Aussage der 18-Jährigen nicht widerlegen können, nach der das Kind aus einer Vergewaltigung stammt. Polizeibeamte hatten die Leiche fünf Tage nach der Geburt im Zimmer der Schülerin in einer Kunststoffbox unter dem Schreibtisch gefunden.
Die junge Frau hatte im Juli vor Gericht erklärt, sie sei im März 2007 vergewaltigt worden. Als sie später ihre Schwangerschaft bemerkte, habe sie angenommen, diese stamme aus der Vergewaltigung.
Seit ihrer Festnahme ist die Angeklagte mit Haftbefehl in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Dort soll sie den Angaben zufolge solange bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist. Im Anschluss muss sie ins Gefängnis. (dpa)
18.11.2008
Mutter gesteht Tötung ihres Babys Das Landgericht Cottbus verhandelt seit gestern gegen eine 23-Jährige
Lübben - Die junge Frau, die gestern Vormittag aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal des Cottbuser Landgerichts geführt wird, will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. Sie trägt eine gestreifte Hose, die knapp bis zur Hüfte reicht. Das helle Shirt endet kurz oberhalb des weißen Gürtels. Mehr ist zunächst von Bianca Sch. nicht zu sehen. Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.
Als Staatsanwalt Tobias Pinder dann die nur wenige Sätze umfassende Anklageschrift verliest, wird das ohnehin schon blasse Gesicht von Bianca Sch. noch bleicher. Doch sie bleibt gefasst. Der Ankläger wirft ihr vor, dass sie in der Nacht zum 13. Februar 2008 in ihrer Wohnung ihr gerade geborenes Baby in der Badewanne ertränkt hat. Totschlag sei das gewesen, sagt der Staatsanwalt.
Es fällt der Angeklagten schwer, in dem vollen Gerichtssaal von sich aus über die Tat zu sprechen. Sie bittet den Richter, Fragen zu stellen. Und dann gesteht sie ihre Tat. Stockend erzählt die junge Frau, wie nachts, nach der Rückkehr von der Arbeit in einem Spielkasino in der Wohnung die Wehen einsetzten. Wie sie vom Wohnzimmer ins Bad ging, dort das kleine Mädchen gebar. Wie sie mit dem Säugling an der Nabelschnur in die mit Wasser gefüllte Wanne stieg, das Neugeborene unter Wasser drückte. Wie sie den kurze Zeit später leblosen kleinen Körper in ein Handtuch wickelte und in die Küche trug, ihn dort abnabelte.
Drei Tage lang ging sie noch einkaufen und zur Arbeit. Schließlich nahm sie wahllos Tabletten, trug den toten Säugling aus der Küche ins Schlafzimmer, schnitt sich die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang. Der Zwillingsbruder und ihre Mutter fanden Bianca Sch. am 16. Februar.
Vor der Tat war die zierliche Frau aus der Spreewaldstadt schon einmal schwanger. Der Kindsvater wollte sich aber nicht zu ihr bekennen. Er hatte, so erklärte Bianca Sch. gestern, damals noch eine andere Freundin. Obwohl die Mutter und ihre Brüder sie überzeugen wollten, dass sie das Ungeborene austragen solle, entschloss sie sich aber zum Abbruch der Schwangerschaft.
Nach außen hin schien es damals, als hätte sie den Abbruch gut verarbeitet. Das sagt die Mutter nun als Zeugin. Bianca Sch. hingegen räumt ein, dass sie ihn psychisch nicht verkraftet hat. Deshalb sei eine erneute Abtreibung nicht in Frage gekommen, als ein Schwangerschaftstest im Mai 2007 erneut positiv war.
Der Vater war damals ein anderer Mann, mit dem sie nach eigenen Worten nichts verband. Deshalb wollte sie das Kind nicht, sagt sie. Die Freigabe für eine Adoption habe sie zwar erwogen, auch, es in einer Babyklappe abzulegen – unternommen habe sie dafür allerdings nichts. Warum nicht, blieb gestern unklar. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Wolfgang Swat
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.06.2008)
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Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter
Mein Sohn, das Monster. Er will Frauen auffressen
Von FRANK SCHNEIDER und PETER ROSSBERG
Immer wieder hat ihr Sohn zu ihr gesagt: „Ich will Frauen auffressen! Denn ich hasse alle Frauen! Ich hasse Frauen, weil du eine Frau bist, Mutter! Du hast mich ins Heim gesteckt...“
Melja A. (38) stehen die Tränen in den Augen, als sie zugibt: „Mein Sohn wurde zu einem Monster! Doch ich halte zu ihm, ich werde immer für ihn da sein...“
Sie ist die Mutter von Mertino A. (18), dem „Vampir von Karow“.
Der junge Mann steht derzeit vor dem Landgericht Cottbus. Im Juni 2007 fiel er in einem Heim in Berlin-Karow eine Pädagogin an, wollte in ihren Hals beißen, ihr Fleisch essen. Wenig später stach er mit einer Schere auf einen Pädagogen ein – und leckte sein Blut auf (BILD berichtete).
Exklusiv in BILD erzählt die Mutter des Vampirs, wie ihr kleiner süßer Junge zu einem Monster wurde.
Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter
Melja A. (38) hofft, dass ihr Sohn wieder gesund wird
Melja A. zieht ein Passfoto aus ihrer Geldbörse: ein siebenjähriger Junge, glattes, pechschwarzes Haar, langer Pony, süßes Lächeln. Sie streichelt über das Foto. „Ich habe ihn immer bei mir“, flüstert sie. „Er ist doch mein Junge! Auch wenn er so was Schreckliches gemacht hat.“
Mertino A. wurde im Kosovo geboren. Im Bürgerkrieg. „Mein Mann und ich flohen nach Deutschland, als Mertino ein Jahr war. Wir lebten hier nur als geduldete Flüchtlinge, durften nicht arbeiten, teilten uns mit zehn Familien eine Dusche.“
Melja A. bekam zwei weitere Söhne, doch Familienglück kannte sie nicht. „Mein Mann hat uns verprügelt. Meistens ging er auf Mertino los.“ Sie haute ab. Doch schnell wuchs ihr alles über den Kopf: drei Kinder, kaum Geld, das fremde Land.
„Das Jugendamt und die Lehrer rieten mir, Mertino für ein paar Monate ins Heim zu geben, bis ich alles geregelt hab. Da war er acht. Doch als er nach Hause kam, war er aggressiv, verprügelte seine Brüder.“
Mertino kam wieder ins Heim. Und wurde noch aggressiver. „Der Leiter sagte zu mir: ‚Wir machen einen tollen jungen Mann aus ihm, er wird eine Ausbildung machen, mit 18 kann er wieder zu Ihnen.‘“ Ihre Stimme wird hart. „Und was ist daraus geworden? Sie haben ihn zum Monster gemacht!“
Mertino hatte seiner Mutter schon vor der Tat von perversen Tagträumen berichtet. „Er sagte mir am Telefon: ‚Ich träume davon, Menschenfleisch zu essen und Menschenblut zu trinken!‘ Und zwar nicht nachts im Schlaf, sondern tagsüber würde er davon träumen. Ich war so schockiert!“
Er erzählte ihr von Horrorfilmen, die ihm darauf „Appetit“ gemacht hätten... „Wie kann das sein, dass Jugendliche in einem Heim solche Filme gucken dürfen?“, klagt die Mutter an.
Und berichtet weiter: „Ich erzählte alles dem Heimleiter, doch der nahm es nicht ernst...“ Wenige Monate später machte ihr Sohn seine Phantasien wahr!
Jetzt ist Mertino A. in einer psychiatrischen Anstalt. Jeden Tag telefoniert sie mit ihm. „Er muss Medikamente nehmen, redet wieder normal. Er bereut die Tat.“ Die Hoffnung einer Mutter, hinter der Bestie wieder ihren Sohn zu finden.
09.02.2008
http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/02/09/vampir/mutter-spricht.html