Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Lübben
Familiengericht
Amtsgericht Lübben
Gerichtsstraße 2/3
15907 Lübben
Telefon: 03546 / 221-0
Fax: 03546 / 221-265
E-Mail: verwaltung@agln.brandenburg.de
Internet: www.ag-luebben.brandenburg.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Lübben (07/2008)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Brandenburg
Direktor am Amtsgericht Lübben: Stephan Lehmann (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Lübben / Direktor am Amtsgericht Lübben (ab 01.07.2003 , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1998 als Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgeführt.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lübben:
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Katrin Ehlers (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Lübben (ab 31.03.2003 , ..., 2007)- war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Stephan Lehmann (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Lübben / Direktor am Amtsgericht Lübben (ab 01.07.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1998 als Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgeführt.
Volker Otto (Jg. 1945) - Richter am Amtsgericht Lübben (ab 06.11.1997 , ..., 2007)
Rainer Rörig (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Lübben (ab 06.11.1997 , ..., 2007)
Heike Stahn (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Lübben (ab 26.09.1995 , ..., 2007)
Holger Staudler (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Lübben / Pressestelle (ab 01.12.1993, ..., 2008)
Anja Zabel (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Lübben (ab 21.09.2006, ..., 2007)
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Lübben tätig:
Rechtspfleger:
Staatsanwälte:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Simon - stellvertretende Amtsleiterin im Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald, Lübben (ab , ..., 2007, 2008)
Frau Lemke - Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald / Lübben (ab , ..., 2007, 2008)
Frau Petri - Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald, Königs-Wusterhausen (ab , ..., 2006, 2007) - kann vom Väternotruf leider nicht empfohlen werden
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für arme Leute, die sich finanziell keine staatlich unabhängige Beratung leisten können.
Umgangspfleger:
Sorgerechtspfleger:
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Sonstige:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
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Cannabis bleibt als Mittel gegen «Seelen-Schmerz» strafbar
Lübben. Nur noch alle zwei Wochen darf Andre G. aus Lübbenau seinen kleinen Sohn (heute 4 Jahre alt) sehen. G.’s Freundin, die Mutter des Kindes, hatte sich von ihm getrennt. Die Folge war ein Umgangsrecht des Vaters, das nur die 14-tägigen Treffs zuließ.
Zuvor hatte sich der Vater dreieinhalb Jahre um den Sohn gekümmert; die Mutter ging arbeiten.
Doch die Zwietracht der Eltern hatte noch weiter gehende Folgen für den Kindesvater (29). «Immer, wenn ich das Kind wieder abgeben musste, hatte ich ein übelstes Tief» , sagte G. jetzt – als Angeklagter vor dem Amtsgericht Lübben. Denn seinen Schmerz betäubte G. mit Marihuana. Mehr als 153 Gramm des Krautes wurden von der Polizei in seiner Lübbenauer Wohnung gefunden – mit einem Wirkstoffgehalt (Gehalt an Tetrahydrocannabinol, THC) von fast 23 Gramm, dem dreifachen der Menge, die das Gesetz als gering ansieht. Die «Grenze zum Verbrechen» , so Richter Stephan Lehmann, liege bei 7,5 Gramm THC.
Angebaut habe er das Rauschgift selbst, im eigenen Garten, mit Samen aus Berlin, sagt G. aus. «Ich wollte weder zu einem Dealer noch sonst wohin in diese Szene» , sage G. vor Gericht. Der Ertrag stamme aus einer Pflanze.
Doch Eigengebrauch schützt vor Strafe nicht. Die gefundene Menge berge die Gefahr, dass das, was über den Eigengebrauch hinausgeht, abgegeben werden konnte, sagte der Staatsanwalt. Er gehe daher nicht von einem minderschweren Fall aus und forderte die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. G.’s Anwalt Bengt Kanzler dagegen sah mildernde Umstände: «Die familiäre Situation ist nachvollziehbar, und er hat niemanden hineingezogen oder Handel getrieben.» Er plädierte daher auf sechs Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Das Schöffengericht stellte in seinem – bereits rechtskräftigen – Urteil fest, dass der Besitz dieser Drogenmenge «ein Verbrechen bleibt» , so der Vorsitzende Stephan Lehmann. Manches spreche aber auch für den Angeklagten.
Er sei nicht vorbestraft, habe keinen Handel betrieben und habe einen ordentlichen Lebenswandel. Daher verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Darüber hinaus müsse der Angeklagte 500 Euro an ein Kinderhilfsprojekt zahlen.
Einen zweiten Anklagepunkt ließ die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung fallen. G. soll, so der Vorwurf, eine Nachbarin (73) bedroht haben mit den Worten: «Dir schneid’ ich noch mal die Kehle durch.» G. bestritt diesen Vorwurf und kündigte für den Fall einer Verurteilung Berufung an. Die Nachbarin K. bestätigte zwar als Zeugin die Worte. Jedoch entpuppte sich die vermeintliche Auseinandersetzung als Teil eines Nachbarschafts- und wohl auch Generationskrieges, den eine andere Frau aus dem Haus, ebenfalls im Zeugenstand, als «Verhältnis von Hund und Katze» beschrieb. Beide Kontrahenten hätten sich «nichts geschenkt» . Etwa alle 14 Tage, so berichtete die 73-Jährige, habe sie dem Vermieter Ruhestörungen und andere Belästigungen aufgelistet. Einmal sei sie bespuckt worden, einmal bedrängt, und einmal habe sie Gesänge wie «Deutschland den Deutschen» gehört. G. sagte, das alles sei «erstunken und erlogen» .
Seit etwa einem halben Jahr, sagte Zeugin K., sei nun Ruhe. Das liege daran, so G., dass er seitdem «kaum noch zu Hause schlafe» . Er habe «keinen Bock auf den Streit» .
Demnächst gehe er auch wieder arbeiten – in Dortmund.
http://www.lr-online.de/regionen/spreewald/Luebben;art1058,1759454