Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Kempten

Das Landgericht Kempten wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet. 


 

 

Landgericht Kempten 

Residenzplatz 4-6

87435 Kempten

 

Telefon: 0831 / 203-00

Fax: 0831 / 203-306

 

E-Mail: poststelle@lg-ke.bayern.de

Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/kempten-allgaeu/

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Kempten (02/2024)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt.Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie (CSU-verwaltet) nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Bayern

Oberlandesgericht München

 

 

Präsident am Landgericht Kempten: Uwe Erlbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Präsident am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2024 - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1985 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.11.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2007 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.03.2015 als Präsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Vizepräsident am Landgericht Kempten: Gunther Schatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.10.2018, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.03.1996 unter dem Namen Günther Schatz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gunther Schatz ab 01.12.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.11.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2018 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Landgericht Kempten - 2024: stellvertretender Pressesprecher (Ansprechpartner in Zivilsachen)

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Landgericht Kempten 22 Richter/innen, 12 Bewährungshelfer/innen, 7 Beamte des gehobenen Dienstes, 33 Beamte des mittleren Dienstes/Angestellte und 15 Wachtmeister. Darüber hinaus hat beim Landgericht eine Landgerichtsärztin ihren Dienstsitz.

Beim Landgericht Kempten gibt es 6 Zivilkammern, 1 Kammer für Handelssachen, 5 Strafkammern, 1 Jugendstrafkammer und 1 Strafvollstreckungskammer.

Der Bezirk des Landgerichts Kempten umfasst die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren, sowie die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau (Bodensee).

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Kaufbeuren

Amtsgericht Kempten

Amtsgericht Lindau (Bodensee)

Amtsgericht Sonthofen

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Kempten

 

 

Väternotruf Oberallgäu

Sven Kuhne

Altmummen 24

87544 Blaichach

Fax: 032 / 229302247

E-Mail: svenkuhne@t-online.de

E-Mail: sven.kuhne@epost.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Birgit Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Birgit Moll ab 01.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 unter dem Namen Birgit Amman ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Claus Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.08.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Kempten - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt - korrekt ist wohl 01.08.2017, das als Geburtsdatum eingetragen ist, im Babyalter schon Vorsitzender Richter am Landgericht, das ist recht unwahrscheinlich. 2020: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu.

Claus Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.08.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Kempten - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt - korrekt ist wohl 01.08.2017, das als Geburtsdatum eingetragen ist, im Babyalter schon Vorsitzender Richter am Landgericht, das ist recht unwahrscheinlich. 2020: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Birgit Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Birgit Moll ab 01.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 unter dem Namen Birgit Amman ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Robert Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1993 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.11.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.11.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Yasmin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Kempten (ab 06.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Yasmin Hengge ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Yasmin Baumberger ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.03.2017 als Richterin am Landgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Armin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 

Uwe Erlbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Präsident am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1985 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.11.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2007 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.03.2015 als Präsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ulrich Glöggler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.06.2007 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2009 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2013 als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.06.2007 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Ansbach - OLG Nürnberg 9 UF 942/09: Beschwerde eines Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach - 1 F ... /09 vom 21.07.2009 wird zurückgewiesen. 2014: Amtsgericht Kaufbeuren - Familiensachen. 

Stephan Göttinger (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Kempten (ab 01.09.2001, ..., 2008)

Christian Holtkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2011 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2011 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Martina Karg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Staatsanwältin als Gruppenleitererin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.03.2012 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Kempten - 2021, ..., 2024: stellvertretende Pressesprecherin.

Vladimir Klokočka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Vladimir Klokočka ab 01.04.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Katarina Klokocka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Katarina Klimesch ab 01.05.2005 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katharina Klokočka ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem eingedeutschten Namen Katharina Klokocka ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt.  

Bernhard Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Patricia Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Memmingen - aufgeführt. Dort wohl irrtümlich auch unter dem Namen Teubner aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Patricia Teuber ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Patricia Gevers ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Patricia Gevers ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Patricia Menzel ab 01.09.2004 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

 

 

Patricia Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Memmingen - aufgeführt. Dort wohl irrtümlich auch unter dem Namen Teubner aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Patricia Teuber ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Patricia Gevers ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Patricia Gevers ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Patricia Menzel ab 01.09.2004 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Bernhard Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sebastian Pitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Kempten (ab 01.08.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2010 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2010 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.08.2010 als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht Kempten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Tamara Pitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.01.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.05.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2017 als Richterin am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. 2020: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu.

Gunther Schatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.10.2018, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.03.1996 unter dem Namen Günther Schatz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gunther Schatz ab 01.12.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.11.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2018 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Landgericht Kempten - 2024: stellvertretender Pressesprecher (Ansprechpartner in Zivilsachen)

Lucia Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (Staatsanwaltschaft Kempten) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtstdatum ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.05.2000 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Amtsgericht Kempten - 2020: Familiensachen.

Christoph Schwiebacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.09.1997 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.06.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. 02.06.2017: "Der Bitte nach weiterer personeller Unterstützung ist das Oberlandesgericht München nachgekommen, so dass es seit gestern nun eine weitere Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Augsburg gibt. Vorsitzender ist der bisherige Richter am Landgericht Kempten, Christoph Schwiebacher, 49." 02.02.2021: "... Nach der Bluttat an seiner getrennt lebenden Frau in einem Allgäuer Linienbus ist der 38 Jahre alte Ehemann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer des Landgerichtes Kempten stellte am Dienstag auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Dies bedeutet, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung im Fall des verurteilten Afghanen bereits nach 15 Jahren Haft kaum möglich sein wird. Die Richter folgten mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte nur elf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Der Kammervorsitzende Christoph Schwiebacher sprach von einer „öffentlichen Hinrichtung im Bus“. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article225545007/Kempten-Lebenslange-Haft-fuer-oeffentliche-Hinrichtung-im-Bus.html

Dr. Christopher Selke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.01.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Landgericht Kempten - 2021: Pressesprecher.

Ferdinand Siebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richter am Landgericht Kempten (ab 16.03.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.06.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 16.03.2019 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Landgericht Kempten - 2024: Pressesprecher.

Petra Wagner (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Kempten (ab 01.04.2006, ..., 2008)

Thorsten Wilhelm (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Kempten (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Kempten tätig:

Claus Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Kempten - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. 2020: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Birgit Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Birgit Moll ab 01.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 unter dem Namen Birgit Amman ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Robert Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen (ab 01.11.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1993 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt.

Armin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Yasmin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Kempten (ab 06.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Yasmin Hengge ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Yasmin Baumberger ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.03.2017 als Richterin am Landgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt.   

Günther Bischoff (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.

Jürgen Brinkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Vizepräsident am Landgericht Memmingen (ab 16.10.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1993 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.12.2002 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.10.2017 als Vizepräsident am Landgericht Memmingen aufgeführt. Landgericht Memmingen - 2016: Pressereferent Zivilsachen.

Dr. Erich Denk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / 4. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988, 1994 und 2000 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2000 als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht München aufgeführt.

Dr. Christoph Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.03.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2000 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. 24.01.2023: "Die Leitende Oberstaatsanwältin aus Kempten, Petra Strohbach, wird ab Februar die zweitgrößte Staatsanwaltschaft in Bayern, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, leiten. Die Ernennungsurkunde dafür hat ihr jetzt der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle überreicht. Ihre Nachfolge in Kempten tritt ab 1. März Dr. Christoph Ebert an. Er ist aktuell Leitender Oberstaatsanwalt in Memmingen. ... Dr. Christoph Ebert begann seine Justizkarriere am 1. Oktober 1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und wechselte später zur Staatsanwaltschaft Kempten. Ab September 2001 war Ebert als Richter am Landgericht Kempten tätig. Er wechselte im Januar 2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Augsburg und kehrte im Februar 2006 in dieser Funktion nach Kempten zurück. Ab März 2009 war Ebert als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München tätig, wobei er ab November 2011 an die Staatsanwaltschaft München II abgeordnet war. Von September 2012 an war Ebert Richter am Oberlandesgericht München. Zum 16. Mai 2014 wurde er zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen ernannt." - https://www.all-in.de/allgaeu/oberallgaeu-kempten/dr-christoph-ebert-leitet-ab-maerz-die-staatsanwaltschaft-kempten_arid-282942

Katrin Eger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.08.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Katrin Eger nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2017 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2020 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Sonthofen - 1 F 351/12 Abweisung Antrag des Vaters Sven Kuhne durch Richterin Eger am 16.10.2012. Oberlandesgericht München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12: Abweisung durch Richter Triebs am 15.01.2013. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 686/13: "In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Sven Kuhne ... Bevollmächtigter Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ... gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12, b) den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen vom 16.10.2012 - 1 F 351/12 hat die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Eichberger und die Richterin Britz am 3. April 2013 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. ...". Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Sven Kuhne ./. Deutschland - http://www.kuhne-gegen-deutschland.de. Wenn das Amtsgericht, das Oberlandesgericht und das Bundesverfassungsgericht versagt, dann bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, um die Arbeit deutscher Richter zu korrigieren und gegebenfalls als Menschenrechtsverletzung zu kennzeichnen.

Reiner Egger (geb. 12.01.1957 in Memmingen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.01.2008, ..., 2022) - ab 01.07.1984 Richter auf Probe am Landgericht Traunstein. Ab 1986 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Ab 1991 Richter am Landgericht Memmingen. Ab 01.03.2007 Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 19994 ab 01.08.1987 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - 1/2 Stelle, abgeordnet hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet zu 1/1, davon 1/2 hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.08.1987 als Direktor am Amtsgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Cornelia Endrös (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Kempten (ab 01.11.1992, ..., 2018)

Dietmar Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Sonthofen / Direktor am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1985 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt.  

Carl Hertel, auch Karl Hertel, (* 23. Juli 1879 in Düsseldorf; † 5. April 1958 in Wolbeck, Westfalen) war ein deutscher Reichsgerichtsrat und Richter am Bundesgerichtshof.
Der Sohn eines katholischen Hofglasmalers studierte Jura in Heidelberg, Bonn und Leipzig, wo er 1903 promoviert wurde. In Heidelberg war er Mitglied der K.St.V. Palatia Heidelberg. Er bestand die juristischen Staatsprüfungen 1902 und 1908 mit „ausreichend“. Zum Gerichtsassessor wurde er 1908 ernannt und war 1909 am Amtsgericht Düsseldorf tätig. 1913 wurde er Landrichter am Landgericht Mönchengladbach. Im Ersten Weltkrieg nahm Hauptmann der Reserve teil und war hochdekoriert. 1919 wurde er Vorsitzender in der Kammer für Handelssachen in Mönchengladbach. Am Neujahrstag 1924 wurde er zum Landgerichtsdirektor in Düsseldorf befördert. Mitte Juli 1931 wurde er als Hilfsrichter an Reichsgericht berufen. 1932 wurde er zum Reichsgerichtsrat ernannt. Er war im IV., V. Strafsenat, II. und zuletzt im V. Zivilsenat tätig. 1937 wurde er kurzzeitig im IV. Zivilsenat eingesetzt.[1] Er wurde im März 1943 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Er war kein Parteimitglied. Nach Kriegsende wurde er 1946 Richter am Landgericht Kempten. Von 1946 bis 1947 arbeitete er als Richter beim Kassationshof München und von 1947 bis 1948 als Präsident der Berufungskammer Kempten. 1949 wurde er Präsident der Berufungskammer Augsburg. Im selben Jahr beförderte man ihn zum Senatspräsidenten beim Kassationshof München. 1950 ernannte man ihn zum Bundesrichter in Karlsruhe als Mitglied des V. Zivilsenates, der im Zuschnitt dem Reichsgericht ähnelt, was von der Berufungspolitik des ersten BGH-Präsidenten Weinkauff beabsichtigt war. Nach den damaligen Bestimmungen trat er mit Vollendung des 72. Lebensjahres am 1. Mai 1952 endgültig in den Ruhestand. - https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Hertel_(Richter). 14.04.2023: "Mindestens acht bestialische Morde machten Peter Kürten zum „Vampir von Düsseldorf“. Sein Prozess 1930/31 endete mit dem Todesurteil. Nun ist die bislang unbekannte Handakte des damaligen Ermittlungsrichters aufgetaucht. ... Umso erstaunlicher ist es daher, dass fast hundert Jahre später eine wichtige Quelle ans Licht gekommen ist: In Düsseldorf wurde ein Konvolut aus dem Besitz des damaligen Untersuchungsrichters Carl Hertel dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen übergeben, das bereits über 223 Gerichtsakten zum Fall verfügt. Hertel, der in der Bundesrepublik zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufstieg, hatte die Ermittlungen im Vorfeld der Anklageerhebung durchgeführt und die wichtigsten Informationen in einer „Handakte“ gebündelt.  ...Das Düsseldorfer Schwurgericht verurteilte Kürten im April 1931 wegen Mordes in neun Fällen neunmal zum Tode, außerdem zu 15 Jahren Zuchthaus für sieben Mordversuche. Die preußische Regierung lehnte eine Begnadigung ab. Im Juli 1931 fiel das Fallbeil. ... " - https://www.welt.de/geschichte/article244771664/Serienmoerder-Peter-Kuerten-Ich-hatte-die-Stimmung-zum-Umbringen.html

Alexander Hold (geb. 11.03.1962 in Kempten) - Richter am Amtsgericht Kempten / Zivilrichter (ab 01.10.1993, ..., 2001) - im Handbuch der Justiz 2000 ab  01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Alexander Hold nicht aufgeführt. 1992 bis 1997 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten v.a. Referat für Organisierte Kriminalität: spezielle Zuständigkeit für Betäubungsmittel, Menschenhandel, Prostitution, Glücksspiel und Kfz-Verschiebung. 1997 bis 2001 Richter am Landgericht Kempten: Zivilrichter in Füssen. 1997 bis 2001 Richter am Amtsgericht Kempten. 1997 bis 1998 Strafrichter, Jugendrichter und Ermittlungsrichter in Sonthofen. 1999 bis 2000 Ermittlungs- und Haftrichter in Kempten. 2000 bis 2001 Zivilrichter in Kempten - http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Hold

Susanne Kempa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Susanne Wacker ab 17.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.01.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susanne Wacker ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Susanne Kempa ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Susanne Kempa ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Simone Kiemel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 16.07.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2001 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2001 als Richterin am Landgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt.

Peter Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.01.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.04.2007 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.04.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2018: Pressesprecher. 24.10.2019: "Peter Koch wird neuer Direktor am Amtsgericht Kempten. „Den Aufgabenmix, das Amtsgericht zu leiten und weiterhin auch Recht zu sprechen, finde ich einzigartig.“ freute sich der frisch Ernannte. Er folgt auf Joachim Redetzki, der sich in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Peter Koch begann seine Justizlaufbahn zum 01.01.1988 als Strafrichter zur Probe am Amtsgericht Sonthofen. Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Kempten und am Landgericht Kempten, wo er unter anderem als Beisitzer in der Großen Strafkammer tätig war. Am 01.05.2003 kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurück, später wurde er Leiter der Abteilung für - 2 - Organisierte Kriminalität. Seit 16.12.2014 ist er am Amtsgericht Kempten als stellvertretender Leiter tätig. ... Am Amtsgericht Kempten arbeiten derzeit 103 Bedienstete, davon 17 Richterinnen und Richter." - https://www.allgaeuhit.de/Kempten-Peter-Koch-wird-neuer-Direktor-am-Amtsgericht-Kempten-Amtsantritt-wird-am-1-Januar-2020-sein-article10033535.html  

Herbert Krause (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Pressemeldung vom 12.09.2008 - siehe unten - vermutlich den Vornamen betreffend fehlerhaft. 

Johann Kreuzpointer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Präsident am Landgericht Kempten (ab 01.10.2013, ..., 2018) - Richter am Landgericht Memmingen, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen und Kempten, zwischenzeitlich zweieinhalb Jahre abgeordnet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. 1998 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kaufbeuren. 2000 Wechsel an das Landgericht Memmingen, gleichzeitig Vorsitz einer Zivil- und einer Großen und Kleinen Strafkammer. Ab 01.07.2001 Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Memmingen. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1984 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2001 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2013 als Präsident am Landgericht Kempten aufgeführt. 28.09.2013: "Der Chef der auch für Neu-Ulm zuständigen Staatsanwaltschaft in Memmingen, Dr. Johann Kreuzpointner, wechselt ans Landgericht nach Kempten" - http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Kreuzpointner-wechselt-nach-Kempten;art4329,2226551 

Robert Kriwanek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1971) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten(ab 01.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.10.2002 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, Richter am Oberlandesgericht - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2016 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2016: Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/mm/daten/. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Richter am Oberlandesgericht, Beisitzer 10. Zivilsenat, Pressereferent. Amtsgericht Kempten - 2021, ..., 2023: Pressesprecher und Leiter der Pressestelle.

Elmar Lechner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.01.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.11.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sandra Lechner-Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sandra Lechner ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sandra Lechner-Neumaier ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Kurt Matthäus (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 16.11.1998, ..., 2008)

Heinrich Melzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Präsident am Landgericht Memmingen (ab 01.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1980 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.06.2002 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Präsident am Landgericht Memmingen aufgeführt.

Karl-Albrecht Mengele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.12.2007, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.1987 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Monika Mengele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Memmingen (ab 01.11.1986, ..., 2008)

Werner Munker (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.04.2003, ... 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1973 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.

Sebastian Murer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2006 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2008 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Generalstaatsanwaltschaft München - 2023: Oberstaatsanwalt - 2. Stellvertretender Pressesprecher.

Harry Rechner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 16.11.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.

Joachim Redetzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.02.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1988 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Radetzki ab 01.02.2007 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Redetzki ab 01.02.2007 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt.

Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Am 17.01.2008 Bestallung als Direktor am Amtsgericht Sonthofen. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. 04.02.2011, ..., 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.  Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Am 17.01.2008 Bestallung als Direktor am Amtsgericht Sonthofen. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. 04.02.2011, ..., 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu.

Christian Roch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.07.2012, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.08.2002 als Richter am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. 2015, 2016, 2017: Familiensachen - Abteilung 2. 

Lucia Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.05.2000, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (Staatsanwaltschaft Kempten) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtstdatum ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 2020: Familiensachen.

Martin Slach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2009 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2017 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Amtsgericht Kaufbeuren - GVP 01.01.2016.

Wolfgang Steger (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 16.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt.

Dr. Hans-Georg Straßer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.09.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans Georg Straßer ab 09.12.1977 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1990  unter dem Namen Hans-Georg Straßer als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2010 unter dem Namen Hans-Georg Straßer ab 01.09.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. 01.11.2013: "Unschuldig im Gefängnis Einspruch, Euer Ehren. Durch seine Entscheidung verbrachte ein Mann sieben Jahre hinter Gittern: Jetzt versucht ein Richter, sein fatales Fehlurteil in einem Vergewaltigungsprozess zu rechtfertigen. Doch sein Opfer will ihm diese Chance nicht geben. Vor zwei Wochen, am 29. Oktober, saß Dieter Gill abends vor dem Fernseher. In den Nachrichten wurde über ihn berichtet. Für die Deutschen wird er von nun an der Vater sein, der sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß, weil seine Tochter 1996 eine Lüge verbreitet hatte. Detailliert bezeugte der Teenager damals vor dem Landgericht Kempten seine Vergewaltigung durch den Vater. Der Vorsitzende Richter, Hansjörg Straßer, glaubte ihr. Er, seine beiden Schöffen und die zwei Beisitzer hatten keine Zweifel. Seit dem 29. Oktober, 17 Jahre später also, ist rechtskräftig, dass auch Richter Straßer irrte. Dieter Gills großer Tag fühlte sich aber nicht so groß an. Nach seinem Freispruch durch das Landgericht Memmingen mochte er den Sekt nicht trinken, den er morgens kaltgestellt hatte, notierten Journalisten der Zeit. Gill bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, seine größte Sorge gilt der 33-jährigen Tochter. Sie vor allem hatte die Wiederaufnahme ermöglicht, weil sie ihre Anschuldigung zurücknahm und so neue Tatsachen schuf. Unter Tränen erzählte sie im Memminger Landgericht die Wahrheit. Anderntags erhielt Gill einen Anruf von Richter Straßer, der mittlerweile im Ruhestand ist. Straßer bat um ein Treffen, weil sie "ein gemeinsames Schicksal" verbinde. Ganz sicher will Dieter Gill, 62, eines nicht: dem Vorsitzenden Richter i.R. begegnen, der so brutal in sein Leben eingriffen hat. ..." - http://www.sueddeutsche.de/panorama/unschuldig-im-gefaengnis-einspruch-euer-ehren-1.1816068

Thorsten Thamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 16.11.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.12.2008 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.09.2011 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2018 als Staatsanwalt als Grupppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.11.2020 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Staatsanwaltschaft Memmingen - 2023: Pressesprecher.  

Prof. Dr. Karl Thiere (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Präsident am Landgericht Memmingen (ab 01.04.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.10.1978 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1993 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1996 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2002 als Präsident am Landgericht Memmingen aufgeführt.

Edgar Vavra (Jg. 1944) - Präsident am Landgericht Traunstein (ab 01.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2001 als Präsident am Landgericht Kempten aufgeführt.

Dr. Hanspeter Zweng (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 02.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.01.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.03.2019 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Füssen

überregionale Beratung

http://familienberatung-fuessen.de

 

 

Familienberatung Kaufbeuren

überregionale Beratung

http://familienberatung-kaufbeuren.de

 

 

Familienberatung Kempten

überregionale Beratung

http://familienberatung-kempten.de

 

 

Familienberatung Lindau

überregionale Beratung

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Familienberatung Lindenberg

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Familienberatung Marktoberdorf

überregionale Beratung

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Familienberatung Sonthofen

überregionale Beratung

http://familienberatung-sonthofen.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Sigrid Dumke 

Diplom-Psychologin

Eichendorffweg 29

88400 Biberach

Beauftragung am Amtsgericht Kempten (Allgäu), Landgericht Kempten

(ab , ..., 2005, ..., 2012)

Frau Dumke wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

"ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von "Gesinnungsdiagnostik". Wurde das Gericht Opfer dieser Experten?

Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste auch für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.

ZEIT: Werden die Gutachterinnen Sigrid Dumke und Jenny Junghanß nun zur Rechenschaft gezogen? Schwenn: Strafrechtlich müssen Sachverständige nur für vorsätzlich falsche Gutachten einstehen, es sei denn, sie sind vereidigt worden. Das kommt fast nie vor. Aber sie könnten zivilrechtlich belangt werden. Sollte der Staat wegen der Entschädigung für Herrn Gill die Tochter verklagen, könnte sie wiederum Ansprüche gegen die beiden geltend machen. Besser, der Freistaat Bayern ginge gleich gegen diese Sachverständigen vor. ...

Beide Gutachten von 1996 wurden jetzt im Wiederaufnahmeverfahren durch ein methodenkritisches Gutachten, das Schwenn in Auftrag gab, analysiert und als äußerst unprofessionell und nicht geeignet eingestuft." 

07.11.2013

http://www.zeit.de/2013/46/wiederaufnahmeverfahren-interview-schwenn

 

 

Dr. med. Jenny Junghanß

Ärztin, Kinder- & Jugendpsychiaterin, Fachärztin für Psychiatrie & Psychotherapie, Neurologin

Schnurbeinstr. 23

86391 Stadtbergen

Beauftragung am Landgericht Kempten

Frau Junghanß wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

"ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von "Gesinnungsdiagnostik". Wurde das Gericht Opfer dieser Experten?

Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste auch für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.

ZEIT: Werden die Gutachterinnen Sigrid Dumke und Jenny Junghanß nun zur Rechenschaft gezogen? Schwenn: Strafrechtlich müssen Sachverständige nur für vorsätzlich falsche Gutachten einstehen, es sei denn, sie sind vereidigt worden. Das kommt fast nie vor. Aber sie könnten zivilrechtlich belangt werden. Sollte der Staat wegen der Entschädigung für Herrn Gill die Tochter verklagen, könnte sie wiederum Ansprüche gegen die beiden geltend machen. Besser, der Freistaat Bayern ginge gleich gegen diese Sachverständigen vor. ...

Beide Gutachten von 1996 wurden jetzt im Wiederaufnahmeverfahren durch ein methodenkritisches Gutachten, das Schwenn in Auftrag gab, analysiert und als äußerst unprofessionell und nicht geeignet eingestuft." 

07.11.2013

http://www.zeit.de/2013/46/wiederaufnahmeverfahren-interview-schwenn

 

 

  

Sonstige:

 

 


 

 

Urteil für Mord am Märchenschloss

Lebenslang für Neuschwanstein-Killer

11.03.2024

Der Killer vom Märchenschloss Neuschwanstein muss lebenslang in Haft! Um 11.35 Uhr verurteilte das Landgericht Kempten den US-Amerikaner Troy B. (31) am Montag wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.

...

Am 14. Juni 2023 hatte Troy B. die beiden aus Asien stammenden Studentinnen Kelsey C. (22) und Eva L. (21) auf einen einsamen Pfad oberhalb der Marienbrücke gelockt. „Ich bin überzeugt, dass sie voll in sein Beuteschema gepasst haben“, sagte Staatsanwalt Christopher Treff.

...

https://www.bild.de/regional/bayern/regional/bayern-urteil-lebenslang-fuer-den-moerder-von-neuschwanstein-87475800.bild.html

 

 

 

Prozess über Gewalttat von Neuschwanstein beginnt mit Geständnis

Eine Frau starb, eine überlebte schwer verletzt: Die Attacke auf zwei US-Touristinnen in Bayern sorgte weltweit für Aufsehen. Nun steht ein 31-Jähriger vor Gericht.

19.02.2024

Der Mordprozess über die Gewalttat an zwei US-Touristinnen nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern hat mit einem umfassenden Geständnis begonnen. Der ebenfalls aus den USA stammende, 31 Jahre alte Angeklagte gestand vor dem Landgericht Kempten die Vergewaltigung und heftige körperliche Attacken gegen eine der Frauen, die an den Tatfolgen starb. "Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", sagte sein Verteidiger Philip Müller.

...

"Er ist tief beschämt", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.

Der Verdächtige bestätigte dem Gericht die Richtigkeit der Darstellung seiner Verteidiger. Er wurde kurz nach den Taten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht dem 31-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-02/schloss-neuschwanstein-gewalt-prozess-touristinnen

 

 

 

 


 

 

 

 

1. November 2013 18:01

Unschuldig im Gefängnis Einspruch, Euer Ehren

Durch seine Entscheidung verbrachte ein Mann sieben Jahre hinter Gittern: Jetzt versucht ein Richter, sein fatales Fehlurteil in einem Vergewaltigungsprozess zu rechtfertigen. Doch sein Opfer will ihm diese Chance nicht geben.

Von Christopher Keil

Vor zwei Wochen, am 29. Oktober, saß Dieter Gill abends vor dem Fernseher. In den Nachrichten wurde über ihn berichtet. Für die Deutschen wird er von nun an der Vater sein, der sieben Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß, weil seine Tochter 1996 eine Lüge verbreitet hatte. Detailliert bezeugte der Teenager damals vor dem Landgericht Kempten seine Vergewaltigung durch den Vater. Der Vorsitzende Richter, Hansjörg Straßer, glaubte ihr. Er, seine beiden Schöffen und die zwei Beisitzer hatten keine Zweifel.

Seit dem 29. Oktober, 17 Jahre später also, ist rechtskräftig, dass auch Richter Straßer irrte. Dieter Gills großer Tag fühlte sich aber nicht so groß an. Nach seinem Freispruch durch das Landgericht Memmingen mochte er den Sekt nicht trinken, den er morgens kaltgestellt hatte, notierten Journalisten der Zeit. Gill bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, seine größte Sorge gilt der 33-jährigen Tochter. Sie vor allem hatte die Wiederaufnahme ermöglicht, weil sie ihre Anschuldigung zurücknahm und so neue Tatsachen schuf. Unter Tränen erzählte sie im Memminger Landgericht die Wahrheit.

Anderntags erhielt Gill einen Anruf von Richter Straßer, der mittlerweile im Ruhestand ist. Straßer bat um ein Treffen, weil sie "ein gemeinsames Schicksal" verbinde. Ganz sicher will Dieter Gill, 62, eines nicht: dem Vorsitzenden Richter i.R. begegnen, der so brutal in sein Leben eingriffen hat.

"Maske der Anteilnahme"

Der Strafrechtler Johann Schwenn aus Hamburg verteidigte Gill im Wiederaufnahmeverfahren. Schwenn glaubt, Straßer habe sich Gill lediglich "in der Maske der Anteilnahme genähert". Er wolle Gill "um den Wert der Feststellung seiner Unschuld bringen", das sei "niederträchtig". Dass ein Streit zwischen einem Richter und einem Strafverteidiger öffentlich ausgetragen wird, kommt so gut wie nie vor. Ungewöhnlich ist auch, dass Richter Menschen persönlich ansprechen, die sie einmal verurteilt haben. Noch ungewöhnlicher ist, dass ein Richter mit der Arbeit von Kollegen hart ins Gericht geht.

Eine Woche nach dem Freispruch titelte das Allgäuer Anzeigeblatt: "Ex-Richter kritisiert Gericht". Straßer glaubt, das Memminger Landgericht hätte "zwingend" auch ein seit 1996 (und damit ihm) vorliegendes psychiatrisches Gutachten einholen müssen. Was will Straßer? Sein Fehlurteil rechtfertigen?

Mittlerweile gibt es einen Briefwechsel zwischen Straßer und Schwenn. Die Schreiben, datiert auf den 3. respektive 7. November, liegen der SZ vor (siehe Links). Straßer attackiert darin Schwenn: "Es könnte der Eindruck entstehen, dass Ihre Verteidigungstaktik dahin ging, bewusst nur mit Teilwahrheiten zu arbeiten." Schwenn hält Straßer vor: "Sie haben weder den Wiederaufnahmeantrag noch spätere Schriftsätze der Verteidigung gelesen."

Worum geht es, abgesehen davon, dass sich der Richter durch den Freispruch Gills offenbar beschädigt sieht und um seinen Ruf kämpft? Vereinfacht ausgedrückt geht es in der Auseinandersetzung wesentlich um die Frage, ob Schwenn und das Memminger Landgericht im Wiederaufnahmeverfahren ein aussagepsychologisches und ein psychiatrisches Gutachten der Tochter benötigt hätten. Straßer lagen 1996 beide Gutachtenarten über die Nebenklägerin vor, auf sie stützte er sich als Vorsitzender bei der Beurteilung.

Auf die Frage des Allgäuer Anzeigeblatts, ob die seinerzeit 16-jährige Tochter ihre Beschuldigungen vor Gericht habe darstellen müssen, antwortete Straßer: Er könne sich zwar nicht mehr erinnern, schließe aber nicht aus, dass mit dem "jungen, vermeintlichen Opfer" schonend umgegangen wurde - "vor allem, wenn man merkt, aus anderen Beweismitteln wie aus zwei Gutachten schöpfen zu können". Wenn man die Einlassungen zum Memminger Freispruch allerdings richtig versteht, hätte Straßers Gericht die Lüge der Tochter erkennen können: Zerrüttete Familienverhältnisse, Selbstmordversuche, Therapien und mehr waren bekannt.

"Dürftige Qualität" des Gutachtens

Beide Gutachten von 1996 wurden jetzt im Wiederaufnahmeverfahren durch ein methodenkritisches Gutachten, das Schwenn in Auftrag gab, analysiert und als äußerst unprofessionell und nicht geeignet eingestuft. "Die dürftige Qualität musste man erkennen", findet Schwenn. Ein neues psychiatrisches Gutachten wäre nur nötig gewesen, wiese die Tochter heute Symptome einer psychischen Erkrankung auf. Doch die seien selbst von einer aussagepsychologischen Sachverständigen, die das Memminger Landgericht bestellt hatte, nicht festgestellt worden.

Für Straßer ist die Tatsache, dass der Freispruch Gills sich nicht auf ein psychiatrisches Gutachten stützt, trotz seines Ruhestandes nicht hinnehmbar. "Da die bayerische Justiz mit Spitzenjuristen besetzt ist, überrascht mich ein derartiges Versäumnis", teilt er mit. Strafrechtler Schwenn fordert er auf: "Diskutieren Sie mit mir das Thema der Wahrheitsfindung in Missbrauchsfällen öffentlich."

Dieter Gill muss mit anderen Tatsachen leben. Hansjörg Straßers Fehlurteil hat ihn aus der Bahn geworfen. Der Brief von Anwalt Schwenn an den Richter i.R. endet mit dem Satz:"Ich werde Ihnen nicht die Gelegenheit geben, Ihr Fehlurteil öffentlich zu verteidigen."

http://www.sueddeutsche.de/panorama/unschuldig-im-gefaengnis-einspruch-euer-ehren-1.1816068

 

 

 


 

 

Unglaublicher Fall von Selbstjustiz

Tochter tot - Vater lässt Arzt ins Ausland entführen

Lindau - Im Landkreis Lindau ist ein 74-jähriger Arzt entführt und nach Frankreich verschleppt worden. Der Fall ist ein einzigartiges Beispiel für die Selbstjustiz eines verzweifelten Vaters.

Arzt Dieter K. wurde nach Frankreich entführt

Der Notruf ging am Samstagabend gegen Mitternacht ein. Ein Zeuge meldete der Lindauer Polizei, dass er massive Blutspuren und Gegenstände wie eine Brille mitten auf der Straße vor einem Haus entdeckt habe. Die Ermittler stellten schnell fest, dass der 74-jährige Dieter K. aus dem Haus verschwunden war, ein alleinstehender pensionierter Arzt. Er war offensichtlich auf offener Straße entführt worden – es könnte das Ende eines Kriminalfalls sein, der im Jahr 1982 begann.

Kalinka, die 15-Jährige, die nach Ansicht ihres Vaters umgebracht wurde.Damals lebte bei Dieter K. die 15-jährige Kalinka, die seine damalige französische Frau – Dieter K. war insgesamt vier Mal verheiratet – mit in die Ehe gebracht hatte. Eines Tages wurde das Mädchen tot im Haus entdeckt, mit Einstichen aus einer Spritze übersät. Angeblich ein Eisenpräparat zur Bräunung. Offizielle Todesursache war Ersticken nach einem Schock, Dieter K. stand schnell unter Verdacht. Vor allem der leibliche Vater von Kalinka, Andre B., war von der Schuld des Mannes überzeugt. Nachdem die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tötung im Februar 1986 eingestellt wurden, legte er Beschwerde ein und startete nach einer Niederlage sogar ein Klageerzwingungsverfahren – vergebens.

In Frankreich hatte Andre B. mehr Erfolg. Das Schwurgericht in Paris verurteilte Dieter K. 1995 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Doch Folgen hatte das zunächst nicht. Als die französische Justiz im Mai 2003 die Strafverfolgung übernehmen wollte, wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Kempten erneut überprüft, mit zusätzlichen Unterlagen aus Frankreich – und im April 2004 wieder eingestellt. Als Frankreich darauf einen europäischen Haftbefehl erwirkte und die Auslieferung von Dieter K. forderte, lehnte Deutschland ab: Man war schließlich von der Unschuld von Dieter K. überzeugt.

Doch Andre B. gab nicht auf. Er ließ sich frühpensionieren und war wie besessen davon, den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter ins Gefängnis zu bringen. „Er ist ein pervertierter Sextäter, der eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt“, sagte Andre B. über Dieter K. Er ist überzeugt, dass Kalinka sterben musste, weil der Stiefvater sie zuvor vergewaltigt hatte.

So ganz abwegig war der Gedanke nicht, schließlich hatte sich Dieter K. zwischendurch tatsächlich als Sextäter erwiesen. Der Frauenarzt hatte eine 16-Jährige missbraucht, als sie unter Narkose stand, und wurde dafür 1997 vom Landgericht Kempten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einem Berufsverbot verurteilt. Weil er in den folgenden Jahren trotzdem weiter in zahlreichen Bundesländern praktizierte und dafür 300 000 Euro kassierte, wurde Dieter K. im Juli 2007 vom Landgericht Coburg wegen Betrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. In dem Prozess hatten Patientinnen und Krankenschwestern erneut von sexuellen Belästigungen berichtet. Einer hörte genau zu: Andre B., der den Prozess mitverfolgte.

Ob er damals schon den Plan ausgeheckt hat, den Tod seiner Tochter mit einem perfiden Plan zu rächen? Dieter K. zu entführen und ihn nach Frankreich zu verschleppen, um ihn der dortigen Gerichtsbarkeit auszusetzen? Denn genau das ist offenbar passiert, bestätigt der Kemptener Polizeisprecher Markus Asbach: „So kann man das ausdrücken.“ Nur einen Tag nach der Entführung vergangenen Samstag kam die Nachricht, dass Dieter K. gefesselt und geknebelt in Mühlhausen im Elsaß abgelegt worden war – in einem Hauseingang ganz in der Nähe des Gerichts, gleich hinter der deutschen Grenze.

Bei ihrer Fahndung wurden die deutschen Ermittler in Zusammenarbeit mit österreichischen Kollegen schnell fündig. Ein aus dem Kosovo stammender 38-Jähriger stellte sich selbst und gestand seine Beteiligung an der Entführung, an der noch mehrere Franzosen und Russen beteiligt waren – und der leibliche Vater von Kalinka, Andre B. Der 72-Jährige wurde mittlerweile in französischen Polizeigewahrsam genommen – ebenso wie Dieter K., der nach der Entlassung aus dem Krankenhaus umgehend in Haft wanderte. Ihm drohen nun 15 Jahre Gefängnis. Und auch Andre B. dürfte wegen Entführung und Körperverletzung eine nicht unerhebliche Strafe erhalten, doch das dürfte ihm egal sein. Er hat sein Ziel erreicht.

Den 72-Jährigen wird auch nicht interessieren, was die bayerischen Behörden dazu sagen, dass ein ihrer Meinung nach unschuldiger deutscher Staatsbürger nach einer Entführung in Frankreich eine lange Haftstrafe absitzen muss. „Das könnte noch zu diplomatischen Verwicklungen führen“, mutmaßt Polizeisprecher Asbach.

von Boris Forstner

20.10.2009

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/arzt-nach-frankreich-verschleppt-damit-dort-bestraft-wird-meta-498428.html

 

 

 

 


 

 

 

Mädchenprügler bleibt auf freiem Fuß

Das Kemptener Landgericht hat das Urteil gegen einen 24-Jährigen vom bayerischern Bodensee abgemildert: Der Mann hatte ein Mädchen mitten auf der Maximilianstraße krankenhausreif geprügelt und mit den Füßen gegen den Kopf getreten. Das Amtsgericht hatte eine Haftstrafe verhängt, jetzt kommt er mit Bewährung davon.

LINDAU / KEMPTEN (mb) Geschehen ist die Tat ziemlich genau vor einem Jahr, und zwar mitten auf der Maximilianstraße. Zwei Mädels saßen gegen Abend auf einer Bank, als ein entfernter Bekannter des Weges kam und eine von ihnen aufforderte, mitzukommen. Sie wollte nicht, sagte dies dreimal, woraufhin sich die neben ihr sitzende Freundin einmischte, und ihm deutlich machte, er solle sie jetzt bitte in Ruhe lassen. Sie wolle nicht.

Was darauf folgte, kann man kaum anders als Gewaltexzess bezeichnen. Der heute 24-jährige mit Migrationshintergrund zerrte das 17-jährige Mädchen an den Haaren zu Boden und begann mit den Füßen auf sie einzutreten. Mindestens zwei Tritte trafen ihren Kopf, sie kam danach mit einem Trommelfellriss, diversen Prellungen und einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Das Trommelfell musste sogar im Uniklinikum Ulm operiert werden.

Aber die Gewalt ging weiter. Drei Bekannte versuchten den 24-jährigen von weiteren Schlägen abzuhalten, kassierten dabei ihrerseits Schläge. Als die Polizei kam, bedrohte der Prügler das geschlagene Mädchen auch noch: "Wenn du was sagst, bring ich dich um." Und später, als sich die Betroffenen im Krankenhaus wieder trafen, ging der Täter auch noch auf den Vater eines Freundes los, schlug ihm einige Zähne aus und brach ihm die Nase. Dafür hatte der Schläger im März vom Amtsgericht Lindau eine 25-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen. Dagegen allerdings legte der Rechtsanwalt des Angeklagten Berufung ein, und so landete die Angelegenheit gestern in einer bemerkenswerten Verhandlung vor dem Landgericht.

Fünf mal bemerkenswert

Bemerkenswert erstens wegen des Urteils. Das neue Strafmaß lautet 23 Monate mit Bewährung, das heißt der Schläger bleibt auf freiem Fuß. Bemerkenswert zweitens wegen der Urteilsbegründung, denn Kammervorsitzender Helmut Krause hatte zwar keinerlei Zweifel an dem was passiert war, brachte jedoch eine erstaunlich lange Liste von Gründen vor, die das Strafmaß milderten: Der Täter habe eine positive Sozialprognose, da er Wohnung, eine Ausbildungsstelle und ein soziales Umfeld habe. Er bemühe sich, von seinen Alkoholproblemen wegzukommen. Und wenn er in den Knast komme, so die ungewöhnliche Formulierung des Richters, komme er dort mit "richtigen Kriminellen" in Kontakt, die dann schlechten Einfluss auf ihn ausüben würden. Und schließlich leide er unter "Mentalitätsproblemen".

Die hatten sich - der dritte Grund, warum dieses Verfahren bemerkenswert war - zuvor vor allem darin geäußert, dass der Angeklagte ein ausgesprochen taktisches Verhältnis zur Wahrheit erkennen ließ. Zuerst wollte er sich an gar nichts erinnern, dann waren plötzlich wieder Erinnerungsfetzen da, aber selbstverständlich nur solche, die ihn selbst nicht belasteten. Und am Schluss bot er über seinen Anwalt Werner Jost sogar ein vollständiges Geständnis an, aber nur für den Fall dass die Staatsanwaltschaft mit einer Bewährungsstrafe einverstanden sei. Viertens schließlich war das Verfahren bemerkenswert, weil die Sorge um den Täter größeren Raum bekam als die fürs Opfer. Während der Angeklagte tränenreich über seine Jugend in einem islamischen Land berichtete, hielt sich das inzwischen 18-jährige Opfer - wie es im Gerichtsjargon heißt - "ohne Belastungseifer" an die Fakten. Das nahm das Gericht zwar zur Kenntnis, aber der Angeklagte hinterließ mit seinen Tränen erkennbar mehr Eindruck. Was zur Folge hatte, dass eine offensichtliche Provokation des Täter gegenüber dem Opfer bei einem zufälligen Zusammentreffen in Lindau nach der Tat nicht dem Täter, sondern dem Opfer zugerechnet wurde.

Und fünftens verringerte das Landgericht das Schmerzensgeld von 10000 auf 7500 Euro, mit der wiederum bemerkenswerten Begründung, dass das Opfer ja in der Ausbildung sei, weshalb 7500 Euro für sie ja auch schon ein "ordentlicher Batzen" sei. Zumindest für Zuschauer hinterließ das einen faden Nachgeschmack.

Mädchenprügler bleibt auf freiem Fuß

LINDAU / KEMPTEN (mb) Geschehen ist die Tat ziemlich genau vor einem Jahr, und zwar mitten auf der Maximilianstraße. Zwei Mädels saßen gegen Abend auf einer Bank, als ein entfernter Bekannter des Weges kam und eine von ihnen aufforderte, mitzukommen. Sie wollte nicht, sagte dies dreimal, woraufhin sich die neben ihr sitzende Freundin einmischte, und ihm deutlich machte, er solle sie jetzt bitte in Ruhe lassen. Sie wolle nicht.

Was darauf folgte, kann man kaum anders als Gewaltexzess bezeichnen. Der heute 24-jährige mit Migrationshintergrund zerrte das 17-jährige Mädchen an den Haaren zu Boden und begann mit den Füßen auf sie einzutreten. Mindestens zwei Tritte trafen ihren Kopf, sie kam danach mit einem Trommelfellriss, diversen Prellungen und einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Das Trommelfell musste sogar im Uniklinikum Ulm operiert werden.

Aber die Gewalt ging weiter. Drei Bekannte versuchten den 24-jährigen von weiteren Schlägen abzuhalten, kassierten dabei ihrerseits Schläge. Als die Polizei kam, bedrohte der Prügler das geschlagene Mädchen auch noch: "Wenn du was sagst, bring ich dich um." Und später, als sich die Betroffenen im Krankenhaus wieder trafen, ging der Täter auch noch auf den Vater eines Freundes los, schlug ihm einige Zähne aus und brach ihm die Nase. Dafür hatte der Schläger im März vom Amtsgericht Lindau eine 25-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen. Dagegen allerdings legte der Rechtsanwalt des Angeklagten Berufung ein, und so landete die Angelegenheit gestern in einer bemerkenswerten Verhandlung vor dem Landgericht.

Fünf mal bemerkenswert

Bemerkenswert erstens wegen des Urteils. Das neue Strafmaß lautet 23 Monate mit Bewährung, das heißt der Schläger bleibt auf freiem Fuß. Bemerkenswert zweitens wegen der Urteilsbegründung, denn Kammervorsitzender Helmut Krause hatte zwar keinerlei Zweifel an dem was passiert war, brachte jedoch eine erstaunlich lange Liste von Gründen vor, die das Strafmaß milderten: Der Täter habe eine positive Sozialprognose, da er Wohnung, eine Ausbildungsstelle und ein soziales Umfeld habe. Er bemühe sich, von seinen Alkoholproblemen wegzukommen. Und wenn er in den Knast komme, so die ungewöhnliche Formulierung des Richters, komme er dort mit "richtigen Kriminellen" in Kontakt, die dann schlechten Einfluss auf ihn ausüben würden. Und schließlich leide er unter "Mentalitätsproblemen".

Die hatten sich - der dritte Grund, warum dieses Verfahren bemerkenswert war - zuvor vor allem darin geäußert, dass der Angeklagte ein ausgesprochen taktisches Verhältnis zur Wahrheit erkennen ließ. Zuerst wollte er sich an gar nichts erinnern, dann waren plötzlich wieder Erinnerungsfetzen da, aber selbstverständlich nur solche, die ihn selbst nicht belasteten. Und am Schluss bot er über seinen Anwalt Werner Jost sogar ein vollständiges Geständnis an, aber nur für den Fall dass die Staatsanwaltschaft mit einer Bewährungsstrafe einverstanden sei. Viertens schließlich war das Verfahren bemerkenswert, weil die Sorge um den Täter größeren Raum bekam als die fürs Opfer. Während der Angeklagte tränenreich über seine Jugend in einem islamischen Land berichtete, hielt sich das inzwischen 18-jährige Opfer - wie es im Gerichtsjargon heißt - "ohne Belastungseifer" an die Fakten. Das nahm das Gericht zwar zur Kenntnis, aber der Angeklagte hinterließ mit seinen Tränen erkennbar mehr Eindruck. Was zur Folge hatte, dass eine offensichtliche Provokation des Täter gegenüber dem Opfer bei einem zufälligen Zusammentreffen in Lindau nach der Tat nicht dem Täter, sondern dem Opfer zugerechnet wurde.

Und fünftens verringerte das Landgericht das Schmerzensgeld von 10000 auf 7500 Euro, mit der wiederum bemerkenswerten Begründung, dass das Opfer ja in der Ausbildung sei, weshalb 7500 Euro für sie ja auch schon ein "ordentlicher Batzen" sei. Zumindest für Zuschauer hinterließ das einen faden Nachgeschmack.

(Erschienen: 12.09.2008)

www.szon.de/lokales/lindau/stadt/200809120383.html

 

 


 

 

 

Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber Richter eine Beleidigung?

 

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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Az.: 1St RR 75/01

BESCHLUSS vom 13.07.2001

 

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Der 1. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat am 13. Juli 2001 in dem Strafverfahren gegen wegen übler Nachrede u. a. b e s c h l o s s e n

I. Auf die Revision des Angeklagten werden das Urteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 17. Februar 1999 und das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 19. Februar 2001 aufgehoben.

II. Der Angeklagte wird freigesprochen.

III. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

 

Gr ü n d e

Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat den Angeklagten am 17.2.1999 wegen übler Nachrede in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung zur Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Kempten (Allgäu) am 19.2.2001 als unbegründet verworfen.

 

1. Nach den Feststellungen liegt ihm zur Last:

a) Der Angeklagte, der Rechtsanwalt ist, vertrat in einem beim Landgericht Kempten (Allgäu) anhängigen Zivilverfahren die beiden Beklagten, bei denen es sich um seine Kinder handelte. Nachdem er den bestellten Einzelrichter, Richter am Landgericht B, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und die zuständige Zivilkammer dieses Gesuch am 24.3.1998 für unbegründet erklärt hatte, trug er mit einem Schriftsatz vom 1.4.1998 dem Landgericht nochmals seine Bedenken gegen den Richter vor. Darin beklagte er sich nicht nur, "so (werde) mit der Ehre eines Anwalts umgegangen", sondern äußerte auch mit Bezug auf ein 1997 ebenfalls beim Landgericht Kempten (Allgäu) anhängiges Zivilverfahren, in dem er von einer früheren Mandantin auf Auskehrung von Mandantengeldern in Anspruch genommen worden war und in dem ihn der abgelehnte Richter, nachdem die Kammer Prozeßkostenhilfe bewilligt hatte, mit Endurteil vom 12.5.1997 nach Klageantrag verurteilt hatte, über den Richter-.

"... stellt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine dienstliche, wenn nicht gar eine strafrechtlich relevante Verfehlung eines Richters dar, wenn er Prozeßkostenhilfe bewilligt, in voller Kenntnis nämlich, daß eine solche nicht bewilligt werden darf. Eine klarere Rechtslage kann man sich kaum vorstellen".

Die Besorgnis der Befangenheit leitete der Angeklagte im wesentlichen zum einen daraus her, daß der Richter als früherer Staatsanwalt gegen ihn ermittelt und auch eine Durchsuchung seiner Kanzleiräume veranlaßt habe, zum anderen aus dessen Mitwirkung an der PKH-Bewilligung (und wohl auch aus dem Erlaß des Endurteils vom 12.5.1997). Er hielt diese Entscheidungen deshalb für falsch, weil dem Anspruch der Klägerin Honoraransprüche seinerseits entgegengestanden hätten, über die er teilweise noch nicht habe abrechnen können, die aber jedenfalls ein "Zurückbehaltungsrecht" seinerseits begründet hätten.

 

Seine Berufung gegen das Endurteil vom 12.5.1997 hatte das Oberlandesgericht München am 23.01.1998 zurückgewiesen

b) Mit einem Schriftsatz vom 13.2.1998 hatte der Angeklagte beim Amtsgericht Kaufbeuren die Bestellung eines Betreuers ("Pflegschaft") für eine frühere Mandantin, mit der er sich zerstritten hatte, beantragt; daraufhin wurde er von dieser im Weg einstweiliger Verfügung beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) auf Unterlassung der Verbreitung dieses Antrags in Anspruch genommen, nachdem Abschriften an Dritte gelangt waren. Diesem Antrag gab der Richter am Amtsgericht K mit am 21.4.1998 verkündeten Endurteil statt.

Nachdem der Richter im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung am 21.4.1998 darauf hingewiesen hatte, im Fall eines neuerlichen Erscheinens des "Pflegschaftsantrags" müsse daraus "nicht unbedingt darauf geschlossen werden..., daß Rechtsanwalt S dies nochmals weitergegeben habe", rief der Angeklagte "mit hochrotem Kopf": "Was Sie jetzt gesagt haben, ist eigentlich eine Rechtsbeugung!"

 

Die Aufforderung des Richters, sich zu entschuldigen, beantwortete der Angeklagte dahin, daß er sich "nur formell entschuldige, weil das, was Sie hier gesagt haben, eine Rechtsbeugung ist".

Den schriftlichen Urteilsgründen zufolge hatte der Angeklagte als Beklagter bestritten, daß das Betreuungsschreiben "von ihm selbst oder seiner Kanzlei direkt ... versandt wurde", sich jedoch nicht zu dem Vorbringen der Klägerin geäußert, "daß er das Schreiben vom 13.2.1998 an fremde Dritte versandt hat bzw. das Schreiben neben der Übermittlung an das Amtsgericht Kaufbeuren noch auf anderem Wege die Kanzlei des Verfügungsbeklagten verlassen hat".

 

c) Am 22.4.1998 richtete der Angeklagte ein als "Vertraulich/ Persönlich" bezeichnetes Schreiben an den Richter am Amtsgericht K, in dem es einleitend heißt: "... am 21.4.1998 haben Sie gegen 15.55 Uhr erklärt, daß Ihnen voll bewußt sei, daß die von Frau BS beanstandeten Schreiben, die offensichtlich Fotokopien einer Abschrift sind, von einer dritten Person verschickt worden sind, nämlich einer Person, die am Verfahren 3 C des Amtsgerichts Kempten nicht beteiligt ist. Damit steht fest, daß allenfalls eine dritte Person möglicherweise etwas getan hat, was nicht zulässig ist. Jedenfalls nicht der Beklagte jenes Verfahrens. Dennoch haben Sie den Unterzeichner verurteilt."

Anschließend führte der Angeklagte aus: "Sie haben damit vorsätzlich verurteilt, obwohl Sie wissen, daß Sie dazu nicht berechtigt sind. Damit ist der dringende Verdacht der Rechtsbeugung erfüllt."

Schließlich forderte der Angeklagte den Richter noch auf, "vor Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und zur Vermeidung desselben" eine Erklärung dahin abzugeben, daß ihm "bewußt (sei), vorsätzlich entgegen Ihrer eigenen Wahrnehmung entschieden zu haben". "Obwohl die Rechtslage ausführlich erörtert wurde, haben Sie entschieden wie geschehen, was die Möglichkeit einer fahrlässigen Fehlentscheidung ausschließt".

 

2. Das Landgericht hat ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über den Angeklagten eingeholt und ihm nach § 140 Abs. 2 StPO einen Verteidiger bestellt.

 

3. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.

 

II.

Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg. Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht die beanstandeten Äußerungen zu Unrecht lediglich als Tatsachenbehauptungen und nicht auch als Werturteile eingestuft und daher verkannt hat, daß die Äußerungen des Angeklagten (noch) in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit fallen und der Angeklagte daher aus rechtlichen Gründen freizusprechen ist.

 

Der Senat bemerkt vorab, daß die Entscheidung nicht als Billigung der Äußerungen und der Vorgehensweise des Angeklagten mißverstanden werden darf. Die Auseinandersetzung mit tatsächlich oder vermeintlich falschen Entscheidungen der Gerichte hat grundsätzlich allein mit den Mitteln zu erfolgen, die die jeweilige Verfahrensordnung zur Verfügung stellt, ohne daß Anlaß und Raum für verletzende und kränkende, die gebotene sachliche Atmosphäre lediglich vergiftende Angriffe auf die Person der entscheidenden Richter wäre.

 

1. Die Prüfung einer ehrverletzenden Äußerung auf ihre Strafbarkeit hat nach den Vorgaben des Verfassungsrechts und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel in folgenden Schritten zu erfolgen:

a) Zunächst ist zu untersuchen, ob die Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder die Kundgabe eines Werturteils, einer Meinung, darstellt. Dabei steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund, weshalb sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich ist, während Meinungen, auf die sich der grundgesetzliche Schutz in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind (BVerfG NJW 1994, 1779; StV 2000, 416/418). Unter Umständen fallen aber auch Tatsachenbehauptungen in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG, nämlich dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (BVerfG aaO; BGH NJW 1997, 2513/2514).

 

Diese zunächst dem Tatrichter obliegende Einstufung unterliegt in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise den Schutz des ihm zustehenden Grundrechts verlieren würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262/2263; BayObLGSt 1994, 152/153; 2000, 69/71).

b) Ergibt die Prüfung, daß es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, hängt ihre Zulässigkeit von ihrem Wahrheitsgehalt ab. Ihr Schutz endet da, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so daß jedenfalls die bewußt oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt sind (BVerfG NJW 1991, 2339; 1994, 1779; vgl. Berkemann JR 1999, 177). Bei bewußt unwahren Tatsachenbehauptungen scheidet daher auch eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) grundsätzlich aus.

 

Erweist sich die Äußerung dagegen als Werturteil bzw. als Meinungskundgabe, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (BVerfG NJW 1994, 1779). Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458).

 

Zurücktreten muß die Meinungsfreiheit allerdings dann, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262/2263). Gleiches kann gelten, wenn Meinungsäußerungen mit Tatsachenbehauptungen verbunden und letztere erwiesen unwahr sind (BVerfG NJW 1994, 1779/1780).

 

c) Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen nicht verletzt, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262/2263).

 

2. Der gegen Richter und Staatsanwälte erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung hat die Rechtsprechung wiederholt beschäftigt.

In einem die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts betreffenden Beschluß vom 20.5.1999 (1 BVR 1294/96) hat das Bundesverfassungsgericht diesen Vorwurf dahin beurteilt, daß "jedenfalls dann, wenn (er) in Zusammenhang mit einem bestimmten, den sich Äußernden betreffenden Urteil steht, in sachliche Einwände gegen das Urteil eingebettet ist und damit als - wenn auch scharfe - Zusammenfassung der Urteilskritik dient, ... dem Begriff der Rechtsbeugung nicht die Qualität einer selbständigen, allein in der Wortwahl liegenden Ehrverletzung zu (kommt), welche die Annahme einer Formalbeleidigung rechtfertigt".

 

Das Bundesverfassungsgericht hat demnach die Verwendung des Begriffs offensichtlich jedenfalls in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall im Ergebnis als Meinungsäußerung qualifiziert. Ebenso hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluß vom 22.8.1994 (BayObLGSt 1994, 152/153) angenommen, die Äußerungen eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten - darunter die Behauptung einer Rechtsbeugung - "(stellten) weder offenkundig noch sonst eindeutige Tatsachenbehauptungen dar, vielmehr (bedürfe) es zu solcher Qualifizierung einer ... nachprüfbaren Auslegung".

 

Den in einer Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts geäußerten, mit einer bestimmten Entscheidung in Zusammenhang stehenden Vorwurf, dem erkennenden Richter sei entweder eine bestimmte Vorschrift nicht bekannt oder es liege ein Fall der Beugung des Rechts vor, der Richter sei entweder zu dumm oder er habe absichtlich ein Fehlurteil gesprochen, wertete das Kammergericht in einem Urteil vom 20.9.1996 (StV 1997, 485) insgesamt als Meinungsäußerung.

Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einer neueren Entscheidung vom 17.10.2000 (BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 1 Tatbeteiligung 3 Verjährung) den Vorwurf, "daß Ihr Urteil ... den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt und Ihr Verhalten daher ein Verbrechen gemäß §§ 336, 12 StGB ist", als beleidigende Tatsachenbehauptung beurteilt. Dies betraf jedoch einen Fall, in dem nicht nur neben dem Rechtsbeugungsvorwurf auch der Vorwurf eines Verbrechens ausdrücklich erhoben worden war, sondern auch die Verbreitung dieser Behauptung mittels Flugblatts erfolgte und ferner lediglich der dringende Tatverdacht im Sinn von § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO zu prüfen war. Fehlt es jedoch an einer ausdrücklichen Verwendung des Begriffs eines Verbrechens, darf dieser nicht schon ohne weiteres aus dem Rechtsbeugungsvorwurf abgeleitet werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 20.5.1999 - 1 BVR 1294/96).

 

3. Die Anwendung dieser Grundsätze auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerungen hat zunächst folgendes Ergebnis:

a) Im Fall des Schriftsatzes vom 1.4.1998 hat sich das Landgericht - auch wenn man ihm darin folgt, daß implizit dem Richter Rechtsbeugung vorgeworfen wird - den Weg zu einer zutreffenden Lösung von vornherein dadurch verstellt, daß es die Äußerung aus ihrem Zusammenhang genommen und so bei der sich dann ergebenden isolierten Betrachtung zur ausschließlichen Annahme einer Tatsachenbehauptung gelangt ist. Dabei hat die Strafkammer aber verkannt, daß der Vorwurf lediglich ein Glied einer Argumentationskette des Angeklagten war: Der Richter habe als Staatsanwalt gegen ihn - den Prozeßbevollmächtigten der Beklagten und deren Vater - ermittelt, der Richter habe in einem gegen ihn persönlich gerichteten Verfahren wissentlich eine falsche Entscheidung zu seinem Nachteil getroffen bzw. daran mitgewirkt, deshalb halte er den Richter für befangen. Die tatsächlichen Elemente dieser Argumentationskette dienen daher lediglich der Begründung eines typischen (prozessualen) Werturteils, nämlich der vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilenden Besorgnis, der Richter stehe ihm bzw. seinen Kindern nicht unparteiisch und unvoreingenommen gegenüber (§ 41 Abs. 1, Abs. 2 ZPO; § 24 Abs. 1, Abs. 2 StPO).

 

Diese Herauslösung eines einzelnen Elements aus einer komplexen Äußerung und ihre vereinzelte Betrachtung ist daher unzulässig, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagt (BGH NJW 1997, 2513).

 

Stellen sich somit die Auslassungen des Angeklagten in seinem Schriftsatz vom 1.4.1998 als eine auf Tatsachenelementen beruhende, komplexe Meinungsäußerung dar, die insgesamt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfG StV 2000, 416/418), erweisen sie sich aber auch nicht als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder Formalbeleidigung:

Von einem Angriff auf die Menschenwürde des Richters in dem Sinn, daß ihm die personale Würde abgesprochen, er als unterwertiges Wesen beschrieben werden sollte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661/2662; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 130 Rn. 7 m. w. N.), kann im Hinblick auf die Umstände der Äußerung, ihren Inhalt und ihr Argumentationsziel nicht die Rede sein.

 

Der Äußerung fehlen aber auch die Merkmale der Schmähung. Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266/294; BVerfG NJW 1994, 2413/2414). Auch das trifft vorliegend nicht zu; dem Angeklagten ging es um die Durchsetzung einer prozessualen Position und ihre Begründung.

 

Ebenso verhält es sich im Ergebnis bei der Frage nach dem Vorliegen einer Formalbeleidigung, deren Kennzeichen es ist, daß sich die Kränkung bereits aus der Form der Äußerung ohne Rücksicht auf ihren Inhalt ergibt. Auch davon kann keine Rede sein; der Angriff auf den abgelehnten Richter ergibt sich aus dem Inhalt der dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerung und nicht aus ihrer Form.

(Zu der hiernach lediglich noch erforderlichen Grundrechtsabwägung unten Ziffer 4).

b) Auch die Beurteilung der Äußerung des Angeklagten im Anschluß an die mündliche Urteilsbegründung vom 21.4.1998 gegenüber Richter K setzt zunächst voraus, daß ihr Sinn zutreffend erfaßt wird (BVerfGE 93, 266/295). Das ist aber nicht der Fall, wenn das Landgericht auch diesen Angriff unter Vereinzelung des Vorwurfs lediglich als Tatsachenbehauptung qualifiziert, ohne den Sinnzusammenhang und ohne das eigentliche Angriffsziel in die Bewertung einzubeziehen oder erst im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 193 StGB zu berücksichtigen.

 

Die Äußerung des Angeklagten auf den Vorwurf der Rechtsbeugung zu reduzieren und isoliert zu betrachten, führt auch hier dazu, ihrem Sinn nicht gerecht zu werden und den dem Angeklagten zustehenden Grundrechtsschutz zu verkürzen. Nach den vom Landgericht mitgeteilten Umständen handelte es sich um eine spontane Reaktion des Angeklagten auf das von ihm für falsch gehaltene Urteil und auf eine - von ihm möglicherweise mißverstandene - Passage in der mündlichen Urteilsbegründung. Der bereits, hiernach naheliegende Schluß, daß es sich letztlich nur um eine - wenn auch völlig unangemessene - Urteilsschelte handelte, wird bestätigt durch die Feststellungen des Landgerichts zum weiteren Sitzungsablauf dahin, "der Angeklagte setzte weiterhin mit seiner Kritik am verkündeten Urteil fort", wie auch durch den Inhalt des Schreibens an Richter K vom 22.4.1998, das hiermit in engem Zusammenhang steht und daher zur Auslegung herangezogen werden kann und muß. Aus ihm ergibt sich als Kern der Urteilskritik die Überzeugung des Angeklagten, er habe nicht verurteilt werden dürfen, weil feststehe, daß nicht er das Antragsschreiben den Empfängern zugänglich gemacht habe, sondern allenfalls ein Dritter, und das wisse auch der Richter.

 

Der gegen den Richter erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung stellt sich daher wiederum lediglich als Teil einer Argumentationskette und damit als Teil einer (komplexen) Meinungsäußerung etwa dahin dar, daß das Urteil falsch sei und der Richter dies auch wisse. Der Rechtsbeugungsvorwurf steht daher nicht selbständig im Raum, sondern dient lediglich der Untermauerung der Urteilskritik. Welche Bedeutung hierbei der Einschränkung "eigentlich" und der "nur formellen Entschuldigung" zukommt, braucht hierbei noch nicht einmal untersucht zu werden.

 

Das Vorliegen eines Angriffs auf die Menschenwürde, von Schmähkritik oder einer Formalbeleidigung ist aus den gleichen Gründen wie im Fall des Schriftsatzes vom 1.4.1998 zu verneinen; hierauf kann verwiesen werden.

(Zur Abwägung siehe unten Ziffer 4).

 

c) Das gleiche Ergebnis ergibt sich im Fall der Auslassungen des Angeklagten in seinem Schreiben an Richter K vom 22.4.1998. Die tatsächlichen Behauptungen stellen sich als Elemente einer Argumentationskette dar, die in ein Unwerturteil über die Entscheidung vom 21.4.1998 mündet. Auf das vorstehend Gesagte kann daher Bezug genommen werden.

(Zur Abwägung nachfolgend).

 

4. Mit der Verneinung eines Angriffs auf die Menschenwürde wie auch der Voraussetzungen von Schmähkritik oder einer Formalbeleidigung wird daher eine Abwägung zwischen dem Recht des Angeklagten auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der angegriffenen Richter unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände erforderlich (vgl. oben unter 1 c).

Dabei ist auf der Seite der Meinungsfreiheit zunächst wesentlich, daß der Angeklagte seine Äußerungen nicht als unbeteiligter Dritter, sondern als Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren im Kampf um Rechtspositionen gemacht hat, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte seine Kritik auch anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458/459). Dabei kann allerdings einschränkend nicht übersehen werden, daß über das Ablehnungsgesuch von der Kammer bereits entschieden worden und auch im Unterlassungsverfahren bereits ein Urteil ergangen war, so daß die Äußerungen des Angeklagten nicht mehr geeignet sein konnten, die Entscheidungen zu beeinflussen. Darauf kann es jedoch nicht entscheidend ankommen, denn jedenfalls waren die Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und der Angeklagte mag sich eine positive Auswirkung und Fortwirkung seiner Kritik im weiteren Ablauf der Verfahren versprochen haben. Schließlich ficht zugunsten der Meinungsfreiheit noch, daß der Angeklagte in beiden Verfahren nicht nur als Prozeßbevollmächtigter, sondern auch persönlich involviert war: im einen Verfahren als Vater der beiden Beklagten, im anderen selbst als Beklagter. Seine hohe emotionale Beteiligung ergibt sich deutlich aus der Feststellung des Landgerichts, er habe den Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber Richter K "mit hochrotem Kopf" erhoben. Hinzukommt schließlich, daß der Angeklagte die Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf die frühere Tätigkeit des abgelehnten Richters und den Erlaß eines ihm nachteiligen, aus seiner subjektiven Sicht falschen Urteils nicht völlig aus der Luft gegriffen hatte und er im Fall des Endurteils vom 21.4.1998 die mündliche Urteilsbegründung, möglicherweise auch eine weitere Bemerkung des Richters, nicht verstanden oder mißverstanden hatte und hierüber empört war, so daß jedenfalls aus seiner subjektiven Sicht und aus seiner Betroffenheit eine scharfe Reaktion nicht ganz unverständlich erscheint.

 

Der Grundrechtsposition des Angeklagten steht die Schwere der Ehrkränkung der angegriffenen Richter und ihr Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gegenüber; wenn die Angriffe des Angeklagten auch (gerade noch) nicht die Qualität von Wertungsexzessen erreichen (BayObLG NJW 2001, 1511 m. w. N.), kann nicht zweifelhaft sein, daß der - ausdrücklich oder implizit - erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung für, jeden Richter eine schwere, nicht akzeptable Kränkung bedeutet.

 

Gleichwohl muß jedenfalls in Fällen wie hier, in denen der Vorwurf nicht selbständig im Raum steht, vielmehr lediglich Teil einer (komplexen) Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient und jedenfalls aus der Sicht des Äußernden auch nicht völlig aus der Luft gegriffen ist und daher nicht die Qualität eines Wertungsexzesses erreicht oder sonst mißbräuchlich erscheint, der Meinungsfreiheit der Vorzug gegeben werden. Bei der Abwägung muß nicht zuletzt ins Gewicht fallen, daß an einer unparteilichen und objektiven, ausschließlich Gesetz und Recht folgenden Rechtsprechung ein überragendes öffentliches Interesse besteht; ein Beteiligter muß und darf daher - sofern nur die aufgezeigten Grenzen eingehalten werden - Kritik üben und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen dürfen, ohne sogleich befürchten zu müssen, Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. KG StV 1997, 485/486).

Schließlich ist es aber auch deshalb hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie hier im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter derartigen Angriffen jedenfalls in der Regel auch unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Ahndung keineswegs schutzlos ausgesetzt sind. Kaum einem Richter wird es im Lauf seines Berufslebens erspart bleiben, sich unberechtigten und haltlosen, ja maßlosen Vorwürfen ausgesetzt zu sehen. In der Reaktion hierauf wird er im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und seiner privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, daß seine Entscheidungen für die Betroffenen häufig überaus schmerzhaft und einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich - trotz gegenteiliger oder auch nur mißverständlicher oder ungeschickter Formulierung - letzten Endes gar nicht gegen seine Person und seine Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten. Als durchaus angemessene Mittel der Verteidigung hiergegen werden daher beispielsweise die - auch scharfe - Zurückweisung oder Zurechtweisung, eine Unterbrechung der Sitzung und Protokollierung des Vorgangs, die Anregung berufsrechtlicher Maßnahmen bei Rechtsanwälten und dergleichen zur Verfügung stehen und ausreichen, ohne daß die Persönlichkeitsrechte weitergehende Sanktionen verlangen und ohne daß das Ansehen des Richters Schaden nimmt.

 

5. Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, weil im Hinblick auf die umfangreichen Darlegungen des Landgerichts weitere erhebliche Feststellungen nach einer Zurückverweisung ausgeschlossen werden können und weil die Aufhebung des Urteils nur wegen fehlerhafter Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt erfolgt (§ 354 Abs. 1 StPO).

 

Der Angeklagte ist aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil seine Äußerungen aus den aufgezeigten Gründen nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als Werturteile zu beurteilen sind, die sich weder als Angriffe gegen die Menschenwürde, noch als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellen, und der Persönlichkeitsschutz im Rahmen der Abwägung der jeweiligen Grundrechtspositionen zurücktreten muß.

 

Auf die Revision des Angeklagten sind daher die Urteile des Amtsgerichts vom 17.2.1999 und das Berufungsurteil des Landgerichts vom 19.2.2001 aufzuheben; der Angeklagte ist aus rechtlichen Gründen freizusprechen (§§ 353, 354 Abs. 1 StPO).

 

Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen beruht auf § 467 Abs. 1 StPO.

 

 

 

 

 


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