Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Ravensburg


 

 

Landgericht Ravensburg

Marienplatz 7

88212 Ravensburg

 

Telefon: 0751 / 806-0

Fax: 0751 / 806-1695

 

E-Mail: poststelle@lgravensburg.justiz.bwl.de

Internet: www.landgericht-ravensburg.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Ravensburg (08/2016)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 01.01.2016 - http://www.landgericht-ravensburg.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilungsplan+zum+Download

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Präsident am Landgericht Ravensburg:

Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / Präsident am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2023)

Vizepräsident am Landgericht Ravensburg: Markus Geßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / Vizepräsident am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1998 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.06.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2015: Vizepräsident

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Landgericht Ravensburg  81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 26 Richterinnen und Richter. 

Der Landgerichtsbezirk erstreckt sich von Laupheim im Norden bis zum Bodensee im Süden und von Scheer im Westen bis Isny im Allgäu im Osten. Das Gebiet umfasst folgende Landkreise: Landkreis Ravensburg, Teile des Landkreises Sigmaringen, Landkreis Biberach, Teile des Landkreises, Friedrichshafen

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Bad-Saulgau

Amtsgericht Bad Waldsee

Amtsgericht Biberach/Riß

Amtsgericht Leutkirch im Allgäu

Amtsgericht Ravensburg

Amtsgericht Riedlingen

Amtsgericht Tettnang

Amtsgericht Wangen im Allgäu

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Ravensburg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Martin Abt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.03.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.03.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Handbuch der Justiz 2010 ab 07.06.2004 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. GVP 01.11.2012. 2014: Referent für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Franz Bernhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.07.2011 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Ravensburg aufgeführt. GVP 01.11.2012. Landgericht Ravensburg - 01.01.2014: stellvertretender Pressereferent.

Veiko Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 30.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 06.05.2002 als Richter am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2015 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 3 Cs 5880/11 Kunsturheberrecht. 01.11.2012: abgeordnet an das Landgericht Ravensburg - 1. Strafkammer. 

Maren Dobberthien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 02.12.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.12.2009 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2011: aufgeführt. GVP 01.01.2012, ..., 01.01.2014: nicht aufgeführt - möglicherweise abgeordnet an das Justizministerium Baden-Württemberg.

Dr. Birgit Eißler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 14.06.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.05.2005 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2012: aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Albrecht Eißler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bad Urach / Direktor Amtsgericht Bad Urach (ab 01.10.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 27.10.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Bad Urach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2012 als Direktor am Amtsgericht Bad Urach aufgeführt. 

Matthias Geiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Matthias Geiser ab 02.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 02.01.2008 unter dem fehlerhaften Namen Geisler als Richter am Amtsgericht Tettnang aufgeführt - 2011: Familiengericht - Abteilung 2. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2008 unter dem Namen Geiser als Richter am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Offenbar 2008 - 2011 zeitgleich auch am Amtsgericht Bad Waldsee eingesetzt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Pressereferent. 2013 zeitgleich auch als Richter Amtsgericht Tettnang aufgeführt - http://www.amtsgericht-tettnang.de/servlet/PB/menu/1171126/index.html?ROOT=1171101

Markus Geßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / Vizepräsident am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1998 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.06.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2015: Vizepräsident

Dr. Harald Göller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 22.04.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.1994 als Richter am Amtsgericht Ravensburg  - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.02.1994 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.11.2012.

Barbara Haber (geb. ....) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1992, 1998, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Barbara Haber nicht aufgeführt. Möglicherweise in geheimer Mission in Namen der Königin unterwegs. 2010, ..., 2012: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Ravensburg. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2012. GVP 01.11.2012: unter dem Namen Haber nicht aufgeführt. Ab 12/2012, 2013: abgeordnet an das Amtsgericht Ravensburg. 28.05.2015: "Zwei Jahre Haft für Tankstellenüberfall in Diepoldshofen. Landgericht ist überzeugt, dass 45-Jähriger aus Leutkirch der Täter war - Angeklagter bestreitet den Vorwurf ... Vor dem gut besetzten Gerichtssaal erklärte Richterin Barbara Haber nach der ..." - http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Zwei-Jahre-Haft-fuer-Tankstellenueberfall-in-Diepoldshofen-_arid,10240191_toid,407.html  

Martin Hirsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 01.08.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem offenbar fehlerhaft geschriebenen Namen Martina Hirsch ab 01.04.2009 als Richter am Landgericht Ravensburg - abgeordnet, 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2011 als Richter am Landgericht Ravensburg - abgeordnet, 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2011 als Richter am Landgericht Ravensburg - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ute Hirsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Wangen (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Göppingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 17.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 17.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Ulm - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2000 als Richterin am Amtsgericht Ulm - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wangen - GVP 01.01.2020.

Markus Kellermann-Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 04.01.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.02.2004 unter dem Namen Kellermann als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 unter dem Namen Kellermann-Schröder ab 04.01.2008 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Oktober 2012: an die Uni Konstanz als Praktiker abgeordnet. Namensgleichheit mit: Tina Kellermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Göppingen (ab 11.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2014 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - halbe Stelle - aufgeführt. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Nürtingen - Familiensachen / Abteilung 20. 

Stefan Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 17.11.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1993 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - 2. und 3. Strafkammer.

Axel-Karl Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 10.09.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.08.1995 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.09.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - beurlaubt - aufgeführt. 2008, ..., 2010: Pressesprecher am Landgericht Ravensburg. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2011. Amtsgericht Tettnang - 2012: Strafsachen. Axel Müller - http://cduaxelmueller.de/person.html. 2015: offenbar Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - http://www.bewaehrungshilfeverein.de/ueber-den-verein/

Dr. Therese Müller-Rezbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Therese Müller ab 14.04.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - und zugleich ab 14.04.2015 als Richterin kraft Auftrags am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 unter dem Namen Therese Müller-Rezbach ab 29.02.2016 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Marcus Percic (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 07.07.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.07.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.07.2010 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. GVP 01.11.2012.

Rolf-Peter Schall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 23.05.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1985 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.05.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - 4. Strafkammer.

Matthias Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 26.09.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.2001 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.09.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter - 4. Zivilkammer.

Claudia Schumacher-Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 20.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.11.2001 als Richterin am Landgericht Ravensburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. GVP 01.11.2012. 2014: Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare .

Dr. Christoph Sippel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 05.08.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.09.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.08.2011 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 12/2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Tettnang. 2012: Richter auf Probe am Landgericht Ravensburg. GVP 11.01.2012.

Gabriele Uhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 01.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Braunbeck ab 15.02.1993 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gabriele Uhl ab 01.06.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. GVP 01.11.2012: Vorsitzende Richterin - 5. Zivilkammer.

 

 

Richter auf Probe:

Brütsch - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ravensburg. GVP 01.11.2012.

Dr. Hafner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ravensburg. GVP 01.11.2012.

Zorn - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Ravensburg. GVP 01.11.2012.

Julia Schute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2010, ..., 2012) - 2011, 2012: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Ravensburg und Landgericht Ravensburg. 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Ravensburg tätig:

Julia Baudis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Verwaltungsgericht Sigmaringen (ab 27.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2008 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2012 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.10.2015 als Richterin am Verwaltungsgericht Sigmaringen aufgeführt. 2010, ..., 2012: Richterin auf Probe am Landgericht Ravensburg. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: Richterin am Landgericht. Namensgleichheit mit: Jan Baudis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Ravensburg (ab 05.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.11.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.02.2013 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Bad Saulgau und Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.05.2015 als Richter am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Amtsgericht Bad Saulgau - GVP 01.02.2014: Zivilsachen, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Gerhard Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Biberach / Direktor am Amtsgericht Biberach (ab 10.08.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Direktor am Amtsgericht Riedlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.11.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 11.11.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.08.2015 als Direktor am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter - 2. Zivilkammer.

Dr. Wolfgang Bigalke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Tettnang / Direktor am Amtsgericht Tettnang (ab 30.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1983 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.09.2001 als Direktor am Amtsgericht Wangen aufgeführt (2012, 2013: Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.12.2013 als Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. 31.01.2014: "Das Amtsgericht Tettnang hat einen neuen Direktor: Wolfgang Bigalke. Er folgt dem im September vergangenen Jahres an das Amtsgericht Ravensburg gewechselten Matthias Grewe nach. ..." - http://www.schwaebische.de/region/bodensee/friedrichshafen/rund-um-friedrichshafen_artikel,-Wolfgang-Bigalke-ist-neuer-Direktor-des-Amtsgerichts-_arid,5579085.html  

Josef Blaser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1991 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.06.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Alexander Boger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg (ab 13.04.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.02.1999 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. 2014: Direktor am Amtsgericht Biberach. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.04.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt.

Klaus-Friedrich Buttschardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Ravensburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 13.05.1996 als Richter am Landgericht Ravensburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.05.1996 als Richter am Amtsgericht Ravensburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.05.1996 als Richter am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab Mai 2015 aus dem Justizdienst ausgeschieden und folgend tätig als Anwalt bei der Kanzlei Dr. Zeifang - http://www.dr-zeifang-rogg.de/anwaelte/

Maren Dobberthien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 02.12.2009, ..., 2011)

Thomas Dörr (geb. 20.02.1957 in Heidelberg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ulm / Präsident am Landgericht Ulm (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.09.1988 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2002 als Vizepräsident am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.10.2009 als Präsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 1985 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes beim Landgericht Ulm. Nach Stationen als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Ulm und dem Amtsgericht Geislingen war Dörr rund zehn Jahre beim Landgericht Ulm als Richter und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare tätig. Nach seiner Erprobungsabordnung am Oberlandesgericht Stuttgart wurde Dörr Anfang 1998 zum Richter am Oberlandesgericht befördert und vom OLG-Präsidenten Eberhard Stilz zu seinem Präsidialrichter ernannt.  Im April 2002 als Vizepräsident zurück an das Landgericht Ulm - Kammer für Zivil- und Beschwerdesachen. Oberlandesgericht Stuttgart - 2008: Vorsitzender des für Arzthaftungsrecht zuständigen 1. Zivilsenats. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012. Landgericht Ulm - GVP 01.01.2023: Präsident.

Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Faden (geb. 29.04.1921) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1979, ...,1986) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.11.1972 als Vizepräsident am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1979 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Faden (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Faden nicht aufgeführt - möglicherweise in geheimer Mission unterwegs. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 6. Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Karlsruhe. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015. 6 F 263/05 - Urteil vom 16.01.2007: Ehescheidung.

Katrin Fischer-Dankworth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Wangen / Direktorin am Amtsgericht Wangen (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.2002 als Richterin am Landgericht Potsdam - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2012 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 2012: mit je halber Stelle am Landgericht Ravensburg und Amtsgericht Biberach. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012.

Eckhard Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.09.1999 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009: Richter am Amtsgericht Tettnang / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang. GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - 6. Strafkammer. 

Hans Georgii (geb. 18.07.1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / Präsident am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 04.03.2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1976 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt.

Matthias Grewe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Ravensburg / Direktor am Amtsgericht Ravensburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.1994 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.07.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.09.2011 als Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.09.2011 als Direktor am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Vorstandvorsitzender Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=15. Amtsgericht Tettnang - GVP 01.11.2012: Strafsachen.

Michael Haag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.04.2008 als Vizepräsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 2009, ..., 2011: Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / 3. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Ravensburg. 12.04.2012: "Unbestätigten Gerüchten zufolge knallen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Sektkorken: Das OLG Stuttgart hat gewissermaßen das Aus für elektronische Semesterapparate beschlossen." - http://blog.die-linke.de/digitalelinke/das-ende-der-elektronischen-semesterapparate/

Klaus Hinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 15.10.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1997 als Richter am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.1997 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.03.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.03.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 ab 15.10.2012 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Ravensburg GVP 01.01.2012: 4. Zivilkammer. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: nicht aufgeführt. 2012: Abteilung 3. Strafabteilung - Abteilungsleiter Haft/Ermittlungsrichter. 2013: Abteilung 1 - Zivilabteilung -Abteilungsleiter.

Martina Hirsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 01.04.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.05.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2009 als Richterin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 2009 abgeordnet an das Landgericht Ravensburg / 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Bezirksgruppe Ravensburg - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=55

Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.03.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.12.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.2000 als Ministerialrätin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2004 als Präsidentin des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2004 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2004 als Präsidentin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2004 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2013 als Präsidentin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg. Ab 08/2009 Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart und Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 14. Zivilsenat. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.03.2018: Präsidentin. Siehe Pressemitteilung unten.

Felix Hübner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Biberach (ab 16.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.12.2013 als Richter am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Holger Hübner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Tettnang (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.05.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. 2009: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Leutkirch? Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 13.02.2006 als Richter am Amtsgericht Tettnang aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 7). Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 13.02.2006 als Richter am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Tettnang - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 2. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012: Richter am Landgericht - 1. Zivilkammer. Zeitgleich auch als Richter Amtsgericht Tettnang aufgeführt - http://www.amtsgericht-tettnang.de/servlet/PB/menu/1171126/index.html?ROOT=1171101. Amtsgericht Tettnang - 2020: Familiensachen.

Jürgen Hutterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 01.10.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1981 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.1993 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. SZON 19.12.2008 ("Richter: Mutter "missbrauchte" Kinder.") siehe unten. Suedkurier 22.09.2009 ("Kriminalität Fünf Jahre Haft für Missbrauch der eigenen Kinder.") - http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Fuenf-Jahre-Haft-fuer-Missbrauch-der-eigenen-Kinder;art372474,3949792. Landgericht Ravensburg - GVP 01.11.2012, 01.01.2016: Vorsitzender Richter / 1. Strafkammer. 2014: "BfR - Besser für Ravensburg. Die Wahl ist entschieden: Siegfried Scharpf, Wilfried Krauss, Jürgen Hutterer und Magdalena Scharpf wurden in den Gemeinderat gewählt. Vielen Dank allen unseren Wählerinnen und Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen. ..." - http://www.bfr-rv.de/

Winfried Karitter (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 29.10.1993, ..., 2008)

Dr. Jürgen Kübler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 21.12.1992, ..., 2008)

Thomas Mönig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab 13.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Axel-Karl Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tettnang / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang (ab 13.05.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.08.1995 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. 2008, ..., 2010: Pressesprecher am Landgericht Ravensburg. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2011. Amtsgericht Tettnang - 2012: Strafsachen. Axel Müller - http://cduaxelmueller.de/person.html. 2015: offenbar Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - http://www.bewaehrungshilfeverein.de/ueber-den-verein/

Bernhard Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / Vizepräsident am Landgericht Ravensburg (ab 01.06.2011, ..., 2014) - ab 1980 Amtsgericht Biberach. Einem Jahr später an das Amtsgericht Ravensburg, ein Jahr später an das Landgericht Ravensburg. 1983 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Jahr 1987 Richter am Landgericht Ravensburg. Als Richter im Hochschuldienst an der Juristischen Fakultät der Universität Konstanz von 1992 bis 1996, im gleichen Jahr Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Im Anschluss Richter am Landgericht Ravensburg. 1998 Direktor am Amtsgericht Leutkirch. 2001 Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg. 2006 Direktor am Amtsgericht Tettnang. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2011 als Vizepräsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. 2010, 2011: stellvertretender Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg. 2011: Pressesprecher am Landgericht Ravensburg. GVP 01.11.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - 5. Strafkammer. Siehe Pressemitteilung unten. 

Lothar Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ab 01.10.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 28.03.1978 als Richter am Landgericht Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz aufgeführt.

Claudio Stehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 20.04.2006, ..., 2012) - ab 1981 beim Landgericht Ravensburg. Zwei Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.05.2000 als Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2002 als Vizepräsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011, 01.07.2012: Vorsitzender 9. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Christel Stehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Ravensburg (ab 17.02.1978, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2012 ab 17.02.1978 als Richterin am Amtsgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Hansgeorg Steidle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen (ab 20.05.1996, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1976 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.05.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt.

Dr. Franz Steinle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.01.2013 , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 14.02.1983 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 24.10.1994 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.12.2001 als Präsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.11.2007 als Präsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2013 als Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 

Dr. Franz Strasser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 06.02.1991, ..., 2010) - suedkurier.de 17.12.2008 ("Bewährungsstrafe und Berufsverbot.") -  http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/bad-saulgau/Bewaehrungsstrafe-und-Berufsverbot;art372551,3560503 / SZON 21.05.2008 ("Messerstich bringt fünf Jahre Haft.") -  http://www.schwaebische.de/archiv_artikel,-Messerstich-bringt-fuenf-Jahre-Haft-_arid,2382932.html

Dr. Wolfgang Tauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 23.01.1990, ..., 2010)

Cornelia Voigt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Wangen (ab , ..., 2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.10.1987 als Richterin am Landgericht Ravensburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 28.10.1987 als Richterin am Amtsgericht Wangen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.2007 als Richterin am Amtsgericht Wangen - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen. 2011: mit 25 % ihrer Arbeitskraft abgeordnet an das Landgericht Ravensburg - Strafvollstreckungskammer. 2012: mit 25 Prozent ihrer Arbeitskraft abgeordnet an das Landgericht Ravensburg.

Hermann Wieland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.02.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1981 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.02.2003 als Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 

Luitgard Wiggenhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 10.05.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 - unter dem wohl falsch geschriebenen Namen Wiggenhaver - ab 01.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ebenso ab 01.01.2001 auch als Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2006 - unter dem wohl falsch geschriebenen Vornamen Luitgrad - als Direktorin am Amtsgericht Biberach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2006 als Direktorin am Amtsgericht Biberach aufgeführt (bis 2011). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 27.10.2011 als Präsidentin am Landgericht Hechingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.05.2021 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Hechingen - GVP 31.10.2011: Präsidentin am Landgericht Hechingen.

Hermann Winkler (geb. 01.07.1936) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 20.03.1986, ..., 2001) - siehe Aufsatz unten.

Klaus-Peter Zell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Bad Saulgau / Direktor am Amtsgericht Bad Saulgau (ab 01.02.2004, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.01.1986 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2004 als Direktor am Amtsgericht Bad Saulgau aufgeführt.  

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

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88214 Ravensburg

Telefon: 0751 / 67599

(ab , ..., 2009)

 

 

Gutachter:

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Landgericht Ravensburg hat neuen Vizepräsidenten

Datum: 01.06.2011

Kurzbeschreibung: Bernhard Müller folgt auf Matthias Haag

Bernhard Müller (geboren 1950) ist neuer Vizepräsident des Landgerichts Ravensburg. Der bisherige Direktor des Amtsgerichts Tettnang folgt zum 01.06.2011 Matthias Haag nach, der im März 2011 als Vorsitzender Richter eines Zivilsenates an das Oberlandesgericht Stuttgart wechselte.

Dem neuen Vizepräsidenten des Landgerichts sind die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Ravensburg aufgrund seines beruflichen Lebenslaufes bestens vertraut. Nachdem er von 1970 bis 1973 noch als Steuerinspektor am Finanzamt Mannheim-Stadt gewirkt hatte, studierte Bernhard Müller in Tübingen Jura und trat im Jahr 1980 beim Amtsgericht Biberach in den höheren Justizdienst des Landes ein. Einem Jahr dortiger Richtertätigkeit im Zivilbereich folgte der Wechsel für ein weiteres Jahr an das Amtsgericht Ravensburg als Strafrichter, ein Jahr später der an das Landgericht Ravensburg in eine Zivilkammer. Seine Planstelle erhielt Bernhard Müller 1983 bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Jahr 1987 kehrte er an das Landgericht Ravensburg als ständiger Richter zurück. Als Richter im Hochschuldienst unterrichtete Bernhard Müller an der Juristischen Fakultät der Universität Konstanz von 1992 bis 1996, um noch im gleichen Jahr seine Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart anzutreten. Im Anschluss agierte er wiederum als Richter am Landgericht in Ravensburg bis er 1998 zum Direktor des Amtsgerichts Leutkirch ernannt wurde. Im Jahr 2001 wurde Bernhard Müller schließlich zum Vorsitzenden Richter am Landgericht in Ravensburg befördert und stand hier einen kleinen Strafkammer sowie einer großen Strafvollstreckungskammer vor. Die Stelle als Direktor des Amtsgerichts Tettnang übernahm er im Jahr 2006 und übte diese unter anderem als Vorsitzender des dortigen Schöffengerichts bis zu seinem Wechsel an das Landgericht Ravensburg aus. Am Landgericht Ravensburg wird Bernhard Müller künftig neben seinen Aufgaben als Vizepräsident neuerlich einer kleinen Strafkammer vorstehen.

http://lgravensburg.de/servlet/PB/menu/1269299/index.html?ROOT=1169116

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg vom 26.02.2010

Am heutigen 9. Verhandlungstag verkündete der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg das Urteil im Verfahren gegen 2 Jugendliche wegen Mordes an einer 26 Jahre alten Frau in Bad Buchau am 15.04.2009.

Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall werden die dabei mündlich eröffneten wesentlichen Urteilsgründe trotz der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens in groben Zügen mitgeteilt, zumal der Verhandlungsinhalt ohnehin teilweise bereits öffentlich bekannt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Urteilsgründe dem schriftlichen Urteil vorbehalten sind.

Beide Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes ( §§ 211, 25 Abs. 2 StGB), begangen in der Absicht, eine Straftat zu verdecken, schuldig gesprochen. Den jüngeren Angeklagten, der nach Überzeugung der Kammer die Tötung der Frau, Mutter eines 2 Jahre alten Kindes, eigenhändig ausgeführt hatte, verurteilte die Jugendkammer zur Höchststrafe von 10 Jahren Jugendstrafe, den älteren Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren.

Die Beweisaufnahme hatte sich maßgeblich um die Frage gedreht, welcher der beiden Angeklagten die Tötung eigenhändig ausgeübt hat. Dabei hatten beide Verteidiger auf die Unverwertbarkeit der Angaben der Angeklagten im Ermittlungsverfahren abgezielt, insbesondere, weil die Eltern nicht bei den Vernehmungen anwesend waren.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Hutterer führte bei der Urteilsbegründung den beiden Angeklagten mit deutlichen Worten die Fassungslosigkeit vor Augen, die die eiskalt geplante und brutal und erbarmungslos durchgeführte Tat bei der Kammer ausgelöst hat.

Zur Strafzumessung führte der Vorsitzende aus, beim jüngeren Angeklagten sei angesichts der Schwere der Tat nur die Höchststrafe in Betracht gekommen. Allein ein umfassendes Geständnis hätte es ermöglicht, unter dieser Strafe zu bleiben. Auch die Schuld des älteren Angeklagten wiege schwer, auch wenn er die Tat nicht eigenhändig begangen habe. Dennoch sei durch eine deutliche Abstufung dem Umstand Rechnung zu tragen, das der ältere Angeklagte von einer eigenhändigen Tötung klar Abstand genommen habe.

Die Kammer stellte zum Tatablauf und zum Gang der Ermittlungen fest, dass der jüngere, auffallend intelligente Angeklagte, als Nachbar im Haushalt des Opfers ein gern gesehener Gast gewesen war und das Vertrauen seines Opfers genossen hatte. Trotzdem hatte er um den 7.4.09 angesichts einer ihm günstig erscheinenden Einbruchssituation ohne jeden Skrupel beschlossen, die Familie des Opfers bei einem Einbruch zu bestehlen.

In diese Absicht weihte er seinen Freund, den älteren, ihm intellektuell eher nicht gewachsenen Angeklagten ein, der daraufhin sogleich bereit war, bei dem Einbruch mitzuwirken. Als Beute versprach man sich Unterhaltungselektronik und ca. 1.000 € Bargeld.

Die beiden Angeklagten befassten sich in den folgenden Tagen intensiv mit der Tatplanung. Sie beschlossen schließlich einen regelrechten Überfall auf die Familie des Opfers, bei dem auch Geldkarten erbeutet und von den Opfern, die man dabei fesseln wollte, die zu Abhebungen nötige PIN abgepresst werden sollten.

Der ältere Angeklagte war bei dieser Planung keinesfalls passiv. Er erklärte vielmehr u.a., ohne Waffe mache er das nicht. Nur deswegen besorgte der jüngere Angeklagte schließlich auch eine Schreckschusspistole. Zudem besorgte man für den Überfall ein großes Nageleisen, zur Fesselung der Opfer Klebeband und einen Notfallhammer. Ebenfalls besorgte man sich Masken.

Im Rahmen dieser Planung stellte sich den beiden Angeklagten von Anfang an die Frage, was geschehen sollte, wenn man bei der Tat wider Erwarten trotz Maskierung erkannt werden würde, zumal der jüngere Angeklagte in der Familie des Opfers nicht unbekannt war. Um eine sich daraus ergebende Strafverfolgung zu verhindern, wurden sich die Angeklagten rasch einig, dass gegebenenfalls die gesamte Familie - auch das 2 Jahre alte Kind - sterben sollte. Insoweit plante man zunächst, das Kind aus dem Fenster zu werfen, verständigte sich dann aber darauf, dies sei doch zu brutal, weshalb man das Kind an einer Babyklappe ablegen wollte. Hinsichtlich der ins Auge gefassten Tötung der Erwachsenen kamen den Angeklagten solche Skrupel nicht. Vielmehr plante man schon die Entsorgung der Leichen. Einen Jugendlichen aus dem Freundeskreis bat man, ihnen beim Abtransport der Leichen mit einem Fahrzeug zu helfen, wobei dieser Jugendliche aber eine Beteiligung an einer Tat, bei der es Tote geben sollte, entschieden ablehnte. Der jüngere Angeklagte hob nun eine Grube hinter dem Haus aus, um notfalls dort die erwarteten Leichen begraben zu können.

Die beiden Angeklagten weihten auch weitere Personen aus ihrem Freundeskreis in ihre Pläne ein. Der ältere der Angeklagte erklärte hierzu gegenüber einem Mädchen aus dem Freundeskreis, wenn man von der Bewohnerin bei der Tat erwischt werde, haue man der eins über den Kopf.

Absprachegemäß erschien der jüngere Angeklagte nach Abschluss der Tatvorbereitung am 15.04.09 zur Durchführung der Tat gegen 12 Uhr beim älteren Angeklagten, der nur wenige Häuser vom Opfer entfernt lebte und bei dem die Tatwerkzeuge aufbewahrt waren. Wenig später erschienen dort auch zwei Mädchen, u.a. die Freundin des älteren Angeklagten. Weil diese zuvor schon versucht hatte, dem älteren Angeklagten die Tat auszureden, und weil sie ihm sogar die Maske weggenommen hatte, um ihn von der Tat abzuhalten, zögerte der ältere Angeklagte, in Anwesenheit seiner Freundin und ohne Maske zur Tat aufzubrechen. Der jüngere Angeklagte wollte nicht länger warten. Um 13.30 Uhr nahm er den Rucksack mit den Tatwerkzeugen und erklärte, er mache es jetzt.

Während der Mittäter mit den Mädchen in seinem Zimmer blieb, begab sich der jüngere Angeklagte zum Haus des Opfers und stieg auf den Balkon. Als er über die Balkontür die Wohnung betrat, sah ihn das Opfer und erkannte ihn trotz Maskierung an seinen Schuhen. Der jüngere Angeklagte brachte entsprechend der vorausgegangenen Tatplanung die ihm körperlich unterlegene Frau zu Boden und fesselte die sich verzweifelt wehrende Frau mit dem Klebeband an Händen und Füßen. Zudem verklebte er ihr das Gesicht, so dass sie nicht schreien, aber auch kaum noch atmen konnte. Dann begab er sich rasch wieder zu seinem Mittäter zurück.

Dort erzählte der jüngere Angeklagte in Gegenwart der Mädchen vom Geschehen in der Opferwohnung und forderte den älteren Angeklagte auf, mit ihm zu gehen und ihm bei der weiteren Tat zu helfen. Ohne Diskussion folgte ihm dieser. Der ältere Angeklagte sah nun die junge Frau am Boden liegend heftig atmend um ihr Leben ringen. Beide berieten kurz das weitere Vorgehen, während der jüngere Angeklagte der Geldbörse des Opfers bereits einen Geldschein entnahm. Der ältere Angeklagte, der die nötige Brutalität zur eigenhändigen Tötung der jungen Frau nicht aufbrachte, erklärte, er mache nicht mehr mit und verließ schnell wieder die Wohnung. Er nahm von der Tat keinen endgültigen Abstand, sondern entschloss sich nur dazu, die „Drecksarbeit“ dem Jüngeren zu überlassen.

Der jüngere, keinesfalls schwächliche Angeklagte machte sich daran, das eher zierliche, immer noch gefesselte Opfer vom Obergeschoss in eine leerstehende Wohnung im Erdgeschoss zu verbringen. Dabei ließ er es eine steile Treppe hinunter fallen, wodurch das Opfer verletzt wurde. An den Händen zog er die junge Frau dann in eine leer stehende Erdgeschosswohnung. Dort schlug er dem hilflosen Opfer mehrfach mit dem Nageleisen auf den Kopf. Weil sie trotz der dadurch verursachten schweren Schädelverletzungen immer noch atmete, holte er eine Decke, um damit die Frau, die ihm immer freundlich begegnet war, zu ersticken. Dann schleppte er das nun halbnackte Opfer in den Keller, wo er es unter einem Regal versteckte.

Danach ging er nach Hause, um dort zu Mittag zu essen.

In der Zwischenzeit hatte der ältere Angeklagte beschlossen, die beiden in seinem Zimmer noch wartenden Mädchen zum um 14.16 Uhr nach Biberach fahrenden Bus zu bringen. Statt die junge Frau zu retten, zogen die Mädchen es vor, einen Piercing - Termin wahrzunehmen. Auf dem Weg zum Bus passierten die drei auch den Tatort.

Gegen 14.30 Uhr kehrte der Ehemann des Opfers nach Hause zurück. Nach einiger Suche fand er seine Frau im Keller, worauf er Polizei und Rettungsdienst alarmierte. Es konnte jedoch nur noch der Tod der jungen Frau festgestellt werden.

Gegen 15 Uhr suchte der jüngere Angeklagte, der zwischenzeitlich zu Hause zu Mittag gegessen hatte, wieder seinen Mittäter auf. Nun berieten beide in Unkenntnis von der bereits erfolgten Entdeckung der Tat, wie die Leiche nun tatsächlich beseitigt werden sollte. Sie beschlossen, dazu im Keller Feuer zu legen und begaben sich mit einem Kanister zu einer Tankstelle, wo man mit dem Geld aus der Geldbörse des Opfers Benzin kaufte. Das Feuer sollte der Ältere später am Tag legen, während der Jüngere in der Fahrschule wäre, was ihm ein Alibi gegeben hätte.

Bei der Rückkehr zum Tatort erkannten beide, dass die Tat schon entdeckt war. Sie stellten den Kanister in der Nähe ab. Der Jüngere ging zum Haus des Opfers. Dort wurde er von einem Polizeibeamten bemerkt. Weil denkbar war, dass er als Nachbar relevante Beobachtungen gemacht hatte und weil zu Beginn vom Ermittlungen auch ohne konkreten Tatverdacht alle denkbaren Ermittlungsansätze verfolgt werden, wurde er im Einverständnis mit seiner Mutter zu einer Alibiabgleichung mit zum Revier mitgenommen und dort als Zeuge befragt. Danach wurde er wieder nach Hause gebracht, wo die Polizei, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen den jüngeren Angeklagten bestand, routinemäßig dessen am Tag getragenen Kleidungsstücke sicher stellen wollte, weil er - wie andere Personen auch - allgemein als Täter oder Tatbeteiligter nicht auszuschließen war. So stellte die Polizei auch die Kleidung des Ehemanns der Getöteten sicher.

Bei der Rückkehr des Jüngeren nach der Vernehmung wies ein Hausbewohner die Polizei darauf hin, dieser sei am Mittag im Keller gewesen sei. Daraufhin nahm die Polizei den jüngeren Angeklagten immer noch im Einverständnis mit seiner Mutter erneut mit zum Revier, um ihn nochmals zu befragen. Der Jugendliche, gegen den immer noch kein konkreter Tatverdacht bestand, wurde dabei vorsorglich belehrt, dass er auch als Zeuge sich nicht selbst zu belasten brauche, wenn er etwas Verbotenes getan habe.

Nachdem er sich bei der weiteren Befragung in Widersprüche verstrickt hatte, wurde er als Beschuldigter belehrt. Zeitnah erklärte man auch seiner Mutter, der Sohn gelte nun als Beschuldigter.

Der jüngere Angeklagte, der bis dahin nicht im Entferntesten geständnisähnliche Angaben gemacht hatte, hielt der Vernehmung weiter stand und leugnete beharrlich weiter. Er erklärte auf Frage auch ausdrücklich, er wolle nicht, dass seine Mutter zur Vernehmung hinzugerufen werde. Ermüdungserscheinungen zeigte er nicht.

Parallel dazu erfolgte die Vernehmung des älteren Angeklagten. Auch dort waren die Eltern nicht anwesend.

Gegen 24 Uhr wurde dem jüngeren Angeklagten pauschal mitgeteilt, dass der ältere die Tat gestanden hätte. Nun erst gab auch der jüngere Angeklagte die Tat zu und berichtete sie entsprechend den Feststellungen in allen Einzelheiten.

Nachdem er am nächsten Tag mit einem von seinen Eltern beauftragten Verteidiger gesprochen hatte, wiederholte er sein Geständnis gegenüber der Polizei bei der Haftbefehlseröffnung unter dem Beistand seines von den Eltern beauftragtem Verteidigers und zudem unter dem Beistand des ihm vom Gericht bestellten Pflichtverteidigers, einem der renommiertesten Strafverteidiger des Bezirks.

Nach einem von ihm verlangten Verteidigerwechsel widerrief der jüngere Angeklagte das Geständnis jedoch später und erklärte dazu, er habe die Tötungshandlung nur auf sich genommen, weil dies mit dem Mittäter nach der Tat so abgesprochen gewesen sei und weil er vor diesem und dessen Familie Angst gehabt habe. Tatsächlich habe aber der Ältere die Frau getötet. Der ältere Angeklagte blieb bei seinen bisherigen Angaben, bestritt jedoch, bei der Tatplanung jemals die Tötung der Frau ernsthaft in Betracht gezogen zu haben.

Das Gericht war trotz dieser wechselseitigen Beschuldigung am Ende der Hauptverhandlung überzeugt, dass der jüngere Angeklagte die Tötungshandlung ausgeführt hatte. Es schenkte jedoch der Schilderung des älteren Angeklagten keinen Glauben, soweit dieser behauptet hatte, den Tod der jungen Frau nie gewollt zu haben.

Der Vorsitzende erklärte zur Begründung dieser Überzeugung, man brauche die Angaben der Angeklagten gegenüber der Polizei gar nicht, um sie der Tat zu überführen. Deshalb sei das Bemühen der Verteidigung, die Verwertbarkeit dieser Aussagen anzugreifen, bereits überflüssig gewesen. Bereits die Angaben der beiden Angeklagten in der Hauptverhandlung und die Aussagen der Jugendlichen aus dem Freundeskreis hätten für einen Tatnachweis genügt. Die Kammer habe dabei keinen Zweifel an der Richtigkeit der detaillierten Schilderung des älteren Angeklagten in der Hauptverhandlung, die den Feststellungen der Kammer zur Tatvorgeschichte und zur Tat entsprochen habe. Die Kammer traue es insoweit dem eher einfach strukturierten älteren Angeklagten nicht zu, sich diese Darstellung derart stimmig ausgedacht zu haben.

Die Einlassung der jüngeren Angeklagten, der ältere habe die Tötung begangen und er habe nur aus Angst vor dem älteren Angeklagten bei der Polizei die Tötung auf sich genommen, wertete die Kammer hingegen auch vor dem Hintergrund des Aussageverhaltens des jüngeren Angeklagten als Schutzbehauptung. Die bereits in sich unstimmige Schilderung sei sichtlich nachträglich konstruiert und offensichtlich der Spurenlage angepasst. So habe der jüngere Angeklagte beispielsweise seine Spuren an Tatwerkzeugen und Opfer damit erklärt, der ältere habe ihn gezwungen, die Werkzeuge anzufassen.

Die Schilderung des jüngeren Angeklagten decke sich zudem - anders als die Aussage seines Mittäters - nicht mit den Angaben der Jugendlichen aus dem Freundeskreis. Die behauptete Angst vor seinem Mittäter, die ihn zu einem falschen Geständnis bei der Polizei bewogen haben soll, nahm die Kammer dem jüngeren Angeklagten nicht ab.

Zudem stützte die Kammer ihre Überzeugung auf die Spurenlage und die Angaben von Zeugen aus dem Freundeskreis. Gegenüber den Mädchen hatte der jüngere Angeklagte nach deren Aussage berichtet, er habe die Frau getötet und habe ihnen die Tat in Einzelheiten geschildert.

Der Vorsitzende stellte hierzu klar, man könne es sich jetzt nicht so leicht machen, wie es die Verteidigung teilweise getan habe, und diese Zeugen pauschal als unglaubwürdige Mittäter einstufen und dabei auch noch der Staatsanwaltschaft Manipulationen bei der Strafverfolgung dieser Zeugen vorwerfen. Wer, so der Vorsitzende, die detailreiche Aussagen der Zeugen pauschal für unglaubhaft halte, verweigere die nötige Auseinandersetzung mit gesicherten Erkenntnissen der Aussagepsychologie.

Die gefundenen Spuren, so der Vorsitzende, passten alle auf eine eigenhändige Tötung durch den jüngeren Angeklagten. Spuren, die für eine Tötung des älteren sprächen, seien hingegen nicht gefunden worden. Soweit dessen am Tattag getragene Kleidung nicht sicher gestellt worden sei, träfe die Polizei kein Verschulden. Die Polizei habe bei der Sicherstellung der Kleidung keine Veranlassung gehabt, der Angabe des damals noch nicht tatverdächtigten älteren Angeklagten, welche Kleidung er getragen habe, zu misstrauen. Für die Behauptung die Polizei habe dilettantisch ermittelt, fehle jede sachliche Grundlage. Wenn man bedenke, in welcher Hektik umfangreiche Ermittlungen wie im vorliegenden Fall zwangsläufig abliefen, insbesondere, wenn wie hier zunächst in alle Richtungen ermittelt werden müsse, verstehe man, wie auf Polizeibeamte der herablassende Vorwurf, sie seien Dilettanten, wirken müsse. Dieser Vorwurf sei durch nichts gerechtfertigt. Die Beamten hätten vielmehr überaus engagiert und professionell ermittelt, was sich auch daran zeige, wie schnell man die Täter gefunden habe. Massive Verfahrensverstöße oder Versäumnisse bei den Ermittlungen habe es nicht gegeben.

Die Geständnisse der Angeklagten bei der Polizei seien deshalb verwertbar.

Ein Verwertungsverbot, so der Vorsitzende, sei weit und breit nicht zu sehen. Hinsichtlich des von der Verteidigung behaupteten Verstoßes der Pflicht der Polizei, die Eltern über ihr Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen noch zeitnäher, als geschehen, zu informieren, sei aus einer juristischen Mücke ein Elefant gemacht worden. Es gebe keine einschlägige Rechtsprechung zu der Frage, welcher Bedeutung dem Umstand zukomme, dass Eltern von der Polizei nicht ausdrücklich erläutert wird, dass sie bei der Vernehmung des Sohnes anwesend sein dürfen. Selbst wenn man dies als Verfahrensverstoß betrachte, gebe es keinen Automatismus dahingehend, die Geständnisse seien nicht verwertbar. Der BGH habe erst vor kurzem erneut entschieden, dass die Beurteilung eines Verwertungsverbots stets einer Einzelfallabwägung überlassen bleibe. Nach dieser seien die Geständnisse verwertbar.

Ebenso führe kein Belehrungsfehler zu einem Verwertungsverbot des Geständnisses des jüngeren Angeklagten. Zu dem Zeitpunkt, als die Polizeibeamten der Auffassung waren, der jüngere Angeklagte habe mit der Tat etwas zu tun, und damit rechtzeitig, so der Vorsitzende, sei der jüngere Angeklagte über sein Schweigerecht belehrt worden. Dies sei rechtlich völlig korrekt. Der jüngere Angeklagte habe nicht auch belehrt werden müssen, dass seine vorherigen Angaben nicht verwertbar seien, da er auch davor keine geständnisähnlichen Angaben gemacht habe.

Auch die Auffassung, dass Angaben, die der jüngere Angeklagte im Beistand zweier Verteidiger gegenüber der Ermittlungsrichterin gemacht hat, nicht verwertbar sein sollen, war für die Kammer nicht nachvollziehbar. Der insoweit unternommene Versuch eines Verteidigers, den beiden früheren Verteidiger jegliche Kompetenz abzusprechen, sei gescheitert. So sei gerade der frühere bestellte Pflichtverteidiger zweifelsfrei einer der kompetentesten Strafverteidiger im Umland, dem es ausschließlich um die Wahrung der Interessen seines Mandanten gehe und nicht um die eigene Außenwirkung. Der andere Anwalt sei sogar von der Familie des jüngeren Angeklagten selbst beauftragt worden.

Zur Begründung der rechtlichen Bewertung führte der Vorsitzende aus, die Tat entspreche dem zuvor von beiden Angeklagten gemeinsam gefassten Plan, von dem der ältere Angeklagte nicht wirksam zurück getreten sei, weshalb er sich die Tötungshandlung des anderen Angeklagten rechtlich zurechnen lassen müsse. Wer eine Sache derart ins Rollen gebracht habe, sei nicht aus dem Schneider, wenn er bloß vom rollenden Zug abspringe.

Die Angeklagten haben das Recht, Revision gegen das Urteil einzulegen, über die der BGH zu entscheiden haben wird.

Barbara Haber

Richterin am Landgericht

Stellv. Pressesprecherin

 

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Amtswechsel an der Spitze des Landgerichts Ravensburg - Thomas Dörr folgt auf Cornelia Horz

Datum: 30.11.2009

Kurzbeschreibung: Thomas Dörr (52) ist neuer Präsident des Landgerichts Ravensburg.

Der bisherige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart folgt Cornelia Horz nach, die Anfang August 2009 als Vizepräsidentin an das Oberlandesgericht Stuttgart wechselte.

In Vertretung von Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) wünschte der Amtschef des Justizministeriums, Ministerialdirektor Michael Steindorfner, dem neuen Präsidenten für die vor ihm liegenden Herausforderungen alles Gute, viel Glück und Erfolg. „Das Landgericht Ravensburg ist bei Thomas Dörr in guten Händen“. Dörr übernehme einen Bezirk, der trotz knapper Personalausstattung ausgezeichnete Arbeit leiste. Dies sei vor allem den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, die mit großem Engagement und Pflichtgefühl ihre täglichen Aufgaben erledigten. „In Dörr vereinigt sich die selten anzutreffende Kombination exzellenter fachlicher und persönlicher Kompetenzen sowie einer fast unerschöpflichen Arbeitskraft“, sagte Steindorfner bei der offiziellen Amtseinführung am Montag (30.11.2009) in Ravensburg.

Lebenslauf PräsLG Thomas Dörr

Geboren am 20. Februar 1957 in Heidelberg, trat der in Ulm wohnhafte verheiratete Vater von zwei Kindern nach dem Jurastudium in Tübingen im Jahr 1985 in den höheren Justizdienst des Landes beim Landgericht Ulm ein. Nach Stationen als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Ulm und dem Amtsgericht Geislingen war Dörr rund zehn Jahre beim Landgericht Ulm als Richter und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare tätig. Nach seiner Erprobungsabordnung am Oberlandesgericht Stuttgart wurde Dörr Anfang 1998 zum Richter am Oberlandesgericht befördert und vom OLG-Präsidenten Eberhard Stilz zu seinem Präsidialrichter ernannt. Im April 2002 kehrte Dörr als Vizepräsident an das Landgericht Ulm zurück und übernahm dort eine Kammer für Zivil- und Beschwerdesachen. Etwa fünf Jahre später erfolgte im Oktober 2007 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht. Dort trat er als Vorsitzender des für Arzthaftungsrecht zuständigen 1. Zivilsenats in die Fußstapfen des früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart und späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs Karlmann Geiß. Am 30.10.2009 erfolgte Dörrs Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Ravensburg. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Dörr auch als Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen und als Mitautor eines Kommentars zum Aktiengesetz engagiert.

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Richter: Mutter "missbrauchte" Kinder

RAVENSBURG / HERBERTINGEN - Mit einem Freispruch ist vor dem Landgericht Ravensburg der Prozess gegen einen 50-Jährigen zu Ende gegangen, der angeklagt war, zwei seiner Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht drehte den Spieß sogar um: Um ihren Ex-Mann zu belasten, habe die Mutter "die Kinder im weitesten Sinne missbraucht".

Nach drei Tagen intensiver Beweisaufnahme herrschte unter den Beteiligten große Einigkeit: Sogar Staatsanwältin Juliane Prasse, und der Vertreter der Nebenklage als Vertreter der Kinder, Philip Wills, forderten Freispruch für den Angeklagten aus einem Herbertinger Teilort. Verteidiger Ingo Pfliegner musste sich diesen Anträgen nur noch anschließen. Nach den Plädoyers erlebte man eine Mutter der Kinder, die laut fluchend ihre Jacke in einen Sitz im Wartebereich des Sitzungssaals donnerte und nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal ihren Ex-Mann anschrie, dass sie jetzt in Revision gehe.

Für die große Mehrheit im voll besetzten Gerichtssaal kam nach den Plädoyers und dem Urteil Freude auf. Nach der Urteilsbegründung wurde der Freispruch mit Applaus begrüßt.

Den Weg zum Freispruch hatte die Gutachterin geöffnet. Sie schloss zwar aus, dass den Kindern in bewusster Absicht Aussagen in den Mund gelegt wurden, konnte aber nicht ausschließen, dass die beiden Kinder suggestiv, also unbewusst, durch bestimmte Fragen und Verhaltensweisen beeinflusst worden waren. Viele Indizien aus dem Umfeld und die oft unklaren Angaben der Kinder sprachen dafür, dass die Mutter ihre Kinder in dieser Weise beeinflusst hat - um ihren Mann "zu vernichten", wie es der Verteidiger drastisch ausdrückte.

"Nur Opfer, keine Täter"

Die Begründung für den Antrag auf Freispruch reichte deshalb in den Plädoyers von "im Zweifel für den Angeklagten" (Staatsanwältin und Nebenkläger) bis zur Überzeugung der Unschuld beim Verteidiger. Die Mutter habe die Kinder anstatt sie zu schützen "in jeglicher Form instrumentalisiert", sagte Staatsanwältin Prasse. Selbst der Vertreter der Nebenklage distanzierte sich vom Verhalten der Mutter: "Es ist bedauerlich, was den Kindern auch durch dieses Verfahren angetan wurde". Hier gebe es "nur Opfer, keine Täter". Verteidiger Pfliegner wies auf die Problematik dieses Verfahrens hin: "Niemand glaubt, daran, dass er seinen Kindern etwas getan hat", eine positive Feststellung der Unschuld sei in diesem Verfahren aber kaum zu erreichen.

Richter Hutterer ging in seiner Begründung dennoch weit in diese Richtung. In Telefonaten mit ihrem Ex-Mann habe die Mutter die Kinder animiert zu zeigen was der "Papa" gemacht habe, sie habe angeboten, die Anzeige wieder zurück zu ziehen, wenn der Angeklagte wieder zurückkomme. Der Richter: "Sollte sie jemals geglaubt haben, dass wirklich etwas passiert ist, hätte sie zugelassen, dass die Kinder mit ihrem Schänder zusammenleben." Die Mutter habe die Kinder "im weitesten Sinne missbraucht". Der Richter hofft, dass nach dem Freispruch das Wohl der Kinder in den Vordergrund gerückt wird. Und fügt die rechtlichen Möglichkeiten einer Revision an: Nur die Kinder seien revisionsberechtigt. Nach SZ-Informationen in ihrem Namen die Mutter - solange sie erziehungsberechtigt ist.

(Erschienen: 19.12.2008 00:07)

http://www.szon.de/archiv_artikel,-Richter-Mutter-missbrauchte-Kinder-_arid,2576667.html

 

 

 


 

 

 

Ravensburg

03.11.2008

Allgäuer Biobauer bleibt in Untersuchungshaft

Der Bio-Bauer des St. Michaelshofs im Allgäu bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Vorwürfe der Untreue und Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Das OLG beschloss nach einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und der Polizeidirektion Ravensburg von heute (Montag) die Fortdauer der Untersuchungshaft. Der Bio-Bauer des St. Michaelshofs war vor sechs Monaten verhaftet worden. Die Ergebnisse der gemeinsamen Ermittlungen der Kriminalpolizei Ravensburg und der Steuerfahndung Ulm waren unterdessen Anlass für das Amtsgericht Ravensburg, einen neuen Haftbefehl gegen den 55-Jährigen zu erlassen.

...

Durch das langjährige illegale Geschäftsgebaren ist nach den vorläufigen Berechnungen ein Schaden in Höhe von rund 12 Millionen Euro entstanden. Darüber hinaus werden dem Biohof-Kaufmann und einem weiteren Gefolgsmann Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Am 8. April war annähernd ein Kilo Marihuana beschlagnahmt worden.

Entsprechend den vorliegenden Ermittlungsergebnissen erließ das Amtsgericht Ravensburg vor einigen Tagen einen neuen Haftbefehl gegen den 55-Jährigen.

Die Anklageerhebung gegen ihn und weitere Mitglieder der Hofgemeinschaft wird durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr erfolgen. Wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe wird der Fall vor dem Landgericht angeklagt.

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ravensburg/Allgaeuer-Biobauer-bleibt-in-Untersuchungshaft;art372490,3495765

 

Lesen Sie auf der nächsten Seite den Original SÜDKURIER-Artikel von 2004 mit Hintergrundinfos zu dem brisanten Fall...

 

 

"Einsatz gegen Nasenbalsam/250 Polizisten auf Bio-Hof

Ravensburg/Stuttgart - 250 Polizeibeamte, ausstaffiert mit Gesichtsmasken und Schutzwesten, stürmten, Waffen im Anschlag, am Morgen des 10. Februar einen Bio-Bauernhof in Aichstetten. Gesucht hatten sie ein Nasenbalsam, das gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen soll. Die Landtagsgrünen wollen nun den Fall vom Innenminister geklärt haben. ...

Der St. Michaelshof, so der im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leutkirch geäußerte Verdacht, verstoße mit seiner Rezeptur für ein Nasenerfrischungsbalsam und eines anderen im "kosmobiodynamischen" Leitgedanken gerührten Tonikums gegen das Arzneimittelgesetz. Es handle sich um nicht zugelassene "Fertigarzneimittel". Ein Mitarbeiter des Ravensburger Wirtschaftskontrolldienstes (WKD) sei schon einmal abgewiesen worden, begründete ein Polizeisprecher den 70.000 Euro teuren Einsatz. ...

 

... In Aichstetten und Umgebung aber beäugt man die erfolgreiche "Kommune" offenbar skeptisch. Viele vermuten hinter der, dem Anthroposophen Rudolf Steiner verpflichteten, sich an Mondphasen und Sternenkräften orientierenden Hofgemeinschaft eine Sekte.

Anwälte der Hofbewohner haben inzwischen Beschwerde eingelegt. Der Einsatz sei "rechtswidrig" gewesen. Selbst der Ravensburger Oberstaatsanwalt Gerhard Schurr nahm die Größe des Einsatzes "mit einer gewissen Verwunderung" zur Kenntnis. Dem unbefangenen Beobachter könnte sich der Eindruck aufdrängen, ein 250-köpfiges Kommando stehe "nicht im Verhältnis zur Anschuldigung". Heute kommentiert Schurr den Vorgang mit Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht mehr. "Haben unsere Beamten sonst nichts zu tun?", fragt der Landtagsabgeordnete Thomas Oelmayer. Auf Druck seiner Grünen-Fraktion soll das Stuttgarter Innenministerium die "grandiose Überreaktion" auf fragwürdige Gerüchte klären."

Original-SÜDKURIER-Artikel vom 04.03.2004

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ravensburg/Allgaeuer-Biobauer-bleibt-in-Untersuchungshaft;art372490,3495765

 

 


 

 

Tettnang/Ravensburg

Wechsel beim Landgericht Ravensburg

Das Bild zeigt (von links): den Präsidenten des Landgerichts Ravensburg, Dr. Franz Steinle; die Direktorin des Amtsgerichts Biberach, Luitgard Wiggenhauser; den aus dem Amt scheidenden Vizepräsidenten und neuen Vorsitzenden am Oberlandesgericht, Claudio Stehle; den nachfolgenden Vizepräsidenten des Landgerichts und vormaligen Direktor des Amtsgerichts Tettnang, Hermann Wieland.

LG Ravensburg

Tettnang/Ravensburg - In jüngster Zeit haben sich im Landgerichtsbezirk Ravensburg auf wichtigen Positionen personelle Veränderungen ergeben. So verließ der bisherige Vizepräsident Claudio Stehle (58) bereits Ende April das Landgericht in Richtung Stuttgart, wo er seither beim Oberlandesgericht als Vorsitzender des 9. Zivilsenats tätig ist, der in erster Linie mit Fragen des Bankrechts befasst ist.

Stehle war - unterbrochen von zwei Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart - seit 1981 beim Landgericht unter anderem als Vorsitzender einer Zivilkammer tätig und zuletzt seit November 2002 dort Vizepräsident und Vorsitzender der 5. Zivilkammer, nachdem er zuvor ab Mai 2000 das Amtsgericht Tettnang als Direktor geleitet hatte.

Landgerichtspräsident Dr. Franz Steinle sieht die Beförderung seines bisherigen Stellvertreters mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nach seinen Angaben verliert das Landgericht mit ihm nicht nur einen hochkompetenten und allseits anerkannten Kollegen, der im richterlichen wie im Verwaltungsbereich ganz hervorragende Arbeit geleistet habe, sondern eine Persönlichkeit, die durch seine charmante Art viel zur guten Stimmung im Landgericht beigetragen hat. Umgekehrt ist es für das Landgericht eine besondere Auszeichnung, dass nach längerer Zeit eine herausragende Position beim Oberlandesgericht wieder mit einem Richter aus Ravensburg besetzt wird.

Nachfolger von Claudio Stehle als Vizepräsident wird der 56-jährige Hermann Wieland, beim Landgericht ebenfalls ein bekanntes Gesicht. Wieland war bereits von 1985 bis 2002 beim Landgericht tätig und hat während dieser Zeit als exzellenter Strafrichter, Pressesprecher und Ausbildungsleiter für die Rechtsreferendare, sowie durch seine humorvolle und ausgeglichene Art Impulse gesetzt, heißt es in einer Mitteilung weiter. Im Februar 2003 wurde er - damals ebenfalls als Nachfolger von Claudio Stehle - zum Direktor des Amtsgerichts Tettnang ernannt. Obwohl er in Tettnang großartige Arbeit geleistet hat und auch dort äußerst beliebt war, zog es ihn nun zum 1. Juni an seine frühere Wirkungsstätte zurück, als Wunschkandidat von Präsident Dr.Franz Steinle.

Dort nicht mehr angetroffen hat er die bisherige Vorsitzende Richterin am Landgericht, Luitgard Wiggenhauser (47), die am selben Tag die Nachfolge des Ende März 2006 in Ruhestand getretenen Dr. Ruppert Höhne angetreten hat und künftig als Direktorin des Amtsgerichts Biberach fungieren wird. Wiggenhauser ist damit die erste Frau, die im Landgerichtsbezirk eines der drei großen Amtsgerichte (Ravensburg, Tettnang, Biberach) leitet. Auch sie ist seit 1987 in wechselnden Funktionen im Landgerichtsbezirk tätig und war zudem von 2001 bis 2004 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart.

Nach ihrer Rückkehr war sie zuletzt Vorsitzende der 1. Zivilkammer und außerdem Ausbildungsleiterin für die Rechtsreferendare. Präsident Dr. Franz Steinle zeigt sich sehr erfreut, dass diese wichtige Funktion der Behördenleiterin mit der menschlich und fachlich herausragenden und dabei immer fröhlichen "Oberschwäbin" besetzt werden konnte.

27.09.2008

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/tettnang/Wechsel-beim-Landgericht-Ravensburg;art372494,2072708

 

 

 


 

 

 

Erstmals Frau an der Spitze des Landgerichts Ravensburg - Goll: "Cornelia Horz ist ein Glücksfall für das Landgericht"

Datum: 28.01.2008

Kurzbeschreibung: Cornelia Horz ist die neue Präsidentin des Landgerichts Ravensburg.

Präsidentin des Landgerichts Ravensburg Cornelia Horz

Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) führte die 50-jährige Nachfolgerin von Dr. Franz Steinle am Montag (28. Januar) in Ravensburg offiziell in ihr neues Amt ein. Steinle wechselte Ende 2007 als neuer Präsident an das Landgericht Stuttgart. Erstmals in der Geschichte des Landgerichts Ravensburg steht nun eine Frau an der Spitze des Gerichts. Horz war über zehn Jahre lang am Justizministerium Baden-Württemberg tätig. Seit September 2003 war sie Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Neben der Landgerichtspräsidentin von Tübingen ist Horz derzeit die zweite Frau, die eines der 17 Landgerichte im Land leitet.

„Präsidentin Horz ist ein Verlust für das Justizministerium und ein Glücksfall für das Landgericht Ravensburg“, sagte Goll. Er habe in all den Jahren nicht nur ihre große Kompetenz, sondern vor allem auch ihre freundliche, positive Art zu schätzen gelernt. Horz gehöre allerorts zu denen, die man lieber kommen als gehen sehe, betonte der Minister. „Sie haben in Ihren bisherigen Verwendungen erstklassige Arbeit geleistet. Sie bewahren stets Ruhe und Übersicht, sind ein harmonischer, ausgeglichener und hilfsbereiter Mensch. Sie begegnen Ihrer Umwelt mit Respekt und Unvoreingenommenheit“, so Goll weiter. Horz verstehe es, ihre Standpunkte mit Festigkeit zu vertreten, verbunden mit einer liebenswürdigen Art. „Ich lasse Sie deshalb nur ungern nach Ravensburg ziehen“, sagte der Minister.

Lebenslauf von Cornelia Horz

Cornelia Horz wurde am 11. August 1957 in Dornstetten-Hallwangen in der Nähe von Freudenstadt im Schwarzwald geboren. Nach dem Abitur schlug sie zunächst die Rechtspflegerlaufbahn ein und war eine kurze Zeit für den gehobenen Justizdienst als Justizinspektorin zur Ausbildung beim Amtsgericht Stuttgart tätig, bevor sie sich zum Jurastudium in Tübingen entschloss. Nach erfolgreichem Abschluss des Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamens 1983 und 1986 trat sie im März 1987 in den höheren Justizdienst des Landes ein. Sie absolvierte ihre Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Februar 1990 wurde die verheiratete Juristin das erste Mal in das Justizministerium abgeordnet. Dort war sie zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 folgte die Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort war Horz hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. Sie wechselte im Jahr 1999 ein zweites Mal an das Justizministerium, wo sie zunächst mit der Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht betraut war. In dieser Funktion, die sie bis August 2003 ausübte, war Horz an zahlreichen bedeutenden Projekten beteiligt, u.a. der Umsetzung des Gesetzes zur obligatorischen Streitschlichtung und der Notariatsreform. Am 1. September 2003 wurde ihr das Amt der Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes übertragen. Fortan war Horz für das Erste und Zweite juristische Staatsexamen im Land zuständig, kümmerte sich um die Notar- und Rechtspflegerangelegenheiten und war für die Aus- und Fortbildung sämtlicher Justizangehöriger verantwortlich. Ein weiteres Projekt, mit dem sich Horz während ihrer Zeit im Justizprüfungsamt intensiv beschäftigte, war die bevorstehende Einrichtung einer Justizakademie in Schwetzingen.

Am LG Ravensburg arbeiten insgesamt 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 25 Richterinnen und Richter. Der Landgerichtsbezirk erstreckt sich von Laupheim im Norden bis zum Bodensee im Süden, von Scheer im Westen bis Isny im Allgäu im Osten. Er ist in acht Amtsgerichtsbezirke mit den Amtsgerichten Bad Saulgau, Ravensburg, Bad Waldsee, Riedlingen, Biberach, Tettnang, Leutkirch und Wangen aufgeteilt.

Weitere Infos unter: www.landgericht-ravensburg.de

 

 

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1216635/index.html?ROOT=1153239&ARCHIV=1153564

 

 


 

 

 

 

"Lügner und Betrüger"

Im Jahre 2002 hatte es beim Landgericht Ravensburg einen Prozess gegeben, weil 'Unternehmer B.' den Bürgermeister Roland Weiß (Meckenbeuren) "Lügner und Betrüger" genannt hatte. Das Landgericht verurteilte ihn (siehe unten: "Der Prozess beim Landgericht im Jahre 2002"). In der Sitzung vom 21. 7. 2003 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Berufungsverhandlung gegen dieses Urteil allerdings fest, dass es dem Unternehmer aufgrund der Umstände des Falles erlaubt gewesen sei, den Meckenbeurer Bürgermeister "Lügner und Betrüger" zu nennen. Genau das tat Unternehmer B. dann in der Folge auch in vielen Briefen und öffentlichen Äußerungen. Darüber kam es erneut zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, für die erneut das Landgericht in Ravensburg zuständig war und die Gegenstand dieses Berichts ist.

http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/Briody_Artikel/unternehmer_b.html

 

 

 

Oberlandesgericht Stuttgart

5 U 8/03

3 = 35/ 02

Urteil vom 21.07. 2003

Schöck - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Dr. Schmidt -  Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Dr. Mosthaf - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/Briody_Artikel/images/OLG.pdf

 

 

 


 

 

Ein normaler Mörder

Der ehemalige SS-Mann Julius Viel ist in Ravensburg als Exzesstäter verurteilt worden. 

von gerd fischer

Der große Sitzungssaal des Ravensburger Landgerichts war schon fast leer, da wurde das private Siegerfoto aufgenommen. Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center Jerusalem bat Kurt Schrimm an seine Seite. Er und der Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen lächelten in die Kamera, Schrimm etwas verlegen, Zuroff zufrieden und entspannt.

Kurz zuvor hatte der Vorsitzende Richter Hermann Winkler das Urteil gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer Julius Viel verkündet: zwölf Jahre Haft. Erleichtert erklärte Zuroff, das Votum der Schwurgerichtskammer sei gut, weil es ein Signal an die Welt darstelle. Schließlich stünden in Lettland und Litauen noch einige NS-Verfahren aus. Auch Schrimm, in dem viermonatigen Prozess Vertreter der Anklagebehörde, äußerte sich positiv, obwohl er eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 83jährigen Viel beantragt hatte. Trotzdem überlegt der Oberstaatsanwalt, ob er sich nicht Viels Verteidiger anschließt und eine Revision beantragt; es dem Angeklagten unter anderem als strafmindernd anzurechnen, dass er nach 1945 »als normaler Bürger« gelebt habe, sei nicht akzeptabel. Doch über Schrimms Bedenken hinaus regt der Ravensburger Richterspruch zu ganz anderen Überlegungen an.

Schon zu Beginn des Prozesses, Anfang Dezember, hatte Richter Winkler verlauten lassen, es handle sich in der Strafsache gegen Julius Viel nicht um ein »eigentliches NS-Verfahren«. Ausgehend von dieser Einschätzung entwickelte die Ravensburger Schwurgerichtskammer ihr Urteil, das der Vorsitzende am 3. April vortrug. Viel sei zur Tatzeit, im März 1945, in keine Organisation eingebunden gewesen, sondern habe allein »auf seine Kappe« die Tat begangen, ohne Befehl. Nicht »Rassenhass, sondern niedrige Beweggründe und Mordlust« hätten ihn getrieben, sieben Menschen zu erschießen. »Auch nach damaliger Auffassung musste jedes Menschenleben als gleichwertig angesehen werden.«

Man glaubte seinen Ohren nicht zu trauen. Aber die Ravensburger Schwurgerichtskammer tat nichts anderes, als das deutsche Strafrecht im Sinne einer Bestrafung des ehemaligen SS-Mannes konsequent anzuwenden. Seit dem 31. August 1951 können Gerichte in der Bundesrepublik NS-Verbrecher einzig nach den Maßgaben des Strafgesetzbuches verurteilen. Damals endete für die BRD-Justiz die Möglichkeit, das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Gesetz Nr. 10 anzuwenden, das »Verbrechen gegen die Menschheit« unabhängig von dem zur Tatzeit und am Tatort geltenden positiven Recht bestrafte.

Da die Legislative in der BRD auf Sonderregelungen verzichtete, galt für NS-Verbrechen fortan allein das Strafgesetzbuch und damit das Rückwirkungsverbot. Nullum crimen nulla poena sine lege - strafbar ist nur, was zur Zeit der Tat gesetzlich mit Strafe bedroht war, definiert der entsprechende Artikel im Grundgesetz. Im Falle Viels bestimmt folglich das Reichsstrafgesetzbuch Art und Höhe der Strafe; einzig das Höchstmaß der Todesstrafe hat keine Geltung mehr.

Die politische Botschaft des »unpolitischen« Ravensburger Strafprozesses lautet: Viel ist ein »normaler« Mörder, mit der Einschränkung, dass seine Tat in der Zeit des Nationalsozialismus nicht verfolgt, sondern geduldet wurde. Verglichen mit anderen Tätern, die vom Schreibtisch aus die industrielle Massenvernichtung organisierten und, als »Gehilfen« eingestuft, oft mit wenigen Jahren Haft davonkamen, wurde der »Exzesstäter« Viel, so der juristische Terminus, geradezu hart bestraft.

Unter den insgesamt 44 Zeugen, die in Ravensburg gehört wurden, war nur ein ehemaliger Häftling des Gestapo-Kerkers Kleine Festung Theresienstadt, Richard Löwy. Doch seine Aussage ließ Richter Winkler in der Urteilsbegründung unerwähnt. Als Zwangsarbeiter im »Karrenkommando« transportierte Löwy die Leichen von dem Panzergraben ab, den gut tausend Häftlinge der Kleinen Festung im März 1945 ausheben mussten. Bewacht wurden sie von Kadetten der SS-Nachrichtenschule aus dem nahen Leitmeritz, in der Viel als Aufsichtsführer fungierte. Löwy berichtete, er habe gehört, wie sich ein Gestapo-Mann, den er seit seiner Vernehmung in Prag kannte, am Panzergraben mit Viel unterhalten habe. Mithäftlinge hätten ihm später Erschießungen am Panzergraben beschrieben. »So, wie es die Häftlinge schilderten, war es Viel und kein anderer.«

Richter Winkler geht davon aus, dass in wenigen Tagen etwa 180 Häftlinge am Panzergraben starben. Doch Löwys Einschätzung, der Graben sei nur ausgehoben worden, um Häftlinge zu liquidieren, folgte das Schwurgericht genauso wenig wie seinen anderen Angaben. Hätte das Gericht »Vernichtung durch Arbeit« vorausgesetzt, wäre Viel ein »Gehilfe« und kein »Exzesstäter« gewesen, mit den angedeuteten juristischen Folgen.

So stützte sich die Urteilsbegründung im Wesentlichen auf die Aussage eines ehemaligen SS-Mannes und Untergebenen Viels, Adalbert Lallier. Er hatte den Prozess ins Rollen gebracht und war der einzige unter den in großer Zahl vernommenen alten Kameraden, der Viel des siebenfachen Mordes bezichtigte.

»Ja, das ist das Leid meines Lebens«, sagte Lallier über das Morden am Panzergraben. Deswegen wolle er auf seinem Grundstück in Kanada einen Gedenkstein für die ermordeten sieben Juden errichten, nebst einem kleinen für seinen von Partisanen getöteten Bruder, einen Angehörigen der Waffen-SS-Division Prinz Eugen. Lallier ist außerdem davon überzeugt, dass er damals nur das Beste wollte, nämlich »die Stalinisten von Zentraleuropa fern halten«.

»Diese Leute sind die einzigen, die uns die Wahrheit erzählen können«, meinte Efraim Zuroff abschließend über Lallier. Das ist leider richtig. Denn die meisten Opfer, die der Nazi-Mordmaschinerie entkamen, sind inzwischen verstorben, und so hofft Zuroff wohl darauf, dass Leute wie Lallier ihr Schweigen brechen. Angesichts der Lügen, Verstocktheiten und »Erinnerungslücken« jener in Ravensburg vernommenen SS-Männer eine vage Hoffnung.

 

11.04.2001

www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2001/16/10a.htm

 

 

 


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