Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Koblenz

OLG Koblenz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

 

Oberlandesgericht Koblenz

Stresemannstraße 1

56068 Koblenz

 

Telefon: 0261 / 102-0

Fax: 0261 / 102-2900

 

E-Mail: poststelle.olg@ko.jm.rlp.de

Internet: https://olgko.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Koblenz (02/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.02.2024 - https://olgko.justiz.rlp.de/wir-ueber-uns/organisation

 

 

Bundesland Rheinland Pfalz

Rechtsprechungsdatenbank für Rheinland Pfalz: 

http://www.justiz.rlp.de/Rechtsprechung/

 

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Koblenz: Thomas Henrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Präsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.08.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.08.1996 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Cochem - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Cochem - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 25.07.2006 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.03.2015 als Präsident am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2020 als Präsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Ab 25.07.2006 Richter am Amtsgericht Cochem / Familiensachen / Direktor am Amtsgericht Cochem. Im Juni 2009 in das Ministerium der Justiz in Mainz gewechselt. Dort - zwischenzeitlich zum Richter am Oberlandesgericht ernannt - als Organisationsreferent in der Abteilung 1 (Justizverwaltung) tätig. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Seit November 2016 nimmt Thomas Henrichs im Ministerium der Justiz die Aufgaben des Leiters der Zentralabteilung wahr - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-manfred-grueter-folgt-auf-thomas-henrichs-als-praesident-des-landgerichts-trier/. 07.09.2020: "OLG-Präsident Thomas Henrichs wird Richter des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs" - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/olg-praesident-thomas-henrichs-wird-richter-des-rheinland-pfaelzischen-verfassungsgerichtshofs/

Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz: Thomas Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.11.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.11.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013, 18.07.2016: Vorsitzender Richter - 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: als Vizepräsident Vorsitzender Richter am 3. Zivilsenat. 20.05.2014 - OLG Koblenz - 3 U 1288/13 - 1 O 103/13 LG Koblenz: "Die Parteien hatten in der Vergangenheit eine Beziehung. Der Beklagte, der von Beruf Fotograf ist, erstellte während dieser Zeit zahlreiche Bildaufnahmen von der Klägerin, auf denen diese unbekleidet und teilweise bekleidet sowie vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Beklagten zu sehen ist. Teilweise hat die Klägerin intime Fotos selbst erstellt und dem Beklagten in digitalisierter Form überlassen. Zudem besitzt der Beklagte Lichtbilder von der Klägerin, die sie bei alltäglichen Handlungen ohne intimen Bezug zeigen. ..." - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={120F3614-5F89-422F-92CB-AE0D6E695023}. Namensgleichheit mit: Barbara Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.12.2007, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.1997 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Lamberz ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Bianca Grünewald ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 01.01.2022: Beisitzerin am 11. Zivilsenat - 3. Familiensenat. Tätig gewesen am 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen. Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland Pfalz beschäftigen am Oberlandesgericht Koblenz ca. 60 Richterinnen und Richter und über 80 Beamte und Justizbeschäftigte.

Das Oberlandesgericht Koblenz, das seine Arbeit ursprünglich mit zwei Zivilsenaten und einem Strafsenat begann, hat heute 14 Zivilsenate, darunter vier Senate für Familiensachen und einen Entschädigungssenat, ferner drei Senate für Strafsachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Baulandsachen, einen Senat für Notarsachen und einen Senat für Landwirtschaftssachen.

Der Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier und den rheinhessischen Teil des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz. In ihm wohnen über zweieinhalb Millionen Menschen. Zum Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gehören die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie 31 Amtsgerichte.

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Bad Kreuznach

 

Amtsgericht Bad-Kreuznach

Amtsgericht Bad Sobernheim

Amtsgericht Idar-Oberstein

Amtsgericht Simmern

 

 

Landgericht Koblenz

 

Amtsgericht Altenkirchen

Amtsgericht Andernach

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Amtsgericht Betzdorf

Amtsgericht Cochem

Amtsgericht Diez

Amtsgericht Koblenz

Amtsgericht Lahnstein

Amtsgericht Linz

Amtsgericht Mayen

Amtsgericht Montabaur

Amtsgericht Neuwied

Amtsgericht Sinzig

Amtsgericht Sankt  Goar

Amtsgericht Westerburg

 

 

Landgericht Mainz

 

Amtsgericht Alzey

Amtsgericht Bingen

Amtsgericht Mainz

Amtsgericht Worms

 

 

Landgericht Trier

 

Amtsgericht Bernkastel-Kues

Amtsgericht Bitburg

Amtsgericht Daun

Amtsgericht Hermeskeil

Amtsgericht Prüm

Amtsgericht Saarburg

Amtsgericht Trier

Amtsgericht Wittlich

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Koblenz:

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Koblenz: 

7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen 

Familiensachen: Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Diez, Hermeskeil, Idar-Oberstein, Montabaur, Simmern, Sinzig, Westerburg und Worms

Michael Busekow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.09.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.08.1991 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.2003 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht  aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 03.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. GVP 04.11.2013: beisitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. 

Ruth Dühr-Ohlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 11.02.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.1987 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013: beisitzende Richterin am 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Andreas Dühr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 01.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1994 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: 2. Dühr (geb. ....) - Richterin am Sozialgericht Mainz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Dühr nicht aufgeführt.

 

 

9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen

Familiensachen: Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte der Amtsgerichte Bernkastel-Kues Betzdorf, Bitburg, Cochem, Daun, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich

Angela Semmelrogge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.07.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.07.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz und zugleich ab 18.05.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.07.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. GVP 17.07.2016: Vorsitzende Richterin / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: Vorsitzende Richterin / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Felix Hoffknecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2008 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 31.03.2008 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Mainz - 2017: stellvertretender Mediensprecher - https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Andreas Cohnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 31. Oberlandesgericht Koblenz - 2019: Beisitzer / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

9 UF 116/08 OLG Koblenz ( 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen) - 9 F 124 07 AG Trier - siehe unten

 

 

11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen

Familiensachen: Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte der Amtsgerichte Altenkirchen, Alzey, Andernach, Bingen am Rhein und Mainz;

Kornelia Schilz-Christoffel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab, ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 19 F 329/08 - AG Koblenz / 13 WF 1002/09 - Oberlandesgericht Koblenz Beschluss vom 29.12.2010: "Die Antragstellerin selbst konnte den Antragsgegner als „Täter“ nur deshalb identifizieren, weil sie bzw. ihr Lebensgefährte ihrerseits dazu übergegangen sind, ihre Umgebung mit dem Fernglas zu betrachten." - ausführlich siehe unten. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012: 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2015: 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 18.07.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 3. Strafsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP01.01.2018,  01.01.2022: Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.  

Barbara Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.12.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.1997 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Lamberz ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Bianca Grünewald ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 01.01.2022: Beisitzerin am 11. Zivilsenat - 3. Familiensenat. Tätig gewesen am 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen. Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. Namensgleichheit mit: Thomas Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013, 18.07.2016: Vorsitzender Richter am  3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: als Vizepräsident Vorsitzender Richter - 3. Zivilsenat.

Jutta Speich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.09.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.05.1995 als Richterin am Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Jutta Speich nicht aufgeführt. 2009: Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz - 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.02.2012, 01.01.2015: Beisitzenerin / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Christa Rosenstock von Rhöneck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2018, 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 26.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Koblenz - GVP 01.01.2013: Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: Beisitzerin 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. Na schönen Dank auch nach Koblenz und Gute Nacht. Christoph Mandla: Das „Wechselmodell“ im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation. Schwierigkeiten mit Methodik und Gleichberechtigung. Zugleich Anmerkungen zu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 11 UF 251/09; "Neue Justiz", 2011, Heft 7 - http://www.neue-justiz.nomos.de/archiv/

 

 

13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen

Familiensachen: Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte der Amtsgerichte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Mayen, Neuwied und St. Goar

Bernd Minnebeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 18.09.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.07.2003 als Richter am Amtsgericht Diez aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.09.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Diez - GVP 26.02.2013: Familiensachen - Abteilung 6 A - L. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Andreas Oeley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2015, 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Alexandra Meerfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 15.12.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Wittlich - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2003 als Direktorin am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2012 als Direktorin am Amtsgericht Prüm aufgeführt. 2011: stellvertretende Mediensprecherin am Landgericht Trier. Amtsgericht Prüm - GVP 01.10.2014: Familiensachen - Abteilung 2. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 18.07.2016: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Burmeister (geb. ....) - Richter am Amtsgericht ... (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998, 2010, 2012, 2014 und 2016 für die Gerichte in Rheinland-Pfalz nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christoph Burmeister (geb. ....) - Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (ab , ..., 2016, ... 2018). 12.10.2016: "Christoph Burmeister arbeitet seit 2010 als Richter in der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Er war bisher an verschiedenen Amtsgerichten sowie als Referent im Landesprüfungsamt für Juristen tätig. Zuletzt war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. ..." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/justizminister-mertin-begruesst-neuen-mediensprecher/

 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Koblenz - alphabetisch

Irene Becht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 10.06.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.06.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.06.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Edgar Becht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Vizepräsident am Landgericht Koblenz (ab 01.10.2005, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.04.1982 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.07.1994 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Martina Beckmann (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.03.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.1998 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt.

Thomas Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.1997 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2008 als Direktor am Amtsgericht Worms aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.05.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 04.06.2018: "Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen neuen Senatsvorsitzenden. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Direktor des Amtsgerichts Thomas Bergmann zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Die Präsidentin des Landgerichts Mainz Angelika Blettner händigte Thomas Bergmann heute die Ernennungsurkunde aus und sprach ihm ihre Glückwünsche zur Beförderung aus. ... Nach dem Abitur, dem Jurastudium in Mainz sowie dem Referendariat in Mainz ist er im April 1993 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz eingetreten. In der Folgezeit war er am Amtsgericht Worms und am Landgericht Mainz tätig und wurde im November 1997 dort zum Richter am Landgericht ernannt. Am Landgericht Mainz war er in verschiedenen Straf- und Zivilkammern eingesetzt, in denen er zum Teil auch den stellvertretenden Vorsitz führte, und zugleich – seit August 1999 – in der dortigen Verwaltungsabteilung tätig. Von Februar bis Juli 2004 war er zum Zwecke der Erprobung an das Oberlandesgericht Koblenz abgeordnet. Am 1. September 2008 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Worms ernannt. ..." - https://www.blick-aktuell.de/Politik/Thomas-Bergmann-istnun-Vorsitzender-Richter-332226.html

Michael Burkowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.02.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.1998 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.02.2012 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Landgericht Koblenz - GVP 01.01.2010, 15.09.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 15. Zivilkammer.

Christoph Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.10.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Richter am Amtsgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 28.10.2019 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz - 2023: Leiter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Michael Busekow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.09.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.08.1991 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.2003 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz  aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 03.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. 04.11.2013: beisitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen.

Andreas Cohnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 31. Oberlandesgericht Koblenz - 2019: Beisitzer / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Joachim Dennhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 15.03.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.1999 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.08.1999 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.03.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. FamRZ 19/2007: 3. Senat für Familiensachen - 11. Zivilsenat? Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter am 1. Zivilsenat und Baulandsachen. GVP 08.04.2016, 01.01.2018: Vorsitzender Richter am 2. Zivilsenat.

Corinna Diesel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Corinna Kraus ab 09.07.2012 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Corinna Diesel ab 09.07.2012 als Richterin am Landgericht Trier - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2012: Richterin auf Probe am Landgericht Trier / Medienreferentin. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2021.  20.04.2018: "Am Amtsgericht Hermeskeil wurde heute in Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Wirtschaft und Verwaltung die neue Direktorin des Gerichts, Corinna Diesel, im Rahmen einer Feierstunde von Justizminister Herbert Mertin offiziell in ihr neues Amt eingeführt, welches sie bereits seit dem 2. Oktober 2017 ausübt. ... Sie trat im Juni 2009 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten am Amtsgericht Koblenz und dem Landgericht Trier wurde sie an letzterem im Juli 2012 auch zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Von Juli 2014 an war sie für drei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Seit dem 2. Oktober 2017 ist Corinna Diesel Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil. ..." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/corinna-diesel-als-direktorin-des-amtsgerichts-hermeskeil-ins-amt-eingefuehrt/08.02.2021: "Neue Direktorin am Amtsgericht Hermeskeil ... Vorgängerin im Amt war von Oktober 2017 bis Sommer 2020 Corinna Diesel, die ans Oberlandesgericht Koblenz wechselte. ... ." - https://www.volksfreund.de/region/konz-saarburg-hochwald/neue-direktorin-amtsgericht-hermeskeil-anna-maria-schmitz-valckenberg_aid-56124631

Ruth Dühr-Ohlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 11.02.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.1987 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013: beisitzende Richterin am 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Andreas Dühr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 01.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1994 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: 2. Dühr (geb. ....) - Richterin am Sozialgericht Mainz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Dühr nicht aufgeführt.

Stephan Engelhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.04.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab  22.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2009 bis 31.10.2009 Abordnung an das Amtsgericht Bingen.

Frank Goebel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 18.09.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.1997 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2005 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.09.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Sandra Grein-Eimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 11.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Sandra Kern-Eimann ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sandra Grein-Eimann ab 25.05.2009 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.05.2009 als Richterin am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Helmut Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.05.1997 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.01.2011 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andreas Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 01.03.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.11.2001 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Landgericht Koblenz - GVP 01.09.2015: Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz.

Barbara Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.12.2007, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.1997 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Lamberz ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Bianca Grünewald ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 01.01.2022: Beisitzerin am 11. Zivilsenat - 3. Familiensenat. Tätig gewesen am 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen. Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. Namensgleichheit mit: Thomas Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.11.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.11.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013, 18.07.2016: Vorsitzender Richter - 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: als Vizepräsident Vorsitzender Richter am 3. Zivilsenat.

Thomas Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.11.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.11.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013, 18.07.2016: Vorsitzender Richter - 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: als Vizepräsident Vorsitzender Richter am 3. Zivilsenat. 20.05.2014 - OLG Koblenz - 3 U 1288/13 - 1 O 103/13 LG Koblenz: "Die Parteien hatten in der Vergangenheit eine Beziehung. Der Beklagte, der von Beruf Fotograf ist, erstellte während dieser Zeit zahlreiche Bildaufnahmen von der Klägerin, auf denen diese unbekleidet und teilweise bekleidet sowie vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Beklagten zu sehen ist. Teilweise hat die Klägerin intime Fotos selbst erstellt und dem Beklagten in digitalisierter Form überlassen. Zudem besitzt der Beklagte Lichtbilder von der Klägerin, die sie bei alltäglichen Handlungen ohne intimen Bezug zeigen. ..." - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={120F3614-5F89-422F-92CB-AE0D6E695023}. Namensgleichheit mit: Barbara Grünewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.12.2007, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.1997 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Lamberz ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Bianca Grünewald ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 01.01.2022: Beisitzerin am 11. Zivilsenat - 3. Familiensenat. Tätig gewesen am 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen. Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}.

Dr. Tilman von Gumpert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 18.04.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.2003 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.04.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2008: Pressereferent am Landgericht Koblenz. 2010: Medienreferent am Oberlandesgericht Koblenz.

Jörg Christian Häger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.08.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.07.2002 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - 2019: Leitung des Referats 1.

Klementine Hardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.02.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Thomas Henrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Präsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.08.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.08.1996 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Cochem - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Cochem - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 25.07.2006 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.03.2015 als Präsident am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2020 als Präsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Ab 25.07.2006 Richter am Amtsgericht Cochem / Familiensachen / Direktor am Amtsgericht Cochem. Im Juni 2009 in das Ministerium der Justiz in Mainz gewechselt. Dort - zwischenzeitlich zum Richter am Oberlandesgericht ernannt - als Organisationsreferent in der Abteilung 1 (Justizverwaltung) tätig. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Seit November 2016 nimmt Thomas Henrichs im Ministerium der Justiz die Aufgaben des Leiters der Zentralabteilung wahr - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-manfred-grueter-folgt-auf-thomas-henrichs-als-praesident-des-landgerichts-trier/. 07.09.2020: "OLG-Präsident Thomas Henrichs wird Richter des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs" - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/olg-praesident-thomas-henrichs-wird-richter-des-rheinland-pfaelzischen-verfassungsgerichtshofs/

Dr. Wolfgang Heusel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 20.08.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.08.1996 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Felix Hoffknecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2008 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 31.03.2008 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Mainz - 2017: stellvertretender Mediensprecher - https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Dr. Ellen Janßen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 21.09.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Daun aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.12.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.09.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 01.10.2012: 7. Kongress Integrierte Mediation. 

Dr. Christian Janoschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 26.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.10.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.02.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Jan Keppel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 27.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.07.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2015 als Richter am Amtsgericht Prüm - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.11.2020 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Bernkastel-Kues - 2011: Richter auf Probe. Amtsgericht Prüm - GVP 01.10.2014: Richter auf Probe. Amtsgericht Prüm - GVP 04.03.2016. Amtsgericht Bernkastel-Kues - GVP 04.03.2016. Amtsgericht Bernkastel-Kues - GVP 01.07.2020: Ab 01.07.2020 kehrt Richter am Amtsgericht Dr. Keppel nach Beendigung seiner Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz mit einer AKA von 50 % an das Amtsgericht Bernkastel-Kues zurück.

Dr. Anne Kerber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 29.05.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.11.1997 als Richterin am Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2005 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2023: Vorsitzende Richterin 1. Strafsenat (zugleich 1. Senat für Bußgeldsachen). 20.05.2023: "... Die Frau, die die Chefideologin der »Vereinten Patrioten« gewesen sein soll, betritt den Gerichtssaal auf Socken und Zehenspitzen. Elisabeth R., 75 Jahre alt und habilitierte Theologin, wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, das weltanschauliche Rüstzeug für einen von der Gruppe geplanten Umsturz geliefert zu haben. Am Mittwoch begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) im rheinland-pfälzischen Koblenz der Prozess gegen sie und vier Männer wegen geplanter Terrorakte. Das Quintett soll laut Anklage unter anderem Anschläge und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben. Elisabeth R. soll immer wieder darauf gedrungen haben, endlich loszuschlagen. Als sie am Mittwoch von zwei Wachtmeisterinnen in den größten Sitzungssaal des OLG geführt wird, bemüht sie sich indes um ein Bild größtmöglicher Zerbrechlichkeit. Die Verhandlung hat kaum begonnen, da legt sie ihren Kopf auf die Arme und blickt nicht mehr auf. Nur eines muss sie dann doch noch loswerden: »Ich betone: Wir haben hier nur die juristische Person Dr. R.«, unterbricht sie die Begrüßung durch die Senatsvorsitzende Anne Kerber. Und fügt hinzu: »Ich spreche gerne mit Ihnen als Mensch, nicht als juristische Person.« ..." - https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173312.vereinte-patrioten-prozess-gegen-reichsbuerger-mit-gewalt-zurueck-ins-kaiserreich.html

Martina Kohlmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.01.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 19.05.2020 als Richterin am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2022: stellvertretende Vorsitzende Richterin / "Die Justizverwaltungssachen werden durch die Richterinnen am Oberlandesgericht Brodöfel, Diesel, Dr. Grein-Eimann (0,75), Kohlmeyer und Dr. Mannweiler (0,5) bearbeitet." Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 2. Strafsenat (zugleich 2. Senat für Bußgeldsachen). 21.06.2023: "Urteil im Koblenzer IS-Prozess: Nadine K. muss lange in Haft Nadine K. kann es nicht richtig fassen, als die Vorsitzende Richterin am Koblenzer Oberlandesgericht die Höhe der Haftstrafe verkündet. Der Koblenzer Staatsschutzsenat sieht es als erwiesen an, dass Nadine K. in Syrien und im Irak eine Frau drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hat. Neun Jahre und drei Monate Gefängnis lautet das Urteil des Staatsschutzsenates, verkündet von Richterin Martina Kohlmeyer. ..." - https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-urteil-im-koblenzer-isprozess-gefallen-neun-jahre-und-drei-monate-haft-fuer-nadine-k-_arid,2548326.html

Dr. Konrad Leitges (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 16.04.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2001 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.04.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 4. Strafsenat (zugleich 3. Senat für Bußgeldsachen). 10.10.2023: "Nach einem Anschlag auf ein Asylbewerberheim mit einem Toten in Saarlouis 1991 dauerte es Jahrzehnte , bis der Täter vor Gericht kam. Nun gibt es ein Urteil ... Diese düstere Prophezeiung zitierte Richter Konrad Leitges, als er am Montag das Urteil gegen den Mann verkündete, der nach Überzeugung des Koblenzer Oberlandesgerichts für den Mord vor mehr als 32 Jahren verantwortlich war: Sechs Jahre und zehn Monate Jugendstrafe verhängte der Staatsschutzsenat gegen Peter Werner S., damaliger Neonazi-Skinhead und auch lange danach ein Aktiver der rechtsextremen Szene im Saarland. Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft blieb dem 52-Jährigen nur erspart, weil er bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war. ..." - https://www.fr.de/politik/sieben-jahre-haft-fuer-mord-an-asylbewerber-92567777.html

Stefanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 27.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 30.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Daun - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 30.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Daun aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.11.2018 als Richterinam Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2014: Familiensachen. Bis 31.07.2015: abgeordnet an das Oberlandesgericht Koblenz / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Daun - GVP 01.01.2016: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Hugo Michael Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Prüm / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Prüm (ab , ..., 2015, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Hugo Michael Lenz offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.05.1997 als Richter am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Amtsgericht Prüm - GVP 04.03.2016, 01.10.2018. Namensgleichheit mit: Heinrich Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1935) - Ministerialdirigent im Justizministerium Rheinland-Pfalz (ab 01.12.1984, ..., 1998) - Namensgleichheit mit: Martina Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab 18.05.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.10.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.2005 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 

Ingrid Maria Luther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.2003 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.05.2010 als Direktorin am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.06.2011 als Direktorin am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2011 als Direktorin am Amtsgericht Wittlich - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wittlich. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bernkastel-Wittlich - https://bernkastel-wittlich.more-rubin1.de/gremien_pers.php?Kuerzel=JUGEND&persnr=392&Bezeichnung=Jugendhilfeausschuss&entrygremien=0&sortgremien=Bezeichnung&sort=gm.Folge_Personen&entrypers=15. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss Rheinland-Pfalz - http://www.lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/landesjugendhilfeausschuss/. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.08.2015, 01.07.2020: Familiensachen. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.09.2020: Die Direktorin am Amtsgericht Luther ist seit dem 31.03.2020 dienstunfähig erkrankt. Ein Zeitpunkt, zu dem sie ihre Dienst wieder antreten kann, ist derzeit nicht absehbar. Oberlandesgericht Koblenz - 01.01.2022: als Direktorin am Amtsgericht Besitzerin 15. Zivilsenat und 5. Strafsenat (zugleich 4. Senat für Bußgeldsachen). Oberlandesgericht Koblenz - 01.01.2023, 23.05.2023: Richterin am Oberlandesgericht. 30.05.2011: "Die 44-jährige Ingrid Luther ist ab morgen die neue Direktorin des Amtsgerichts Wittlich. Dort war sie seit einem Jahr ständige Vertreterin von Peter Sauer, der nach mehr als 40 Jahren pensioniert worden ist. ... Nach Studium und Referendariat in Mainz war sie bis Januar 2000 am Amtsgericht Bernkastel-Kues, danach im Wittlicher und Trierer Amtsgericht beschäftigt. 2002 wechselte sie zum Landgericht Trier und wurde zur Richterin ernannt. Zwischen 2006 und 2010 wurde sie zum Oberlandesgericht Koblenz abgeordnet, war am Landgericht Trier und im Ministerium der Justiz, wo sie 2009 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert wurde. Seit Juni 2010 ist Luther ständige Vertreterin des Direktors des Wittlicher Amtsgerichts, dessen Direktorin sie nun wird. ..." - https://www.volksfreund.de/region/mosel-wittlich-hunsrueck/wenn-sie-robe-traegt-wird-s-ernst_aid-5454983. 11.09.2023: "In der Kultur- und Tagungsstätte Synagoge in Wittlich wurde heute Hermann Weber von Justizminister Herbert Mertin als neuer Direktor des Amtsgerichts Wittlich offiziell in sein Amt eingeführt. Dieses übt er bereits seit dem 14. Oktober 2022 aus. Zugleich wurde die bisherige Direktorin, Ingrid Luther, verabschiedet. Sie ist seit dem 21. April 2022 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz tätig. ..." - https://jm.rlp.de/service/presse/detail/hermann-weber-als-direktor-des-amtsgerichts-wittlich-ins-amt-eingefuehrt-ingrid-luther-verabschiedet

Dr. Andrea Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.10.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2020, 2012 und 2014 unter dem Namen Andrea Mannweiler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.09.2007 als Richterin am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.10.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Neuwied - GVP 01.01.2013: abgeordnet als Richterin am Landgericht. Landgericht Koblenz - GVP 11.08.2014: mit halber Stelle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mario Mannweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.04.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. 09.12.2022: "Im Mainzer Justizministerium wurde am Mittwoch der personelle Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Koblenz formell vollzogen: Mario Mannweiler wurde von Justizminister Herbert Mertin zum Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz bestellt. Er tritt die Nachfolge von Harald Kruse an, der ab dem 1. Januar 2023 das Amt des Koblenzer Generalstaatsanwalts ausüben wird. ... Mario Mannweiler trat Anfang Juli 1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Mitte April 2000 wurde er dort auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt. Von Anfang Februar bis Mitte November 2005 war Herr Mannweiler zur Erprobung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er zur Staatsanwaltschaft Koblenz zurück. Vom 1. Juni 2007 bis zum 30. November 2010 war er sodann an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Am 18. Mai 2008 wurde er zum Oberstaatsanwalt befördert. Im Dezember 2010 kehrte Herr Mannweiler als Dezernent an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück. Seit 2. Oktober 2014 war Herr Mannweiler Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Koblenz. Am 18. Mai 2015 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/mario-mannweiler-folgt-auf-harald-kruse-als-behoerdenleiter-bei-der-staatsanwaltschaft-koblenz/

Dr. Alexandra Meerfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 15.12.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Wittlich - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2003 als Direktorin am Amtsgericht Prüm aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2012 als Direktorin am Amtsgericht Prüm aufgeführt. 2011: stellvertretende Mediensprecherin am Landgericht Trier. Amtsgericht Prüm - GVP 01.10.2014: Familiensachen - Abteilung 2. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 18.07.2016: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. 

Bernd Minnebeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 18.09.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.07.2003 als Richter am Amtsgericht Diez aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.09.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Diez - GVP 26.02.2013: Familiensachen - Abteilung 6 A - L. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Andreas Oeley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 05.08.2005 als Richter am Amtsgericht Montabaur aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2015, 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Patrick Reinert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.06.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.06.1998 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Christa Rosenstock von Rhöneck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2018, 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 26.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Koblenz - GVP 01.01.2013: Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: Beisitzerin 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Prof. Dr. Thomas Rüfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 27.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - aufgeführt.

Fabian Scherf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 12.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.05.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.02.2005 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.04.2010 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2009: Mediensprecher am Landgericht Mainz.

Kornelia Schilz-Christoffel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 13.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.12.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 19 F 329/08 - AG Koblenz / 13 WF 1002/09 - Oberlandesgericht Koblenz Beschluss vom 29.12.2010: "Die Antragstellerin selbst konnte den Antragsgegner als „Täter“ nur deshalb identifizieren, weil sie bzw. ihr Lebensgefährte ihrerseits dazu übergegangen sind, ihre Umgebung mit dem Fernglas zu betrachten." - ausführlich siehe unten. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012: 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2015: 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 18.07.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 3. Strafsenat. Oberlandesgericht Koblenz - GVP01.01.2018,  01.01.2022: Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. 

Harald Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 17.04.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Jutta Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz (ab 01.08.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt.

Angela Semmelrogge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.07.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.07.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz und zugleich ab 18.05.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.07.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. GVP 17.07.2016: Vorsitzende Richterin / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: Vorsitzende Richterin / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Jutta Speich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.09.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.05.1995 als Richterin am Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Jutta Speich nicht aufgeführt. 2009: Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz - 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.02.2012, 01.01.2015: Beisitzenerin / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Jörg Steinhauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.05.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.08.1999 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.05.2013 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Christoph Syrbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 21.09.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.07.2002 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2010 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.09.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Alexander Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 19.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.07.2009 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.03.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katja Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 20.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katja Weidner ab 01.11.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Katja Walter ab 03.06.2009 als Richterin am Landgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.06.2009 als Richterin am Landgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 20.09.2019 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stelle aufgeführt. 2006: Richterin auf Probe am Amtsgericht Montabaur / Familiensachen. 

 

 

 

Katja Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 20.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katja Weidner ab 01.11.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Katja Walter ab 03.06.2009 als Richterin am Landgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.06.2009 als Richterin am Landgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 20.09.2019 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stelle aufgeführt. 2006: Richterin auf Probe am Amtsgericht Montabaur / Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Alexander Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 19.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.07.2009 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.03.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Stefan Wiedner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 20.12.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2010 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Jochen Wollenweber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 20.12.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.10.2005 als Richter am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2010 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Doris Zimmerlinghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.01.2008, ..., 2016) -  im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Doris Lesemann ab 01.07.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Doris Zimmerlinghaus ab 06.12.2001 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.01.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.01.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, 04.11.2013: nicht aufgeführt. 

Petra Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 15.12.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.04.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.03.2002 als Richterin am Amtsgericht Bad Sobernheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.12.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - 2012: Familiensachen. 2014, 2015: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bad Sobernheim. Oberlandesgericht Koblenz - 2019, 2020, 2021: Pressesprecherin. Namensgleichheit mit: Dr. Petra Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.02.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2014 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 18.05.2014 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. 

 

* Dr. Wolfgang Henrich

* Hartmut von Tzschoppe

* Albert Jahn

* Bernhard Kubiak

* Dr. Franz Wohlhage

* Rainer Künzel

* Dr. Georg Schwarz

* Dr. Hans-Georg Menzel

* Walter Trueson

* Gudrun Schwager-Wenz

* Walter Mertens

* Dr. Albrecht Giese

* Helmut Pott

* Claudia Frey

* Dr. Peter Reiff

* Uta Tiemann

* Dr. Susanne Dreyer-Mälzer

* Sandra Schulz-Utermöhl

* Dr. Ellen Lore

* Juliane Krieger

* Katja Stenner

* Christoph-Michael Peitz

* Tanja Klose

* Dr. Markus Leckel

* Artur Müller

* Dagmar Pütz

* Frauke Straaten

* Oliver Rissel

* Christine Ruppel

* Nicole Kettler

* Stefan Schlauß

* Dr. Gerhard Kreckhoff

* Volker Perne

* Ralf Johannes Heinrichs

* Dr. Petra Ulrike Weyland

* Sharada Fay Schulke

* Dr. Claudio Nardi

* Mechthild Spinler

* Christian Theisen

* Stephan Ofken

* Andreas Ritz

* Matthias Teriet

* Jasmin Rentz

* Ulrike Wilke

* Thomas Geiser

* Peter Zweig

* Susanne Gast

* Anke Kießling

* Sandra Neu

* Joachim Pees

* Dr. Serge-Daniel Jastrow

* Frank Wagner

* Susanne Thomas

* Dr. Christian Ole Nannen

* Elisabeth Schirmer

* Peter Nöthen

* Alexander Schwarz

* Nicole Johannböke

* Anke Leewog

* Dr. Harald Jänicke

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz:

Dr. Norman Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.03.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.03.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2026 unter dem Namen Norman Adam nicht aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 01.02.2013: Richter auf Probe / Zivilsachen - bis  03.03.2013.

Christoph Joachim Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.12.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.07.2020: Richter auf Probe mit 0,5 Arbeitzeitanteil.

 

 

Karin Alles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Karin Alles ab 02.06.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Karin Alles nicht aufgeführt. Zeitweilig bei der Staatsanwaltschaft Mainz.

Johannes Althaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 04.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Johannes Althaus nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Worms aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. 

Anton (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Anton nicht aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.08.2015: Richter auf Probe.

Simone Bach (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.09.2001, ..., 2002)

Dr. Barrot (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Barott nicht aufgeführt. Amtsgericht Trier - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe.. Namensgleichheit mit: Dr. Johannes Marius Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Wolfgang Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 16.04.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.12.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - Staatsanwaltschaft Trier - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2012 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe.

Dr. Johannes Marius Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.12.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Barrot (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Barott nicht aufgeführt. Amtsgericht Trier - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Wolfgang Barrot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier (ab 16.04.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.12.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - Staatsanwaltschaft Trier - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2012 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe.

Bausch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Bausch nicht aufgeführt. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Eva Bausch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Eva Bruhns ab 02.11.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Eva Bruhns ab 21.12.2009 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Eva Bausch ab 21.12.2009 als Richterin am Landgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2009 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt.

Mats Otto Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab ab 01.12.2020 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 30.01.2021: Richter auf Probe.

Michaela Becker (Jg. 1969) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.08.1998, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.08.1998 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012, unter dem Namen Michaela Becker und auch sonst im OLG-Bezirk Koblenz wohl nicht aufgeführt.

Anne Berenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.06.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 30.01.2021: Richterin auf Probe.

Berger (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Berger im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Cochem. Amtsgericht Betzdorf - GVP 01.04.2014: Richter auf Probe.

Melanie Böhmer (Jg. 1971) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.01.2001, ..., 2008)

Steffen Breyer (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 24.06.1999, ..., 2008)

Brix (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Brix nicht aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 01.05.2016: Richterin auf Probe mit 0,75 Arbeitskraft.

Buchenberger (geb.  ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Buchenberger nicht aufgeführt. Amtsgericht Bernkastel-Kues - GVP 01.07.2017: als Richterin auf Probe Abordnung an das Amtsgericht Hermeskeil. Amtsgericht Hermeskeil - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe. 

Sandra Clemens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.07.2008, ..., 2011) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bad Sobernheim. Amtsgericht Alzey - GVP 25.06.2010, GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Alzey.

Collo (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2012) - 02.04.2012: Abordnung als Richter auf Probe an das Amtsgericht Montabaur beendet.

Cornish (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Cornish nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - GVP 06.11.2023: Richter auf Probe / Betreuungssachen, Ordnungswidrigkeitssachen ( Jugendliche u. Heranwachsende), Familiensachen - Abteilung 21.

Claudia Debus (Jg. 1966) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 05.04.1994, ..., 2008)

Dr. Gilbert Deurer (Jg. 1968) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.01.2000, ..., 2008)

Eckhard (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Eckhard nicht aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 13.06.2013: Richterin auf Probe / Strafsachen.

Eichler (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Eichler als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - GVP 01.10.2017: Beendigung der Abordnung. 

Dr. Exner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Exner nicht aufgeführt. Ab 18.02.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Montabaur. GVP 13.06.2013, 02.06.2014: Richter auf Probe / Zivilsachen.

Barbara Euler (Jg. 1965) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 16.11.1992, ..., 2008)

Dr. Exner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Exner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Exner nicht aufgeführt. Ab 18.02.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Montabaur. GVP 13.06.2013: Richter auf Probe / Zivilsachen.

Feidt - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Cochem.

Caroline Folkerts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.03.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2018 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2023: Richterin auf Probe.

David Geisen-Krischel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.08.2020,..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Prüm - GVP 01.07.2023: Mit Ablauf des 30.06.2023 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Geisen-Krischel bei dem Amtsgericht Prüm.

Gherman (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Gherman als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 07.04.2023: Richterin auf Probe.

Sandra Glück (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 14.04.2020,..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.04.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 11.02.2022: Richterin auf Probe. Als Familienrichterin die Familiensachen i. S. d. §§ 23 a Abs. 1 Nr. 1 GVG, 111 FamFG einschließlich der Rechtshilfe nach der Turnusregelung in Abschnitt C. des Geschäftsverteilungsplans und Maßgabe der dort bestimmten Verteilerzahl unter Übernahme der zum 31.12.2021 in der Abteilung 25 F (ehemaliges Dezernat Dr. Kleinbauer) anhängigen Verfahren (Abt.25 F).

Gödecke (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Gödecke nicht aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - GVP 01.10.2013: Richterin auf Probe.

Dr. Martin Karl Grengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.02.2009, ..., 2012) - Amtsgericht Montabaur - GVP 02.04.2012: Richter auf Probe.

Anna Gros (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.06.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.08.2015: Richterin auf Probe / Familiensachen A-D und L-R.

Nadja Heinemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Ludwigshafen - GVP 01.08.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Sinzig - GVP 01.01.2019: Richterin auf Probe.

Hensgen (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Hensgen nicht aufgeführt. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2023: Richterin auf Probe.

Dr. Iannone (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Iannone nicht aufgeführt. Amtsgericht Westerburg - GVP 04.05.2020: wegen Verlängerung der Elternzeit des Richters Dr. Iannone ... 

Lisa Jacobi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 09.06.2008, ..., 2012) - 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bad Sobernheim.

Sarah Maria Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 28.02.2019,..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.02.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 07.04.2023: Richterin auf Probe.

Johanna Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.10.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.10.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - Elternzeit, 3/5 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 30.01.2021: Richterin auf Probe.

Dr. Miriam Kaucher (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Miriam Kaucher nicht aufgeführt. 2012: abgeordnet an das Landgericht Trier / stellvertretende Medienreferentin.

Lisa Kettering (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.08.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.08.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Bingen - GVP 01.01.2016: Richterin auf Probe.

Kindler (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Kindler als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - GVP 01.01.2021: Richter auf Probe.

Klinger (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Klinger als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Koblenz - GVP 03.06.2022: Richter auf Probe.

Kolak (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Kolak nicht aufgeführt. Amtsgericht Prüm - GVP 01.07.2023: "Mit Wirkung zum 01.07.2023 erhält Richterin Kolak einen Dienstleistungsauftrag bei dem Amtsgericht Prüm im Umfang von 0,25 AKA."

Sarah Ottilie Kolb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. 2010, ..., 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Diez / Familiensachen - Abteilung A-L.

Krämer (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Krämer als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Cochem - GVP 22.02.2024: Richterin auf Probe.

Miriam Kudling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 15.03.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.03.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 unter dem Namen Miriam Kudling nicht aufgeführt. 2013: Amtsgericht Bad Kreuznach / Familiensachen - Abteilung 90.

Stephanie Kürzel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.12.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2021 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Cochem - GVP 22.02.2024: Richterin auf Probe. 

Alexander Kussowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 15.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - bis 31.08.2015: Richter auf Probe. 

Andreas Langenbahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 16.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Bingen - GVP 01.01.2016: Richter auf Probe.

Dr. Rudolf Lenders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. 2008, 2009 abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Montabaur.

Lumb (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020) - Amtsgericht Bingen - GVP 14.01.2020.

Hanno Merten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 04.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 19.04.2021: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Oliver Merten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Idar-Oberstein / Direktor am Amtsgericht Idar-Oberstein (ab 15.09.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 ab 10.06.2013 als Richter am Amtsgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.06.2013 als Richter am Amtsgericht Bad Kreuznach - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2020 als Direktor am Amtsgericht Idar-Oberstein - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Benjamin Mohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 20.03.2007, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Mohr - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Sankt Ingbert.

Niermann (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Niermann nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - GVP 06.11.2023: Richter auf Probe / Strafsachen (Erwachsenensachen), Ordnungswidrigkeitssachen (Erwachsenensachen), Beratungshilfe, Zwangsvollstreckungssachen, Nachlasssachen

Dominik Nüßgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.06.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.06.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 19.04.2021: "Die den Richtern Rommelfanger und Nüßgen bei dem Amtsgericht Wittlich erteilten Dienstleistungsaufträge enden mit Ablauf des 02.05.2021.". Landgericht Trier - GVP 23.04.2023: "Richter Nüßgen erhält mit Wirkung zum 03.05.2021 einen Dienstleistungsauftrag bei dem Landgericht Trier." Landgericht Trier - GVP 15.08.2023: "Richter Nüßgen wird ab dem 1. September 2023 in Höhe von 0,9 AKA an das
Amtsgericht Daun abgeordnet." Landgericht Trier - GVP 21.09.2023: "Mit Ablauf des 24.09.2023 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Nüßgen."

Oberländer (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Oberländer im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. "Verhandlung am 29.08.2019, 09:00 Uhr, Schöffengericht. Um die Früchte der Arbeit gebracht… Am 29.08.2019 findet vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Oberländer die Hauptverhandlung in einem interessanten Fall von Handeltreiben mit Betäubungsmittel statt. Es handelt sich um den mengenmäßig bislang größten Fall, der vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein verhandelt wird. ..." - https://agio.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemeldung-des-amtsgericht-idar-oberstein-20/

Dr. Jonas Rehn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 19...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.02.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Arbeitsgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2024: Richter auf Probe 4., 5. und 7. Kammer.

Jan Vincent Reichel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.07.2021,..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 11.02.2022: Richter auf Probe.

Dr. Annette Repar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 07.12.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.12.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Bis 02.02.2014: Richterin auf Probe am Amtsgericht Andernach.

Dr. Julia Riebold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.06.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.06.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - GVP 01.03.2015: Richterin auf Probe. 29.05.2015: OLG-Bezirk Koblenz / Landgericht Bad Kreuznach / stellvertretende Medienvertreterin.

Rogmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020) - Amtsgericht Bingen - GVP 14.01.2020.

Sabine Röhner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 20.05.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.05.2019 als Richterin auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.05.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.06.2022: "Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das Geschäftsjahr 2022 wird aufgrund der Beendigung des Dienstleistungsauftrages für Richter Werhann sowie der Erteilung eines Dienstleistungsauftrages für Richterin Röhner mit Wirkung am dem 01.06.2022 wie folgt geregelt ...". Amtsgericht Wittlich - GVP31.03.2023: Richterin auf Probe.

Rommelfanger (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Rommelfanger nicht aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 19.04.2021: "Die den Richtern Rommelfanger und Nüßgen bei dem Amtsgericht Wittlich erteilten Dienstleistungsaufträge enden mit Ablauf des 02.05.2021.". 31.05.2022: "Es sollte eine gesellige Runde werden im November vergangenen Jahres, doch dann gerieten die Dinge wegen des gestiegenen Alkoholpegels aus dem Ruder. Einer der Zechbrüder zog eine Waffe, richtete sie einem anderen an den Kopf und drohte damit, ihn zu erschießen. Noch in der gleichen Nacht wurde der „Waffenbruder“ von einem Sondereinsatzkommando der Polizei aus dem Bett geholt. Ein Gericht in Westerburg verurteilte den 53-Jährigen jetzt zu neun Monaten Gefängnis. ... Richter Rommelfanger sah im Leben des Angeklagten eine gewisse Stabilisierung. So habe dieser sich seit Jahren schon nichts mehr zuschulden ..." - https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/westerwaelder-zeitung_artikel,-mit-waffe-und-tod-gedroht-sek-holt-mann-nach-saufgelage-aus-dem-bett-_arid,2412900.html

Katharina Rudoff (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Katharina Rudoff nicht aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - GVP 01.09.2015: Richterin auf Probe.

Birgit Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.01.2001, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Birgit Schäfer nicht aufgeführt. 

Stefan Schlauß (Jg. 1971) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.02.2000, ..., FPR 2006, Heft 3)

Schmidt (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020) - Amtsgericht Bingen - GVP 14.01.2020: Familiensachen - Abteilung 87.  

Dr. Stefanie Schollbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.06.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 01.05.2016: Richterin auf Probe. 2020, 2021: Als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt als Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mayen-Koblenz.

Jennifer Schumacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986?) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 22.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.03.2021 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - GVP 05.12.2021: Richterin auf Probe.

Schur (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Schur im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - GVP 25.06.2015: Richter auf Probe mit Wirkung zum 01.07.2015 beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler mit 50% seiner Arbeitskraft.

Carolin Schütze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990 ?) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.02.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2021 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2023: Richterin auf Probe.

Steinfort (geb. .....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Steinfort als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 11.02.2022: Richter auf Probe. 

Dr. Steinhauser (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Steinhauser nicht aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 01.08.2017: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Armin Steinhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Koblenz (ab 04.04.1985, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.1985 als Richter am Amtsgericht Koblenz aufgeführt.

Alma Tahmiscija (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Montabaur - GVP 02.04.2012: Richterin auf Probe. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm

Teichmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Teichmann im OLG-Bezirk Koblenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 03.07.2017: Richterin auf Probe.

Andrea Vetter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 01.05.2016: Richterin auf Probe.

Lars Weberskirch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 07.02.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.02.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Altenkirchen - GVP 07.02.2014: Richter auf Probe.

Martin Weiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.01.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 9.04.2021: "Ab dem 03.05.2021 werden Richter Werhann und Richter Weiler bei dem Amtsgericht Wittlich Dienstleistungsaufträge erteilt. ... Familiensachen.". Amtsgericht Wittlich - GVP 01.06.2022, 31.03.2023: Richter auf Probe / Familiensachen.

Weimer (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Weimer nicht aufgeführt. Amtsgericht Westerburg - GVP 04.05.2020: wegen ... der Erteilung eines Dienstleistungsauftrages an den Richter Weimer mit 50 % seiner Arbeitskraft ... Namensgleichheit mit: Dr. Regina Weimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Kaiserslautern (ab 01.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Regina Lotter ab 03.02.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Regina Weimer ab 03.02.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Kaiserslautern - GVP 26.06.2020: nicht aufgeführt.

Tim Werhann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.05.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.05.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 19.04.2021: "Am 03.05.2021 wird Assessor zum Richter ernannt werden. Ab dem 03.05.2021 werden Richter Werhann und Richter Weiler bei dem Amtsgericht Wittlich Dienstleistungsaufträge erteilt." Amtsgericht Wittlich - GVP 01.06.2022: "Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das Geschäftsjahr 2022 wird aufgrund der Beendigung des Dienstleistungsauftrages für Richter Werhann sowie der Erteilung eines Dienstleistungsauftrages für Richterin Röhner mit Wirkung am dem 01.06.2022 wie folgt geregelt ..."

Annegret Werner (Jg. 1970) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 01.08.2001, ..., 2002)

Katja Wiesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.04.2007, ..., 2012) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Neuwied.

von Witzendorff (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Witzendorff nicht aufgeführt. Aufgrund der Abordnung von Richterin von Witzendorff an das Amtsgericht Montabaur wird die richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2014 ab dem 02.06.2014 wie folgt neu geregelt: ...". 14.03.2016: Richterin auf Probe am Amtsgericht Koblenz - 412 C 2403/15 - Urteil vom 14.03.2016 wegen Schadensersatz - https://archiv.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news_2016-16_p1.pdf

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Koblenz tätig:

Gisela Au (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 08.08.1994, ..., 2012)

Heinz Georg Bamberger (* 28. Januar 1947 in Segendorf bei Neuwied) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er war von Mai 2006 bis Mai 2011 rheinland-pfälzischer Justizminister. Heinz Georg Bamberger ist verheiratet und Vater zweier Söhne. Nach dem Abitur in Koblenz studierte Bamberger Rechtswissenschaften, Philosophie und Betriebswirtschaft an den Universitäten in Bochum, Tübingen und Bonn. Im Jahr 1970 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab und war anschließend als Rechtsreferendar in Bonn, Bad Honnef und Koblenz tätig. 1974 absolvierte er in Koblenz die Zweite Juristische Staatsprüfung und trat im selben Jahr in den rheinland-pfälzischen Justizdienst als Richter ein. Im Mai 1977 wurde er in Koblenz zum Richter am Landgericht ernannt. 1978 legte er an der Universität Bonn seine Promotion ab. Von 1982 bis 1985 war Bamberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Juli 1985 wurde er in Koblenz zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von 1988 bis 1990 war er als Referent in das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Im Juni 1990 wurde Bamberger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz. Im Anschluss war er für ein Jahr an den politisch beratenden Ausschuss (Arbeitsgruppe Justiz) zur Bildung des Landes Thüringen abgeordnet, bevor er im Justizministerium Thüringens als Zentralabteilungsleiter und Vorsitzender des Richterwahlausschusses tätig war. Im November 1992 wurde er Präsident des Landgerichts Frankenthal/Pfalz, im Januar 1995 wurde Bamberger Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz. Am 18. Mai 2006 berief Ministerpräsident Kurt Beck Heinz Georg Bamberger als Justizminister in sein Kabinett (Kabinett Beck IV). ... http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Georg_Bamberger

SS-Obersturmbannführer Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.05.1957, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als  Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt - feine Leute, die da in Rheinland Pfalz Recht sprechen durften, Nazideutschland hat am Oberlandesgericht Koblenz offenbar lange überwintert. http://de.wikipedia.org/wiki/Organisationsstruktur_der_SS

Horst Bartholomeyczik - aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) - war ein deutscher Zivilrechtler und SS-Obersturmbannführer.

Herkunft und Ausbildung [Bearbeiten]

Bartholomeyczik stammt aus einer alten ostpreußischen Familie. Er besuchte das Gymnasium in Lötzen und das Königstädtische Gymnasium in Berlin. Sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften führte ihn an die Universitäten von Königsberg und Breslau, wo er 1928 sein Referendarexamen bestand. Nach dem Assessorexamen (1932, Berlin) promovierte er 1934. Im Jahr 1939 habilitierte er sich an der Universität Breslau. Seine Lehrer waren Walter Schmidt-Rimpler und Heinrich Lange.

Verwicklung in den Nationalsozialismus [Bearbeiten]

Im Jahr 1937 trat Bartholomeyczik in die NSDAP ein. Im Jahr 1939 wurde er SS-Obersturmbannführer und begann für das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (RuSHA) zu arbeiten, dem er bis 1944 angehörte.[1] Bartholomeyczik beteiligte sich auch an der Forschung für den Generalsiedlungsplan Ost. So wurde 1943/44 eine Arbeit von ihm zum Thema „Erforschung der rechtlichen Voraussetzungen und der Rechtsform der Ostsiedlung“ von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.[2] Er war Dozent an der von den Nationalsozialisten gegründeten Reichsuniversität Posen und den Universitäten in Frankfurt, Göttingen und Breslau. In Breslau war er auch Landgerichtsrat. Bartholomeyczik war Mitglied im Erbrechtsausschuss der Akademie für deutsches Recht.

Wirken nach 1945 [Bearbeiten]

Nach 1945 arbeite Bartholomeyczik als Syndikus für Unternehmen der Industrie und als Repetitor. Er setzte sich auch für die Interessen der Professoren ein, die nach dem Ende der NS-Herrschaft die Universitäten hatten verlassen müssen. Im Jahr 1956 wurde er auf eine zivilrechtliche Professur an der Universität Mainz berufen, die er bis zu seiner Emeritierung 1972 innehatte. Zwischenzeitlich war er auch Oberlandesgerichtsrat in Koblenz.

Bartholomeyczik veröffentlichte über 70 größere Publikationen. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit waren dabei das Wirtschaftsrecht sowie das Erb- und Familienrecht.

Veröffentlichungen [Bearbeiten]

* Die Stimmabgabe im System unserer Rechtshandlungen (Dissertation) - 1934.

* Die Miterbengemeinschaft im künftigen Recht (Habilitationsschrift) - 1939.

* Die Kunst der Gesetzesauslegung, 4. Auflage 1967.

* Erbrecht (zusammen mit Wilfried Schlüter) - 10. Auflage 1975.

Literatur [Bearbeiten]

* Ernst Klee: Horst Bartholomeyczik In: Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 29 - 2003.

* Festschrift für Horst Bartholomeyczik zum 70 Geburtstga. - Berlin 1973

* Wolfgang Harms: Nachruf auf Horst Bartholomeyczik. In: NJW 1975, S. 1550.

Weblinks [Bearbeiten]

* Literatur von und über Horst Bartholomeyczik im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Horst Bartholomeyczik • PICA-Datensatz • Apper-Personensuche)

Einzelnachweise [Bearbeiten]

1. ↑ Isabell Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut - das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, S. 135, 150.

2. ↑ Isabel Heinemann, Willi Oberkrome, Sabine Schleiermacher, Patrick Wagner: Wissenschaft - Planung - Vertreibung. Der Generalplan Ost der Nationalsozialisten, Katalog zur Ausstellung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, S. 26. 

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Bartholomeyczik

 

Ralf Bartz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 4. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 22.06.2007, ..., 2010) - ab 01.10.1999 Präsident am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wieder aus dem Amt gehievt. Siehe auch Pressemeldung unten.

Edgar Becht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Vizepräsident am Landgericht Koblenz (ab 01.10.2005, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.04.1982 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.07.1994 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Irene Becht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 10.06.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.06.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.06.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stell - aufgeführt.

Dr. Harald Binz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz / Vizepräsident am Landgericht Mainz (ab 27.03.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 11.04.1978 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.1986 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Landgericht Mainz - GVP 25.06.2010: nicht aufgeführt.

Hans Helmut Bischof (geb. 13.05.1935 in Kirn / Nahe) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2000) - ab 1963 Tätigkeit als Richter. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1986 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. FamRZ Buch 31 - August 2009: "Kosten in Familiensachen - Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation - http://www.schiedsgericht-mediation.de/home/beruflicher-werdegang/

Angelika Blettner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Mainz / Vizepräsidentin am Landgericht Mainz (ab 04.12.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.1996 als Direktorin am Amtsgericht Neuwied aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.09.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2012 als Präsidentin am Landgericht Mainz aufgeführt.

Karl-Stephan Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.05.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1991 als Richter am Oberlandesgericht  Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen.

Annette Böringer (Jg. 1962) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 05.11.2003, ..., 2008) - ab 30.01.2002 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz tätig.

Michael Busekow (Jg. 1956) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008) - ab 09.08.1991 Richter am Landgericht Koblenz

Maya Darscheid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab06.08.1996, ..., 2018) - ab 1981 im Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Richterin bei den Landgerichten Trier und Koblenz sowie den Amtsgerichten in Andernach und Koblenz. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.03.1986 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.08.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.08.1996 als Direktorin am Amtsgericht Cochem aufgeführt (Familiengericht), Dienstantritt offenbar am 12.04.2010. "Rolle des Oberlandesgerichts im Rahmen frühzeitiger deeskalierender gerichtlicher Intervention im Familienkonflikt sowie in interdisziplinären Arbeitskreisen" - Vortrag im Rahmen einer Fachtagung "Beschleunigtes Familienverfahren - Interdisziplinäre Arbeitskreise" am 10.10.2007 im Kammergericht Berlin. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2. Siehe auch Pressemitteilung unten. http://www.ak-cochem.de/professionen/rolle-des-gerichts.html. 2012: beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss Rheinland-Pfalz - http://www.lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/landesjugendhilfeausschuss/. 2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz.

Marliese Dicke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz / Präsidentin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.03.2017, ..., 2020) - ab 1980 Richterin am Amts- und Landgericht Mainz. 1983 bis 1984 im Ministerium der Justiz tätig. Von 1984 bis 1993 Richterin am Landgericht Mainz. Seit 1993 in verschiedenen Positionen im Ministerium tätig, zuletzt ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Marliese Itzel ab 10.10.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Marliese Itzel ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Marliese Dicke ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Präsidentin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Präsidentin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Ab 03.05.2017 Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs. Namensgleichheit mit: Dr. Peter Itzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 19.10.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 

Gerhard Diener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab 14.09.1987, ..., 2010) - FamRZ 20/2006, FamRZ 22/2006, FamRZ 19/2007, FamRZ 2/2009, FamRZ 24/2009 Sonderbedarf Erstausstattung Säugling - 11 UF 24/09 - Beschluss vom 12.05.2009. 04.05.2010: Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10 - Amtsgericht Mainz - 31 F 337/08

Dieter Dierkes (geb. 27.04.1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 03.02.1972 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 13.10.1976 als Richter am Landgericht Mainz (abg.) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.12.1983 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen. Zeitweilig Direktor am Amtsgericht Mayen?

Dr. Franz Dorn (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.09.2001, ..., 2008)

Prof. Dr. Dieter Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.10.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2003 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 07.04.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Maria-Luise Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 16.08.1991, ..., 1994) - als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. 1994: Eintritt in die SPD, ein Jahr später Wahl zur Bürgermeisterin von Bad Kreuznach. 1997: Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnen in Mainz. http://www.malu-dreyer.de. Ab 16.01.2013 Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz - http://de.wikipedia.org/wiki/Malu_Dreyer. Namensgleichheit mit: Dr. Susanne Dreyer-Mälzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler / Direktorin am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.01.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - GVP 25.06.2015: ab 04.05.2015 für 10 Monate abgeordnet an das Landgericht Koblenz.

Walter Eck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 03.11.1998, ..., 2012) - 2008:  stellvertretender Vorsitzender Richter / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen,

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 02.01.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.10.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Betzdorf / Familiengericht / Familiengericht - Abteilung 51. 2008 Rechtsreferendariat (Landgericht Köln, Staatsanwaltschaft Köln, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln, Kanzlei Thume in Köln, Deutsche Botschaft Valletta“ in Sliema/Malta). 08.02.2008 Promotion mit der Arbeit Die Wirkung der condicio im römischen Recht“ an der Universität zu Köln. 03.09.2008 2. Juristisches Staatsexamen mit der Note vollbefriedigend (10,45 Punkte)“ beim Landesjustizprüfungsamt NRW. 2008 -­2009 Akademischer Rat am Centrum für Europäisches Privatrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2009­2010 Staatsanwalt (Allgemeines Dezernat und Sonderdezernat Verkehrs- und Jugendverkehrssachen) in Koblenz. seit 2010 Lehrbeauftragter für Privatrechtsgeschichte an der Heinrich­Heine­ Universität Düsseldorf. 2010­2011 Richter (Zivil- und Familiensachen) beim Amtsgericht Betzdorf seit 2011 Akademischer Rat am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln. seit 2012 Beisitzer im Vorstand der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler (GJZ -  http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materialien/Effer-Uhe/Lebenslauf_Effer-Uhe.pdf

Dr. Stefan Ehses (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Wittlich / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wittlich (ab 31.03.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.03.2007 als Richter am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.03.2007 als Richter am Amtsgericht Wittlich - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 ab 12.03.2007 als Richter am Amtsgericht Wittlich aufgeführt. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.08.2015: abgeordnet an das Oberlandesgericht Koblenz / Beisitzer am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Wittlich - GVP 03.07.2017: Familiensachen. Amtsgericht Wittlich - GVP 01.07.2017: verlässt das Amtsgericht Wittlich wegen Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2020, 01.01.2022: stellvertretender Vorsitzender Richter am 4. Strafsenat (zugleich 3. Senat für Bußgeldsachen). Amtsgericht Wittlich - GVP 01.03.2023: "Dir richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das weitere Geschäftsjahr wird auf Grund der Ernennung von ROLG Dr. Ehses zum Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors am 31.03.2023 wie folgt geregelt ...". 29.08.2016: Am Montag, 19. September, um 20 Uhr, lädt der Pflegekinderdienst des Landkreises zu einem Vortrag mit Richter Dr. Stefan Ehses vom Amtsgericht Wittlich ins Mehrgenerationenhaus Wittlich Kurfürstenstraße 10 ein. Der erfahrene Familienrichter zeigt auf, wie die rechtliche Stellung von Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern, gegenüber dem Jugendamt und im familiengerichtlichen Verfahren ist, und welche juristischen Möglichkeiten Pflegeeltern haben. Bleiberecht, Besuchsrecht, Pflicht zur Zusammenarbeit, Personensorgerecht, Informationsrecht, Datenschutz - ein für Laien scheinbarer Dschungel an Rechtsvorschriften begleitet ein Pflegeverhältnis. ... Mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden die Rechte von Pflegeeltern, insbesondere in längeren Pflegeverhältnissen deutlich gestärkt. Das Ziel der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien ist, ihnen eine positive und intensive persönliche Beziehung zu ermöglichen. Aus unterschiedlichen Gründen sind Herkunftsfamilien manchmal nicht in der Lage, ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Pflegeeltern geben in dieser Situation dem Kind alles, was es für eine gesunde Entwicklung braucht: Liebe und Geborgenheit, Unterstützung und Anerkennung und natürlich auch Grenzen. Pflegeeltern bewältigen den Alltag mit all seinen Pflichten und Sorgen, fühlen sich jedoch in familiengerichtlichen Verfahren oftmals schutzlos gegenüber den Herkunftseltern, insbesondere, wenn diese ihre Kinder außerhalb der Hilfeplanung zurückfordern. Hier will der Pflegekinderdienst, eine Kooperation des Deutschen Kinderschutzbundes und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit dieser Fortbildung unterstützen." - https://www.bernkastel-wittlich.de/aktuelles/pressearchiv/details/news/pflegekinderdienst-laedt-zum-themenabend-pflegeeltern-im-dschungel-des-rechts-ein/.

Tobias Eisert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz / Präsident am Landgericht Mainz (ab 01.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.04.2000 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.07.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 25.07.2006 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.01.2015 als Präsident am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Präsident am Landgericht Mainz aufgeführt. 2009: Mediensprecher. 17.10.2019: "Das Mainzer Landgericht wird ab dem 1. Februar 2020 unter neuer Leitung stehen. Justizminister Herbert Mertin überreichte heute im Ministerium der Justiz Tobias Eisert die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Landgerichts Mainz. Tobias Eisert leitet derzeit das Landgericht Bad Kreuznach. Er wird die Nachfolge von Angelika Blettner antreten, die Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird. ... Er trat im Oktober 1998 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen beim Amts- und beim Landgericht Koblenz wurde er an letzterem im April 2000 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz 2005 wurde er im Juli 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Koblenz ernannt. Es folgte von 2006 bis 2009 eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, in deren Anschluss Tobias Eisert bis 2015 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz tätig war. Seit dem 19. Januar 2015 ist er Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/tobias-eisert-tritt-nachfolge-von-angelika-blettner-als-praesident-des-landgerichts-mainz-an/. 03.02.2020: "Justizminister Herbert Mertin überreichte heute im Ministerium der Justiz in Mainz Dr. Matthias Friedrich die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach. Dieser übernimmt damit die Amtsgeschäfte von Tobias Eisert, der ebenfalls heute seinen Dienst als Präsident des Landgerichts Mainz antritt. ... Tobias Eisert wurde 1966 in Alzenau-Wasserlos geboren. Er trat im Oktober 1998 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen beim Amts- und beim Landgericht Koblenz wurde er an letzterem im April 2000 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz 2005 wurde er im Juli 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Koblenz ernannt. Es folgte von 2006 bis 2009 eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz, in deren Anschluss Tobias Eisert bis 2015 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz tätig war. Vom 19. Januar 2015 bis zum 31. Januar 2020 war er Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach, nunmehr ist er Präsident des Landgerichts Mainz." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/dr-matthias-friedrich-folgt-auf-tobias-eisert-als-praesident-des-landgerichts-bad-kreuznach/

Stephan Engelhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Mainz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 14.06.2019, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2009 bis 31.10.2009 Abordnung an das Amtsgericht Bingen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018.

Dr. Ralf Eschelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.07.1999 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 

Dr. Rudolf Fischer (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Trier (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1994 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Matthias Friedrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Präsident am Landgericht Koblenz(ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 16.08.1989 als Regierungdirektor im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.12.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.04.2011 als Vizepräsident am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018: Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. 30.11.2017: "Dr. Matthias Friedrich neuer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen neuen Senatsvorsitzenden. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Matthias Friedrich zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Herr Dr. Friedrich ist 1957 in Trier geboren. Nach dem Abitur, dem Jurastudium in Mainz sowie dem Referendariat in Wiesbaden trat er im Februar 1984 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war er zunächst beim Landgericht Koblenz tätig, ehe er von 1985 bis 1987 an das Landesprüfungsamt für Juristen und – nach seiner Ernennung zum Richter am Landgericht – ab Oktober 1989 an das Ministerium der Justiz abgeordnet war, wo er ein Referat der Strafrechtsabteilung leitete. Nach zwischenzeitlicher Ernennung zum Regierungsdirektor wurde Herr Dr. Friedrich Ende 1994 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Mainz ernannt. In den Jahren 1995 und 1996 schloss sich eine Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz an, ehe er im April 2011 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach ernannt wurde. Dort nahm er im Laufe der Jahre den Vorsitz in verschiedenen Zivil- und Strafkammern wahr. Das Präsidium des Oberlandesgerichts Koblenz hat Herrn Dr. Friedrich den Vorsitz des 13. Zivilsenats (1. Senats für Familiensachen) übertragen." - https://justiz.rlp.de/de/service-informationen/aktuelles/detail/news/detail/News/dr-matthias-friedrich-neuer-vorsitzender-richter-am-oberlandesgericht-koblenz/. 03.02.2020: "Justizminister Herbert Mertin überreichte heute im Ministerium der Justiz in Mainz Dr. Matthias Friedrich die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach. Dieser übernimmt damit die Amtsgeschäfte von Tobias Eisert, der ebenfalls heute seinen Dienst als Präsident des Landgerichts Mainz antritt. Dr. Matthias Friedrich war zuletzt Vorsitzender Richter eines Familiensenats am Oberlandesgericht Koblenz. Das Landgericht Bad Kreuznach ist ihm jedoch bestens vertraut – dort war er über sechs Jahre als Vizepräsident tätig. ... Dr. Matthias Friedrich wurde 1957 in Trier geboren. Er trat im Februar 1984 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war zunächst am Landgericht Koblenz tätig. Von März 1985 bis Juli 1987 wurde Dr. Friedrich an das Ministerium der Justiz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er an das Landgericht Koblenz zurück, wo er im August 1989 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Bereits zwei Monate später erfolgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz. Anfang Dezember 1991 wechselte Dr. Friedrich die Laufbahn und wurde Regierungsdirektor im Justizministerium. Mit Aushändigung seiner Beförderungsurkunde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Mainz Ende Dezember 1994 kehrte er in das Richteramt zurück. Gleichzeitig erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz, welche bis August 1996 andauerte. 2011 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach. Seit Oktober 2017 war Dr. Matthias Friedrich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/dr-matthias-friedrich-folgt-auf-tobias-eisert-als-praesident-des-landgerichts-bad-kreuznach/.

Hans-Josef Graefen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Präsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 21.11.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.09.1983 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1990 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.07.1995 als Abteilungsleiter beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz in Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.05.2002 als Präsident am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.11.2011 als Präsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Alexandra Haberkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.1999 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2015 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 03.07.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. 04.05.2010: Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10 - Amtsgericht Mainz - 31 F 337/08.

Dieter Hahn (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab 23.08.1993, ..., 2007)

Michael Haupert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 13.10.1995, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.10.1995 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.  3. Senat für Familiensachen - Beschluss vom 12.11. 2001 auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Mainz vom 13. 06. 2001. Tätig gewesen am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. 

Benno Henrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz / Vizepräsident am Landgericht Mainz (ab 15.10.2010, ..., 2017) - ab 1980 Assessor beim Landgericht Bad Kreuznach. Nach dreijähriger Abordnung an die Amtsgerichte Bad Sobernheim und Simmern im Oktober 1984 zum Richter am Landgericht Bad Kreuznach ernannt, wo er bis September 1993 seinen Dienst versah. Ab 29.11.1994 Richter am Oberlandesgericht Koblenz, wo er bis Juni 2003 einem Strafsenat und verschiedenen Zivilsenaten angehörte. Seit Juni 2003 als Vorsitzender Richter beim Landgericht Bad Kreuznach tätig- erster Linie Leitung der Kammer für Handelssachen. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2008 als Vizepräsident am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.2010 als Vizepräsident am Landgericht Mainz aufgeführt.

Dr. Wolfgang Henrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.02.1992, ..., 2008)

Gert Hölzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgerichts Koblenz (ab 01.06.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1991 als Vorsitzender Richter am OLG Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2000 als Vizepräsident am Oberlandesgerichts Koblenz aufgeführt.

Dr. Peter Itzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 19.10.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marliese Dicke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz / Präsidentin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.03.2017, ..., 2018) - ab 1980 Richterin am Amts- und Landgericht Mainz. 1983 bis 1984 im Ministerium der Justiz tätig. Von 1984 bis 1993 Richterin am Landgericht Mainz. Seit 1993 in verschiedenen Positionen im Ministerium tätig, zuletzt ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Marliese Itzel ab 10.10.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Marliese Itzel ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Marliese Dicke ab 01.08.1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Präsidentin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Präsidentin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Ab 03.05.2017 Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs.

Kornelia Kagerbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 25.07.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.11.1994 als Richterin am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.07.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Arnold Kagerbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Mainz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 08.08.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.09.1984 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.08.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt.

Michael Kaltenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 25.04.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.04.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 

Gernot Kieselbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Trier (ab , ..., 2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.04.1995 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 24.04.1995 als Richter am Landgericht Trier aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Thomas Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 16.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Wolfgang Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Trier / Präsident am Landgericht Trier (ab 02.09.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Friedrich Krüger (geb. 26.4.1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz - 2. Senat für Familiensachen - 9. Zivilsenat (ab 15.03.1990, ..., 2002)

Barbara Lamberz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab 28.12.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.1997 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Tätig gewesen am 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen.

Doris Linden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Cochem / Direktorin am Amtsgericht Cochem (ab , ..., 2014, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 21.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Mayen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Mayen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.12.2011 als Direktorin am Amtsgericht Cochem aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Helmut Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Dr. Ingrid Metzger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Mainz / Vizepräsidentin am Landgericht Mainz (ab 01.08.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.03.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 28.03.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.07.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2018 als Vizepräsidentin am Landgericht Mainz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Metzger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (ab 25.07.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.01.1996 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.07.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt.

Lothar Mille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 02.03.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.03.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Gunther Nelles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1982 als Richter am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 16.03.1990 als Direktor am Amtsgericht Bernkastel-Kues aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 3). Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 16.03.1990 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Beisitzer am 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. GVP 08.04.2016: stellvertretender Vorsitzender am 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Siehe auch Pressemeldung. 

Angelika Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.11.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht  Koblenz / 9. Zivilsenat  - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.02.2012, ..., 18.07.2016: Vorsitzende Richterin / 13. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Aksel Ritter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 29.04.1997, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Kerstin Ritter-Heuser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1973) - Richterin am Amtsgericht Bonn / Familiengericht - Abteilung 405 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe - halbe Stelle - im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Mayen aufgeführt. Ab 01.07.2011 Richterin am Amtsgericht Bonn / Familiengericht - Abteilung 405.

Stephan Rüll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Präsident am Landgericht Koblenz (ab 03.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.02.1995 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2014 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.07.2017 als Präsident am Landgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2014: Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz / 6. Zivilsenat und Kartellsenat. Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. 04.05.2010: Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10  

Bernd Sartor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz (ab 17.03.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 11.12.1979 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.07.1988 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.06.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.03.2008 als Präsident am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. GVP 04.11.2013: Vizepräsident am Oberlandesgericht Koblenz.

Wolfgang Schlick (geb. 1950 in Steinwenden - Kreis Kaiserslautern - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 06.07.2009, ..., 2011) -  1978 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz  Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Ludwigshafen, den Landgerichten Frankenthal und Kaiserslautern sowie bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz. 1982 zum Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt. 1983 bis 1985 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.09.1986 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet -  aufgeführt. 1986 bis 1994, unterbrochen durch mehrere kurze Abordnungen an das Thüringische Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, erneut an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.03.1994 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 17.12.2003 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.

Hans-Detlef Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundespatengericht (ab 28.03.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.04.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 07.05.1992 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2002 als Richter am Bundespatengericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Renate Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Erfurt / Präsidentin am Landgericht Erfurt (ab 27.08.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.05.1985 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.07.1990 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.12.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Thüringen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.08.2001 als Präsidentin am Landgericht Erfurt aufgeführt.

Hermann Summa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.09,1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09,1997 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Christoph Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Oberlandesgericht  Koblenz (ab 28.07.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab  28.07.1992 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

No Name - namensgleicher aber anderer Richter am Verwaltungsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1.

Bernhard Thurn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 24.08.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.11.1999 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2012 als weiterer Abteilungsleiter im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2012 als Ministerialrat im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. 24.08.2016: "Bernhard Thurn trat 1994 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei den Landgerichten Mainz, Koblenz und bei dem Amtsgericht Altenkirchen folgte im Mai 1996 eine mehrjährige Abordnung an das Landgericht Gera in Thüringen. Im November 1999 kehrte er zum Landgericht Koblenz zurück und wurde im November 1999 zum Richter am Landgericht in Koblenz ernannt. Von Juni 2006 bis Februar 2009 war Bernhard Thurn an das Ministerium der Justiz abgeordnet; von März 2009 bis Juni 2010 an die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Berlin. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz erfolgte im April 2009. Nach einer erneuten Abordnung an das Ministerium der Justiz ab Juni 2010 wurde Bernhard Thurn im Mai 2011 nach dort unter Ernennung zum Leitenden Ministerialrat versetzt und war als Personalreferent zugleich stellvertretender Abteilungsleiter. Im November 2011 wurde er Zentralabteilungsleiter; im Mai 2012 erfolgte die Ernennung zum Ministerialdirigenten. Mit dem heutigen Tag wurde Bernhard Thurn zum Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/bernhard-thurn-folgt-auf-willi-kestel-als-praesident-des-pfaelzischen-oberlandesgerichts-zweibruecken/

Andreas Völpel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.07.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.07.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

Beatrix Weber-Monecke (geb. 14.12.1950) - Richterin am Bundesgerichtshof  / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.1995, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 02.11.1981 als Richterin am Amtsgericht Altenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.07.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Gott schenke ihr im Namen der nichtverheirateten sorgerechtlich diskriminierten Väter einen baldigen Ruhestand. Der Väternotruf wird diesen Tag mit einer Flasche Sekt gebührend feiern und hörbar aufatmen. Namensgleichheit mit: Walter E. Weber-Monecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Betzdorf / Direktor am Amtsgericht Betzdorf (ab 13.04.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.01.1983 als Richter am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.1994 als Direktor am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.

Ernst-Wilhelm Weller (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 07.04.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.04.1992 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. In den Geschäftsverteilungsplänen des Oberlandesgericht Koblenz ab 2010 nicht aufgeführt. 2008: 14. Zivilsenat.  FamRZ 6/2006; FamRZ 4/2007, FamRZ 10/2007; FamRZ 16/2007, FamRZ 9/2008, FamRZ 15/2008. 22.12.1980: "Eineinhalb Jahre lang saß ein Amateurfunker in Koblenz wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft - der falsche Mann? ... Obwohl es auch diesmal für ein Sexualdelikt keine Beweise gab, dichtete Staatsanwalt Ernst Wilhelm Weller dem verdächtigen Amateurfunker in der Anklageschrift wieder einmal "sexuelle Handlungen an einem Kind" an. Detailliert schilderte Weller, wie und wo der Beschuldigte dem Jungen zu nahe getreten sei: "In seiner Wohnung griff er dem Kind an das Geschlechtsteil, nachdem er die Hose des Jungen heruntergezogen hatte." Danach habe "Robby" den sich wehrenden Buben, so die Version der Ermittler, ermordet.
Belegen ließ sich dies freilich nicht. Verfahrensbeteiligte können sich "nicht erinnern", jemals zuvor eine so auf "Unterstellungen und Mutmaßungen" beruhende Anklage gelesen zu haben. Dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, der mehrfach seit Mitte 1979 im Fall Schmidt über die Fortdauer der Haft zu beschließen hatte, gingen die Phantasien des Staatsanwalts Weller zu weit. ..." - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14337691.html

Werner Weiss (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 25.04.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.04.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 

Udo Werner (geb. 23.02.1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz / 3. Senat für Familiensachen - 11. Zivilsenat (ab 05.02.1999, ..., 2001) - Beschluss vom 12.11.2001 auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Mainz vom 13. Juni 2001.

Christoph Willems (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Trier (ab , ..., 2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 05.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Monika Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 14.05.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 27.01.1983 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1994 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 04.11.2013: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz / 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen.

Michael Wünsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 24.07.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.07.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.09.2009, ..., )

 

Johanna Kunert 

Diplom-Psychologin

Leiterin der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Bad Kreuznach

(2007)

 

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Koblenz  für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Kreuznach

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-kreuznach.de

 

 

Familienberatung Bingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-bingen.de

 

 

Familienberatung Koblenz

überregionale Beratung

http://familienberatung-koblenz.de 

 

 

Familienberatung Simmern

überregionale Beratung

http://familienberatung-simmern.de

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Maria Anna Grandys-Laßmann

Rechtsanwältin

Gartenstr. 1

56759 Kaisersesch

Tel: 02653 / 990 30

Fax: 02653 / 990 34

E-Mail: RA-Grandys@tele2.de

Homepage: www.ra-grandys-lassmann.de

 

 

Annette Frfr. Hiller v. Gaertringen

Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht

Anwaltskanzlei Hiller v. Gaertringen

Auf Paulskreuz 12 D - 54634 Bitburg

Tel. (0049) (0) 6561- 68 39 27 Fax (0049) (0) 6561- 68 19 1

http://www.net-anwaltskanzlei.de/4.html

 

Roberta Kastor

Fachanwältin für Familienrecht

Kanzlei Kastor

Brückenstrasse 23

56253 Treis-Karden

Tel.:(0 26 72) 91 02 66

Fax:(0 26 72) 91 02 67

|| Zweigstelle

Kanzlei Kastor

Moselweißerstrasse 6

56073 Koblenz

Tel.:(02 61) 2 00 69 09

http://www.kanzlei-kastor.de

Mitglied

* Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

* Arbeitskreis in engen sozialen Beziehungen im Landkreis Cochem-Zell

* Arbeitskreis Trennung - Scheidung im Landkreis Cochem-Zell

 

 

Andrea Meyer-Kossert

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

In der Spitze 13

56626 Andernach

Tel: 02636 / 92 91 60

Fax: 02636 / 92 91 62

 

 

Jürgen Rudolph

Rechtsanwalt

Richter am Familiengericht a. D.

Adamsstr. 5

56068 Koblenz

Internet: http://www.rudolph-ra.de

 

 

Franz Obst

Rechtsanwalt 

Löhrstraße 78 - 80

56068 Koblenz

Tel.: +49 26 11 25 98

E-Mail: obst@anwaltskanzlei-obst.de

Rechtsanwalt Sylvain Lermen

lermen@anwaltskanzlei-obst.de

http://www.anwaltskanzlei-obst.de/anfahrt/

http://www.anwaltskanzlei-obst.de/2006/11/06/missbrauchsverdacht-fehldiagnose-folge/

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Gutachter:

 

Eberhard Kempf

Diplom-Psychologe

Praxis für Mediation

Lerchenweg 6

57627 Hachenburg

Internet: http://www.mediation-online.de

Beauftragung am Amtsgericht Cochem, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Prüm, Amtsgericht Sinzig, Oberlandesgericht Koblenz

Beauftragung am Oberlandesgericht Koblenz 2006.

 

 

Inge Mayer-Bouxin

Diplom-Psychologin

Verhaltenstherapeutin 

Walpodenstr. 18

55116 Mainz

Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach (1996), Amtsgericht Bad Sobernheim (2003), Amtsgericht Brilon, Amtsgericht Dillenburg, Amtsgericht Hanau, Amtsgericht Limburg, Amtsgericht Weilburg, Amtsgericht Wetzlar, Landgericht Mainz in den sogenannten Missbrauchsprozessen Worms I, Worms II und Worms III, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Frau Mayer-Bouxin empfiehlt u.a., einem Trennungsvater das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, durch den Sorgerechtsentzug Spannungen in der Familie zu reduzieren und den Beteiligten die Möglichkeiten zu geben, zur Ruhe zu kommen. Die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts lassen grüßen.

Von einer Beauftragung der Inge Mayer-Bouxin rät der Väternotruf dringend ab.

 

 

Karin Schneider-Wolber

Diplom-Psychologin

56235 Ransbach-Baumbach

Beauftragung am Amtsgericht Bernkastel-Kues, Amtsgericht Lahnstein, Amtsgericht Neuwied, Amtsgericht Westerburg, Oberlandesgericht Koblenz

 

 

Sonstige:

 

Prof. Dr. Traudl Füchsle-Voigt

56077 Koblenz

Mit Beschluss des 7. Zivilsenats - 4. Senat für Familiensachen des OLG Koblenz vom 02.08.2007 als Umgangsbegleiterin eingesetzt (7 UF 220/05). 

 

 


 

 

 


Urteil im Koblenzer IS-Prozess: Nadine K. muss lange in Haft

21.06.2023

Nadine K. kann es nicht richtig fassen, als die Vorsitzende Richterin am Koblenzer Oberlandesgericht die Höhe der Haftstrafe verkündet. Der Koblenzer Staatsschutzsenat sieht es als erwiesen an, dass Nadine K. in Syrien und im Irak eine Frau drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hat.

Neun Jahre und drei Monate Gefängnis lautet das Urteil des Staatsschutzsenates, verkündet von Richterin Martina Kohlmeyer. ...

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-urteil-im-koblenzer-isprozess-gefallen-neun-jahre-und-drei-monate-haft-fuer-nadine-k-_arid,2548326.html

 

 

Kurzes Zusammentreffen mehrerer Menschen zur Begrüßung ist keine verbotene Ansammlung

Treffen sich mehrere Bekannte zufällig bei Besorgungen und tauschen Begrüßungen oder Ähnliches aus, ist das laut eines Urteils eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Verstoß gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese Begegnungen sind keine verbotenen Ansammlungen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch (Az: 3 OWi 6 SsRs 395/20).

Das Gericht gab einem Kläger Recht, der mit einem Freund einen weiteren Bekannten und seine Begleitung zufällig vor einer Bankfiliale traf. Zu viert standen sie ungefähr ein bis zwei Minuten vor dem Gebäude zusammen und unterhielten sich, wobei die Paare einen Sicherheitsabstand einhielten. Anlass des Gesprächs war, dass der Betroffene seinem Bekannten wegen des Todes der Großmutter kondolieren wollte.

24.03.2021

https://www.welt.de/vermischtes/live221095606/Corona-live-Saarland-beendet-Lockdown-nach-Ostern.html

 

 

 


 

 

Bundesrichter: Justizminister hievte OLG-Präsidenten rechtswidrig ins Amt

Rheinland-Pfalz - Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Geklagt hatte ein weiterer Bewerber um den Posten, der Koblenzer Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Der kann sich freuen: Bartz muss den bereits angetretenen Chefposten wieder räumen. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht Bamberger Verfassungsbruch vorgeworfen hat, rügt das Bundesverwaltungsgericht jetzt den Rechtsbruch.

Graefen, der mit seiner Konkurrentenklage zunächst in zwei Koblenzer Verwaltungsgerichtsinstanzen unterlegen war, siegte vor den Leipziger Bundesrichtern auf ganzer Linie. Der Senat missbilligte die rasche Ernennung von Bartz als Rechtsschutzvereitelung. Bamberger hatte nämlich den Spruch des von Graefen angerufenen Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet, sondern wenige Minuten nach Graefens Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz die Urkunde an Bartz überreicht. Er wollte schnell Fakten schaffen.

...

05.11.2010

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Bundesrichter-Justizminister-hievte-OLG-Praesident-rechtswidrig-ins-Amt-_arid,158758.html

 

 

 


 

 

OLG

Gerichtsort

Koblenz

Datum

29.12.2009

 

Aktenzeichen

13 WF 1002/09

 

Geschäftsnummer:

 

13 WF 1002/09

19 F 329/08

AG Koblenz

 

OBERLANDESGERICHT

KOBLENZ

 

BESCHLUSS

 

 

in der Familiensache

 

…,

 

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

gegen

…,

 

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

 

 

wegen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

hier: Ordnungsgeld

Der 13. Zivilsenat – 1. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch die Richterin am Oberlandesgericht Schilz-Christoffel als Einzelrichterin

am 29. Dezember 2009

 

beschlossen:

 

I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Koblenz vom 11. November 2009 aufgehoben; die Anträge der Antragstellerin vom 12. August und vom 30. September 2009 auf Verhängung eines Ordnungsgeldes werden zurückgewiesen.

 

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Zwangsvollstreckungsverfahrens.

 

III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 1.000 €.

 

 

Gründe:

Die gemäß § 793 ZPO zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO aufgrund der in den Schriftsätzen vom 12. August und vom 30. September 2009 behaupteten Verhaltensweisen des Antragsgegners liegen nicht vor.

Durch Beschluss vom 30. Juni 2009 war dem Antragsgegner u.a. aufgegeben worden, sich der früheren Wohnung der Antragstellerin in K… nicht auf weniger als 500 m anzunähern; des weiteren war dem Antragsgegner verboten worden, der Antragstellerin „wiederholt nachzustellen.“ Vorliegend kann allerdings nicht festgestellt werden, dass der Antragsgegner gegen diese Anordnungen schuldhaft verstoßen hat.

Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob der Antragsgegner die Antragstellerin am 24. Juli bzw. 31. Juli 2009 mittels eines Fernglases von der B .. aus beobachtet hat oder nicht; es spricht vieles dafür, dass dies der Fall war und der Antragsgegner nicht nur nach Booten auf der Mosel Ausschau gehalten hat.

Durch sein Verhalten hat der Antragsgegner jedoch nicht gegen das Näherungsverbot verstoßen, weil die Entfernung zwischen der früheren Wohnung der Antragstellerin in K…, und der B .., die auf der gegenüberliegenden Seite der Mosel verläuft, an keiner Stelle weniger als 500 m beträgt (vgl. google-earth).

Das zweimalige Beobachten mit dem Fernglas stellt auch kein wiederholtes Nachstellen iSd § 1 Abs.2, Nr. 2b GewSchG dar. Der Tatbestand des wiederholten Nachstellens erfasst nur die Fälle der hartnäckigen Belästigung einer Person etwa durch deren wiederholte Überwachung, die ständige demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe des Opfers, dessen Verfolgung, Kontaktversuche zum Opfer etc. (vgl. Münchner – Kommentar, FamR I, 5. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 16; Palandt – Krüger, BGB 69. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 8). Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner die Wohnung der Antragstellerin aus einer Entfernung von mehr als 500 m und getrennt durch einen breiten Fluss (!), beobachtet. Die Antragstellerin selbst konnte den Antragsgegner als „Täter“ nur deshalb identifizieren, weil sie bzw. ihr Lebensgefährte ihrerseits dazu übergegangen sind, ihre Umgebung mit dem Fernglas zu betrachten. All dies schließt die Annahme aus, dass der Antragsgegner durch sein Verhalten vom 24. bzw. 31. Juli 2009 die Antragstellerin hartnäckig belästigt hat. Es kommt insoweit auch nicht auf das Verhalten des Antragsgegners bis zum Juni 2009 an, da dieses zum Erlass des Beschlusses nach § 1 GewSchG führte und daher nicht gleichzeitig die Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Anordnungen in jener Entscheidung rechtfertigen kann.

Über die sofortige Beschwerde des Antragsgegners war mithin in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Sinn zu entscheiden. Die Entscheidung über die weiteren Anträge gemäß Schriftsatz vom 9. Dezember 2009 ist dem Amtsgericht vorbehalten.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 891,91 ZPO.

 

 

Schilz-Christoffel

 

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={B56A97E5-F85B-465A-A928-0D1F84F5EAFC

 

 

 

 


 

 

Umzug ins Ausland

 

Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland

-Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren verneint.

Die Antragstellerin, die italienische Staatsangehörige ist, und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet, leben jedoch in Trennung. Sie haben ein sechs Jahre altes Kind, das bei der Kindesmutter lebt. Die elterliche Sorge steht den Kindeseltern gemeinsam zu. Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wurde in der Vergangenheit dadurch erschwert, dass es zwischen den Kindeseltern sowie zwischen dem Kindesvater und seinen Schwiegereltern zu Auseinandersetzungen kam. Die Kindesmutter beabsichtigt, mit dem Kind zu ihrem neuen Lebensgefährten nach Italien in die Provinz Salerno umzuziehen. Sie hat deshalb die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts auf sich beantragt.

Das Familiengericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Der 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Kindeseltern, das Kind und den für das gerichtliche Verfahren bestellten Verfahrenspfleger des Kindes angehört. Durch Beschluss vom 4. Mai 2010 hat der Familiensenat die Beschwerde der Kindesmutter zurückgewiesen.

Der Senat hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass nach § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (im Anhang abgedruckt) nach der Trennung die elterliche Sorge auf Antrag ganz oder teilweise einem Elternteil allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge oder eines Teilbereichs sowie die Übertragung auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht. In Fällen des beabsichtigten Umzugs ins Ausland mit dem gemeinsamen Kind seien das Grundrecht des umzugswilligen Elternteils auf örtliche freizügige Lebensgestaltung und das Grundrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinem Kind abzuwägen und zu einem Ausgleich zu bringen.

Entscheidend sei darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten diene. Deshalb komme die Übertragung des alleinigen Sorgerechts nur in Betracht, wenn triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des Kindes und des anderen Elternteils. Im vorliegenden Fall sei zu erwarten, dass es nach einem Umzug der Kindesmutter mit dem Kind nach Italien zu keinem Umgang mit dem Vater mehr kommen werde. Triftige persönliche, familiäre oder berufliche Gründe für eine Übersiedlung habe die Antragstellerin nicht überzeugend dargelegt. Sie verfüge in der Provinz Salerno, die nicht ihre Heimat, sondern die ihres neuen Lebensgefährten sei, über keinerlei gefestigte soziale Bindungen, in die ihr Kind einbezogen sei. Bei der Beziehung zu ihrem neuen Lebensgefährten handele es sich bisher im Wesentlichen um eine Fernbeziehung. Auch konkrete berufliche Perspektiven in Italien habe die Antragstellerin nicht aufzeigen können. Im Rahmen ihrer Anhörung vor dem Senat habe sie vielmehr den Eindruck erweckt, dass vorrangiges Ziel ihrer Übersiedlung nach Italien sei, den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu vereiteln.

Unter diesen Umständen müsse die örtliche Freizügigkeit, die die Antragstellerin genieße, im Hinblick auf das Kindeswohl hinter das Umgangsrecht des Antragsgegners zurücktreten. Der Senat hat es auch abgelehnt, lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge) auf die Kindesmutter zu übertragen. Auch dies entspreche nicht dem Kindeswohl, weil aufgrund des bisherigen Verhaltens der Kindesmutter das Umgangsrecht des Vaters bei einem Umzug als sicher ausgeschlossen anzusehen sei.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Mai 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010

Aktenzeichen: 11 UF 149/10

§ 1671 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet wie folgt:

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

Leitsätze des Senats:

1. Beabsichtigt der das Sorgerecht beantragende Elternteil ins Ausland umzusiedeln, so steht dem Elternrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinem Kind aus Art. 6 GG das Recht des antragstellenden Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG gegenüber. Die Grundrechte beider Elternteile sind zu einem Ausgleich zu bringen.

2. Beantragt ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, um zusammen mit dem gemeinsamen Kind in einen anderen Staat (hier: Italien) überzusiedeln, und wird infolgedessen das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, ist es erforderlich, dass für den Wegzug triftige Gründe bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsinteresse von Kind und anderem Elternteil. Diese fehlen, wenn der Umzugsplan nicht einer ernsthaften und wohlbegründeten Planung des künftigen Lebens des umzugswilligen Elternteils entspringt, gefestigte soziale Bindungen in dem anderen Staat fehlen und vorrangiges Ziel einer Übersiedlung in das Ausland ist, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu vereiteln.

3. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter mit dem Ziel der Übersiedlung mit dem gemeinsamen Kind in ihre italienische Heimat entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn das Umgangsrecht des Vaters aufgrund des bisherigen Verhaltens der Mutter bei einem Umzug nach Italien als sicher ausgeschlossen anzusehen ist.

Datum: 21.05.2010

Herausgeber: Oberlandesgericht Koblenz

 

http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=a1bbe475-89b8-2108-bfd4-8377fe9e30b1&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

Ausführlich hier:

Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10 - Amtsgericht Mainz - 31 F 337/08

 

 

 


 

 

 

Born: Kein vollständiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts trotz PAS 

FPR 2009 Heft 5 262

Kein vollständiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts trotz PAS BGB §§ 1666 I, 1666a

Auch bei der Diagnose eines PA-Syndroms (Parental Alienation Syndrome) kommt die Trennung eines Kindes von seinem allein sorgeberechtigten Elternteil nicht in Betracht, wenn der andere Elternteil zur Sorge für das Kind ungeeignet ist. Die Ermöglichung von Besuchskontakten zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil rechtfertigt wegen des Primats der elterlichen Erziehung nicht einen vollständigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

OLG Koblenz, Beschluss vom 9. 7. 2008 - 9 UF 104/08

= BeckRS 2008, 22053

Von Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, Dortmund

 

Die Kindeseltern waren vom 16. 9. 2000 bis zum 11. 4. 2007 miteinander verheiratet, das gemeinsame Kind wurde im Jahre 2000 geboren. ...

 

...

Eine Umgangspflegschaft wurde angeordnet. Der Vater nutzte einen Umgangstermin vom 1. 7. 2006, um mit dem Kind absprachewidrig zu verreisen; seinen Aufenthaltsort gab er nicht bekannt. Anschließend wurde der Umgang ausgeschlossen, sodann wurden wieder begleitete Umgangskontakte angeordnet. In der Folgezeit verweigerte das Kind den Kontakt zum Vater, ging mit der Umgangspflegerin nicht mit und versteckte sich unter Möbeln. Das Gericht nahm dies zum Anlass, den Umgangsausschluss vom 7. 7. 2006 erneut in Kraft treten zu lassen. Später wurde erneut begleiteter Umgang angeordnet. Nachdem sich der Vater mit dem Kind nicht mehr beschäftigte, wurde die Umgangsregelung vom AG bis auf Weiteres ausgesetzt. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wurde ihr wieder das alleinige Sorgerecht übertragen.

...

Kinder, die mit ungesunden Bindungen aufwüchsen, würden später nach Ansicht von Sachverständigen mit großer Wahrscheinlichkeit an signifikanten Persönlichkeitsstörungen erkranken. Gleichwohl lägen hier keine „ungesunden“ Bindungen des Kindes an seine Mutter vor. Eine Trennung würde für das Kind zu einer Katastrophe werden. Die Beeinflussung des Kindes durch die Mutter könne hier nicht als grundlose „Gehirnwäsche“ angesehen werden, denn die Entfremdung habe keine monokausalen Ursachen. Erst nachdem die Mutter habe erkennen müssen, dass der Vater das Kind für seine Zwecke der Rache instrumentalisiere, habe sie mit übertriebenen Ängsten, das Kind werde ihr weggenommen, und mit der Verweigerung des Umgangs mit einer immer stärkeren Abwertung des Vaters auch gegenüber dem Kind reagiert. Verfahrenspflegerin und Sachverständige hielten den teilweisen Entzug des Sorgerechts (hier: Aufenthaltsbestimmungsrecht) für den besten Weg, um weiteren Schaden von dem Kind abzuwenden. Das Kind solle in eine Pflegefamilie überführt werden. Dem sei aber nicht zu folgen. Aus Art. 6 II 1 GG ergebe sich ein Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern. Wenn die Trennung des Kindes von der Mutter als „Katastrophe“ anzusehen sei, wie die Sachverständige ausgeführt habe, dann sei es nicht vertretbar, eine sichere Traumatisierung des Kindes durch die Trennung von der Mutter hinzunehmen.

Praxishinweis: ...

 

 

 

Kompletter Wortlaut des Aufsatzes liegt dem Väternotruf vor.

 

 


 

 

OLG-Koblenz: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

Koblenz - Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Dies gelte auch dann, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht gemeinsam zustehe. Voraussetzung sei allerdings, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe (Beschluss vom 9.8.2007 - 9 UF 450/07).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Das Gericht hatte zuvor auf Antrag des Vaters festgestellt, dass seine Ex-Frau widerrechtlich die beiden gemeinsamen Kinder nach England entführt habe. Die Frau war gemeinsam mit den Kindern zu ihrem neuen Ehemann gezogen. Der Vater meinte, sie hätte dies nicht ohne seine Zustimmung tun dürfen.

Das OLG sah das anders. Innerhalb der Europäischen Union genieße der Vater Freizügigkeit. Er könne seine Kinder also in England besuchen. Rechtlich sei der Umzug daher nicht anders zu bewerten, als wenn die Frau beispielsweise von Nord- nach Süddeutschland umgezogen wäre. Da sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe, könne von einer Entführung im Sinne der einschlägigen Rechtsbestimmungen keine Rede sein.

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195795021687.shtml

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wo laufen sie denn, wo laufen sie denn - am Oberlandesgericht Koblenz? Ach ist der Rasen schön grün, am Oberlandesgericht Koblenz.

Vielleicht verlegt man das ganze Gerichtsgebäude samt seiner Familiensenate einfach nach England. Da sind schließlich die Mieten billiger und die Rechtssuchenden aus dem OLG-Bezirk Koblenz können ja auch zum Termin nach London fahren, jetzt wo es so einen schönen Tunnel unter dem Kanal gibt.

12.12.2007

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Koblenz legalisiert internationale Kindesentführungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

 

Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

Koblenz (dpa) - Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilten. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe, entschieden die OLG-Richter.

"Die Welt"

erschienen am 10.12.2007 um 09:31 Uhr

 

http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16380760

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollen Sie als Mutter ganz legal das gemeinsame Kind von einem EU-Land in das andere entführen, so beantragen Sie zuerst, dass dem anderen Elternteil (hier also dem Vater) das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird.

Ihr freundlicher und mutterfreundlicher Richter von ihrem örtlichen Amtsgericht nimmt diese Elternselektion gerne vor. Wenn das ausnahmsweise mal nicht durchgehen sollte, gehen Sie - liebe deutsche Mutter - in die Beschwerde an das Oberlandesgericht. Spätestens dort wird ihnen geholfen. Zumindest jedenfalls am Oberlandesgericht Koblenz. Notfalls ziehen sie vor der internationalen Kindesentführung in den OLG Gerichtsbezirk Koblenz um, denn da wird ihnen geholfen.

 

 

 


 

 

 

9 UF 116 08 OLG Koblenz (9. Zivilsenat/2. Senat für Familiensachen) - 9 F 124 07 AG Trier

 

"Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familie(n)gerichts - Trier vom 25. Januar 2008 aufgehoben.

Die Ersetzung der Einwilligung des Antragsgegners zur Änderung des Familiennamens des Kindes XYZ in ABC wird aufgelehnt.

 

 

Gründe:

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 621 e, 621 Abs. 1 Nr. 1 BGB [soll wohl ZPO heißen] statthaft und auch im Übrigen zulässig. Das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist Ausfluss der elterlichen Sorge (BGH, FamRZ 2000, 94 ).

Entgegen der Auffassung der Antragstellerin konnte der Antragsgegner sich im Beschwerdeverfahren selbst vertreten, insbesondere die Beschwerde selbst einlegen. Nach § 78 Abs. 3 ZPO müssen sich Beteiligte in selbständigen Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 1 BGB [soll wohl ZPO heißen] vor dem Oberlandesgericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Der Senat ist nach Einholung eine Stellungnahme des Jugendamtes und nach Anhörung der Beteiligten der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Namensänderung nicht vorliegen. Die Ersetzung der Einwilligung setzt nach § 1618 Satz 4 BGB voraus, dass die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Dabei reicht es nicht aus, dass die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient. Sie muss vielmehr unerlässlich sein, um Schäden von dem Kind abzuwenden, weil konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden. Die Ersetzung der Einwilligung ist danach nur in Ausnahmefällen vorzunehmen und setzt eine, umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus (BGH, FamRZ 2002, 1330 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748 ff.; OLG Köln, FamRZ 2006, 1872; OLG Rostock, MDR 2007, 592). Die Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung kann danach nur ersetzt werden, wenn die begehrte Namensänderung für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf die Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde.

Grundsätzlich entspricht es dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen wie die neue Familie, in der es lebt, zu tragen. Dementsprechend hat XYZ anlässlich seiner Anhörung vor dem Amtsgericht und vor dem Senat den Wunsch geäußert, keinen anderen Namen zu tragen als den seines Stiefvaters und seiner Geschwister.

[...]

Der Senat schätzt diesen Wunsch des Kindes durchaus als authentisch ein. Insofern ist dem Wunsch des Kindes eine Bedeutung beizumessen, denn der Name hat auch eine persönlichkeitsrechtliche Komponente. Andererseits ist die Kontinuität der Namensführung ebenso ein wichtiger Kindesbelang, der weit über das Kindesalter selbst hinausreicht und nicht allein aus der Perspektive der aktuellen familiären Situation beurteilt werden darf (BGH, FamRZ 2005, 889).Die Anhörung hat nicht ergeben, dass das Kind durch die Namensverschiedenheit irgendwelche Probleme hat. Soweit die Kindesmutter auf lange Wartezeiten bei der Ein- bzw. Ausreise nach Damaskus hinweist, erscheint dem Senat das nicht als erheblich.

Es ist nicht allein XYZ, der diese Wartezeiten in Kauf nehmen muss, sondern die gesamte Familie. Der Senat vermag anders als das Familiengericht auch nicht festzustellen, dass die Namensänderung notwendige Voraussetzung für die Integration des Kindes in die Familie ist. Das Kind betrachtet sich als uneingeschränkt zugehörig und wird von dem Stiefvater und den Geschwistern uneingeschränkt so behandelt. Einer weiteren Stärkung bedarf es hierzu nicht.

[...]

Der Familienname des Vaters (ist) das letzte äußere Band, welches XYZ noch mit seinem Vater verbindet.

[...] Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass die bestehende Namensverschiedenheit grundsätzlich jedes Kind trifft, das aus einer geschiedenen Ehe stammt und bei dem wieder verheirateten Elternteil lebt, der den Namen des neuen Ehepartners angenommen hat.

Insgesamt vermag der Senat nicht festzustellen, dass die Einbenennung des Kindes in der beantragten Form zu seinem Wohl im Sinne von § 1618 BGB erforderlich ist.

 

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html

 

 


 

 

 

Anerkannte Vaterschaft hat dauerhaft Bestand

KOBLENZ (dpa). Auch eine bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren von dem vermeintlichen Vater widerrufen wird.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Betroffene kann nach dem Richterspruch die Erklärung zwar nachträglich anfechten, muss sich dabei aber an die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Jahren halten. Nach diesem Zeitpunkt sei eine Anfechtung nicht mehr möglich.

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 11 UF 203/06

Ärzte Zeitung, 29.08.2007

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/08/29/147a0508.asp?cat=/geldundrecht/recht

 

 

 


 

 

 

"Hochverrat im Justizteufelsmoor

Ein Rechtsassessor, der wie ein Ritter gegen die Duckmäuser kämpft, scheitert abermals"

 

Eckhart Kauntz

in: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 13.02.2006, S. 10

 

Über den Kampf des 61-jährigen Rechtsassessors Friedrich-Schmidt aus Bernkastel-Kues. Dieser wurde in zweiter Instanz am Landgericht Bad Kreuznach von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Fall jedoch wieder zurück an das Landgericht Bad Kreuznach, worauf hin der Vorsitzende des Landgerichtes nach der vorherigen Orientierungsgebung durch das Oberlandesgericht Koblenz, den Rechtsassessor Friedrich Schmidt schließlich verurteilte.

Und die Moral von der Geschicht´? Halte dein Maul, wenn du von der Obrigkeit nicht gefragt wirst. Und wenn du schon mal ungefragt den Mund aufmachst, dann hüte Deine Zunge, auf dass sie dir nicht wegen Gotteslästerung höchstrichterlich abgeschnitten werde.

 

 

 


 

 

 

"Im Koblenzer Justizteufelsmoor

Seit 20 Jahren kämpft ein Assessor um seine Wiederzulassung als Anwalt"

 

 

Eckhart Kauntz

 

in: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 31.03.2005, S. 8

 

Über den Kampf des 61-jährigen Rechtsassessors Friedrich-Schmidt aus Bernkastel-Kues, der im geltenden System schon mal einen "bestialisch stinkenden Müllhaufen" sieht, der im Koblenzer "Justizteufelsmoor" "pitbullartig abgerichtete und überfallartig losgelassene Justizhenker" ausgemacht haben will und dem im Jahr 1984 durch den Koblenzer Oberlandesgerichtspräsidenten dei Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde.

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte Friedrich-Schmidt in einem vorherigen Verfahren in dem es um den Vorwurf der Beleidigung ging, "in zweiter Instanz zusammen mit einem ebenfalls angeklagten Rechtsanwalt unter Hinweis auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Rechtsgründen freigesprochen, obwohl beide in einer Erklärung zu einem sich über Jahre hinschleppenden Weinstrafverfahren Staatsanwaltschaft samt dienstvorgesetztem Minister als `Rechtsbeuger, Strafvereiteler, Verfassungshochverräter, Vertreter der rheinland-pfälzischen Allgewalteneinheitstyrannis` und als `völlig charakterlose karrieregeile Zyniker` bezeichnet". 

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Koblenz

11 UF 577/04 – Beschluss vom 26.4.05

33 F 102/02 Amtsgericht Mainz

Verkündet am 26. April 2005

Beschluss

in der Familiensache

betreffend die Ersetzung der Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) für

K., geboren am x. November 1992, wohnhaft bei dem Antragsteller,

Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt X, Mainz

gemeinsames Kind der nicht miteinander verheirateten Eltern

M - Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Koblenz

und

V, Berlin

- Antragsteller und Beschwerdegegner -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Berlin

weiter am Verfahren beteiligt:

Stadt Mainz - Jugendamt -, …

Bezirksamt Mitte von Berlin, ...

Der 11. Zivilsenat / 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Werner und die Richter am Oberlandesgericht Diener und Dennhardt auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2005 beschlossen:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 21. Juli 2004 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:

Die Sorgeerklärung der Antragsgegnerin gemäß § 1626a Abs.1 Nr. 1 BGB betreffend das gemeinsame Kind der Parteien K. wird hiermit ersetzt.

Der Teilbereich "Aufenthaltsbestimmungsrecht" des nunmehr bestehenden gemeinsamen Sorgerechts der Parteien wird auf den Antragsteller übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Beiden Parteien wird für die Beschwerdeinstanz Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt; dem Antragsteller wird Rechtsanwalt X, Berlin, der Antragsgegnerin Rechtsanwalt X, Koblenz, beigeordnet.

 

Gründe:

Die nicht miteinander verheirateten Parteien streiten um das Sorgerecht für ihre am x. November 1992 geborene Tochter K. Nach der Geburt ihrer Tochter haben die Parteien gemeinsam mit dem Kind in Berlin gelebt. Mutter und Kind sind im September 1994 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen und im Frühjahr 2000 von Berlin nach Mainz umgezogen. Zwischen den Parteien ist es immer wieder zu Auseinandersetzungen über Umfang und Ablauf der Besuchskontakte zwischen Vater und Tochter gekommen. Der Antragsteller hat daraufhin beantragt, ihm die alleinige elterliche Sorge für seine Tochter zu übertragen. Die Antragsgegnerin hat dem ausdrücklich widersprochen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2003, Az. 11 UF 228/03.

Nach dieser Entscheidung hat das Amtsgericht weitere Ermittlungen angestellt und nachdem der Antragsteller seinerseits die Sorgeerklärung gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben hatte (Urkunde vom 8. April 2004, Bezirksamt Mitte von Berlin, Az.: Jug xxx), durch die angefochtene Entscheidung die elterliche Sorge auf den Antragsteller übertragen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde, mit der sie deren Aufhebung und damit die Alleinsorge für K. anstrebt.

Die gemäß § 621e ZPO an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige (sofortige) Beschwerde der Antragsgegnerin hat auch in der Sache selbst teilweise Erfolg und führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen Abänderung der angefochtenen Entscheidung, d.h. im Ergebnis zur gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für K. auf den Antragsteller.

Die bereits im Beschluss des Senats vom 29. Juli 2003 angesprochene Neuregelung des Sorgeerklärungsrechts für Eltern, die sich - wie hier - vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben und somit keine Gelegenheit hatten, Sorgeerklärungen abzugeben, hat der Gesetzgeber durch die Erweiterung des Art. 224 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (hier: § 2 Abs. 3-5) geschaffen. Danach hat das Familiengericht die Sorgeerklärung eines Elternteils zu ersetzen, sofern nicht miteinander verheiratete Eltern über längere Zeit hinweg in häuslicher Gemeinschaft gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen, sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben und die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.

Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben, so dass die Sorgeerklärung der Antragsgegnerin (der Antragsteller hat seine bereits abgegeben, s. o.) zu ersetzen und damit die gemeinsame elterliche Sorge der Parteien zu begründen ist.

Die Parteien haben nach der Geburt K. im Jahre 1992 fast noch 2 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt in Berlin gelebt und gemeinsam die elterliche Verantwortung für das Kind getragen. 1994 haben die Parteien sich getrennt, ohne dass die Kontakte Ks zum Antragsteller abgerissen wären. Dies gilt auch für die Zeit ab dem Umzug der Antragsgegnerin mit K. nach Mainz (Frühjahr 2000), ab dem sich das Umgangsrecht des Antragstellers mit K. etwas schwieriger gestaltete.

Auch die weitere Voraussetzung für die Ersetzung der Sorgeerklärung ist gegeben, denn die gemeinsame Sorge dient dem Wohle Ks am besten. Dieser Auffassung des Senats steht nicht etwa entgegen, dass die Antragsgegnerin sich nicht freiwillig für eine gemeinsame elterliche Sorge entschieden hat, denn einen solchen Konflikt setzt Art. 224, § 2 Abs. 3-5 EGBGB ja gerade voraus.

Beide Parteien sind vielmehr bemüht, sich ernsthaft und auch mit Nachdruck für das psychische und physische Wohl des Kindes einzusetzen und dieses zu bewahren, was entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin insbesondere auch für die gesundheitliche Fürsorge des Antragstellers für K. gilt. Die de facto schon rund 2 Jahre bestehende "gemeinsame Sorge" trägt gemäß den übereinstimmenden Berichten der beteiligten Jugendämter sowie des Verfahrenspflegers bereits insofern Früchte, als seit dem Wechsel Ks von Mainz nach Berlin bei dieser eine außerordentlich positive Entwicklung zu verzeichnen ist. Hierzu trägt nach Auffassung des Senats wesentlich auch der Antragsteller bei, der zu der Antragsgegnerin, die nach Auffassung des Senats doch zu sehr auf K. allein fixiert ist, diese zu sehr einengt und im Übrigen zu einer bemerkenswerten Selbstbespiegelung des Mutter/Kind-Verhältnisses neigt, insoweit ein gesundes Gegengewicht bildet. Davon konnte sich der Senat nicht zuletzt durch die persönliche Anhörung der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung überzeugen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht allerdings war bereits jetzt auf den Antragsteller zu übertragen, um für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen, insbesondere um, was nach dem bisherigen Verlauf des seit Anfang 2002 anhängigen Verfahrens nicht fern liegt, weitere Auseinandersetzungen der Parteien um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu vermeiden.

Auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner dient dem Wohle des Kindes am besten. Insoweit kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zwar auf das Sorgerecht bezogenen, aber ebenso auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen werden, die der Senat in der mündlichen Verhandlung ohne Einschränkung bestätigt gefunden hat. Die Schriftsätze der Antragsgegnerin an den Senat vom 22. April 2005 und an das Jugendamt Berlin vom selben Tage sowie den Schriftsatz des Antragstellers vom 18. April 2005 hat der Senat zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

 

 

 

Amtsgericht Mainz

Aktenzeichen: 33 F 102/02

wegen Übertragung elterliche Sorge hat das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz am 21. Juli 2004 durch die Richterin am Amtsgericht X beschlossen:

1.) Die elterliche Sorge für das Kind K, geb. am 11.1992, wird auf den Kindesvater übertragen.

2.) Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3.) Der Gegenstandswert wird auf 3.000,- - Euro festgesetzt.

Gründe

Der Antragsteller ist der Vater der minderjährigen K., geb. am 11.1992. Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben nach der Geburt der Tochter bis September 1994 gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt gelebt. Nach dem Auszug von Mutter und Kind im September 1994 kam es zwischen den Parteien in der Vergangenheit wiederholt zu Auseinandersetzungen über Umfang und Ablauf von Besuchskontakten zwischen Vater und Tochter.

Im Frühjahr 2000 ist die Kindesmutter gemeinsam mit der Tochter von Mainz nach Berlin (Anm. falsch, richtig ist: von Berlin nach Mainz) umgezogen. Von Juni 2000 bis Juli 2001 war zwischen den Parteien ein Verfahren, gerichtet auf die Regelung des Umgangs zwischen Vater und Tochter, vor dem Familiengericht Mainz anhängig. Durch Beschluss vom 13.06.2001 hat das erkennende Gericht den Umgang zwischen Vater und Tochter dahingehend geregelt, daß der Vater berechtigt sein soll, mit seiner Tochter mindestens einmal im Monat von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.30 Uhr zusammen zu sein. Darüber hinaus sollte der Kindesvater berechtigt sein, mit seiner Tochter jeweils die Hälfte der Ferien zu verbringen und, soweit sich durch verschiedene Feiertage bzw. Brückentage ein verlängertes Wochenende von mindestens vier Tagen ergibt, durfte der Kindesvater dieses verlängerte Wochenende mit seiner Tochter in Berlin verbringen. Da bereits abzusehen war, daß eine einvernehmliche Verständigung der Eltern im Hinblick auf die Daten des Umgangs nicht zu erzielen war, hatte das Gericht zumindest für das Jahr 2001 sämtliche Daten der Besuchskontakt den Parteien ausdrücklich vorgegeben.

Ab Januar 2002 hatten die Parteien dann erneut Schwierigkeiten, sich auf künftige Umgangstermine zu einigen, so daß der Kindesvater wiederum ein Verfahren zur Regelung des Umgangs mit seiner Tochter anhängig machte. Da sich die Antragsgegnerin in der Regel weigerte an den vom Kindesvater vorgeschlagenen Terminen Umgang zuzulassen, mußten fast sämtliche Besuchskontakte im Jahr 2002 im Wege der vorläufigen Anordnung durch das erkennende Gericht festgelegt werden.

Mit seinem Antrag vom 22.03.2002 begehrt der Antragsteller nunmehr die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für seine Tochter K. auf sich.

Die Kindesmutter hat der Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater ausdrücklich widersprochen.

Seit dem 17.12.2002 befindet sich die Tochter K. infolge einer vorläufigen Anordnung des erkennenden Gerichts im Haushalt des Kindesvaters in Berlin.

Die alleinige elterliche Sorge für das Kind K war gemäß § 1626a, 1671 Abs. 2, 1666, 1697a BGB auf den Kindesvater zu übertragen, da diese Regelung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem wohl des Kindes am besten entspricht. Zu dieser Überzeugung gelangt das Gericht auf der Grundlage der Anhörung der Kindeseltern, der Tochter K., deren Verfahrenspfleger, des Stadtjugendamtes Mainz und den gutachterlichen Feststellungen der Sachverständigen Diplom-Psychologin P.

Die Tochter K. hat im letzten Anhörungstermin am 16.07.2004 erneut den Wunsch geäußert, künftig im Haushalt des Kindesvaters leben zu wollen. Sie hat dies damit begründet, dass sie sich nunmehr in dortigen Schulen eingelebt habe und ein erneuter Schulwechsel für sie deshalb nicht in Betracht komme.

Außerdem wolle sie auch künftig den engen Kontakt zu ihren Halbgeschwistern und der Familie des Kindesvaters haben, mit der sie viel Zeit verbringen würde. Natürlich vermisse sie auch ihre Mutter, aber sie habe sich im Großen und Ganzen in Berlin gut eingelebt und wolle hier auch künftig wohnen bleiben.

Die Tochter hat bei verschiedenen Anhörungsterminen dem Gericht immer wieder den Eindruck vermittelt, daß sie eine gute Beziehung zu ihrem Vater hat, an diesem sehr hängt und Zeit mit ihm und seiner neuen Familie in Berlin verbringen möchte. Aufgrund der in der Vergangenheit mit ihrer Mutter gemachten Erfahrungen sieht es das Kind nur noch durch das Überwechseln in den väterlichen Haushalt nach Berlin gewährleistet, auch künftig regelmäßig Kontakt zu ihrem Vater haben zu können und vor allem erhofft sich K. dadurch eine Beendigung der seit Jahren andauernden Auseinandersetzungen zwischen ihren Eltern. Offensichtlich sieht die Tochter den Vater als dasjenige Elternteil an, dem es bei den notwendigen Absprachen mit dem anderen Elternteil eher gelingen dürfte, sich kooperativ und an den Bedürfnissen der Tochter orientiert zu verhalten.

Diese Einschätzung der Tochter wird auch durch das Gutachten der Sachverständigen P. bestätigt. Die Sachverständige hat sich, genauso wie der Verfahrenspfleger, im letzten Anhörungstermin für einen sofortigen Wechsel der Tochter in den väterlichen Haushalt ausgesprochen und bei einem weiteren Verbleib der Toch bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen können. Nach ihrer Exploration beider Eltern und der Tochter, den durchgeführten Testverfahren und nach den Interaktionsbeobachtungen kommt die Sachverständige zu dem Ergebnis, bei einer etwaigen gemeinsamen elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindesvater zu übertragen. Nach den nachvollziehbaren, schlüssigen und in sich widerspruchsfreien Feststellungen der Sachverständigen, denen sich das Gericht in vollem Umfang anschließt, nimmt K. in der väterlichen Lebensumgebung bereits heute bzw. immer noch ihren familiären, sozialen und emotionalen Lebensmittelpunkt wahr. Der Vater, der in der Vergangenheit solange die Eltern beide in Berlin lebten einen Großteil der Betreuungs- und Versorgungsaufnahmen gemeinsam mit der Mutter übernommen hatte, ist heute eher in der Lage, den besonderen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen des Kindes gerecht zu werden. Er verfügt über die Wahrnehmung und das Einfühlungsvermögen, ihm ist es eher möglich, sich in die psychische Verfassung des Kindes und seine derzeit belastende Lebenssituation hineinzudenken. Er verfügt über eine berufliche Beschäftigung, die ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stellt, die Aufgaben der Erziehung, Betreuung und Versorgung zu übernehmen. In seinem Wohnumfeld ist für K. sowohl ausreichend räumlicher Platz als auch emotionale Bereitschaft vorhanden, um dem Kind eine alters gemäße und kindgerechte Integration zu ermöglichen.

Der Kindesvater hat in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt, daß ihm an einer engen und positiven Bindung und Beziehung zur Tochter sehr gelegen ist. Er hat versucht, die durch das wenig verantwortungsbewußte Verhalten der Mutter verursachte große räumliche Trennung und die damit verbundene kindliche Traumatisierung durch möglichst regelmäßige Kontakte mit dem Kind und für das Kind zu verringern. Dabei hat er sowohl Ausdauer als auch ein großes Bemühen sowohl in finanzieller als auch physischer Hinsicht an den Tag gelegt, was die Ernsthaftigkeit seiner Rolle als Vater dokumentiert.

Die Erziehungsfähigkeit der Mutter ist in gewisser Weise eingeschränkt. Sie vermag es, den Lebensalltag des Kindes soweit zu organisieren und strukturieren, daß hier eine Regelmäßigkeit von Schule und Hortbesuch, körperlicher Versorgung und ähnliches hinlänglich funktioniert. Jedoch nimmt sie die Defizite im emotionalen, sozialen und familiären Bereich bei K. nicht wahr. Das Kind lebt auf einem relativ niedrigen Niveau an emotionaler Versorgung, vermißt ein Familienleben, wie sie es beim Vater kennen und schätzen gelernt hat. Sie erlebt sich mit zahlreichen Problemen alleingelassen, die emotionale Beziehung zur Mutter ist relativ stark belastet. Die Kindesmutter versäumt es, die Tochter medizinisch und psychologisch zu stärken und zu stabilisieren. Eine Verschlechterung der körperlichen und psychischen Verfassung von K. konnte im Zeitraum der Begutachtung von der Sachverständigen beobachtet werden. Das Kind wurde von ihr nur einmal in einem kindgerechten, altersgemäßen Zustand und in einer unbelasteten, fröhlichen Verfassung erlebt, nämlich als es von der Sachverständigen beim Vater in Berlin aufgesucht wurde. Da sich in den vergangenen Jahren in der körperlichen, sozialen und psychischen Entwicklung von K. in der mütterlichen Betreuung keine entscheidenden Verbesserungen ergeben haben, im Gegenteil das Kind in seiner aktuellen Entwicklungsphase erheblich belastet und beeinträchtigt, die weitere Entwicklung sogar gefährdet erscheint, sollte K. die Möglichkeit gegeben werden, im väterlichen Umfeld, in der Familie also, in der sie zu leben wünscht, ihren Lebensmittelpunkt auch praktisch zu erleben. Hier würde man dem Bemühen des Kindes um emotionale Sicherheit entgegen kommen und es unterstützen.

Die Willensäußerungen von Kindern in hochstrittigen Familienangelegenheiten können als Teil kindlichen Bewältigungsverhaltens unter schwierigen Bedingungen verstanden werden. "Verstehen" kann in diesem Zusammenhang nicht bedeuten, sich die Lösungsversuche von Kindern vorschnell zu eigen zu machen, wohl aber bedeutet es, die Ressourcen des Helfer- und Rechtssystems in den Dienst der zugrunde liegenden Motive zu stellen. Da sämtliche Bedingungen und Befunde dafür sprechen, daß eine weitere positive Entwicklung beim Vater eher gewährleistet ist, sollte diesem Umstand auch Rechnung getragen werden.

Dass der Kindesvater zwischenzeitlich mit K. in eine eigene Wohnung gezogen ist, ändert an dieser Einschätzung nichts. Sowohl die Tochter K. als auch der Kindesvater haben während der Anhörung erklärt, dass ein regelmäßiger Kontakt zwischen Halbgeschwistern und der Lebensgefährtin des Kindesvaters und K. nach wie vor gegeben ist, da die Familie die Mahlzeiten fast immer gemeinsam einnehme. Darüber hinaus sei es auch beabsichtigt, in mittelbarer Zukunft wieder in ein gemeinsames Haus ziehen, da die Lebensgefährtin aller Voraussicht nach im Herbst diesen Jahres ihre Arbeitsstelle wieder aufnehmen und der Kindesvater sich dann tagsüber um alle drei Kinder kümmern werde. Auch das Jugendamt der Stadt Berlin hat diese Situation der Familie bestätigt, so dass eine relevante Änderung der Verhältnisse nicht eingetreten ist.

Nach der gesetzlichen Neuregelung in Artikel 224, § 2 Abs. 3 und 4 EGBGB konnte der Kindesvater im vorliegenden Fall an sich nur die Ersetzung der Zustimmungserklärung der Kindesmutter zur künftigen Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen. Hiermit ersetzt das Gericht so dann diese notwendige Zustimmung, so dass für eine logische Sekunde die elterliche Sorge von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt wird. Da jedoch das Gericht im vorliegenden Fall die Ausübung der gemeinsamen Sorge durch beide Eltern für die Tochter K. für nicht praktikabel hält, da es an der notwendigen Kooperationsgemeinschaft insbesondere dar Kindesmutter fehlt, war die elterliche Sorge sodann in analoger Anwendung des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dem Kindesvater zu übertragen.

Auch im Rahmen des letzten Anhörungstermins wurde wiederum deutlich, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Tochter K. zwischen den Eltern nicht möglich sein dürfte. Es wurde nämlich deutlich, dass etwaige Besuchskontakte nicht etwa zwischen den Eltern, sondern ausschließlich über die Tochter K. ausgehandelt werden. Eine Kommunikation zwischen den Eltern gestaltet sich nach wie vor als äußerst schwierig bzw. ist infolge der vielen vergangenen verbalen Auseinandersetzungen überhaupt nicht mehr existent. Etwaige Regelungen für die Tochter können nur nach monatelangen Streitereien bzw. durch das Eingreifen der Anwälte überhaupt getroffen werden, so dass für das Gericht nicht erkennbar ist, wie die Eltern künftig gemeinsam Entscheidungen hinsichtlich der Tochter treffen können. Gerade die Kindesmutter hat auch im letzten Anhörungstermin in dieser Hinsicht keinerlei Einsicht gezeigt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass es den Eltern künftig gelingen wird, einvernehmliche Absprachen in bezug auf die Tochter zu treffen und diese auch entsprechend umzusetzen. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Kindesvater entspricht somit dem Wohl des Kindes am besten.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 94 Abs. 1 Nr. 3 Kostenordnung.

Die Festsetzung des Gegenstandswertes richtet sich nach §§ 94 Abs. 2, 30 Abs. 2, 3 Kostenordnung.

- gez. X -

Richterin am Amtsgericht

 

 

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