Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Günzburg
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Günzburg
Schloßplatz 3
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 908-0
Fax: 08221 / 908-100
E-Mail: Poststelle@ag-gz.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gz/
Internetauftritt des Amtsgerichts Günzburg (06/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Bayern
Direktor am Amtsgericht Günzburg: Klaus-Jochen Weigand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Direktor am Amtsgericht Günzburg (ab 01.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2002 als Direktor am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Günzburg: Walter Henle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Günzburg / stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Günzburg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1988 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Günzburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Günzburg
August Mustermann
Musterstraße 1
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Franziska Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Günzburg (ab 01.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Amberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Roland Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Jugendrichter (ab 01.07.1983, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1983 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Walter Henle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Günzburg / stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Günzburg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1988 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt.
Christian Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 01.05.1993, ..., 2011)
Daniela König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Günzburg (ab 01.11.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Kathrin König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Günzburg (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richterin am Amtsgericht Günzburg - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Jur. Harald Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Günzburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Günzburg (ab 01.03.2007, ..., 2008) - ab 01.03.1987 Richter am Amtsgericht Augsburg - http://www.zeppelin-university.de/deutsch/lehrstuehle/externe_dozenten.php. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Gisbert Schöler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Strafrichter (ab 01.03.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1982 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Peter Seitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Günzburg (ab 01.07.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1982 als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Klaus-Jochen Weigand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Direktor am Amtsgericht Günzburg (ab 01.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2002 als Direktor am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Abteilungen am Familiengericht Günzburg:
1 F - Christian Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Günzburg / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 01.05.1993, ..., 2011)
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Günzburg tätig:
Helmut Beyschlag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Nördlingen / Direktor am Amtsgericht Nördlingen (ab 16.06.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Günzburg aufgeführt.
Thomas Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.11.2009, ..., 2011) - 1981 Eintritt in den Dienst des Bundeslandes Bayern. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Anschließend mehrere Jahre als Richter an den Amtsgerichten Günzburg und Neu-Ulm tätig, danach Staatsanwalt als Gruppenleiter in Memmingen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Ab 01.11.2002 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm.
Reinhold Mock (geb. 03.12.1956 in Mindelheim - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Memmingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.12.2006, ..., 2008) - ab 01.11.1984 Richter auf Probe am Landgericht Memmingen. Ab 01.10.1985 am Amtsgericht Memmingen, am 01.02.1987 als Staatsanwalt an die Staatsanwaltschaft Memmingen. Mit Wirkung vom 01.03.1993 Richter auf Lebenszeit am Landgericht Memmingen. Zum 01.09.1995 wieder an das Amtsgericht Memmingen versetzt. Ab 01.06.1997 Leitung des Schöffengerichts. Mit Wirkung vom 01.05.1998 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen befördert. Ab 01.05.2003 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Günzburg.
Hansjörg Wurm (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Günzburg (ab 09.10.1978, ..., 2005)
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Günzburg (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Günzburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Günzburg (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Eleonore Wolf
Raiffeisenstraße 7
89346 Bibertal
Telefon: 08226 / 93 93
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Susanne Ruoff
St.-Georg-Straße 33
86513 Bayersried
Telefon: 08281 / 79 77 18
DGSF-anerkannte Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Psychologische Beratungsstelle Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung
Hofgartenweg 8
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 95401
E-Mail: info@eb-guenzburg.de
Internet: http://www.kjf-augsburg.de
Träger: Kath. Jugendfürsorge
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Hilfe bei sex. Missbrauch
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Neu-Ulm -
Hofgartenweg 8
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 94501
E-Mail: info@eb-guenzburg.de
Internet: http://www.ehe-familien-lebensberatung-neu-ulm.de
Träger: Diözese Augsburg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Landratsamt Günzburg Fachstelle Sozialdienst
An der Kapuziner Mauer 1
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 95-876
E-Mail: hellenthal@landkreis-guenzburg.de
Internet: http://www.landkreis-guenzburg.de
Träger:
Angebote: Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Dr. Heinz Kindler
Diplom-Psychologe
"Praxis für Psychologische Gutachtenerstellung und Beratung" - Mariane Schwabe-Höllein
Hernauerstraße 6
93047 Regensburg
Beauftragung am Amtsgericht Günzburg, Amtsgericht Pößneck, Amtsgericht Regensburg
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern
Rafiq Iqbal
Neue Obernbreiter Str. 5
97340 Marktbreit
Telefon: 09332 / 591798
Fax: 09332 / 591786
Email: bayern@v-a-k.de
Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49
Männerhaus Günzburg
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Günzburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Günzburg
Josef Mengele
Josef Mengele (* 16. März 1911 in Günzburg; † 7. Februar 1979 in Bertioga, Brasilien) war ein KZ-Arzt im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und als "Todesengel von Auschwitz" berüchtigt für seine grausamen und menschenverachtenden medizinischen Experimente an KZ-Häftlingen, bei denen die Opfer meistens ermordet wurden.
...
Josef Mengele war der älteste von drei Söhnen von Karl und Walburga Mengele (geb. Hupfauer), denen der Industriebetrieb Mengele Agrartechnik in Günzburg gehörte. Er studierte Anthropologie und Medizin mit Schwerpunkt Genetik in München, Bonn und Wien. Sein Schulfreund J. Diensbach äußerte sich nach 1945 über Mengele mit den Worten: „Er wollte nicht einfach nur erfolgreich sein, sondern sich auch von der Masse abheben. Es war seine Leidenschaft, berühmt zu sein. Er erzählte mir einmal, daß ich eines Tages seinen Namen im Lexikon lesen würde.“[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele
Scheidungsverzögerung durch Abtrennungsantrag im Termin verhindert
05.04.2008
In einem von Rechtsanwalt Sven Reissenberger erwirkten Urteil des Familiengerichtes Günzburg wurde die Scheidung nach Ablauf der Trennungszeit ausgesprochen und der Versorgungsausgleich geregelt, obwohl die Antragsgegnerin im Scheidungstermin mündlich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung Ehegattenunterhalt im Wege der Stufenklage zum Scheidungsverbund einklagte, um so die Scheidung hinauszuzögern Diese Maßnahme der Antragstellerin hätte an sich die Konsequenz gehabt, dass die Scheidung nicht ausgesprochen worden wäre.
Hervorzuheben ist, dass dem Antrag des Antragstellers auf Abtrennung der Unterhaltsklage vom Amtsgericht Günzburg stattgegeben worden ist. Denn das Gericht trennte die Verfahren und sprach die Scheidung aus.
Im Urteil hieß es:
„Die Antragsgegnerin hat mit Schriftsatz vom 06.04.2006 beantragt, die elterliche Sorge für die Kinder … und … auf die Antragsgegnerin zu übertragen. Im Scheidungstermin am 05.03.2006 hat die Antragsgegnerin einen Auskunftsantrag für einen später zu beziffernden Ehegattenunterhalt gestellt. Die Folgesachen elterliche Sorge und Ehegattenunterhalt sind auf Antrag des Antragstellers gem. § 623 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO abzutrennen. Nach dem Gesetzeswortlaut („trennt ab“) steht dem Gericht kein Ermessensspielraum zu. Das gilt auch für den mit dem Antrag auf Abtrennung der Folgesachen elterliche Sorge verbundenen Antrag auf Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt.
Es kann daher festgehalten werden, dass durch genaue Kenntnis der Zivilprozessordnung ein Antrag auf Verzögerung bzw. Verschleppung der Scheidung im Termin durch einen Abtrennungsantrag begegnet und die Verzögerung bzw. Verschleppung verhindert werden kann.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Sven Reissenberger.
Quelle: www.reissenberger.com
Nähere Informationen finden Sie unter www.reissenberger.com auf der Eingangsseite unter aktuellen Entscheidungen mit dem Datum 2008/02/20
Als der Streit um das Sorgerecht plötzlich eskalierte
Günzburg (adl) - Wer ist Täter, wer ist Opfer? Nicht immer lassen sich Schuld und Schaden offensichtlich zuordnen. Insbesondere, wenn eine Tat im Verborgenen begangen wird, wie Sexualdelikte. Da beginnt für die Justiz ein mühsamer Weg der Wahrheitsfindung. So auch im Fall eines angeklagten Oberpfälzers, der von seiner im nördlichen Landkreis lebenden ehemaligen Lebensgefährtin, Mutter seines bei ihm lebenden Kindes, der Vergewaltigung bezichtigt wurde.
Da die Tat bei der Anzeige bereits Jahre zurücklag, keine medizinischen Gutachten oder ärztlichen Diagnosen nach der Tat erstellt wurden, musste sich das Gericht ganz auf die Aussagen der Zeugen und deren Glaubwürdigkeit verlassen.
Intensiv befragt wurde die Belastungszeugin, die die Tat im Herbst angezeigt hatte. Während Verteidiger Peter Grau anhand der Chronologie des Streites und Verhaltensweisen außerhalb des zur Verhandlung stehenden Falls die mangelnde Glaubwürdigkeit der Zeugin zu beweisen suchte, bestand Richter Gisbert Schöler darauf, die Glaubwürdigkeit der Zeugen im gegebenen Fall zu klären.
Erbitterter Streit und eine Anzeige
Hinter dem Vergewaltigungsvorwurf steht offenbar ein erbitterter Streit des ehemaligen Paares, in dem es um das Sorgerecht des gemeinsamen Kindes geht, das von mehreren Ämtern dem Vater zugesprochen wurde. Die Anzeige als Racheakt und taktisches Mittel war für Verteidiger Grau, aber auch für die Mutter der Belastungszeugin, offensichtlich.
Dagegen bestätigte eine mütterliche Freundin der Belastungszeugin deren Anschuldigungen. Allerdings verwickelte sie sich im Laufe der Befragung durch Richter und Verteidiger in Widersprüche, die sich auch bei der Überprüfung ihrer Aussage bei der polizeilichen Vernehmung nicht ausräumen ließen.
Aggression, Gewalt und Beleidigungen
Ganz offensichtlich führte das Paar eine Beziehung, die geprägt war von Aggression und Gewalt. Für Tanja Blessing, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, stand nach fünf Stunden intensiver Zeugenbefragung fest, dass der Angeklagte, der von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht hatte, aufgrund der Zeugenaussagen als der Vergewaltigung überführt ist.
Sie glaubte den Schilderungen der ehemaligen Lebensgefährtin, die ihre Partnerschaft als eine Aneinanderreihung von Schlägen, Beleidigungen und Demütigungen dargestellt hatte und bereits vor der angezeigten Vergewaltigung eine erste stattgefunden habe. Sie forderte deshalb eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, was Vollzug ohne Bewährung bedeutet.
Rechtsanwalt Peter Grau dagegen forderte Freispruch, da die Zeugin in vielfacher Weise ihr Unglaubwürdigkeit demonstriert habe. Nach gut halbstündiger Beratung mit den Schöffen verkündete Richter Gisbert Schöler den Freispruch für den Angeklagten. Als wesentlich für die Entscheidung nannte der Richter Widersprüche in der Zeugenbefragung und die Interessenlage der Belastungszeugin.
Ein so einschneidendes Erlebnis wie eine Vergewaltigung hinterlasse eine deutliche Erinnerung. Wenn sich das Opfer nicht einmal mehr an das Jahr der Tat erinnern könne, führe das zu erheblichen Zweifeln an der Aussage, begründete er. Der Aussage der Mutter, die von ihrer Tochter der Lüge bezichtigt wurde, nichts von der Vergewaltigung erfahren zu haben, schenkte das Gericht Glauben, da eine Mutter eine solche Tat an ihrer Tochter nicht einfach völlig vergessen könnte.
Viele Zweifel an der angezeigten Tat
In die Abwägung des Gerichtes wurde auch die Datierung der Anzeige in Bezug auf den Sorgerechtsstreit, die Aussagen der Belastungszeugin und ihrer mütterlichen Freundin eingebracht, die mit erheblichem Belastungseifer vorgetragen worden sei. Die Zeugenvernehmung habe, so Gisbert Schöler, viele Zweifel an der angezeigten Tat gebracht, was schließlich zum Freispruch des Angeklagten geführt hat. Tanja Blessing als Vertreterin der Anklage äußerte sich nicht dazu, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil annimmt.
Artikel vom 10.03.08
Eine junge Mutter, ihr Baby und die Sache mit den Drogen
Günzburg (adl) - Mit einem blauen Auge davon gekommen ist eine junge Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Günzburg wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen verantworten musste. Drucken
Kokain, Amphetamine und Ecstasy
Bei einer Haussuchung waren geringe Mengen Kokain und große Mengen Amphetamine und Ecstasy gefunden worden. Die 30-Jährige, Mutter eines kleinen Kindes, war zur Tatzeit selbst noch drogenabhängig, habe aber inzwischen jeglichen Drogenkonsum eingestellt und sich freiwillig in ärztliche Behandlung begeben.
Die beiden nachgewiesenen Taten, bei denen sie ihrem Ehemann und dessen Freunden beim gewerbsmäßigen Handel mit Drogen geholfen hatte, räumte die Angeklagte in vollem Umfang ein. Nun will sie alles daran setzen, in ein normales Leben zurückzukehren, versicherte sie dem Gericht. Der Ernst der Lage sei ihr durch einen sechswöchigen Entzug ihres Kindes, das bei den Großeltern untergebracht worden war, nachhaltig bewusstgeworden. Sie wolle alles tun, um ihr Kind behalten zu können.
Das umfassende Geständnis, die tadellose Vergangenheit, ihre Eigeninitiative zur Suchtbekämpfung und die gute Sozialprognose wurden von der Anklagevertretung und vom Gericht gewürdigt.
Verteidiger Hoffmann wies zudem darauf hin, dass die Angeklagte ihren Weg aus der Sucht allein gehen müsse, und keine Unterstützung durch ihren Partner habe, der im Rahmen der Gefängnisstrafe auf Entzug sei.
Harter Stoff in nicht unerheblichen Mengen
Allerdings, stellten Anklägerin Susanne Feist und Richter Gisbert Schöler fest, habe es sich in beiden Tatfällen um erhebliche Mengen harter Drogen gehandelt, so habe die Amphetaminmenge das 13-Fache einer geringen Menge ausgemacht, bei den in Ecstasy vorhandenen Drogen sei die geringe Menge um das Vierfache überschritten worden.
Für Fälle bandenmäßigen Drogenhandels betrage die Strafandrohung für Händler mindestens fünf, für die Beihilfe mindestens zwei Jahre pro Fall, stellte Richter Schöler klar. Dennoch müsse im vorliegenden Fall eine Gesamtschau zu einem anderen Urteil kommen.
Die Strafzumessung muss in Relation zur Strafe der Händler gestellt werden, wodurch sich bei der Angeklagten minder schwere Taten darstellen. Für die drohen aber auch noch jeweils mindestens sechs Monate Haft.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Einzeltaten je zehn Monate, die zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten zusammengezogen und auf eine dreijährige Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollte die Angeklagte 150 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr und den Verzicht auf eine Arbeitsauflage. Hoffmann verwies darauf, dass die Angeklagte zur Tatzeit selbst noch drogenabhängig war und in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Haupttäter stand.
Arbeitsstunden erst, wenn das Kind einen Kindergartenplatz hat
Das Schöffengericht zog sich zu einer kurzen Beratung zurück, nach der Richter Gisbert Schöler das Urteil von einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung und die Ableistung von 150 Arbeitsstunden verkündete. Diese kann die junge Mutter vorerst hinauszögern, bis ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommen hat. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
Artikel vom 28.02.08