Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Herford
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Herford
Auf der Freiheit 7
32052 Herford
Telefon: 05221 / 166-0
Fax: 05221 / 166-112
E-Mail: poststelle@ag-herford.nrw.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Herford (01/2012)
Informationsgehalt: miserabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - streng geheim? Wozu zahlen die Leute in Nordrhein-Westfalen eigentlich Steuern, wenn die Nordrhein-Westfälische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Direktor am Amtsgericht Herford: Bernd Kahre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Herford / Direktor am Amtsgericht Herford (ab 18.06.2001, ..., 2008)
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Herford: Jutta Wietfeld-Rinne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Herford / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Herford (ab 04.03.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.10.1981 als Richterin am Amtsgericht Herford aufgeführt
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Herford eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Das Amtsgericht Herford ist zuständig für die Gemeinden Enger, Herford, Hiddenhausen, Spenge
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Herford - Stadtjugendamt
Jugendamt Landkreis Herford - Kreisjugendamt
Väternotruf Herford
August Mustermann
Musterstraße 1
32052 Herford
Telefon: 05221 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Alea Blöbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Herford (ab 21.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.
Heinrich Bollhorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Herford (ab 30.10.1979, ..., 2008)
Heiko Dieck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Herford (ab 19.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.01.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.
Heinrich Große Beilage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Herford / Familiengericht - Abteilung 14 (ab 19.11.1999, ..., 2009) - Amtsgericht Herford 14 F 419/07 und 14 F 742/07 und OLG Hamm 1 UF 209/07.
Bernd Kahre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Herford / Direktor am Amtsgericht Herford (ab18.06.2001, ..., 2008)
Eberhard Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Herford (ab 17.09.1980, ..., 2008)
Helmut Knöner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Herford / Strafsachen (ab 03.03.1980, ..., 2010) - siehe Pressemeldung unten
Dr. Dieter Kuhlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948 ) - Richter am Amtsgericht Herford (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 12.11.1979 als Richter am Amtsgericht Minden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Minden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Herford aufgeführt.
Swantje Kuper-Stelte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Herford / Familiengericht (ab 17.10.2001, ..., 2008)
Claudia Schonscheck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Herford (ab 16.02.1979, ..., 2008)
Alexandra Sykulla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Herford (ab 06.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.
Jutta Wietfeld-Rinne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Herford / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Herford (ab 04.03.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.10.1981 als Richterin am Amtsgericht Herford aufgeführt
Richter auf Probe:
Judith Warner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin / Amtsgericht Herford (ab , ..., 2005) - ab 02.06.2003 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm
Abteilungen am Familiengericht Herford:
1 F -
2 F -
3 F -
...
14 F - Heinrich Große Beilage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Herford / Familiengericht - Abteilung 14 (ab 19.11.1999, ..., 2009) - Amtsgericht Herford 14 F 419/07 und 14 F 742/07 und OLG Hamm 1 UF 209/07.
14 F 167/06 Amtsgericht Herford: „Festsetzung von Zwangsgeld gegen umgangsboykottierende Mutter
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Herford tätig:
Gerburg Koltzsch (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Herford / Familiengericht (ab 29.08.1976, ..., 2004)
Saskia Schreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Bünde (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Herford aufgeführt.
Peter von Stebut (geb. 13.03.1934) - Richter am Amtsgericht Herford / Familiengericht (ab 15.04.1969, ..., 1990)
Jürgen Vorndamm (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Herford (ab 14.04.1976, ..., 2002)
Klaus-Dieter Schubmann-Wagner (geb. 17.11.1950) - Richter am Amtsgericht Herford / Direktor am Amtsgericht Herford (ab , ..., 2008) - vorher ab 12.01.1984 Richter am Amtsgericht Bielefeld / KammerReport Hamm 5/2002: Rechtsanwaltskammer. Neuer Staatssekretär im Justizministerium des Landes NRW ist Herr Dieter Schubmann-Wagner, dessen Vorgänger, Herr Dr. Christian Dästner, im Oktober dieses Jahres leider verstorben ist. Herr Dieter Schubmann-Wagner, geboren am 17. November 1950 in Herford, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er begann seine juristische Laufbahn im Jahre 1979 als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, war Richter am Amtsgericht Bielefeld und Direktor am Amtsgericht Herford, sodann Referatsleiter in der Vertretung des Landes NRW beim Bund und zuletzt als Staatssekretär im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig. - http://209.85.129.132/search?q=cache:ECMNvTgfhlYJ:www.westfaelische-notarkammer.de/seiten/fach/kammerreporte/KR_02_5/Kammerreport05_02.pdf+Karin+Gabriel+(Jg.+1959)+-+Richterin+am+Amtsgericht+Tecklenburg+/+Direktorin+am+Amtsgericht+Tecklenburg&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de&client=firefox-a
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Herford (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Herford für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Herford (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
DRK Mehrgenerationenhaus Alte Schule Ottelau
Marienburger Str. 10
32049 Herford
Telefon: 05221 / 2758679
E-Mail: info@drk-herford.de
Internet: http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/herford
Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Schuldner- und Insolvenzberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung
Beratung bei Trennung und Scheidung
Berliner Str. 10
32052 Herford
Telefon: 05221 / 1037-0
E-Mail: skf-herford@teleos-web.de
Internet:
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Angebote: Familienberatung, Lebensberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Sozialberatung, Beratung für psychisch Kranke, Gruppenarbeit, Beratung für Kinder und Jugendliche
Ehe- und Lebensberatung e.V.
Elverdisser Str. 4
32052 Herford
Telefon: 05221 / 2760376
E-Mail: herford@ehe-und-lebensberatung.de
Internet: http://www.ehe-und-lebensberatung.de
Träger:
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Waisenhausstr. 1
32052 Herford
Telefon: 05221 / 86747
E-Mail: info@kinderschutzbund-herford.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-herford.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadt Herford Abteilung Jugend Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Auf der Freiheit 23
32052 Herford
Telefon: 05221 / 189-731
E-Mail:
Internet: http://www.herford.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Amtshausstraße 4
32051 Herford
E-Mail: erziehungsberatungsstelle@kreis-herford.de
Internet: http://www.kreis-herford.de
Träger: Landkreis
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung
Mitarbeiter/in: Monika Decke (ab , ..., 2009)
Verfahrensbeistände:
Reinhard Prenzlow
Hannover/Garbsen
Jahrgang 1951
Gymnasiallehrer, Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger und Einzelvormund
11.09.2010: Vorsitzender Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V. - http://verfahrensbeistand-bag.de
Mitarbeit beim Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Hannover e.V. - www.lernende-regionen.info/dlr/dokumente/p_125/Zeitung.pdf?PHPSESSID=f5ff
Bestellung am Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Herford
Bestellung am Amtsgericht Herford durch Richterin Koltzsch (2003)
Untätigkeitsbeschwerde 14 F 543/02 Amtsgericht Herford / 1 WF 128/05 Oberlandesgericht Hamm (Stratmann, Meißner, Becker)
Rechtsanwälte:
Astrid Kaufhold
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin BAFM
Immanuelstr. 14
32427 Minden
Telefon: 0571 / 39 829 - 27
Fax: 0571 / 39 829 - 10
E-Mail: ak@kaufhold-minden.de
Homepage: www.mediation-minden.de
Mechthild Bajohr
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin BAFM
Altstädter Kirchstr. 14
33602 Bielefeld
Tel: 0521 / 17 05 30
Fax: 0521 / 683 88
E-Mail: buero@robbers-bajohr.de
Homepage: www.mechthildbajohr-mediation.de
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin & Mediatorin, Fachanwältin für Sozialrecht
Turnerstr. 49
33602 Bielefeld
Tel: 0521 / 55 77 117
Fax: 0521 / 55 77 116
E-Mail: suemenicht@recht-und-friedlich.de
Homepage: www.recht-und-friedlich.de
Mechthild Stockmeier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht
Mediatorin BAFM
Lannerstr. 29
33647 Bielefeld
Tel: 0521/4329009
Fax: 0521/4329011
E-Mail: info@mstockmeier.de
Homepage: www.mstockmeier.de
Alois Wasser
Rechtsanwalt
Kreuzstr. 1
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 /8 75 05 15
Fax: 0521 /8 75 05 25
E-M-Mail: rawasser@gmx.de
Internet: http://www.rawasser.de
Gutachter:
Wilhelm G. van Lueck
Diplom-Psychologe
Erphostr. 40, 48145 Münster.
soll mit Briefkopf der GWG "Gesellschaft wissenschaftlicher Gerichts- und Rechtspsychologie" arbeiten (2005)
Tätig u.a. für Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Münster, Amtsgericht Warendorf, Amtsgericht Herford
Anne Marie Müller
Diplom- Psychologin
Institut GIB (Offe & Co)
Beauftragung am Amtsgericht Bielefeld, Amtsgericht Herford
(2007)
Prof. Dr. Burkhard Schade
Institut für Forensische Psychologie Dortmund
44357 Dortmund
tätig gewesen u.a. für Amtsgericht Herford, Amtsgericht Recklinghausen
Bestellung am Amtsgericht Herford durch Richterin Koltzsch (2003)
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Richter vermutet Abzocke hinter Radarfallen: Massenfreispruch für Raser
Richter Helmut Knöner aus Herford reicht es: Seit letzter Woche hat er mehr als 40 vermeintliche Temposünder freigesprochen. Aus gutem Grund, wie er findet.
Seit einigen Tagen haben vermeintliche Raser im Gerichtssaal von Helmut Knöner gute Karten: Der Herforder Richter hat in der vergangenen Woche alle Autofahrer freigesprochen, denen mit einem Blitzerbild oder dem Ergebnis einer Lasermessung zu schnelles Fahren vorgeworfen wurde. Mehr als 40 Autofahrer müssen deshalb dank Knöner ihren Bußgeldbescheid nicht bezahlen. Und Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bekommen sie ebenfalls nicht. Zumindest vorerst.
Geht es um Sicherheit oder ums Geld verdienen?
Der Grund für den ungewöhnlichen Massenfreispruch: Helmut Knöner findet, dass auf Deutschlands Straßen hauptsächlich geblitzt wird, um Geld in die Stadtkassen zu spülen. Und nicht - wie eigentlich vorgesehen - um für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. „Es geht um die Frage, ob nicht möglicherweise die ganzen Anlagen aufgestellt werden, um Planstellen zu sichern und Geld zu verdienen", sagt Knöner zu stern TV. Und: "Das wäre nicht in Ordnung."
Ob die von Knöner freigesprochenen vermeintlichen Temposünder tatsächlich straffrei davon kommen, ist allerdings noch ungewiss: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir kannten so einen Fall noch nicht", sagt ein Behördensprecher. Knöner sieht dem eher gelassen entgegen: Bis zu einer Prüfung werde noch viel Zeit vergehen. "Ich kenne doch mein Oberlandesgericht", sagt er.
Wie der Herforder Richter überhaupt auf die Idee für seine Freispruchserie gekommen ist? Zum Nachdenken angeregt haben ihn die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Vor etwa einem Jahr hatte ein Autofahrer in Karlsruhe gegen eine verdeckte Videoüberwachung, die mit einem Bußgeldbescheid endete, geklagt. Er finde, dass dadurch sein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt werde, argumentierte der Autofahrer. Die Verfassungsrichter gaben ihm zunächst Recht, präzisierten ihr Urteil im Juli und August dieses Jahres aber in zwei Folgeurteilen. Danach sind Foto- und Videoaufnahmen dann rechtmäßig, wenn sie der Sicherheit im Straßenverkehr - und damit dem Schutz der Allgemeinheit - dienen.
Künftig Kontrollmöglichkeiten schaffen
Helmut Knöner ist mit dieser Begründung nicht zufrieden. Denn: Seiner Meinung nach haben die Verfassungsrichter in ihren Entscheidungen einen wichtigen Aspekt nicht berücksichtigt: "Zu der Frage, ob mit diesen Maßnahmen sehr viel Geld verdient wird - jedes Jahr mehrere hundert Millionen -, hat sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht geäußert", sagt er.
"Die Verfassungsrichter sprechen von Verkehrssicherheit, aber die Frage ist: Geht es um Verkehrssicherheit oder ganz was anderes?" Knöner möchte deshalb, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Thema beschäftigt. Denn: Es sei wichtig, künftig eine Kontrollmöglichkeit zu schaffen, um sicherzustellen, "dass es wirklich um Verkehrssicherheit geht - und nicht in erster Linie ums Geld verdienen." Es müsste verbindliche Regeln geben, wann, wo und mit welchen Geräten geblitzt werden dürfe. Das sei bislang in vielen Fällen unklar.
ADAC: Regelung wäre "Freibrief" für Raser
Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht beim ADAC, Markus Schäpe, sieht das anders: "Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar", sagt er. Eine solche Regelung würde Rasern einen "Freibrief" ausstellen, da Verkehrsteilnehmer auf nicht festgelegten Strecken auch nicht geblitzt werden dürften. Insgesamt ginge die Ankündigung von Blitzern zulasten der Sicherheit.
Für Richter Helmut Knöner sind seine massenhaften Freisprüche kein "Freibrief" für Raser - sondern eine Möglichkeit, um das Millionen-Geschäft mit Bußgeldbescheiden zum Thema zu machen und in ein juristisches Gerüst zu packen. "Ich bin gespannt, was andere dazu sagen werden", sagt der Herforder Richter. Bis es soweit ist, werden viele vermeintliche Temposünder in Körners Gerichtssaal wohl auch weiterhin mit einem Freispruch rechnen können.
10. November 2010
14.07.2009 | Antifaschismus
Freispruch für Keunecke: Signalwirkung für Flüchtlingshelfer
"Menschenwürde schien ihm wichtiger als das Ausländergesetz"
Die Berufung des Herforder Friedensaktivisten B. Keunecke vor dem Bielefelder Landgericht am 13.7.2009 war erfolgreich. Die Strafkammer erkannte auf Freispruch und verwarf das erstinstanzliche Urteil des Herforder Amtsgerichts (vom 8.12.2008), in dem Keunecke zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt einer politisch verfolgten kurdischen Frau verurteilt wurde.
Dem Freispruch ging eine dreistündige Verhandlung voraus, in der der 47-jährige Pfarrer vor den rund 70 solidarischen Unterstützern eins ums andere mal seine humanitären Beweggründe für seine Hilfeleistung schilderte. Insbesondere stellte Keunecke klar: "Es geht nicht nur um mich, sondern um viele andere Flüchtlingshelfer, die in Not geratenen Menschen helfen." Damit traf er ins Mark der von der Staatsanwaltschaft getriebenen Anklage, die eine positive, im Sinne der Verteidigung stehende Grundsatzentscheidung fürchtete und jedes noch so geschmacklose Argument dagegen ins Feld führte. Ohne Skrupel kritisierte die Staatsanwaltschaft das "angemaßte" Selbstverständnis Keuneckes über den Inhalt des Menschenwürdegrundsatzes und verglich dieses Verhalten mit dem eines Nazis, der den Holocaust leugnet und sich durch die grundrechtlich verfasste Meinungsfreiheit gerechtfertigt fühlt.
Zu guter Letzt empörte sich die Staatsanwaltschaft nochmals über Keuneckes Einstellung mit den Worten: "Mir scheint es, dass ihm die Menschenwürde wichtiger sei als das Ausländergesetz". Wir jedenfalls hoffen dies inständig und glauben bereits im ersten Rechtszug vernommen zu haben, dass Keunecke darüber hinaus das Asylgesetz insgesamt in Frage gestellt hat - zu Recht!
Kein Mensch ist illegal - Bleiberecht überall!
Update 15.7.2009:
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Im Rahmen dessen wird das Urteil auf formelle Verfahrensfehler geprüft.
http://www.genugistgenug.net/index.php?hauptseite=228
05.12.2008 | Antifaschismus
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Pfarrer Keunecke trotzt Verurteilung
Standhaft für die Menschlichkeit
Am gestrigen Tag wurde das Hauptverfahren gegen den Friedensaktivisten Berthold Keunecke eröffnet. Nach vierstündiger Verhandlung sprach das Amtsgericht Herford den Gemeindepfarrer von dem Vorwurf der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf der letztjährigen Demonstration gegen den Naziaufmarsch frei. Den vom Anwalt Keunecke’s geforderten Freispruch von der Anklage wegen Beihilfe zum „illegalen“ Aufenthalt verwehrte ihm der Richter allerdings und verurteilte B. Keunecke zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro.
"Kein Mensch ist illegal!" schallte es durch den überfüllten Gerichtssaal, als der Richter sein Urteil gegen den Pfarrer verkündete. Einige Besucher protestierten kurze Zeit und verließen demonstrativ den Gerichtssaal. In einem Schauspiel eigener Art ging der Richter mit einer ausgesprochen ausgefeilten Rhetorik auf die umfangreichen Ausführungen Keunecke’s zu seinen "von Menschlichkeit" geprägten Motiven ein – konnte und wollte aber im Ergebnis diesen humanitären Gesichtspunkten nichts abgewinnen und erklärte im folgenden lapidar, dass die "Buchstaben des Gesetzes" erfüllt seien.
Demgegenüber stellte B. Keunecke seine Solidarität unter Beweis, indem er mehrmals auf die menschenunwürdigen Lebensverhältnisse von Flüchtigen aufmerksam machte und das Asylgesetz der BRD infrage stellte. Mit den Worten "Menschen können nicht illegal sein" konterte er den von der Staatsanwältin und dem Richter gemachten Vorwurf der Illegalität des Aufenthalts der kurdischen Familie. Auch das Angebot des Richters, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer Geldstrafe von 800 Euro beizulegen, lehnte Keunecke wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" ab. Er akzeptierte keinerlei Kompromisse in der Sache und stellte die prinzipielle Frage, ob eine Hilfeleistung gegenüber in Not geratenen Menschen überhaupt als Straftat bewertet werden kann.
An diesem Tag ging der Gemeindepfarrer nicht nur als moralischer, sondern auch als politischer Sieger aus dem Prozess hervor. Aber auch in rechtlicher Hinsicht machte das Schlussplädoyer des Anwalts Sebastian Nickel (Bielefeld) Hoffnung auf einen Freispruch in der nächsten Instanz. Denn so eindeutig, wie der Richter die rechtliche Lage bewertete, ist die Angelegenheit in den Augen des Verteidigers nicht. Doch auch wenn das Berufungsgericht an der Entscheidung des Amtsgerichts nicht abweichen sollte, hat B. Keunecke mit seiner Standhaftigkeit deutliche Signale gesetzt: Keunecke stellt sich weiterhin quer!
http://www.genugistgenug.net/index.php?hauptseite=219
Geschwindigkeitsmessung per Laser kein Beweis
veröffentlicht 24.09.2008 11:25
Ein Richter am Amtsgericht Herford könnte jetzt ein folgenschweres Urteil in Sachen Geschwindigkeitsmessung per "Laserpistole" gefällt haben. Im besagten Fall ging es um einen Autofahrer, der angeblich in einer Tempo-30-Zone mit 51 km/h gemessen wurde.
Helmut Knöner (60) ist seit 31 Jahren Richter am Amtsgericht Herford. Er hat in all den Jahren Diebe verurteilt, Betrüger, Kneipenschläger und immer wieder Verkehrsteilnehmer, die es eiliger hatten, als es die Straßenverkehrsordnung erlaubte. Einen 60-jährigen Handelsvertreter aus Bad Oeynhausen sprach Knöner dagegen frei. Zwei Polizeibeamten hatten den Mann mit einer Laserpistole in einer verkehrsberuhigten Zone erwischt.
21 Kilometer zu schnell
30 Stundenkilometer waren dort erlaubt, 51 soll der VW laut Lasermessung gefahren sein. Dafür hätte der Fahrer 50 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei kassieren sollen. Doch der Autofahrer zog gegen den Bescheid zu Gericht und Richter Helmut Knöner gab ihm Recht.
Es sei nämlich nicht auszuschließen, dass die Polizisten irrtümlich einen leicht versetzt zu dem VW fahrenden Wagen angepeilt und so Messergebnisse für ein anderes Fahrzeug erhalten hätten. Das hatte ein Gutachter bestätigt, der von der Verteidigung eingeschaltet worden war. Der Beschuldigte hatte während der Hauptverhandlung ausgesagt, nicht er, sondern ein vor ihm fahrendes Fahrzeug sei am fraglichen Tag zu schnell unterwegs gewesen.
Die als Zeugen geladenen Polizisten beteuerten allerdings, korrekt gemessen zu haben. Doch Knöner entschied im Zweifel für den Angeklagten. Gleichzeitig kündigte er an, bei ähnlicher Sachlage künftig vermeintliche Temposünder freizusprechen. Die Polizei, so fordert der Jurist, solle mit Hilfe einer Digitalkamera nachweisen, dass ihre Laserpistolen auch wirklich den Richtigen erwischt haben.
20.000 Euro pro Stück
Technisch ist das bereits möglich. Die Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) hat Lasermessgeräte zugelassen, die mit Kameras gekoppelt sind. Sie kosten zwischen 15.000und 20.000 Euro pro Stück. Nur ein Drittel so teuer sind Geräte ohne Kamera, von denen über 600 seit drei Jahren in NRW im Einsatz sind. Auch sie hätten eine PTB-Zulassung, betonte das Innenministerium in Düsseldorf und schloss: „Wir sehen nach dem Urteil keinen Handlungsbedarf.”
Der könnte aber kommen, wenn das Beispiel Knöners Schule macht. Der Herforder Richter hat unter Juristen einen Ruf als Bohrer harter Bretter. 16 Jahre lang prozessierte er um ein bundesweites Jugendstrafvollzugs-Gesetz, das Mindeststandards für Jugendgefängnisse festlegte, bis ihm das Bundesverfassungsgericht Recht gab. Zudem genießt sein Anliegen unter Richtern Sympathien. Landauf landab werden Gerichte mit Einsprüchen von Rechtsanwälten überschwemmt, die angeblich zu Unrecht belangte Tempo-Sünder vertreten.
Knöner: „Von 1200 Bußgeldverfahren, die wir pro Jahr am Amtsgericht verhandeln, geht es in 300 Fällen um Lasermessungen. 75 davon sind tatsächlich strittig.” Die Fälle kosten nicht nur die Zeit der Richter, sondern auch die der Polizisten, die jeweils als Zeugen aussagen müssen. Zudem fielen, so Knöner, Gutachterkosten in Höhe von 1000 bis 1500 Euro pro Verfahren an. „All das wäre nicht nötig, wenn das Beweissicherungsverfahren genau so sicher wäre, wie etwa der Videobeweis beim Hinterherfahren auf der Autobahn”, betont der Herforder Jurist.
Technisch ausgereift
Technisch gilt die Messung mit der Laserpistole allerdings als ausgereift. Das bestätigt auch Gutachter Dieter Rachel, dessen Expertisen schon zahlreiche Autofahrer vor einem Bußgeld bewahrt haben. „Das Problem ist, dass es gute Messbeamte und weniger gute gibt”, sagt der Ingenieur. Rund 20 Prozent der Messungen, deren Ergebnisse von Autofahrern beanstandet werden, müssten nach seinen Erfahrungen korrigiert werden. Meist seien die Bedienungsanleitungen nicht exakt eingehalten worden. Die Gewerkschaft der Polizei reagierte auf das Urteil Knöners pikiert. Ihr NRW-Vorsitzender Frank Richter empörte sich, dass Knöner mit seinem Urteil Polizisten unrechtmäßiges Handeln unterstellt habe.
Dagegen sieht sich der ADAC in seiner Haltung bestätigt. „Ein solches Beweisverfahren wie bei der Lasermessung würde bei einem Strafverfahren von jedem Verteidiger zerpflückt”, sagt ADAC-Experte Maximilian Maurer. Bei von unserer Zeitung befragten Amtsrichtern fällt das Urteil hingegen zwiespältig aus. „Die Verfahren wegen Bußgeldsachen sind für Polizei und Justiz ein Ärgernis und kaum noch zu bewältigen”, bestätigt etwa Norbert Braun, Direktor des Amtsgerichts Mettmann. Die Ankündigung, mögliche Temposünder künftig ohne Fotobeweis freizusprechen, grenze allerdings an Rechtsbeugung.
Viel Widerspruch
Auch Richter Martin Laux aus Kleve widerspricht seinem Herforder Kollegen: „Ein Foto mag ja sinnvoll sein, wenn ein Polizist seine Messung aber überzeugend darlegt, ist das auch ein Beweis.”
Knöner weiß, dass sein Urteil in einer höheren Instanz gekippt werden könnte. Beirren lässt er sich davon nicht: „Letztlich will ich mit meinem Urteil ein politisches Signal setzen.”
http://www.extremnews.com/nachrichten/vermischtes/56f123681875a1
Festsetzung von Zwangsgeld gegen umgangsboykottierende Mutter
14 F 167/06 Amtsgericht Herford
Beschluss
In der Familiensache
des Herrn K. Antragstellers
gegen
die Frau A. Antragsgegnerin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. R, 33602 Bielefeld
Gegen die Antragsgegnerin wird wegen Verstoßes gegen die im Beschluss vom 01.02.2006 (Amtsgericht Herford 14 F 543/02) getroffene Umgangsrechtsregelung ein Zwangsgeld von 5.000,00 € festgesetzt.
Für den Fall der erneuten Zuwiderhandlung gegen den Beschluss vom 01.02.2006 wird der Antragsgegnerin die Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von
bis zu 25.000,00 € angedroht.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe:
Mit Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 01.02.2006 sind begleitete Umgangskontakte angeordnet worden. Die begleiteten Umgangskontakte sollen beim Kreisjugendamt Herford stattfinden. Ein erster Termin am 23.02.2006 sollte ohne Beteiligung des Kindesvaters stattfinden, um das Kind auf die Umgangskontakte vorzubereiten. Die regelmäßigen Umgangskontakte sollten am 02.03.2006 beginnen.
Entgegen der Verpflichtung aus dem Beschluss vom 01.02.2006 hat die Kindesmutter das Kind am 23.02.2006 und am 02.03.2006 nicht zu Kreisjugendamt Herford gebracht. Die Kindesmutter hat damit gegen die Umgangsregelung verstoßen.
Der Verstoß gegen die Umgangsregelung erfolgte schuldhaft. Die Kindesmutter kann sich nicht darauf berufen, dass die begleiteten Umgangskontakte mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sind. Die Umgangskontakte sollen durch das Jugendamt vorbereitet und begleitet werden. Die Anordnung von begleiteten Umgangskontakten war das Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Recht des Kindesvaters und des Kindes auf Ausübung des Umgangsrechts und der Sorge der Kindesmutter wegen der von ihr befürchteten Gefährdung des Kindeswohls. Die vom Gericht getroffene
Entscheidung hat die Kindesmutter zu akzeptieren. Der Umstand, dass die Kindesmutter mit der gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, ändert nichts daran, dass die Entscheidung auch für die Kindesmutter bindend ist.
Die Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes beruht auf § 33 FGG. Es ist insbesondere berücksichtigt worden, dass es sich um das erste Zwangsgeld handelt, welches wegen der Nichteinhaltung der mit Beschluss vom 01.02.2006 getroffenen Umgangsregelung festgesetzt worden ist. Fall die Festsetzung weiterer Zwangsgelder erforderlich wird, können diese durchaus höher ausfallen.
Die Kostenentscheidung folgt ebenfalls aus § 33 FGG.
Herford, 20.03.2006
große Beilage
Richter am Amtsgericht
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss
1 WF 89/06 OLG Hamm
14 F 167/06 AG Herford
In der Familiensache
der Frau H. - Antragsgegnerin u. Beschwerdeführerin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. R.33602
Bielefeld
gegen
Herrn K. - Antragsteller und Beschwerdeführer
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte F u. Partner
weitere Beteiligte: Kreisjugendamt Herford
hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28.03.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herford vom 20.03.2006 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Andexer, den Richter am Oberlandesgericht Stratmann und die Richterin am Oberlandesgericht Becker am 24.April 2006
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die gemäß §§ 33, 19 20 FGG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses und insbesondere die zutreffenden Gründe des Nichtabhilfebeschlusses wird verwiesen. Auch die Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes erscheint angesichts der Stärke des auf Missachtung des Umgangsregelung gerichteten Willens der Antragsgegnerin erforderlich.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
gez. Unterschriften: Andexer Stratmann Becker
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2005 09:04
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Herford
Guten Morgen,
zur Information: habe inzwischen (06.05.2005) eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde beim OLG Hamm, gegen die Untätigkeit des AG Herford, Familiengericht, 14 F eingelegt.
Az OLG Hamm:1 WF 128/05, Beschluss vom 14.06.2005:
"Mit Schriftsatz vom 29.09.2004 rügte er die Untätigkeit des Gerichts und bittet, unverzüglich über seine Anträge, auch im Wege einer einstweiligen Anordnung, zu entscheiden oder Hinderungsgründe mitzuteilen.
Über den Antrag des Kindesvaters vom 24.06.2004 hätte das Amtsgericht entscheiden müssen. Dass es das bis heute nicht getan hat, begründet den Vorwurf der Untätigkeit"
Wäre mit einer Veröffentlichung meiner Email-Adresse einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
W. Klausing