Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Moers

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Moers 

Haagstraße 7

47441 Moers

 

 

Telefon: 02841 / 1806-0

Fax: 02841 / 1806-3014

 

E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de

Internet: www.ag-moers.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Moers (01/2010)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - www.ag-moers.nrw.de/wir_ueber_uns/Geschaeftsverteilungsplan/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Kleve

Oberlandesgericht Düsseldorf

 

 

Direktorin am Amtsgericht Moers: Angela Glatz-Büscher (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Moers / Direktorin am Amtsgericht Moers (ab 01.11.2007, .., 2010) - zuerst in Wuppertal. Ab 1994 Richterin am Amtsgericht Remscheid. Ab 1999 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 unter dem Namen Angela Glatz als Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Vom 31.01.2005 bis 31.10.2007 Direktorin am Amtsgericht Geldern - verheiratet mit Dr. Wolfgang Büscher (Jg. 1952) - Richter am Bundesgerichtshof?

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Moers: 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Moers 13 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Moers ist zuständig für die Gebiete der Städte Moers und Neukirchen-Vluyn, in Haftsachen, Schöffengerichtssachen und Jugendschöffengerichtssachen auch für den Bezirk des Amtsgerichts Rheinberg. Das Amtsgericht Rheinberg bearbeitet hingegen die Landwirtschaftssachen auch aus dem Bezirk des Amtsgerichts Moers.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Moers - Stadtjugendamt

Jugendamt Landkreis Wesel

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Karin Boekstegen (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Moers (ab , ..., 1988, ..., 2010)

Angela Glatz-Büscher (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Moers / Direktorin am Amtsgericht Moers (ab 01.11.2007, .., 2010) - zuerst in Wuppertal. Ab 1994 Richterin am Amtsgericht Remscheid. Ab 1999 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 unter dem Namen Angela Glatz als Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Vom 31.01.2005 bis 31.10.2007 Direktorin am Amtsgericht Geldern - verheiratet mit Dr. Wolfgang Büscher (Jg. 1952) - Richter am Bundesgerichtshof?

Thomas Hubert (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Moers (ab , ..., 2007, ..., 2010) - vorher ab 19.11.1999 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. 2007: Vorsitzender des Richterrats am Amtsgericht Moers 

Heike Kersting (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Moers (ab 05.01.2001, ..., 2010) - 2009: Familiengericht - Abteilung 481 

Sandra Klusmann (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 481 (ab 30.05.2005, ..., 2010)

Reiner Lindemann (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Moers (ab 30.12.1983, ..., 2010) - Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW - siehe unten

Uwe Malzen (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Moers (ab , ..., 2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1991 als Richter am Amtsgericht Kleve aufgeführt.

Per Eirik Martiensen (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 472 (ab 03.06.2003, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt.

Ariane Muhm-Kritzen (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 490 (ab 26.06.1998, ..., 2010)

Sebastian Ostermann (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Kleve (ab 12.07.2007, ..., 2010) - 2009: Abordnung an das Amtsgericht Geldern. 2010: Abordnung an das Amtsgericht Moers

Josefa Scheidt (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Moers (ab 06.02.1956, ..., 2010)

Peter Schminke (geb. ) - Richter am Amtsgericht Moers (ab , ..., 1988, ..., 2010)

 

 

Richter auf Probe:

Franke - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab , ..., 2010) - 2010 abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Moers

 

 

Abteilungen am Familiengericht Moers:

472 F - Per Eirik Martiensen (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 472 (ab 03.06.2003, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt.

481 F - Sandra Klusmann (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 481 (ab 30.05.2005, ..., 2010)

490 F - Ariane Muhm-Kritzen (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Moers / Familiengericht - Abteilung 490 (ab 26.06.1998, ..., 2010)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Moers tätig:

Helmut Baaken (geb. ) - Richter am Amtsgericht Kempen / Familiengericht (ab , ..., 2002) - war im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Amtsgericht Moers aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Amtsgericht Kempen aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Maren Bennera (Jg. 1974) - Richterin am Amtsgericht Moers (ab 15.12.2003, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Görtz eingetragen. Namenwechsel vermutlich wegen Heirat. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Ehemals Familiengericht - Abteilung 472

Christoph Hommel (Jg. 1967) - Richter am Amtsgericht Moers (ab 18.11.1999, ..., 2002) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.11.1999 als Richter am Amtsgericht Moers aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Klaus Peter Hommel (geb. 10.09.1952) - Richter am Amtsgericht Kleve / Direktor am Amtsgericht Kleve (ab 06/2004, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.06.1982 als Richter am Landgericht Kleve aufgeführt. Richter am Amtsgericht Moers und Geldern. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1995 als Direktor am Amtsgericht Geldern aufgeführt.

Reiner Klinkenberg (Jg. 1947) - weiterer Aufsichtführender Richter am Amtsgericht Duisburg (ab , ..., 2010) - vorher ab 10.06.1978 Richter am Amtsgericht Moers - 2009: Präsidium

Dr. Frank Klinkhammer (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 13.03.2008, ..., 2008) - vorher ab 1990 Richter am Landgericht Kleve. Danach Richter am Amtsgericht Moers - Zivil- und Familienrecht. Ab 30.12.1999 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf zuletzt als stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 3. Senat für Familiensachen - FamRZ 16/2006

Theresia Kohler (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Moers / Familiengericht (ab 16.08.1991, ..., 2008)

Klaus Wilhelm Krichel (geb. 1950 in Repelen) - Richter am Amtsgericht Geldern / Familiengericht - Abteilung 27 / Direktor am Amtsgericht Geldern (ab 29.04.2008, ..., 2009) - 1978 in Kleve zum Richter ernannt. Tätig als Richter am Landgericht Kleve. Ab 29.04.1994 Richter am Amtsgericht Moers. 1988 bis 1991 abgeordnet an das Justizministerium Nordrhein-Westfalen. Ab April 1991 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kleve. Danach stellvertretender Direktor und Richter am Amtsgericht Moers - Familiengericht.

Stefan Leupertz (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 13.03.2008, ..., 2008) - zuerst Richter an den Amtsgerichten Kleve, Geldern und Moers. Ab 27.07.2000 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf - zuletzt als stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 5. Zivilsenat - Bausachen

Irmgard Meininger (Jg. 1947) - Richterin am Amtsgericht Moers (ab 04.12.1984, ..., 2002)

Wolf Volkmer (geb. 1942 in Münster) - Richter am Amtsgericht Moers / Direktor am Amtsgericht Moers (ab 01.02.1988, ..., 31.10.2007) - nach 1972 richterlicher Dienst beim Landgericht Düsseldorf. Ab 1975 Richter am  Landgericht Düsseldorf. Ab 1978 Richter am Amtsgericht Düsseldorf. Ab 01.07.1985 Direktor am Amtsgericht Kleve. Ab 01.02.1988 Direktor am Amtsgericht Moers - Vorsitzender des Schöffengerichts.

 

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

Herr Mustermann - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Moers (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Herr Mustermann - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Moers für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

Herr Mustermann - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Moers (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Familien- und Jugendberatung in Moers

Träger: Diakonisches Werk

Gabelsbergerstraße 2

47441 Moers

Telefon: 02841/100 150

www.kirche-moers.de/h/0600.php?id=5_1_1009

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

Rechtsanwälte:

Kerstin Jensen

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht / Mediatorin

Hülser Markt 12

47839 Krefeld

 

Tel. 02151 / 730035

Fax 02151 / 731819

mobil in Notfällen 0176 / 27383899

Email KJensenRAin@aol.com

Kompetente und engagierte fachanwaltliche Beratung und Interessenvertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Scheidung und Trennung.

Fair Play statt Rosenkrieg - im Sinne der gemeinsamen Kinder!

Alternativ auch Mediation möglich.

 

Gutachter:

Hendrik Heetfeld

Diplom-Psychologe

47608 Geldern

Der Diplom-Psychologe Hendrik Heetfeld unterstützt als Gutachter Anträge einer Mutter auf Entzug des elterlichen Sorgerechtes des Vaters. Herr Heetfeld wird daher vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Moers durch Richterin Muhm-Kritzen (2004)

 

 

Soner Tunar

Diplom-Psychologe 

Anschrift 1:

Kalklage 10

37077 Göttingen

Anschrift 2:

Rechtspsychologische Praxis in Duisburg

Sonnenwall 48, 47051 Duisburg

Gemeinsam mit Diplom-Psychologin Andrea Rasch

Weitere Anschriften soll es in Hannover und Hamburg geben (2007)

http://soner-tuna.de/buero/person.htm

Bestellung am Landgericht Duisburg zum allgemein beeidigten Sachverständigen für Psychologie und Ethnopsychologie für das Land Nordrhein Westfalen (2000)

Beauftragung am Amtsgericht Moers

Beauftragung am Amtsgericht Moers durch Richterin Muhm-Kritzen (2007)

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

Väter helfen Vätern e.V.

Geschäftsstelle 

(02841) 8 85 56 62 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr 

(02841) 4 80 24 43 ausserhalb der Geschäftszeiten

www.vaeter-helfen-vaetern.de

 

 

Links:

 


 

 

Amtsrichter wollen für mehr Geld klagen

Donnerstag, 07. Mai 2009 17.51 Uhr

Mülheim/Ruhr (dpa/lnw) - Die Amtsrichter Nordrhein-Westfalens fordern mehr Geld. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW bereitet Klagen für eine «amtsangemessene Besoldung» an vier Verwaltungsgerichten vor. Dies sagte der Vorsitzende Reiner Lindemann der Deutschen Presse-Agentur dpa nach dem Amtsrichtertag in Mülheim an der Ruhr. Im Vergleich zu qualifizierten Rechtsanwälten und Juristen in der freien Wirtschaft seien Amtsrichter viel geringer besoldet. Nach einem Gutachten der Unternehmensberatung Kienbaum verdiene ein 37-jähriger Richter ohne Kinder rund 48 000 Euro pro Jahr, während in Kanzleien um die 80 000 Euro gezahlt würden.

[Stadthalle Mülheim/Ruhr]: Theodor-Heuss-Platz 1, Mülheim/Ruhr

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_08052/index.php

 

 

 


 

 

Familienvater plünderte Elektronik-Lager - zwei Jahre Haft

Dienstag, 13. Januar 2009 16.42 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Um sein Eigenheim abzubezahlen, hat ein Familienvater zwei Jahre lang das Elektrogeräte-Lager seines Arbeitgebers geplündert. Der Lagerarbeiter stahl Unterhaltungselektronik im Wert von 150 000 Euro und verkaufte sie über eine Internet-Auktionsbörse. Das Amtsgericht in Moers verurteilte den nicht vorbestraften 46-Jährigen am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er einen Teil des Schadens bereits beglichen hatte. Zudem habe ihm das Unternehmen mit seltenen Kontrollen das Stehlen leicht gemacht.

 

 


 

 

 

 

Bauarbeiter dürfen Bart tragen, Richter und Staatsanwälte dürfen sich die Hosen mit der Kneifzange anziehen. 

 

 

29. August 2008

AG Moers - 804 Js 540/06 A, vom 25.08.2008

Unterhaltspflichtverletzung - Zur Beweiserhebung durch die Staatsanwaltschaft

Immer wieder werden insbesondere Väter nicht nur - mit Hilfe staatlicher Willkür - von ihren Kindern getrennt, ...

 ... könnt ihr beispielhaft lesen in dem ihr:

- einerseits die erstinstanzliche Entscheidung des AG Moers (und den einleitenden Brief der Staatsanwaltschaft Moers, die diese Entscheidung mit seinen Gründen versandt hat), und

- andererseits den NRZ - Artikel vom 24.7.2008 sowie die Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 23.7.2008 lest.

 

NRZ 24 Juli 2008

Bauarbeiter dürfen Bart tragen

Moers. Langer Bart, Pferdeschwanz und Tätowierungen laut einem Urteil des Landgerichts Kleve kein Hindernis auf dem Arbeitsmarkt für Bauarbeiter. Das geht aus einer Entscheidung von gestern hervor.

Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob ein 51-jähriger sich durch sein Äußeres bewusst vor einem Job und so um die Unterhaltszahlungen für seine Tochter gedrückt hatte. Dieser Ansicht war das Amtsgericht Moers und hatte den 51-jährigen im April in erster Instanz zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt Das Amtsgericht hatte dem Mann aua der Motorradszene vorgeworfen, mit seinem Äußeren mögliche Arbeitgeber zu verschrecken. Das Landgericht folgte dieser Logik nicht (dpa)

Richter: Pferdeschwanz und Bart kein Hindernis für Baustellen-Job

Mittwoch, 23. Juli 2008 17.23 Uhr

Moers (dpa/Inw) - Langer Bart, Pferdeschwanz und Tätowierungen sind laut einem Urteil des Landgerichts Kleve kein Hindernis auf dem Arbeitsmarkt für Bauarbeiter. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob ein 51- Jähriger sich durch sein Äußeres bewusst vor einem Job und so um die Unterhaltszahlungen für seine Tochter gedrückt hatte.

Dieser Ansicht war das Amtsgericht Moers und hatte den 51-Jährigen im April in erster Instanz zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der arbeitslose Bauarbeiter hatte im Herbst 2007 zwei Monate lang je nur 50 Euro Unterhalt für seine damals 13-jährige Tochter gezahlt. Hätte er Arbeit gehabt, wären knapp 250 Euro fällig gewesen.

Das Amtsgericht hatte dem Mann aus der Motorradszene vorgeworfen, mit seinem Äußeren mögliche Arbeitgeber zu verschrecken. Das Landgericht folgte dieser Logik nicht. «Wenn er einen Versicherungsvertreter-Job bräuchte, hätte er anders aussehen müssen.»

Für eine Arbeit auf der Baustelle gelte das nicht. Das Gericht stellte daraufhin das Strafverfahren ein. Im Gegenzug versprach der Mann, künftig mehr an seine Tochter zu überweisen.

© Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2006 - 2008

Staatsanwaltschaft Kleve

- Zweigstelle Moers -

StA Kleve - Zweigstelle Moers –

47411 Moers

Geschäfts - Nr.:

(- Bitte bei allen Schreiben angeben -)

Datum: 25.08.2008

Betr.:

Strafsache

gegen xxxx,

geb. am xxxxxx

Anlg.: 1 Entscheidung

Sehr geehrter Herr xxxxx,

die Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt wurde, so dass in dem anliegenden Urteil lediglich eine Einzelwertung zum Ausdruck kommt, die durch das LG weder bestätigt noch verworfen wurde.

Somit wird für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Verletzung der Unterhalspflicht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. § 170 StGB.

Gründe:

Der Angeklagte ist geschieden. Aus der Ehe ist die Tochter xxxx hervorgegangen, geboren am xxxx1994. Das Kind wird von der Mutter betreut.

Der Angeklagte hat früher in seinem erlernten Beruf als Autoschlosser und später als selbständiger Fuger gearbeitet. Seit dem Jahr 2004 bezieht er Arbeitslosenunterstützung von nicht mehr als 785,00 EUR.

Der Angeklagte übt eine Nebentätigkeit aus. Er fährt mit einem Kastenwagen zu Baustellen, um diese aufzuräumen. Dabei will er 200,00 EUR monatlich erzielen, die ihm allerdings vom Arbeitsamt angerechnet würden.

Der Angeklagte, der von Familiengericht Moers zu Zahlung von monatlich 247,00 EUR an das Kind verurteilt worden war, hat diese Beträge bis August 2006 gezahlt. Er hat sodann ab Oktober 2006 fortlaufend bis November 2007 monatlich 50,00 EUR gezahlt. Ab März 2008 hat er diese Zahlungen wieder aufgenommen. Nach seinen Angaben habe er zwischenzeitlich Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt und deswegen weniger Geld zur Verfügung gehabt.

Bei gehöriger Anstreckung wäre der Angeklagte in der Lage gewesen, monatlich wenigstens 1147 € netto zu verdienen. Bei einem solchen Einkommen könnte der Angeklagte sowohl seinen eigenen notwendigen Selbstbehalt, sich zu unterhalten, von 900,00 EUR erwirtschaften, als auch den geschuldeten Unterhalt für das Kind zahlen.

Dadurch, dass der Angeklagte nur geringe Teilbeträge gezahlt hat, musste die Mutter des Kindes, die lediglich-700,00 EUR monatlich verdient und die deshalb nicht fähig ist den Barunterhalt für das Kind aufzubringen- gegebenenfalls mit Hilfe staatlicher Einrichtungen - einspringen, um den Unterhalt des Kindes nicht zu gefährden.

Diese Feststellungen beruhen auf den Angaben des Angeklagten, soweit ihnen gefolgt werden konnte.

Der Angeklagte lässt sich wie folgt ein:

Er habe keine feste Anstellung mehr gefunden, bei der es ihm möglich gewesen wäre, mehr zu verdienen. Er leide unter einer Gehstörung. Insoweit verweist er auf einen Bericht des xxxx - Krankenhauses vom xxxxx.

Er habe sich dennoch auch schriftlich um Arbeit bemüht. Die entsprechenden Unterlagen habe er allerdings einem Anwalt gegeben. Es seien auch deutlich weniger als 20 Bewerbungen im Monat gewesen. Im übrigen sei er nicht bereit, seinen Lebenswandel und insbesondere sein äußeres Erscheinungsbild anzupassen, um etwa leichter eine Arbeitsstelle zu bekommen.

Insbesondere sei es ihm unzumutbar, seine langen Haare und seinen Pferdeschwanz zu beseitigen, um so ein „normales" Erscheinungsbild bei der Suche nach Arbeit abzugeben.

Nach diesen Angaben des Angeklagten ist das Gericht überzeugt davon, dass er sich nicht hinreichend um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Der Angeklagte ist gesundheitlich nicht so beeinträchtigt, dass er etwa nicht arbeiten könnte. Er behauptet selbst nicht, dass die diagnostizierte Gangstörung ihn an eine Erwerbstätigkeit hindere.

Der Angeklagte ist mit einem Alter von 50 Jahren auch noch nicht so alt, dass eine intensive Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt aussichtslos wäre. Dabei hatte der Angeklagte sich darum zu bemühen, bis zur Grenze des Zumutbaren, also bis zu 48 Stunden in der Woche, zu arbeiten. Bei einer solchen Arbeitszeit würde er bei einem Bruttolohn von weniger als 8,00 EUR unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 1 und der üblichen Sozialversicherungsbeiträge auf einen Nettolohn von mindestens 1147,00 EUR gelangen können.

Ein solcher Nettolohn ist auch für einen ungelernten und leicht körperlich behinderten Arbeitnehmer ohne weiteres am Markt zu erzielen. Der Tariflohn für Putzfrauen liegt mit 7,87 EUR bereits in dieser Größenordnung.

Die Einlassung des Angeklagten, der meint, in einem äußerlichen Zustand auftreten zu können, der erfahrungsgemäß einen Teil der möglichen Arbeitgeber abschreckt, zeigt, dass er sich in seinem derzeitigen wirtschaftlichen Zustand, der ihm ein ausreichendes Einkommen für sich selbst ermöglicht, bequem eingerichtet hat und es bewusst darauf anlegt, auf den Unterhalt seines minderjährigen Kindes möglichst wenig zu zahlen.

Der Angeklagte hat sich danach der Verletzung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 170 b StGB schuldig gemacht.

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Auf Grund der Hartnäckigkeit seines Verhaltens, wobei er sich auch nicht durch das länger Zeit andauernde Ermittlungsverfahren sonderlich hat beeindrucken lassen, war die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe geboten.

Für den Angeklagten sprach allerdings wiederum, dass wenigstens Teilbeträge auf den Unterhalt gezahlt worden sind. Es reichte deshalb die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus. Die Vollstreckung konnte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hochachtungsvoll

(Losch)

Justizobersekretärin

 

Mitgeteilt von Michael Knuth

 

 

 


 

 

 

----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de

[mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de]

Im Auftrag von Manfred Herrmann

Gesendet: Sonntag, 1. Juni 2008 19:33

An: ... 

Betreff: [papa-info] Wer geht zur Gerichtsverhandlung am 6.6.2008

 

Hallo, ihr alle,

aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es gut tut, wenn man als unschuldig Angeklagter vor dem Kadi sitzt, und im Zuschauerraum sind viele Freunde. Das stützt moralisch unheimlich.

Am Freitag, den 6.6. findet eine Gerichtsverhandlung gegen Volker Markus statt, wegen angeblicher Unterhaltspflichtverlettzung (und das, obwohl Volker mit Familie schon seit Jahren von ergänzendem ALG II leben). Es gibt halt immer wieder Staatsanwälte, die - im vorauseilenden Gehorsam .... den Knüppel des Strafrechts rausholen, um dann - hoffentlich auch hier - grandios zu scheitern. So wüschen wir auch hier Volker, daß der Richter nicht so ... ist wie der Staatsanwalt, und Volker schon in der ersten Instanz freigesprochen wird.

Kommt also alle, die ihr Zeit habt, am Freitag, den 6.6.2008 um 9:30 Uhr in das Amtsgericht Moers/Niederrhein. Die Verhandlung findet im Saal 113 (1.Etage) statt.

 

Gruß

Manfred Herrmann

Eltern für Kinder im Revier e.V.

 

 


 

 

Feierstunde im Moerser Martinstift

Wechsel an der Spitze des Amtsgerichts Moers

Im Rahmen einer offiziellen Feierstunde im Moerser Martinstift führte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Anne-José Paulsen, die neue Direktorin des Amtsgerichts Moers, Angela Glatz-Büscher, am Dienstag, dem 11.12.2007, in ihr Amt ein und verabschiedete zugleich den Amtsvorgänger Wolf Volkmer. Eingeladen und erschienen waren zahlreiche Repräsentanten örtlicher Institutionen sowie die Behördenangehörigen.

Nach der Begrüßung der Gäste durch den Präsidenten des Landgerichts Kleve, Ulrich Schambert, hielt Anne-José Paulsen die Einführungsrede. Es folgten Grußworte des Bürgermeisters der Stadt Moers, Norbert Ballhaus, des Vorsitzenden des Moerser Anwaltvereins, Hans-Peter Simon, des Notars Dr. Werner Ohmen sowie des Vorsitzenden des Richterrats bei dem Amtsgericht Moers, Thomas Hubert, der auch für den Personalrat des Amtsgerichts Moers sprach. Zum Schluss hatten der scheidende Behördenleiter und die neue Direktorin das Wort.

Umrahmt wurde die Feierstunde vom Gitarren- und Gesangsduo Two Of Us.

Wolf Volkmer wurde im Oktober 1942 in Münster geboren, wo er auch studierte. Seine juristischen Staatsexamina legte er in Hamm (1968) und Düsseldorf (1972) ab. Er trat anschließend beim Landgericht Düsseldorf in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wurde 1975 zum Richter am Landgericht und 3 Jahre später zum Richter am Amtsgericht Düsseldorf ernannt. Er sammelte umfassende Erfahrungen in der Rechtsprechung, ab 1981 auch in der Gerichtsverwaltung. Am 01.07.1985 wurde er zum Direktor des Amtsgericht Kleve ernannt; am 01.02.1988 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Moers, wo er neben zahlreichen anderen richterlichen Aufgaben über mehr als 10 Jahre als Vorsitzender des Schöffengerichts wirkte. Am 31.10.2007 trat er im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand. Wolf Volkmer ist verheiratet und hat 2 erwachsene Kinder. Die Familie lebt in Moers.

Angela Glatz-Büscher ist 45 Jahre alt und seit 1991 im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre berufliche Laufbahn begann in Wuppertal. 1994 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht in Remscheid und rund 5 Jahre später zur Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Neben Aufgaben der Rechtsprechung in unterschiedlichen Rechtsbereichen nahm sie seit 1996 auch Verwaltungsaufgaben wahr, zunächst in der Verwaltung des Landgerichts Wuppertal, später im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 2001 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Mettmann ernannt und war gleichzeitig Koordinatorin der Unterstützungsgruppe Reorganisation bei dem Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Amtsgericht Geldern leitete sie vom 31.01.2005 bis zum 31.10.2007. Seit dem 01.11.2007 ist sie Direktorin des Amtsgerichts Moers. Sie lebt mit ihrem Ehemann in Mülheim an der Ruhr.

11.12.2007

 

www.lg-kleve.nrw.de/presse_original/archiv/2007-12_Amtseinfuehrung_Moers.pdf

 

 

 


 

 

Väter helfen Vätern e.V. mit neuem Vorstand

 

01.03.2007, Moers:

Der Verein „Väter helfen Vätern e.V“ hat am 28.02.2007 einen neuen Vorstand gewählt.

 

Der Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:

Thomas Maas, 1. Vorsitzender

Ralf Thelen, stellv. Vorsitzender

Markus Müller, Kassenwart

Norbert Pscherer, Schriftführer

 

Der Verein ist mittlerweile zu einer bekannten Institution weit über die die Grenzen seines Einzugsbereiches, dem gesamten linken Niederrhein, geworden und genießt ein hohes Ansehen innerhalb der Väterschaft.

„Dieses Ansehen weiter zu steigern und den Verein mit seiner wertvollen familienpolitschen Arbeit weiter auszubauen, ist nun unsere Aufgabe, der wir uns mit großer Freude und Engagement annehmen wollen“, so Thomas Maas, 1. Vorsitzender des Vereins.

Der Vorstand wird sich bemühen, zukünftig die familiären Interessen, vor allem die Interessen der Kinder und ihren Vätern wesentlich mehr zu fördern und zu unterstützen, als bisher. Deshalb wird das Angebot an Informations- Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen weiter ausgebaut.

Desweiteren wird der Vorstand die Präsenz des Vereins in den Medien und die Zusammenarbeit mit diesen vergrößern, sowie eine komplett neue Internetpräsenz eröffnen, die vom Moerser Unternehmen Webdesign-Moers.de gestalltet und programmiert wird.

Dazu gehört ebenfalls die engere Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Institutionen.

Der neue Vorstand möchte es aber nicht versäumen, sich für die geleistete,erfolgreiche Arbeit beim bisherigen Vorstand sowie bei allen Freunden und Gönnern des Vereins zu bedanken und hofft auch weiterhin auf tatkräftige Unterstützung bei all seinen Aktivitäten.

Männer (Väter) und selbstverständlich auch Frauen, die Unterstützung beim Thema „Trennung und Scheidung“ und allen damit verbundenen Schwierigkeiten benötigen, können sich an den neu eingerichteten „Väternotruf“ unter den Telefonnummern 02841-4802443 oder 0176-66666385 wenden. Unter dieser Nummer ist eine Rufbereitschaft in der Zeit von morgens 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr erreichbar, in dringenden Notfällen auch länger. Ein weiterer Schritt zu einer erfolgreicheren familienpolitischen Arbeit ist die Einrichtung der neuen Geschäftsstelle im Moerser Wallzentrum am Neuen Wall. Diese wird voraussichtlich am 12. Mai 2007 offiziell eröffnet.

http://www.presseanzeiger.de/meldungen/vereine/232268.php

 

 

 


 

Die Ohnmacht der Männer

 

 

SELBSTHILFE. Der Verein "Väter helfen Vätern" plant die Errichtung eines Männerhauses.

MOERS. "Es ist eine Art Geheimtreff." So bezeichnet Karsten Müller die Arbeit des Vereins "Väter helfen Vätern". Nur für zwei Stunden pro Woche haben Vereinsmitglieder und Betroffene die Möglichkeit, sich in den Räumen einer Kirchengemeinde zu treffen und die dringendsten Probleme zu besprechen. Ein Männerhaus soll Abhilfe schaffen.

Nicht nur Frauen brauchen Emanzipation

Väter, denen das Umgangs- oder Sorgerecht verwehrt wird, suchen bei dem Verein ebenso Rat und Hilfe wie Männer, die mit einer plötzlichen Trennung von Frau und Kindern psychisch nicht fertig werden. "Manche Väter scheitern an solchen Situationen", so Müller. "Man liest von solchen Fällen immer wieder in den Zeitungen - manche löschen ihre Familie aus, andere springen von der Brücke oder fahren vor die Wand. Die psychischen Belastungen können sich über Monate hinziehen, es ist wie eine Krankheit. Denen muss man helfen."

Karsten Müller spricht davon, dass die Väter gerne in die Pflicht genommen würden, sie aber bei den Rechten hinten anstehen: "Da müssen sich die Männer noch sehr emanzipieren." Spricht ein Gerichtsurteil einem Vater das Umgangsrecht mit seinen Kindern zu, so könnten sie es doch nicht durchsetzen, so Müller. Das Jugendamt der Stadt sei ein "Mütteramt", die angebotene persönliche Begleitung der Väter durch Vereinsmitglieder unter der neuen Jugendamtsleitung nicht mehr erwünscht. "Die Frauen werden geschützt, die Männer angeprangert. Wir denken, es wird da mit zweierlei Maß gemessen."

Der Verein will dauerhaft Hilfe und Gespräche anbieten. Ein Männerhaus wäre die Lösung, beispielsweise errichtet aus alten Wohncontainern, die die Stadt loswerden will. Ein Grundstück von 2000 Quadratmetern irgendwo in Moers wäre ausreichend, so Müller. Der Verein will eine kurzfristige Unterkunftsmöglichkeit bei plötzlichen Trennungen und eine Begegnungsstätte für Väter und Kinder schaffen.

Karsten Müller, Tel: 02841/509431 und 0163/9 82 08 19.

Nikolausfete: Averdunkshof, Neukirchen-Vluyn, Samstag, 9. Dezember, 16 Uhr.

 

 

Westdeutsche Allgemeine

 

http://www.waz.de/waz/waz.moers.volltext.php?kennung=on3nrzPOLStaMoers39056&zulieferer=nrz&kategorie=POL&rubrik=Stadt&region=Moers&auftritt=WAZ&dbserver=1

 

 


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