Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Ratingen

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Ratingen

Düsseldorfer Straße 54

40878 Ratingen

 

Telefon: 02102 / 1009-0

Fax: 02102 / 1009-103

 

E-Mail: poststelle@ag-ratingen.nrw.de

Internet: http://www.ag-ratingen.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Ratingen (11/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 14.10.2022 - http://www.ag-ratingen.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf

 

 

Direktor am Amtsgericht Ratingen: Anna Maria Nolten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Ratingen / Direktorin am Amtsgericht Ratingen (ab 23.05.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.03.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 1991: Richterin auf Probe am Landgericht Wuppertal. 1994 zur Richterin am Amtsgericht Wuppertal ernannt / Schöffengericht. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.1994 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Nach Erprobung in einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Jahren 2000/2001 als Familienrichterin am Amtsgericht Wuppertal tätig. 2005 an das Landgericht Wuppertal abgeordnet / Berufungszivilkammer und in der Verwaltung. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.08.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Seit Februar 2011 neben ihrer Tätigkeit als Zivilrichterin stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wuppertal. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022. 2022: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Ratngen.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen: Adam Petzka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Ratingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab 17.05.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2002 als Richter am Amtsgericht Rheinberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 26.06.2002 als Richter am Amtsgericht Neuss aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.05.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Amtsgericht Neuss - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 47. Amtsgericht Neuss - GVP 01.01.2014. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022.

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Ratingen 54 Mitarbeiter/innen, davon eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Ratingen - Stadtjugendamt

Jugendamt Landkreis Mettmann - Kreisjugendamt - die Aufgaben der Jugendhilfe sind an die Städte im Landkreis übertragen worden

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Gisela Dolfen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 21.06.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.06.2000 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburetsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022.

Dr. Imke Elschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.06.2006 als Richterin am Landgericht Düsseldorf - 3/4 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.06.2006 als Richterin am Landgericht Düsseldorf - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 19.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - 3/5 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022. Namensgleichheit mit: Dr. Günter Elschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Duisburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.05.2006 als Richter am Landgericht Duisburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.03.2016 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 24.03.2016 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt.

Ingrid Engelkamp-Neeser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.11.1999 unter dem Namen Ingrid Engelkamp als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 unter dem Namen Ingrid Engelkamp-Neeser ab 25.11.2002 als Richterin am Landgericht Düsseldorf - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: Familiensachen - Abteilung 5.

Anna Maria Nolten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Ratingen / Direktorin am Amtsgericht Ratingen (ab 23.05.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.03.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 1991: Richterin auf Probe am Landgericht Wuppertal. 1994 zur Richterin am Amtsgericht Wuppertal ernannt / Schöffengericht. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.1994 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Nach Erprobung in einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Jahren 2000/2001 als Familienrichterin am Amtsgericht Wuppertal tätig. 2005 an das Landgericht Wuppertal abgeordnet / Berufungszivilkammer und in der Verwaltung. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.08.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Seit Februar 2011 neben ihrer Tätigkeit als Zivilrichterin stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wuppertal. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022. 2022: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Ratngen.

Nele Pearson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nele Vark ab 02.09.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Nele Vark ab 18.10.2012 als Richterin am Amtsgericht Mönchengladbach-Reydt - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Nele Pearson ab 18.10.2012 als Richterin am Amtsgericht Mönchengladbach-Reydt - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 18.10.2012 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.10.2012 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.03.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Erkelenz. Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 19. Amtsgericht Ratingen - GVP 01.01.2022. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: nicht aufgeführt.

Adam Petzka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Ratingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab 17.05.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2002 als Richter am Amtsgericht Rheinberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 26.06.2002 als Richter am Amtsgericht Neuss aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.05.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Amtsgericht Neuss - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 47. Amtsgericht Neuss - GVP 01.01.2014. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022.

Hendrik Quernheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Ratingen (ab 02.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.11.2012 als Richter am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Amtsgericht Neuss - GVP 15.10.2010, 01.01.2011: Richter auf Probe. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022. Namensgleichheit mit: Michael Quernheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Soest (ab 25.08.1982, ..., 2012)

Larissa Waldrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 05.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. 2009, ..., 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Viersen. Amtsgericht Ratingen - GVP 01.01.2012. Ab 01.05.2012: Antritt Planstelle. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: Rückkehr an das Amtsgericht - Familiensachen - Abteilung 4 und 6.

 

 

Richter auf Probe:

 

 

Abteilungen am Familiengericht Ratingen:

3 F - 

4 F - Larissa Waldrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 05.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. 2009, ..., 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Viersen. Amtsgericht Ratingen - GVP 01.01.2012. Ab 01.05.2012: Antritt Planstelle. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: Rückkehr an das Amtsgericht - Familiensachen - Abteilung 4 und 6.

5 F - Ingrid Engelkamp-Neeser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.11.1999 unter dem Namen Ingrid Engelkamp als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 unter dem Namen Ingrid Engelkamp-Neeser ab 25.11.2002 als Richterin am Landgericht Düsseldorf - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 25.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: Familiensachen - Abteilung 5.

6 F - Larissa Waldrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 05.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. 2009, ..., 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Viersen. Amtsgericht Ratingen - GVP 01.01.2012. Ab 01.05.2012: Antritt Planstelle. Amtsgericht Ratingen - GVP 14.10.2022: Rückkehr an das Amtsgericht - Familiensachen - Abteilung 4 und 6.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Ratingen tätig:

Stefan Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Langenfeld / Direktor am Amtsgericht Langenfeld (ab 05.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.12.2005 als Richter am Amtsgericht Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.12.2005 als Richter am Amtsgericht Mönchengladbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.11.2015 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.03.2019 als Direktor am Amtsgericht Langenfeld aufgeführt. Amtsgericht Mönchengladbach - 2012: Familiensachen - Abteilung 39 und 42. 2012-15 Referent im NRW-Justizministerium. 07.03.2019: "Der 47-jährige Stefan Borchert leitet seit gestern das Langenfelder Amtsgericht, das auch für Monheim und Hilden zuständig ist. „Wir sind froh, dass die Leitung dieses wichtigen Gerichts in unserem Bezirk zeitnah und nahtlos erfolgt ist“, sagte bei der Amtseinführung Dr. Bernd Scheiff, Präsident des Landgerichts Düsseldorf. Als Nachfolger des letzte Woche nach fast 17 Jahren als Langenfelder Amtsgerichtsdirektor in den Ruhestand verabschiedeten Lutz Wollenhaupt trete Borchert in große Fußstapfen. ... Am Ratinger Amtsgericht hatte er die Direktorin vertreten, war zudem für Informationstechnik (IT) zuständig." - https://rp-online.de/nrw/staedte/langenfeld/langenfeld-stefan-borchert-ist-jetzt-chef-des-amtsgerichts_aid-37290861  

Lothar Genter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Ratingen / Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab 20.08.1996, ..., 2012)

Lieselotte Grape (20.09.1943) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 13.12.1975, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Rüdiger Niedrig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Ratingen (ab 02.04.1979, ..., 2010)

Anne-Josè Paulsen (geb. 23.08.1952 in Meerbusch (Niederrhein) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf / 19. Zivilsenat / Präsidentin am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 01.03.2002, ..., 2013) - 1979 bis 1987 Richterin am Landgericht Düsseldorf. 1983 Strafrichterin beim Amtsgericht Ratingen anschließend Patentkammer (4. Zivilkammer) Oberlandesgericht. 1987 bis 1996 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf. 1996 bis 1998 Vizepräsidentin des Landgerichts Mönchengladbach. 1998 bis 2002 Präsidentin des Landgerichts Bochum. Ab März 2002 Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. 2003 bis 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2008 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.

Susanne Roterberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2009 als Richterin am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.06.2009 als Richterin am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheyd aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Susanne Roterberg nicht aufgeführt. 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Hagen - Familiensachen. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Ratingen - Familiensachen. 2014: Familiensachen - Abteilung 4. Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - GVP 01.01.2021, 31.01.2022: Richterin am Amtsgericht - Familiensachen Abteilung 19.

Peter-Wolfgang Rüttgers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Ratingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab 23.12.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz ab 25.10.1983 als Richter am Amtsgericht Ratingen aufgeführt.

Dr. Johannes Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 01.04.1999, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.11.1985 als Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt.

Jürgen Werner Schrimpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Ratingen / Familiengericht - Abteilung 3 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 05.05.1978 als Richter am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. Siehe auch Pressemeldung unten.

Angela Tietze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Ratingen (ab 26.06.1984, ..., 2012) - 2012: Vorsitzenden des Richterrates am Amtsgericht Ratingen. 2012: Familiensachen - Abteilung 4

Fritz Siegfried Vatter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Ratingen (ab , ..., 1988, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1980 und 1982 ab 26.05.1978 als Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Ratingen aufgeführt. 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Ratingen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Ratingen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Ratingen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Duisburg

überregionale Beratung

http://duisburg-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Düsseldorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-duesseldorf.de

 

 

Familienberatung Mettmann

überregionale Beratung

http://familienberatung-mettmann.de

 

 

Familienberatung Mülheim an der Ruhr

überregionale Beratung

http://familienberatung-muelheim-an-der-ruhr.de

 

 

Familienberatung Ratingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-ratingen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Lintorfer Str. 51 

40878 Ratingen

Telefon: 02102 / 27000

E-Mail: info@efl-ratingen.de

Internet: http://www.efl-ratingen.de

Träger: Katholischer Gemeindeverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Psychologische Beratungsstelle Erziehungs-, Familien- und Schulpsychologische Beratung

Philippstr. 21 

40878 Ratingen

Telefon: 02102 / 550-5160

E-Mail: familienberatung@ratingen.de

Internet: http://www.ratingen.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Bezirksdienst des Jugendamtes

Stadionring 17 

40878 Ratingen

Telefon: 02102 / 550-5127

E-Mail: amt51@ratingen.de

Internet: http://www.ratingen.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Sozialberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Jürgen Brand

Diplom-Pädagoge

"Praxis für Systemanalyse und Familientherapie"

Hochdahler Markt 15

40699 Erkrath

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Düsseldorf, Amtsgericht Ratingen (2010), Amtsgericht Solingen (2009), Amtsgericht Wermelskirchen (2007), Amtsgericht Wuppertal

Bestellung als Verfahrenspfleger am Amtsgericht Ratingen durch Richterin Roterberg (2009)

Der Diplom-Pädagoge Jürgen Brand wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Heiko Brüggerbusch

Castellstr. 5

41539 Dormagen

Telefon: 02133 / 7780590

Fax: 02133 / 7780591

E-Mail: mail@brueggerbusch.de

Internet: https://fv-adk.de/brueggerbusch-heiko/

 

 

Brigitte Komescher

Dürerstr. 35

41063 Mönchengladbach

Internet: http://www.komescher.com

 

 

Regine Reinhard

Diplom Sozialarbeiterin / Familientherapeutin

42549 Velbert

 

 

Rechtsanwälte:

 

Maria Bandick-Hols

Rechtsanwältin

Baddenberg 8

40882 Ratingen

Telefon: 02102/ 870 850

E-Mail: info@bandick-hols.de

Homepage: www.bandick-hols.de

 

 

Alexander Heumann

Fachanwalt für Familienrecht

Am Wehrhahn 23

40211 Düsseldorf 

Telefon: 0211 /1646068

E-Mail: info@familien-u-erbrecht.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. Walter Andritzky

Diplom-Psychologe

Psychologischer Psychotherapeut

Simrockstraße 32

40235 Düsseldorf

alt: Kopernikusstr. 55, 40225 Düsseldorf

Internet: http://www.andritzky-online.de

Beauftragung am Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Leverkusen, Amtsgericht Ratingen

 

 

Dr. (med. fac.) Dr. phil. Dr. phil Hans-Dieter Zoch 

Wäre sicher interessant zu erfahren, wo der Mann seine vielen Doktortitel her hat.

"Vereidigter gerichtspsychologischer Sachverständiger für alle Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen." - was auch immer das sei. 

Sogenanntes "Gerichtspsychologisches Institut Duisburg" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Gesellschaft für gerichtspsychologische Diagnostik m.b.H.

Martinstr. 35

47058 Duisburg

Beauftragung am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Ratingen

Beauftragung als Gutachter am Amtsgericht Ratingen durch Richterin Roterberg.

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Mettmann

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhäuser im Landkreis Mettmann

SkF-Allgemeiner Sozialdienst ASD Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Düsseldorfer Str. 40 

40878 Ratingen

Telefon: 02102 / 7116-13

E-Mail: info@skf-ratingen.de

Internet: http://www.skf-ratingen.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

Frauen- und Kinderschutzhaus

40820 Mettmann

Telefon: 02104/922220

E-Mail:

Internet: http://www.skfm-mettmann.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

 


 

 

 

Lehrer aus Querdenker-Umfeld verliert Prozess gegen Schüler

Ein Lehrer, der als Redner auf Querdenker-Demos aufgetreten ist, ist vor Gericht gegen einen seiner ehemaligen Schüler gescheitert. Der mittlerweile 20-jährige Schüler hatte die Leitung des Berufskollegs in Ratingen im November 2020 über Äußerungen und Aktivitäten des Beamten informiert. Auch beim zukünftigen Arbeitgeber – einem Essener Gymnasium – meldete er die Aussagen des Lehrers. Daraufhin verklagte ihn der Lehrer auf Unterlassung der Verbreitung einer Reihe von Aussagen.

Das Ratinger Amtsgericht wies die Klage des Gymnasiallehrers in vollem Umfang ab, wie ein Gerichtssprecher am Montag berichtete (Az.: 10 C 161/22). Das Nachrichtenportal „t-online“ hatte zuerst berichtet.

Das Gericht gab dem ehemaligen Schüler recht: Dessen Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen konnte das Gericht nicht feststellen.

Der Schüler hatte als Klassensprecher unter anderem mitgeteilt, dass der Lehrer als Redner bei Querdenker-Demos aufgetreten war und Unterstützer „einer antisemitischen und rechts-offenen Bewegung“ sei. Er verbreite seine Ansichten auch unterschwellig im Unterricht. ...

...

07.11.2022

https://www.welt.de/vermischtes/article242007747/Ratingen-Lehrer-aus-Querdenker-Umfeld-verliert-Prozess-gegen-Schueler.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal ein Lehrer, der sich noch Haltung zeigt und sich nicht katzbuckelnd der staatlich vorgegebenen Paniklinie stromlinienförmig angepasst hat, auch wenn er seine Klage gegen den Denunzianten in erster Instanz verloren hat.

Der denunzierende Schüler hätte sicher gute Chancen Vorsitzender der SPD-Ratingen zu werden und das goldene SPD-Parteiabzeichen zu bekommen. Solche Denunzianten braucht die SPD.

Einfaches Denunzieren ist aber weder eine Straftat noch verletzt es im Regelfall zivil- oder persönlichkeitsrechtliche Anprüche. Erst die üble Nachrede kann strafrechtlich verfolgt werden, das könnte man bei diesem jungen Denunzianten mal ausprobieren. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird aber vermutlich wenig Lust habe, solchen Denunzianten auf die schmierigen Finger zu klopfen. Lieber verfolgt man Maskenverweigerer und Querdenker, das steigert die Karrierechancen.

 

 

 


 

 

 

Landgericht Düsseldorf: Amtseinführung der neuen Direktorin des Amtsgerichts Ratingen Anna Maria Nolten

07.09.2012

Am 10. September 2012, 12.00 Uhr, wird die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Anne-José Paulsen, Herrn Direktor des Amtsgerichts a. D. Lothar Genter in den Räumlichkeiten der Städtischen Musikschule der Stadt Ratingen aus seinem Amt verabschieden und seine Nachfolgerin, Anna Maria Nolten, in ihr neues Amt als Direktorin des Amtsgerichts Ratingen einführen. Vertreter der Presse sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Zu der Feierstunde werden Vertreter der Justiz, der örtlichen Politik und Verwaltung sowie der Kirchen erwartet. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, Dr. Heiner Blaesing, erfolgen Verabschiedung und Amtseinführung durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Anne-José Paulsen. Es folgen Grußworte des Bürgermeisters der Stadt Ratingen, Harald Birkenkamp, des Vertreters der Rechtsanwälte und Notare in Ratingen, Holger Kirchmann, sowie der Vorsitzenden des Richterrats des Amtsgerichts Ratingen, Angela Tietze. Anschließend werden sich sowohl Herr Genter als auch Frau Nolten an die Gäste wenden. Frederic Ihle (Gitarre) und Bastian Heuser (Gesang) werden die Veranstaltung musikalisch begleiten.

Lothar Genter war in der Zeit von August 1996 bis Ende April 2012 Direktor des Amtsgerichts Ratingen. Er prägte in dieser Zeit nachhaltig das Erscheinungsbild des Gerichts. So sind in diesem Zusammenhang sowohl seine intensive Begleitung der Einführung und stetigen Weiterentwicklung der IT als auch seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts zu nennen.

Frau Nolten begann 1991 am Landgericht Wuppertal ihre Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. 1994 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht Wuppertal ernannt und leitete dort ein Schöffengericht. Nach ihrer Erprobung in einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Jahren 2000/2001 war sie als Familienrichterin am Amtsgericht Wuppertal tätig. Im Jahre 2005 wurde sie an das Landgericht Wuppertal abgeordnet. Dort arbeitete sie als Richterin in einer Berufungszivilkammer und in der Verwaltung, bis sie im August 2007 als Richterin und ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Mettmann tätig wurde. Seit Februar 2011 übte sie neben ihrer Tätigkeit als Zivilrichterin das Amt der ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Wuppertal aus. Seit dem 23.05.2012 ist sie als Direktorin des Amtsgerichts Ratingen tätig. Frau Nolten lebt in Wuppertal und ist verheiratet.

Andreas Vitek

Pressedezernent des Landgerichts

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLGs/archiv/2012_02_Archiv/07_09_2012/index.php

 

 


 

 

 

Ein Jahr wegen Beleidigung und Pöbeleien Richter schickt Prozess-Dieter in den Knast

30.04.2009 - 01:42 UHR

Von J. OFFERMANNS

Es war sein 251. Gerichtsverfahren. Und nach eigener Einschätzung sein wichtigstes! Dieter K. (73) alias Prozess-Dieter zu BILD: „Die Verhandlung heute ist die Mutter aller Prozesse!“

Prozess-Dieter: Richter schickt ihn für ein Jahr in den Knast

Auf der Anklagebank in Ratingen: Prozess-Dieter

Denn Gutachter Dr. Hans-Joachim Volpert hatte ihm zuvor Schuldunfähigkeit bescheinigt. Würde das Gericht ihm folgen, könnte Prozess-Dieter wegen seiner Beleidigungen nicht mehr bestraft werden. Er hätte die Lizenz zum Pöbeln...

8.30 Uhr, Amtsgericht Ratingen, Saal 13. Wegen Beleidigung in 45 Fällen nimmt der Rentner auf der Anklagebank Platz. Gibt zu, Beamte als „Doppelnullen“, „Abschaum“, „großhirnamputierte Sesselfurzer“, „Tagediebe“, „Fußmatten“, „überbezahlten Hohlkopf“ und mit noch schlimmeren Ausdrücken beleidigt zu haben.

Richter Schrimpf befragt den Gutachter. Dr. Volpert: „Der Angeklagte ist hochintelligent. Ein humoriger Gesprächs-Partner, der Philosophen wie Feuerbach, Dichter wie Schiller zitiert. Doch sobald das Gespräch auf Beamte kommt, rastet er aus. Er kann nicht anders, sieht sich als Ritter der Gerechtigkeit. Er leidet an einer paranoiden Störung, ist schuldunfähig.“

Der Staatsanwalt fordert trotzdem 15 Monate Gefängnis - die Verteidigung Freispruch. Der Richter erteilt dem Angeklagten das letzte Wort: „Wollen Sie etwas sagen?“ Der Angeklagte: „Darf ich sagen, dass der Staatsanwalt ein A... ist?“ Richter: „Nein.“ Der Angeklagte: „Dann will ich auch nicht.“

Urteil: 1 Jahr Gefängnis. Der Richter: „Das Gutachten hat mich nicht überzeugt.“ Noch im Gerichtssaal kündigt Prozess-Dieter Berufung an...

http://www.bild.de/BILD/regional/duesseldorf/aktuell/2009/04/30/prozess-dieter/richter-schickt-ihn-fuer-ein-jahr-in-den-knast.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das wird wohl teuer für die deutschen Steuerzahler, die nicht nur die Prozesskostenhilfe für Prozess-Dieter zahlen muss, sondern nun auch noch ein Jahr Knast, mit schätzungsweise 36.000  € Kosten. Warum bürgert man den Dieter nicht einfach aus, das hat doch in der DDR mit Wolf Biermann auch ganz gut geklappt, der seinen Mund nicht halten wollte und immer das sagte, was er gerade dachte, Schwups die Wups war der Wolf drüben im Kapitalistenparadies, wo er gar nicht hinwollte.

Denkbar wäre auch ein Jahr Zwangarbeit im Wachschutz am Amtsgericht Ratingen, früher in Amerika war das gang und gäbe, da fegten die Häftlinge in längsgestreiften Drillichen und mit schwerer Eisenkugel um den Fuß die öffentlichen Straßen und Plätze, warum nicht auch in Ratingen, ein bisschen mehr Sauberkeit in der Stadt kann doch nicht schaden.

Oder schicken wir den Dieter doch ganz einfach für eine Jahr nach Chile, da kann er sich mit Margot Honecker treffen und sich mit ihr als Fachfrau für Ausbürgerungsfragen austauschen - http://www.bild.de/BTO/news/2007/11/18/biermann-wolf-buch/affaere-margot-honecker.html

 

 


 

 

Gericht: AG Ratingen

Entscheidungsdatum: 05.11.2008

Aktenzeichen: 3 F 99/08

Dokumenttyp: Urteil

Quelle:

Normen: § 1573 BGB, § 1578b BGB

 

Nachehelicher Unterhalt: Übergangsfrist für die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten und Begrenzung des Unterhalts mangels ausreichender Erwerbsbemühung nach neuem Unterhaltsrecht sowie Kostentscheidung bei Befristung des Unterhalts nach beantragtem Wegfall

 

Leitsatz

1. Dem Unterhaltsberechtigten ist nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2008 eine Übergangsfrist dergestalt zuzubilligen, dass er noch sechs Monaten den vollen und weitere sechs Monate den hälftigen Unterhalt verlangen kann (Rn.21).

2. Auch bei langer Ehe und Erziehung zweier Kinder kann der Unterhaltsanspruch auf insgesamt ein Jahr nach der Änderung des Unterhaltsrechts begrenzt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte trotz akademischer Ausbildung sich nicht bemüht hat, eine nachhaltige angemessene Berufstätigkeit zu finden (Rn.15)(Rn.16)(Rn.17)(Rn.18).

3. Wird der Unterhaltsanspruch auf ein Jahr befristet, so können dem Unterhaltsberechtigten auch bei beantragtem sofortigen Wegfall der Unterhaltspflicht die vollen Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn - gemessen an seiner statistischen Lebenserwartung - ohne die Befristung noch Unterhalt über mehrere Jahrzehnte zu zahlen gewesen wäre (Rn.22)(Rn.23).

Fundstellen

FF 2009, 85-86 (Leitsatz und Gründe)

Diese Entscheidung wird zitiert

Literaturnachweise

Wolfram Viefhues, jurisPR-FamR 11/2009 Anm. 3 (Anmerkung)

Praxisreporte

Wolfram Viefhues, jurisPR-FamR 11/2009 Anm. 3 (Anmerkung)

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AG Ratingen: Urteil vom 05.11.2008 - 3 F 99/08 (rechtskräftig) BeckRS 2009 06835

BeckRS 2009 06835

 

Gericht

AG Ratingen

 

Entscheidungstyp

Urteil

 

Verkündungsdatum

05.11.2008

 

Aktenzeichen

3 F 99/08

 

Rechtsgebiet

Familienrecht

 

Normenkette

BGB § 1578b; ZPO § 92

 

Schlagwort

Unterhalt; Befristung; Übergangsfrist; Ehedauer; Kostenentscheidung

 

 

 

 

Amtsgericht Ratingen

Familiengericht

Aktenzeichen 3 F 99/08

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

Verkündungsdatum 05.11.2008

P., Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In der Familiensache

des Herrn ...,

Klägers,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

gegen

Frau ...,

Beklagte,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

hat die 3. Familienabteilung des Amtsgerichts Ratingen auf die mündliche Verhandlung vom 15.10.2008 durch den Richter am Amtsgericht (stVDir) Schrimpf für Recht erkannt:

Das Urteil des Amtsgerichts Moers vom 23.07.2002 (490 F 114/01) wird wie folgt

abgeändert:

- Der Kläger hat bis einschließlich 30.04.2009 den titulierten Unterhalt zu erbringen,

- ab 01.05.2009 bis 30.04.2010 zahlt er 807,31 EUR monatlich,

- ab 01.05.2010 keinen Unterhalt mehr.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Die Parteien waren ab ... 1983 miteinander verheiratet. Sie haben sich im Januar 1999 getrennt. Die Ehe wurde am ... 2000 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe sind die inzwischen volljährigen Kinder ..., geboren am ... und ..., geboren am ... hervorgegangen. Der nacheheliche Unterhalt der Beklagten wurde durch Urteil des Amtsgerichts Moers vom 23.07.2002 (490 F 114/01) dahingehend entschieden, dass der Beklagte an die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 1.614,61 EUR zu zahlen hat.

Die Beklagte ist 52 Jahre alt und diplomierte Architektin (Dipl. Ing. Hochbau). Von April 1984 bis September 1984 war sie freie Mitarbeiterin in einem Architekturbüro. Die Berufstätigkeit endete nach einem Ski-Unfall. Von Anfang 1986 bis zur Geburt des zweiten Kindes war die Beklagte Mitarbeiterin eines Bauträgers. Von Juli 2001 bis September 2002 war sie beschäftigt als Projektleiterin in einer Elektronik-Geräte-Firma. Das Beschäftigungsverhältnis kündigte die Beklagte selbst. Im April 2004 war sie als angestellte Architektin in einem Architekturbüro tätig. Noch während der Probezeit wurde ihr im ersten Monat gekündigt.

Ab dem 15.09.2008 hat die Beklagte eine stundenweise, befristete Tätigkeit als „Teamassistentin“.

Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger unter Berufung auf die Änderung der beantragt, wie folgt zu erkennen:

Das Urteil des Amtsgerichts Moers vom 23.07.2002, Aktenzeichen: 490 F 114/01, wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten am 01.08.2008 keinen Ehegattenunterhalt schuldet.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie hält den Kläger nach wie vor in Höhe des titulierten Unterhalts für zahlungspflichtig. Sie verweist auf die berufsbedingten Nachteile, die ihr wegen der Ehe durch Betreuung und Erziehung der beiden Kinder entstanden sind. Schließlich verweist sie auf ihre erheblichen - erfolglosen - Erwerbsbemühungen.

Wegen des Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt ihrer Schriftsätze Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig. Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO.

Sie ist auch im Wesentlichen begründet. Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578 b BGB).

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 Satz 1 BGB). Gemäß Satz 2 dieser Vorschrift hat er dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn er außerstande ist, dafür selbst zu sorgen.

Dies bedeutet, dass ehebedingte Nachteile auszugleichen sind oder Unterhalt aus nachehelicher Solidarität zu leisten ist.

Das Gericht kann jedoch beides nicht annehmen.

Richtig ist allerdings, dass die Beklagte durch die Betreuung und das Erziehen ihrer Kinder einen ehebedingten Nachteil insoweit erlitten hat, als sie die hierfür erforderliche Zeit nicht nutzen konnte, um sich beruflich zu entwickeln. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das jüngste Kind (der Sohn T.) bereits im November 2002 fünfzehn Jahre alt geworden ist, d. h. ein Alter erreicht hat, bei dem spätestens von der Beklagten eine vollschichtige Erwerbstätigkeit hätte erwartet werden können. Drei bis vier Jahre vorher wäre sie zumindest halbschichtig zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet gewesen. Dass sie solches ohne weiteres hat meistern können, zeigt die Tatsache, dass sie nach der Geburt des ersten Kindes (S.) einige Zeit berufstätig war.

Die Beklagte hat daher bis heute mindestens sechs Jahre Zeit gehabt, um die vorgenannten ehebedingten Nachteile auszugleichen und eine nachhaltige, angemessene Berufstätigkeit zu finden. Ihre übrigen - kurzfristigen - Berufstätigkeiten geben zur einer anderen Beurteilung ebenso wenig Anlass, wie die von ihr vorgetragenen, vielfachen, - erst in diesem Jahr begonnenen - erfolglosen Bewerbungen.

Auch schuldet der Kläger der Beklagten keine nacheheliche Solidarität hinsichtlich des Unterhalts mehr.

Zwar hat die Ehe über 17 Jahre, mithin eine lange Zeit gedauert. Angesichts der Ausbildung der Beklagten und der langjährigen Chance „daraus etwas zu machen“, kann insoweit von dem Kläger keine nacheheliche Solidarität mehr gefordert werden.

Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist daher zu beenden Allerdings ist im Rahmen der Vorschrift des § 1578 b BGB die Billigkeit dieser Maßnahme zu beachten.

Angesichts der für die Beklagte sicherlich schmerzlichen Gesetzesänderung hält es das Gericht für billig, wenn der Kläger den titulierten Unterhalt für ein halbes Jahr weiter leistet und dass er dann für ein Jahr noch den hälftigen Unterhalt an die Beklagte leistet.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 2 Satz 1 ZPO und beruht auf folgenden Erwägungen:

Die Beklagte ist 52 Jahre alt. Bei einer statistischen Lebenserwartung von 85 Jahren EUR.

Nach der vorstehenden Entscheidung hat der Kläger noch nur 19.375,32 EUR an Unterhalt zu zahlen, was unter Berücksichtigung des wechselseitigen Obsiegens bzw. Unterliegens der Parteien eine Kostenquotelung von 3% zu 97% bedeutet hätte.

Angesichts dieses Verhältnisses war es daher gerechtfertigt, die Kosten insgesamt der Beklagten aufzuerlegen.

Der Streitwert wird auf 19.375,32 EUR (= 12 × 1.614,61 EUR) festgesetzt.

 

 


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