Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Wittenberg

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Wittenberg

Dessauer Str. 291

06886 Lutherstadt Wittenberg

 

 

Telefon: 03491 / 436-0

Fax: 03491 / 403-591

 

E-Mail: poststelle@ag-wb.justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Wittenberg (08/2010)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - dafür findet man einen Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher, da wissen die Bürgerinnen und Bürger gleich wo am Amtsgericht Wittenberg der Hammer hängt und dass es dort nichts zu lachen gibt, sondern bestenfalls die Zwangsvollstreckung auf die Bürgerinnen und Bürger wartet 

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Landgericht Dessau-Roßlau

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Direktor am Amtsgericht Wittenberg: Dr. Jörg Kriewitz (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab , ..., 2006, ..., 2010) - vorher ab 06.07.2001 Direktor am Amtsgericht Zerbst - http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/06_07_kvlsa_online.pdf

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wittenberg: Thomas Tilch (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab 06.02.1996, ..., 2002)

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Amtsgericht Wittenberg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Wittenberg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutacher? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Frank Alvermann (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.12.1995, ..., 2002)

Ingo Engelhart (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Wittenberg (ab 04.12.1995, ..., 2002)

Andrea Heimann (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 06.08.1994, ..., 2002)

Jana Heinecke (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.11.1996, ..., 2002)

Ramona Hoffmann (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 29.03.1995, ..., 2008)

Dr. Jörg Kriewitz (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab , ..., 2006, ..., 2010) - vorher ab 06.07.2001 Direktor am Amtsgericht Zerbst - http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/06_07_kvlsa_online.pdf

Jeanette Preissner (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 07.10.1998, ..., 2002)

Stefanie Schmidt (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 27.04.1999, ..., 2002)

Thomas Tilch (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab 06.02.1996, ..., 2002)

Ronald Waltert (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.03.1996, ..., 2002)

 

 

Abteilungen am Familiengericht Wittenberg:

4 F - Ramona Hoffmann (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 29.03.1995, ..., 2008) 

Amtsgericht Wittenberg - Kazim Görgülü - Einstweilige Anordnung vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 4F 621/07 SO.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Wittenberg tätig:

Ulrich Nitz (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.09.1992, ..., 2008)

 

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Wittenberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Kerstin Förster

Torgau

engagiert tätig gewesen im Fall Kazim Görgülü  

Bestellung durch Amtsgericht Riesa, Amtsgericht Wittenberg

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Beauftragung am Amtsgericht Wittenberg durch Richterin Hoffmann (2008)

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Vom Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

 

(25.02.2007 - vn.de)

 

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

 

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

 

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

 

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt: 

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Diplom-Psychologin Sesemann (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Saarbrücken  

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

 

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder.Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen um den vielen angemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen. 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 Verdacht des Vortäuschens einer Straftat

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 025/09

 

Dessau-Roßlau, den 15. September 2009

 

(LG DE) Sitzung in Strafsachen am Amtsgericht Wittenberg im Monat September 2009:

Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Wittenberg hat sich am 21.09.2009 um 13.40 Uhr eine 19-jährige Heranwachsende wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat zu verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, am 03.07.2009 wahrheitswidrig Strafanzeige gegen drei unbekannte Täter erstattet zu haben, die sie zu Boden gestoßen, sie geschlagen und ihr anschließend die Geldbörse mit 40,- € Bargeld sowie Personaldokumenten entwendet hätten. Die Mitteldeutsche Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 04.07.2009 von einem möglicherweise politisch motivierten Hintergrund berichtet, weil die Angeklagte angegeben hatte, durch die Täter wegen ihrer Hautfarbe mit ausländerfeindlichen Bemerkungen beleidigt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Frau tatsächlich ohne Fremdeinwirkung gestürzt ist und die Anzeige allein erstattet hat, um Zeit zur Begleichung ihrer Mietschulden zu gewinnen.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

Impressum:

Landgericht Dessau-Roßlau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-de/2009/025_2009_527729c4211b333d788af873fb73c81c.htm

 

 


 

 

Amtsgericht Wittenberg sprach im international stark beachteten Fall Görgülü das letzte Wort

Nach acht Jahren und 44 Verfahren: Vater hat alleiniges Sorgerecht

Von Bernd Kaufholz

 

+ Kazim Görgülü mit seinem damals sieben Jahren alten Sohn Christofer im November 2006. Foto: Archiv

Wittenberg. Der erbitterte Kampf eines Vaters um das Sorgerecht für sein Kind ist beendet. Kazim Görgülü aus Krostiz im Landkreis Wittenberg hatte sich acht Jahre lang durch alle gerichtlichen Instanzen geklagt, um seinen Sohn Christofer zurückzubekommen. Der Türke hatte damit international für großes Aufsehen gesorgt.

44 Verfahren – Sorge- und Umgangsrechtverfahren, Adoptionssowie Verwaltungsgerichtsverfahren – vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Landgericht Dessau, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht mit 74 Beschlüssen führten letztlich zum Erfolg.

 

Christopher war am 25. August 1999 in Leipzig nichtehelich geboren worden. Einen Tag danach hatte ihn seine Mutter zur Adoption freigegeben. Am 1. November unterschrieb sie die notarielle Urkunde, auf der sie einwilligte, dass Christofer von einer Familie im Kreis Wittenberg adoptiert wird. Dort hielt er sich seit dem 29. August 1999 auf.

Die Vorgeschichte : Kazim Görgülü hatte sich im November 1998 von seiner deutschen Lebensgefährtin getrennt und erst im Oktober 1999 erfahren, dass die Mutter Christofer zur Adoption freigegeben hatte. Der Türke, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden war, bemühte sich danach um das Sorgerecht.

Dem stimmte das Amtsgericht Wittenberg am 20. Juni 2000 zu. Doch das Jugendamt – Vormund des Kindes – legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 20. Juni 2001 hoben die Oberlandesrichter des 3. Familiensenats in Naumburg die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Doch damit nicht genug: Görgülü wurde bis zum 30. Juni 2002 jeglicher Kontakt mit Christofer untersagt. Grund : das Kindeswohl. Hintergrund: Die Pflegeeltern hatten sich vehement gegen den Wunsch des Vaters gewehrt.

Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah den Fall ganz anders. Am 5. Februar 2004 stellte Straßburg fest, dass sowohl die Entscheidung über das Sorgerecht als auch das Umgangsverbot eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.

Doch der Streit zwischen Kazim Görgülü und Amtsgericht Wittenberg auf der einen Seite sowie Pflegeeltern, Jugendamt und Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auf der anderen um das Sorge- und Umgangsrecht ging weiter. Im März 2004 billigte das Amtsgericht Wittenberg Görgülü erneut das Sorge- und Umgangsrecht zu. Doch umgehend hob das OLG die Beschlüsse wiederum auf. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, "nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte", so die Begründung.

Doch diesmal bekam der Vater Rückendeckung von den Verfassungsrichtern: Der Beschluss des OLG "verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben". Der Fall wurde an das OLG zurückverwiesen.

Das letzte Wort im Fall Görgülü hatte das Amtsgericht Wittenberg im August 2008. Es übertrug dem Vater das alleinige Sorgerecht. Der Beschluss wurde nun rechtskräftig.

Kazim Görgelü und Ehefrau Celsetina, die ihm beim Ringen um den Sohn eng zur Seite stand, gestern: "Wir können niemandem erklären, wie viele schlaflose Nächte wir verbracht haben und wie oft wir geweint haben." Es sei zermürbend gewesen, zu sehen, dass Urteile vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs vom Jugendamt Wittenberg und von drei Richtern des OLG "schlichtweg ignoriert wurden". Sie seien sehr glücklich, dass der inzwischen neun Jahre alte Christofer nun bei ihnen wohne. Der Junge selbst hatte in der richterlichen Anhörung bemängelt, dass ihm seine Pflegeeltern viel Falsches über seinen Vater erzählt hätten.

14.10.2008

www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?&em_cnt=1197032

 

 


 

 

Amtsgericht Wittenberg sorgt für die Einhaltung des Grundgesetzes

Während an anderen Gerichten bis hin in die höheren Instanzen geschlafen wird, wird am Amtsgericht Wittenberg Recht gesprochen, das Artikel 6 Grundgesetz ernst nimmt.

Der nichtverheiratete Vater Kazim Görgülü erhält per einstweiliger Anordnung vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 4F 621/07 SO - das Sorgerecht für seinen Sohn, der von der Mutter zur Adoption "freigegeben" war.

Wollen wir hoffen, dass endlich auch der Gesetzgeber und das bisher die verfassungswidrige sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder befürwortende Bundesverfassungsgericht nachzieht und endlich dem Gleichbehandlungsgedanken des Grundgesetzes von Männern und Frauen bezüglich des Artikels 6 umsetzt.

 

 


 

 

Eine Familienbeziehung in den Mühlen der deutschen Justiz zermalmt - wer übernimmt dafür die Verantwortung?

Eine Familie erfährt nicht den staatlich garantierten Schutz, sondern der bestellte Amtsvormund des Jugendamtes hat bisher alles unternommen, diese Familie zu zerstören. Anfangs wurde das Kind widerrechtlich in eine Pflegefamilie zur Adoption gegeben, der Vater ist nicht einmal angehört worden. Der Vater hat jetzt 5 Jahre durch ALLE Instanzen gekämpft, er hat ein Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in der Tasche und auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Am 28.12.04 hat das Bundesverfassungsgericht schließlich nach 5 Jahren den Umgang des Kindes zum Vater angeordnet. Der Amtsvormund des Kindes, Edeltraud Seidel teilte dem Vater mit, dass er sein Kind nicht sehen wird, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Ist damit das Bundesverfassungsgericht abgesetzt und welchen Wert haben eigentlich diese Urteile noch? Wer korrigiert ein Jugendamt? Wer ist überhaupt in der Lage dazu? Das Landesjugendamt? oder der Landrat Hartmut Dammer? Welcher Minister auf Landes oder Bundesebene? Dieser spektakuläre Fall illustriert die Willkür und Ohnmacht im Familienrecht.

Gäste -Azime Zeycan

-

Rechtsanwältin des Vaters

 

-Dietlind Weinland

-

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes

 

-Frau Luchs

-

Pressesprecher für das AG Wittenberg

 

-Kazim Görgülü

-

Vater

 

-Celsestina Görgülü

-

engagiert für ihren Ehemann Kazim

 

-Frau Kremer

-

Landesjugendamt Halle Saale

 

 

 

Sendezeit am Donnerstag, den 17.02.2005 auf Radio Corax von 19.00 - 19.50 Uhr

Vom 24.06.04 an streamt Radio Corax ab 18.00 Uhr die Sendungen live ins Internet.

Alles was Ihr braucht ist ein einfacher Winamp-player.

 

Väterradio

 

http://www.vaeterradio.de

 

 


 

 

Der Wert der leiblichen Vaterschaft

Menschenrechtsverletzung durch das OLG Naumburg

Urteil EGHM vom 22.02.2004

 

08.04.2004 von 19.00 Uhr – 19.50 Uhr

auf Radio Corax 95,9 MHZ

http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/aktuelle_sendung.html

 

 

 

Ein Vater heute ist nicht mehr das, was er mal war. Der Vaterbegriff ist in den letzten Jahrzehnten erheblich verwässert worden. Rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater, Ersatzvater, angemieteter Vater, Stiefvater und was es noch alles für Väter geben mag. Schon diese vielen Begriffe machen deutlich, dass die Vaterschaft auswechselbar erscheint und deren Wert nicht wirklich erkannt wird. Elternschaft ist ein menschliches Grundrecht sowohl im Grundgesetz, also auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Laut Artikel 8 der Konvention ist jeder Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, leibliche Eltern mit ihren Kindern zu vereinen Das Vaterrecht muss also staatlich geschützt werden und darf nicht wie ein Wanderpokal vergeben werden. Das ist aber geschehen, in Sachsen-Anhalt hat eine Mutter ihr Kind zur Adoption freigegeben. Der Vater erfuhr erst zwei Monate später dass die Mutter das Kind weggeben hat. Es war bereits in einer Pflegefamilie. Sein Weg führte durch die gerichtlichen Instanzen in Deutschland. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte: Folgender Satz aus dem Urteil:

 

Das Gericht scheint insbesondere nicht überprüft zu haben, ob eine Vereinigung von Kind und Vater unter Umständen durchführbar ist, durch die die Belastung für das Kind minimiert werden könnte. Stattdessen hat sich das Berufungsgericht offensichtlich nur auf die unmittelbar bevorstehenden Auswirkungen konzentriert, die eine Trennung von den Adoptiveltern für das Kind zur Folge hat, und somit die langfristigen Auswirkungen, die eine dauerhafte Trennung von seinem leiblichen Vater auf das Kind haben könnte, unberücksichtigt gelassen.

 

Gäste:

Frau Celestina und Herr Kazim Görgülü, Vater mit Frau, aber Kind bei Pflegeeltern

Frau Azime Zeycan, engagierte Rechtsanwältin

Frau Lachs, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Dessau

Herr Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychotherapeut in Halle

 

 


 

 

Fall Görgülü und kein Ende …

oder: OLG Naumburg gegen den Rest Europa’s ?

Regelmaeässige Besucher meiner website kennen den Fall Görgülü – das Urteil des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte Görgulü gegen Deutschland ist sowohl im englischen Originaltext (im MS-Word Format) als auch in deutscher Uebersetzung (im pdf Format) hier herunterzuladen.

Auf der website von Vaeteraufbruch fuer Kinder e. V. werden die neuesten Entwicklungen dieses Falles laufend berichtet. ( vgl. www.vafk.de)

Das heute bekannt gewordene Urteil des OLG Naumburg (im pdf Format) veranlasst mich, auf Bitten mehrerer Fachleute aus dem Rechts- wie auch Medienbereich, zu einer sehr schnellen ersten Reaktion. Dabei beschraenke ich mich auf die Urteilspassagen, die sich auf das Urteil des EGMR beziehen.

Das OLG Naumburg begruendet seine Unabhaengigkeit vom Strassburger Richterspruch mit Art. 97 Abs. I GG (Richterliche Unabhaengigkeit). Und hebt die Entscheidung des Familiengerichts, welche das Strassburger Urteil ohne wenn und aber in die Tat umsetzte, wieder auf. Der Vater Görgülü, dem die Jugendhilfe und dieser folgend die Gerichte - nach mütterlicher Adoptionsfreigabe und Weitergabe zur Adoptionspflege - sein Kind bis zum heutigen Tage vorenthaelt, soll auch weiterhin keinen Kontakt zu seinem Sohn haben. Und dies trotz eindeutigem Urteil aus Strassburg!

Kann das rechtens sein? Kann ein deutsches Oberlandesgericht als letzte familiengerichtliche Instanz sich ueber ein Urteil des EGMR hinwegsetzen? – Wenn das wirklich moeglich sein sollte, dann koennte oder muesste ich doch sofort meine Bemuehungen einstellen, kindschaftsrechtliche Sachverhalte, die nach meiner Rechtsauffassung gegen Art. 8 EMRK verstossen, nach Erschoepfung des nationalen Rechtsweges dem EGMR vorzutragen.

Ein Blick in die Kommentierung der EMRK,

Jens Meyer-Ladewig: EMRK Handkommmentar, Nomos, 1. Aufl. 2003,

gibt dazu folgende Antwort:

 

Art. 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

(1) Die Hohen Vertragsstaaten verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

 

Hierzu kommentiert der Verfasser Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a. D. und Vorgänger des derzeitigen Verfahrensbevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Stoltenberg, Bundesministerium der Justiz:

 

Rz 1: Die Vorschrift … regelt die völkerrechtliche Verbindlichkeit rechtskräftiger Urteile.

Rz 5: Art. 1 verpflichtet die Konventionsstaaten, die Konventionsrechte zu gewährleisten. … Der Gerichtshof hat insoweit Richterrecht geschaffen, mit dem die EMRK fortentwickelt worden ist und das an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Konvention teilhat. …

Ich meine, damit ist meine eingangs zweifelnde Frage nach dem Nutzen meines weiteren Engagements für die EMRK positiv beantwortet.

Dem Naumburger OLG-Familiensenat unter seinem Vorsitzenden Dr. Deppe-Hilgenberg scheint nicht bewusst zu sein, dass er mit seinem juengsten Urteil in der Familiensache Görgülü gegen eine voelkerrechtliche Verbindlichkeit verstoesst.. Noch schlimmer, er setzt die voelkerrechtliche Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel.

Meines Wissens ist ein solch eklatanter Verstoss gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention in Deutschland ohne Beispiel.

Einzig beruhigend bleibt die Tatsache, dass die Richterin der I. Instanz beim Familiengericht Wittenberg genau wusste, wie sie mit dem Urteil des EGMR richtig umzugehen hat.

 

 

Rechtsanwalt Peter Koeppel

 

http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/neues.htm

 

 


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