Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Frankfurt an der Oder

Michael Kohlhaas Stadt - Frankfurt an der Oder


 

 

Landgericht Frankfurt an der Oder

Müllroser Chaussee 55

15236 Frankfurt (Oder)

 

 

Telefon: 0335 / 366-0

Fax: 0335 / 366 - 4279 (Verwaltung)

0335 / 366 - 5729 (Rechtssachen)

 

E-Mail: verwaltung@lgff.brandenburg.de

Internet: www.lg-frankfurt-oder.brandenburg.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Frankfurt an der Oder (04/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute im Bundesland Brandenburg eigentlich Steuern, wenn die brandenburgische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Brandenburg

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Präsident am Landgericht Frankfurt an der Oder: Dirk Ehlert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) / Präsident am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1998 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. 01.12.2004: Mitglied der "Expertenkommission des BMJ" zur FGG Reform

Vizepräsident am Landgericht Frankfurt an der Oder: Holger Wendtland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) / Vizepräsident am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. 12/2010: als amtierender ständiger Vertreters des Direktors des Amtsgerichts Eberswalde aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Landgericht Frankfurt an der Oder 50 Berufsrichter, 276 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter), sowie 75 nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Kammern (Serviceeinheiten) und Wachtmeister).

Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bernau, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde (Spree), Schwedt/Oder und Strausberg.

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Bad Freienwalde

Amtsgericht Bernau

Amtsgericht Eberswalde

Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Amtsgericht Frankfurt/Oder

Amtsgericht Fürstenwalde

Amtsgericht Schwedt

Amtsgericht Strausberg

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)

 

 

Väternotruf Frankfurt (Oder)

August Mustermann

Musterstraße 1

15230 Frankfurt (Oder)

Telefon 0335 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Claudia Behnert (Jg. 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Claudia Cottäus (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 29.12.1998, ..., 2008)

Dirk Ehlert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) / Präsident am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1998 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. 01.12.2004: Mitglied der "Expertenkommission des BMJ" zur FGG Reform

Ines Franze (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder / 7. Zivilkammer (ab 19.06.1998, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten

Tanja Freitag (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 25.09.1996, ..., 2008) 

Dr. Matthias Fuchs - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab ... , 2005, ..., 2008)

Ulrich Gräbert (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Amtsgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Stefan Gömann (Jg. 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.10.1998 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Evelyne Hamm-Rieder (Jg. 1961) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 13.10.1995, ..., 2008)

Meike Imig (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 09.04.1999, ..., 2008)

Jana Köhler (Jg. 1973) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 29.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Dr. Peter Körner (Jg. 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.06.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. 2009 Mediensprecher am Landgericht Frankfurt an der Oder

Dirk Kreckel (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.09.1994 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Dr. Marco Krieglstein (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.09.2001, ..., 2008)

Dr. Jörn Kühl (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt

Sophie Kyrieleis (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 07.06.2000, ..., 2008)

Karin Maasch (Jg. 1961) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 16.10.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Lehmann eingetragen.

Hans-Dieter Peine (Jg. 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 08.08.1996, ..., 2008)

Ulrike Peters (Jg. 1956) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 11.06.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Peters eingetragen.

Siegfried Ruddies (Jg. 1948) - Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 06.10.1997, ..., 2008)

Barbara Sattler (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.07.1999, ..., 2008)

Holger Wendtland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) / Vizepräsident am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.

 

 

# Marcus Weinmann

# Manfred Schultz

# Dieter Schultz

# Diemut Schedler

# Solveig Seidel

# Oliver Scheel

# Christian Thalemann

# Sabine Werner

# Jochen Weisgerber

# Dr. Sabine Selbig

# Dr. Sabine Scheiper

# Anke Sobe

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder tätig:

Gerhard Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus / Vizepräsident am Landgericht Cottbus (ab 19.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Heiko van den Bosch (Jg. 1968) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.11.1999 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Jutta Ciszewski (Jg. 1945) - Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 13.10.1995, ..., 2008) 

Andreas Dielitz (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam (ab 01.11.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Carsten Funder (Jg. 1962) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Wolfram Grepel (Jg. 1965) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.05.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Dr. Jutta Hecht (Jg. 1939) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.12.1993, ..., 2002)

Martin Heck (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.01.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Mayra Herzberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin / Amtsgericht Frankfurt an der Oder (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.02.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt an der Oder - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Frankfurt an der Oder - GVP 01.01.2011: Richterin / Amtsgericht Frankfurt an der Oder.

Heike Lüdtke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1995 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Bernau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Christoph Marquardt (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 07.12.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.03.2000 als Richter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt aufgeführt. Siehe Pressemitteilung. 

No Name - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Eva Marquardt (Jg. 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eberswalde (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Anschließend  Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg. 

Klaus Pfau (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 01.07.1999, ..., 2008)

Christiane Räckers (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde / Familiengericht (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Susanne Rieckhof (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Eberswalde / Direktorin am Amtsgericht Eberswalde (ab 21.02.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.12.1998 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. 2011 offenbar zeitweilig Direktorin am Amtsgericht Bad Freienwalde. 2011: Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg. Ab 21.02.2011 Direktorin am Amtsgericht Eberswalde. 

Oliver Suder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Sozialgericht Potsdam (ab 01.04.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.10.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Peter Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt / Direktor am Amtsgericht Eisenhüttenstadt (ab 21.12.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1998 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gunnar Adam

Rechtsanwalt

Mahlsdorfer Str. 59

15366 Hönow

Tel: 030 / 994 12 65

Fax: 030 / 994 12 66

E-Mail: info@ra-adam-online.de

Homepage: www.ra-adam-online.de

 

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Sonstige:

 

 


 

 

Heinrich von Kleist

Das Kleist-Museum ist ein Literaturmuseum und eine Forschungseinrichtung, die sich dem Werk und der Wirkung vornehmlich des Dramatikers und Novellisten Heinrich von Kleist (1777-1811) und darüber hinaus auch den Dichtern Ewald Christian von Kleist (1715-1759), Franz Alexander von Kleist (1769-1797) sowie Friedrich de la Motte Fouqué (1777-1843) widmen.

Heinrich von Kleist, in Frankfurt (Oder) geboren, verbrachte hier einen Teil seiner Kindheit und studierte von 1799 bis 1800 drei Semester an der Viadrina, der Frankfurter Universität.

Seine am stärksten wirkenden Werke sind bis heute die Novelle Michael Kohlhaas (Erstdruck: 1810), das Lustspiel Der zerbrochne Krug (Buchausgabe: 1811) und das Schauspiel Prinz Friedrich von Homburg (Erstveröffentlichung und Uraufführung: 1821).

Siehe auch unter Michael Kohlhaas.

 

 


 

 

Biesenthal

Studentin aus Gefängnis entlassen

Untersuchungshaft im Prozess wegen zweifacher Kindstötung ausgesetzt: Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen.

Von Claus-Dieter Steyer

5.11.2009 0:00 Uhr

Frankfurt (Oder) - Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die der zweifachen Kindstötung angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen. Die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen die 22-jährige Studentin ausgesetzt. Sie konnte das Gefängnis in Duben-Luckau verlassen, in dem sie seit der Entdeckung der Tat im März in Untersuchungshaft gesessen hatte.

„Die Angeklagte hat sich zum Prozessauftakt am Dienstag weitgehend zum Tod des ersten Zwillings geäußert und angegeben, sich an das Schicksal des zweiten Kindes nicht erinnern zu können“, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Peter Körner, „daher sah die Strafkammer keine ausreichenden Gründe mehr für eine Untersuchungshaft, die ohnehin schon mehr als sechs Monate dauerte.“ Die Juristen haben genau abgewogen, ob eine weitere Untersuchungshaft angemessen sei. Nach der Erklärung der Angeklagten hatte die Strafkammer daher keine Verdunkelungs- oder auch Fluchtgefahr erkannt.

Wie berichtet, hatte die des zweifachen Totschlags angeklagte Lehramtsstudentin zum Prozessauftakt am Dienstag von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie zu, dass sie die Schwangerschaft verdrängt und vor ihren Eltern verschwiegen hatte. „Sie passte nicht in meine egoistische Lebensplanung“, hieß es. Sie gab an, das erste Kind in die Toilettenschüssel hinein geboren zu haben. Als es sich bewegte und röchelte, hatte Franziska S. den Säugling fest an sich gedrückt. Die schlafenden Eltern sollten nichts bemerken. Das tote Kind wickelte sie in eine Decke und versteckte diese unter der Bettcouch. Als sie versucht habe, das zweite Kind aus ihrem Körper zu ziehen, sei sie in Ohnmacht gefallen und erst wieder im Krankenhaus aufgewacht. Dort wurde der zweite Zwilling per Kaiserschnitt entbunden. Er war durch Schläge gegen den Kopf im Mutterleib getötet worden.

Nach Angaben des Anwalts Mirko Röder hat die Angeklagte in der Haft etwa 15 Kilogramm abgenommen. Sie sei zum Tatzeitpunkt viel stämmiger gewesen und habe weite Kleidung getragen. Deshalb sei die Schwangerschaft offenbar niemandem aufgefallen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 05.11.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Kindstoetung-Biesenthal;art128,2941454

 

 


 

 

Der erste Feldbefreier im Gefängnis

Imker Michael Grolm bereitet sich auf Erzwingungshaft vor

Am 27. August wird der Gentechnikgegner und Berufsimker Michael Grolm im Gefängnis in Suhl erwartet. Statt traurigem Haftantritt steht eine farbenfrohe Demonstration auf dem Programm für den endgültigen Stopp der Gentechnik in der Landwirtschaft.

Da Michael Grolm zunächst in Weimar bei der Gerichtsvollzieherin vorsprechen muss, gibt es dort eine Demo zum Mitmachen, später eine Mahnwache und Soliaktionen in Suhl.

Der Grund für die jetzige Inhaftierung liegt schon eine Weile zurück: Im Jahr 2007 fand die dritte große freiwillige Feldbefreiung auf einem Genmaisfeld in Brandenburg statt. Mit dabei erneut Michael Grolm aus Thüringen. Weil er als Feldbefreier schon bekannt war, ließ ihm der Genmais-Anbauer per Gerichtsvollzieherin eine einstweilige Verfügung überbringen, die ihn aufforderte, das Genmaisfeld zu meiden und ihm ansonsten eine hohe Strafe androhte. Der Imker ließ sich nicht aufhalten, ging mit vielen Gleichgesinnten und zahlreichen Journalisten im Schlepptau auf das Feld und half tatkräftig dabei, Genmaispflanzen unschädlich zu machen.

2008 fand der Zivilprozess um die Missachtung der Verbots- Verfügung in Frankfurt/Oder statt. Kein guter Tag für den Monsanto-Anwalt, der den Genmais-Bauern vertrat. Anstatt Grolm zur Zahlung der geforderten 10.000 Euro zu verurteilen, reduzierte das Gericht auf 1.000 Euro.

Womit auch neun Zehntel der Gerichtskosten beim Kläger verblieben. 1.000 Euro, so hatte es der Gentech-Anwalt gefordert, entsprechen in diesem Urteil zwei Tagen Haft.

Der Feldbefreier war von Anfang an bereit, diese zwei Tage auch im Gefängnis verbringen, um seine Entschlossenheit deutlich zu machen und erneut für die gentechnikfreie Landwirtschaft zu werben. Allerdings verlangte das Gericht einen Offenbarungseid, bevor die Ordnunghaft in Anspruch genommen werden könnte. Den will Grolm nicht ablegen und muss nun in Erzwingungshaft. Wie lange diese dauert, ist ungewiss. Allerdings schreibt das Recht vor, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Termine:

Bei der Gerichtsvollzieherin in Weimar wird Micha am 27.8.um 8.00 Uhr morgens erwartet. Wir sind dabei: zur Demo! Treffen um 7.30 Uhr vor der Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 a. Traktoren und Solidaritäts-Transparente werden erwartet. Wer einen Übernachtungsplatz benötigt, melde sich bitte bei aktion@gendreck-weg.de

Beim Gefängnis in Suhl: Genaue Ankunft unbekannt. Eine Mahnwache beginnt um 10.00 Uhr vor dem Gefängnisgebäude.

Eine weitere Mahnwache ist geplant für den 29.08. ab 20:00 Uhr

- mit Gentechnik-Vortag vor dem Gefängnis.

Ansprechpartner für die Mahnwachen Frank Schellhorn:

03685 - 77 28 72 oder 0160 - 43 23 04 2

 

** Schreibt Solibriefe nach Suhl!

Michael Grolm freut sich über Post von Gleichgesinnten. Jeder Brief wird auch zeigen, dass er viel Unterstützung für sein Handeln erfährt und wie viele Menschen für gentechnikfreie Landwirtschaft aktiv bleiben. Spätestens nach Michas Knastaufenthalt gibt es einen Bericht für alle, die sich gemeldet haben.

Die Adresse lautet: Michael Grolm, z.Z. JVA Goldlauter, Zellaer Str. 154, 98528 Suhl.

 

** Aufruf Solispenden

Jeder Tag Gefängnis ist einer zu viel. Dennoch: Jeder Tag Gefängnis kann auch ein Tag des Erstarkens des Widerstandes gegen die Agrogentechnik werden. Micha wünscht sich, dass möglichst viele Menschen für jeden Tag, den er im Knast verbringt eine kleine Spende auf das Rechtshilfekonto von Gendreck-weg überweisen. Denn so machen wir ihnen einen Strich durch die Rechnung: Wir werden nicht klein und leise, weil ein Feldbefreier eingesperrt ist, sondern stärker und lauter!

Konto: Rechtshilfe Gendreck-weg, Kontonummer 401 687 1300

bei der GLS Bank Bochum, BLZ 430 609 67

 

http://www.szenepunkt.de/news.php

 

 

 


 

 

Bewährungsstrafen - Richter und Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt

19.06.2009 | 15:49 Uhr

Richter und Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt

Potsdamer Landgericht verhängt Bewährungsstrafen

Potsdam (ddp-lbg). Gegen einen Eisenhüttenstädter Richter und einen Oberstaatsanwalt sind wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung Bewährungsstrafen verhängt worden. Das Potsdamer Landgericht verurteilte den 43 Jahre alten Richter Christoph M. zu zwei Jahren und den 53-jährigen Oberstaatsanwalt Harald P. zu 20 Monaten Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Die beiden Angeklagten hatten nach Überzeugung der Kammer in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt im April 2005 widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Der damals Vorsitzende Richter M. und der Staatsanwalt P. hätten einen seinerzeit wegen Veruntreuung von Nachlassgeldern Angeklagten und dessen Anwalt im Sitzungssaal verhaften lassen, um den Beschuldigten unter Druck zu setzen. Die Frau des Angeklagten soll wenig später an ihrem Arbeitsplatz verhaftet worden sein. Die Haftbefehle seien erst am 15. April 2005 aufgehoben worden.

Mit dem Urteil folgte die Kammer am Freitag weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die jeweils zwei Jahre Haft gefordert hatte. Nach Ansicht des Anklagevertreters war Richter M. nicht für den Erlass der Haftbefehle zuständig. Das sei ihm und dem Staatsanwalt auch bewusst gewesen. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(ddp)

www.ad-hoc-news.de/bewaehrungsstrafen-richter-und-staatsanwalt-wegen--/de/Regional/Brandenburg/20291269

 

 

 

Richter und Staatsanwalt vor Gericht

Der Vorwurf: Einmaliger Fall von Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung Potsdam (dpa). Ein Richter und ein Oberstaatsanwalt aus Frankfurt (Oder) müssen sich wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Das bestätigte Gerichtssprecher Johannes Baron von der Osten-Sacken gestern. Hintergrund ist ein Untreue-Verfahren gegen einen Nachlassverwalter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt im Jahr 2005. Die beiden Angeklagten seien inzwischen vorläufig ihres Dienstes enthoben, sagte Justizministeriumssprecher Thomas Melzer. Der Prozess gegen sie beginne am 20. April. Der Fall gilt als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Gerichtsverhandlung am 7. April 2005 bewusst widerrechtlich zwei Haftbefehle beantragt und erlassen zu haben, wie der Sprecher des Potsdamer Landgerichts erläuterte. Sie richteten sich gegen die Ehefrau und den Verteidiger des Angeklagten. Nach Auffassung der Potsdamer Staatsanwaltschaft lag zumindest gegen sie kein Haftgrund vor. Auch der Angeklagte wurde verhaftet. Mit der Maßnahme und der folgenden einwöchigen Untersuchungshaft sollten die drei Betroffenen aus Sicht der Anklage unter Druck gesetzt werden. Erst auf Intervention eines Frankfurter Staatsanwalts sei die Haft beendet worden, bestätigte Landgerichtssprecher von der Osten-Sacken. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an. Als Konsequenz habe das Richterdienstgericht die beiden Angeklagten vorläufig des Dienstes enthoben und verfügt, dass die Bezüge des beschuldigten Oberstaatsanwalts zu 50 Prozent, die des Richters zu 30 Prozent einbehalten werden, sagte Ministeriumssprecher Melzer.

 

ND vom 04.02.09

http://www.neues-deutschland.de/artikel/143295.richter-und-staatsanwalt-vor-gericht.html

 

Verhandlung am 20.4.2009 um 9.00 Uhr in Saal 6.

 

 


 

Urteil

NPD soll Gut Johannesberg verlassen

Donnerstag, 11. Juni 2009 04:00 - Von Jeanette Bederke

Die rechtsextreme NPD hat gestern vor dem Landgericht Frankfurt (O.) eine empfindliche Niederlage erlitten. Die 7. Zivilkammer verurteilte den Brandenburger Landesverband, das Gut Johannesberg in Rauen bei Fürstenwalde an die rechtmäßigen Besitzer herauszugeben.

Das sind laut Gerichtsurteil die Rauener Zahnärztin Rosemarie Arenstedt und ihr in Köln lebender Schwager Johannes Stelten. Die beiden stehen als Eigentümer des malerisch inmitten von Obstplantagen liegenden, 20 Hektar großen Gutes im Grundbuch - und nicht die NPD. Die Rechtsextremen hatten die Immobilie vor zwei Jahren über eine schwedische Stroh-Firma zwar zuerst vom Alteigentümer erworben. Als der betagte Gutsbesitzer jedoch erkannte, an wen er das Anwesen veräußert hatte, machte er den Verkauf rückgängig und verkaufte erneut - an Arenstedt und Stelten.

Seitdem tobte der Streit um den Besitz. Die NPD beharrte auf der Rechtmäßigkeit ihres Kaufvertrages, hielt zudem an Plänen fest, auf Gut Johannesberg ein "nationales Schulungszentrum" einzurichten und gab das Anwesen nicht frei, so dass Arenstedt und Stelten schließlich eine Räumungsklage anstrebten, die mit der gestrigen Entscheidung Erfolg hatte. Die NPD und die schwedische Firma sowie der NPD-Kreistagsabgeordnete des Landkreises Oder-Spree, Lars Beyer, der zwischenzeitlich mit seiner Familie auf dem Gut wohnte, hätten kein Recht auf den Besitz des Anwesens, urteilte Richterin Ines Franze. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

"Die NPD wird alle Rechtsmittel ausschöpfen und längst noch nicht aufgeben", vermutet Arenstedt, die sich über den juristischen Erfolg deshalb nur bedingt freuen kann. Eigenen Angaben nach hat sie ihr Eigentum Gut Johannesberg bisher noch nie betreten können. "Das Tor ist verschlossen. Es ist niemand da, der öffnet", erzählt sie. Auch Rauens Bürgermeister Sven Sprunghofer bestätigt, schon lange niemanden mehr von der NPD im Ort oder auf dem Weg zum Gut gesehen zu haben. Es werde wohl ein paar Jahre dauern, bis "die Sache ausgestanden" sei. Bis dahin müsse eine sinnvolle Nutzung für das 20 Hektar große Anwesen gefunden werden, das aus Obstplantagen und Ackerflächen sowie zehn sanierungsbedürftigen Gebäuden besteht.

Besitzerin Arenstedt plant eigenen Angaben nach die Vermietung des Gutes an eine soziale Einrichtung, die sich in der Jugendarbeit engagiert. Mit Interessenten aus Berlin sei sie in Kontakt, Namen wollte die Zahnärztin jedoch nicht nennen. Die NPD will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sich juristisch beraten lassen

http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article1110523/NPD_soll_Gut_Johannesberg_verlassen.html

 

 


 

 

Babymord

Gutachter: Eltern sind schuldfähig

Die Eltern des verhungerten Säuglings Florian sind psychiatrischen Gutachten zufolge schuldfähig. Zwar soll die Mutter heute an schweren Depressionen leiden. Weiterhin unklar ist aber, ob sie auch vor dem Tod ihres Sohnes daran gelitten hatte. Ein Experte empfiehlt, die 20-Jährige nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Frankfurt (Oder) - Die Mutter des verhungerten Säuglings aus Frankfurt (Oder) leidet nach Auffassung eines Experten unter schweren Depressionen. Die junge Frau weise gegenwärtig Symptome einer klinisch relevanten schwerwiegenden Depression auf, sagte ein psychiatrischer Gutachter am Montag vor dem Landgericht Frankfurt. Dort muss sich seit Ende Juni neben der 20-jährigen Mutter auch der 21 Jahre alte Vater verantworten. Die Anklage wirft den Eltern Mord vor.

Sie sollen ihrem am 24. August 2007 geborenen Sohn aus Faulheit immer weniger zu essen gegeben haben, so dass der Junge verhungerte und verdurstete. Der Notarzt konnte am 13. Februar nur noch den Tod des knapp sechs Monate alten Babys feststellen. Die Eltern sitzen seit Februar in Untersuchungshaft. Ein Urteil soll voraussichtlich am Freitag (15. August) verkündet werden.

Am Montag gab ein Gutachter Auskunft über die Schuldfähigkeit der Angeklagten. Dabei blieb offen, ob die Mutter auch zur Tatzeit psychische Probleme hatte. Der Gutachter betonte, es obliege der Kammer einzuschätzen, ob die Frau voll schuldfähig sei. Im Falle des Vaters sieht er keine Merkmale einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann werden voraussichtlich die Plädoyers gehört. (nal/ddp)

Tagesspiegel 11.8.2008

 

 


 

 

 

Bewährung im Hungerprozess

Frankfurt (Oder) (MOZ) Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht sind gestern ein Kindsvater und seine Freundin aus dem Raum Beeskow (Oder-Spree) zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein Dreijähriger wäre 2006 in ihrer Obhut fast verhungert.

Hand in Hand spazieren Michael B. (30) und seine schwangere Freundin Jenny S. (26) aus dem Landgericht Frankfurt. Wenige Minuten zuvor sind ihre Haftbefehle von Richter Matthias Fuchs aufgehoben worden. Damit endet die fast dreimonatige Untersuchungshaft.

Daniela S. kann das nicht fassen. Sie ist die Tante des Angeklagten, die den Kleinen durch einen Zufall vor dem Hungertod gerettet hat. Wäre ihr Sohn nicht zu ihr gekommen, wäre der heute Vierjährige vielleicht nicht mehr am Leben. „Mein Sohn sagte mir, dass das nicht der Junge ist, den er kennt“, so die 33-Jährige, die sich damals sofort auf den Weg zum Kindsvater machte. Dieser habe sie beschimpft und nach der Wegnahme des Jungens durch das Jugendamt auch bedroht. „Ich habe ein furchtbares Jahr erlebt, bekomme Drohungen per Telefon und SMS“, so Daniela S. Die Polizei habe zwar alles aufgenommen, passiert sei aber nichts. Auch an den drei Prozesstagen seien diese Fakten nicht zur Sprache gekommen. „Ich habe Angst, dass mir etwas passiert“, fügt sie an und verlässt nach dem Ende der Verhandlung schnell das Gerichtsgebäude.

Kurz zuvor hat das Gericht das Strafmaß für den Vater auf zwei Jahre und für seine Lebensgefährtin auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung festgelegt. Zudem müssen beide 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damit bleibt die Kammer nahe der Forderung der Staatsanwaltschaft. Jochen Westphal verlangt zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, und 600 Arbeitsstunden – da die beiden über kein Geld verfügen.

Den Verteidigern schien es fast die Sprache verschlagen zu haben. „Eigentlich habe ich bis in den Abend am Text gearbeitet“, sagte Karl Täschner, der Verteidiger von Michael B. Aber nun schließe er sich mit wenigen Worten der Forderung des Staatsanwaltes an. Ähnlich hielt es Rüdiger Schulzke. Er betonte jedoch, dass seine Mandantin Jenny S. nicht die Kindsmutter sei und dies im Strafmaß berücksichtigt werden müsse.

Nach einer einstündigen Urteilsfindung sieht es die Schwurgerichtskammer als erwiesen an, dass die Angeklagten das Kind von August bis Oktober 2006 so vernachlässigt hatten, dass es extrem abgemagert in eine Klinik eingewiesen werden musste. Die Ärzte stellten Unterernährung fest. Der Junge wog damals nur noch 11,3 Kilogramm. Das Normalgewicht für dieses Alter liege laut Aussagen eines Gerichtsmediziner bei 16 Kilogramm. Heute lebt der Vierjährige in einer Pflegefamilie.

Der Vorwurf einer versuchten Tötung sei nicht nachzuweisen, betont Richter Matthias Fuchs. Der Vater habe nicht gewollt, dass der Junge stirbt. Der Freundin bescheinigt er Unreife bei der Erziehung von Kindern.

Zum Strafmaß wollte sich Professor Hubertus Lauer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes, gestern nicht äußern. Ihm wäre es jedoch wichtig gewesen, wenn unter dem Vorsatz „Helfen statt strafen“ die Angeklagten zu einer Therapie verpflichtet worden wären.

Dienstag, 18. Dezember 2007 (14:22)

www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Berlin_Brandenburg/id/212385

 

 




 

Berlin

Kommt die Todes-Mutter früher raus?

MENSCHEN VOR GERICHT Von ANNE LOSENSKY

Kommt die Todes-Mutter früher raus?

Arzthelferin Sabine H. (41) bekommt neuen Prozess

Manchmal saß sie auf dem Balkon in ihrer Plattenwohnung. Sie will sich dann ihren unter den üppigen Kräutern in den Blumenkästen verscharrten Babys „nahe“ gefühlt haben – und alle neun Monate eine neue Babyleiche, ein neuer Blumentopf.

„Sie entwickelte im Gebären und Töten Routine“, hatte die Staatsanwältin gesagt und lebenslang wegen Mordes gefordert.

Doch das Urteil fiel milder aus: Todesmutter Sabine H. (41) wurde nur zu 15 Jahren Haft für acht getötete Kinder verurteilt. Für das neunte Baby war die Arzthelferin gar nicht erst angeklagt worden (verjährt).

Viele Menschen verstanden das nicht, waren empört.

Jetzt setzt der Bundesgerichtshof noch eins drauf: Die Strafe für die Todesmutter sei zu hoch! Sie habe ein von ihr „so nicht erwünschtes“ Leben geführt, früh drei Kinder bekommen.

Die Richter sehen eine „Persönlichkeitsstörung“: Sabine H. spiegelte vor, sich um Empfängnisverhütung zu kümmern, habe aber heimlich ein Kind nach dem anderen bekommen und getötet. Ihr „bizarrer“ Umgang mit den Blumenkübeln. Dass sie trotzdem für ihre vier lebenden Kinder eine „treu sorgende Mutter“ gewesen sei.

Sabine H. soll erleichtert sein: Im neuen Prozess kann sie mit einer geringeren Strafe rechnen.

05. April 2007

http://www.bz-berlin.de/archiv/kommt-die-todes-mutter-frueher-raus-article323214.html

 

 

 


 

 

 

Die neun toten Babys der Sabine H.

Von Barbara Möller

Prozeßauftakt: Was war das Motiv für die schlimmste Serie von Kindstötungen in Deutschland? Angeklagte schweigt. Sie betrank sich immer, wenn die Wehen kamen, ließ dann die Säuglinge sterben und vergrub sie in Blumenkästen auf ihrem Balkon. Nicht einmal der Vater der Kinder will von all dem etwas bemerkt haben . . .

Frankfurt/Oder. Weil sie die Aussage verweigert, weiß man nicht, wie ihre Stimme klingt. Daß sie erst 40 ist, mag man kaum glauben, und wer ihr in die Augen schaut, ist vollends ratlos. Schön sind diese Augen: braun, weich und vielleicht eine Spur schwermütig.

Sie passen nicht zu der "Todesmutter", die die Boulevardzeitungen aus ihr gemacht haben. Obwohl andererseits unbestritten ist, daß Sabine H. zwischen 1992 und 1998 acht Kinder zur Welt brachte und sie sofort sterben ließ. Indem sie sich einfach nicht um sie kümmerte. Sie einfach "liegenließ". Sie nicht wärmte, nicht fütterte, nicht wiegte und nicht küßte. Eigentlich sind es sogar neun Babys gewesen, wenn man den ersten, inzwischen verjährten Fall mit dazurechnet. Sieben Mädchen und zwei Jungen.

"Unversorgt" habe sie diese Kinder dem Sterben preisgegeben, heißt es in der Anklageschrift. Diese Form der Unterlassung wird als Totschlag gewertet. Von einer Mordanklage ist die 2. Strafkammer des Landgerichts in Frankfurt an der Oder frühzeitig abgerückt. Begründung: Mordmerkmale wie Habgier, Heimtücke oder besondere Grausamkeit seien nicht zu erkennen gewesen. Sprachlos stehen die Prozeßbeteiligten vor diesem einzigartigen Fall, sogar der Anwalt der Angeklagten findet keine Erklärung. Auf die Frage der Journalisten, warum Sabine H. nie auf die Idee gekommen sei zu verhüten, antwortet Matthias Schöneburg: "Das habe ich meine Mandantin auch gefragt."

68 Zeugen sind geladen. Darunter auch die drei erwachsenen Kinder von Sabine und Oliver H., eine Schwester der Angeklagten und der Neffe Frank K., der im vergangenen Sommer beim Aufräumen die erste Babyleiche fand - in einer mit Blumenerde gefüllten Plastiktüte, die in einem alten Aquarium steckte. Acht Gutachter werden vor Gericht auftreten. Pathologen, Toxikologen und DNA-Spezialisten. Sie werden versuchen, dem Gericht zu sagen, wie die Kinder gestorben sind und daß Oliver H. in allen Fällen der Vater war. Der Mann, der gestern ebenfalls die Aussage verweigerte. Ein gutaussehender brünetter 43-Jähriger in Jeans, T-Shirt und Cordjackett, der - wie man den Akten entnehmen kann - von den vielen Schwangerschaften und toten Kindern nichts gewußt haben will.

Als Oliver H. den Gerichtssaal betrat, hat er seiner Ex-Frau kurz zugelächelt, und als er ihn fünf Minuten später wieder verließ, hat er sich mit einem freundlichen Nicken von ihr verabschiedet. Einvernehmen konnte man da erkennen. Und in diesem Moment hätte man eine Stecknadel fallen hören können, weil alle dasselbe dachten: Daß da zwei beschlossen haben könnten, sich nicht gegenseitig zu belasten.

1987 soll die Ehe geschieden worden sein. Anschließend sei Sabine H. "auf der Suche nach Abenteuern gewesen. Nach Männern. Nach Sex", hieß es nach ihrer Festnahme in der Boulevardpresse. Und: "Neue Männer, neue Schwangerschaften." Heute weiß man, daß es nicht so war. Alle Kinder stammten von dem Mann, den Sabine mit siebzehn kennengelernt und mit achtzehn geheiratet hatte: Oliver H.

Daß es von ihm hieß, er arbeite nicht nur für die Nationale Volksarmee, sondern auch für die Stasi, hat Sabine H. der Familie damals dramatisch entfremdet. Sie zog weg aus Brieskow-Finkenheerd. Weg vom Vater, der sie zu einer Ausbildung gedrängt hatte, die sie nicht wollte - Zahnarzthelferin statt Fotografin -, hin zu Oliver nach Frankfurt an der Oder. 1984 kam das erste Kind, ein Mädchen, 1986 und 1987 wurden die beiden Söhne geboren.

Das dritte Kind hat Oliver H. möglicherweise schon nicht mehr haben wollen. Deshalb die Scheidung. Beendet war die Beziehung damit nicht. Noch in der richterlichen Vernehmung vom 1. August 2005 hat Sabine H. "mein Mann" gesagt, wenn sie Oliver H. meinte. "Mein Mann war beim Zoll, als die nächste Geburt war . . . " "Als mein Mann nachmittags vom Dienst kam, war die Geburt schon vorbei . . . "

Aus dem Protokoll dieser Vernehmung hat der Vorsitzende Richter vorgelesen. Sätze, denen man die zusammenfassende Art der Beamten anhörte: "Ich hatte einmal regelmäßig in der Woche Geschlechtsverkehr", "Ich habe getrunken, wenn die Wehen kammen", "Ich kann mich nicht erinnern, irgendwann gewaltsam auf das Kind eingewirkt zu haben", "Ich wußte nachher nicht, welches Kind in welchem Behälter war . . . "

Daß Sabine H. ihre toten Babys in Eimern, Blumenkübeln und in einem ausrangierten Aquarium versteckt oder vergraben hat, hat die Öffentlichkeit an diesem Fall besonders aufgeregt. Eine Öffentlichkeit, die eine andere Frau frisch im Gedächtnis hatte, eine, die ihre toten Kinder in Tiefkühltruhen aufbewahrt hatte.

Die Überreste aller neun Kinder hat die Polizei in Brieskow-Finkenheerd gefunden. In einem zehn Kilometer südlich von Frankfurt an der Oder gelegenen Dorf mit gerade mal 2700 Einwohnern. Da, wo die Eltern von Sabine H. 60 Jahre lang gelebt haben. Eberhard K., der als Stellwerker bei der Bahn arbeitete, und seine Frau Martha, die sich um die drei Töchter kümmerte. Schon 1988 habe Sabine H. erstmals "einen Blumentopf aus Terrakotta" mit der Bemerkung angeschleppt, sie habe in ihrer kleinen Frankfurter Stadtwohnung keinen Platz dafür, phantasierte eine Zeitung, als Sabine H. gerade erst vom Untersuchungsrichter vernommen wurde.

Neun "Behälter" hat Sabine H. im Schuppen ihrer Eltern deponiert. Ausgerechnet da, wo sie nicht mehr willkommen war. Der psychiatrische Gutachter, den das Gericht bestellt hat, wird dazu sicher viel zu sagen wissen. Einer ihrer beiden Schwestern soll die Angeklagte nachdrücklich gesagt haben, sie möge diese "Behälter" bitte nicht wegwerfen: "Wegen der Blumenzwiebeln . . . "

Der Vater von Sabine H. ist inzwischen tot, die Schwestern und die 81jährige Mutter wollen mit ihr angeblich nichts mehr zu tun haben. Aber sie kümmern sich um ein weiteres Kind - die dreijährige Elisabeth -, das Sabine H. 2003 zur Welt gebracht hat. Das einzige Kind, das von einem anderen Mann stammt. Von dem hat sich die Vierzigjährige nach ihrer Verhaftung getrennt. Aus der Justizvollzugsanstalt Duben hat sie ihm einen entsprechenden Brief geschrieben.

Alles, was sie anfaßt, scheint kaputtzugehen. Dabei ist Sabine H., das bestätigen alle im Dorf, ein fröhliches Mädchen und eine erstklassige Schülerin gewesen. Sie hätte locker Abitur machen können, sagt ihr Verteidiger, und man hört das Bedauern über ein verpfuschtes Leben heraus. Matthias Schöneburg wird auch nicht müde zu beteuern, daß seine Mandantin "kein Ungeheuer" sei. Wenn er kampfeslustig fragt, "ob sieben der acht Kinder bei der Geburt überhaupt gelebt haben?", ahnt man, nach welcher Strategie er vorgehen will.

Daß Sabine H. an Krebs erkrankt ist, wollte Schöneburg gestern nicht bestätigen. Richtig sei allerdings, daß seine Mandantin "eine lebensnotwendige Operation" aufgeschoben habe: "Sie will erst den Prozeß hinter sich bringen." Sabine H. ist außerdem Alkoholikerin. Die neunmonatige Untersuchungshaft hat für sie automatisch Entzug bedeutet. Zwangsentzug. Sabine H. hat also keineswegs nur getrunken, "wenn die Wehen kamen".

Es gibt Baby-Klappen und Ehepaare, die sich nichts sehnlicher wünschen als Kinder. Warum hat Sabine H. ihre Babys nach der Geburt nicht einfach zur Adoption freigegeben, wenn sie sie selbst nicht haben wollte? Man weiß es - noch - nicht. In der Nachbarschaft will niemand etwas von den vielen Schwangerschaften bemerkt haben. Auch Rechtsanwalt Schöneburg findet das "völlig unerklärlich". Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat im Zusammenhang damit von einer "von der SED erzwungenen Proletarisierung" gesprochen - und dabei absichtsvoll übersehen, daß dieser Fall fast komplett in die wiedervereinte Wirklichkeit fällt.

Sabine H. drohen 15 Jahre Gefängnis. Das Urteil wird für den 30. Mai erwartet.

28. April 2006

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article393877/Die-neun-toten-Babys-der-Sabine-H.html

 

 

 


 

 

"Peiniger des kleinen Pascal muss elf Jahre ins Gefängnis

Haftstrafe auch für Mutter des misshandelten Jungen. Richter findet harte Worte für Behörden und Verwandte: „Moralisch sind sie mitschuldig“

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder). „Wir können hier nur die Angeklagten verurteilen“, sagte Ulrich Gräbert. „Aber sehr viele Menschen trifft eine moralische Schuld daran, dass ein kleiner Junge über lange Zeit furchtbar gequält wurde. Im Fall von Pascal aus Strausberg haben alle Schutz-und Kontrollinstanzen versagt. Das ist sehr, sehr bitter.“

Ulrich Gräbert, der Vorsitzender Richter am Landgericht in Frankfurt, hat gestern ein konsequentes Urteil gefällt. Nicht nur gegen den 25-jährigen Marcel O., der wegen Misshandlung des heute zweieinhalbjährigen Pascal für elf Jahre ins Gefängnis muss. Auch nicht nur gegen Pascals Mutter Melanie J. (22), die wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Der Richter fand ebenso so harte Worte für Freunde, Verwandte, Ärzte, Polizisten und Jugendamtsmitarbeiter, die aus Angst, Ignoranz oder Bequemlichkeit wegschauten und nicht einschritten. Nur der leibliche Vater von Pascal habe immer wieder versucht, auf die Verletzungen seines Sohnes aufmerksam zu machen. „Es ist ungeheuerlich, dass man ihm nicht glaubte“, sagte der Richter. „Vielleicht, weil er Schausteller war? Oder weil er um das Sorgerecht für Pascal kämpfte? Solange er mit der Mutter des Jungen zusammenlebte, ging es diesem jedenfalls gut.“

Als sich die Mutter von Pascal jedoch dem gestern verurteilten Marcel O. zuwandte, begann das Martyrium ihres damals gerade einjährigen Sohnes. Warum Marcel O. den Jungen schlug, trat oder mit Zigaretten verbrannte, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden. Der Angeklagte schwieg hartnäckig und zeigte auch gestern keinerlei menschliche Regung. Pascals Mutter habe man es zu verdanken, dass ein Großteil der Taten aufgedeckt werden konnte, sagte Richter Gräbert: „Diese kooperative Haltung vor Gericht hat ihr einige Jahre Gefängnis erspart.“

Die 22-jährige hatte mit einer Bewährungsstrafe gerechnet, sie sank nach dem Urteil weinend zusammen. Das Gericht war aber der Ansicht, dass sie angesichts der schweren und häufigen Verletzungen, die ihr Sohn immer dann aufwies, wenn er mit Marcel O. allein war, viel früher hätte einschreiten müssen. Am Abend, als Pascal von seinem Stiefvater so misshandelt wurde, dass er nach mehreren Rippenbrüchen, Darm- und Mageneinrissen nur noch durch eine Notoperation gerettet werden konnte, war Melanie J. eine Flasche Milch kaufen gegangen und hatte den Jungen deshalb bei Marcel O. zurückgelassen. Das Kind ist auch heute noch in stationärer Behandlung, es wird zeitlebens geistig und körperlich schwerstbehindert bleiben – nur ein Teil seines Gehirns funktioniert noch.

Der Vorsitzende Richter hielt mit seiner Kritik am „familiären und institutionellen Umfeld, das die vielen Taten erst ermöglichte“, nicht hinterm Berg. Er nannte die Namen der Ärzte, die nicht einschritten, als sie die massiven Verletzungen am Körper des Kleinkindes beziehungsweise auf den Röntgenbildern bemerkten. Er kritisierte, dass die Kita-Leitung nicht reagierte, als Erzieherinnen die Misshandlungen auffielen. Er nannte es ungeheuerlich, dass eine Mitarbeiterin des Strausberger Jugendamtes eine Ärztin, die an einem Freitagmittag die offensichtliche Kindesmisshandlung anzeigte, fragte: „Wissen Sie, wie spät es jetzt ist?“ Unfassbar sei auch, dass eine Anzeige, die der leibliche Vater von Pascal bei der Strausberger Polizei aufgab, verschwand und bis heute nicht gefunden wurde. Dass letztlich das Landratsamt Märkisch-Oderland auch noch als Nebenkläger auftrat, bezeichnete der Vorsitzende Richter nicht nur als Verschleuderung öffentlicher Gelder, sondern als blanken Hohn angesichts der moralischen Mitschuld der Behörden.

Unverständlich bleibe freilich auch das Verhalten der Verwandten und Freunde. Sie erlebten, wie Pascal zitterte, wenn O. die Wohnung betrat. Sie sahen, wie er stundenlang auf dem Bett sitzen oder in der Ecke stehen musste. „Man kann nur ahnen, welche seelische Ängste dieser kleine Junge hatte“, sagte Gräbert. „Und jene, die ihm hätten helfen können und müssen, waren einfach nur feige.“"

Tagesspiegel 26.11.2003

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/26.11.2003/857731.asp

 

 


 

 

Mordfall Ulrike

Staatsanwaltschaft verhängt Informationssperre

Frankfurt (Oder) (rpo/dpa). Nach Spekulationen der Medien über Motive des Mörders der zwölfjährigen Ulrike und mutmaßliche weitere Taten des Mannes wollen Polizei und Staatsanwaltschaft vorerst keine Informationen veröffentlichen. Fünf Tage nach der Festnahme des geständigen Mörders hat die Staatsanwaltschaft eine Informationssperre verhängt.

"Mit Rücksicht auf das hochsensible Verfahren" würden vorerst keine Informationen mehr über den Stand der Ermittlungen gegeben, sagte Staatsanwältin Petra Marx am Montag der dpa in Frankfurt (Oder). Zuvor war spekuliert worden, der geständige Mörder Ulrikes könnte auch andere Sexualverbrechen begangen haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, jetzt müsse Ruhe in das Verfahren gebracht werden. "Wir äußern uns nicht mehr dazu und machen die Schotten dicht."

Geprüft wird Marx zufolge derzeit, ob der mutmaßliche Täter Stefan Jahn während einer früheren Haft Briefkontakte mit minderjährigen Kindern hatte. Auch mögliche pädophile Neigungen des 25-Jährigen stünden auf dem Prüfstand. Die Ermittlungen würden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, da neben der Überprüfung der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung auch Nachbarn, Freunde und Bekannte des Fürstenwalders befragt werden müssten.

Jahn war 1998 unter anderem wegen Autodiebstahls verurteilt und im Frühjahr 2000 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Als Sexualtäter war er bislang noch nicht aufgefallen. In der vergangene Woche hatte Jahn gestanden, Ulrike am 22. Februar verschleppt, missbraucht und getötet zu haben.

Das brandenburgische Justizministerium hat unterdessen die Kritik am schleppenden Aufbau einer Gendatei zurückgewiesen. Im Land würden die erforderlichen Maßnahmen zur Erfassung von Straftätern in der DNA-Datei mit großem Nachdruck umgesetzt, betonte ein Sprecher des Ministeriums. Rechtsgrundlage sei das DNA- Identitätsfeststellungsgesetz, das im September 1998 in Kraft trat. Danach werden Beschuldigten oder Verurteilten Speichelproben entnommen. Die Bearbeitung von Datenmaterial einschlägig vorbelasteter Sexual- und schwerer Gewalttäter habe dabei Vorrang, hieß es.

http://www.rp-online.de/public/article/panorama/279425/Staatsanwaltschaft-verhaengt-Informationssperre.html

 

 

 

 

30.12.02 17:50 Uhr |

News-ID: 429368

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Urteil im Mordfall Ulrike bestätigt

Der damals vom Landgericht Frankfurter an der Oder zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder verlor die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der damals 25-jährige, der wegen Mordes, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilt wurde, muss nun mindestens 20 Jahre hinter Gitter. Erst danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dies bestätigte der Bundesgerichthof.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=429368

 

 

 


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