Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bernau

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Bernau

Breitscheidstraße 50

16321 Bernau

 

 

Telefon: 03338 / 7080-0

Fax: 03338 / 7080-143

 

E-Mail: diragber@agber.brandenburg.de

Internet: www.ag-bernau.brandenburg.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bernau (02/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Frankfurt/Oder

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Direktor am Amtsgericht Bernau: Dieter Hartmann (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Bernau / Direktor am Amtsgericht Bernau (ab 01.06.1993, ..., 2010)

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bernau: Annett Schulze (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab 31.03.2005, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 unter dem Namen Annett Schulz als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. 2010: mit der Wahrnehmung der Geschäfte der stellvertretenden Direktorin am Amtsgericht Bernau beauftragt.

Kerstin Teitge-Wunder (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Bernau / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bernau (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Eberswalde aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Bernau eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Barnim

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:    

Dieter Hartmann (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Bernau / Direktor am Amtsgericht Bernau (ab 01.06.1993, ..., 2009)

Rita Kroh (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab , ..., 2002, ..., 2008)

Heike Lüdtke (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1995 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.

Marion Meier (Jg. 1951) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab 13.10.1995, ..., 2008)

Klaus Mlodochowski (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Bernau (ab 08.12.1994, ..., 2008)

Andreas Müller (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Bernau (ab13.03.1998, ..., 2008) - Der Richter, der unabhängig sein wollte. Andreas Müller wollte das Cannabisverbot überprüfen lassen. Die Brandenburger CDU sah gleich mal rot. Artikel in der TAZ siehe unten.

Sacha Roche (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Bernau (ab 01.11.1995, ..., 2008)

Annett Schulze (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab 31.03.2005, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 unter dem Namen Annett Schulz als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. 2010: mit der Wahrnehmung der Geschäfte der stellvertretenden Direktorin am Amtsgericht Bernau beauftragt.

Katrin Singert (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Bernau / Familiengericht - Abteilung 6 (ab 01.12.1993, ..., 2009)

Kerstin Teitge-Wunder (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Bernau / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bernau (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Eberswalde aufgeführt.

Annette Tosberg (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Bernau (ab 21.12.1998, ..., 2008)

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bernau:

6 F - Katrin Singert (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Bernau / Familiengericht - Abteilung 6 (ab 01.12.1993, ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bernau tätig:

Oliver Kramm (Jg. 1963) - Aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.05.2005, ..., ) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1995 als Richter am Amtsgericht Bernau aufgeführt.

Dr. Dirk von Selle (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 08/2008, ..., ) - vorher ab 30.12.1999 Richter am Amtsgericht Bernau. Ab 01.06.2005 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bernau. Dr. Dirk von Selle ist stellvertretender Amtsgerichtsdirektor und Beauftragter für den Haushalt des Brandenburgischen OLG mit Haushaltsverantwortung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Sozialen Dienste der Justiz des Landes Brandenburg (Juristen Zeitung Heft 4, 15.02.2008) / Dirk von Selle: Gerechte Geldstrafe. Eine Konkretisierung des Grundsatzes der Opfergleichheit; Berliner Juristische Universitätsschriften. Strafrecht, Bd. 3; Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV 1997) / Dr. Dirk von Selle, Berlin und Dr. Bernhard Kretschmer, Bielefeld: „Drei unten, drei oben“: 6 Treffer an der Torwand? Grenzen der Rechtlosstellung beim privaten Spielvertrag.; Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 294 – 301

 

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

Herr Mustermann - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bernau (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

Herr Mustermann - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bernau für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter:

Herr Mustermann - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bernau (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

Diana Schneider

Systemische Therapeutin (DGSF)

Rudolph Breitscheidstraße 66

16225 Eberswalde

Tel: 03334 / 82 31 15

 

 

Thomas Walter

Systemischer Therapeut (DGSF), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Paar- und Familientherapeut, Systemischer Supervisor, Sozialtherapeut

Oderstraße 55

16341 Panketal

Telefon: 0172-8 61 54 88

www.thomaswalter.net

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Erziehungs- und Familienberatung

Weinbergstr. 10 

16321 Bernau 

Telefon: 03338/3919-21, -22, -23

E–Mail: efb@awo-kv-bernau.de

Internet: www.awo-kv-bernau.de/content/erziehungs-und-familienberatung/

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Mitarbeiter/innen: 

Sabine Paula Schulz, Dipl.-Psychologin, Systemische Familientherapeutin, Leiterin der Beratungsstelle, zurzeit in Elternzeit (ab , ..., 2009)

Christine Ditz-Lazar, Dipl.-Psychologin, Systematische Familientherapeutin, Kinder- und Jugendlichentherapeutin VT in Ausbildung (ab , ..., 2009)

Heiko Pohl, Dipl.-Sozialpädagoge, Systemischer Familienberater, Systemischer Familientherapeut in Ausbildung (ab , ..., 2009)

Claudia Kölsch-Grabert, Dipl.- Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin (ab , ..., 2009)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

Marianne Wöhe

Rechtsanwältin 

Drehnitzerstr. 35. 

16225 Eberswalde 

Telefon: 03334 / 212607

 

 

Rechtsanwälte:

Dr. Adriana Hädrich

Rechtsanwältin

Am Schwalbenberg 14

16348 Wandlitz

Mobil: 0176 - 63 125 195

E-Mail: adriana.haedrich@web.de

 

Gunnar Adam

Rechtsanwalt

Mahlsdorfer Str. 59

15366 Hönow

Tel: 030 / 994 12 65

Fax: 030 / 994 12 66

E-Mail: info@ra-adam-online.de

Homepage: www.ra-adam-online.de

 

 

Gutachter: 

Ursula Blank

12109 Berlin

Beauftragung unter der Adresse Stephanstraße 25, 10559 Berlin - sogenanntes IGF Berlin

auch als Verfahrenspflegerin tätig

Beauftragung am Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Bernau durch Richterin Singert.

 

 

Dr. Michael Wiedemann

"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"

Psychotherapeut

10827Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg

Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Bernau durch Richterin Wingert.

(2002, ..., 2008)

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Links:

 


 

 

Bernau

Polizist lauert Richterin auf

Ein Polizist aus Berlin hinderte am Mittwoch eine Richterin am Verlassen des Gerichtsgebäudes. Dem Vorfall war ein Sorgerechtsprozess vorausgegangen. Anscheinend war der Vater mit dem Urteil unzufrieden.

15.1.2009

Bernau - Ein Berliner Polizeibeamter hat am Mittwoch am Amtsgericht Bernau eine Richterin bedrängt. Nach ersten Ermittlungen lauerte der 41-Jährige der Richterin am Nachmittag auf und hinderte sie am Verlassen des Gebäudes, wie eine Polizeisprecherin am Donnerstag in Bernau mitteilte. Der unbewaffnete Polizist habe der Frau erklärt, sie sei festgenommen. Die Richterin konnte sich jedoch in Sicherheit bringen.

Offenbar war der Vater mit einer Entscheidung der Familienrichterin in einem Sorgerechtsprozess um seine Kinder nicht einverstanden. Brandenburgische Polizisten griffen den Angaben zufolge ein und konnten den stark erregten Mann beruhigen. Sie nahmen ihn zur Gefahrenabwehr und zur Befragung mit zur Wache, wobei er keinen Widerstand geleistet habe.

Polizist in psychiatrischer Behandlung

Auf Anraten der Beamten habe sich der 41-Jährige noch am Mittwochabend freiwillig in eine psychiatrische Fachklinik in Eberswalde begeben, wo er auch die Nacht zum Donnerstag verbracht habe, sagte die Polizeisprecherin. Über seinen weiteren Aufenthalt müssten die Ärzte entscheiden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung eingeleitet.

Dem Eklat am Amtsgericht war nach Angaben der ''Märkischen Oderzeitung'' ein Streit zwischen dem Polizisten und seiner geschiedenen Ehefrau vorausgegangen, bei dem es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder gegangen sein soll. Der Polizist habe ein Mitspracherecht erstreiten wollen, doch die Richterin habe am Mittwoch dazu keine Entscheidung gefällt. (jm/ddp) 

URL: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Polizei-Sorgerecht;art126,2706384

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eigenartig, der Polizist habe ein Mitspracherecht erstreiten wollen", heißt es in der Pressemeldung, dabei hat der Polizist und Vater es ja schon, da braucht er einfach nur in das Grundgesetz Artikel 6 gucken. Aber vielleicht wollte die Familienrichterin am Amtsgericht Bernau dem Vater das Mitspracherecht nach §1671 BGB entziehen, dann könnte man die Erregung des Vaters verstehen, denn welcher gesunde Vater will schon, dass ihm der Staat das Elternrecht entzieht? 

 

 

 


 

 

 

17.07.2004

Der Richter, der unabhängig sein wollte

Andreas Müller wollte das Cannabisverbot überprüfen lassen. Die Brandenburger CDU sah gleich mal rot

Unabhängig, das verlangt das Grundgesetz, soll ein Richter sein. Andreas Müller, Amtsrichter in Bernau, versteht das durchaus als Auftrag. 2002 setzte er ein Verfahren aus, in dem ein junger Mann wegen Besitzes von drei Gramm Haschisch belangt werden sollte, und legte es dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Cannabisverbot kam ihm unverhältnismäßig vor. Karlsruhe ließ sich Zeit, Müller wurde ungeduldig; er begann die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbots in einem weiteren Verfahren zu überprüfen und lud dazu mehrere Gutachter ein. Das hat sich zu einer kleinen brandenburgischen Affäre ausgewachsen, denn bald ist Wahlkampf.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke forderte also, dass Müller seines Amtes enthoben werden soll. "Er verhindert nun schon zum wiederholten Male die Verfolgung schlimmer Drogendelikte", sagte Petke. Das erinnere an Rechtsbeugung und sei eine Verschwendung von Steuermitteln. Die brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein, ebenfalls CDU, sagte nichts. Das veranlasste den Brandenburgischen Richterbund wiederum zu harter Kritik: Richstein hätte Müller schützen und Strafantrag wegen übler Nachrede stellen müssen.

Müller zu schützen fällt der Justizministerin aber anscheinend nicht leicht. Müller ist ein ungewöhnlicher und ein linker Richter. Wenn Müllers Maßstab sich durchsetzt und jedes Verfahren, in dem der Staat "mit Kanonen auf Spatzen schießt", eine besondere Prüfung nach sich zöge, müsste die Justiz viele Verfahren aussetzen. Dass Müller das Gesetz, das den Besitz von weichen wie harten Drogen bestraft, nur gut geprüft anwenden möchte, ist wiederum nicht nur eine juristische Entscheidung.

Müllers Vater war Alkoholiker. Nach einem Entzug wollte der Vater in einer Dorfkneipe eine Cola trinken. "Du bist kein Mann", habe ein Kneipentrinker zum Vater gesagt, berichtet Müller. Der Vater trank ein Alster. Sechs Monate später war er tot. Müllers Bruder dagegen flog wegen Cannabis-Konsums von der Schule und saß wegen Handels mit Cannabis im Gefängnis. Nach der Entlassung wurde er heroinabhängig. "Ich weiß, wie Alkoholiker, wie Junkies und wie Kiffköpfe funktionieren", sagt Müller. "Wenn ich das ins Verhältnis setze, ist mir ein kiffender Vater allemal lieber als ein alkoholabhängiger, der prügelt."

Das Verfassungsgericht hat sich letzte Woche gegen Müller entschieden. Ein Richter habe nicht das Recht zur allgemeinen Aufsicht über Gesetze. Müller hat das akzeptiert und verurteilt Haschkonsumenten wieder umstandslos. Wo ihm niemand reinreden kann, wird er dagegen weiter eigene Wege gehen und Neonazis lieber auf Socken als in Springerstiefeln in den Gerichtssaal lassen. Dass Petke und Richstein gegen den Richter agierten, ist dagegen schlichter Wahlkampf. Die beiden haben damit gezeigt, dass gedankliche Unabhängigkeit auch Politiker zieren kann. Und dass es selten zu viel Unabhängigkeit gibt, aber oft zu wenig. MAREKE ADEN

www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/07/17/a0182

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das hätte der verbeamtete Richter Müller wissen müssen. Was Recht ist, bestimmt nicht er, sondern der Staat. Und wenn es der Staat für rechtens ansieht, Cannabis-Konsumenten hinrichten zu lassen, dann hat Richter Müller das umzusetzen. 

Da könnte ja sonst jeder Richter kommen und seinem Gewissen folgen und zum Beispiel die verfassungswidrige sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern für ungültig erklären, wo doch im Jahr 2003 erst das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, diese verfassungswidrige Diskriminierung wäre nicht verfassungswidrig, was schon logischer Unsinn ist, denn was ist denn rechtlich höher zu bewerten, das Grundgesetz Artikel 1,3 und 6 oder dem entgegenstehende Auffassungen und Urteile des Bundesverfassungsgericht? Womöglich riskieren die urteilenden Verfassungsrichter noch ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung, denn wer das Grundgesetz aufmerksam durchliest, wird sicher erkennen können, dass dort etwas ganz anderes steht, als von den urteilenden Richter zur Begründung eines rechtswidrigen Zustandes vorgetragen wurde.

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

 


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