Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Fürstenwalde
Familiengericht
Amtsgericht Fürstenwalde
Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 / 509-6
Fax: 03361 / 509-830
E-Mail: verwaltung@agfw.brandenburg.de
Internet: www.ag-fuerstenwalde.brandenburg.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Fürstenwalde (01/2010)
Informationsgehalt: gut
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - www.ag-fuerstenwalde.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agfue_gesch&query=allgemein_agfue&sv[relation_agfue.gsid]=lbm1.c.236520.de&sort=lfdnr&order=asc
Bundesland Brandenburg
Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde: Dr. Sylvio Seidel (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde (ab Anfang 2009, ..., 2010) - vorher ab 01.06.1990 Richterassistent am Kreisgericht Bad Freienwalde. Zweieinhalb Jahre später Richter am Amtsgericht Bad Freienwalde. Ab 01.12.1994 amtierender Direktor, nach Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und im Justizministerium ab 01.12.1998 Direktor am Amtsgericht Bad Freienwalde. Familiengericht - FamRZ Heft 11/2007 - siehe Info unten
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Fürstenwalde: Sabine Stavorinus (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde / Familiengericht / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht (ab 01.10.1996, ..., 2010)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Fürstenwalde 14 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Ämter, Städte, Gemeinden bzw. Ortsteile:
Ahrensorf, Alt Golm, Alt Madlitz, Alt Stahnsdorf, Arensdorf, Bad Saarow, Beerfelde, Beeskow, Behrensdorf, Berkenbrück, Biegen, Birkholz, Bornow, Braunsdorf, Briescht, Briesen, Buchholz, Buckow, Bugk, Chossewitz, Dahmsdorf, Demnitz, Diensdorf, Drahendorf, Erkner, Falkenberg bei Beeskow, Falkenberg bei Fürstenwalde, Friedland, Fürstenwalde, Giesensdorf, Glienicke, Gosen, Görsdorf bei Beekow, Görsdorf bei Storkow, Görzig, Groß Briesen, Groß Eichholz, Goß Muckrow, Groß Rietz, Groß Schauen, Grünheide, Günthersdorf, Hangelsberg, Hartmannsdorf, Hasenfelde, Heinersdorf, Herzberg, Jacobsdorf, Jänickendorf, Kohlsdorf, Kagel, Karras, Kehrigk, Kienbaum, Klein Muckrow, Klein Schauen, Kolpin, Kossenblatt, Krügersdorf, Kummerow, Kummersdorf, Langewahl, Leißnitz, Limsdorf, Lindenberg, Lindow, Markrafpieske, Mittweide, Mönchwinkel, Neubrück, Neuendorf im Sande, Neu Golm, Neu Zittau, Niewisch, Oegeln, Oelsen, Pfaffendorf, Petersdorf bei Briesen, Petersdorf bei Fürstenwalde, Philadelphia, Pieskow, Pillgram, Radinkendorf, Radlow, Ranzig, Rauen, Reichenwalde, Reudnitz, Rieplos, Sauen, Sabrodt, Sawall, Schadow, Schneeberg, Schöneiche, Schönfelde, Schwenow, Schwerin, Selchow, Sieversdorf, Spreeau, Spreenhagen, Steinhöfel, Stremmen, Storkow, Tauche, Tempelberg, Trebatsch, Trebus, Wendisch-Rietz, Weichensdorf, Werder, Wilmersdorf bei Beeskow, Wilmersdorf bei Fürstenwalde, Wochowsee, Woltersdorf, Wulfersdorf, Zeust
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Oder-Spree
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Dr. Meinolf Brüser (geb) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab , ..., 2002, ..., 2010)
Holger Eckhardt (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 27.09.1994, ..., 2010)
Ralf-Udo Gernhard (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Familiengericht - Abteilung 9 (ab 04.04.1997, ..., 2010)
Klaus Haenicke (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 01.12.1995, ..., 2010)
Wolfgang Kapteina (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 27.09.1994, ..., 2010)
Reinhard Krug (Jg. 1951) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 01.12.1993, ..., 2010)
Richard Radloff (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 30.06.1995, ..., 2010)
Christiane Räckers (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde / Generalklausel (ab , ..., 2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. 2009: Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde - Familiengericht - Abteilung 10
Elke Reiner (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde (ab , ..., 2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.09.1999 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt.
Peter Schlenker (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 21.12.1998, ..., 2010)
Arite Schumann (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 04.08.1999, ..., 2010)
Sylke Schwalbe (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 25.08.1998, ..., 2010) - 2009: Vertretung - Familiengericht - Abteilung 9
Dr. Sylvio Seidel (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde (ab Anfang 2009, ..., 2010) - vorher ab 01.06.1990 Richterassistent am Kreisgericht Bad Freienwalde. Zweieinhalb Jahre später Richter am Amtsgericht Bad Freienwalde. Ab 01.12.1994 amtierender Direktor, nach Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und im Justizministerium ab 01.12.1998 Direktor am Amtsgericht Bad Freienwalde. Familiengericht - FamRZ Heft 11/2007 - siehe Info unten
Sabine Stavorinus (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde / Familiengericht / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht (ab 01.10.1996, ..., 2010)
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Fürstenwalde:
9 F - Ralf-Udo Gernhard (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Familiengericht - Abteilung 9 (ab 04.04.1997, ..., 2010)
10 F - Christiane Räckers (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde / Generalklausel (ab , ..., 2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. 2009: Richterin am Amtsgericht Fürstenwalde - Familiengericht - Abteilung 10
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Fürstenwalde tätig:
Dr. Markus Fritsch (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 08.04.2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.04.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.
Wolfgang Helling (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 30.06.1993, ..., 2008)
Dietmar Tiffert (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Strausberg / Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Strausberg (ab 01.08.2002, ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1983 als Richter am Amtsgericht Fürstenwalde aufgeführt.
Andreas Welzenbacher (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 04.08.1999, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Herr Mustermann - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
Herr Mustermann - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Fürstenwalde für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
Herr Mustermann - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Christin Lindner
Systemische Therapeutin (DGSF)
Ernst-Thalmann-Straße 35
D-15537 Erkner
Tel: 03362-88 89 75
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Fürstenwalde
Eisenbahnstr. 140
15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361/3403-76,-77
E-Mail: awoerziehungsberatungsstelle@ewetel.net
Internet:
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Erkner
Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Hessenwinklerstraße 1
15537 Erkner
Telefon: 03362 / 4715
Fax: 03362 / 4716
E-Mail: awo.erziehungsberatung.erkner@ewetel.net
Mitarbeiter/innen; Dagmar Häuser, Volker Kaminiski
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Katharina Beeking
Rechtsanwältin
15517 Fürstenwalde
Kerstin Henschel
Diplom-Rehabilitationspädagogin, Diplom-Sozialpädagogin
15366 Hönow
Bestellung am Amtsgericht Fürstenwalde durch Richterin Stavorinus
Sonja Weber
Diplom-Psychologin
10827 Berlin oder 14057 Berlin oder 12309 Berlin - 2003
Bestellungen am Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Frau Weber wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Phyllis Renée Boldt
10115 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenwalde
Gerhard Hennig
Diplom-Psychologe
14057 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zossen
Tätigkeit auch als Verfahrenspfleger
Empfiehlt dem Gericht einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB zu entziehen.
Herr Hennig wird vom Väternotruf nicht empfohlen, da es sonst passieren kann, dass auf Empfehlung des Herrn Hennig an das Familiengericht einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen wird.
Dr. Klaus Schneider
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt/Oder, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Herr Klaus Schneider wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Wenn die Zahl der Gerichte die Herrn Schneider als Gutachter beauftragen ein Qualitätszeichen wäre, könnte man meinen Herr Schneider wäre unbedingt als Gutachter zu empfehlen. Doch machen Sie unabhängig von irgendwelchen Zahlen und unserer fehlenden Empfehlung getrost Ihre eigenen Erfahrungen.
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenwalde 2003
Elke Stock
Diplom-Psychologin
Berlin
sogenanntes Institut für Gericht und Familie - IGF
Diplom-Psychologe
10555 Berlin
und
49205 Hasbergen
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Minden, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Halle (Westfalen), Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick
Herr Waschke-Peter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Urteile
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)
Straßburg, 26. Februar 2002
...
16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.
17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.
...
20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.
Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.
Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.
21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.
22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.
...
26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.
27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.
Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.
...
ausführlich unter:
http://members.fortunecity.de/reno7/Kutzner.htm
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Links:
Wahlvorschlag "Ständige/Nichtständige Mitglieder“ des Richterwahlausschusses
Der Richterbund Landesverband Brandenburg spricht sich hinsichtlich der Wahl für die Vorschlagslisten zur Wahl der „Ständigen Mitglieder" des Richterwahlausschusses für folgende Kollegen aus:
1. Seidel, Sylvio
Direktor des Amtsgerichts Fürstenwalde, 47 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
Seit 01.06.1990 war er in Bad Freienwalde damals noch als Richterassistent am
Kreisgericht und wurde zweieinhalb Jahre später Richter. Am 01.12.1994 übernahm er amtierend die Geschäfte vom damaligen Direktor und nach Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und im Justizministerium erhielt er am 01.12.1998 offiziell seine Urkunde als Amtsgerichtsdirektor in Bad Freienwalde. Seit Anfang 2009 ist er Direktor beim Amtsgericht Fürstenwalde. Sylvio Seidel erfüllt seine Aufgaben mit Herz, Fleiß und Akribie und engagiert sich besonders für das Familien- und auch das Strafrecht. Seit vielen Jahren gehört er dem Landespräventionsrat und auch dem Richterwahlausschuss an.
Sylvio Seidel
2. Leetz, Bettina
Richterin am Amtsgericht Potsdam, 50 Jahre, ein Kind
Gleich nach der Wiedervereinigung war sie lange mit der Leitung des Amtsgerichts Potsdam betraut und war zudem
Gründungsmitglied und Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Richterbundes. Im Bundesvorstand und anschließend in den vielen Jahren ihrer Tätigkeit im Bundespräsidium des Deutschen Richterbundes hat sie sich stets mit großem Engagement und zugewandt für die Belange der Assessoren einsetzt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gehörte sie dem Richterwahlausschuss als nichtständiges Mitglied an. Bettina Leetz
3. Pisal, Ramona
Vorsitzende Richterin am Brandenburgischen Oberlandesgericht, 52 Jahre, verheiratet, ein Kind
Geboren und aufgewachsen im Rheinland blieb sie nach Studium und Referendariat zunächst für zwei Jahre als
Rechtsanwältin in Köln. Danach ist sie in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Mitte der 90er Jahre folgte die Abordnung an das Amtsgericht Potsdam und schließlich mit dem Dienstantritt beim Brandenburgischen Oberlandesgericht die Versetzung ins Land Brandenburg. Sie war viele Jahre Pressesprecherin
und ist seit 2002 Gleichstellungsbeauftragte des Oberlandesgerichts. Seit Dezember 2006 ist sie Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Juristinnenbundes und seit September 2007 dessen Vizepräsidentin. Ramona Pisal
Hinsichtlich der Wahl für die Vorschlagslisten zur Wahl der „Nichtständigen Mitglieder" des Richterwahlausschusses spricht sich der Deutsche Richterbund Landesverband Brandenburg für folgende Kollegen aus:
1. Adamus, Olaf
Direktor des Amtsgerichts Oranienburg, 48 Jahre, zwei Kinder
1994 trat er in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg ein und wechselte nach Arbeitsstationen am Landgericht
Dortmund und dem Amtsgericht Perleberg 1995 an das Amtsgericht Oranienburg. Von 1998 bis 2003 war er an das
Justizministerium u. a. als Leiter des Referats für Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten abgeordnet. Am 24.04.2009 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Oranienburg ernannt. Mit Geduld, Fleiß und einer gehörigen Portion Engagement brachte er nicht nur den sich über Jahre hinziehenden Bau des Amtsgerichts Oranienburg zu einem guten Ende, sondern kümmerte sich auch als Vorsitzender der Bezirksgruppe Neuruppin des Richterbundes und als Mitglied im Präsidialrat um die Belange der Kolleginnen und Kollegen. Olaf Adamus
2. Tiemann, Dr. Frank
Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam, 47 Jahre
Er stammt aus Bielefeld und war seit 1992 zunächst Richter in Paderborn. Von dort aus ist er 1994 als „Aufbauhelfer" nach Brandenburg gekommen. Nach seiner Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ist er ans Landgericht Potsdam zurückgekehrt und dort nun Vorsitzender des Schwurgerichts. Bei den Kollegen genießt er großes Vertrauen und ist daher seit vielen Jahren nicht nur Mitglied im Präsidium des Landgerichts, sondern auch stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe Potsdam. Frank Tiemann
3. Kosyra, Alexandra
Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, 56 Jahre, verheiratet
Die geborene Hamburgerin verfügt über langjährige Berufserfahrung in Schleswig-Holstein,Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie am Bundesjustizministerium. Sie war lange auch in der Verwaltung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und nach einem „Gastspiel" als amtierende Vizepräsidentin des Landgerichts Potsdam seit dem 01.05.2007 Direktorin des Amtsgerichts Rathenow. Im August 2008 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen ernannt. Frau Kosyra hat sich - und tut dies noch - mit großem Sachverstand, Herz und Verstand viele Jahre im Vorstand der Bezirksgruppe Brandenburg a.d. Havel und des Landesverbandes engagiert. Alexandra Kosyra
Was tat und tut der Richterwahlausschuss?
Dem Richterwahlausschuss, einem Ausschuss des Landtages, gehören nach § 13 BbgRiG auch Richter an, darunter zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des jeweiligen Gerichtszweigs als nichtständiges Mitglied. Auch die richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses werden vom Landtag gewählt. Dazu wählen zuvor die Richter des Landes aus ihrer Mitte Kollegen, die dem Landtag dann auf einer Liste für die Wahl der richterlichen Mitglieder für den Richterwahlausschuss vorgeschlagen werden. Nach § 12 BbgRiG entscheidet der zuständige Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss über jede Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung eines Richters. Sinn der Beteiligung eines Richterwahlausschusses
bei der Ernennung von Richtern ist die Stärkung der demokratischen Legitimation der dritten Gewalt. Diesen Zweck erfüllt die Beteiligung des Richterwahlausschusses vor allem und in erster Linie dann, wenn sie bei der erstmaligen Verleihung eines Richteramtes auf Lebenszeit, nämlich bei der Anstellung erfolgt. Aus diesem Grunde sieht Artikel 98 Abs. 4 GG, der den Ländern die Beteiligung eines Richterwahlausschusses freistellt, ausdrücklich auch nur eine Beteiligung bei der Anstellung vor. Einstellung und „Beförderung" erwähnt Artikel 98 Abs. 4 GG nicht. Eine weitergehende Beteiligung des Richterwahlausschusses, eine über die Fälle der Anstellung hinausgehende Beteiligung also auch in den Fällen der Einstellung, „Beförderung" und Versetzung erfolgende Beteiligung, ist trotz des Wortlauts des Artikel 98 Abs. 4 GG nicht nur zulässig und in § 12 BbgRiG geregelt, sondern auch wünschenswert. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung des Richterwahlausschusses für die Besetzung von Richterämtern ist es herausragend wichtig, dass dem Landtag zur Wahl der richterlichen Mitglieder Kollegen mit besonderen Kenntnissen in Fragen der Personalentwicklung und einer langjährigen Erfahrung in der Justiz vorgeschlagen werden.
(Sabine Werner)