Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Frankenthal

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen 


 

 

Amtsgericht Frankenthal

Neumayerring 76

67227 Frankenthal (Pfalz)

 

Telefon: 06233 / 80-0

Fax: 06233 / 80-398

 

E-Mail: agft@zw.jm.rlp.de

Internet: https://agft.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Frankenthal (01/2024)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - vermutlich veraltetet mit Stand vom 01.01.2023 - https://agft.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/geschaeftsverteilung/

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landgericht Frankenthal

Oberlandesgericht Zweibrücken

 

 

Direktor am Amtsgericht Frankenthal: Dr. Michael Steitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab 03.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.04.2000 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.12.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.2016 als Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. 2013: Präsidiumsmitglied am Landgericht Frankenthal.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal: Christian Bruns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab  ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - 2010: Familiensachen. 2014: abgeordnet an das Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat. 18.07.2016: Medienreferent am Landgericht Frankenthal. 20.07.2017: als stellvertretender Direktor am Amtsgericht als Medienreferent am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Familiensachen - Abteilung 71 und Güterichtersachen aus dem Referat 72 F.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Amtsgericht Frankenthal 7 Richterinnen und Richter, 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Die Verwaltungsabteilung des Gerichts besteht aus dem Direktor des Amtsgerichts als Behördenleiter, dem Geschäftsleiter und einer Mitarbeiterin für Verwaltungssachen, der zugleich die Betreuung des EDV-Systems übertragen ist.

Für die Rechtsprechung in Zivilsachen sind neben dem Behördenleiter als Richter noch zwei weitere Richter zuständig, wobei einer dieser Zivilrichter zusätzlich für alle Vormundschaftssachen, Betreuungen und Unterbringungen zuständig ist

Die Rechtsprechung in Familiensachen erfolgt durch zwei Richterinnen.

3 Richter, darunter 2 Richter als Haftrichter, nehmen die Rechtsprechung in Strafsachen wahr. Der Behördenleiter ist außerdem zusätzlich für alle Bußgeldsachen zuständig.

Die Erledigung der dem Rechtspfleger in Grundbuchsachen übertragenen Aufgaben erfolgt durch 1 Rechtspfleger und 1 Rechtspflegerin, wobei diese Rechtspflegerin zusammen mit einer weiteren Kollegin zusätzlich alle Nachlasssachen bearbeitet.

Einer Rechtspflegerin ist für die Erledigung der dem Rechtspfleger in Vormundschafts- und Betreuungssachen zugewiesenen Aufgaben zuständig.

Die dem Rechtspfleger in Zwangsvollstreckungssachen und in Zivil- und Familiensachen übertragenen Aufgaben obliegen 2 Rechtspflegerinnen und einem Rechtspfleger.

Der Geschäftsleiter ist zusätzlich auch für die Aufgaben der Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle zuständig.

Unterstützt wird die Arbeit der 7 Richterinnen und Richter sowie 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von jeweils 2 Serviceeinheiten in Zivilsachen, 2 Serviceeinheiten in Familiensachen sowie je 1 Serviceeinheit in Zwangsvollstreckungs- und Grundbuchsachen und 2 Serviceeinheiten in Strafsachen.

Im Bereich der Nachlass-, Vormundschafts-, Unterbringungs- und Betreuungssachen arbeiten 1 Richter bzw. 2 Rechtspfleger und 4 Mitarbeiterinnen als Angehörige der jeweiligen Geschäftsstellen.

Der Bezirk des Amtsgerichts umfasst die Stadt Frankenthal (Pfalz), die Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Lambsheim sowie die Verbandsgemeinde Heßheim, bestehend aus den Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim und Kleinniedesheim.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Frankenthal in der Pfalz - kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Andre Bohländer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Frankenthal (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2009 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter den Namen Andre Bohländer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 22.02.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Schöffensachen und Jugendstrafsachen. 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankenthal.

Christian Bruns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab  ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - 2010: Familiensachen. 2014: abgeordnet an das Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat. 18.07.2016: Medienreferent am Landgericht Frankenthal. 20.07.2017: als stellvertretender Direktor am Amtsgericht als Medienreferent am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Familiensachen - Abteilung 71 und Güterichtersachen aus dem Referat 72 F.

Claudia Filker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Frankenthal (ab 07.03.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Claudia Filker nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 07.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. 2020: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Bad Dürkheim. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.01.2023: nicht aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021, 01.01.2024. Namensgleichheit mit: Dr. Matthias Filker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 01.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Matthias Filker nicht aufgeführt. Staatsanwalt - https://www.protokolle-assessorexamen.de/Filker-StA-Dr.-Matthias.php

Hans-Jürgen Heindl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Frankenthal (ab , ..., 2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.11.2006 als Richter am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 14.11.2006 als Richter am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020.

Nadja Heinemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Frankenthal (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richterin am Amtsgericht.

Thomas Henn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Frankenthal (ab , ..., 2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2003 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ab 04.02.2000 als Richter am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020. Namensgleichheit mit: Dr. Thomas Henn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Landgericht Heidelberg (ab , ..., 2016)  - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2016: Mediensprecher am Landgericht Heidelberg.

Dr. Michael Steitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab 03.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.04.2000 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.12.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.2016 als Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. 2013: Präsidiumsmitglied am Landgericht Frankenthal.

 

 

Richter auf Probe:

Bleh (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richter auf Probe.

Dr. Neuhaus (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 72.

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Frankenthal:

5 F -  

71 F - Christian Bruns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab  ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 06.08.2009 als Richter am Amtsgericht Bad Dürkheim - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - 2010: Familiensachen. 2014: abgeordnet an das Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat. 18.07.2016: Medienreferent am Landgericht Frankenthal. 20.07.2017: als stellvertretender Direktor am Amtsgericht als Medienreferent am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Familiensachen - Abteilung 71 und Güterichtersachen aus dem Referat 72 F.

72 F - Dr. Neuhaus (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 72.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Frankenthal tätig:

Ferdinand Georg Altschüler (geboren am 25. Februar 1883 in Kaiserslautern; gestorben am 8. August 1954 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist.
Altschüler wurde am 25. Februar 1883 in Kaiserslautern geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von München und Heidelberg. Im Jahr 1913 trat er in den bayerischen Justizdienst ein und heiratete vier Jahre später. Seine Laufbahn führte ihn 1931 nach Frankenthal (Pfalz), wo Altschüler Landgerichtsrat und Richter am Landgericht wurde.
Im Alter von 50 Jahren wurde Altschüler auf Grund des Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums durch die Nationalsozialisten in den Ruhestand versetzt. Im März 1942 wurde er in Schutzhaft genommen. Erst Mitte Februar 1945 kam er in das KZ Theresienstadt, da seine evangelische Ehefrau Sofia geb. Labroisse die Scheidung verweigert hatte.
Altschüler überlebte und kehrte 1945 nach der Befreiung nach Frankenthal zurück. Noch im selben Jahr wurde er dort zuerst Direktor des Amtsgerichts und dann Präsident des Landgerichts. Bis 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland hatte er dieses Amt inne.
Das Ehepaar zog nach Heidelberg um, wo Ferdinand Georg Altschüler am 8. August 1954 starb. Seine Witwe, die aus Neustadt an der Haardt stammte, überlebte ihn um knapp zehn Jahre.
Stolperstein für Ferdinand Georg Altschüler
Literatur
Harald Jenet (Hrsg.): Ferdinand Georg Altschüler (1883–1954). In: Anwalt ohne Recht. Landgericht Frankenthal (Pfalz) 2019. Paul Theobald: Jüdische Mitbürger in Frankenthal mit Eppstein und Flomersheim von 1800 bis 1940. Januar 2014.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Georg_Altsch%C3%BCler

Susanna Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Bad Dürkheim / Direktorin am Amtsgericht Bad Dürkheim (ab , ..., 2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.01.1998 als Richterin am Landgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.01.1998 als Richterin am Landgericht Frankenthal - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.01.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 15.01.2010 als Direktorin am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ursula Düll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kaiserlautern (ab 01.11.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.04.2000 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.04.2000 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2020  ab 11.04.2000 als Richterin am Amtsgericht Kaiserlautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2021 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kaiserlautern aufgeführt. Ab 01.01.2013: abgeordnet an das Oberlandesgericht Zweibrücken. 2013: Präsidiumsmitglied.

Alois Ecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Frankenthal (ab 14.10.1985, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.10.1985 als Richter am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. 

Martin Feils (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Worms (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.10.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2002 als Richter am Amtsgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2002 als Richter am Amtsgericht Worms aufgeführt. Vom 01.01. bis 31.03.2012 an das Amtsgericht Bingen abgeordnet. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Andrea Herkommer-Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Speyer / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Speyer (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.02.1993 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - 2014: Güterichterin - http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Frankenthal-Pfalz/Gueterichter-in/  

Stefan Kehrlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Frankenthal (ab 24.04.1989, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.04.1989 als Richter am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt.

Reinhart Klotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab 01.10.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.12.1978 als Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt.

Hiltrud Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankenthal / Vizepräsidentin am Landgericht Frankenthal (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.03.1987 als Richterin am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1993 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.02.1998 als Direktorin am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Landgericht Frankenthal - GVP 01.06.2012: Vizepräsidentin am Landgericht Frankenthal.

Rolf Röder (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Frankenthal (ab 17.01.1972, ..., 2005)

Bernd Schwenninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 02.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.02.2001 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.12.2012 als Direktor am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 02.01.2020: "Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein Bernd Schwenninger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, am 2. Januar 2020 ausgehändigt.Der 1965 in Bensheim geborene Richter absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und das Rechtsreferendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Im Jahr 1996 trat er bei dem Amtsgericht Kaiserslautern als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Stationen am Amtsgericht Rockenhausen, dem Landgericht Kaiserslautern und dem Amtsgericht Grünstadt wurde er 2001 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ernannt. Nach der sog. "Erprobung" bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht in den Jahren 2004/2005 wurde er im Oktober 2005 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, wo er im 1. Zivilsenat, der für Versicherungsvertragsangelegenheiten und Ansprüche wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, tätig war. Am 1. August 2007 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim ernannt, im Dezember 2012 wechselte er als Direktor an das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz). Im September 2015 wurde der Richter an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet, wo er u.a. das Referat mit den Zuständigkeiten für Familien- und Erbrecht, die Vergütung und den Aufwendungsersatz für Betreuerinnen und Betreuer sowie Kostenrecht, Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherrecht leitete. Am 1. März 2018 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ernannt. ... Das Präsidium des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat Herrn Schwenninger den Vorsitz des 6. Zivilsenats übertragen. Dieser ist als Familiensenat für Beschwerden in Familiensachen und als Zivilsenat u.a. für Ansprüche wegen Amtspflichtverletzungen und Beschwerden in Gebühren- und Kostensachen zuständig."

Jürgen Vollmer (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Frankenthal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Frankenthal (ab 01.12.1994, ..., 2002)

Elisabeth Wind (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Frankenthal (ab 05.06.1986, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.1986 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 5. 2014: Güterichterin - http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Frankenthal-Pfalz/Gueterichter-in/

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Dürkheim

überregionale Beratung 

http://familienberatung-bad-duerkheim.de

 

 

Familienberatung Darmstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-darmstadt.de

 

 

Familienberatung Frankenthal

überregionale Beratung

http://familienberatung-frankenthal.de

 

 

Familienberatung Kirchheimbolanden

überregionale Beratung

http://familienberatung-kirchheimbolanden.de

 

 

Familienberatung Lampertheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-lampertheim.de

 

 

Familienberatung Viernheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-viernheim.de

 

 

Familienberatung Worms

überregionale Beratung

http://familienberatung-worms.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche  

Bahnhofstr. 38

67227 Frankenthal   

Telefon: 06233 / 29253

E-Mail: erziehungsberatung.frankenthal@diakonie-pfalz.de

Internet: http://www.diakonie-pfalz.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Lebensberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.  

 

Stadtverwaltung Frankenthal Amt für Familie, Jugend, Soziales Sozialer Dienst     

Rathausplatz 2

67227 Frankenthal

Telefon: 06233 / 89-480,-407

E-Mail: servicebereichfamiliejugendundsoziales@frankenthal.de

Internet: http://www.frankenthal.de

Träger:      

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Frankenthal (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Frankenthal für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Frankenthal (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Marion Kling

Rechtsanwältin

Vierlingstr. 9, 67227 Frankenthal (Pfalz)

Telefon: 06233 25786

Telefax: 06233 20652

E-Mail: marion.kling@t-online.de

Bestellung als Verfahrenspflegerin am Amtsgericht Frankenthal durch Richterin Wind (2005).

02.03.2011: Mitteilung per Mail, dass Frau Kling verstorben ist.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gabriele Zimmermann

Rechtsanwältin

Albert-Schweitzer-Str.2

67435 Neustadt

Telefon: 06321 / 64 88

E-Mail: GabrieleZimmermann.Mediation@t-online.de

http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz6/

 

 

Gutachter:

 

Prof. Dr. Dieter Brosch

Diplom-Psychologe

67227 Frankenthal (Pfalz)

Beauftragung am Amtsgericht Frankenthal, Amtsgericht Germersheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Weinheim, Oberlandesgericht Karlsruhe

Eltern-entsorgung und Umgangsausschluss nach Broscheinsatz nicht unwahrscheinlich. Der Diplom-Psychologe Dieter Brosch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Frankenthal durch Richter Kühner (2009).

 

 

Volker Kruse 

Diplom-Psychologe, Klinischer Psychologe, Psychotherapeut

Vlotoher Str. 97

32049 Herford

Beauftragung am Amtsgericht Bielefeld, Amtsgericht Frankenthal, Amtsgericht Paderborn, Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück

Beauftragung am Amtsgericht Frankenthal durch Richterin Wind (2007)

Herr Kruse wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Frankenthal

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Frankenthal noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Frankenthal

Straße:

67200 Frankenthal

Telefon: 06233 / 9695

E-Mail: frauenhausft@gmx.de

Internet: http://www.frauenhaus-frankenthal.de

Träger: Frauen für Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.   

Carl-Theodor-Str.11

67227 Frankenthal

Telefon: 06233 / 299090

E-Mail: dksb-frankenthal@imail.de

Internet: http://www.dksb-frankenthal.de

Träger:      

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung

 

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht Frankenthal - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

20.11.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Simonis, Bernd (AG Frankenthal) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 24. November 2014 16:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz)

 

Sehr geehrter Herr Anton,  

die Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) können zu den Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und an jedem Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) im Zimmer 272 eingesehen werden. Nachmittagstermine können mit mir telefonisch vereinbart werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Simonis, Geschäftsleiter des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz)

 ...

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 25. November 2014 19:29
An: 'Simonis, Bernd (AG Frankenthal)'
Betreff: AW: Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz)

 

Sehr geehrter Herr Simonis,

 

Danke für Ihren freundlichen Hinweis.  

Offenbar haben Sie unsere Bitte aber falsch verstanden, wir baten darum, uns den Geschäftsverteilungsplan zuzusenden.  

Gerne können Sie diesen, wie an vielen deutschen Gerichten üblich, auch auf die Internetseite des Amtsgerichtes stellen, wo wir uns diesen dann downloaden können.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

Neuer Direktor für das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)

Nachdem die langjährige Direktorin des Amtsgerichts Hiltrud Lutz am 01.06.2012 zur Vizepräsidentin des Landgerichts ernannt wurde, konnte gestern ihrem Nachfolger im Direktorenamt, Direktor des Amtsgerichts Bernd Schwenninger, die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.

Mit Bernd Schwenninger, der bisher das Amtsgericht Bad Dürkheim leitete, hat das Amtsgericht Frankenthal einen in vielen Rechtsgebieten sehr erfahrenen Richter und Verwaltungsfachmann an seiner Spitze.

Bernd Schwenninger, geboren 1965 in Bensheim an der Bergstraße, wohnt mit seiner Familie in Grünstadt.

Nach dem Abitur im Jahr 1985 und dem Wehrdienst studierte er in Mannheim  Rechtswissenschaften und legte 1993 das 1. Staatsexamen ab. Den Referendardienst schloss er 1995 in Zweibrücken mit dem 2. Staatsexamen ab.

Im Februar 1996 wurde er als Richter eingestellt. Seine erste Station war das Amtsgericht Kaiserslautern, dann das Amtsgericht Rockenhausen (1997), danach das Landgericht Kaiserslautern (1998/1999). Nach einem Einsatz beim Amtsgericht Grünstadt (1999 – 2001) wurde er im Februar 2001 zum Richter am Landgericht in Frankenthal ernannt. Hier war er Mitglied einer Großen Strafkammer. Nach einem erfolgreichen „3. Staatsexamen“ beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurde Herr Schwenninger im November 2005 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Beim Oberlandesgericht war er zuerst in einem Zivilsenat, später im Strafsenat eingesetzt. Am 01.08.2007 wurde er zum Direktor des Amtsgericht Bad Dürkheim ernannt, wo er – neben seinen Aufgaben in der Verwaltung – als Zivilrichter arbeitete. Außerdem führte er das zentral für den Landgerichtsbezirk zuständige Landwirtschaftsgericht.

Bernd Schwenninger arbeitet auch sehr engagiert in wichtigen Gremien der Justiz, aktuell z. B. zur Strukturreform der Justiz mit.  

In all seinen Funktionen hat er sich großes Ansehen erworben, seine hohe  Fachkompetenz ist unumstritten.  

Die Präsidentin des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) Irmgard Wolf und die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts begrüßten Herrn Schwenninger  an seinem ersten Arbeitstag in Frankenthal. Frau Wolf wünschte ihm alles Gute für sein verantwortungsvolles Amt, vor allem das nötige Gespür und Glück im Umgang mit dem ihm als Dienstvorgesetzten anvertrauten Menschen. Bei ihm sind die Anliegen der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger in besten Händen. Der stellvertretenden Direktorin Susanna Braun dankte Präsidentin Wolf für die engagierte Vertretung während der Vakanz an der Spitze des Amtsgerichts.

In seiner Funktion als Richter wird Direktor des Amtsgerichts Schwenninger auch in Frankenthal Zivilsachen bearbeiten.

Über seine Nachfolge in Bad Dürkheim wird in einem weiteren Besetzungsverfahren entschieden werden 

 

Frankenthal, den 21.12.2012  

PRÄSIDENTIN DES LANDGERICHTS  

 

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b832a-d698-11d4-a73d-0050045687ab&uCon=75b6aebb-2eab-b31f-c10b-1e177fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

Donnerstag, 31. Jan 2008, Die Rheinpfalz

Noch keine Spur von Mutter und Sohn

Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden

Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.

Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.

Weil es nicht zur Übergabe kam und die Mutter mit dem Kind davon laufen konnte, sieht sich auch der Servicebereich Jugend, Familie und Soziales - allen voran Leiterin Ute Lenz - einer Strafanzeige der Anwältin des Vaters ausgesetzt. Die Anwältin hat gegenüber der Polizei den Vorwurf der "Kindesentführung" erhoben.

Unterschiedliche Interpretationen über das Sorgerecht gibt es zwischen der Jugendbehörde und der Anwaltsseite der Mutter. Beigeordneter Günter Lätsch ging gestern laut Beschlusslage des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon aus, dass das Sorgerecht von einem US-Gericht endgültig dem amerikanischen Vater zugesprochen worden sei. Dagegen sprach die Anwaltsseite der Mutter davon, dass die letztgültige Entscheidung zumindest in den USA noch zu treffen sei und die Entscheidungen in Deutschland rein auf dem vorläufigen Sorgerecht beruhte, das der Vater nach der Ausreise der Mutter von einem US-Gericht erhalten habe. Das große Problem für die Frau wäre laut Anwaltsseite, dass sie, wenn sie auftauchte, kein Geld hätte, um mit ihrem Kind in die Vereinigten Staaten zu reisen und dort ihr Sorgerecht in einem langwierigen Verfahren durchzusetzen.

Beigeordneter Günter Lätsch betonte gestern nochmals, dass seine Behörde in diesem Fall keinerlei Einfluss auf den Verlauf gehabt habe. "Ab dem Moment, als das Gericht den sofortigen Vollzug für den 31. Januar angeordnet hatte, konnten wir nichts mehr tun", betonte er. Da das OLG Zweibrücken nach der Abweisung einer Beschwerde der Frau beim Bundesverfassungsgericht die Übergabe verfügt habe, habe das Amt nicht mehr das Kindeswohl bewerten oder gar in den Vordergrund stellen dürfen. "Dem Auftrag der Sofortvollstreckung hatten wir Folge zu leisten", erläuterte Lätsch. Nur vor dieser Anordnung hätte durch die Mutter eine Aussetzung des Vollzugs beantragt werden können. Auch wenn es menschlich nur schwer vermittelbar sei, habe die Jugendbehörde rein ihre Funktion als gesetzlicher Apparat erfüllen müssen, ergänzte Lenz.

Ungewöhnlich langes Verfahren

Lätsch verwies darauf, dass bereits Ende Januar 2006 der Vater einen Gerichtsbeschluss erwirken konnte auf sofortige Rückgabe des Kindes in die USA. Laut Rechtsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA "muss eine Rückführung erfolgen, wenn unerlaubt ein Kind in ein anderes Land mitgenommen wird". Da Mutter und Vater alle Rechtsmittel bis zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ausnutzten, habe sich das gesamte Verfahren so ungewöhnlich lange hingezogen. "Normalerweise sollen solche Verfahren zum Wohl des Kindes innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein", erläuterte Lenz.

Hans-Jürgen Flörchinger, Geschäftsführer des Zentrums für Arbeit und Bildung, das als Jugendhilfeeinrichtung das Kind die fünf Tage vorm Übergabetermin betreute, verwies bei der Pressekonferenz darauf, dass das Kind so gut wie keine Erinnerungen mehr an seine ersten drei Lebensjahre in den USA habe und hier bei der Mutter bleiben wolle. Ein auf einem Arztattest beruhenden Antrag auf Reiseunfähigkeit des Kindes habe das Familiengericht infolge des OLG-Urteils abgelehnt. "Warum solch enormer Zeitdruck durch das Gericht ausgeübt wurde, kann ich nicht verstehen", meinte Flörchinger. Er betonte das hervorragende Mutter-Kind-Verhältnis. Der Sechsjährige sei ein sehr lebendiges und wohlerzogenes Kind. Ihn nicht bei seiner Mutter zu belassen, sei schlecht für den Jungen. "Er wird unter den ungewohnten Umständen in den USA und nur Englisch sprechenden Menschen um ihn herum zu leiden haben", sagte er. Der Vater sei am Montag um die Mittagszeit beim ZAB völlig überraschend aufgetaucht und habe barsch auf Englisch nach dem Jungen gefragt. "Weder er noch sein Begleiter konnten auch nur ein Wort Deutsch sprechen", sagte Flörchinger. Der Mann sei auf die für den Nachmittag vorgesehene Übergabe beim Jugendamt verwiesen worden.

Hoffen auf Einsicht des Vaters

Kritik an der Rückführung kommt auch vom Kinderschutzbund Frankenthal. "Wir können die Entscheidung des Staates in diesem Fall nicht für gut heißen, sondern nur anprangern", teilte die Vorsitzende Annette Hambsch in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall gehe es nur um die Rechte der Erwachsenen und um sture Bürokratie, nicht um das Wohl des Kindes. "Es bleibt uns nur auf die Einsicht des Vater zu hoffen, zum Wohle seines Sohnes auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten, um damit sich und seinem Sohn die Chance zu geben ein unbeschwertes Verhältnis aufzubauen, frei von einem Trauma", so Hambsch. Viel schöner wäre es aus Sicht des Vereins, könnte sich das Kind auf einen Urlaub bei seinem Vater freuen. "Und wie viel angenehmer wäre es für den Vater, ein glückliches Kind in Empfang zu nehmen, als jetzt ein verängstigtes Kind mitzunehmen, mit dem er nicht sprechen kann, weil sie die jeweiligen Sprachen nicht sprechen", meinte sie. (tb)

Originalnachricht:

http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg.html&path=/rhp/lokal/fra&id=3154351

 

 

Kommentar Väternotruf:

Entführt eine Mutter das gemeinsame Kinder, kann man sicher sein, dass der Deutsch Kinderschutzbund, mitunter auch Deutscher Mutterschutzbund) dazu aufruft, die Entführung zu legalisieren. Wenn dagegen ein Vater das gemeinsame Kind entführt, hat der Deutsche Kinderschutzbund nach unseren Erkenntnissen noch nie dafür plädiert, das Kind beim Vater zu belassen.

Wer diesem Verein Geld spendet ist selber schuld.

 

 


 

 

 

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 08.11.2007

Pfälzisches Oberlandesgericht

Zweibrücken

Aktenzeichen

- 5 WF 193/07 -

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)

- 7 a F 399/04 -

 

Beschluss

In der Familiensache

betreffend den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind

X, geboren an ... 1995,

Beschwerdeführerin,

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Knud Petzel, Im Burgfeld 64, 60439 Frankfurt am Main,

 

an der weiter beteiligt sind:

1. der Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein, Az.: 5.54.45,

Antragsteller,

2.die Mutter des Kindes, ... ,

Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Greus und Kollegen, Heidelberg,

3.Rechtsanwältin Kling, Frankenthal (Pfalz),

Verfahrenspflegerin des Kindes,

 

hier: Ablehnung der Richterin am Amtsgericht Wind,

hat der 5. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als Familiensenat

durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Hoffmann

sowie die Richter am Oberlandesgericht Geisert und Kratz

auf die namens des betroffenen Kindes eingelegte Beschwerde vom 20. Oktober 2007, am selben Tag eingegangen, gegen den ihm am 9. Oktober 2007 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 5. Oktober 2007

ohne mündliche Verhandlung am 8. November 2007

beschlossen:

 

I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem betroffenen Kind auferlegt.

III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.500 EUR festgesetzt.

 

G r ü n d e:

1. Die Antragsgegnerin ist Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge für das betroffene Kind X. Das Jugendamt beantragt in der Hauptsache, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitsfürsorge gemäß § 1666 BGB zu entziehen. Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2005 Rechtsanwältin Kling dem Kind als Verfahrenspflegerin beigeordnet.

Mit Schriftsatz vom 9. September 2007 hat Rechtsanwalt Knud Petzel angezeigt, das betroffene Kind zu vertreten.

Mit Schriftsatz vom 18. September 2007 hat Rechtsanwalt Petzel namens des Kindes Richterin am Amtsgericht Wind wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt.

2. Die namens des Kindes eingelegte Beschwerde ist unzulässig.

Gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, findet zwar entsprechend § 46 Abs. 2 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige Beschwerde statt.

Dem betroffenen Kind fehlt indes die Befugnis, im eigenem Namen Beschwerde einzulegen. Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 FGG kann ein Kind. für das die elterliche Sorge besteht, zwar in allen seine Person betreffende Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Diese Vorschrift findet jedoch auf Personen, die geschäftsunfähig sind oder bei Verkündung der Entscheidung das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, keine Anwendung (§ 59 Abs. 3 Satz 1 FGG).

Die mangelnde Verfahrensfähigkeit eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes kann nicht durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ersetzt werden, die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes ist gemäß §§ 106, 107 BGB unwirksam (vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2002, 1127).

Die mangelnde Verfahrensfähigkeit des betroffenen Kindes wird hier auch nicht dadurch ersetzt, dass die Mutter von X die Vollmachtsurkunde für Rechtsanwalt Petzel mit unterzeichnet hat.

 

3. Das betroffene Kind hat als Beschwerdeführerin unabhängig von seiner Beteiligtenfähigkeit die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens zu tragen, § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BGHZ 121,397)

Den Gegenstandswert hat der Senat entsprechend dem Geschäftswert der Hauptsache mit einem Teilbetrag (hälftig; vgl. § 30 Abs. 2 und 3 KostO) festgesetzt.

Hoffmann Geisert Kratz

 

 


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