Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Neuruppin


 

 

Landgericht Neuruppin

Feldmannstraße 1

16816 Neuruppin

 

 

Telefon: 03391 / 515-0

Fax: 03391 / 515-244 (Verw.)  03391 / 515-444 (Rechtss.)

 

E-Mail: prlgnp@lgnp.brandenburg.de

Internet: www.lg-neuruppin.brandenburg.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Neuruppin (12/2009)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden vom 01.01.2008 - www.lg-neuruppin.brandenburg.de/sixcms/media.php/1414/Gesch%C3%A4ftsverteilungsplan.2008.bgl.fassung%20f%C3%BCr%20Internet.15312851.pdf

 

 

Bundesland Brandenburg

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Präsident am Landgericht Neuruppin: Egbert Simons (geb. 03.06.1956) - Richter am Landgericht Neuruppin / Präsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.04.2004, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000als Ministerialrat beim Ministerium der Justiz Potsdam aufgeführt.

Vizepräsident am Landgericht Neuruppin: Helmut Krah (geb. 20.06.1956) - Richter am Landgericht Neuruppin / Vizepräsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.03.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.01.1988 unter den Namen Krah-Hülsen als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Möglicherweise zwischenzeitlich geschieden. War im Handbuch der Justiz 2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Landgericht Neuruppin eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Neuruppin

Amtsgericht Oranienburg

Amtsgericht Perleberg

Amtsgericht Potsdam

Amtsgericht Prenzlau

Amtsgericht Zehdenick

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Neuruppin

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ria Becher (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.08.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Matthias Böhme (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 22.11.1995, ..., 2008)

Grit Burzer (Jg. 1973) - Richterin am Landgericht Neuruppin (ab 17.12.2004, ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Namen Grit Weigel eingetragen. Namenwechsel vermutlich wegen Heirat. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2008 des Landgerichts Neuruppin nicht aufgeführt.

Iris le Claire (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 06.05.1998, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Namen Iris Hültz eingetragen. Namenwechsel vermutlich wegen Heirat. 2009 Pressesprecherin am Landgericht Neuruppin. - verheiratet mit Ulrich le Claire (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Neuruppin?

Ulrich le Claire (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 27.03.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. - verheiratet mit Iris le Claire (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Neuruppin?

Jan Eßer (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 17.12.2004, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Daniela Fischer (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Neuruppin (ab 01.02.1999, ..., 2008) 

Christian Gunter (Jg. 1964) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 07.11.1997, ..., 2002) - im Geschäftsverteilungsplan 2008 des Landgerichts Neuruppin nicht aufgeführt.

Martin Gutfrucht (Jg. 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 13.09.1994, ..., 2008) 

Dr. Lars Hein (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 21.07.2006, ..., 2008) 

Jörg Kalbow (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 09.07.2002, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1998 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Remo Kraatz (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 02.04.2002, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1997 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Helmut Krah (geb. 20.06.1956) - Richter am Landgericht Neuruppin / Vizepräsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.03.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.01.1988 unter den Namen Krah-Hülsen als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Möglicherweise zwischenzeitlich geschieden. War im Handbuch der Justiz 2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt.

 

# Udo Lechtermann

# Martina Leeuwestein

 

 

Dr. Lars Lütgens (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 22.12.2005, ..., 2007) 

Dr. Klaus-Eberhard Lütticke (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.07.1995, ..., 2007) 

Franz Konrad Rempe (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.08.1996, ..., 2007) 

Lambert Schmidt (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.01.1998, ..., 2007) 

Egbert Simons (geb. 03.06.1956) - Richter am Landgericht Neuruppin / Präsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.04.2004, ..., 2009) -  war im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000als Ministerialrat beim Ministerium der Justiz Potsdam aufgeführt.

Ulrich Zwick (Jg. 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.08.2001, ..., 2008) 

Gert Wegener (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.11.1999, ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten 

 

 

# Martin Weitershaus

# Gunter Scharf

# Claudia Röstel

# Michael Pulfrich

# Sandra Marks

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Neuruppin tätig:

Frank Fiedler (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Frankfurt an der Oder (ab , ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.12.1996 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Christiane Dreusicke (Jg. 1947) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Präsidentin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.11.2002, ..., 2008) - vorher ab 01.12.1997 Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin

Klaus Gallinger (Jg. 1937) - Richter am Landgericht Neuruppin (ab 01.12.1973, ..., 2002) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1973 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Dr. Gunter Gerschner (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.08.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1995 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Simra Gieseke (Jg. 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg / 9. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab 01.12.2005, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1999 als Richterin am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Dr. Kim Jahnke (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Oranienburg / Familiengericht - Abteilung 36 (ab, ..., 2009) - vorher ab 20.12.2004 Richter am Landgericht Neuruppin

Frank Jüttner (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Neuruppin (ab 01.07.2007, ..., ab 01.06.2008 Direktor der Deutschen Richterakademie, 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

Martin Lickfett (Jg. 1937) - Richter am Landgericht Neuruppin / Präsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.12.1993, ..., 2002) 

Frank Stark (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 08/2008, ..., ) - vorher ab 10.11.1999 Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin

Gisela Thaeren-Daig (Jg. 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg / 1. Strafsenat (ab 04.03.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Neuruppin aufgeführt.

 

Rechtsanwälte:

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Links:

 


 

 

 

 

Neuruppin

Inzestprozess: Freispruch unter großen Bedenken

Ein 67-Jähriger soll seine Tochter jahrelang missbraucht haben – wie zuvor schon deren Mutter. Doch das Gericht fand kaum Beweise.

Von Alexander Fröhlich

18.11.2008

Neuruppin - Mit einem Freispruch endete gestern der Prozess gegen einen 67-Jährigen vor dem Landgericht Neuruppin, dem sexueller Missbrauch seiner minderjährigen Tochter vorgeworfen worden war. Einer Tochter, die zugleich seine Enkelin war: Er hatte sie mit seiner Stieftochter gezeugt.

Nahezu regungslos verfolgten der Angeklagte Jürgen H. und seine heute 21-jährige Tochter Sabine P. (Name geändert), die Verkündung des Urteils. Leicht fiel der Spruch dem Gericht nicht: „Dieser Freispruch beruht nicht auf der Überzeugung, dass der Angeklagte unschuldig ist“, betonte der Vorsitzende Richter Gert Wegner. „Es muss etwas geschehen sein“, die Indizien sprächen dafür. Mindestens 19 Mal soll der Angeklagte seine Tochter zwischen 1993 und 1997 missbraucht haben, das erste Mal, als Sabine sieben Jahre alt war. 2007 hatte sie ihren Vater und Stiefgroßvater schließlich angezeigt. Doch in keinem Fall habe das Gericht eine konkrete Tat nachweisen können, zu schwach sei die Beweislage nach den Aussagen des Opfers Sabine, die als Nebenklägerin auftrat, als auch nach denen anderer Zeugen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten sechs Jahre Haft für den 67-Jährigen gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Nebenklage behielt sich gestern Rechtsmittel gegen das Urteil vor.

Sabine P. war im Prozess die einzige Belastungszeugin, der angeklagte Rentner stritt die Vorwürfe vehement ab. Lediglich sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter räumte er ein, aus denen die Tochter Sabine hervorgegangen ist.

„Wir hatten die von jedem Richter gefürchtete Situation, dass Aussage gegen Aussage steht“, stellte Wegner fest. „Wir haben kaum Zeugen gehabt, die sich um Neutralität bemüht haben“, erklärte der Richter mit Blick auf die Ehefrau und Familie des Angeklagten. Der Beweiswert der Vernehmungen sei gleich Null gewesen. Lediglich eine Tante von Sabine habe mit ihrer Aussage über einen versuchten Missbrauch dargelegt, „dass Jürgen H. in der Lage war, sich an den eigenen Kinder zu vergreifen“. Justiziabel ist dieser Fall nicht mehr, ebenso wie der Missbrauch von Sabines Mutter, der verjährt ist.

Den Ausschlag für den Freispruch gaben schließlich Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Opfers. „Es fehlte an Konstanz in den Aussagen“, sagte der Richter. Bei den Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht hätten sich erhebliche Widersprüche aufgetan. Dass auch die Anwälte des Opfers eine problematische Rolle spielten, deutete der Richter nur an: „Sabine P. war anwaltgesteuert, das war keine böse Absicht, das war eine sehr gut gemeinte Absicht.“ Zu gut, wie sich während des Prozesses herausstellte. Die Widersprüche in den Aussagen der Frau könnten daher rühren, dass sie die Erwartungshaltung ihrer Anwälte angenommen und Einzelheiten zu den Missbrauchsfällen hinzugefügt und ausgemalt habe, vermutete Wegner. Auch Sabines P.s Auftreten vor Gericht hinterließ Zweifel. Auf eine schwer eingeschüchterte Frau habe sich die Kammer eingerichtet, der es schwer falle, vor einem männlichen Richter und in Gegenwart des Peinigers und der Familie auszusagen. Aber „sie war um keine Antwort verlegen und emotional unbeteiligt“. Eine Prozessbeobachterin vom Sozialtherapeutischen Institut Berlin-Brandenburg kritisierte nach dem Urteil, dass die Widersprüche in Sabine P.s Aussagen auch auf mangelnde therapeutische Behandlung zurückgeführt werden könnten.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.11.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Inzest;art128,2663736

 

 

 


 

 

Prozess

"Das stimmt alles nicht"

Dienstag, 14. Oktober 2008 

 

Von Georg-Stefan Russew

Turbulent ging es gestern vor dem Landgericht Neuruppin zu. Zum Prozessauftakt musste sich Jürgen H. seinen Weg ins Gericht regelrecht erkämpfen. Wenige Minuten später lauschte der 67-Jährige zusammengekauert der Anklage. Von insgesamt 19 Fällen schwersten sexuellen Missbrauchs war darin die Rede.

- Begangen haben soll er sie an seiner unehelichen Tochter in den Jahren 1994 bis 1997. Als die Staatsanwaltschaft ihre Anklage verlas, schüttelte H. den Kopf. "Was haben sie denn, Herr H.?", fragte der Vorsitzende Richter Gert Wegner: "Geht es ihnen etwa nicht gut?" Jürgen H. stammelte nur: "Das, was da verlesen worden ist, stimmt alles nicht."

Die heute 21-Jährige war in Begleitung ihrer Mutter, Tante und ihren Anwälten in den Gerichtssaal Nummer eins an der Neuruppiner Feldmannstraße gekommen. Sie ist die Nebenklägerin, wirkt äußerlich gefasst. Innerlich sieht es ganz anders aus. "Sie ist aufgewühlt, konnte Tage vor dem Prozessauftakt aus Angst kaum schlafen", sagt Anwältin Heike Supranowitz.

Jahrelang, so die 21-Jährige, sei sie von ihrem Großvater missbraucht worden. Als sie sich ihrer Mutter anvertraut, erfährt sie: Der Opa ist auch ihr Vater. Sie bricht zusammen, muss in der geschlossenen Psychiatrie behandelt werden. Aus Angst und Scham hatte sie mehr als zehn Jahre geschwiegen. Im August 2007 konnte sie nicht mehr und zeigte ihren Peiniger an.

Angeklagter streitet ab

Jürgen H. drohen bis zu zehn Jahre Haft. Doch der bestritt den Missbrauch vor Gericht: "Ich hatte mit ihr nichts. Nur mit ihrer Mutter habe ich eine Liebesbeziehung unterhalten." H. gab an, dass er sich für seine 15-jährige Stieftochter sogar von seiner Frau trennen wollte. "An dem Sex ist allein sie schuld. Sie hat mich regelrecht verführt", gab H. zu Protokoll. Missbraucht habe er sie aber nie. Alles sei einvernehmlich gewesen. Er sei auch nicht pädophil. "Bei mir ist alles normal." Währenddessen saß die 21-Jährige ruhig auf der Nebenklägerbank. Sie versuchte H. immer wieder in die Augen zu schauen, bis Richter Wegner sie in den Zeugenstand rief: "Meine Mutter hat mir erzählt, dass er sie jahrelang vergewaltigt hat. Da war gar nichts freiwillig. Als das anfing, war sie gerade sieben Jahre alt." Der "Alte" sei daran schuld, dass ihre Mutter sie nie richtig in den Arm nehmen konnte.

Auch bei ihr hätten die Übergriffe mit sieben begonnen. "Es war kurz nach meiner Einschulung, da war ich beim Alten zu Besuch. Ich hatte ein weißes Kleid mit Rosenmotiven an, da wollte er mir seine Gummifische im Keller zeigen, die er als Angelköder benutzte." Unten angekommen, schloss er plötzlich die Kellertür ab, machte laute Musik an. Dann habe er sie sich gegriffen und auf einen Esstisch gesetzt und schob ihren Rock hoch.

"Ich hatte Angst zu schreien"

"Ich konnte mich nicht wehren. Ich hatte solche Schmerzen. Aus Angst konnte ich auch nicht schreien." Später habe er sie wieder und wieder auch in seinem Ehebett, auf dem Rücksitz seines Autos, bei Angelausflügen und in seinem Büro auf Arbeit missbraucht. Aufgeflogen sei alles, als die Frau des 67-Jährigen ihn im Keller erwischt hatte. "Warum haben Sie sich erst jetzt dazu entschieden, Herrn H. anzuzeigen?", fragte Richter Wegner die junge Frau. "Meine Mutter hat zuerst die Familie des Alten angezeigt, weil die sie in der Öffentlichkeit als Schlampe beschimpften. Erst da habe ich mich getraut, ihn anzuzeigen", sagt sie. "Ich will ein neues Leben mit meinem Verlobten anfangen können. Der Alte darf nicht ungeschoren davonkommen", sagt die junge Frau zornig.

Sieben weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Mitte November soll voraussichtlich das Urteil fallen.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article955890/Das_stimmt_alles_nicht.html

 

 


 

 

 

 

Verbrechen

Potzlow-Mörder kommt vorzeitig auf freien Fuß

Der grausame Mord an dem 16-jährigen Marinus im brandenburgischen Potzlow hatte vor sechs Jahren für Entsetzen gesorgt. Nun kommt einer der damals jugendlichen Täter vorzeitig aus der Haft frei.

Marcel S. 2003 auf dem Weg ins Gericht. Nun wird er aus der Haft entlassen. - Foto: ddp

10.8.2008 10:36 Uhr

München/ Potzlow - Einer der Mörder von Potzlow kommt nach knapp sechs Jahren Haft frei. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin einer vorzeitigen Entlassung nicht widersprochen. Da dem 23-Jährigen eine "positive Entwicklung" bescheinigt werde, müsse die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, schreibt das Blatt unter Berufung auf Justizkreise.

Marcel S. war 2003 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte als Haupttäter mit seinem Bruder und einem weiteren Komplizen 2002 den 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl in Potzlow gequält und getötet. Danach versenkten die drei Rechtsextremisten die Leiche in einer Jauchegrube. (ut/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Potzlow-Mord;art128,2589991

 

 


 

 

 

Neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für Tötung der Eltern

Von AP 28. Oktober 2005, 00:00 Uhr

Zu neuneinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht hat das Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) gestern den Kyritzer Thomas M. verurteilt, der seine Eltern mit der Axt erschlagen hat. Der drogensüchtige Arbeitslose ist dem Urteil zufolge schuldig des Totschlags an seinem 63jährigen Vater und des Mordes an seiner 42jährigen Mutter. Das Gericht blieb etwas unter der Höchststrafe von zehn Jahren und ordnete eine Unterbringung des 19jährigen in einer Entziehungsklinik an.

http://www.welt.de/print-welt/article174026/Neuneinhalb_Jahre_Jugendstrafe_fuer_Toetung_der_Eltern.html

 

 


 

 

 

SKINHEAD-MORD VON POTZLOW

Bundesgerichtshof verschärft Urteile

Zwei Jahre nach dem brutalen Mord an dem 16-jährigen Marinus aus Potzlow hat der Bundesgerichtshof die Urteile teilweise verschärft. Die Richter sprachen den beiden Mittätern eine größere Verantwortung an der grausamen Tat zu.

Leipzig - Marinus aus dem brandenburgischen Potzlow starb auf grausamste Weise: Drei Skins aus seinem Dorf quälten und demütigten den 16-Jährigen stundenlang, schließlich musste sich Marius vor einen Steintrog knien, einer der Täter, Marcel, sprang ihm auf den Kopf. Anschließend versenkten die drei jungen Männer die Leiche in einer Jauchegrube. Das war am 13. Juli 2002. Erst am 17. November wurde das Opfer entdeckt. Der damals 17-jährige Marcel hatte vor Jugendlichen im Dorf geprahlt, er wisse, wo der Vermisste zu finden sei. Er habe ihn umgebracht.

Vor dem Landgericht Neuruppin wurde Marcel im Oktober 2003 als Haupttäter wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen seinen zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alten Bruder Marco wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt. Der damals 17-jährige Sebastian kam mit zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung davon.

Heute hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig das Urteil gegen den Haupttäter Marcel bestätigt. Angesichts "beträchtlicher psychischer Defekte" des Angeklagten und seines für die Wahrheitsfindung "besonders förderlichen Geständnisses" habe das Landgericht die gesetzliche Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe unterschreiten dürfen.

Die Bundesrichter erklärten jedoch, dass die beiden Mittäter Marco und Sebastian sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hätten. Sie hätten "im Rahmen der schweren Misshandlungen des Opfers mit einem derartigen Exzess" rechnen müssen. Marco, heute 25 Jahre alt, wird trotzdem keine höhere Freiheitsstrafe erhalten, "da die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe gegen den grenzdebilen und persönlichkeitsgestörten Angeklagten ausschied", urteilten die Richter. Das Landgericht Neuruppin muss aber prüfen, ob Marco in der Sicherungsverwahrung oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Gegen Sebastian muss die Höhe der Jugendstrafe vor dem Landgericht Neuruppin erneut verhandelt werden.

(Aktenzeichen 5 StR 218/04)

 

19.08.2004

 

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,314018,00.html

 

 

 

 


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