Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Zehdenick

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Zehdenick

Friedrich-Ebert-Platz 9

16792 Zehdenick

 

 

Telefon 03307 / 4667-0

Fax: 03307 / 2220

 

E-Mail: verwaltung@agzeh.brandenburg.de

Internet: www.ag-zehdenick.brandenburg.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Zehdenick (07/2009)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Neuruppin

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Direktor am Amtsgericht Zehdenick: Johannes Wolfs (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Zehdenick / Familiengericht - Abteilung 3 / Direktor am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.07.1996, ..., 2009) - Richter Wolffs wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Zehdenick: 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes  Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Zehdenick eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Zehdenick erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Gemeinden, Ämter und Städte:

Altlüdersdorf, Altthymen, Badingen, Barsdorf, Baumgarten, Bergsdorf, Blumenow, Bredereiche, Burgwall, Burow, Dannenwalde, Dollgow, Dollgow-Güldenhof, Falkenthal, Freienhagen, Fürstenberg, , Glambeck, Gransee, Grieben, Groß Hoppenrade, Großmutz, Großwoltersdorf, Grüneberg, Gutengermendorf, Häsen, Hammer, Hartzwalde, Himmelpfort, Kappe, Kraatz-Buberow, Kleinmutz, Kreuzbruch, Krewelin, Kurtschlag, , Liebenthal, Liebenwalde, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Marienthal, Meseberg, Menz, Mildenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuglobsow, Neuhäsen, Neuholland, Neulögow, Neulöwenberg, Rauschendorf, Ribbeck, Rönnebeck, Schönermark, Schulzendorf, Schulzenhof, Seilershof, Sonnenberg, Steinförde, Teschendorf, Zernikow, Tornow, Vogelsang, Wentow, Wesendorf, Wolfsruh Zabelsdorf, Zehdenick und Zootzen,

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Oberhavel

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Simona May (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Zehdenick (ab 11.07.1997, ..., 2002)

Sven Stolpe (Jg. 1975) - Richter am Amtsgericht Zehdenick (ab , ..., 08/2008) - vorher ab 01.05.2003 Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg

Lothar Wernicke (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Zehdenick (ab 11.07.1997, ..., 2002)

Johannes Wolfs (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Zehdenick / Familiengericht - Abteilung 3 / Direktor am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.07.1996, ..., 2009) - Richter Wolffs wird vom Väternotruf nicht empfohlen

 

 

Abteilungen am Familiengericht Zehdenick:

1 -

2 -

3 - Johannes Wolfs (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Zehdenick - Familiengericht - Abteilung 3 / Direktor am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.07.1996, ..., 2009) - Richter Wolffs wird vom Väternotruf nicht empfohlen

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Zehdenick tätig:

 

 

Rechtspfleger:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Evangelische Beratungsstelle Zehdenick

Im Kloster 1 

16792 Zehdenick

Telefon: 03307 / 310012

E-Mail: ebszehdenick@be-le.de

Internet: http://www.beratung-lebenshilfe.de

Träger: Beratung & Lebenshilfe e.V.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind auch gut geeignet für arme Leute, die sich finanziell keine staatlich unabhängige Beratung leisten können. 

 

 

Umgangspfleger: 

Sorgerechtspfleger: 

Verfahrenspfleger:

Rechtsanwälte:

Gutachter:

Frau Dr. Prendel

Diplom-Psychologin 

 

 

Ulrich Waschke-Peter

Diplom-Psychologe 

10555 Berlin

und

49205 Hasbergen

Beauftragung am Amtsgericht Zehdenick durch Richter Wolfs.

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Minden, Amtsgericht NauenAmtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Halle (Westfalen)Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick

Herr Waschke-Peter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Urteile

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion

Nichtamtliche Übersetzung

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)

Straßburg, 26. Februar 2002

...

16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.

17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.

...

20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.

Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.

Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.

21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.

22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.

...

26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.

27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.

Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.

...

ausführlich unter:

http://members.fortunecity.de/reno7/Kutzner.htm

 

 

 

Sonstige:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Links:

 


 

 

 


zurück