Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Prenzlau

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Prenzlau

Baustraße 37

17291 Prenzlau

 

 

Telefon: 03984 / 861-0

Fax: 03984 / 861-300

 

E-Mail: verwaltung@agpz.brandenburg.de

Internet: www.ag-prenzlau.brandenburg.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Prenzlau (08/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt 

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Neuruppin

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Direktor am Amtsgericht Prenzlau: Hans-Joachim Esche (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Prenzlau / Direktor am Amtsgericht Prenzlau (ab 01.07.1996, ..., 2010)

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Prenzlau: 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Prezlau eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Prenzlau erstreckt sich im wesentlichen auf die Gemeinden, Ämter und Städte: 

Gemeinde Boitzenburger Land, Gemeinde Uckerland, Gemeinde Nordwestuckermark, Amt Brüssow, Amt Gerswalde, Amt Gramzow (außer Polßen, Ziechow und Fredersdorf), Amtsfreie Stadt Lychen, Stadt Templin, Kreisstadt Prenzlau

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Uckermark

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Hans-Joachim Esche (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Prenzlau / Direktor am Amtsgericht Prenzlau (ab 01.07.1996, ..., 2010)

Anke Schindler (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Prenzlau / Familiengericht (ab 01.12.1993, ..., 2009) - Anke Schindler-Rose

Marita Thielsen (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Prenzlau (ab 07.11.1997, ..., 2002)

Olaf Zech (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Prenzlau (ab 27.06.1995, ..., 2002)

 

 

Abteilungen am Familiengericht Prenzlau: 

7 -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Prenzlau tätig:

 

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Prenzlau (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Prenzlau für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Prenzlau (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

Rechtsanwälte:

Gutachter:

Ulrich Waschke-Peter

Diplom-Psychologe 

10555 Berlin

und

49205 Hasbergen

Ulrich Waschke-Peter soll sich in den 90-er Jahren in der psychologischen Praxis Arndt und Rebber in Münster engagiert haben, so wie auch Frau Thole-Bachg.

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Minden, Amtsgericht NauenAmtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Halle (Westfalen)Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick

Von einer Beauftragung des Herrn Waschke-Peter wird vom Väternotruf dringend abgeraten.

 

Urteile

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion

Nichtamtliche Übersetzung

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)

Straßburg, 26. Februar 2002

...

16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.

17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.

...

20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.

Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.

Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.

21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.

22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.

...

26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.

27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.

Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.

...

ausführlich unter:

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20020226_K.asp#TopOfPage

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Justiz

Urteile im Fall Jennifer

Die Eltern der behinderten Jennifer, die ihre Tochter mehrere Jahre vor der Öffentlichkeit versteckt haben, sind vom Amtsgericht Prenzlau zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden.

Die 39-jährige Mutter und der 42-jährige Vater wurden schuldig gesprochen, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt zu haben, die Frau sah das Gericht zudem der Urkundenfälschung überführt. Sie habe so die Einschulung ihrer behinderten Tochter verhindert.

Im Juli des vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass das Mädchen neun Jahre lang im Haus der Familie im uckermärkischen Lübbenow eingesperrt worden war. Die inzwischen 14-Jährige befindet sich inzwischen in einer Therapieeinrichtung.

Stand vom 17.08.2010

http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2010_08/prozessauftakt_im.html

 

 


 

Polizeimeldungen

Zweitwohnsitz - Berliner terrorisiert Prenzlauer mit Drohanrufen - 51-Jähriger drang auch auf Merkels Grundstück ein - Gericht prüft Schuldfähigkeit

09.02.10 | 15:06 Uhr

Ein Berliner mit Zweitwohnsitz in Prenzlau terrorisiert seit Monaten offenbar mehrere Bürger der uckermärkischen Kreisstadt mit Drohanrufen und Beleidigungen. Dem 51-Jährigen droht deshalb der Prozess. Der Mann sei wegen Stalking, Nachstellungen, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung sowie Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole angeklagt, sagte der Direktor des Prenzlauer Amtsgerichtes, Hans-Joachim Esche.

Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, in mindestens fünf Fällen Prenzlauer bedroht oder genötigt zu haben. So soll er laut Polizei beispielsweise Pakete mit einem weißen Pulver verschickt haben, die er mit der Aufschrift «H1N1» - dem Schweinegrippe-Erreger - versah. Das Pulver stellte sich als harmlos heraus, verursachte bei den Empfängern aber Schrecken und Entsetzen.

Selbst dem Staatsschutz ist der 51-Jährige kein Unbekannter. So war er Polizeiangaben zufolge mit einem Auto auf das Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingedrungen - den Kofferraum hatte er voller Böller. Den Polizisten, die Merkels Grundstück bewachen, erzählte er, dass er nur einen Kaffee trinken wolle. Sie ließen ihn wieder fahren, nachdem sie ihm die Böller weggenommen hatten.

Das Prenzlauer Amtsgericht prüft, ob und wann der Prozess gegen den Mann beginnen kann. «Wir konnten das Verfahren bislang nicht aufnehmen, weil ein Gutachten über die Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit des Mannes ausstand. Dieses ist jetzt eingetroffen und wird von dem zuständigen Richter überprüft», sagte Esche. Über die Aussagen des Gutachters könne er noch keine Angaben machen. Es sei aber durchaus möglich, dass der Prozess nicht vor dem Amtsgericht in Prenzlau, sondern dem Neuruppiner Landgericht stattfindet, sollte der Mann für schuldfähig erklärt werden.

In der vergangenen Woche wurde der mutmaßliche Stalker selbst Opfer einer Straftat. In der Nacht zum 5. Februar brannte sein Haus - ein altes Gebäude an der Prenzlauer Stadtmauer - aus. Der Mann war nicht zu Hause. «Eine Polizeistreife ertappte einen 25-jährigen Prenzlauer, als er aus dem brennenden Haus herauslief», sagte Polizeisprecherin Sandra Urland. Er wurde festgenommen, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Es sei noch nicht bewiesen, dass er den Brand verursacht habe, hieß es. Sicher sei jedoch, dass er nicht zu dem Kreis der Personen gehöre, die durch den mutmaßlichen Stalker bedroht worden waren. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen schwerer Brandstiftung.

ddp/mtt/jgu

http://www.ad-hoc-news.de/zweitwohnsitz-berliner-terrorisiert-prenzlauer-mit--/de/Polizeimeldungen/20934392

 

 


 

 

Nachbarschaftsstreit

Geldstrafe für Angriff auf Markus Meckel

Donnerstag, 17. Dezember 2009 10:15

Wegen Körperverletzung und Beleidigung des letzten DDR-Außenministers Markus Meckel ist eine Frau vom Amtsgericht Prenzlau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Die Richter befanden die 40-Jährige aus Brandenburg für schuldig, den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten geschlagen und beleidigt zu haben.

Meckel im Nachbarschaftsstreit als Zeuge vor Gericht

Foto: ddp

Zeigte sich enttäuscht vom milden Urteil der Richter: Markus Meckel

In dem sogenannten Backpfeifenprozess um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Markus Meckel sind vor dem Prenzlauer Amtsgericht milde Urteile verhängt worden. Die Angeklagte Silke P. wurde wegen eines Angriffs auf Meckel zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, ihren Ehemann Ralf P. sprach der Richter in allen Anklagepunkten frei. Damit blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Geld- und Bewährungsstrafen gefordert hatte.

Der Vorwurf der schweren Körperverletzung gegen Silke P. wurde fallengelassen. Der Richter begründete seine Entscheidung mit mangelnder Glaubwürdigkeit der Zeugen. Sowohl die Be- als auch die Entlastungszeugen seien überwiegend in den jahrelangen Nachbarschaftsstreit zwischen Meckel und der Familie von Arnim sowie der Familie P. im uckermärkischen Mahlendorf involviert gewesen und deshalb parteiisch. Deshalb seien die einzelnen Tatvorwürfe nicht „zweifelsfrei nachvollziehbar“.

Ralf P. soll Meckel ins Gesicht geschlagen und beleidigt haben, Silke P. war vorgeworfen worden, ihn mit einem Baseballschläger attackiert zu haben. Meckel ist mittlerweile aus Mahlendorf weggezogen.

http://www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article1225042/Geldstrafe-fuer-Angriff-auf-Markus-Meckel.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ganz klar, dass der Richter hier nur eine milde Strafe aussprechen konnte, denn laut SPD aus deren Stall Herr Meckel ja kommt, sind es nur Frauen die gewalttätig sind. Männer sind grundsätzlich immer Täter, so die SPD. Wenn sich Herr Meckel also beschweren will, dann bei seinem Parteivorstand. Am besten tritt er aber einfach aus der männerfeindlichen SPD aus, da ist für Männer ohnehin kein Blumentopf mehr zu gewinnen.

 

 

 

 

 


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