Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Potsdam
Familiengericht
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 2875-0
Fax: 0331 / 2927 48
E-Mail: verwaltung@agp.brandenburg.de
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Potsdam (01/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Brandenburg
Präsidentin am Amtsgericht Potsdam: Christiane Dreusicke (Jg. 1947) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Präsidentin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.11.2002, ..., 2008) - vorher ab 01.12.1997 Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin
Vizepräsident am Amtsgericht Potsdam: Dr. Michael Schnaubelt (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Vizepräsident am Amtsgericht Potsdam (ab 15.12.1996, ..., 2008)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Potsdam eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Potsdam erstreckt sich im wesentlichen auf den Bezirk der Stadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Potsdam - Kreisfreie Stadt
Jugendamt Landkreis Potsdam-Mittelmark
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Reinhilde Ahle (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt.
Uta Aßmann (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 27.05.1994, ..., 2008)
Stefanie Berndt - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2002, ..., 2008)
Dr. Birgit von Bülow (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 26.04.2002, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. - Verwandtschaft mit Loriot?
Hans-Dieter Cablitz (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.1998 als Richter am Amtsgericht Bergen / Rügen aufgeführt.
Kerstin Devriel (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2008)
Christiane Dreusicke (Jg. 1947) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Präsidentin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.11.2002, ..., 2008) - vorher ab 01.12.1997 Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin
Francois-Atair Eckhardt (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 29.09.1998, ..., 2008)
Dr. Ute Filter (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab 18.12.2001, ..., 2008)
Rita Franke (Jg. 1957) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 21.11.1995, ..., 2008)
Dr. Thorsten Graeber (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab 01.12.1994, ..., FPR 03/2006, ..., 2008)
Andreas Groß (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1993, ..., 2008)
Doris Grützmann (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 17.11.1995, ..., 2008)
Waltraud Heep (Jg. 1949) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 28.01.1986, ..., 2008) - siehe unten
Stephan Heinrichs (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 43 (ab , ..., 2007, 2008) - - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richter am Amtsgericht Luckenwalde aufgeführt. - von Richter Heinrichs soll die Bemerkung stammen: "... da muß man auch ein wenig Geduld haben, auch als Vater ... Sie haben nur das Umgangsrecht, nicht das Sorgerecht, das mag bitter sein ... das werden Sie auch noch lernen, daß da auch Frust dabei sein kann, wenn man Kinder hat ..." - E. M. 03.06.2008 - wenn das so stimmen sollte, dann kann man fragen, warum Richter Heinrichs nicht einfach per Beschluss das gemeinsame Sorgerecht feststellt, dann gibt es das leidige Problem eines entsorgten Vaters logischerweise nicht mehr. Doch so mutig ist Richter Heinrichs wohl nun auch wieder nicht, womöglich mag er es sich nicht mit den Damen und Herren RichterInnen beim Bundesverfassungsgericht verderben, die noch im Jahr 2003 die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter absegneten.
Sven Hering (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt.
Monika Holk (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 29.03.2005, ..., 2008)
Astrid Ingendaay-Herrmann (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 03.06.1997, ..., 2008)
Henriette Jaeckel (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 15.03.2000, ..., 2008)
Judith Janik (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt.
Renate Kärsten (Jg. 1948) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 30.05.1994, ..., 2008)
Gabriele Kopp (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2008)
Oliver Kramm (Jg. 1963) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.05.2005, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1995 als Richter am Amtsgericht Bernau aufgeführt. 2009, 2010: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Potsdam
Ariane Künzler (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 46 (ab 01.10.1998, ..., 2009) - siehe Pressmeldung unten
Stephan Kuhnen (Jg. 1955) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 21.05.1994, ..., 2008)
Anette Lange (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab 19.12.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Thomas Lange (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 03.06.1997, ..., 2008)
Bettina Leetz (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2002)
Dr. Heinrich Leiwesmeyer (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab , ..., 2006, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.2000 als Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt.
Beate Neumann (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 42 ? (ab 01.12.1993, ..., 2008)
Yvette Neumann (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 42 ? (ab 22.11.1995, ..., 2008)
Wolfgang Peters (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2010) - 2009, 2010: Pressesprecher am Amtsgericht Potsdam
Jochen Petz (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab 30.08.2005, ..., 2008)
Knut Pflügner (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab19.05.1999, ..., 2008)
Constanze Rammoser-Bode (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 08.07.1997, ..., 2002)
Christine Rühl (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.01.1994, ..., 2008)
Andrea Schilling (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Guben aufgeführt.
Dr. Michael Schnaubelt (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Vizepräsident am Amtsgericht Potsdam (ab 15.12.1996, ..., 2008)
Elke Schulte-Homann (Jg. 1959) - Aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.05.2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1993 als Richterin am Amtsgericht Bonn aufgeführt.
Wulfhard Schulz (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2008)
Jens Roger Seffer (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, ..., 2008)
Hartmut Sloksnat (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab 13.10.1997, ..., 2008)
Kerstin Sonnenberg (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 11.01.2000, ..., 2008)
Dr. Nils Sternberg (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 07.02.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1996 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Bettina Thierfeldt (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 14.11.1994, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Gresser eingetragen. Namenwechsel vermutlich wegen Heirat.
Abteilungen am Familiengericht Potsdam:
42 F (Buchstaben E, I, J, S und U) -
Beate Neumann (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 42 ? (ab 01.12.1993, ..., 2008)
oder namensgleich:
Yvette Neumann (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 42 ? (ab 22.11.1995, ..., 2008)
43 F (Buchstaben A, F, K und L) - Stephan Heinrichs (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 43 (ab , ..., 2007, 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richter am Amtsgericht Luckenwalde aufgeführt. - von Richter Heinrichs soll die Bemerkung stammen: "... da muß man auch ein wenig Geduld haben, auch als Vater ... Sie haben nur das Umgangsrecht, nicht das Sorgerecht, das mag bitter sein ... das werden Sie auch noch lernen, daß da auch Frust dabei sein kann, wenn man Kinder hat ..." - E. M. 03.06.2008 - wenn das so stimmen sollte, dann kann man fragen, warum Richter Heinrichs nicht einfach per Beschluss das gemeinsame Sorgerecht feststellt, dann gibt es das leidige Problem eines entsorgten Vaters logischerweise nicht mehr. Doch so mutig ist Richter Heinrichs wohl nun auch wieder nicht, womöglich mag er es sich nicht mit den Damen und Herren RichterInnen beim Bundesverfassungsgericht verderben, die noch im Jahr 2003 die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter absegneten.
44 F (Buchstabe B) -
44a F (Buchstaben C, D und G) -
45 F (Buchstaben H, M, O, T, Y und Z) -
46 F (Buchstaben N, P, Q, R, V, W und X) - Ariane Künzler (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 46 (ab 01.10.1998, ..., 2009) - siehe Pressmeldung unten
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Potsdam tätig:
Dieter Bergmann (Jg. 1936) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1993, ..., 2001)
Siegfried Bielefeld (Jg. 1937) - Präsident am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1993, ..., 2002)
Petra Brömme (Jg. 1952) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 08.07.1997, ..., 2002) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1997. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Frank Götsche (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg / 9. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab 13.05.2002 , ..., FamRZ 17/2005, FamRZ 10/2007, JA 10/2007, 2008: 9 UF 213 /07, FamRZ 23/2008, FamRZ 5/2009, 2009) - Fachkonferenz Köln: "Reformen im Familienrecht - Rückblick und Ausblick 21.- 22. November 2008 - http://www.deubner-rechtsportal.de/famrkongress/index.html - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.10.1998 als Richter am Amtsgericht Potsdam aufgeführt. - verheiratet mit Susanne Götsche (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg?
Norbert Hillmann (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 15.08.2000, ..., 2002) - ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Heinz Ludwig (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1993, ..., 2002)
Bernd Potenberg (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1993, ..., 2008)
Hans-Christian Prestien (geb. 1944 in Grabow/Mecklenburg) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht - Abteilung 44 (ab 22.11.1996, ..., 2008)
Frank Tscheslog (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.05.2003, ..., 2005) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Potsdam aufgeführt.
Simon Welten (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.12.2005, ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.2000 als Richter am Amtsgericht Potsdam aufgeführt.
Rechtspfleger:
Herr Kappler - Rechtspfleger am Amtsgericht Potsdam (ab ..., 2004 , ..., 2008)
Frau Heimann-Kutzborski - Rechtspflegerin am Amtsgericht Potsdam (ab ..., 2009)
Umgangspfleger:
Herr Mustermann - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Potsdam (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Herr Mustermann - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Potsdam für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Frau Roß - Bestallung als Ergänzungspflegerin am Amtsgericht Potsdam (ab ..., 2008)
Andreas Schramm
Rechtsanwalt
Gerlachstr. 27
14880 Potsdam
Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Potsdam für den Wirkungskreis Verfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (ab 17.09.2009, ..., 2009)
Andreas Schramm vertritt in einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg den Sohn eines staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vater, dem der deutsche Staat das verfassungsrechtlich zugesicherte Grundrecht verweigert, selbst im Namen seines Sohnes Verfassungsbeschwerde zu führen. (05.10.2009)
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.. Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
Herr Mustermann - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Potsdam (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Stefan Müller
Beratungsstelle der Caritas Potsdam
(ab , ...,2007)
Beratungsstelle f. Ehe-, Familien-, Erziehungs-, Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte
Lindenstr. 56
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 28073-20
E-Mail: familienberatung@dwpotsdam.de
Internet: www.diakonie-potsdam.de
Träger: Diakonisches Werk
pro familia Beratungsstelle
Heinrich-Mann-Allee 7
14473 Potsdam
Telefon: 0331 / 860668
E-Mail: potsdam@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Erziehungs- und Familienberatung
Ginsterweg 3
14478 Potsdam
Telefon: 0331 / 812351/52
E-Mail: pbhev@t-online.de
Internet:
Träger: Potsdamer Betreuungshilfe e.V.
Integrierte Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienberatung, Schwangerschaftsberatung, Sozialberatung
Plantagenstr. 23
14482 Potsdam
Telefon: 0331 / 710298-99
E-Mail: caritas.potsdam.ib@t-online.de
GFB - Beratungsstelle Lichtblick
Bernhard-Kellermann-Straße 17
14542 Werder / Havel
Telefon 03327 / 573931
E-Mail: lichtblick@gfb-potsdam.de
Internet: www.beratungsstelle-lichtblick.de
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistand:
Juliane Abraham
Seit dem 1.02.2007 bietet Frau Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Juliane Abraham Verfahrenspflegschaften in familienrechtlichen Verfahren nach FGG § 50 an. Zusätzlich wird die Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften, insbesondere Umgangspflegschaften angeboten.
Nachfragen bitte unter der Tel.0331/714046.
Übernahme von Aufträgen in den Gerichtsbezirken Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Brandenburg
Gesa Zierau
Diplom-Psychologin
12165 Berlin
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Dr. Andrea Bressel
Diplom-Psychologin
Neu-Fahrland
Beauftragung am Amtsgericht Potsdam
(ab , ..., 2005, ..., 2007)
Frau Andrea Bressel wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dirk Kriegeskorte
Diplom-Psychologe
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Herr Kriegeskorte wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Prof. Dr. Christiane Ludwig-Körner
Beauftragung am Amtsgericht Potsdam
Kristina Lurse
Diplom-Psychologin
Schwielowsee
Beauftragung am Amtsgericht Potsdam, Oberlandesgericht Brandenburg
Dr. Klaus Schneider
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt/Oder, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Herr Klaus Schneider wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Wenn die Zahl der Gerichte die Herrn Schneider als Gutachter beauftragen ein Qualitätszeichen wäre, könnte man meinen Herr Schneider wäre unbedingt als Gutachter zu empfehlen. Doch machen Sie unabhängig von irgendwelchen Zahlen und unserer fehlenden Empfehlung getrost Ihre eigenen Erfahrungen.
Sabine Thal
Diplom-Psychologin
Diplom-Psychologe
10555 Berlin
und
49205 Hasbergen
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Minden, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Halle (Westfalen), Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick
Beauftragung am Amtsgericht Potsdam durch Richterin Künzler (2007).
Herr Waschke-Peter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Urteile
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)
Straßburg, 26. Februar 2002
...
16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.
17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.
...
20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.
Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.
Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.
21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.
22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.
...
26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.
27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.
Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.
...
ausführlich unter:
http://members.fortunecity.de/reno7/Kutzner.htm
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Berlin-Brandenburg
Das Männerhaus Berlin-Brandenburg, in dem auch von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Potsdam, Schutz und Aufnahme finden können, arbeitet derzeit ehrenamtlich und ohne staatliche oder kommunale Unterstützung. Die politisch und fachlich Verantwortlichen des Bundeslandes Brandenburg, der Stadt Berlin und der Landkreise des Bundeslandes Brandenburg wissen aber über die Sorgen und Nöte von Männer und ihren Kindern, die sich in einer schwierigen Krisensituation befinden oder von Gewalt betroffen sind und denen durch die Aufnahme im Männerhaus wirksam geholfen werden kann, bestens Bescheid und möchten gerne helfen. Daher erscheint eine angemessene Unterstützung des Männerhaus Berlin-Brandenburg durch das Bundesland Brandenburg, die Stadt Berlin und die Landkreise des Bundeslandes Brandenburg in naher Zukunft sehr wahrscheinlich.
Männer und Frauen, die sich für den weiteren Aufbau des Männerhauses Berlin-Brandenburg einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Links:
Potsdam
Von Nicola Klusemann
Das geteilte Kind
Getrennt, aber gemeinsame Sorge im sogenannten Wechselmodell: „Schleichende Kindeswohlgefährdung“
(12.11.08)
Eva* ist sechs und hat zwei Zuhause. Und doch kein richtiges. Als das Mädchen wenige Monate alt war, trennten sich seine Eltern, behielten aber beide das zuvor vereinbarte gemeinsame Sorgerecht. Eva ist montags und dienstags bei Vater Hans K.* in Babelsberg, Mittwoch bringt er seine Tochter noch in die Schule, nachmittags holt Mutter Doreen M.* sie dann ab und fährt mit ihr nach Potsdam-West. Für die nächsten Tage und über das Wochenende. In der nächsten Woche ist es dann umgekehrt. Dieses sogenannte Wechselmodell hat das Potsdamer Familiengericht festgelegt und damit eine Regelung getroffen, die gerecht sein soll – für die Eltern. Eva aber leidet. Ihre Tochter reagiere verstört auf das ständige Hin und Her, sagt Doreen M. Oftmals habe sie Fieber und Erbrechen, schlafe unruhig. Die Sechsjährige habe kaum Freunde und fasse schwer Vertrauen. Kein Einzelfall. Forschungserkenntnisse aus den USA, nachzulesen im Fachjournal „Familie, Partnerschaft, Recht“, kommen zu dem Schluss, dass selbst bei hoch motivierten und zufriedenen Eltern „etwa ein Drittel der Kinder auch nach mehreren Jahren der Regelung überfordert“ seien.
„Ein Kind braucht besonders in den ersten Lebensjahren einen Lebensmittelpunkt“, sagt Sabine Reisenweber, Sozialpädagogin und im Potsdamer Jugendamt Leiterin des Regionalteams im Sozialraum VI. Auch wenn beide Eltern das Sorgerecht hätten, rate sie in den meisten Fällen dazu, Vater oder Mutter zum Haupterzieher zu bestimmen und dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht einzuräumen. In diesem Jahr führte ihr Team rund 350 solcher Beratungen durch. Hans K. aber besteht auf der Fifty-Fifty-Regelung. Selbst wenn Eva krank ist, soll die Mutter sie bringen. Die 41-Jährige hat kein Auto, muss deshalb Bus, Bahn oder Fahrrad für den Kindertransfer nutzen.
Bisher habe sie noch nie gegen den Willen eines Elternteils den wechselnden Aufenthalt eines Kindes bestimmt, sagt Ariane Künzler, Richterin am Potsdamer Familiengericht. Ein Wechselmodell könne nur funktionieren, wenn die Eltern „über erhöhte Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft“ verfügten. Andernfalls, so die Familienrichterin, sei eine große Anzahl von Schwierigkeiten vorprogrammiert.
„Eltern im Wechselmodell kommen immer wieder zur Beratung“, sagt George Papadopoulos, Psychologe und Geschäftsführer der Potsdamer Betreuungshilfe e.V. . Im Kopf der Erwachsenen sei nur das „mathematische Aushandeln der Umgangszeiten“ gerecht. Tatsächlich trage es aber in keinem Fall „zum Wohle des Kindes“ bei, so Papadopoulos. In seinem Verein würden jährlich über 50 Umgangskonzepte mit Elternpaaren vereinbart. In den vier bis sechs Beratungen pro Fall ginge es vor allem darum, einen Lebenskontext zu stricken, der vor allem gut für die Entwicklung des Kindes sei, erklärt der Psychologe. Wechselmodelle seien ganz selten darunter.
Evas Zuhause sind klar getrennt. Die Eltern wollen keinerlei Berührungspunkte. Doreen M. und Hans K. geben im Kampf um ihr Kind nicht nach. „Weil sie dem jeweils anderen nicht zutrauen, das gemeinsame Kind ebenso gut zu umsorgen, wie sie selbst“, sagt Reisenweber. Der stete Umfeldwechsel sei „schleichende Kindeswohlgefährdung“, sagt die Teamleiterin, die auch Spätfolgen fürchtet. Im Sinne des Kindes müsse deshalb schnell ein Kompromiss gefunden werden. Das ist, worauf sie in einer Vielzahl von Beratungsgesprächen immer wieder dringt. Auch ein Umgangsvater oder eine Umgangsmutter könne ein gutes Elternteil sein. Trotzdem würde die Sozialpädagogin ein gemeinsames Sorgerecht dem alleinigen Sorgerecht vorziehen. Seit der Novellierung des Kindschaftsrechts im Juli 1998 können auch nicht-verheiratete Paare gemeinsame Sorge für ihr Kind übernehmen. In diesen zehn Jahren wurden alleine in Potsdam 3163 solcher Sorgerechtserklärungen beurkundet. Wie viele der Eltern inzwischen wieder getrennt seien, werde statistisch nicht erfasst, sagte Stadtsprecherin Rita Haack.
In dieser Woche ist die letzte Anhörung vor dem Familiengericht. Dann wird endgültig entschieden, wie Eva geteilt wird.
*)Namen von der Redaktion geändert
http://www.pnn.de/potsdam/71492/
Vergütung/Tätigkeit des Verfahrenspflegers
1. Es wird der verfassungsrechtlich begründeten Rolle des Verfahrenspflegers nicht gerecht, wenn der Aufwand für die Erarbeitung einer schriftlichen Stellungnahme als nicht vergütungsfähig bezeichnet wird.
Derartige Beschränkungen stellen eine willkürliche Einschränkung des grundrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör des vertretenen Kindes dar.
2. Die Beschränkung der Vertretung durch den Verfahrenspfleger auf eine "Sprachrohrfunktion" für den vermeintlichen Kindeswillen erscheint willkürlich.
3. Eine Beschränkung des Verfahrenspflegers auf eine bloße "Willensvertretung" kommt objektiv möglicherweise einer Aufforderung an den Verfahrenspfleger gleich, sich selbst in nicht mehr abschätzbarer Weise dem Vorwurf eigenen strafbewehrten Verhaltens auszusetzen.
Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam vom 26.09.2007, 44 F 3/05
abgedruckt in FamRZ 2008, 705
Fataler Griff zum Spaten 2250 Euro Strafe für versuchte Körperverletzung
Aus dem GERICHTSSAAL
Sein falsch verstandener Beschützerinstinkt kostet Ingo I.* (27) jetzt richtig viel Geld. Der Bootsbauer ging mit einem Spaten auf den Ex-Freund seiner Partnerin los, als der die gemeinsame kleine Tochter auf dem Arm hielt. 2250 Euro Strafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung seien für ein derartiges Tun angemessen, befand Amtsrichterin Waltraud Heep. Ingo I. bestritt während der Verhandlung, seinen Vorgänger am 22. Oktober 2006 mit dem Grabewerkzeug geschlagen zu haben. „Er wollte das Kind nicht rausrücken. Da habe ich mir einen Spaten von der Terrasse gegriffen. Damit wollte ich ihn vertreiben. Meine Freundin war kurz vor einem Nervenzusammenbruch“, so seine Version des Geschehens. „Ich habe ihm auch gesagt, er soll sich verpissen.“
„Ich habe meine Tochter verabredungsgemäß zur Mutter zurückgebracht“, erinnerte sich Markus M.* (35) im Zeugenstand. Doch das Kind sei weinend zu ihm zurückgelaufen, wollte bei ihm bleiben. „Ich habe die Kleine auf den Arm genommen und bin erneut zum Haus gegangen. In diesem Moment kam Ingo I. mit erhobenem Spaten auf mich zugestürmt. Er schrie, ich bringe dich um. Lass uns endlich in Ruhe“, berichtete der Straßenbauer. Blitzschnell habe er die Tochter einer Freundin seiner Ex-Partnerin überreicht, sich dann reflexartig geduckt. „Der Spaten hat meinen Rücken leicht berührt. Es gelang mir dann, Ingo I. zu Boden zu reißen.“ Seit der Trennung von seiner Partnerin habe es bereits mehrere unschöne Vorfälle gegeben. „Einmal habe ich sie auch mit der Faust geschlagen. Dafür wurde ich verurteilt“ , gestand Markus M. freimütig.
„Ich habe Angst vor meinem Ex-Freund. Er hat mir das Kind schon einmal entzogen“, erzählte Melanie M.* (36). Wieso sie an besagtem Herbstabend die Ahnung hegte, Markus M. könne mit der Tochter erneut das Weite suchen, vermochte sie dem Gericht allerdings nicht zu erklären. „Das Kind war da. Die Gefahr einer Entziehung bestand nicht“, konstatierte die Vorsitzende. Melanie M. begründete ihre Furcht mit ihrem desolaten Gemütszustand zur damaligen Zeit. Inzwischen sei sie mit dem Kind und Ingo I. nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen. Allerdings habe sie sich mit Markus M. noch immer nicht über das Umgangsrecht geeinigt.
„Es tut mir sehr leid, dass ich Markus M. mit einem Werkzeug angegriffen habe. Ich hätte ja auch die Hände nehmen können“, betonte Ingo I. in seinem letzten Wort. „Der Angeklagte war in einer emotional stark aufgeladenen Situation überfordert. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist“, gab die Vorsitzende zu bedenken. (*Namen geändert.) Hoga
Potsdamer Neuste Nachrichten
http://www.pnn.de/potsdam/index.asp?gotos=2007/3342652.pnn