Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Baden-Baden
Familiengericht
In Familiengerichtsangelegenheiten erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Baden-Baden auch auf den Bezirk des Amtsgerichts Achern und des Amtsgerichts Bühl
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 685-0
Fax: 07221 / 685-293
E-Mail: poststelle@agbaden-baden.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-baden-baden.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Baden-Baden (08/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Bundesland Baden-Württemberg
Direktor am Amtsgericht Baden-Baden: Klaus-Dieter Kimmig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden / Direktor am Amtsgericht Baden-Baden (ab , ..., 2009, ...., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 12.02.1988 als Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 28.09.2001 ohne Nennung Geburtsdatum als Direktor am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/amtsgericht-bekommt-einen-neuen-chef--16740933.html
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Baden-Baden: Merx (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Baden-Baden / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Baden-Baden (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht Karlsruhe - Freiwillige Gerichtsbarkeit. Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 nicht aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Baden-Baden eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Amtsgerichtsbezirk erstreckt sich auf den Stadtkreis Baden-Baden.
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Baden-Baden - Kreisfreie Stadt
Väternotruf Baden-Baden
August Mustermann
Musterstraße 1
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Marion Brede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Baden-Baden (ab 19.09.2001, ..., 2011) - 01.01.2011: abgeordnet an das Landgericht Baden-Baden.
No Name - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Berthold Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden (ab 01.09.1981, ..., 2008)
Klaus Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden (ab 01.06.1995, ..., 2008)
Klaus-Dieter Kimmig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden / Direktor am Amtsgericht Baden-Baden (ab , ..., 2009, ...., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 12.02.1988 als Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 28.09.2001 ohne Nennung Geburtsdatum als Direktor am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. http://www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/amtsgericht-bekommt-einen-neuen-chef--16740933.html
Sabine Klose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin kraft Auftrags / Amtsgericht Baden-Baden / Familiengericht - Abteilung 3 (ab 01.07.2007, ..., 2011)
Dr. Kirsten Lehnig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Baden-Baden (ab 29.05.2007, ..., 2011) - 01.01.2011: abgeordnet an das Landgericht Baden-Baden.
Merx (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Baden-Baden / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Baden-Baden (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht Karlsruhe - Freiwillige Gerichtsbarkeit. Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 nicht aufgeführt.
Detlev Ritter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden (ab 01.09.1983, ..., 2008)
Dr. Katrin Péguret (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin / Amtsgericht Baden-Baden / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab01.03.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.
Abteilungen am Familiengericht Baden-Baden:
1 F -
2 F - Dr. Katrin Péguret (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin / Amtsgericht Baden-Baden / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab01.03.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.
3 F - Sabine Klose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin kraft Auftrags / Amtsgericht Baden-Baden / Familiengericht - Abteilung 3 (ab 01.07.2007, ..., 2011)
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Baden-Baden tätig:
Ulrich Brendle (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe (ab , ..., 2007) - ab 23.09.1999 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden tätig.
Kay-Steffen Kieser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden / Vizepräsident am Landgericht Baden-Baden (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 13.01.1999 Direktor am Amtsgericht Gernsbach. Ab 19.09.2001 Richter am Amtsgericht Baden-Baden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt.
Peter Lauster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden (ab 07.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.09.1994 als Richter am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt ( Familiengericht). 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Bezirksgruppe Baden-Baden - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=45. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Landgericht Baden-Baden.
Hans-Dieter Schutter (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Baden-Baden / Direktor am Amtsgericht Baden-Baden (ab 17.07.2000, ..., 2008)
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Baden-Baden (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Baden-Baden für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Baden-Baden (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Stephanienstr. 9
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 22000
E-Mail: efl-baden-baden@web.de
Internet: http://www.ehe-familie-lebensberatung.de
Träger: Ev. und kath. Kirche
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Gruppenarbeit
Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Baden-Baden und Rastatt - Außenstelle -
Maria-Viktoria-Str. 25
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 3022760
E-Mail: baden-baden@diakonie-bad-ra.de
Internet: http://www.diakonie-bad-ra.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Schwarzwaldstr. 101
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 93-1462
E-Mail: birgit.vogel@baden-baden.de
Internet: http://www.baden-baden.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Amt für Familien, Soziales und Jugend
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 93-1400
E-Mail: afsj@baden-baden.de
Internet: http://www.baden-baden.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Sozialberatung
Verfahrensbeistände:
Ulrike Wege
Bestellung am Amtsgericht Baden-Baden
Rechtsanwälte:
Andreas Fischer
Anwaltskanzlei
Lange Str. 52
76530 Baden-Baden
Tel. +49 (0) 7221-3939752
E-Mail: info@anif.de
Internet: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de
Bietet einen Entwurf eines Antrags auf Übertragung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge auf seiner Internetseite an - http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/08/04/entwurf-eines-antrags-auf-ubertragung-der-gemeinsamen-elterlichen-sorge/
Diesen sollte man aber möglichst nur ohne den hilfsweisen Antrag: "Mit dem Ziel der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind (§ 1672 BGB nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts)." stellen und die idiotischen Begriffe Kindesvater und Kindesmutter weglassen. Ansonsten sich vielleicht besser am Musterantrag des Väternotrufes orientieren.
Birgit Gerhard-Hentschel
Fachanwältin für Familienrecht
Schwarzwaldstraße 139
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 39935-0
Fax: 07221 / 39935-1
Ursula Meerpohl
Rechtsanwältin
Mediatorin BAFM
Badener Str. 49 a
76227 Karlsruhe
Tel: 0721 / 890924
Fax: 0721 / 892174
E-Mail: meerpohl.ka@t-online.de
Gutachter:
Evelyn Class / Heide Strunk
Psychologische Sachverständige
Weinbrennerstr. 38
76135 Karlsruhe
GWG Karlsruhe
Beauftragung am Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Ettlingen
Beauftragung am Amtsgericht Baden-Baden durch Richter Lauster.
Alexandra Ehmke
Diplom-Psychologin
69115 Heidelberg / 69124 Heidelberg
Beauftragung am Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Besigheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Leonberg
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Baden-Baden
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Baden-Baden noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Baden-Baden
Frauenhaus Baden-Baden und Landkreis Rastatt e.V.
Straße:
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 23040
E-Mail: info@frauenhaus-baden-baden-rastatt.de
Internet: http://www.frauenhaus-baden-baden-rastatt.de
Träger: Frauenhaus Baden-Baden und Landkreis Rastatt e.V.
Deutsche Haltung kritisiert
Europäisches Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter
21.12.2010 18:45 Uhr
Von Jost Müller-Neuhof
5000 Euro Schmerzensgeld hat der Europäische Gerichtshof einem Mann zugesprochen, der mit Billigung deutscher Gerichte vom Umgangsrecht mit seinen Zwillingstöchtern ausgeschlossen worden war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut die Rechte unverheirateter Väter an ihren Kindern gestärkt. Eine Kammer des Straßburger Gerichts (EGMR) sprach am Dienstag einem Mann 5000 Euro Schmerzensgeld zu, der mit Billigung deutscher Gerichte vom Umgangsrecht mit seinen Zwillingstöchtern ausgeschlossen worden war. Der aus Nigeria stammende Vater habe „ernsthaftes Interesse an den Kindern gezeigt“, die Mutter und ihr Ehemann hätten ihm aber den Umgang verweigert, um das Familienleben mit den weiteren Kindern im Haushalt nicht zu gefährden. Der EGMR sah darin einenVerstoß gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Das EGMR-Urteil ist binnen eines Jahres der zweite Vorstoß aus Straßburg zur Stärkung der Väterrechte. Im Dezember 2009 hatte das Gericht Deutschland verurteilt, weil leibliche Väter ohne Trauschein das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter durchsetzen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung aus der Kindschaftsrechtsreform von 1998 zwar zunächst akzeptiert, seine Rechtsprechung nach dem EGMR-Urteil aber geändert. Die einschlägigen Bestimmungen sind verfassungswidrig, aber noch förmlich in Kraft. Väter, die das Sorgerecht ausüben wollen, können sich jedoch auf den Karlsruher Beschluss berufen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte ursprünglich angekündigt, noch in diesem Jahr eine Reform der Sorgerechtsbestimmungen zugunsten nichtehelicher Väter vorzulegen, die Entwürfe seien allerdings noch in der Abstimmung, hieß es. Nun forderte die Ministerin am Dienstag: „Auch das Umgangsrecht kommt jetzt auf den Prüfstand. Der Kontakt zum biologischen Vater darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Entscheidend ist immer das Kindeswohl im Einzelfall. Wir werden uns sehr genau ansehen, ob das deutsche Recht die gebotene Abwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gewährleistet.“
Das Familienrecht müsse sich immer wieder an veränderte gesellschaftliche Realitäten anpassen. Die Koalition stelle sich der Modernisierung des Familienrechts, sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. „Beim Sorgerecht arbeiten wir intensiv an einem Regelungskonzept, das die Rechte nichtehelicher Väter besser zur Geltung bringt.“ Es bedürfe eines „intensiven Ringens angesichts unterschiedlicher Ausgangspositionen in der Koalition“. Im Unterhaltsrecht werde geprüft, ob die Reform aus dem Jahr 2008 die gesetzten Ziele erreiche, im Erbrecht würden letzte Benachteiligungen für nichteheliche Kinder beseitigt, erklärte die Bundesjustizministerin.
Im vorliegenden Fall hat der 43-jährige Vater seine heute fünf Jahre alten Töchter nie kennengelernt. Er war 2003 nach Deutschland in das baden-württembergische Achern gezogen und beantragte dort Asyl. Während der Schwangerschaft trennte sich die deutsche Freundin des Mannes, dessen Asylantrag später rechtskräftig abgelehnt wurde. Die Mutter und ihr Ehemann haben drei weitere Kinder und lehnten die wiederholten Bitten des Nigerianers ab, seine beiden Töchter sehen zu dürfen.
Der Nigerianer kann den Fall nun erneut deutschen Gerichten vorlegen. Rechtskräftige Urteile des EGMR hat die Justiz wie nationale Gesetze zu beachten.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Warum die Rechte leiblicher Väter gestärkt wurden
26.12.2010 13:40 Uhr
Von Jost Müller-Neuhof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Status leiblicher Väter gestärkt. Es gibt nun einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht. Warum war das notwendig?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat, wie im Dezember 2009, erneut die Stellung lediger Väter gestärkt. Nach dem Urteil gibt es einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht, selbst wenn er das Kind noch gar nicht kennt – jedenfalls dürfen die Gerichte ihn nicht von vornherein ausschließen.
Welchen Fall hatten die Richter zu entscheiden?
Am Anfang stand eine Affäre mit einer verheirateten Frau und Mutter. Frau B. hatte schon drei Kinder, heute zwischen 14 und zehn Jahren alt, als der gebürtige Nigerianer Frank Eze A. sie kennenlernte. Die Beziehung zu dem Asylbewerber währte zwei Jahre, die Frau erwog eine Scheidung, dann trennte sie sich aber doch und kehrte zu ihrem Mann zurück.
Vier Monate später, im Dezember 2005, brachte sie Zwillinge zur Welt, die Töchter von Frank Eze A. Sein Asylantrag wurde später abgelehnt, 2008 zog der Nigerianer nach Spanien. In all den Jahren kämpfte er darum, seine Kinder sehen zu dürfen – vergeblich.
Wie ging die Justiz in Deutschland mit dem Fall um?
Zunächst abwägend. Das Familiengericht Baden-Baden hörte sich alle Parteien drei Mal an, zog einen Psychologen hinzu und entschied, dem Nigerianer einmal im Monat für eine Stunde Kontakt einzuräumen, in Gegenwart eines Familienarbeiters und mit Herrn oder Frau B., wenn die es wünschen. Der Gutachter meinte, es sei für die Kinder günstig, ihren Vater kennenzulernen und zu erleben, es sei wichtig für ihre Wurzeln, für ihre Identität, ihr Selbstwertgefühl, zumal sich diese Fragen für sie als Deutsch-Afrikaner in besonders auffälliger Weise stellten. Die Familie B. würde darunter nicht leiden, es sei im Interesse aller, wenn die Tatsachen nicht verborgen blieben. Das Familiengericht stützte sich dabei nicht auf die Rechte eines biologischen Vaters, sondern sah in dem Vater eine besonders enge Bezugsperson nach Paragraf 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der ein Umgangsrecht zugestanden werden müsse.
Welche Rolle spielte der Asylbewerberstatus?
Frank Eze A. willigte ein, dass seine Kinder in der Familie B. aufgezogen würden, er gab nur an, er wolle „eine Chance in seinem Asylverfahren haben“. Wiederholt fragte er nach Kontakt zu den Kindern und argumentierte, er habe keine Chance, eine Verbindung zu seinen Kindern aufzubauen, wenn er nicht in Deutschland bleiben dürfe. Die Eheleute warfen ihm in dem Rechtsstreit vor, er wolle den Umgang nur, um sein Recht auf Asyl durchzusetzen. Der psychologische Gutachter widersprach allerdings, die Eheleute nutzen nur ein Vorurteil, um in dem Kläger einen für ihre eigene schwierige Situation Schuldigen zu finden.
Wie ging der Rechtsstreit weiter?
Die Eheleute zogen vor das Oberlandesgericht Karlsruhe, im Dezember 2006 hob es den Beschluss des Familiengerichts auf. Frank Eze A. sei kein umgangsberechtigter Elternteil im Sinne von Paragraf 1684 BGB, da sich diese Regelung auf die Eltern im Rechtssinne beziehe, nicht auf den leiblichen Vater. A. habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und folglich auch keine sozial-familiären Bindungen aufgebaut. Er könne deshalb auch nicht als „enge Bezugsperson“ gelten und demnach ein Umgangsrecht beanspruchen. Ob der Kontakt zwischen den Mädchen und ihrem Vater in deren Interesse läge, sei unerheblich. Das Grundgesetz schütze den Umgang des biologischen Vaters mit seinem Kind nur insoweit, als sozial-familiäre Beziehungen bereits bestehen; es schütze nicht den Wunsch, eine Beziehung zu dem Kind erst aufzubauen. Der Vater wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, doch auch dort wies man ihn im März 2007 ab.
Generell: sehr vorsichtig. Familienleben ist eine heikle Angelegenheit, da mischt man sich nur ungern in die Kompetenzen nationaler Gesetzgeber und Gerichte. Allerdings sieht es einen Punkt grundlegend anders: Der Wunsch eines Vaters, sein Kind kennenzulernen, wird vom Schutzbereich „Familienleben“ der Menschenrechtskonvention umfasst – sofern die Tatsache, dass es solche familiären Kontakte bisher noch nicht gab, nicht dem Vater selbst zuzurechnen ist. A. habe sich für seine Kinder interessiert und zuvor eine stabile Beziehung zur Mutter gehabt, auch wenn er mit Frau B. nie zusammengelebt habe. Und wenn das noch kein „Familienleben sei“, so sei es doch immerhin das ebenfalls schützenswerte „Privatleben“.
Wie gehen andere Länder in Europa mit solchen Fällen um?
Der EGMR tat, was er bei solchen Sachverhalten immer tut, er informiert sich über die Rechtslage in den 47 Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention. Eine „einheitliche Herangehensweise“ konnten die Richter nicht finden, allerdings gäbe es in vielen Staaten in solchen Fällen eine gerichtliche Prüfung, ob der Kontakt zum biologischen Vater im Interesse des Kindeswohls liegt. Besonders betont wird der im deutschen Recht erkennbare „Wille, bestehenden Familienbindungen Vorrang vor der Beziehung eines biologischen Vaters mit seinem Kind einzuräumen“, die ebenfalls schutzbedürftig sei. Es müsse also eine „gerechte Abwägung“ zwischen den konkurrierenden Rechten geben. Es dürfe dabei nicht nur um Eltern- oder Kindesrechte gehen, sondern alle Beteiligten müssten als „Einzelpersonen“ einbezogen werden: Mutter, rechtlicher Vater, biologischer Vater, die gemeinsamen biologischen Kinder des Ehepaares, die Kinder aus der zeitweiligen Beziehung zum biologischen Vater. Die deutschen Gerichte hätten keine „gerechte Abwägung“ vorgenommen, sie hätten es „unterlassen, die Frage auch nur zu prüfen, ob der Kontakt zwischen den Zwillingen und Herrn A. unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder läge.“
Wie ist die Haltung der Bundesregierung?
Das deutsche Recht schütze das Familienleben und den biologischen Vater ausreichend, meinte man, und legte in Straßburg Untersuchungen vor, denen zufolge der aufgezwungene Kontakt zum biologischen Vater auch zu einer Bürde für die Entwicklung des Kindes wird, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Konflikte nach der Trennung in den Griff zu bekommen. Zudem: Überhaupt kein Kontakt zum biologischen Vater beeinträchtige nicht automatisch die soziale Entwicklung eines Kindes. Nach dem Richterspruch aus Straßburg sieht die Sache nun anders aus, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, das Umgangsrecht im BGB prüfen zu wollen: „Im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und biologischem Vater stellen sich ethisch und rechtlich schwierige Fragen, die nicht einseitig zugunsten des Ehemannes gelöst werden dürfen. Biologische Väter haben auch dann Rechte, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und rechtlich nicht als Vater gelten.“
Wie kann der Fall enden?
Auch wenn die Gesetze bleiben sollten, wie sie sind, kann Frank Eze A. erneut vor Gericht ziehen, Urteile aus Straßburg müssen von deutschen Gerichten beachtet werden. Das deutsche Recht sieht auch keinen generellen Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht vor. Die Gerichte müssen aber nun die einzelnen Rechtspositionen gründlicher abwägen – doch am Ende könnte trotzdem alles bleiben, wie es ist.
http://www.tagesspiegel.de/politik/warum-die-rechte-leiblicher-vaeter-gestaerkt-wurden/3677474.html
"Halbgöttern und anderem Gewürm"
Mittwoch, den 29 November 2006 um 13.00 Uhr, Amtsgericht - Strafrichter - Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden, Sitzungssaal 016 (Aktenzeichen: 5 Ds 200 Js 15636/05):
In zwei Anklagen vom 01. Februar und vom 15. Februar 2006 wird einem 62jährigen deutschen Staatsangehörigen Beleidigung und Verleumdung in zwei Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte, der seit Jahren die Justizbehörden in Baden-Baden in vielfältiger Weise beschäftigt hat, soll auf seiner Homepage im Internet sich zu "Halbgöttern und anderem Gewürm" geäußert haben, wobei er hierbei über eine Staatsanwältin und einen Staatsanwalt hergezogen sei und sie mit frei erfundenen ehrverletzenden Sachverhalten und üblen Beleidigungen belegt habe.
http://www.stabaden-baden.de/servlet/PB/menu/1203305/index.html?ROOT=1175607