Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Friedberg

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Friedberg

Homburger Straße 18

61169 Friedberg (Hessen)

 

 

Telefon: 06031 / 603-0

Fax: 06031 / 603-157

 

E-Mail: verwaltung@ag-friedberg.justiz.hessen.de

Internet: www.ag-friedberg.justiz.hessen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Friedberg (10/2011)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 13.09.2011 - www.ag-friedberg.justiz.hessen.de/irj/AMG_Friedberg_Internet?cid=5ad21e4a59ce73d05b10035efdb2a4c1

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Gießen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

 

Direktor am Amtsgericht Friedberg: Oskar Tritt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab 12.12.2001, ..., 2011)

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg: Dr. Klaus Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Friedberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1996 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.06.2005 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Friedberg 17 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Friedberg ist zuständig für die Gemeinden Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg (Hessen), Münzenberg,  Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim (Wetterau), Rockenberg, Rosbach vor der Höhe, Wölfersheim und Wöllstadt

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Wetteraukreis

 

 

Väternotruf Friedberg

Michael Heidrich

Rechtsanwalt

Hochweiselerstraße 15

35510 Butzbach

Tel 0177 / 1483233

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Markus Bange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab 22.09.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Götz Deventer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) -  Richter am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richter am Amtsgericht Butzbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1999 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Direktor am zwischenzeitlich aufgelösten Amtsgericht Butzbach. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010. GVP 15.08.2011.

Katja Fambach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 740 (ab 14.11.2000, ..., 2010) - ab 03.06.2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011: nicht aufgeführt.

Janine Franzke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Friedberg (ab 23.12.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2011: beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Wetterauskreises

Dr. iur. Sebastian Fritzsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht (ab 18.07.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Lehrbeauftragter an der Universität Giessen - http://vv.uni-giessen.de/personal.cfm?FBNr=25&S=SS&A=5 / GVP 03.06.2010: Elternzeit. Bis 15.08.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 4. Familiensenat. GVP 15.08.2011: Amtsgericht Friedberg.

Grün (geb. ....) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 01.09.2009 Teilabordnung an das Landgericht Gießen. GVP 03.06.2010: Beendigung der Teilabordnung.

Michael Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 720 (ab 06.08.1993, ..., 2011) - Angelika Brückner - Fachstelle Jugendhilfe Friedberg / Bad Vilbel - Standort: Friedberg - 04.08.2011: "das Sakrament der Taufe ist ein sicherheitsgebendes Fundament zur Teilhabe an der evangelischen Kirchengemeinschaft" - das mag ja sein, aber wozu sollen Kinder getauft werden. Die können sich doch freiwillig taufen lassen, wenn sie volljährig und zustimmungsfähig geworden sind. Dann bedürfte es auch keiner einstweiligen Anordnung von Richter Kaiser, dem Vater das Mitentscheidungsrecht über die religiöse oder nichtreligiöse Erziehung zu entziehen. Oder leben wir in einem fundamentalistische Gottesstaat?

Dr. Gerlinde Kimpel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Friedberg (ab 14.12.1987, ..., 2011)

Dr. Klaus Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Friedberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1996 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.06.2005 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg.

Sven Schönborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe - im OLG Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011:  Richter am Amtsgericht Friedberg.

Claudia Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Friedberg (ab 30.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Hildegard Steineck-Landfried (Jg. 1953?) - Richterin am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 750 (ab , ..., 2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988, 2002 und 2008 unter dem Namen Steineck-Landfried nicht aufgeführt - womöglich dem Handbuch der Justiz nicht übermittelt. GVP 03.06.2010. http://www.spd-niddatal.de/570.html.

Dr. Michael Stüber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2010, 2011) - ab 01.02.2006 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. 2008, 2009: als Richter auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Friedberg. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010.

Oskar Tritt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab 12.12.2001, ..., 2011)

Wetzel (geb. .... ) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2009, 2010) - GVP 03.06.2010. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011: nicht aufgeführt.

 

 

Richter auf Probe:

Dr. Bärenz - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg. GVP 15.08.2011.

Dr. Bohn - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Gießen. GVP 15.08.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Friedberg.

Dr. Buckolt - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg.  GVP 03.06.2010. GVP 15.08.2011.

Dr. Kolk - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2011) - 2008, ..., 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg. GVP 03.06.2010. GVP 15.08.2011.

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Friedberg:

710 F -

720 F - Michael Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 720 (ab 06.08.1993, ..., 2011) - Angelika Brückner - Fachstelle Jugendhilfe Friedberg / Bad Vilbel - Standort: Friedberg - 04.08.2011: "das Sakrament der Taufe ist ein sicherheitsgebendes Fundament zur Teilhabe an der evangelischen Kirchengemeinschaft" - das mag ja sein, aber wozu sollen Kinder getauft werden. Die können sich doch freiwillig taufen lassen, wenn sie volljährig und zustimmungsfähig geworden sind. Dann bedürfte es auch keiner einstweiligen Anordnung von Richter Kaiser, dem Vater das Mitentscheidungsrecht über die religiöse oder nichtreligiöse Erziehung zu entziehen. Oder leben wir in einem fundamentalistische Gottesstaat?

730 F -

740 F - Katja Fambach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 740 (ab 14.11.2000, ..., 2010) - ab 03.06.2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011: nicht aufgeführt.

750 F - Hildegard Steineck-Landfried (Jg. 1953?) - Richterin am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht - Abteilung 750 (ab , ..., 2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Steineck-Landfried nicht aufgeführt - womöglich dem Handbuch der Justiz nicht übermittelt. GVP 03.06.2010. http://www.spd-niddatal.de/570.html

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Friedberg tätig:

Werner Knipper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab 06.03.1975, ..., 2008)

Christoph König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht (ab 12.02.1999, ..., 2009)

Hans-Udo Lichtenegger (Jg. 1951) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab 25.03.1991, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1991 als Direktor am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Klaus Mohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Friedberg / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Friedberg (ab 25.08.1994, ..., 2008)

Peter Neidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Gießen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.08.2003 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt.

Dr. Lars Witteck (Jg. 1970) - Richter am Amtsgericht Friedberg (ab 01.03.2008, ..., 2009) - ab 18.05.2009 Regierungspräsident des Regierungspräsidium Gießen. Ausführlich siehe unten.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Friedberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Friedberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Friedberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

pro familia

Saarstr. 30 

61169 Friedberg 

Telefon: 06031 / 2336

E-Mail: friedberg@profamilia.de

 

 

Psychologische Beratungsstelle Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung

Leonhardstr. 16

61169 Friedberg

Telefon: 06031 / 14959

E-Mail: efl@diakonie-wetterau.de

Internet: http://www.psychologischeberatungsstelle.de

Träger: Diakonisches Werk

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Am Seebach 1c 

61169 Friedberg

Telefon: 06031 / 83-3241

E-Mail: kje.beratung@wetteraukreis.de

Internet: http://www.wetteraukreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Krisenintervention, Gruppenarbeit, Familienberatung, EBZ, Jugendberatung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Christiane Kleinschmidt

Rechtsanwältin

Frankfurter Straße 62

61231 Bad Nauheim

http://www.anwaltskanzlei-am-park.de/deklaration.html

Bestellung am Amtsgericht Friedberg (2009)

 

 

Rudolf  Nell

Diplom-Sozialpädagoge

Übernahme von Verfahrenspflegschaften vorzugsweise für die Amtsgerichte Hanau, Königstein i.Ts., Friedberg. Bad Homburg, Frankfurt am Main ( Amts- und Oberlandesgericht), Gießen

Seit 1992 beim Jugendamt des Hochtaunuskreises in Bad Homburg im Sachgebiet Beistandschaft/Amtsvormundschaft tätig

www.Rudolf-Nell.de

 

Herr Nell empfiehlt u.a. folgende Bücher:

 

"Interessante Fachliteratur:

Bücher:

- Salgo u.a., Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche, Köln 2002

- Goldstein/Freud/Solnit, Jenseits des Kindeswohls, Frankfurt am Main 1974

- Salgo, Der Anwalt des Kindes, Frankfurt am Main 1996

 

Da kann man sich weiß Gott, bessere Lektüre vorstellen, als ausgerechnet Bücher von Herrn Salgo und den Uraltmärchenerzählern Goldstein, Freud und Solnit. Letztere haben mit ihren leider ins Deutsche übersetzten Büchern einen fruchtbaren ideologischen Boden für jahrzehntelange Elternentsorgung und -ausgrenzung in Deutschland hergegeben. (14.02.2008).

 

 

Rechtsanwälte:

 

Elisabeth Zachler-Waltemathe

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachkraft Kinderschutz § 8a SGB VIII, Verfahrensbeiständin

Mediatorin BAFM

Südanlage 9

35390 Gießen

Tel: 0641/ 7 51 94

Fax: 0641/ 7 77 16

E-Mail: Zachler-Waltemathe@web.de

 

 

Marcus Gau

Rechtsanwalt

Lindenstraße 11

61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032 / 918700 

www.rechtsanwalt-gnau.de

 

 

Heike Schleich

Rechtsanwältin

Bahnstr. 5

65779 Kelkheim (Taunus)

Tel.: (06195) 90 09 92

Fax: (06195) 90 09 93

 

 

Gutachter:

 

Manfred Beckmann

Diplom-Psychologe

Psychologische Praxis

Posener Str. 8

35394 Gießen

Beauftragung am Amtsgericht Büdingen, Amtsgericht Friedberg, Amtsgericht Gelnhausen

(ab , ..., 2007, 2008)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Friedberg

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Friedberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Friedberg

 

 

Deutscher Kinderschutzbund LV Hessen e.V.

Gebrüder-Lang-Str. 7 

61169 Friedberg

Telefon: 06031 / 18733

E-Mail: kinderschutzbund.lv-hessen@t-online.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-hessen.de

 

 

Evangelische Familien- Bildungsstätte Wetterau

Am Goldstein 4b, Alte Wäscherei-Nordturm

61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032 / 34 97 000

Fax 06032 / 34 97 200

E-mail: info@ev-familien-bildungsstaette.de

Internet: http://www.ev-familien-bildungsstaette.de

 

 


 

 

Verfassungsbeschwerde 

Verfassungsbeschwerde eines nichtverheirateten staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters vom 08.11.2010 - Familiensache am Amtsgericht Friedberg - 750 F 279/10 - Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 UF 195/10 - Beschluss vom 30.09.2010.

 

 


 

 

Lars Witteck

Lars Witteck (* 1974 in Marburg) ist ein deutscher Jurist, CDU-Politiker und seit dem 18. Mai 2009 Regierungspräsident des Regierungspräsidium Gießen.

Leben

Lars Witteck studierte nach dem Abitur an der Liebigschule Gießen von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und war nach seinem ersten juristischen Staatsexamen von 1999 bis 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches Straf- und Strafprozessrecht mit Wirtschafts- und Umweltstrafrecht der Universität Gießen. Dort verfasste er seine Dissertation zum Thema „Der Betreiber im Umweltstrafrecht – Zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Pflichtdelikten“, für die er im Mai 2004 mit dem Förderpreis der Juristischen Gesellschaft Darmstadt ausgezeichnet wurde.

Nach der Ableistung des Rechtsreferendariats am Landgericht Gießen und am Oberlandesgericht München 2002 bis 2004 war Witteck von 2003 bis 2005 als Research Assistant an dem juristisch-soziologisch-anthropologischen Forschungsprojekt der Universitäten Gießen, Liverpool und Warwick zum Thema „Informed consent at the end of life – A comparative socio-legal study“ tätig.

Im Juli 2004 schloss Witteck das zweite juristische Staatsexamen ab und war vom Oktober bis Dezember 2004 als Leiter des Grundsatzreferats im Ministerbüro des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) angestellt. Ab Januar 2005 war er zunächst formal Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main, wurde aber weiter an das HMdIS als Leiter des Grundsatzreferats im Ministerbüro abgeordnet. Ab 2006 war Witteck als Richter in Zivil- und Betreuungssachen am Amtsgericht Friedberg (Hessen) tätig, und wurde von Januar 2007 bis Februar 2008 erneut an das HMdIS als Leiter des Grundsatzreferats abgeordnet. Seit Februar 2008 arbeitete er zunächst als Richter in Zivil- und Strafsachen am Landgericht Gießen, wurde ab März 2008 an das Amtsgericht Friedberg als Vollstreckungsleiter der dortigen Jugendarrestanstalt und Vorsitzender des Jugendschöffengerichts abgeordnet und im September 2008 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Er lehrte nebenberuflich Strafrecht und Strafprozessrecht am Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden.

Am 18. Mai 2009 wurde Lars Witteck durch Innenminister Volker Bouffier als Nachfolger von Wilfried Schmied zum sechsten Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Gießen ernannt.[1]

Lars Witteck ist seit 1990 Mitglied der Jungen Union[2] und war für die CDU in Fernwald kommunalpolitisch aktiv[3], er ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Werke 

* Der Betreiber im Umweltstrafrecht: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Pflichtdelikten. Band 12 der Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie, Nomos-Verlages-Gesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0813-7

* Das Posting in Suizidforen im Internet – Ein Fall für das (deutsche) Strafrecht? In: Gabriele Wolfslast, Kurt W. Schmidt (Hrsg.): Suizid und Suizidversuch. Ethische und rechtliche Herausforderung im klinischen Alltag. Verlag C. H. Beck, München 2005, ISBN 978-3-406-53989-3

http://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Witteck

 

 


 

 

Der folgende Beitrag wurde entnommen aus der Zeitschrift Betrifft Justiz (Nr. 99, September 2009)

 

Von der Wurschtigkeit der Justiz

Wie Richter durch Ignoranz und Oberflächlichkeit selbst Strafverfahren verursachen, anschließend aber die Öffentlichkeit scheuen

Guido Kirchhoff (Richter am Oberlandesgericht Frankfurt)

Überblick: Ein junger Mann wird zu einer Geldbuße verurteilt. Sein Vater korrespondiert mit dem Richter über den Arrestvollzug. Dieser leitet ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein, das sich nach einem Anruf der BJ-Redaktion von selbst erledigt.

Wurschtigkeit 1. Teil: Behandlung einer Owi und Durchführung eines Arrests

Der Student A.G. hat zwei Staatsangehörigkeiten, aber nur einen spanischen Reisepass. Deshalb wird er wegen des Fehlens eines Personalausweises durch das Amtsgericht Darmstadt am 22.6.2006 zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt (231 Owi 1499 Js 6550/05). Der Richter setzt sich nonchalant über zahlreich vorgebrachte europarechtliche Einwendungen hinweg, weshalb nun eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darüber anhängig ist (Beschwerde Nr. 24385/07).

Dies fordert das Gerechtigkeitsempfinden des Vaters WG. heraus. Die Geldbuße wird nicht gezahlt, das Gericht verhängt Arrest, der Sohn wird zum Arrest geladen. Er erhält die Ladung mit dem Hinweis, er müsse sich ausweisen. Dies bringt den Vater zu der schriftlichen Anfrage, ob es reiche, sich mit dem spanischen Reisepass auszuweisen. Dies bejaht der Leiter der Arrestanstalt. Richter am Amtsgericht Dr. Lars Witteck, offenbar ohne die Brisanz der Antwort angesichts des zugrunde liegenden Bußgeldverfahrens mit gerade dieser Problematik zu erkennen.

Dramaturgisch korrekt geht es weiter: WG. bittet den Richter um einen förmlichen Bescheid zu dieser Frage, denn dieser wolle doch sicher nicht, dass sich sein Sohn erneut strafbar und er selbst sich der Rechtsbeugung schuldig mache. Dieses Schreiben endet mit folgendem Absatz: «Sie werden bitte Ihre persönliche Mitteilung sorgfältig begründen und mir (wie Sie schreiben: "als Vertreter des A.G." übersenden, weil Sie keine Rechtsbeugung begehen wollen und auch A. nicht zu einer Handlung verleiten wollten, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich habe Angst vor erneuter richterlicher Willkür in Deutschland. Wenn sein einziges Personalausweisdokument nicht gilt, wie sollte er dann seine Haft antreten. Wird der Vorführungsbefehl uns zugestellt oder erscheint unangemeldet die Staatspolizei mit einem Befehl? - Mein Vater, der Opa von A., hielt sich früher kritiklos an den allgemeinen Befehl "Führer befiehl, ich folge Dir." Ich ergänzte dann später: "... und lasse meinen Verstand zuhause." Wie solche Diskussionen zwischen mir und meinem Vater dann weitergingen, das sprengt den Rahmen dieses Schreibens, aber ich bestehe immer darauf, dass meine Handlungen auch für meinen einfachen Verstand nachvollziehbar sind.»

(Dr. Lars Witteck bei der Amtseinführung als Regierungspräsident am 18.5.2009 Foto: emha, wikipedia)

Man kann sich vorstellen, dass ein solcher Bürger nicht einfach zu handhaben ist, so dass im weiteren Verfahren Vorsicht geboten wäre. Doch unser forscher 34jähriger Arrestleiter gießt lieber Öl ins Feuer und leitet die Akte per Vermerk an die Staatsanwaltschaff weiter: "Durch die konstante Verknüpfung meiner Tätigkeit mit Justizmethoden des 3. Reichs fühle ich mich herabgesetzt. Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen und bitte insbesondere um Prüfung der §§ 258, 185ff"

Zwischenzeitlich wird der Sohn AG. von der Polizei bei seiner Mutter gefunden und zahlt zur Abwendung des Arrests das Bußgeld.

Sollte der geneigte Leser jetzt annehmen, der zuständige weise Staatsanwalt würde die Verve des jungen Kollegen etwas mildern, würde er übersehen, dass der bisherige Verlauf allein eigentiich keiner Erwähnung wert wäre.

Wurschtigkeit 2. Teil: Erlass eines Strafbefehls

Die Staatsanwaltschaft stellt nicht etwa ein, sondern beantragt in vorauseilendem Gehorsam einen Strafbefehl wegen Beleidigung, der von einem weiteren Kollegen des Amtsgerichts Friedberg, Herrn Dr. Stüber, am 2.2.09 erlassen wird (402 Js 19426/08 Cs).

Der Vorwurf des Strafbefehls lautet: «... Sie verfassten einen Schriftsatz datierend auf den 20.06.08, eingegangen beim Amtsgericht Friedberg am 24.06.08, in dem Sie u. a. folgende Äußerungen niederschrieben: "Sehr geehrter Herr Richter Dr. Witteck, ...Sie werden bitte Ihre persönliche Mitteilung sorgfältig begründen und mir (wie Sie schreiben: 'als Vertreter des A. G.' übersenden, weil Sie keine Rechtsbeugung begehen wollen und auch A. nicht zu einer Handlung verleiten wollten, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich habe Angst vor erneuter richterlicher Willkür in Deutschland... Wird der Vorführungsbefehl uns zugestellt oder erscheint unangemeldet die Staatspolizei mit einem Befehl? Mein Vater. der Opa von A., hielt sich früher kritiklos an den allgemeinen Befehl 'Führer befiehl, ich folge Dir'. Ich ergänzte dann später: '... und lasse meinen Verstand zuhause.' " - Durch diese Formulierungen rückten Sie Herrn Richter am AG Dr. Witteck in die Nähe der Rechtsprechung des Dritten Reiches. Damit bezweckten Sie seine Herabsetzung.»

Bei aller Heftigkeit der Formulierung als solcher und der unangenehmen Diktion des Schreibens erscheint es mir allerdings schwierig, einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Dritten Reichs herzustellen. Zumindest erscheint die Subsumtion doch recht lückenhaft.

Dass es der Verfasser des Strafbefehls nicht allzu genau genommen hat, zeigt sich bei zwei weiteren Lässigkeiten, die merkwürdigerweise auch dem den Strafbefehl unterschreibenden Amtsrichter Dr. Stüber nicht auffallen. Der Strafbefehl wird erstens zunächst gegen den Sohn A.G. erlassen, der ersichtlich insoweit unschuldig ist, und zweitens lautet der Betreff des Anschreibens: "In der Strafsache gegen Sie wegen Strafvereitelung." (Hervorhebung durch die Redaktion). Der mir bis hierhin folgende Leser wird - wie ich zunächst - aufstöhnen und darauf hinweisen, dass das doch ein Eingabefehler der Geschäftsstelle im Computersystem sei. Völlig richtig, erstaunlich ist nur, dass dies in der Folgezeit, trotz mehrfacher Hinweise der Betroffenen, nicht geändert wurde.

Auf selbstverständlich ausführlichen und wütenden Einspruch hin wird der Strafbefehl gegen den Sohn zurückgenommen und wortgleich gegen den Vater erlassen, allerdings ohne ein Wort der Begründung zu der Erklärung des Betroffenen, welchen persönlichen Hintergrund die Formulierungen hatten, und zu dessen Hinweis, keine Beleidigung beabsichtigt zu haben. Nicht nötig zu erwähnen, dass die Formulierung im Betreff "wegen Strafvereitelung" nicht geändert wird, obwohl die Betroffenen ihr Unverständnis über diese Anklage mehrfach deutlich gemacht haben. Wiederum müßig darauf hinzuweisen, dass angesichts der familiären Verbindung für eine Strafvereitelung nach (§ 258 Abs. 5 StGB ein Strafausschließungsgrund besteht.

Die Nachfrage der Redaktion

Immerhin wird auf den erneuten Einspruch des Vaters nunmehr ein Hauptverhandlungstermin bestimmt. Der nunmehr Angeklagte bleibt vom Ganzen nicht unberührt, immerhin geht es um 900,- Euro Geldstrafe und seine Ehre. Er schickt den ganzen Vorgang an die Redaktion. Angesichts der geringen personellen und Heft-Kapazitäten ist diese grundsätzlich abgeneigt, Verfahrensanalysen nachzugehen. Ausnahmsweise stößt die Sache aber wegen der offensichtlichen Wurschtigkeit der Behandlung und der Tatsache auf Interesse, dass der beleidigte Richter mit seinen 34 Jahren designierter und mittlerweile seit dem 18.5.2009 installierter Regierungspräsident in Gießen ist.

Die Redaktion beschließt, die örtliche und überörtliche Presse zu beteiligen, und informiert darüber den zuständigen Pressesprecher des Amtsgerichts, zufällig dessen Direktor.

Strafantrag wird zurückgenommen

Nun geschieht das Wunder, das in der Politik häufig, in der Justiz eher selten ist. Am Nachmittag desselben Tages erhält der Angeklagte einen Anruf der Geschäftsstelle, der für drei Tage später angesetzte Termin sei aufgehoben. Der Strafbefehl habe sich erledigt, da der Strafantrag zurückgenommen worden sei.

Fazit:

Honni soit qui mal y pense: Wollte man den designierten Regierungspräsidenten aus der Schusslinie nehmen? Überzeugte der Direktor den jungen Kollegen von der Überflüssigkeit der Anzeige und der Notwendigkeit professioneller Distanz? Oder hatte man einfach Angst vor kollegialer und regionaler Öffentlichkeit?

Was auch immer die Beweggründe waren: Das Verfahren war überflüssig wie ein Kropf und zeigt exemplarisch, wie durch berechtigten Zorn auf die Justiz hartnäckiger Widerstand entsteht oder verstärkt wird.

 

 


zurück