Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Wiesbaden

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Wiesbaden

Gerichtstraße 2

65185 Wiesbaden

 

 

Telefon: 0611 / 354-1

Fax: 0611 / 354-461

 

E-Mail: verwaltung@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de

Internet: www.ag-wiesbaden.justiz.hessen.de

 

 

Die Geschäftsstelle des Familiengerichtes befindet sich in der Moritzstraße 5

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Wiesbaden (08/2010)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 2010 - http://www.ag-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/AMG_Wiesbaden_Internet?uid=75670c5a-f4d5-b411-aeb6-df144e9169fc

 

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Wiesbaden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

 

Präsident am Amtsgericht Wiesbaden: No Name - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Präsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) 

Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden: Jürgen Fehr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab 28.03.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. 2011: Vorstandsmitglied im Verein "Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.", kurz Wiesbadener Hilfe - http://www.wiesbadener-hilfe.de/sites/9frames/4arbeit.html

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Wiesbaden eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Städte und Gemeinden im Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden: Flörsheim, Stadt Wiesbaden, Walluf

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Main-Taunus

Jugendamt Rheingau-Taunus Kreis - Gemeinde Walluf im Landkreis Rheingau-Taunus

Jugendamt Wiesbaden - Kreisfreie Stadt Wiesbaden

 

 

Väternotruf Wiesbaden

August Mustermann

Musterstraße 1

65185 Wiesbaden

Telefon: 0611 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Althaus - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Zivilrecht (ab, ..., 2008, ..., 2010) 

Bartnik - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008, ..., 2010) 

Astrid Block (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.04.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufgeführt.

Roland Bolz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 08.04.2005, ..., 2010) - im Justizdienst seit 1986, von 1997 bis 2001 Richterrat Amtsgericht Eltville, Hochheim, Idstein und Rüdesheim. Ab 20.04.2001 bis 2004 Direktor des inzwischen aufgelösten Amtsgerichts Hochheim. Richterbund Hessen.

Dederding - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht (ab, ..., 2008, ..., 2010) 

Brigitte Dethloff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Zivilsachen (ab 10.10.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.10.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Claudia Dirlenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 08.08.1991, ..., 2010)

Jürgen Fehr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab 28.03.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. 2011: Vorstandsmitglied im Verein "Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.", kurz Wiesbadener Hilfe - http://www.wiesbadener-hilfe.de/sites/9frames/4arbeit.html

Frey - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) 

No Name - Richterin am Amtsgericht Weilburg Richter am Amtsgericht Bad Arolsen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Fritz - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010)

Dagmar Gau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Eltville aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden - halbe Stelle - aufgeführt.

Volker Gerke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.04.1979, ..., 2010)

Gomm - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2008, ..., 2010) 

Annemarie Güttler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 09.09.1991, ..., 2010)

Anke Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 27.10.1993, ..., 2010) - FamRZ 10/2007

Haßdenteufel (geb. ) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008, ..., 2010) - übersetzt heißt der originelle Name wohl: "Hass den Teufel". Der Teufel ist aber bekanntlich ein gefallener Engel. Und irgendwie sind wir doch alle gefallene Engel - und das ist auch gut so.

Henrich - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010)

Frank Hoffrichter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 03.01.2001, ..., 2010) 

Sabine Kehl (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.04.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Yvonne Keßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 22.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Oliver Kiel (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht eingetragen.

Thomas Kirst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 14.02.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Michael Kockisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1954) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.08.1986, ..., 2010)

Walter Krieger (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 02.04.1982, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.1982 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht eingetragen.

Rainer Kubsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.01.2000 als Richter am Amtsgericht Seligenstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2000 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Dr. Felix Kunkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 04.04.2005 , ..., 2010)

Lara Marschner (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht eingetragen.

Erhard Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht - Abteilung 535 (ab 17.07.1995, ..., 2010) - 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden

Millar - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008, ..., 2010)

Münch - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

Nicole Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht (ab 12.10.1992, ..., 2010) 

Proft - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht (ab , ..., 2004, ..., 2008) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Bernhard Proft (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 09.05.1982, ..., 2010)

 

 

 

Schäfer-Herr - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

Sudendorf - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

Trzebiner - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

Yazdani - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

Dr. Zander - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008) 

 

Fritz - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Vormundschaftsgericht (ab, ..., )

Zeibig-Düngen - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2000)

 

* Dr. Dagmar Kube

* Dieter Krause

* Bernhard Juny

* Regina Müller

* Helga Luhmann

* Anne-Dorothee Käß-Rieke

* Walter Krieger

* Bernhard Proft

* Werner Wolf

* Michael Kockisch

* Dr. Doris von Werder

* Dr. Cornelia Menhofer

* Elke Trzebiner

* Anette Lohrengel

* Sabine Kehl

* Erhard Meier

* Simone Schäfer-Herr

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main:

Hartig - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden

Dr. Hartwig - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden

Künzel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden

 

 

Abteilungen am Familiengericht Wiesbaden:

532 F - 

533 F -

534 F -

535 F - Erhard Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht - Abteilung 535 (ab 17.07.1995, ..., 2010) - 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden

536 F -

537 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Wiesbaden tätig:

Dr. Böhmer - Richter / Amtsgericht Wiesbaden (ab, ..., 2008)

Rolf Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Präsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab 20.08.1975, ..., 2009)

Sabine Fleischer (Jg. 1940) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 02.01.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1976 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Thomas Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 13. und 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt (ab 31.3.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. 2008: Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 07.04.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Thomas Fröhlich wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 13. und 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt zugewiesen.

Ursula Hausmann (Jg. 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 18.12.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1981 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.

Karlheinz Held (geb. 18.09.1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat / Richterbund Hessen (ab 01.04.1987, ..., 2002 ) - vorher ab 1976 Richter am Amtsgericht Langen, Landgericht Darmstadt, Amtsgericht Wiesbaden

Anne-Dorothee Käß-Rieke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht (ab 03.01.1975, ..., 2008) 

Leonore Mosberger (Jg. 1941) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.10.1973, ..., 2007 berentet) - im Handbuch der Justiz unter dem Namen Leonore Weber aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Johannes Ohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Familiengericht - Abteilung 532 (ab 29.09.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1977 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt

Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.

Manfred Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.07.1979 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt - womöglich wegen fehlender Übermittlung an das Handbuch der Justiz. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Offenbach aufgeführt.

Manfred Roth (geb. 29.10.1946) - Richter am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.07.1979 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt

Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.

Dr. Yvonne Scheidweiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 18.07.2005, ..., 2008) 

Rainer Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.2003 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Beschluss vom 25.09.2006 - 536 F3/06 UK - Mutter hat sich mit Kind nach England abgesetzt. Vergleiche hierzu: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München; in FamRZ 23/1998. FamRZ 10/2008. 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden. 2008 dienstverhindert wegen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 01.12.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Rainer Schmidt wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 4. Senat für Familiensachen zugewiesen.

Claudia Sellien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.04.2003, ..., 2008)

Dr. Christoph Ullrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg / 5. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Marburg (ab 24.07.2006, ..., 2011) - vorher ab 19.03.1992 Richter an den Amtsgerichten Wiesbaden, Hadamar und Weilburg. Ab 2002 Direktor am Amtsgericht Dillenburg. Von dort wechselte er im Juli 2006 nach Marburg als Vizepräsident des Landgerichts. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.07.2006 als Präsident am Landgericht Marburg aufgeführt.

Dr. Doris von Werder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 06.11.2006, ..., 2008) 

Werner Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden (ab 15.10.1982, ..., 2008) 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Wiesbaden für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Nina Schlottke-Wegner

Rechtsanwältin 

Zeil 46

60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 24 14 03 76

Fax: 069 / 24 14 03 77

http://www.ra-schlottke-wegner.de

Bestellungen am Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Wiesbaden

 

 

Judith Seegrist

 

 

Friederike Zopfs

Rechtsanwältin

65830 Kriftel

 

 

Rechtsanwälte:

 

Heike Schleich

Rechtsanwältin

Bahnstr. 5

65779 Kelkheim (Taunus)

Telefon: (06195) 90 09 92

Fax: (06195) 90 09 93

 

 

Gutachter:

 

Claudia Dröge

Diplom-Psychologin

Jägertorstr. 166

64289 Darmstadt

oder auch:

Bereichsleitung

Floating II

Region Rhein/Main

Inobhutnahme

Darmstadt

Projekt Zeitkinder

Otto-Hesse-Str. 19

64293 Darmstadt

http://www.projekt-petra.de/e101/e105/index_ger.html#e252

 

 

Sibylle Kurz-Kümmerle

Dr., Diplom-Psychologin

61462 Königstein

"Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner sowie Salzgeber und Aymans" (GWG) - http://www.gwg-institut.com

Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Bad SchwalbachAmtsgericht Diez, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Königstein im Taunus, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Offenbach, Amtsgericht Rüsselsheim, Amtsgericht Wiesbaden

Beauftragung am Amtsgericht Wiesbaden durch Richter Meier (2002)

Frau Kurz-Kümmerle delegiert Aufgaben an die Diplom-Psychologin Sarah Großmann. 

Frau Kurz-Kümmerle wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerthemen e.V.

Information, Beratung und Betreuung betroffener Männer bei

Gewalt und Missbrauch,

Trennung und Scheidung,

Kindesunterhalt und Umgangsrecht,

Arbeitsplatzverlust und Lebenskrisen.

Männerthemen e.V. wurde im Jahr 2003 von Männern zweier Männergruppen aus dem Raum Rhein-Main gegründet. Das Ziel des Vereins ist die Förderung von Männergruppen und die Veröffentlichung von Informationen für Männer.

Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe anbieten, Einzelgespräche und Beratungen sowohl persönlich als auch Online, Unabhängige Informationen für Männer abseits von Männerrechtsbewegung und Feminismus, Hilfen und Tipps für Wochenendväter.

Matthias Svrcek

Männerthemen e.V.

Internet: http://www.maennerthemen.net  

 

 

 


 

 

 

 

Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen

Das zehnjährige Bestehen des Regionalvereins Wiesbaden des Väteraufbruchs für Kinder im Januar ist Anlass für den Südwestrundfunk (SWR Rheinland-Pfalz), einen 30-Minuten Film am Samstag, 15.12. 2007, um 18.15 Uhr im Dritten Fernsehprogramm (siehe auch unter www.swr.de) auszustrahlen.

Im Mittelpunkt des Themas "Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen" steht die Geschichte um den langen Kampf eines Vaters von drei Kindern. Jan-Hendrik Driessen, Mitglied des Vorstandes des Regionalvereins Wiesbaden des VAfK, bekommt seit fast fünf Jahren seine Kinder durch die Mutter und Noch-Frau vorenthalten - trotz gemeinsamen Sorgerechts und zweier gerichtlicher Vergleiche mit genauer Regelung des Umgangs. Selbst ein psychologisches Gutachten sieht die Ursache der Kindesentziehung eindeutig bei der Mutter, kommt aber dann zu dem Ergebnis, dass die Kinder - ohne Verschulden des Vaters - allein wegen des Loyalitätskonfliktes mit der Mutter zum eigenen Schutz nur einen möglichst geringfügigen Umgang mit dem Vater haben sollten.

Der Film konfrontiert den Fall dieses Vaters mit der Arbeit des Richters am Familiengericht in Cochem, Jürgen Rudolph. Der durch die "Cochemer Praxis" bundesweit bekannt gewordene Familienrichter kommt in dem Film zu dem Ergebnis, dass ein Vater in dieser Situation im deutschen Rechtssystem keinerlei Chance hat. Es geht aber auch anders: In Cochem wird in solchen Fällen ein kurzfristiger Termin bei Gericht vereinbart, bei dem versucht wird, mit allen beteiligten Scheidungsprofessionen (Richter, Anwälte, Jugendamt, Psychologen, Familienberater) ein Einvernehmen der getrennten Eheleute zu erzielen. Falls die Vereinbarung allerdings nicht eingehalten wird, gilt eine Pflicht zur Teilnahme an einer (gemeinsamen) Beratung. Bei einer generellen Verweigerungshaltung droht (der Mutter) die rasche Aberkennung ihres Anteils am Sorgerecht.

Neben weiteren Vätern aus dem VAfK Wiesbaden und ihren beispielhaften Schicksalen wird ein erwachsenes Scheidungskind vorgestellt, das im Alter von nunmehr 43 Jahren über seine lange Leidensgeschichte aufgrund des Vaterentzuges berichtet. Auch eine Mutter kommt zu Wort, die zunächst ihre Zwillinge über Jahre vom Vater fernhielt. Über die Beratung in Cochem kam sie aber zu der Erkenntnis, dass dieses Verhalten falsch ist. Inzwischen sehen die Kinder ihren Vater wieder regelmäßig, was auch die Mutter als notwendiges und für die Kinder unerlässliches Bedürfnis und Grundrecht akzeptiert.

Wie der SWR am Freitag mitteilte, hat die Mutter der Kinder des VAfK-Vorstandsmitglieds jetzt Anwälte eingeschaltet mit dem Ziel, eine Ausstrahlung des Filmes zu verhindern, falls Bezüge zu ihr oder den Kindern erkennbar seien. Die SWR-Juristen prüfen das Begehren, sehen aber kein Hindernis für eine

Ausstrahlung des Filmes. Als Folge soll lediglich rein vorsorglich der Nachname des betroffenen Vaters im Film nicht genannt werden.

Die hohe Aufmerksamkeit schon im Vorfeld des Filmes hat den Südwestrundfunk bewogen, in der anschließenden Nachrichtensendung "Landesschau" um 18.45 Uhr das Thema mit Studiogästen zu vertiefen.

Der im Film vorgestellte Vater hat im Hinblick auf die zu erwartende Diskussion eine spezielle Email-Adresse eingerichtet, an die Kommentare verschickt werden können. Sie lautet: entsorgtevaeter@web.de.

 

 


 

 

 

Sahin gegen Deutschland & Sommerfeld gegen Deutschland

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Große Kammer

Urteil vom 08.07.2003

 

 

Eltern gegen Deutschland

vor dem Europäischen Gerichtshof

 

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Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8.Juli 2003:

Urteile der Großen Kammer in den Fällen Sahin und Sommerfeld gegen Deutschland

 

erste Stellungnahme des Väteraufbruch:

"Eine schallende Ohrfeige für Deutschlands Familienrecht"

 

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Verfahren Sahin und Sommerfeld:

Besuchsverbot für Väter unehelicher Kinder ist rechtswidrig

Straßburg: Bundesregierung muss Entschädigung zahlen

Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die Richter sahen in dem Besuchsverbot einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Sie gaben den Klägern Recht, dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun eine Entschädigung von insgesamt 47 000 Euro zahlen.

Das Gericht warf den deutschen Behörden vor, sich in ihren Urteilen zu stark auf die Aussagen der Mütter gestützt zu haben. Dadurch seien die Väter unverhältnismäßig belastet und gegenüber geschiedenen Vätern zu Unrecht diskriminiert worden. Den beiden 1950 und 1953 geborenen Vätern wurde das Besuchsrecht vor der Reform des deutschen Familienrechts im Juli 1998 verweigert. Seither wird auch unverheirateten Eltern auch in Deutschland der Kontakt zu ihren Kindern erlaubt.

Recht auf "Achtung der Familie" verletzt

In ihren Klagen sahen beide Väter zudem ihr Recht auf Achtung der Familie verletzt. Diesen Punkt bestätigten die Straßburger Richter nicht. Damit nahmen sie ihre frühere Entscheidung aus dem Jahr 2001 zurück, gegen die die Bundesrepublik Einspruch eingelegt hatte. In der Urteilsbegründung vom Dienstag hieß es, das Gericht müsse zwischen den Interessen der Eltern und der Kinder abwägen. In den vorliegenden Fällen müsse "zum Wohle" der inzwischen 15 und 22 Jahre alten Kinder entschieden werden.

So sahen die Richter im Fall des Vaters aus Wiesbaden in den Streitigkeiten der Eltern eine Gefahr für die Entwicklung des Kindes. Im anderen Fall aus Rostock hatte das damals 13 Jahre alte Kind 1994 ausdrücklich ausgesagt, sie wolle ihren Vater (Jahrgang 1953) nicht sehen. Somit hätten die deutschen Gerichte nicht gegen das Recht auf Achtung der Familie verstoßen (Aktenzeichen: 30943/96 und 31871/96).

 

 

 

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8.Juli 2003:

Urteile der Großen Kammer in den Fällen Sahin und Sommerfeld gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat heute in einer öffentlichen Urteilsverkündung seine Urteile in den Fällen Sahin gegen Deutschland (Beschwerdenummer 30943/96) und Sommerfeld gegen Deutschland (Beschwerdenummer 31871/96) bekannt gegeben.

Im Fall Sahin gegen Deutschland entschied das Gericht

mit zwölf zu fünf Stimmen, dass keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission stattgefunden hat,

und einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat.

 

Im Fall Sommerfeld gegen Deutschland entschied das Gericht

mit vierzehn zu drei Stimmen, dass keine Verletzung von Artikel 8 stattgefunden hat,

mit zehn zu sieben Stimmen, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat,

einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat, dadurch dass die weitere Beschwerde-/Berufungsmöglichkeit in den Umgangsverfahren unter einer früheren gesetzlich festgelegten Bestimmung ausgeschlossen wurde,

und einstimmig, dass es nicht notwendig war, die Beschwerde des Beschwerdeführers zur Verletzung von Artikel 6 als eigenständigen Artikel oder in Verbindung mit Artikel 14 separat zu überprüfen.

Unter Artikel 41 (Ansprüche auf angemessene Entschädigung) der Konvention hat das Gericht jedem Beschwerdeführer 20.000 EURO Entschädigung zugesprochen. Für Kosten und Auslagen wurden Herrn Sahin 4.500 EURO und Herrn Sommerfeld 2.500 EURO zugesprochen.

 

1. Grundlegende Sachverhalte

Asim Sahin, geboren 1950, hatte zum relevanten Zeitpunkt die türkische Staatsbürgerschaft. Er erwarb anschließend die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist der Vater eines nicht-ehelichen Kindes, geborenen im Juni 1988. Er erkannte die Vaterschaft an und holte seine Tochter regelmäßig zu Besuchen bis zum Oktober 1990 ab, als die Mutter weiteren Kontakt verbot. In Dezember 1990 beantragte er erfolglos beim Amtsgericht Wiesbaden das Umgangsrecht. Seine nachfolgenden Beschwerden wurden zurückgewiesen.

Manfred Sommerfeld, geboren 1953, hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist der Vater eines nicht-ehelichen Kindes, geborenen im Juni 1981. Er erkannte die Vaterschaft an und lebte mit der Kindesmutter bis zur Trennung in 1986 zusammen. Die Mutter verbot dann jeden Kontakt mit dem Kind. Am 2. Oktober 1990 beantragte Herr Sommerfeld beim Amtsgericht Rostock das Umgangsrecht, zog aber den Antrag am 1. Juli 1992 zurück, nachdem seine Tochter wiederholt ausgesagt hatte, dass sie keinen Kontakt mit ihm wolle. Er stellte einen zweiten Antrag im September 1993. Dieser wurde vom Amtsgericht im Juni 1994 abgelehnt und Herrn Sommerfelds nachfolgende Beschwerden wurden zurückgewiesen.

 

3. Zusammenfassung der Entscheidung

Beschwerden

Die Beschwerdeführer beklagten, dass die deutschen Gerichtsentscheidungen, ihre Anträge auf Umgang mit ihren nicht-ehelich geborenen Kindern zurückzuweisen, Artikel 8 (Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen. Sie legten ebenfalls Beschwerde gegen diskriminierende Behandlung ein, die Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 entgegensteht. Herr Sommerfeld legte weitere Beschwerde gegen die Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf faires Verfahren) als eigenständiger Artikel und in Verbindung mit Artikel 14 ein.

Entscheidung des Gerichts

Artikel 8 der Konvention

Das Gericht wiederholte, dass unter Artikel 8, den innerstaatlichen örtlichen Behörden aufgegeben war, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse des Kindes und dem Elterninteresse zu schaffen. In diesen Fällen hatte die deutschen Gerichte relevante Begründungen für ihre Entscheidungen angegeben, den Umgang abzulehnen: die starken Spannungen zwischen den Eltern und das Risiko, dass Besuche gefährliche Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes hätten im Fall Sahin; und der zum Ausdruck gebrachte Wunsch des Kindes im Alter von 13 Jahren, seinen biologischen Vater nicht zu sehen und das Risiko einer schwerwiegenden Störung ihres emotionalen und psychologischen Gleichgewichts durch Erzwingen des Umgangs im Fall Sommerfeld.

Bei der Einschätzung, ob diese Gründe ausreichend seien, hatte das Gericht zu berücksichtigen, ob die zum Beschluss führenden Verfahren ordnungsgemäß den Schutz der Interessen der Antragsteller/Beschwerdeführer wahrten. Es stellte fest, dass die Antragsteller/Beschwerdeführer alle ihre Argumente zu Gunsten des Erhalts von Umgangsrecht vorbringen konnten und Zugang zu allen relevanten Informationen hatten, auf die sich die Gerichte stützten. Im Fall Sommerfeld sagte das Gericht aus, dass es übertrieben sei, davon auszugehen, dass die innerstaatlichen Gerichte immer einen psychologischen Gutachter zur Frage der Gewährung von Umgang für einen nicht sorgeberechtigten Elternteil hinzuziehen sollten. Basierend auf dem stattgefunden, direkten Umgang mit dem Kind, hatte das Amtsgericht eine gute Grundlage, ihre Aussagen zu überprüfen und festzustellen, ob sie eine eigene Entscheidung treffen konnte oder nicht. Im Fall Sahin sagte dass Gericht aus, dass es übertrieben sei, davon auszugehen, dass die innerstaatlichen Gerichte immer eine Beweisaufnahme durch eine gerichtliche Kindesanhörung zur Frage des Umgangs durchführen sollten. Da das Kind nur fünf Jahre alt zum relevanten Zeitpunkt war, war das Gericht berechtigt, sich auf die Ergebnisse eines Gutachters zu verlassen. Es gab keinen Grund ihre fachliche Kompetenz in Zweifel zu ziehen. Das Gericht hatte nicht zu kritisieren, dass die deutschen Gerichte angemessene Verfahren unter den Umständen beider Fälle führten und ausreichend Material hinsichtlich einer begründeten Entscheidungsfindung zur Frage des Umgangs bereit gestellt hatten. Die in Artikel 8 implizierten, verfahrenstechnischen Anforderungen sind somit erfüllt worden.

(Übersetzung: Bernd-Michael Uhl)

 

 

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erste Stellungnahme des VAfK:

"Eine schallende Ohrfeige für Deutschlands Familienrecht"

Diskriminierung in Deutschland

Erneut gab es für Deutschlands Familienrecht bei dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Korrektur. Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. So entschied der Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel vom einzigen bundesweiten Väterverein „Väteraufbruch für Kinder“ sieht in dem Urteil die Position seines Verbandes bestätigt: „Gerade im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2003 zum Sorgerecht nichtehelicher Väter und den der Bundesregierung auferlegten Gesetzesänderungen müssen wesentliche Kernaussagen überdacht werden. Ein Ausschluss aus der elterlichen Verantwortung darf es nur geben, wenn es gewichtige Gründe gibt.“

Die Väter Sahin und Sommerfeld haben heute vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes nach vielen Jahren endlich ihr Recht bekommen. Es war kein Recht mehr für den persönlichen Weg, denn die Jahre des Unrechtes in Deutschland haben die Beziehungszeit der Kinder und Väter verschlungen. Deutsche Richter halfen dabei, selbst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein erstes Urteil verkündete ging die Bundesregierung sogar noch in Berufung.

Europa erweist sich als Korrektiv in der Rechtssprechung eines Mitgliedsstaates. Dietmar Nikolai Webel vom Väteraufbruch äußert hierzu: "Solche Diskriminierung der Väter in Deutschland muss nun auch im eigenen Land durch die Politik beendet werden. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern es gibt bei einem Drittel aller Scheidungen schon nach zwei Jahren keinen Vater-Kind-Kontakt mehr. Wenn die Vaterschaft als Wert begriffen wird, dann muss sie auch durch die Gesellschaft geschützt werden."

Es war nicht die erste Rüge gegen Deutschland. Den Kindern wurden die Väter per Rechtssprechung genommen. Die Rolle der Väter im Familienrecht wird in der Zukunft neu bestimmt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine gleichwertige Vaterschaft am 29.01.03 mit folgender Begründung abgewiesen. "Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht."

Es ist in Europa anders herum argumentiert worden. Es müssen schwerwiegende Gründe für eine Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder vorliegen. Deutschland befand als schwerwiegend, dass die Vaterschaft bei der Geburt häufig noch nicht festgestellt ist, die Mutter die naturgegebene Hauptverantwortung für die Kindererziehung hat und die Mutter die engere Bindung zum Kind habe.

Zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wie die Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht wissenschaftlich sicherstellte. Alleiniges Sorgerecht wird allzu oft als Machtposition eines Elternteils verstanden. Dem anderen Elternteil bleibt kaum eine Möglichkeit für faire Klärung. Selbst bei Missbrauch des alleinigen Sorgerechtes durch Umgangsverweigerung wird das Unrecht durch Familiengerichte zu Recht umgewandelt.

Am 11.07. wird dem Bundesrat eine Übergangsregelung vorgelegt werden für Väter, die vor 1998 noch nicht die gemeinsame Sorge erklären konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Rechtsstellung nichtehelicher Väter der Regierung diesen Auftrag erteilt. Liest man die Vorlage, so hat auch hier der Vater gegen den Willen der Mutter keine Möglichkeit einer gleichwertigen Elternschaft. Er muss mit der Mutter 6 Monate zusammengelebt haben und die Elterliche Verantwortung wahrgenommen haben. Davon können aber viele Väter nur träumen. Auch diese Väter möchten eine gleichwertige Beziehung wie die Mutter zum Kind aufbauen können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war offensichtlich anderer Meinung. Sahin und Sommerfeld haben ihr spätes Recht bekommen. Geld macht den erlittenen Schaden nicht wieder gut. Recht in Europa darf sich vom Recht in Deutschland nicht mehr unterscheiden. Die vielen Väter in Deutschland, denen es ähnlich geht, können nach dieser Rechtssprechung wieder hoffen.

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand, 08.07.2003

 

 

 


 

 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zum Thema Schadensersatz

Elsholz, Hoffmann, Sahin, Sommerfeld sind Väter, Eheleute Kutzner Eltern, denen Schadensersatz wegen Umgangseinschränkung bzw. -ausschluss zugesprochen wurde.

Niederböster und Süß sind Väter, deren Klagen gegen Deutschland auf Schadensersatz wegen Umgangsreduktion durch Zulassungsbescheid angenommen sind und die laut Pressesprecher des EGMR noch in diesem Jahr entschieden werden sollen.

Stand 8.8.2002

 

Rechtsanwalt Ingo Alberti

Kiefernhalde 29

45133 Essen

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Fax 089 1488 2280 74

Ingo.Alberti@gmx.de

 

 

 


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