Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Gotha

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Gotha

Justus-Perthes-Str. 2

99867 Gotha

 

Telefon: 03621 / 215-0

Fax: 03621 / 215-100

 

E-Mail: Poststelle@aggth.thueringen.de

Internet: https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/ags/amtsgericht_gotha/index.aspx

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Gotha (07/2018)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute im rot-rot-grünen Thüringen eigentlich Steuern, wenn die Thüringer Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. Walter Ulbricht hätte seine helle Freude an diesem verstaubten System.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html 

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Amtsgericht Gotha - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Gotha

http://vaeternotruf.de/amtsgericht-gotha.htm



Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktuelle Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Gotha wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich an:

Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter.

Gerne hilft Ihnen in dieser Frage auch das Justizministerium Thüringen weiter, dort freut man sich über ein größtmögliches Engagement zu Gunsten der Informationsfreiheit. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Erste Anfrage am 01.07.2015 - offenbar keine Antwort vom Amtsgericht. Erneute Anfrage am 05.07.2018.

 

 

Bundesland Thüringen

Landgericht Erfurt

Oberlandesgericht Jena

 

 

Direktor am Amtsgericht Gotha: Peter Stolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Gotha / Direktor am Amtsgericht Gotha (ab 01.04.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.07.2001 als Richter am Landgericht Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2016 als Direktor am Amtsgericht Gotha aufgeführt.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gotha:

 - Richterin am Amtsgericht Gotha / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gotha (ab , ..., 2022) -

Im Handbuch der Justiz 2022 ab

als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gotha aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Thüringen beschäftigen am Amtsgericht Gotha eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Gotha

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Heiko Ansorge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Gotha (ab 21.07.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.07.1995 als Richter am Amtsgericht Gotha aufgeführt.

Ulrike Borowiak-Soika (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 05.06.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. 

Erika Daubitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 14.02.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. 

Barbara Jahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 01.08.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 26.01.1998 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Arnstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2000 als Richterin am Amtsgericht Apolda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 26.01.1998 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Corina Sauerbier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 12.07.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Corina Kranz ab 12.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Corina Sauerbier ab 12.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Gotha - abgeordnet - aufgeführt.

Wera Luckhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 03.12.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.12.1996 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. 

 

 

Petra Reiser-Uhlenbruch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 20.03.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.07.1997 als Richterin am - zwischenzeitlich aufgelöstem - Amtsgericht Bad Langensalza aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 29.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Mühlhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Mühlhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 20.03.2018 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 als Stellvertreterin am Thüringer Verfassungsgerichthof aufgeführt. 2012: Amtsgericht Mühlhausen / Zweigstelle Bad Langensalza / Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Gotha - 2015: Familiensachen - Abteilung 23. 2011 - 2023: Stellvertreterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Torsten Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Gotha (ab 20.05.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.05.1994 als Richter am Amtsgericht Gotha aufgeführt. 

Viola Steigerwald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Gotha (ab 17.11.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.11.1997 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt.

Peter Stolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Gotha / Direktor am Amtsgericht Gotha (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.07.2001 als Richter am Landgericht Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Jena aufgeführt.

Frank Thelen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Gotha (ab 02.12.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.12.1996 als Richter am Amtsgericht Gotha aufgeführt. 

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Gotha:

 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Gotha tätig:

Dr. Susanne Arend (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Jena (ab 01.07.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.11.1997 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Jena - abgeordnet - aufgeführt.

Helmut Berg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Eisenach (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.06.1996 als Richter am Amtsgericht Gotha - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.06.1996 als Richter am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.06.1996 als Richter am Amtsgericht Gotha - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.06.1996 als Richter am Amtsgericht Eisenach aufgeführt.

Jan Boller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Erfurt / Direktor am Amtsgericht Erfurt (ab 14.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.12.2001 als Richter am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 04.12.2001 als Richter am Amtsgericht Gotha - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2017 als Richter am Oberlandesgericht Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2021 als Direktor am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. Oberlandesgericht Jena - GVP 01.02.2017: als Richter am OLG Beisitzer 3. Zivilsenat und 1. Familiensenat. Oberlandesgericht Jena - GVP 01.01.2020: stellvertretender Vorsitzender Richter 4. und Beisitzer 9. Zivilsenat. Oberlandesgericht Jena - GVP 01.04.2021: Beisitzer 6. Zivilsenat. Oberlandesgericht Jena - 2021: Pressesprecher.    

Klaus Füllenbach (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Gotha / Direktor am Amtsgericht Gotha (ab 04.11.1993, ..., 2004) - siehe Pressemitteilung unten

Sabine Kuhnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Gotha / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gotha (ab 01.04.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.04.1998 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Gotha - beurlaubt, Altersteilzeit - aufgeführt. 2008, ..., 2018: Familiensachen. 

Dr. Matthias Leist (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Finanzgericht Thüringen (ab 01.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.2000 als Richter am Amtsgericht Gotha - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Gabriele Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Landgericht Gera (ab 01.02.1996, ..., 2008) im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1996 als Richterin am Amtsgericht Gotha aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1996 als Richterin am Landgericht Gera aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Ab Herbst 1934 kam Schmidt nach Thüringen, hier bekleidete er zunächst den Posten eines Amtsrichters in Gotha. Ab 1936 wurde er Leiter des Büros des Staatssekretärs Walter Ortlepp im Thüringischen Innenministerium. Im April 1938 wurde er Referent für die politische Polizei in der dortigen Polizeiabteilung, deren Leitung er kurz darauf übernahm.[4] Schmidt bekleidete zuletzt den Rang eines Oberregierungsrates.
Tätigkeit nach 1945

Johannes Schmidt (* 11. März 1908 in Gotha; † 23. Dezember 1976 in Offenbach am Main[1]) war in der Zeit des Nationalsozialismus ein deutscher SD- und SS-Offizier (letzter Rang: Sturmbannführer). Zur Zeit der Röhm-Morde 1934 war er mutmaßlich in den Mord an Kurt von Schleicher verwickelt. Danach war er ab 1936 im Thüringischen Innenministerium erst für die Kontrolle der politischen und dann der gesamten Polizei zuständig. Nach 1945 gelang es ihm, seine Funktion im SD zu verbergen. Ab den 1950er Jahren arbeitete er beim hessischen Gemeindetag – zum Schluss als Oberverwaltungsdirektor. ... Am 28. April 1945 wurde Schmidt von der amerikanischen Armee verhaftet. Die nächsten drei Jahre verbrachte er in verschiedenen amerikanischen Entnazifizierungslagern. Schmidt versuchte die Zeit sinnvoll zu nutzen und belegte Unterrichtskurse für Häftlinge in der Camp-University. Daneben fungierte er als Barackenrechtsberater und machte beim Lagerarbeitsdienst mit. 1946/47 ließ sich Schmidt von Verwandten und Freunden eine Anzahl von Leumundszeugnissen ausstellen. Diese Entlastungszeugnisse, in denen ihm durchweg eine moralisch großartige, menschliche Haltung attestiert wurde, dienten ihm in seinem Spruchkammerverfahren 1948/49 zum Beweise seiner Unschuld. Dabei wussten viele seiner Entlastungszeugen, so auch seine zweite Ehefrau, nichts von seiner Tätigkeit beim SD und in der Gestapo in den Jahren 1933/34. Im Juni 1948 wurde Schmidt durch die Spruchkammer Darmstadt-Lager in die Gruppe der Minderbelasteten eingestuft (III) und gegen eine Geldbuße von 300 Reichsmark auf Bewährung freigelassen. Er wohnte von 1948 bis 1952 im Hause der Eltern seiner Frau in Epterode bei Kassel, von 1953 bis 1957 in der Nachbarstadt Großalmerode und ab 25. September 1957 in Mühlheim a. M. 1949 wurde Schmidt in einem Nachverfahren durch die Spruchkammer Kassel in die Gruppe der Mitläufer eingereiht und galt als entnazifiziert. Er arbeitete zu der Zeit als Schreibkraft bei den Vereinigten Großalmeroder Thonwerken. In Mühlheim a. M. war er als Verwaltungsrat, Verwaltungsdirektor und zuletzt als Oberverwaltungsdirektor beim Hessischen Gemeindetag beschäftigt (z. T. firmierte er auch als Verwaltungsrechtsdirektor und Oberverwaltungsrechtsdirektor). 1966 legte er einen umfangreichen Kommentar zum Erschließungsrecht vor, der bis heute zahlreiche aktualisierte Neuauflagen erlebt hat und sich als Hilfsmittel an Gemeinden, Städte, Kreise, Baubehörden, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht richtet. Er besorgte die Bearbeitung dieses Werkes bis zur 4. Auflage von 1976. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Schmidt_(SS-Mitglied)

Michael Wiesenbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952 in Langschede/Unna) - Richter am Amtsgericht Gotha / Direktor am Amtsgericht Gotha (ab 01.07.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.12.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1997 als Direktor am zwischenzeitlich aufgelöstem Amtsgericht Schmalkalden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2005 als Direktor am Amtsgericht Gotha aufgeführt.1980 zweite Juristische Staatsprüfung in Stuttgart. Danach Leiter des Rechtsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis. Nach folgender zehnjähriger Arbeit als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei begann er eine richterliche Laufbahn in Thüringen. 2010: Familiensachen. Siehe auch Pressemitteilung unten.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Arnstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-arnstadt.de

 

 

Familienberatung Bad Salzungen

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-salzungen.de

 

 

Familienberatung Erfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-erfurt.de

 

 

Familienberatung Gotha

überregionale Beratung

http://familienberatung-gotha.de

 

 

Familienberatung Mühlhausen

überregionale Beratung

http://familienberatung-muehlhausen.de

 

 

Familienberatung Suhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-suhl.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungszentrum der Diakonie    

Klosterplatz 6

99867 Gotha

Telefon: 03621 / 305840

E-Mail: eefl@diakonie-gotha.de

Internet: http://www.diakonie-gotha.de

Träger: Diakoniewerk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Sozialberatung, Telefonische Beratung 

 

   

Ehe-, Familien- und Lebensberatung - Außenstelle von Suhl -

Querstr. 7  

99867 Gotha

Telefon: 03621 / 404550, ü. 03681 / 711815

E-Mail: eefl-shl@caritas-bistum-erfurt.de

Internet: http://www.dicverfurt.caritas.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung) 

 

 

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle   

Bahnhofstr. 14

99867 Gotha 

Telefon: 03621 / 219621

E-Mail: ebs@sunshinehouse-ggmbh.de

Internet: http://www.sunshinehouse-ggmbh.de

http://www.sunshinehouse-ggmbh.de/einrichtungen/erziehungs-ehe-familien-und-lebensberatungsstelle.html

Träger: Sunshinehouse gGmbH - vertreten durch: Petra Winkler (2015)

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Steffi Pulsack - Leiterin (2015)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

Landratsamt Gotha Allgemeine Soziale Dienste

Humboldtstr. 18 

99867 Gotha

Telefon: 03621 / 214-301

E-Mail: jugend@kreis-gth.de 

Internet: http://www.landkreis-gotha.de

Träger:  

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Krisenintervention

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Gotha (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Gotha für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Gotha (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Katharina Dellschau  

Sperlingsberg 9  

36214 Nentershausen-Süß

Internet: http://www.verfahrensbeistand-dellschau.de

Bestellung am Amtsgericht Bad Hersfeld, Amtsgericht Eisenach, Amtsgericht Erfurt, Amtsgericht Eschwege, Amtsgericht Göttingen, Amtsgericht Gotha, Amtsgericht Kassel, Amtsgericht Meiningen, Amtsgericht Melsungen und Amtsgericht Mühlhausen

 

 

Gabriele Muder

Diplom-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin

99974 Mühlhausen

Bestellung am Amtsgericht Gotha, Amtsgericht Mühlhausen

Bestellung am Amtsgericht Mühlhausen durch Richterin Reiser-Uhlenbruch (2015)

 

 

Manuela Rau

Rechtsanwältin

Mittelweg 21

99880 Waltershausen

Bestellung am Amtsgericht Gotha

Bestellung am Amtsgericht Gotha durch Richterin Reiser-Uhlenbruch (2014)

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Gotha

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen somit offenbar billigend in Kauf genommen.

Männer, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de 

 

 

Frauenhaus im Landkreis Gotha

Frauenhaus Gotha

Straße:      

99860 Gotha 

Telefon: 03621 / 403209, 0171-1721441

E-Mail: info@frauenhaus-gotha.de

Internet: http://www.frauenhaus-gotha.de

Träger: Frauen und Kinder in Not e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt also offenbar auch für Männer, die von weiblicher Gewalt betroffen sind.

 

 


 

 

 

Szenen einer Scheidung

* Björn Kleemann auf der Bundesstraße 176 nach Kölleda. Foto: Harald Fahrnholz

Bis nach Berlin ist er gerannt, um ein Zeichen zu setzen: Björn Kleemann, 39, streitet um das Umgangsrecht für seine Töchter, das ihm seine Frau im Juli 2008 entzog. Doch das Verfahren zieht sich seit mehr als eineinhalb Jahren.

Erfurt/Berlin. Er ist früh aufgestanden, hat sich, wie in den sechs Tagen zuvor, die kurze Hose angezogen, das T-Shirt, die Laufschuhe, dazu die Regenjacke. Es ist kalt in Tempelhof, das Thermometer zeigt 4 Grad. Etwa 8 Kilometer sind es von seiner Pension bis in die Innenstadt von Berlin, die letzten 8 von 304. Er läuft los.

Auf seinem T-Shirt steht: "Ich laufe für meine Kinder".

Björn Kleemann hat einen Termin, 11 Uhr, in der Mohrenstraße 37, im Bundesjustizministerium. Ein Ministerialdirigent erwartet ihn. Ihm will er am gestrigen Montag seine Geschichte erzählen, wegen der er vor einer Woche loslief in Wandersleben, und dann immer weiter, über Kölleda, den Kyffhäuser, Röblingen am See, Dessau, bis in die Hauptstadt.

Seine Geschichte beginnt im Mai 2006. Björn Kleemann und seine Frau trennen sich, wenig später wird die Scheidung eingeleitet. Für die beiden gemeinsamen Töchter, zu diesem Zeitpunkt sechs und neun Jahre alt, behalten beide das Sorgerecht. Die Kinder leben bei der Mutter, jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien sind sie beim Vater.

Umgangsrecht nennt sich das im Behördendeutsch.

Die Eltern finden schnell neue Beziehungen. Irgendwie funktioniert das Arrangement, auch wenn das passiert, was nach vielen Trennungen passiert: Man streitet sich um das Haus, die Höhe des Unterhalts ...

August 2008, Sommerferien. Die Kinder sind zwei Wochen beim Vater, fahren danach in den Urlaub mit ihrer Mutter und deren Freund. Dann, Kleemann will die Kinder für das Wochenende abholen, teilt ihm die Frau am Telefon plötzlich mit: Das gehe nicht, die Töchter wollten ihn nicht mehr sehen.

Bis dahin deckt sich die Geschichte, die Björn Kleemann erzählt, noch einigermaßen mit jener seiner Frau. Aber nun beginnt der Kampf um die Kinder, der von beiden Seiten mit Beschuldigungen geführt wird, die von außen nur schwer überprüfbar sind.

Die Mutter lässt über ihren Lebensgefährten einen handschriftlichen Brief der älteren Tochter an Björn Kleemann vorlegen, in der sie schreibt, dass sie und ihre Schwester keinen Kontakt zu ihrem Vater und den Großeltern wünschen. Die Gründe bleiben im Ungefähren, der Vater rede schlecht über die Mutter, er werde laut, so etwas. Dazu werden etliche Atteste einer Psychiaterin präsentiert, die zu einer Kontaktpause rät, weil die Kinder verängstigt seien.

In einem Schreiben teilt Frau Kleemann mit, dass es nicht angehen könne, dass ihr Mann in den Medien als "Märtyrer" dargestellt werde. Die Kinder seien nach einem Streit, bei dem es um einen kaputten Computer ging, durch den Vater "schwer traumatisiert", sie hätten Schlafstörungen und Atembeschwerden. Ihr Mann habe mehrfach versucht, in der Schule Kontakt zu den Kindern aufzunehmen, was die Traumatisierung noch verstärkt habe.

Björn Kleemann wiederum sagt, der Streit sei grotesk aufgebauscht, die Kinder würden instrumentalisiert. Auf dem Schulhof habe er den Mädchen nur ihre neue Halbschwester vorstellen wollen: Die Tochter, die er mit seiner neuen Partnerin hat, ist gut ein Jahr alt. Und auf die Atteste gibt Kleemann sowieso nichts, ein Besuch bei einer echten Kinderpsychiaterin müsse mit ihm abgestimmt werden, er besitze ja noch das Sorgerecht.

Die Behörden wirken von der Affäre von Anbeginn überfordert. Sofort, nachdem ihm das Umgangsrecht entzogen wird, klagt Björn Kleemann dagegen per Eilantrag beim Amtsgericht in Gotha. Der zuständige Richter, Frank Thelen, kann sich gut an den Sommer 2008 erinnern. Er habe es, sagt er, mit einer gütlichen Einigung probiert, gemäß des Cochemer Modells.

In der rheinland-pfälzischen Stadt arbeiten in solchen Fällen Gericht, Jugendamt, Gutachter und Beratungsstellen beispielhaft zusammen, um jenseits des Gerichtssaals einen Kompromiss zu erzielen. Das Kindeswohl steht dabei über allem.

Der Versuch scheitert schon im Ansatz. Der Richter spricht mit Eltern und Kindern, gemeinsam und getrennt, dann schickt er die vier Menschen, die einst eine Familie waren, zusammen Eis essen. Doch dies, sagt Thelen, habe nicht funktioniert.

Im Januar 2009, nach einigem Hin und Her, beauftragt das Gericht eine Kinderpsychiaterin aus Erfurt mit einer Expertise. In den ersten Monaten geschieht offenbar wenig, schließlich spricht die Frau mit den Beteiligten, besucht auch die Kinder, bis es vor wenigen Wochen zu einem Zusammentreffen in der Praxis kommt.

Was dort geschieht, auch darüber zwei unterschiedliche Darstellungen, die Gutachterin ist für unsere Zeitung nicht zu erreichen. Unstrittig scheint, dass das Gespräch zwischen Vater und Töchtern nur wenige Minuten dauert. Dann klagen die Mädchen über Bauchschmerzen und verlassen das Zimmer. Später schreiben sie an das Amtsgericht wütend klingende Briefe: Sie wollten weder die Psychologin noch ihren Vater wiedersehen.

Nun entschließt sich Kleemann, nach Berlin zu laufen. Er will die öffentliche Aufmerksamkeit, auch wenn er weiß, was das für seine Töchter bedeuten könnte. "Doch etwas anderes", sagt er, "bleibt mir nicht übrig."

Sein Anwalt, Thoralf Knoth aus Suhl, äußert Verständnis, auch wenn der Lauf "rechtlich nichts" bringe. Aber eine Verfahrensdauer über 20 Monate, das habe er bei Familiensachen in Thüringen noch nie erlebt.

In Berlin hören sich die Beamten am gestrigen Mittag an, was Kleemann zu erzählen hat. Danach teilen sie ihm freundlich mit, dass man sich in ein schwebendes Verfahren, selbst wenn es offenkundig zu lange währe, nicht einmischen könne.

Somit geht alles immer weiter. Das Scheidungsverfahren läuft, zuletzt hat Frau Kleemann die Zwangsversteigerung des Hauses in Wandersleben beantragt. Das Gutachten soll demnächst vorliegen, danach könnte das Urteil fallen. Allerdings, heißt es aus dem Gericht, bringe dies allein die Mädchen nicht zum Vater. Schließlich, die beiden könne niemand zwingen.

Die ältere Tochter von Björn Kleemann wird im nächsten Jahr 14. Dann kann ihr kein Gericht mehr vorschreiben, wo sie leben soll.

So lautet das Gesetz.

Martin Debes / 13.04.10 / TA

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Szenen-einer-Scheidung-946558067

 

 

 

 

Vater aus Wandersleben startet Protest-Marathon nach Berlin

Björn Kleemann will in diesem T-Shirt nach Berlin ins Bundesjustizministerium laufen, um auf seinen Kampf um das ihm seit 20 Monaten verwehrte Umgangsrecht mit seinen Töchtern aufmerksam zu machen. Foto: Claudia Klinger

Er hat extra T-Shirts anfertigen lassen. ?Ich laufe für meine Kinder? steht auf der Vorder- und der Rückseite. Am Dienstag beginnt Björn Kleemann (39) seinen Marathon zum Bundesjustizministerium nach Berlin.

Wandersleben. In einer Woche will er die 304 Kilometer bewältigt haben. Um am 12., spätestens aber am 13. April bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sein Anliegen vorbringen zu können, muss er jeden Tag zwischen 45 und 50 Kilometern schaffen.

Er ist sportlich, er läuft gern, Halbmarathons hat er schon einige absolviert. Diese Laufwoche wird jedoch eine viel größere körperliche Herausforderung. Doch er nimmt diesen Weg, weil er keinen anderen Ausweg mehr weiß.

Seit Juli 2008 hat Björn Kleemann seine beiden Töchter nicht mehr gesehen. Nach der Trennung von seiner Frau im Mai 2006 2007 wurde der Scheidungsantrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist hatte er mit ihr das normale Umgangsrecht vereinbart. Der Vater betreute die Kinder jedes zweites Wochenende und in der Hälfte der Ferien. Doch als im August 2008 wieder ein Besuchswochenende bevorstand, rief mich meine Frau an und teilte mir mit, dass mich meine Töchter nicht mehr sehen wollten und dass sie erst wieder zu mir kommen, wenn alles geklärt ist, erinnert er sich. Er weiß nicht, warum. Mit einem Eilantrag versucht Björn Kleemann, sein Umgangsrecht wieder zu erlangen. Doch das Amtsgericht Gotha setzt zunächst auf eine Beratungsstelle. Weil die Mutter zu den Terminen nicht erscheint, beschließt das Gericht im Januar 2009, eine Kinderpsychologin zu beauftragen, den Umgang mit dem Vater zu prüfen. Ich hatte zwar inzwischen einen Termin bei ihr, aber trotz vieler Nachfragen sowohl beim Gericht als auch beim Jugendamt ist das Verfahren bis heute nicht abgeschlossen, schildert Björn Kleemann die Situation.

Es ist ein schwieriger Fall, wenn eine Mutter versucht, dem Vater die Kinder zu entziehen, sagte Michael Wiesenbacher, Direktor des Amtsgerichts Gotha, auf Nachfrage dieser Zeitung. Er ist zwar nicht mit dem Fall von Björn Kleemann betraut, weiß aber als Familienrichter, wie solch ein Verfahren in der Regel abläuft: Wird bei einem Anhörungstermin vor Gericht keine Einigung erzielt, dann werde zunächst versucht, mit Hilfe einer Beratungsstelle eine Lösung zu erreichen. Scheitert auch das, dann beauftragt das Gericht eine Kinderpsychologin, die untersuchen und in einem Gutachten darlegen muss, ob den Kindern der Umgang mit dem Vater schadet. Dieses Gutachten sei Grundlage für eine Entscheidung des Gerichtes. Dafür werde aber erfahrungsgemäß viel Zeit gebraucht, weil die Psychologin mit allen Beteiligten sprechen und auch das Umfeld untersuchen muss. Das ist ein großer Aufwand, so Wiesenbacher. Normalerweise werde dennoch versucht, bereits während dieser Untersuchung den Umgang des Vaters mit den Kindern zu ermöglichen. Das funktioniert nicht immer. Zum Glück sind solche komplizierten Fälle die Ausnahme. Sonst würden wir Familienrichter verzweifeln, sagte Michael Wiesenbacher.

Die Zeit läuft gegen mich, fürchtet Björn Kleemann angesichts der komplizierten Situation. Er besucht Elternabende in den Schulen seiner Töchter, um die Verbindung zum Leben seiner Kinder nicht ganz abreißen zu lassen. Er ist einfach mal in einer Hofpause mit seinem dritten Kind, das er mit seiner neuen Lebensgefährtin hat, auf den Schulhof gekommen, um die Schwester vorzustellen.

Seit ich in Elternzeit bin, hatte ich viel Zeit zum Nachdenken. Ich habe im Internet nach Vereinen gesucht, die Väter unterstützen. Das habe ich aber schnell aufgegeben, denn was man da in Foren liest, zieht einen nur noch weiter runter. Beim Grübeln sei die Erkenntnis gereift, dass ich irgendwas tun muss, um auf mein Problem aufmerksam zu machen. Da kam mir die Idee mit dem Besuch im Bundesjustizministerium. Denn schließlich ist im vergangenen Jahr das Familienförderungsgesetz novelliert worden. Demnach sollen gerade Verfahren zum Umgangsrecht auch im Interesse der Kinder bevorzugt behandelt werden. Aber ich merke davon nichts. Darüber will ich mich beschweren.

Björn Kleemann hat sich erkundigt, wann jemand im Büro der Bundesjustizministerin anzutreffen ist und seinen Lauf danach geplant. Die erste Etappe führt bis Kölleda, die zweite bis Röbling am See bei Halle, am dritten Tag will er es bis in die Nähe von Dessau schaffen, dann sehe ich weiter. Er läuft allein, Freunde und seine Eltern bringen ihm aber seine Sachen an die Etappenorte. Beim Landesvermessungsamt hat er sich topographische Karten besorgt, um die Route über landwirtschaftliche und Wanderwege auszutüfteln.

Er ist sich der Schwierigkeit des Vorhabens bewusst, aber schließlich weiß ich, wofür ich die Strapazen auf mich nehme: Ich laufe für meine Kinder.

Claudia Klinger / 03.04.10 / TA

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Vater-aus-Wandersleben-startet-Protest-Marathon-nach-Berlin-902283337

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Reine Zeit- und Geldverschwendung bei umgangsvereitelnden Müttern eine Psychologin mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Aber so kann man am Amtsgericht Gotha wenigstens den Eindruck von Geschäftigkeit erwecken, wenn man sich schon nicht traut, einer entfremdenden Mutter wirksam auf die Finger zu klopfen.

 

 

 

 


 

 

 

BABYFUND IN MÜLLTONNE

Mutter gesteht Kindstötung - Richter verweigert Haftbefehl

Der Fall scheint klar - das zuständige Amtsgericht in Thüringen aber sieht es anders: Die Richter lehnten den Haftbefehl gegen eine Mutter ab, obwohl sie gestanden hatte, ihr Baby getötet und in einer Mülltonne entsorgt zu haben.

Erfurt/Neudietendorf - Es war ein grausiger Fund im Müllcontainer: Ein Neugeborenes, in eine Tüte gestopft, erstickt im grauen Behälter, in einer Ecke eines öden Hinterhofs. Wieder war eine Mutter mit der Geburt ihres Kindes nicht fertig geworden, sah keinen Ausweg als die verzweifelte Tat.

Die Frau hatte alles gestanden, der Fall schien klar. Und dennoch hat das Amtsgericht Gotha heute überraschend den Haftbefehl gegen die Mutter abgelehnt. Die Erfurter Staatsanwaltschaft kann es nicht fassen: "Wir kennen dafür keine Begründung und sind extrem überrascht", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen.

Todes-Container: In diesem Behälter wurde die Neugeborene abgelegt und erstickte

Die Frau hatte gestanden, ihre Tochter vor einer Woche heimlich zur Welt gebracht und aus Geldnot getötet zu haben. Die Polizei hatte die Leiche gestern in einer Mülltonne in Neudietendorf - einem Ort in West-Thüringen zwischen Erfurt und Gotha - entdeckt. Die Frau soll ihre Schwangerschaft verheimlicht haben. "Ich kann mir kein Kind leisten. Ich muss doch arbeiten gehen und Miete zahlen" - so wird sie von dem Behördensprecher zitiert. Laut Obduktion war das Kind lebend geboren und dann erstickt.

Angesichts des Geständnisses sei die Verweigerung des Haftbefehls durch die Gothaer Richter besonders verwunderlich, heißt es bei der Erfurter Staatsanwaltschaft. "So viele gleich gelagerte Fälle gibt es zum Glück nicht, aber so eine Entscheidung habe ich noch nicht erlebt", sagte Sprecher Grünseisen. Die Begründung werde voraussichtlich erst am Montag an die Ermittlungsbehörde übergeben. Dann will die Behörde prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

Kinderschutzbund fordert Schwangeren-Pflichtberatung

Kritik kam auch vom Kinderschutzbund. Damit solche Taten besser verhindert werden könnten, sprach sich der Thüringer Landesverband für engmaschige Pflichtberatungen für Schwangere aus. "Je näher die Geburt rückt, umso stärker muss die Betreuung der werdenden Mütter sein", sagte Konstanze Hartung vom Kinderschutzbund in Erfurt der dpa. Die sozialen Gruppen, in denen solche Verzweiflungstaten geschehen, würden die vorhandenen freiwilligen Angebote nicht nutzen. "Es sollte daher ein Vorsorgeheft geführt werden, in dem die Beratungen eingetragen werden müssen."

Das Thüringer Justizministerium wollte die überraschende Ablehnung der Haft nicht kommentieren. Haftbefehle können prinzipiell dann abgelehnt werden, wenn kein dringender Tatverdacht besteht oder kein Haftgrund vorliegt.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht Wernigerode einen Haftbefehl gegen eine junge Mutter abgelehnt, die gestanden hatte, ihren lebend zur Welt gekommenen Jungen unmittelbar nach der Geburt in einem Wassergraben abgelegt zu haben. Der Haftrichter war davon ausgegangen, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden hat und von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen war.

27.10.2007

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,513978,00.html

 

 

 

 

 

Mutter tötet Neugeborenes ''Ich kann mir kein Kind leisten''

27.10.2007

Geldnot hat eine 39-jährige Putzfrau ihr neugeborenes Kind in eine Mülltonne werfen lassen, wo es starb. Das Gericht lehnte jetzt einen Haftbefehl gegen die Mutter ab.

Ein Bestatter trägt den Sarg mit der Kinderleiche in ein Zelt. Foto: AP

Nach dem Fund eines getöteten Babys in einer Mülltonne in Thüringen hat das Amtsgericht Gotha am Samstag überraschend den Haftbefehl gegen die Mutter abgelehnt.

"Wir kennen dafür keine Begründung und sind extrem überrascht", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen. Die Frau hatte gestanden, ihre Tochter vor einer Woche heimlich zur Welt gebracht und aus Geldnot getötet zu haben.

Die Leiche war am Freitag in einer Mülltonne in Neudietendorf entdeckt worden. Als Reaktion darauf forderte der Kinderschutzbund Pflichtberatungen für Schwangere. Die Frau soll ihre Schwangerschaft verheimlicht haben.

Die Tat gestand sie in vollem Umfang und gab laut Staatsanwaltschaft Geldnot als Grund für Verzweiflungstat an. "Ich kann mir kein Kind leisten. Ich muss doch arbeiten gehen und Miete zahlen", habe die Frau laut einem Behördensprecher gesagt.

Sie hatte es in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen. Laut Obduktion erstickte das lebend geborene Kind. Angesichts des Geständnisses sei aber die Verweigerung des Haftbefehls durch die Gothaer Richter besonders verwunderlich.

"So viele gleich gelagerte Fälle gibt es zum Glück nicht, aber so eine Entscheidung habe ich noch nicht erlebt." Die Begründung werde voraussichtlich erst am Montag an die Ermittlungsbehörde übergeben. Dann will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

Das Justizministerium wollte die überraschende Ablehnung der Haft nicht kommentieren. Haftbefehle können prinzipiell dann abgelehnt werden, wenn kein dringender Tatverdacht besteht oder kein Haftgrund vorliegt.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht Wernigerode einen Haftbefehl gegen eine junge Mutter abgelehnt, die gestanden hatte, ihren lebend zur Welt gekommenen Jungen unmittelbar nach der Geburt in einem Wassergraben abgelegt zu haben.

Der Haftrichter war davon ausgegangen, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden hat und von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen war. Damit solche Taten besser verhindert werden könnten, sprach sich der Thüringer Kinderschutzbund für engmaschige Pflichtberatungen für Schwangere aus.

"Je näher die Geburt rückt, umso stärker muss die Betreuung der werdenden Mütter sein", sagte Konstanze Hartung vom Kinderschutzbund in Erfurt.

Die sozialen Gruppen, in denen solche Verzweiflungstaten geschehen, würden die vorhandenen freiwilligen Angebote nicht nutzen. "Es sollte daher ein Vorsorgeheft geführt werden, in dem die Beratungen eingetragen werden müssen."

http://www.sueddeutsche.de/panorama/995/422756/text/

 

 

 


 

 

Pressemitteilung 35/2006

Justizminister Harald Schliemann führt neuen Amtsgerichtsdirektor in Gotha ein

Michael Wiesenbacher wird am Montag in feierlichem Rahmen in das Amt des Direktors des Amtsgerichts Gotha eingeführt. Justizminister Harald Schliemann wünscht für die Leitung des Amtsgerichtes viel Erfolg. „Michael Wiesenbacher ist ein kompetenter und erfahrener Jurist, der die Thüringer Justiz gut kennt und seit Jahren mitgestaltet“, sagt der Justizminister. Bereits als Direktor am Amtsgericht Schmalkalden habe er gezeigt, dass er ein Amtsgericht gut führen kann.

Der 53-jährige Michael Wiesenbacher wurde in Langschede/Unna geboren und legte 1980 seine zweite Juristische Staatsprüfung in Stuttgart ab. Er war zunächst Leiter des Rechtsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis. Nach folgender zehnjähriger Arbeit als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei begann er seine richterliche Laufbahn in Thüringen. Von 1991 bis 1994 war er als Richter auf Probe im Amtsgericht Schmalkalden tätig und wurde mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Direktors beauftragt. 1997 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Schmalkalden ernannt.

Von 1993 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2004 führte Direktor Klaus Füllenbach das Amtsgericht. Bis zur Ernennung von Herrn Wiesenbacher hat Richterin Sabine Kuhnert das Amtsgericht Gotha kommissarisch geleitet.

Die Amtseinführung findet

am Montag, 24. April 2006, um 15.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes Gotha, Justus-Perthes-Straße 2, statt.

 

www.thueringen.de/de/justiz/presse/21743/uindex.html

 

 

 

 


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