Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Köln

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

Internationalen Tag der genitalen Selbstbestimmung - Demo am 07. Mai 2018 vor dem Amts- und Landgericht Köln. 

Hier wurde Rechtsgeschichte geschrieben, die Ächtung sogenannter religiöser Beschneidungen an Jungen - Landgericht Köln - Urteil vom 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

Im Bundestag wurde daraufhin im Eilverfahren die Körperverletzung an Jungen aus sogenannten religiösen Gründen erlaubt.

Nächstens erlaubt man dort auch noch die Steinigung von Frauen, oder das Auspeitschen von Menschen aus "religiösen" Gründen.

Schluss mit den staatlich organisierten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.

Jungen sind kein Freiwild - auch wenn das bedauerlich viele Bundestagsabgeordnete meinen.

Schluss mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen und Jungen weltweit und in Deutschland.

 

 

 

Amtsgericht Köln

Justizzentrum

Luxemburger Straße 101

50939 Köln

 

Telefon: 0221 / 477-0

Fax: 0221 / 477-3333

 

Justizgebäude

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Telefon: 0221 / 7711-0

Fax: 0221 / 7711-312

 

E-Mail: poststelle@ag-koeln.nrw.de

Internet: www.ag-koeln.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Köln (09/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 16.08.2023 - http://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Köln

Oberlandesgericht Köln

 

 

Präsident am Amtsgericht Köln: Dr. Dietmar Dumke (geb. 21.09.1962 in Wuppertal - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.04.1997 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.12.2018 als Präsident am Landgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Köln - GVP 01.01.2019. Landgericht Krefeld - GVP 01.01.2020, 01.01.2022: Präsident. 21.12.2018: "Dietmar Dumke ist der neue Präsident des Landgerichts Krefeld. Werner Richter (Präsident des Oberlandesgerichts) hat dem 56-jährigen promovierten Juristen am Freitag in Krefeld die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Dumke ist Nachfolger von Christiane Fleischer, die seit Februar 2018 das Landgericht Aachen leitet. ... ." - https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/dietmar-dumke-ist-neuer-praesident-des-landgerichts-krefeld_aid-35277349. 01.02.2022: "Dr. Dietmar Dumke ist der neue Präsident des Amtsgerichts Köln. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat dem 59-jährigen Juristen gestern (31. Januar 2022) in Köln die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Herr Dr. Dumke ist Nachfolger von Henning Banke, der Ende Oktober 2021 in den Ruhestand getreten ist. Herr Dr. Dumke begann seine Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 und wurde im April 1997 zum Richter am Landgericht in Aachen ernannt. Von 2001 bis 2003 leitete er das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten und das Vergabewesen im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im April 2004 war er neben seinen Aufgaben in der Rechtsprechung mit der Leitung des Dezernats für Liegenschaften und Finanzen in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Köln betraut. Ab November 2008 war er einer von zwei Vizepräsidenten des Landgerichts Köln. Seit Dezember 2018 leitete er das Landgericht Krefeld. Neben seinen Aufgaben in der Gerichtsverwaltung führte er dort den Vorsitz in einer zweitinstanzlichen Zivilkammer." - https://www.land.nrw/pressemitteilung/dr-dietmar-dumke-ist-der-neue-praesident-des-amtsgerichts-koeln

Vizepräsidentin am Amtsgericht Köln: Heike Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Köln / Vizepräsidentin am Amtsgericht Köln (ab 18.07.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.10.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.12.2007 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.10.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.07.2013 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Köln - 8. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Ralf Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.06.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.05.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1996 als Richter am Amtsgericht Bergheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 30.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Brühl - GVP 01.01.2010: als Richter am Oberlandesgericht abgeordnet an das Amtsgericht Brühl / Familiensachen - Abteilung 33.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Köln 146 Richterinnen und Richter, 129 Rechtspfleger/innen, 71 Gerichtsvollzieher/innen, sowie 509 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Der Bezirk des Amtsgerichts Köln umfasst die kreisfreie Stadt Köln.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Köln - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

 

Richter: 

Britta Adrian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 22.06.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.02.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternteilzeit - aufgeführt.

Dr. Canan Aksungur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 11.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Gummersbach - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe. 

Dr. Frank Altpeter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.08.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.08.1993 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 24.02.2014: "Dieser Richter rockt bald im Knast" - http://www.express.de/koeln/mit--gary-moore--coverband-dieser-richter-rockt-bald-im-knast-5843928. 08.04.2016: "Erster Grapscher-Prozess am 22. April vorm Amtsgericht" - http://www.express.de/koeln/koelner-silvesternacht-erster-grapscher-prozess-am-22--april-vorm-amtsgericht-23855286

Dr. Anika Bahlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.05.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Anika Bahlmann ab 01.02.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. 20.03.2008: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Bergisch Gladbach. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anika Dissmann ab 19.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anika Bahlmann ab 19.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. 

Henning Banke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 15.04.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.06.1989 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 29.09.2003 als Direktor am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2007 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.04.2010 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.04.2013 als Präsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 11.10.2021. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Annemarie Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 26.05.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Annemarie Kapser ab 29.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Annemarie Bauer ab 26.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Sabine Baum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 28.10.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Barbara Bee (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.05.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.08.1997 als Richterin am Landgericht Duisburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. 2014: Soziale Ansprechpartnerin am Amtsgericht Köln. 2014: Betreuungssachen.

Astrid Bernards (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2000, ..., 2012)

Martin Bexen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2012)

Stefan Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1995, ..., 2012)

Susanne Bollig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 12.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Petra Bornemann-Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2000, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Petra Bornemann ab 01.10.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 unter dem Namen Petra Bornemann-Futter als Richterin am Amtsgericht Backnang aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2016 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017: Familiensachen - Abteilung 328. Namensgleichheit mit: Ulrich Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg (ab 01.06.1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 15.06.1979 als Oberregierungsrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.1981 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 26.02.1985 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Horst Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Schorndorf (ab 01.09.1990, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2008 nicht aufgeführt.

Dr. Gudrun Buffo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 22.02.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gudrun von der Laage ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Gudrun Buffo ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.02.2018 als Richterin am Amtsgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.02.2018 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.07.2017: unter dem Namen Buffo nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 311.

Dr. Sandra Burkei (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 05.05.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sandra Seidl ab 30.11.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem wohl falsch geschriebenen Namen Sandra Burkel ab 26.04.2013 als Richterin am Amtsgericht Aachen - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem wohl falsch geschriebenen Namen Sandra Burkel ab 26.04.2013 als Richterin am Amtsgericht Aachen - 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.04.2013 als Richterin am Amtsgericht Aachen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.05.2021 als Richterin am Amtsgericht Köln - 7/10 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.09.2011, 01.01.2013: ohne Angabe weiblich oder männlich oder ob Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: ab 02.02.2015 - Zivilsachen - Abteilung 120. GVP 01.01.2016: Zivilsachen - Abteilung 120. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2017: unter dem Namen Burkei nicht aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2018. Namensgleichheit mit: Dr. Felix Burkei (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Köln (ab 08.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem wohl falsch geschriebenden Namen Felix Burkel ab 08.11.2012 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.11.2012 als Richter am Landgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt. Bis 30.09.2011: als Richter auf Probe am Amtsgericht Gummersbach. Landgericht Köln - GVP 01.10.2011, 14.01.2012: Richter auf Probe. Landgericht Köln - GVP 01.01.2015.

Bettina Helga Caesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 26.01.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2014: Präsidiumsmitglied.

Gregor Dehmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 24.02.2015, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.01.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.02.2015 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2013: Familiensachen. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Zivilsachen / Güterichter.

Dr. Anika Dissmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2006 unter dem Namen Anika Bahlmann als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln  aufgeführt. 2007: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl. 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Leverkusen. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anika Dissmann ab 19.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Bert Dominick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.11.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.11.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - 136 C 84/13 - 24.04.2013: Verbot "Korrespondenz" zwischen dem Vater (Beklagter) und der Mutter (Klägerin) bezüglich der ehemaligen Beziehung und dem Umgang mit der Tochter "Dritten zur Kenntnis zugeben" - Kommentar Väternotruf: vermutlich hätte dieses Urteil in der Beschwerdeinstanz keinen Bestand gehabt. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Vater ein absolutes Maulkorburteil einhalten muss, also nicht einmal seinem Rechtsanwalt, Therapeuten, Pfarrer oder Lebensberater "Korrespondenz" zwischen dem Vater (Beklagter) und der Mutter (Klägerin) bezüglich der ehemaligen Beziehung und dem Umgang mit der Tochter "zur Kenntnis" geben zu dürfen, wenn dies z.B. dazu dienen soll, bezüglich des eigenen Lebens Klarheit zu erlangen. Nächsten wird in Deutschland auch noch verboten Schriftwechsel von Helmut Kohl mit seinen ungenannten CDU-Spendern Dritten zur Kenntnis zu geben und das dann noch mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes der Spender zu begründen.

Dr. Dietmar Dumke (geb. 21.09.1962 in Wuppertal - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.04.1997 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.12.2018 als Präsident am Landgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Köln - GVP 01.01.2019. Landgericht Krefeld - GVP 01.01.2020, 01.01.2022: Präsident. 21.12.2018: "Dietmar Dumke ist der neue Präsident des Landgerichts Krefeld. Werner Richter (Präsident des Oberlandesgerichts) hat dem 56-jährigen promovierten Juristen am Freitag in Krefeld die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Dumke ist Nachfolger von Christiane Fleischer, die seit Februar 2018 das Landgericht Aachen leitet. ... ." - https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/dietmar-dumke-ist-neuer-praesident-des-landgerichts-krefeld_aid-35277349. 01.02.2022: "Dr. Dietmar Dumke ist der neue Präsident des Amtsgerichts Köln. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat dem 59-jährigen Juristen gestern (31. Januar 2022) in Köln die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Herr Dr. Dumke ist Nachfolger von Henning Banke, der Ende Oktober 2021 in den Ruhestand getreten ist. Herr Dr. Dumke begann seine Laufbahn im richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 und wurde im April 1997 zum Richter am Landgericht in Aachen ernannt. Von 2001 bis 2003 leitete er das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten und das Vergabewesen im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im April 2004 war er neben seinen Aufgaben in der Rechtsprechung mit der Leitung des Dezernats für Liegenschaften und Finanzen in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Köln betraut. Ab November 2008 war er einer von zwei Vizepräsidenten des Landgerichts Köln. Seit Dezember 2018 leitete er das Landgericht Krefeld. Neben seinen Aufgaben in der Gerichtsverwaltung führte er dort den Vorsitz in einer zweitinstanzlichen Zivilkammer." - https://www.land.nrw/pressemitteilung/dr-dietmar-dumke-ist-der-neue-praesident-des-amtsgerichts-koeln

Kerstin Empt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 11.08.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Bergheim. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - Elternteilzeit, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 22.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.08.2021 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Bergheim - GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt, ab 03.09.2012: aufgeführt.

Frank Engeland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.12.1994, ..., 2012)

Annette Engels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 18.03.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.03.2013 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Engels (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Engels als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf nicht aufgeführt. Amtsgericht Oberhausen - GVP 01.04.2021: Richterin auf Probe.  

Eric Faber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.04.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.2002 als Richter am Amtsgericht Siegen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 08.03.2002 als Richter am Amtsgericht Olpe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.2013 als Richter am Amtsgericht Köln - 9/10 Stelle - aufgeführt. Ab 04.07.2010 mit 0,75 Richterkraft abgeordnet an das Landgericht Siegen / 1. und 3. Zivilkammer. Amtsgericht Köln - 2014: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Julia Faber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Aachen (ab 28.02.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.07.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 28.02.2013 als Richterin am Landgericht Aachen - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.09.2011, 12.11.2012, 01.01.2015. Landgericht Aachen - GVP 01.01.2016: nicht aufgeführt.

Heike Falkenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Heike Kegler ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010  unter dem Namen Heike Falkenstein ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012  ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Sandra Feldmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.

Dr. Katja Finke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.08.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 04.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Sabine Finster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 07.09.1995, ..., 2012)

Dr. Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 24.10.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.08.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 0,7 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 am Amtsgericht Köln nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 07.08.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 0,8 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.10.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.10.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2014: Gleichstellungsbeauftragte. Namensgleichheit mit: Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 23.08.1996, ..., 2013). Namensgleichheit mit: Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

Nadja Gaedke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 03.12.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Nadja Koch ab 01.02.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nadja Gaedke ab 03.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 03.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.

Claudia Ingeborg Giesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.07.1982, ..., 2014) - Namensgleichheit mit: Claudia Giesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Schleiden (ab 18.01.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.09.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.01.2013 als Richterin am Amtsgericht Schleiden aufgeführt.  Amtsgericht Schleiden - 2012, 2013: Richterin auf Probe.

Hella Greiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Köln  (ab 22.06.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 311. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 333.

Dr. Heinz-Ulrich Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.01.2002, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.01.2002 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 23.08.2022: Familiensachen - Abteilung 307.

Dr. Eva Hammer-Strnad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 28.05.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.11.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Eva Strnad ab 28.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.

Ralf Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.12.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.04.1994 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.04.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.12.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 302.

Dr. Annika Hausherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 23.12.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Annika Heilmann ab 21.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Annika Hausherr ab 06.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Köln - 85/100 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 23.12.2015 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Dr. Sonja Heidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sonja Heidel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.04.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. 2012, ..., 2014: stellvertretende Pressesprecherin am Amtsgericht Köln.

Dr. Inka Hottengroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.05.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 03.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.02.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 85/100 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.05.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 85/100 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.05.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014: stellvertretende Abteilungsleiterin Familiensachen.

Jörg Hübbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 315 (ab 19.02.1998, ..., 2012) - Anträge nichtverheirateter Väter auf gemeinsames Sorgerecht gemäß Artikel 6 Grundgesetz und des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 werden von Richter Hübbe gemäß Grundgesetz Artikel 6 bearbeitet.

Sarah Ibanez Ortiz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.03.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sarah Hellmann ab 08.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 unter dem Namen Sarah Ibanez Ortiz ab 11.04.2013 als Richterin am Amtsgericht Olpe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2018 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bad Oeynhausen / Familiensachen. Ab 01.06.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rahden. Amtsgericht Olpe - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Mario Ibanez Ortiz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Landgericht Köln (ab 25.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.06.2009 jeweils als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.07.2012 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.

Dorothee Jacoby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 22.06.2001, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 22.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sophia Jacoby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Brühl (ab 15.08.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1998 als Richterin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.02.1998 als Richterin am Landgericht Köln - beurlaubt, abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Bergheim - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Brühl - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 15.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Brühl - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Brühl - 7/10 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bergheim - GVP 01.01.2009: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Bergheim. GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2012: Amtsgericht Bergheim / Familiensachen - Abteilung 65. Amtsgericht Brühl - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 39. Namensgleichheit mit: Dorothee Jacoby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 22.06.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 22.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Thomas Keusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.02.1996, ..., 2012)

Ruth Kiedrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) -  Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.07.1997, ..., 2012)

Volker Kirchesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 18.04.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.06.2002 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.06.2002 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.04.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - 01.04.2016: Zweiter ständiger Vertreter des Präsidenten des Amtsgerichtes. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017, 23.08.2022.

Volker Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 22.06.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2012, , ..., 2014: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Köln.

Gerd Willi Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.04.1994, ..., 2012) - 2012: als Jugendrichter beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln.

Rolf Krebber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.07.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.02.1995 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 202008 ab 01.07.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Heike Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Köln / Vizepräsidentin am Amtsgericht Köln (ab 18.07.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.10.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.12.2007 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.10.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.07.2013 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Köln - 8. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Ralf Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.06.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.05.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1996 als Richter am Amtsgericht Bergheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 30.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Brühl - GVP 01.01.2010: als Richter am Oberlandesgericht abgeordnet an das Amtsgericht Brühl / Familiensachen - Abteilung 33.

Dr. Bernhard Krieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.08.2009, ..., 2022 - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1998 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 20.08.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz2020 nicht aufgeführt.Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020, 23.08.2022: Schöffengericht. Namensgleichheit mit: Bernhard Krieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab 01.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1978 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2002 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. 

Gabriele Kühnle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.10.1999, ..., 2012)

Michael Küppers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.05.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.

Dr. Peter Laroche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 24.10.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.06.2005 als Richter am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 17.06.2005 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.10.2016 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Wuppertal - 2020: Familiensachen - Abteilung 69. www.drb-nrw.de/bezirksgruppen/wuppertal/index.html. Namensgleichheit mit: Miriam Laroche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Miriam Hill ab 20.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Miriam Laroche ab 20.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln - 7/10 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

 

 

 

Ho Jin Lee (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 26.07.2011, ..., 2014)

Susanne Link (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Susanne Both ab 11.11.2003 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susanne Both ab 17.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Susanne Link ab 17.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Köln - 0,8 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Dirk Luhmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 18.09.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 

Dr. Mareike Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 31.07.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.2007 als Richterin/Staatsanwält auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.07.2009 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Thomas Melcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.12.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.12.2013 ohne Angabe Geburtsdatum als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.04.2016: Richter auf Probe / Zivilsachen - Abteilung 137 (Urheberecht). Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017: Richter am Amtsgericht / Zivilsachen - Abteilung 137 (Urheberecht). 01.09.2016 - 137 C 65/16: Abweisung einer Klage der Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin wegen angeblicher Urheberechtsverletzung - https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2016/09/AG-K%C3%B6ln-137-C-65-16.pdf

Dr. Beate Menold-Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.10.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Menold-Weber ab 14.08.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Menold-Weber ab 14.08.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - 0,8 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Weber-Menold ab 14.08.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - 0,8 Stelle - aufgeführt. Namensteile offenbar im Handbuch der Justiz 2010 vertauscht. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2009 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 0,8 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.09.2009 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017. 

Daniel Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 ab 14.02.2014 als Richter am Amtsgericht Aachen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.01.2019 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.01.2019 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2013, 01.01.2015. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2017, 01.01.2018, 16.08.2021: unter dem Namen Menzel nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020: Allgemeine Einzelrichterstrafsachen. 27.11.2020: "Das Amtsgericht Köln hat am Freitag drei Männer wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil des WDR in Köln zu Geldstrafen verurteilt. ... Das Amtsgericht setzte jeweils Strafen von 30 Tagessätzen fest. Die Tagessatzhöhe lag, abhängig vom jeweiligen Einkommen, zwischen 20 und 65 Euro. Einen ebenfalls angeklagten Verstoß gegen das Uniformierungsverbot auf Versammlungen sah das Gericht nicht als erfüllt an. Die Beschuldigten hatten gelbe Warnwesten und blaue Schutzhelme getragen. Eine »suggestiv militante, einschüchternde Wirkung« sprach Amtsrichter Daniel Menzel der Bauarbeitermaskerade ab." Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020: Strafsachen - Abteilung 522 und 523. Namensgleichheit mit: Birke Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Jülich (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 15.09.2020: "Ernannt: ... z. Richter/in am AG: Richter/in Birke Menzel in Jülich". Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 01.04.2022: "Ausgeschieden: Frau Richterin am AG Birke Menzel in Jülich im Rahmen der Versetzung an das Bundesministerium der Justiz."

Julia Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.02.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.02.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.02.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Eleonore Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1997 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.10.1997 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.09.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Thomas Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2007 als Richter am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Thomas Moll nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.07.2007 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Namensgleichheit mit: Tanja Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bonn (ab 15.05.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.05.2006 als Richterin  am Amtsgericht Bonn - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.05.2006 als Richterin  am Amtsgericht Bonn - beurlaubt - aufgeführt. 07.09.2009: Rückkehr an das Amtsgericht Bonn. Ab 01.06.2011 in Mutterschutz. Amtsgericht Bonn - GVP 01.01.2013: aufgeführt.

Martin Mücher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 19.07.1991 als Richter am Amtsgericht Rheinbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.07.1991 als Richter am Amtsgericht Köln und Amtsgericht Rheinbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.07.1991 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Regina Nollau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 14.08.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2013 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Gummersbach - GVP 01.01.2011, GVP 10.01.2011: Richterin auf Probe.

Dr. Heike Parpart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt / halbe Stelle - aufgeführt.

Michael Pfennings (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.10.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.11.2004 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.

Tanja Polep (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.10.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.05.1999 als Richterin im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tanja Polep nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 302.

Dr. Nils Porr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.07.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2008: abgeordnet an das Amtsgericht Mannheim - Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2009 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2009: Familiensachen  - Abteilung 312. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 01.10.2017: Familiensachen - Abteilung 312. Richter Porr wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Dr. Katharina Potthoff (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - Beschluss vom 25.07.2014: Richterin auf Probe / Abteilung 216 - Wohnungseigentumssachen. Amtsgericht Köln - GVP 01.07.2017: Richterin auf Probe. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Richterin am Amtsgericht. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/20140715.pdf. Namensgleichheit mit: Dr. Katharina Potthoff (geb. ....) - m Amtsgericht Köln (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - Beschluss vom 25.07.2014: Richterin auf Probe / Abteilung 216 - Wohnungseigentumssachen. Amtsgericht Köln - GVP 01.07.2017: Richterin auf Probe. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Richterin am Amtsgericht. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/20140715.pdf.  

Martina Raschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 15.03.1996, ..., 2012)

Dr. Nadine Reimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 03.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.10.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.2020 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2022: Zivilsachen - Abteilung 122 und Betreuungs- und Unterbringungssachen für Volljährige. 

Andreas Rey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.03.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.03.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.03.2000 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2021, 01.01.2022.

Nadja Röder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 25.01.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nadja Günther ab 25.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nadja Röder ab 25.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Klaus Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.04.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.07.1997 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.04.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 304. Namensgleichheit mit: Hans-Ulrich Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.01.1999, ..., 2014)

Guido Romeleit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 11.05.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.

Julia Roß (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 unter dem Namen Julia Roß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt mit 0,73 - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Julia Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 10.10.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Julia Lange nicht aufgeführt.

Maria Rottländer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 05.09.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.09.1997 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Dr. Amr Sarhan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Sarhan Amr ab 11.07.2002 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Köln - GVP 2004 bis 2008 unter den Familiennamen Sarhan als männlicher Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 11.07.2002 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Offenbar Vorname und Familienname verwechselt. Juristen Zeitung Heft 6/2008, 21.03.2008: "Der Stellenwert der Mediation im Recht und in der Justiz.

Wolfgang Schaarmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1995, ..., 2012)

Dr. Ellen Barbara Schaumburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 12.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2014: Datenschutzbeauftragte.

Norbert Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 11.05.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.

Amand Scholl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 21.07.1988, ..., 2020)

Meike Schönemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.10.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.

Kerstin Schönhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.

Dr. Alexandra Schöttler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 29.04.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 29.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Ingo Josef Scholten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.10.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt - Dienstantritt offenbar 2003. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2009 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012: Familiengericht - Abteilung 306. Namensgleichheit mit: Dr. Marianne Scholten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Geldern (ab 31.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Hans-Joseph Scholten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 14.08.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.02.1996 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. 

Dr. Gabriele Schotten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.08.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.08.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Julia Schumacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.11.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.11.2014 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Wipperfürth - GVP 01.01.2013: ab 01.2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Wipperfürth.

Barbara Schützendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 26.04.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.08.1985 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.04.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 

Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.04.2003, ..., 2013) - 1997 Eintritt in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Ab Januar 2008 mit 1/6 seiner Arbeitskraft Richter am Amtsgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 29.04.2003 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt.2013: Familiensachen. FamRZ 19/2007. 2013: Herausgeber Schulte-Bunert/Weinreich FamFG-Kommentar / Luchterhand. Namensgleichheit mit: Ulrich Schulte-Bunert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Rheinbach (ab 13.04.1984, ..., 2012).

Sophie Schwartz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.04.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.04.2016 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Juliane Schwartz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Aachen (ab 30.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 unter dem Namen Juliane Schwartz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Juliane Schwartz ab 30.07.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln und zugleich ab 30.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Geilenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 08.04.2004 als Richterin am Amtsgericht Eschweiler - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Juliana Schwartz ab 08.04.2004 als Richterin am Amtsgericht Eschweiler - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.06.2017 als Richterin am Amtsgericht Aachen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.06.2017 als Richterin am Amtsgericht Aachen - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.06.2017 als Richterin am Amtsgericht Aachen - 3/5 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.09.2011: Straf-, Bußgeld- und Erzwingungshaftsachen - Abteilung 445. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2014: bis 20.01.2014 Zivilsachen - Abteilung 120. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2018. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2022: Betreuungssachen. 

Jörn Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 09.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.03.2015 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Ab 19.09.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Bonn. Namensgleichheit mit: Sonja Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Aachen (ab 24.11.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.09.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.11.2014 als Richterin am Amtsgericht Aachen - Elternteilzeit, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.11.2014 als Richterin am Amtsgericht Aachen - 3/5 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Waldbröl - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Zivilsachen - Abteilung 101. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2017: unter dem Namen Schwarz nicht aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2018.  

Karl-Heinz Seidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.1996 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Volker Siebert (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2006 unter dem Namen Volker Siebert nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt (Dienstantritt wohl um 2007). 2009: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Köln.

Dr. Marion Slota-Haaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 06.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.

Christopher Stroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2012) 

Dr. Marcus Daniel Strunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen  Marcus Strunk nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2012: ernannt zum Richter am Amtsgericht - http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/20120201.pdf. 2012, 2013: Pressesprecher am Amtsgericht Köln. Namensgleichheit mit: Ludger Strunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ab 01.08.2007, ..., 2010)

Leonie Stühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 21.10.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Leonie Tschechne ab 02.05.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - beurlaubt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Leonie Stühn ab 21.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Euskirchen - 2009: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Wolfgang Johannes Tschechne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dortmund (ab 18.02.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.08.1978 als Richter am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. 2009, 2010: Präsidiumsmitglied.

Maren Sütterlin-Müsse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.06.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2010, ..., 2012: stellvertretende Pressesprecherin am Amtsgericht Köln.

Andrea Tophoven (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Andrea Roeben ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Andrea Roeben ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Andrea Tophoven ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln -7/10 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln - 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Susanne Trafkowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Susanne Kunst ab 15.03.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Susanne Trafkowski ab 17.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Marcel Trienens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.05.2022: Richter auf Probe - Allgemeine Einzelrichterstrafsachen. Amtsgericht Köln - GVP 23.08,2022, 14.06.2023: Richter am Amtsgericht - Allgemeine Einzelrichterstrafsachen. 24.07.2023: "... Kurze Prozesse in nicht mal 30 Minuten: Zwei Abteilungen am Amtsgericht Köln sind auf beschleunigte Verfahren spezialisiert. Ein Besuch in Saal 18, wo fünf Angeklagte nacheinander innerhalb von nur zwei Stunden vor Gericht stehen. Marcel Trienens braucht keine halbe Stunde, bis er den ersten Angeklagten verurteilt hat: 70 Tagessätze à fünf Euro für den Diebstahl einer Sporttasche auf einem Bahnsteig am Hauptbahnhof Köln. „Wenn etwas irgendwo rumsteht, können Sie es nicht einfach mitnehmen“, spricht der 35-jährige Richter dem Übeltäter am vergangenen Freitagvormittag ins Gewissen. Trienens sitzt mit Staatsanwalt und Pflichtverteidiger in Saal 18 des Amtsgerichts Köln und macht kurze Prozesse. Seit 2021 kümmert er sich um beschleunigte Gerichtsverfahren, an zwei Tagen pro Woche, etwa 1000 solcher Verfahren hat er schon absolviert. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus246548642/Kriminalitaet-Dann-bittet-der-Taeter-den-Richter-um-noch-eine-Chance.html

Dr. Tino Vollmar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 09.11.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt - 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Brühl. Namensgleichheit mit: Annette Vollmar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab 24.04.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.04.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Amtsgericht Geldern - GVP 01.01.2015: Richterin auf Probe.

Oda Kirsten Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Oda Kirsten Hofmeister ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Oda Hofmeister ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Oda Kirsten Weber ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017: Mobiliarzwangsvollstreckung - Abteilung 286. Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020, 23.08.2022: Familiensachen - Abteilung 329. Namensgleichheit mit: Dr. Weber - Richterin am Amtsgericht Dr. Weber - Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019.

Dr. Annette Wellhausen (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Annette Wellhausen nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Annette Wellhausen nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 23.08.2022.

Andreas Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.02.2015, ..., 2020) -im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.02.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2006: Familiensachen. Andreas Wiegelmann: "Keine exklusive Einbenennung auch bei weitgehendem Desinteresse des Kindesvaters" - in: "Der Familien-Rechts-Berater", Heft 10/2006. Namensgleichheit mit: Dorothee Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 26.02.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.12.1993 unter den Namen Dorothee Wagner als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter den Namen Dorothee Wagner ab 28.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Dorothee Wiegelmann ab 28.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.02.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.

Dr. Stella Wipperführt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 21.01.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt (Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.09.2002 als Richterin am Amtsgericht Eschweiler aufgeführt.

Dr. Dagmar Zeppenfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 29.08.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.02.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.08.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

 

 

 

Richter auf Probe: 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Köln

301 F -  

302 F - Tanja Polep (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.10.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.05.1999 als Richterin im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tanja Polep nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 302.

Ralf Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.12.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.04.1994 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.04.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.12.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 302.

303 F -  

304 F - Klaus Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.04.2013, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.07.1997 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.04.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 304. Namensgleichheit mit: Hans-Ulrich Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.01.1999, ..., 2014)

305 F - 2010 nicht besetzt

306 F - Dr. Ingo Josef Scholten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.10.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt - Dienstantritt offenbar 2003. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2009 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2012: Familiengericht - Abteilung 306. Namensgleichheit mit: Dr. Marianne Scholten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsericht  Geldern (ab 31.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Ab 01.02.2010 Richterin auf Probe am Amtsgericht Kleve. Amtsgericht Kleve - GVP 01.11.2010, GVP 01.01.2011.

307 F - Dr. Heinz-Ulrich Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.01.2002, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.01.2002 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 23.08.2022: Familiensachen - Abteilung 307

308 F -  

309 F -  

310 F -  

311 F - Dr. Gudrun Buffo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 22.02.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gudrun von der Laage ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Gudrun Buffo ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.02.2018 als Richterin am Amtsgericht Köln - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.02.2018 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.07.2017: unter dem Namen Buffo nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 311.

312 F - Dr. Nils Porr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.07.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2008: abgeordnet an das Amtsgericht Mannheim - Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2009 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2009: Familiensachen  - Abteilung 312. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 01.10.2017: Familiensachen - Abteilung 312. Richter Porr wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

313 F -  BVerfG, 1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010 - siehe unten

314 F -  

315 F - Jörg Hübbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 315 (ab 19.02.1998, ..., 2012) - Anträge nichtverheirateter Väter auf gemeinsames Sorgerecht gemäß Artikel 6 Grundgesetz und des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 werden von Richter Hübbe gemäß Grundgesetz Artikel 6 bearbeitet.

316 F -  

317 F -  

318 F -  

319 F -  

320 F - 2010 nicht besetzt

321 F -  

322 F -  

323 F -  

324 F - 2010 nicht besetzt  

325 F -  

326 F - Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2867/11 - siehe unten.

327 F - 

328 F - Petra Bornemann-Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2000, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Petra Bornemann ab 01.10.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 unter dem Namen Petra Bornemann-Futter als Richterin am Amtsgericht Backnang aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2016 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017: Familiensachen - Abteilung 328. Namensgleichheit mit: Ulrich Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg (ab 01.06.1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 15.06.1979 als Oberregierungsrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.1981 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 26.02.1985 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Horst Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Schorndorf (ab 01.09.1990, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2008 nicht aufgeführt.

329 F - Oda Kirsten Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Oda Kirsten Hofmeister ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Oda Kirsten Weber ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.10.2017, 23.08.2022: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 329.

330 F -

331 F -

332 F -

333 F - Hella Greiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Köln  (ab 22.06.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 311. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2019: Familiensachen - Abteilung 333.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Köln tätig:

Michael Allmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.08.1998, ..., 2008)

Günter Angern (geb. 23.06.1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab ,  ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.05.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Dr. Peter Arleff (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.03.1978, ..., 2007)

Joachim Aulich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Leverkusen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Leverkusen (ab 01.08.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1992 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Leverkusen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. GVP 02.01.2010: Familiensachen - Abteilung 32. GVP 01.03.2012: aufgeführt.

Jörg Baack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.09.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.01.2007 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.09.2015 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Oberlandesgericht Köln - GVP 01.01.2017: Beisitzer / 4. Zivilsenat - Familiensenat. 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Amtsgericht Köln.

Henning Banke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 15.04.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.06.1989 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 29.09.2003 als Direktor am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2007 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.04.2010 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.04.2013 als Präsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 11.10.2021. 01.02.2022: "Dr. Dietmar Dumke ist der neue Präsident des Amtsgerichts Köln. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat dem 59-jährigen Juristen gestern (31. Januar 2022) in Köln die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Herr Dr. Dumke ist Nachfolger von Henning Banke, der Ende Oktober 2021 in den Ruhestand getreten ist." - https://www.land.nrw/pressemitteilung/dr-dietmar-dumke-ist-der-neue-praesident-des-amtsgerichts-koeln

Clemens Bartels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Oberlandesgericht Köln - GVP 01.01.2013: Beisitzer am 4. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2014: Beisitzer am 12. Zivilsenat - Familiensenat.

Günter Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.06.1978, ..., 2010)

Joachim Baumanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.08.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.05.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Volker Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Hermann Josef Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.11.1983, ..., 2012)

Robert Becker (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.09.1974, ..., 2002)

Karl Behr (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.11.1973, ..., 2002)

Tim Behrend (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Aachen (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 25.02.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.03.2008 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.03.2008 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2015 als Richter am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.09.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Aachen - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Brühl - 2008: Richter auf Probe. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2017.

Margarethe Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 27.09.1999, ..., 2014) - ... von 1993 bis 1995 an das Bundesjustizministerium abgeordnet, wobei sie u.a. an der Reform des Kindschaftsrechts mitwirkte. Seit 1995 Vorträge zum Thema "Versorgungsausgleich". Im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.02.1980 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Neben Veröffentlichungen zum Versorgungsausgleich in der FuR ist sie Mitautorin in: * Scholz/Stein (Hrsg.): Praxishandbuch Familienrecht, * Bamberger/Roth (Hrsg.): BGB-Kommentar. FPR 4/2007, EDV-Gerichtstag 2008, 2009 AK 22 DFGT. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 8 "Wertausgleich bei Scheidung - Aktuelle Anwendungsprobleme". GVP 01.01.2014: Abteilungsleiterin - Familiensachen.

Ingrid Best (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.01.1985, ..., 2012)

Burckhard Johann Biber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 07.06.1996, ..., 2008)

Uta Borchard (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1979 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Ingrid Brandes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2010)

Hans-Richard Breuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 17.12.1976, ..., 2008)

Krista Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Dr. Rolf Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 311 (ab 31.05.1978, ..., 2010)

Dr. Rolf Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 311 (ab 31.05.1978, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Krista Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008)

Dieter Buchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.12.1981, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.12.1981 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 

Hans-Rudolf Busch (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 05.12.1974, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1974 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Gerhard Clausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979, ..., 2012) 

Elke Cordes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1980, ..., 2010)

Henriette Custodis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln / Strafsachen (ab 28.02.1976, ..., 2008)

Dr. Wofgang Dahlmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.01.1976, ..., 2002)

Roderich Dietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.05.1978, ..., 2008)

Dr. Andrea Dinkelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 18.11.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 312). 01.11.2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Köln - 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. OLG Köln - GVP 17.12.2010:  4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.06.2011: ausschließlich 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2014: Beisitzerin / 4. Zivilsenat - Familiensenat.

Achim Dohnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 14.09.1980, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.09.1980 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Christiane Dreusicke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Potsdam / Präsidentin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.11.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Christiane Lückerath--Krumbiegel ab 31.05.1978 als Richtern am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Christiane Dreusicke ab 31.05.1978 als Richtern am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.12.1992 als Richterin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1997 als Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin aufgeführt. GVP 16.12.2008.

Wilfried Effertz  (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.12.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1981 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Erich Eßer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1979 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Bernhard Eyinck (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.04.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.04.1985 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Lieselotte Fischbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2008)

Hans-Dieter Flocke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979 ..., 2010)

Mathilde Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.03.1978, ..., 2008)

Jürgen Freymuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.04.1981, ..., 2012)

Werner Fricke (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab  20.01.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 

Karlhans Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 22.10.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.

Joachim Fuß (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 04.08.1995, ..., FPR 6/2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. http://www.institut-verfahrensbeistand.de/3.html. Joachim Fuß: Begleiteter Umgang von Kindern FPR 2008 Heft 11 564 - Rezension zu: "Begleiteter Umgang von Kindern. Ein Handbuch für die Praxis", Hrsg. von Wassilios E. Fthenakis. - München, C.H. Beck oHG 2008 - Brigitte Dennenmarck-Jäger: "Zwischen Zaudern und Zupacken. Die hohe Kunst, sich zu entscheiden - Sendung vom 01.03.2009 - Richter Fuß sinniert über einen von ihm entschiedenen Fall, wo er dem Vater Umgang eingeräumt hat und dieser darauf hin die Kinder entführt hat. Was hier als Fehlentscheidung in einem Einzelfall daherkommt, ist in Deutschland gegenüber Vätern, denen die Mutter die Kinder entzogen hat tausendfache Realität, ohne dass deswegen der Deutsche Bundestag eine Gedenkstätte für den entsorgten und ausgegrenzten Vater eingerichtet hätte. Kaum verliert aber eine Mutter auf ähnlich perfide Weise ihr Kind, fangen Familienrichter plötzlich an, darüber zu sinnieren, was sie falsch gemacht haben. Fragen wir lieber nicht, wie vielen Vätern Richter a.D. Fuß im Laufe seiner Amtszeit das Sorgerecht entzogen hat und diese mit dieser richterlichen Steilvorlage später dann auch noch von ihren Kindern entfremdet wurden. -  http://www.wdr3.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Lebenszeichen/2008/Manuskripte/090301_Dennemarck-Jaeger_ms.pdf

Richard Gatzweiler (geb. 17.03.1911) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1942, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1953 und 1958 ab 01.08.1942 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.11.1970 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. "Im September 1951 brachte der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler im römisch-katholischen Volkswartbund sein erstes Pamphlet zum Thema Homosexualität heraus, in dem er quasi eine Verschärfung der Vorgehensweise fordert und eine Strafbarkeit weiblicher Homosexualität. Mit der biblischen Metapher „Was soll man aber mit einem Baum tun, dem die Fruchtbarkeit versagt ist?“ und anderen Aussagen näherte er sich dem nationalsozialistischem Sprach- und Argumentationsgebrauch. Auch hält er die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Ermittlungen letzten Endes für durchaus gerechtfertigt und wünschenswert.[13] Viele kirchliche Gemeindeblätter verbreiten seine Ideen.[14] Im selben Monat sprach sich beim 39. Deutschen Juristentag in Stuttgart eine knappe Mehrheit (14:11 Stimmberechtigte bei 300 Teilnehmern) für Straflosigkeit nach § 175 und für eine Neufassung des § 175a aus.[14] - http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#Strafgesetzbuch_f.C3.BCr_die_Preu.C3.9Fischen_Staaten_vom_14._April_1851

Sibylle Grassmann (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Köln (ab 19.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Hans Dieter Gräve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.10.1978 ..., 2008)

Ulrich Haarmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 08.11.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.11.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Johannes-Werner Hamm (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.11.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.11.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Harald Heckhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 09.05.1983, ..., 2012)

Annegret Hengmith (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.09.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1976 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Peter Hentschel (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.02.1971, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1971 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Wolf Herrmann (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1972 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Dr. Ruth Herz (* 27. Oktober 1943 in Haifa, Palästina als Ruth Gabriela Pick; † 2. Februar 2023 in Köln) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.01.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1977 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 19.08.2003: "Nachmittags im Fernsehen urteilen die Richter im Namen der Quote: Es geht um "Teure Liebe", "Afrikanischen Liebestrank" oder "Der verrückte Fan". Alexander Hold, Barbara Salesch, Ulrich Wetzel, Ruth Herz – sie alle sind echte Richter von echten Gerichten. Ihre Shows bei Sat 1 und RTL prägen das Bild, das viele Menschen von der Justiz in Deutschland haben." http://www.sueddeutsche.de/kultur/916/407692/text/. Ruth Gabriela Herz (* 27. Oktober 1943 in Haifa, Palästina[1] als Ruth Gabriela Pick; † 2. Februar 2023 in Köln) war eine deutsche Richterin, Fachautorin und Laiendarstellerin. Bekannt wurde sie insbesondere durch ihre Mitwirkung an der RTL-Gerichtssendung Das Jugendgericht (2001–2007). Ruth Herz war die Tochter des jüdischen Rechtsanwalts Rudolf Pick aus Breslau, der im Alter von 28 Jahren 1933 vor den Nationalsozialisten nach Palästina geflohen war.[2] Dort heiratete er seine Hebräischlehrerin, Tochter eines 1910 aus Russland eingewanderten Zionisten.[3] 1950 zog das Ehepaar mit seiner Tochter Ruth und deren Bruder nach Nordrhein-Westfalen, wo die britische Besatzungsarmee ihrem Vater eine Stelle offeriert hatte.[3]
Herz wurde in eine vom British Families Education Service (BFES) unterhaltene Britische Armeeschule in Ratingen eingeschult. Ab 1955 lebte sie in einem Internat mit internationaler Schule, der International School de Ulenpas in den Niederlanden. Dort schloss sie 1960 mit dem einem Abitur vergleichbaren Cambridge International General Certificate of Education – Advanced Level ab. Von 1960 bis 1963 studierte sie sechs Semester an der der Universität Genf angegliederten Dolmetscherschule und schloss mit der Diplomprüfung als akademische Übersetzerin (Englisch und Französisch[4]) ab. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Genf, München und Köln.[1] Nach dem Hochschulabschluss und den Staatsexamina (Erstes Staatsexamen 1967[1]) wurde sie mit dem Prädikat cum laude promoviert.[3]
Herz wurde 1974 Richterin am Amtsgericht, 1976 Vorsitzende des Jugendschöffengerichts[4] und war Publizistin von Fachbüchern. 1998 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet für ihre Verdienste bei der Etablierung des Täter-Opfer-Ausgleichs, bei dem sich jugendliche Verurteilte, die bei einer Straftat andere Menschen geschädigt haben, mit dem Opfer unter Betreuung zusammensetzen, um das begangene Unrecht gemeinsam aufzuarbeiten.[2] Im selben Jahr wurde sie bestellte Expertin für Strafrecht beim Europarat.[4]
Von September 2001 bis September 2005 spielte Herz sich selbst in der Hauptrolle als Richterin in der RTL-Gerichtsshow Das Jugendgericht.[2][5] Anschließend ging sie für ein Forschungsprojekt über Medien und Justiz an die Universität Oxford.[5][6]
Herz heiratete 1966 den damaligen Diplom-Volkswirt[1] und späteren Professor für Soziologie an der Universität Siegen Thomas Aage Herz und bekam mit ihm in den folgenden drei Jahren eine Tochter sowie einen Sohn, den Architekten Manuel Herz. Nach dem Tod ihres Mannes 1995 heiratete Herz in den 2000er-Jahren Gabriel Gorodetsky, einen israelischen Historiker.[7][4]
Ruth Herz starb am 2. Februar 2023 im Alter von 79 Jahren in Köln.[8]
Publikationen
Recht persönlich: Eine Jugendrichterin erzählt, C. H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-55128-9.
The Art of Justice: The Judge’s Perspective, Hart Publishing, Oxford 2012, ISBN 978-1-84946-127-6.
Strafen und Strafzumessung in Israel und in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1972 (Dissertation).

https://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Herz

Friedrich Heuck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.03.1983, ..., 2012)

Dr. Wolfgang Hilgert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.08.1979, ..., 2010)

Astrid Hodeige(geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 28.09.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2003 als Richterin am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.04.2012 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternteilzeit 73/100 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 333. Oberlandesgericht Köln - GVP 01.01.2017: Beisitzerin am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Helmut Hohage (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.05.1972, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1972 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Dr. Gudrun Horstmann (geb. 01/1921 geborene Bergeder, verwitwete Roth) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1956, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln aufgeführt. War zum Kriegsende 1945 24 Jahre alt. Verheiratet ? mit Dr. Fritz Horstmann (geb. 02/1913) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Köln (ab 01.04.1955, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Köln. War zum Kriegsende 1945 33 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.

Ingeborg Hymmen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.01.1980, ..., 2012) - 2012: Familiensachen - Horst Zaunegger - staatlich sorgerechtlich diskriminierter Vater und erfolgreicher Kläger vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Die sorgerechtliche Diskriminierung ist zu verantworten durch die zuständige Familienrichterin am Amtsgericht Köln, den zuständigen Beschwerdesenat am Oberlandesgericht Köln, die Zuständigen am Bundesverfassungsgericht, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Helge Astrid Justenhoven (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 09.05.1983, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 09.05.1983 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Wolf Kahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg / Präsident am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 24.02.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.11.1980 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 19.06.2006 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.02.2011 als Präsident am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.

Susanne Kempermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.06.1978, ..., 2010)

Dr. Guido Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Halle (Westfalen) / Direktor am Amtsgericht Halle (Westfalen)  (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.1993 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.04.2007 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Guido Klein nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.01.2014, 01.04.2016: nicht aufgeführt. 02.09.2014: "Amtsantritt im kleinen Rahmen: ... . Dr. Guido Klein, neuer Direktor des Amtsgerichtes Halle, hat aber schon in Rheda-Wiedenbrück bewiesen, dass er als Rheinländer gut klarkommt mit den Ostwestfalen. ..." - http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Halle/1707212-Amtsantritt-im-kleinen-Rahmen-Dr.-Guido-Klein-ist-jetzt-Direktor-des-Amtsgerichtes-Feierstunde-scheitert-am-Geld

Michael Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.01.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.06.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Namensgleichheit mit: Michael Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Arnsberg (ab 01.05.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Arnsberg aufgeführt.

Alfred Klimmer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.02.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Karl-Heinz Kochan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.04.1982, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.04.1982 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Rainer Kollmeier (Jg. 1938) -  Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.10.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Martin Kopka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.08.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Peter Krumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht / Direktor am Amtsgericht Olpe (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln und zugleich auch ab 06.11.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 11.05.2004 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.04.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Siegen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.04.2010 als Direktor am Amtsgericht Olpe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 07.03.2011 als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Hamm - 1. Strafsenat. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 01.10.2011: Richter am Oberlandesgericht Peter Krumm als Richter am Amtsgericht - als ständiger Vertreter eines Direktors - an das Amtsgericht Siegen.  

Manfred Kruppa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab29.06.1977, ..., 2008)

Norbert Langner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.08.1996, ..., 2012)

Hans-Joachim Laum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 310 (ab 13.03.1978, ..., 2008)

Dr. Hans-Willi Laumen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 31.08.2009, ..., Ende März 2013) - begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1986 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.08.2009 als Präsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Rainer Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.08.1998, ..., 2008)

Wolfgang Ley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 01.01.2000, ..., 2010)

Jürgen Listmann (Jg. 1941) -  Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.06.1974, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.06.1974 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Dr. Friederike Löw (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Leverkusen (ab 18.12.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.01.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.01.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2009 als Richterin am Amtsgericht Leverkusen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.12.2009 als Richterin am Amtsgericht Leverkusen - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Leverkusen - GVP 02.01.2010: Familiensachen - Abteilung 30. Amtsgericht Leverkusen - GVP 01.03.2020: Familiensachen - Abteilung 37.

Margret Macioszek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.05.1983 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 

Hermann Josef Maintzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008)

Jürgen Mannebeck (Jg. 1944) - Richter am Landgericht Köln / Pressesprecher (ab 24.01.1997, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten.

Brigitta Maubach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979, ..., 2012)

Daniel Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Aachen (ab 14.02.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.02.2014 als Richter am Amtsgericht Aachen - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2013, 01.01.2015. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2017, 01.01.2018: unter dem Namen Menzel nicht aufgeführt. Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020: Allgemeine Einzelrichterstrafsachen. 27.11.2020: "Das Amtsgericht Köln hat am Freitag drei Männer wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil des WDR in Köln zu Geldstrafen verurteilt. ... Das Amtsgericht setzte jeweils Strafen von 30 Tagessätzen fest. Die Tagessatzhöhe lag, abhängig vom jeweiligen Einkommen, zwischen 20 und 65 Euro. Einen ebenfalls angeklagten Verstoß gegen das Uniformierungsverbot auf Versammlungen sah das Gericht nicht als erfüllt an. Die Beschuldigten hatten gelbe Warnwesten und blaue Schutzhelme getragen. Eine »suggestiv militante, einschüchternde Wirkung« sprach Amtsrichter Daniel Menzel der Bauarbeitermaskerade ab." Amtsgericht Köln - GVP 01.09.2020: Strafsachen - Abteilung 522 und 523. Namensgleichheit mit: Birke Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 25.10.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - Elternteilzeit - aufgeführt.

Jürgen Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.01.1980, ..., 2008)

Christina Middelanis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.04.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.04.2001 als Richterin am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Elisabeth Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.11.1983, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 25.11.1983 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt.

Erika Nagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 08.11.1985, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.11.1985 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Zwischenzeitlich wohl auch am Amtsgericht Brühl. Schatzmeisterin der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (2008, 2009) - http://www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de/index.php?item=5 - Pressemeldung unten: "Amok-Schülerin Tanja O. (16) : Haftbefehl erlassen".  

Dr. Dieter Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab 01.06.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 20.08.1987 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab 20.08.1987 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1997 als Direktor am Amtsgericht Nauen aufgeführt.

Birgit Niepmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Bonn / Direktorin am Amtsgericht Bonn (ab 02.09.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 26.06.2007 als Direktorin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.09.2013 als Direktorin am Amtsgericht Bonn aufgeführt.

Friederike Nollau-Haeusler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.06.1977, ..., 2010)

Heinrich Nückel (geb. ....) - Amtsgerichtrat am Amtsgericht Köln (ab , ..., 1943) - Barbara Manthey: Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft; Mohr Siebeck. Schreiben des Amtsgerichtsrat Heinrich Nückel an den Amtsgerichtspräsidenten Köln vom 25. Oktober 1943, LA NRW, Abt. R, BR-PE 1372, Bl 127.

Dr. Albrecht Oßwald (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.03.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Ulfried Plötzing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.05.1978, ..., 2008)

Dr. Wolfgang Pruskowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.10.1994 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Peter Radermacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.12.1976, ..., 2008)

Volker Räcke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.09.1980, ..., 2010)

Dieter Reimann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Harald Reske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.04.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.07.1982 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Hans-Werner Riehe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Köln / Jugendrichter (ab 07.05.1984, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1984 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 15.06.2008: Wie mild dürfen Richter sein? - www.welt.de/wams_print/article2105638/Wie_mild_duerfen_Richter_sein.html. 2012: als Jugendrichter stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln.

Hans-Ulrich Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.01.1999, ..., 2014) - 2014: stellvertretender Datenschutzbeauftragter. Namensgleichheit mit: Klaus Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.04.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.07.1997 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.04.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.  

Hermann Josef Schlosser (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christine Schlosser-Lüthje (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 306 (ab 16.10.1978, ..., 2008)

Christine Schlosser-Lüthje (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 306 (ab 16.10.1978, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Hermann Josef Schlosser (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 

Othmar Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 21.08.1981, ..., 2010)

Otfried Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.04.1981, ..., 2010)

Dr. Johannes Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 01.04.1999, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.11.1985 als Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt.

Dorothea Stapmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 21.11.1980, ..., 2012)

Hans-Joachim Stich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2008)

Dr. Andrea Sturhahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Bonn (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 02.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Bonn und zugleich am Amtsgericht Köln - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bonn - GVP 01.01.2016, 01.01.2017. Namensgleichheit mit: Matthias Sturhan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab 22.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.01.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. 

Albert Tabor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.06.1988, ..., 2018)

Dr. Barbara Thien-Mochmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.06.1986, ..., 2014)

Jürgen Tapperath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.07.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. 

Jürgen Thiele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977, ..., 2008)

Andreas Türpe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Wipperfürth / Direktor am Amtsgericht Wipperfürth (ab 06.11.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 07.04.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt (Amtsgericht Wuppertal). Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.05.2001 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.11.2012 als Direktor am Amtsgericht Wipperfürth aufgeführt. 2013: Familiensachen. Von 2000 bis 2006 Richter am Amtsgericht Gummersbach, 2006 bis 2010 in Köln, in der Verwaltung des Oberlandesgerichts und als Richter am Amtsgericht. Dann zwei Jahre Referatsleiter im NRW-Justizministerium, zuständig für Familien-, Erb- und Betreuungsrecht. 07.12.2012: "Neuer Richter in der Stadt" - http://www.rundschau-online.de/wipperfuerth-und-lindlar/amtsgericht-neuer-richter-in-der-stadt,19081524,21059574.html. Namensgleichheit mit: Dr. Klaus Türpe (geb. 31.05.1937) - Richter am Amtsgericht Leverkusen / Direktor am Amtsgericht Leverkusen (ab 01.07.1985, ..., 2000) 

Peter Uschwa (Jg. 1938) -  Richter am Amtsgericht Köln (ab 07.06.1972, ..., 2004)

Prof. Dr. Heinrich Vallender (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.08.1995, ..., 2014)

Wilhelm Versen (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.10.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Susanne Vogdt-Stephan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Jever / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Jever (ab 24.07.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Jever - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2004 als Richterin am Amtsgericht Jever aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.07.2014 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Jever aufgeführt. Amtsgericht Jever - GVP 01.02.2019, 01.01.2021: Familiensachen. 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Friesland. Namensgleichheit mit: Professor Paul Vogdt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Oldenburg (ab 31.07.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Oldenburg aufgeführt.

Dr. Petra Volke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Petra Otto ab 03.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Petra Otto ab 03.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 unter dem Namen Petra Volke ab 10.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Oberlandesgericht Köln GVP 01.01.2021: Beisitzerin beim 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Petra Volke: "Aktuelle Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Jahr 2020" in "Forum Familienrecht" 10/2021.

Bernd Walterscheidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.02.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.12.1981 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.02.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2014: Sozialer Ansprechpartner am Amtsgericht Köln.

Dr. Anne Watrin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Hamm / 11. Senat für Familiensachen (ab 20.07.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Oberlandesgericht Hamm - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 11. Senat für Familiensachen.

Ekkehart Weber (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Dr. Friederike Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Münster (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.02.2015 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.02.2015 als Richterin am Amtsgericht Köln - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.02.2015 als Richterin am Amtsgericht Münster aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Münster - GVP 28.07.2022: zwei Richterinnen mit dem Namen Dr. Weber aufgeführt, unklar ob Verena Weber oder Friederike Weber. Namensgleichheit mit: Dr. Verena Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Münster (ab 16.08.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.12.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Münster aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Warendorf. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Münster. Amtsgericht Münster - GVP 01.01.2011: Richterin am Amtsgericht. Amtsgericht Münster - GVP 28.07.2022: zwei Richterinnen mit dem Namen Dr. Weber aufgeführt, unklar ob Verena Weber oder Friederike Weber. 

Frank Wellems (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979, ..., 2010)

Dorothee Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 28.02.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.12.1993 unter den Namen Dorothee Wagner als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter den Namen Dorothee Wagner ab 28.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Dorothee Wiegelmann ab 28.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.02.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andreas Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.02.2015, ..., 2012) -im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.2000 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.02.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.  

Michael Wierzimok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.10.1984, ..., 2018)

Wolfgang F. Winn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 23.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1980 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.06.1994 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Katharina Wippenhohn-Rötzheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 304 (ab 19.12.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1979 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter Wippenhohn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bonn (ab 11.05.1979, ..., 2012)

Petra Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 316 (ab 27.10.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.1994 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln - 8/10 Stelle - aufgeführt.

Klaus-Peter Zipplies (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Köln (ab  20.01.1977, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

 

 

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Tunisstr. 3 

50667 Köln

Telefon: 0221 / 2577461

E-Mail: beratungsstelle@kirche-koeln.de

Internet: http://www.kirche-koeln.de

Träger: Evangelischer Kirchenverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Mitarbeiter/innen: Dr. Juliana Arnold - Diplom-Psychologin, Leiterin der Beratungsstelle (2013, ...., 2016), Klaus Huber - Diplom-Psychologe (2013), Gundi Dornbusch - Diplom-Psychologin (2016)

 

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Steinweg 12

50667 Köln

Telefon: 0221 / 2051515

E-Mail: info@efl-koeln.de

Internet: http://www.efl-koeln.de

Träger: Erzbistum Köln

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Rathausstr. 8 

51143 Köln

Telefon: 02203 / 55001

E-Mail: eb-porz@caritas-koeln.de

Internet: http://www.beratung-in-porz.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Friedrich-Ebert-Ufer 54 

51143 Köln

Telefon: 02203 / 52-636

E-Mail: info@efl-porz.de

Internet: http://www.efl-porz.de

Träger: Erzbistum Köln

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche

Arnold-von-Siegen-Str. 5 

 50678 Köln

Telefon: 0221 / 60608540

E-Mail: sekretariat@beratung-in-koeln.de

Internet: http://www.beratung-in-koeln.de

Träger: Gesamtverband d. katholischen Kirchengemeinden

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

Beratungsstelle für Familien- Erziehungs- Ehe- und Lebensfragen

Knauffstr. 14 

51063 Köln 

Telefon: 0221 / 6470931

E-Mail: familienberatung@csh-koeln.de

Internet: http://www.csh-koeln.de

Träger: Christliche Sozialhilfe Köln e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

Mitarbeiter/innen: Dr. Thomas Köhler-Saretzki - Diplom-Psychologe, Vorstandsmitglied - Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung NRW e.V. (LAG-Journal 2-2020, S. 34)

 

 

Internationale Familienberatung

Mittelstr. 52-54 

50672 Köln

Telefon: 0221 / 925843-0

E-Mail: ifb.koeln@caritas-koeln.de

Internet: http://www.beratung-in-koeln.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung

 

 

Internationale Familienberatung im Caritashaus Kalk

Bertramstr. 12-22 

51103 Köln 

Telefon: 0221 / 98577-687

E-Mail: ifb.koeln@caritas-koeln.de

Internet: http://www.caritas-koeln.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Sozialberatung

 

 

IPIP - Institut für Praktische Individualpsychologie e.V. Suchtberatung

Göbenstr. 3 

50672 

Telefon: 0221 / 518330

E-Mail:

Internet:

Träger:

Angebote: Suchtberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes

51103 Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

Telefon: 0221 / 221-24880

E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Kalk

Rolshover Str. 11

51105 Köln

Telefon: 0221 / 56051-0

E-Mail: familienberatung-kalk@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Porz -

Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

51143 Köln

Telefon: 0221 / 221-97999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Innenstadt

Schaevenstr. 1a

50676 Köln

Telefon: 0221 / 221-24923

E-Mail: familienberatung-innenstadt@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Innenstadt/Kalk -

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-91999,-98999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Fb, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zentrale

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-29053

E-Mail: familienberatung@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Nippes -

Neusser Str. 450

50733 Köln

Telefon: 0221 / 221-95999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Chorweiler -

Pariser Platz 1

50765 Köln

Telefon: 0221 / 221-96999

E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Chorweiler

Florenzer Str. 32

50765 Köln

Telefon: 0221 / 88877730

E-Mail: familienberatung-chorweiler@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Ehrenfeld -

Venloer Str. 419-421

50825 Köln

Telefon: 0221 / 221-94999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Ehrenfeld

Helmholtzstr. 76

50825 Köln

Telefon: 0221 / 95429630

E-Mail: familienberatung-ehrenfeld@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Familienberatung

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes -Außenstelle Lindenthal -

Aachener Str. 220

50931 Köln

Telefon: 0221 / 221-93999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Rodenkirchen -

Hauptstr. 85

50996 Köln

Telefon: 0221 / 221-92999

E-Mail:

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Mülheim

Buchheimer Str. 64-66

51063 Köln

Telefon: 0221 / 355096-0

E-Mail: familienberatung-muelheim@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, online-Beratung

Mitarbeiter/innen: Martin Krummeich - Diplom-Pädagoge, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung NRW e.V. (LAG-Journal 2-2020, S. 34)

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Mülheim -

Wiener Platz 2a

51065 Köln

Telefon: 0221 / 221-99999

E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de

Internet: http://www.stadt-koeln.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung



 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )

 

Angela Simon-Jendreizik

Qualifikation unbekannt

1. Vorsitzende - GIB ZEIT e.V. - Verein zur Förderung der Zweisprachigkeit bei gehörlosen und schwerhörigen Kindern in Nordrhein-Westfalen  

GIB ZEIT e.V.  

Kerckhoffstrasse 127  

45144 Essen

http://www.gibzeit.de/gib_zeit/verein.htm - nicht aufrufbar

http://www.gibzeit.de/Kontakt_Impressum.html

Bestellung am Amtsgericht Köln auch als Verfahrensbeistand

Frau Simon-Jendreizik wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Nähere Infos zu der Dame bitte beim Väternotruf erfragen. 

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Köln für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Manfred Hanisch

Diplom-Sozialpädagoge

Hochwinkel 2

51069 Köln

Bestellung am Amtsgericht Köln durch Richter Porr (2015).

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Stefanie Eich

Erzieherin

Köln

Internet: http://verfahrenspflege-koeln.com

(2008)

 

 

Barbara Gerblich 

c/o molter nöcker networking 

Mediatorin (BAFM)

Hohenstaufenring 17, 50674 Köln

Tel. 02205 / 904 7719

E-Mail: barbara.gerblich@t-online.de

Dipl.-Sozialarbeiterin, System. Familientherapeutin (SG), Verfahrenspflegerin

 

 

Sonja Gründemann

Bestellung am Amtsgericht Köln (2014)

 

 

Karin Kollmeier

50996 Köln

(ab , 2007, ..., 2009)

 

 

Birgit Martens

Diplom-Sozialpädagogin

Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.

Frankenhof 22

50354 Hürth

Postfach 5103

50337 Hürth

Internet: http://verfahrenspfleger.com/Verfahrensbeistand_Birgit_Martens.html

Bestellung am Amtsgericht Brühl, Amtsgericht Köln

 

 

Christiane Pfeiffer

Rechtsanwältin

53227 Bonn

(2008)

 

 

Herr Preiss

Rechtsanwalt

Bestellung am Amtsgericht Köln durch Richter Brückel 

(ab , ..., 2009)

 

 

Stefanie Schöneberger

Diplom-Sozialarbeiterin, Systemische Familientherapeutin

Dillenburger Str. 69

51105 Köln

Bestellung am Amtsgericht Köln durch Richter Porr.

 

 

Angela Simon-Jendreizik

Qualifikation unbekannt

1. Vorsitzende - GIB ZEIT e.V. - Verein zur Förderung der Zweisprachigkeit bei gehörlosen und schwerhörigen Kindern in Nordrhein-Westfalen  

GIB ZEIT e.V.  

Kerckhoffstrasse 127  

45144 Essen

http://www.gibzeit.de/gib_zeit/verein.htm - nicht aufrufbar

http://www.gibzeit.de/Kontakt_Impressum.html

Bestellung am Amtsgericht Köln auch als Umgangspflegerin.

Bestellung am Amtsgericht Köln durch Richter Porr.

Frau Simon-Jendreizik wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Nähere Infos zu der Dame bitte beim Väternotruf erfragen. 

 

 

Daniel Weidner

Sozialpädagoge 

http://www.weidner-zimnol.de/html/body_das_team.html

Bestellung als Verfahrenspfleger durch Richterin Niehaus (ab , ..., 2008)

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Ulrike Fischer 

Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)

Neusser Str. 93, 50670 Köln 

Tel. 0221/ 72 30 79 u. 732 57 07

E-Mail: rechtsanwaeltin.fischer@t-online.de

 

 

Carmen Grebe

Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Familienrecht Dozentin systemische Familienberaterin

Clemensstraße 5-7

50676 Köln

Telefon: 0221 / 27234930

Mail: mail@ra-grebe.de

Internet: http://www.ra-grebe.de

 

 

Andreas Klug

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwälte Klug & Froehlich

Ostheimer Str. 28

51103 Köln

Telefon: 0221 / 8599070

e-Mail: info@klugundfroehlich.de

Andreas Klug, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Anja Froehlich , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Internet: http://www.klugundfroehlich.de

 

 

Kanzlei Sattelmaier, Richter & Aktug - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Ostheimer Str. 28

51103 Köln

Telefon:
0221 / 800 53 72 (Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, Berufshaftpficht AFB GmbH, VertragsNr. 046064)
0221 / 949 69 042 (Rechtsanwalt Ahmet Aktug, Berufshaftpficht Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Versicherungsnummer: 95.000.163956)
0221 / 27225573 (Rechtsanwalt Klaus Richter, Berufshaftpficht AFB GmbH, VertragsNr. 031829)

E-Mail:

sattelmaier@rechtsanwalt-vingst.de
aktug@rechtsanwalt-vingst.de
richter@rechtsanwalt-vingst.de

Internet: https://rechtsanwaelte-vingst.de

Die Würde des Menschen ist unantastbar, gemeinsam gegen staatliche Coronaschikanen.

 

 

Heribert Schüller

Rechtsanwalt

Hauptstraße 293-299

51143 Köln

Tel. 02203 / 83037

Heribert Schüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bergisch Gladbach / Familiengericht - Abteilung 27 (ab 19.12.1977, ..., 31.07.2013) - 2009, ..., 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bergisch Gladbach. Ab 01.08.2013 auf Grund Pensionierung aus dem Richterdienst ausgeschieden. Seitdem als Rechtsanwalt tätig. 

 

 

Helmer Tieben

Rechtsanwalt

Tieben und Partner

Sachsenring 34 

50677 Köln 

Mail: info@mth-partner.de

Internet: http://www.mth-partner.de

Rechtsberatung im Familienrecht auch in den Sprachen Englisch und Russisch.

 

 

Rechtsanwälte Hansmanfred Boden, Arnim Cremer, Andrea Hanquet

Zülpicher Platz 7

50674 Köln

Telefon (0221) 272387

E-Mail: kanzlei@boden-cremer.de

Internet: www.boden-cremer.de/impressum

 

 

Frau Natascha Kunze 

Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)

c/o Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner 

Neusser Str. 93, 50670 Köln

Tel. 0221/ 27 23 48 – 0

E-Mail: kanzlei@willers.de

Internet: www.willers.de

 

 

Burkhart Meichsner 

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Miet- und Internet:, Wohnungseigentumsrecht; Mediator (BAFM)

Lindenstr. 43, 50674 Köln 

Tel. 0221 / 921 59 40

E-Mail: meichsner@eberl-meichsner.de

Internet: www.eberl-meichsner.de

 

 

Gisa Schicha 

Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)

Statthalterhofallee 3, 50858 Köln 

Tel. 0221/ 48 82 29

E-Mail: gisa.schicha@t-online.de

 

 

Birgitt Lohmanns 

Rechtsanwältin

Dürener Str. 140, 50931 Köln

Tel. 0221/ 400 90 52

E-Mail: info@rastw.de

Internet: www.ra-advocat.de

 

 

Sibylle Schneider

Rechtsanwältin

Tel. 0221/ 788 15 05

Dürener Straße 140

50931 Köln

E-Mail: info@kanzlei-schneider-koeln.de

Internet: www.kanzlei-schneider-koeln.de

 

 

 

Gutachter:

 

Isabelle Becker

Diplom-Psychologin

Beauftragung am Amtsgericht Bergheim, Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln

Innenansichten - Praxis für systemische Jugend- und Familienhilfe

Isabelle Becker, Diplom-Psychologin

Anne-Katrin Laux, Diplom-Heilpädagogin

Kalk-Mülheimer Str. 2

51103 Köln

Internet: http://www.mediatorenportal.de/profile/IsabelleBecker

Internet: http://neumann-mediation.de/ber-mich.html

 

 

Renate Ellenbürger

Diplom-Psychologin

Neusser Landstr. 95, 50769 Köln, Telefon: (0221) 7005390 - http://www.bundes-telefonbuch.de/Branche/Psychologie/6/

oder auch Theodor-Heuss-Ring 26, 50668 Köln, Telefon: (0221) 17076602 - http://www.branchenbuchsuche.de/ellenbuerger-renate-dipl-psychologin-psychologie-in-koeln_1253296

Beauftragung am Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen

Beauftragung am Amtsgericht Köln (2009) und durch Richter Porr (2015)

 

 

Ilonka Fischer

Diplom-Psychologin

Köln

 

 

Ute E. Jaeger

Diplom-Psychologin

Postfach 410502, 50865 Köln

oder auch: Bachemer Str. 54-56, 50931 Köln

oder auch: München

Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Köln

 

 

Andreas Klein

sogenanntes "Psychologische Sachverständigenbüro"

Andreas Klein und Marie-Louise Westernschröer

Kolpingstrasse 12

41462 Neuss

Beauftragung am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Neuss

Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Schlosser-Lüthje (2007)

 

 

Rena Liebald

Diplom-Psychologin

50733 Köln

Internet: www.bafm-mediation.de/Mediatoren/Polz5.html

Beauftragung am Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen, Amtsgericht Wuppertal

Frau Liebald wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Zimmer (2008), Richterin Polep 2013.

 

 

Udo Lünebrink 

Diplom-Psychologe, Klinischer Psychologe, Psychotherapeut

Udo Lünebrink arbeitet gemeinsam mit Frau Diplom-Psychologin Katharina Straub im sogenannten Fachpsychologischen Institut, Stadtgarten 13, 47798 Krefeld

Beauftragung am Amtsgericht Kempen, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Nettetal, Amtsgericht Viersen

Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Schlosser-Lüthje (2002) 

Sorgerechtsentzug nach Lünebrinkeinsatz nicht unwahrscheinlich.

Dem Väternotruf sind über Herrn Lünebrink bisher nur Negativmeldungen betroffener Eltern bekannt geworden. Den beauftragenden Richtern scheint es bisher noch nicht gelungen zu sein, sich ein fachlich zutreffendes Bild von der Qualität der Tätigkeit des Herrn Lünebrink zu verschaffen.

Herr Lünebrink empfiehlt dem Gericht in mehreren Fällen einem Elternteil das Sorgerecht nach §1671 BGB zu entziehen. Herr Lünebrink wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Matthias Petzold

Professor Dr. 

Diplom-Psychologe

Praxis für angewandte Familienpsychologie

Eifelstraße 33

50677 Köln

Internet: www.m-pe.de

Beauftragung am Amtsgericht Bonn, Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Grevenbroich, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen, Amtsgericht Wipperfürth, Oberlandesgericht Köln

Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richter Günther, Richter Hartmann.

Herr Petzold lässt einen Teil seiner Arbeit durch Diplom-Sozialpädagogin Petra Gaubach und Diplom-Sozialpädagogin Claudia Berndt erledigen.

 

 

Dr. med. Hans Martin Schuchardt

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Frankfurter Str. 716, 51107 Köln

oder: Werthmannstr. 1c, 50935 Köln

Telefon: 0221 / 8902091

Beauftragung am Amtsgericht Köln

Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richter Porr (2015)

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Christopher Ankerstein

Telefon: 0221 / 9389156

E-Mail: ankerstein.christopher@gmx.de

Internet: www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)

www.vafk.de

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Köln

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Köln noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhäuser in Köln

Gleich zwei - angeblich autonome - Frauenhäuser in der Stadt Köln und wo bleibt die Hilfe für Männer im Männerhaus?  

1. Autonomes Frauenhaus

Straße: 

50400 Köln

Telefon: 0221 / 515502

E-Mail: erstes.frauenhaus.koeln@t-online.de

Internet: http://www.frauenhaus-koeln.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

2. Autonomes Frauenhaus

Straße: 

50400 Köln

Telefon: 0221 / 515554

E-Mail: zweites.frauenhaus.koeln@netcologne.de

Internet: http://www.frauenhaus-koeln.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

AUF ACHSE / KJSH Verein für Kinder-, Jugend- und soziale Hilfen e.V.

Gereonshof 36

50670 Köln

Fon: 0221 / 66952 300

Fax: 0221 / 66952 31

www.auf-achse.de

E-Mail: info@auf-achse.de

VR HH 18632

Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützig

Mitgliedschaft:

DER PARITÄTISCHE, Wohlfahrtsverband

 


 

 

 

 

Amtsgericht Köln - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen namentlichen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

06.10.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 11. Oktober 2013 09:32

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Amtsgerichts Köln - Geschäftsverteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 06.10.2013 möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Geschäftsplan des Amtsgerichts Köln bedauerlicherweise nicht zum Handgebrauch zur Verfügung gestellt werden kann.

Ich kann Sie leider nur auf die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Köln auf der Internetseite des Amtsgerichts www.ag-koeln.nrw.de verweisen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen ist die namentliche Aufführung der beschäftigten Mitarbeiter allerdings unterblieben.

Namen und Telefonnummern sind nur durch Einsichtnahme in den Geschäftsplan auf der Registratur des Amtsgerichts Köln (10. Etage, Zimmer 1050) in Erfahrung zu bringen.

 

Der Präsident des Amtsgerichts

Im Auftrag

Freches, JAF

 

Amtsgericht Köln

Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Tel.: ...

E-Mail: ...

 

 

 

Liebe Frau Freches,

warum sollte am Amtsgericht Köln nicht möglich sein, was an über 100 Amtsgerichten völlig normal ist, die Einsichtnahme des Geschäftsverteilungsplanes im Internet oder doch wenigstens die Versendung per Mail.

Siehe hierzu auch:

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Das Amtsgericht Köln ist doch sicher keine Geheimorganisation.

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsidenten des Amtsgerichtes Köln persönlich vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

22.10.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 25. Oktober 2013 16:19

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Amtsgericht Köln - Geschäftsverteilungsplan / Ihre E-Mail vom 22.10.2013

Sehr geehrter Herr Anton,

 

Ihre E-Mail vom 22.10.2013 hat dem Präsidenten des Amtsgerichts vorgelegen. Herr Banke bat mich, Ihnen in dieser Angelegenheit zu antworten.

 

Nach § 21 e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist der Geschäftsverteilungsplan bei Gericht zur Einsichtnahme auszulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht. Soweit Sie ein Interesse an den Namen der zuständigen Abteilungsrichter haben, können Sie diese auf der Registratur des Amtsgerichts in Erfahrung bringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marcus Strunk

Richter am Amtsgericht

 

Amtsgericht Köln, Pressedezernent

Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Tel.: ...

E-Mail:...

 

 

 

 

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren. Und wer die vom Leben ausgehenden Impulse - die von der Gesellschaft ausgehenden Impulse aufgreift und dementsprechend seine Politik gestaltet, der dürfte keine Schwierigkeiten haben, das ist eine normale Erscheinung." - Video "Fünf Wochen im Herbst. Protokoll einer deutschen Revolution", Spiegel-TV 1990.

Michail Gorbatschow (*1931)

http://de.wikiquote.org/wiki/Michail_Gorbatschow

 

 

Lieber Herr Strunk,

Danke für Ihre Nachricht.

§ 21 e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist uns bekannt und war nicht Inhalt unserer Bitte.

Unsere Bitte lautet vielmehr wie folgt:

"wir bitten um Zusendung des aktuellen namentlichen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden."

Diese Bitte erhalten wir aufrecht und bitten um Bescheid, ob Sie uns diese bitte erfüllen oder diese Bitte abweisen.

 

Wir bitten auch um Erläuterung warum es am Amtsgericht Köln ein erhebliches Problem zu sein scheint, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu informieren, während es am benachbarten Amtsgericht Siegburg geläufige Praxis ist, den Geschäftsverteilungsplan zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger ins Internet zu stellen.

http://www.ag-siegburg.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php

 

Wir bitten um Vorlage dieses Schreibens beim Präsidenten des Amtsgerichtes Köln, Herrn Bank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

08.11.2013

www.vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

5.04.2013

Henning Banke zum Präsident des Amtsgerichts Köln ernannt

Das Justizministerium teilt mit:

Henning Banke ist zum Präsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt worden. Justizminister Thomas Kutschaty hat dem 59-jährigen Juristen die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Henning Banke ist damit Nachfolger von Dr. Hans-Willi Laumen, der Ende März 2013 in den Ruhestand getreten ist.

Henning Banke begann 1986 seine Laufbahn als Richter in Nordrhein-Westfalen. Im Juni 1989 wurde er zum Richter am Amtsgericht in Köln ernannt, wo er neben seinem richterlichen Aufgabengebiet in der Justiz-verwaltung eingesetzt war. Nach seiner Erprobung beim Oberlandesgericht Köln und der anschließenden Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jahre 1997 war er in der Verwaltungsabteilung des Ober-landesgerichts Köln mit der Leitung des Dezernats für IT-Angelegenheiten sowie der für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen zuständigen IT-Beschaffungsstelle betraut.

Im September 2003 wurde Banke zum Direktor des Amtsgerichts Siegburg ernannt. Von Dezember 2006 bis April 2010 war er beim Justizministerium NRW - seit Januar 2007 als Leitender Ministerialrat - ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung III (Strafrechtspflege) und Leiter des Referats III.1 (Organisierte Kriminalität, Rechtshilfe, Verwaltung und Haushalt). Seit 2008 leitete er im Ministerium zudem die Stabstelle Innenrevision“. Im April 2010 wurde Henning Banke zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt. Hier war er neben seinen Leitungs- und Verwaltungsgeschäften mit Strafsachen befasst.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

http://www.nrw.de/landesregierung/henning-banke-zum-praesident-des-amtsgerichts-koeln-ernannt-14282/

 

 


 

 

Familiengericht

Väter klagen Umgangspfleger an

Erstellt 15.01.2013

Betrug werfen ein Vater und der Kölner Verein Väteraufbruch den Umgangspflegern, die vom Familiengericht bestellt werden, vor. Umgangszeiten und Fahrtkosten würden mehrfach und falsch abgerechnet.

Von Helmut Frangenberg

Irgendwann wurde es Rigo Trautmann doch zu viel: Sieben Monate habe er auf Spielgeräten herumhüpfen müssen, die nicht für ihn gemacht seien. Um seinen kleinen Sohn treffen zu können, hatte ihn die vom Familiengericht bestellte Umgangspflegerin immer wieder in einen Indoor-Spielplatz bestellt. Viele Eltern wissen, was ein solcher Ort bedeutet: Höllenradau und viel Stress, den man den Kindern zuliebe mal erträgt. Für Trautmann und einige andere Väter ging es jedoch um mehr: Die Stunde im Lärm war die einzige Gelegenheit, ihr eigenes Kind zu sehen.

Notbremse gezogen

Nicht nur den Vätern sei der Spaß vergangen. Einige Kinder entwickelten Mordfantasien, weil sie da nicht mehr hinwollten“, sagt Trautmann. Das Treffen mit dem Vater sei ihnen zur Last geworden. Die Umgangspflegerin, die das angeordnet habe, habe so manche gerichtlich verordnete Vater-Kind-Annäherung gegen die Wand gefahren“. Sie habe zudem gegen gutachterliche Empfehlungen verstoßen, weil sie Begegnungen zwischen Vater und Kind in häuslicher Umgebung auch nach Monaten verweigert habe.

Bei der Kritik, die Trautmann und mit ihm der Kölner Verein Väteraufbruch nun auch öffentlich vortragen, geht es nicht nur um pädagogische Fragen oder das Kindeswohl, sondern auch um handfeste Betrugsvorwürfe: Die Begleitung des Umgangs soll nicht pro Stunde, sondern pro Fall abgerechnet worden sein. Für eine Stunde im Indoor-Spielplatz mit je fünf Kindern und Vätern lässt sich pro Fall wohl genauso viel abrechnen wie bei einer betreuten Stunde mit nur einem Kind und seinem Vater in dessen Wohnung.

Aus rund 33 Euro Stundenlohn können so über 160 Euro werden. Auch deshalb könnten betraute Umgangspfleger wenig Interesse daran gehabt haben, von der Massenabfertigung zur individuellen Betreuung zu wechseln, mutmaßen betroffene Väter. Zudem seien Fahrtkosten und Umgangszeiten mehrfach und falsch abgerechnet worden, behauptet der Verein Väteraufbruch.

Zwischenzeitlich hat im Kölner Familiengericht nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Prüfung des Landesrechnungshofs stattgefunden. Gerichtssprecher Volker Köhler bestätigt, dass dabei einzelne Fälle aufgefallen“ seien. Einzelheiten wollen weder das Kölner Familiengericht noch der Landesrechnungshof mitteilen. Es laufe ein interner Prozess zur Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten. Nach Köhlers Angaben erhofft sich das Gericht Hinweise darauf, wie man die Abrechnungspraxis von Umgangspflegern transparenter gestalten könne, um Betrügereien oder das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen zu vermeiden.

Für sich betrachtet völlig korrekt

So ist es ausdrücklich nicht verboten, mehrere Kinder und Eltern gleichzeitig zu begleiten. Fürs erste Kennenlernen kann ein Treffen in einem Indoor-Spielplatz durchaus angemessen sein. Wenn diese Praxis jedoch über Monate entgegen gutachterlicher Empfehlung fortgesetzt wird, scheint dies bislang kaum aufzufallen.

Zu jedem Fall gibt es eine einzelne Akte und somit eine einzelne Abrechnung, die für sich betrachtet völlig korrekt sein kann. Manches Problem falle erst auf, wenn es zu einer Zusammenschau mehrerer Akten“ komme, sagt ein Justizbeamter. Das ist offenbar durch die Rechnungsprüfer erfolgt. Eine Kontrolle des Gerichts scheint vorher nicht stattgefunden zu haben. Welche Konsequenzen das Familiengericht zieht, ist noch offen. Die internen Ermittlungen liefen noch, sagt Köhler. In einem Fall hat das Gericht nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits die Notbremse gezogen. Rigo Trautmanns Indoor-Spielplatz-Aufsicht soll gleich nach Übermittlung des Rechnungshof-Prüfberichts von der Liste der Umgangspfleger gestrichen worden sein.

http://www.ksta.de/koeln/familiengericht-vaeter-klagen-umgangspfleger-an,15187530,21470794.html

 

 

 


 

 

 

Sa, 07.07.2012

Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Unterhaltssätze sollen strenger geprüft werden

Geschiedene Väter mit schlecht bezahlten Jobs können aufatmen. Künftig soll die Anrechnung sogenannter fiktiver Einkünfte auf die Unterhaltszahlungen strenger geprüft werden. Drei Väter hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Ein Mann aus Ghana mit schlechten Deutschkenntnissen sollte 199 Euro Unterhalt für seinen Sohn zahlen. Der als Küchenhilfe arbeitende Mann verdient jedoch monatlich nur 1027 Euro netto. Nur wenn er sich einen Nebenjob suchen würde, könnte er für die Unterhaltssumme aufkommen. Doch Arbeitsplätze für Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen sind schwer zu bekommen. Ein Gericht entschied, dass der Mann jedoch theoretisch arbeiten könnte und bezog ein sogenanntes fiktives Einkommen“ in die Berechnung des Unterhaltssatzes mit ein. Der Vater reichte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein.

[mehr] <http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15678&cHash=88bea6fd2c706469afd548b071254730>

 

 

 

 

Verfassungsbeschwerde erfolgreich Unterhaltssätze sollen strenger geprüft werden

Freitag, 06.07.2012, 16:40

Geschiedene Väter mit schlecht bezahlten Jobs können aufatmen. Künftig soll die Anrechnung sogenannter fiktiver Einkünfte auf die Unterhaltszahlungen strenger geprüft werden. Drei Väter hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

...

Die anderen beiden Kläger sind körperlich behindert und leben von Sozialleistungen. Sie sollten 285 beziehungsweise 225 Euro monatlich zahlen. In dem einen Fall hatte das Amtsgericht Ludwigslust unterstellt, dass der Mann bei überregionalen Bemühungen“ einen Job als Nachtportier oder Pförtner finden könnte. Im anderen Fall ging das Amtsgericht Köln davon aus, dass der Mann fiktiv zur Zahlung fähig sei, da er keine Angaben zu seinen Bemühungen um eine Arbeit gemacht habe“.

...

http://www.focus.de/finanzen/recht/drei-vaeter-mit-verfassungsbeschwerde-erfolgreich-unterhaltssaetze-sollen-strenger-geprueft-werden_aid_778327.html

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2011 22:47

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: gemeinsame elterliche Sorge

 

hallo Vaeternotruf,

Habe - wie Ihr in Eurem Vordruck mit Bezug auf die entsprechenden § vorgegeben habt - einen Antrag auf kostenlose gerichtliche Feststellung der gemeinsamen Elterlichen Sorge für meine 5-jährige Tochter nach § 1626a BGB beim Amtsgericht ... beantragt.

Als Antwort des Amtsgerichtes (gez. Dr. ...) unter dem Aktenzeichen .../11 wurde darauf hingewiesen, dass gemaess § 81 FamFG das Verfahren grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Eine Kostenfreiheit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, da über die Kostentragung erst bei Abschluss des Verfahrens nach billigem Ermessen zu entscheiden sein wird.

Es wird um Klarstellung meinerseits gebeten, ob der Antrag ungeachtet des Kostenrisikos aufrecht erhalten werden soll.

Daraufhin führte ich nochmals die Art. 3 Satz 2, Art. 3 Satz 3 und Art. 6 Satz 1 des Grundgesetzes auf. Ausserdem verwies ich nochmals auf die Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte.

Die darauf erfolgte Reaktion war des Feststellung des Verfahrenswertes auf € 3.000,-- nebst einer Zahlungsaufforderung von € 44,50.

Soll ich jetzt dieser Zahlungsaufforderung nachkommen, damit das Verfahren überhaupt eröffnet wird?

Wie soll ich generell weiterverfahren?

Danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr ...,

Bitte uns mal das Schreiben als PDF zusenden.

Wenn der zuständige Richter dann das Verfahren nicht eröffnet, könnten Sie als erstes Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Amtsgerichtes ... führen. Wenn dort der Sache nicht abgeholfen wird, müssten Sie beim Amtsgericht förmliche Beschwerde wegen der Nichteröffnung des Verfahrens erheben.

Das könnte dann gegebenenfalls auch ein erfahrener Anwalt für Sie tun, ich empfehle Ihnen in dieser speziellen Frage staatlicher Diskriminierung auf Grund des männlichen Geschlechtes im Zusammenhang mit der staatlichen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder Herrn Rechtsanwalt Rixe aus Bielefeld, der mehrfach erfolgreich Verfassungsbeschwerden geführt hat. 

 

 

Grundlage der Beschwerde wäre:

 

Grundgesetz

Artikel 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

 

 

 

Gleichzeitig gilt das Diskriminierungsverbot nach

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html

 

 

Da die Mutter des nichtehelichen Kindes für die Erlangung der elterlichen Sorge kein Geld bezahlen musste, muss dies entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatz auch für den Vater gelten.

 

Halten Sie uns bitte auf dem laufenden über den Fortgang des Verfahrens.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

Väteraufbruch für Kinder Köln

18.03.2011

Die Kölner Selbsthilfegruppe des Väteraufbruch für Kinder (www.vafk-koeln.de) trifft sich jeden ersten und dritten Dienstag im Monat um 19:15 Uhr in der

 

Alten Feuerwache

Clubraum

Melchiorstr. 3

50670 Köln

 

Die Selbsthilfegruppe wendet sich an Väter und Mütter vor und nach Trennung und Scheidung, Großeltern, Trennungskinder und männliche Opfer von häuslicher Gewalt. Es findet keine Rechtsberatung statt.

 

Anreise

Die Alte Feuerwache liegt sehr zentral in Köln und ist mit der S-Bahn (Haltestelle Hansaring) und der KVB (Haltestelle Ebertplatz) bestens zu erreichen. Wer mit dem Auto kommt parkt evtl. besser am Theodor-Heuss-Ring und geht ein kurzes Stück zu Fuß.

 

Wie findet man diesen Raum in der Alten Feuerwache?

Wenn man aus dem Bistro in Richtung Innenhof herausgeht, sieht man ein Tor. Links von diesem Tor ist die Hauseingangstür. Wenn man dann einige Treppen hochgeht, gelangt man sofort in den Clubraum. Wir hängen dann auch ein Schild als Wegweiser an der Hauseingangstür auf.

 

Wir helfen und beraten bei Fragen zum Thema

- Jugendamt

- Familiengericht

- Rechtsanwälte

- Gutachter

- Verfahrensbeistand

- Begleiteter Umgang / Umgangspfleger

- Familienberatung

- Mediation

 

Unser Beratungstelefon unter

0221 998 22 47

ist montags zwischen 19:00 und 22:00 besetzt. In dringenden Fällen und für den Erstkontakt hinterlassen Sie bitte Ihr Anliegen, Name und Telefonnummer auf dem AB. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.

 

Zusätzlich erreichen Sie uns unter folgenden Mobilnummern:

01701964177

01754413085

01754415298 (Mittwochs 20 - 22 h)

 

Väteraufbruch für Kinder ist die Lobby ...

... ein gemeinnütziger Verein, der als Bundesverein im Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Register-Nr. 5814 eingetragen ist. Der Bundesverein hat sich 1989 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammen.

 

Hauptanliegen des Vereins ist ...

... die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht einsetzt. Der Verein will insbesondere die Not der Kinder wenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. In diesem Falle sollen die Kinder die Beziehung zu Vater und Mutter aufrechterhalten können. Der Verein setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen Kindern ein, die auch mit der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.

 

Erfahrungsaustausch und Väterberatung ...

... gerade in der für beide Partner emotional schwierigen Trennungsphase sind die Basis unseres Vereinslebens. Ein besonderes Anliegen ist uns das Gespräch mit Familiengerichten, Jugendämtern, Sachverständigen und Rechtsanwälten. Aber auch Pressekontakte auf Orts- und Bundesebene sowie unsere Vertretung in der National Coalition zählt zu unseren Aufgaben. So ist der Verein "Väteraufbruch für Kinder" teils eine Selbsthilfegruppe, teils ein politischer Verein mit dem Ziel, die Rechte der Kinder zu stärken und den Wert des Vaters der Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Denn leider ist die Bedeutung der Vaterrolle in unserer Gesellschaft immer noch von geringerem Stellenwert. Diese muss aber in der Gesellschaft durch politische und gesetzliche Veränderungen fest verankert werden.

 

Zur Mitarbeit laden wir alle ein, die unser Anliegen für wichtig erachten:

Wir wollen alle Eltern erreichen: Alleinerziehende, eheliche- und nichteheliche Eltern, Omas und Opas, sowie leibliche- und Stiefeltern.

 

Unser Motto:

Allen Kindern beide Eltern.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Väteraufbruch für Kinder

Kreisverein Köln e.V.

- Vorstand -

 

Hartmut Wolters

Kiefernweg 18

40764 Langenfeld

Telefon (02173) 968255 oder (0170) 1964177

Fax (02173) 968257

E-Mail Hartmut.Wolters@vafk.de

 

 

 


 

 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2867/11 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn D…,

 

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Ruth Becker-Prox & Kollegen,

Zehnthofstraße 58, 52349 Düren -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 -,

b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Juli 2011 - 21 UF 122/11 -,

c) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2011 - 326 F 44/10 -

 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richter Gaier,

Paulus

und die Richterin Britz

 

am 18. Juni 2012 einstimmig beschlossen:

 

Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2011 - 326 F 44/10 - sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

1

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurechnung fiktiver Einkünfte.

I.

2

1. Der 1976 geborene, körperlich behinderte Beschwerdeführer ist Vater eines minderjährigen Sohnes, der von ihm im Ausgangsverfahren den Mindestunterhalt begehrte. Der Beschwerdeführer lebt von Leistungen nach SGB II.

3

a) Das Amtsgericht verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von 225 € im Monat. Der Beschwerdeführer erziele zwar kein Einkommen, welches ihn unter Wahrung seines Selbstbehalts in die Lage setze, den geforderten Unterhalt zu zahlen. Doch sei ihm ein Einkommen in entsprechender Höhe fiktiv anzurechnen. Der Beschwerdeführer leide zwar unter gesundheitlichen Einschränkungen, da sein Arm zurückgebildet und seine Hand unzureichend ausgebildet sei. Auch habe er keine Berufsausbildung. Das entbinde ihn aber nicht davon, im Rahmen seiner nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Erwerbsobliegenheit alles ihm Mögliche zu unternehmen, um den Unterhalt seines minderjährigen Kindes zu sichern. Für seine fehlende Leistungsfähigkeit sei er im Hinblick auf den geltend gemachten Mindestunterhalt darlegungs- und beweisbelastet. Er habe keine Angaben zu seinen Bemühungen um eine Arbeit gemacht, sondern sich auf die Mitteilung beschränkt, aufgrund seiner persönlichen Situation nicht vermittelbar zu sein. Dies könne mangels konkreter Bewerbungen um eine Arbeit allerdings nicht geprüft werden. Daher sei davon auszugehen, dass er fiktiv zur Zahlung des Mindestunterhalts in der Lage sei.

4

b) Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers zurück.

5

2. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG. Er habe keine Möglichkeit, ein seinen Selbstbehalt übersteigendes Einkommen zu erzielen. Dies sei zum einen durch seine körperlichen Einschränkungen bedingt. Zum anderen habe er weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung. Die Gerichte hätten ihre Annahme, er könne bei entsprechenden Bemühungen das zur Zahlung des titulierten Unterhalts erforderliche Einkommen erwirtschaften, nicht tragfähig begründet. Diese Annahme sei daher unzumutbar und verletze seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit.

6

3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Antragsteller des Ausgangsverfahrens hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

II.

7

Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist, § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG. Zur Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93c Abs. 1 BVerfGG).

8

1. Die angefochtenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit. Die Gerichte haben nicht tragfähig begründet, worauf sie ihre Annahme stützen, der Beschwerdeführer könne bei ausreichenden ihm zumutbaren Bemühungen ein Einkommen in der zur Zahlung des titulierten Unterhalts erforderlichen Höhe erzielen.

9

a) Die Auferlegung von Unterhaltsleistungen schränkt den Verpflichteten in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit ein. Diese ist jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, soweit es mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfGE 57, 361 <378>). Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 <388>). Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (stRspr; BVerfGE 57, 361 <381>; BVerfGK 6, 25 <28>; 7, 135 <138>; 9, 437 <440>; 10, 84 <87>).

10

Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Unterhaltsrecht ist § 1603 Abs. 1 BGB. Danach ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Eltern, die sich in dieser Lage befinden, sind gemäß § 1603 Abs. 2 BGB ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Hieraus sowie aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt ihre Verpflichtung zum Einsatz ihrer Arbeitskraft. Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese bei gutem Willen“ ausüben könnte (vgl. BVerfGE 68, 256 <270>). Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird also nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, juris Rn. 22; Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20).

11

Gleichwohl bleibt Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Das Unterhaltsrecht ermöglicht es insofern den Gerichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen. Auch im Rahmen der gegenüber minderjährigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit darf von dem Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB nichts Unmögliches verlangt werden. Die Gerichte haben im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen, oder ob dieser seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt.

12

b) Diesen Maßstäben hält die Feststellung der Gerichte, der Beschwerdeführer könne bei Aufnahme einer seinen Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit ein Einkommen in der zur Leistung des titulierten Unterhalts erforderlichen Höhe erzielen, nicht stand.

13

aa) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, setzt zweierlei voraus. Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen. Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 <139>; 9, 437 <440>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20).

14

bb) Zwar sind die Gerichte zutreffend davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer sich um eine Erwerbstätigkeit nicht bemüht hat und damit subjektiv Erwerbsbemühungen fehlen. Doch haben sie keine Feststellung dazu getroffen, auf welcher Grundlage sie zu der Auffassung gelangt sind, dass der Beschwerdeführer bei Einsatz seiner vollen Arbeitskraft und bei Aufnahme einer seinen persönlichen Voraussetzungen entsprechenden Arbeit objektiv in der Lage wäre, ein Einkommen in der zur Leistung des titulierten Unterhalts erforderlichen Höhe zu erzielen.

15

(1) Um den titulierten Kindesunterhalt in Höhe von 225 € im Monat sicherzustellen, müsste der Beschwerdeführer bereinigte Nettoeinkünfte von insgesamt 1.175 € im Monat erzielen (Selbstbehalt Erwerbstätiger in Höhe von 950 € zuzüglich Kindesunterhalt in Höhe von derzeit 225 €). Dem entsprechen unter Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen unbereinigte Nettoeinkünfte in Höhe von rund 1.237 € monatlich (1.237 € abzüglich 5 % berufsbedingte Aufwendungen = 1.175 €). Um diesen Nettobetrag zu erhalten, müsste der Beschwerdeführer bei Steuerklasse I ohne persönliche Freibeträge (außer dem Kinderfreibetrag) und den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung einen Bruttoverdienst von rund 1.795 € im Monat erwirtschaften. Bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden die Woche beziehungsweise 173 Stunden im Monat (40 Stunden x 52 Wochen geteilt durch 12 Monate) müsste der Beschwerdeführer also einen Bruttostundenlohn von rund 10,38 € erzielen.

16

(2) Die Gerichte haben keine Feststellung dazu getroffen, auf welcher Grundlage sie zu der Auffassung gelangt sind, der Beschwerdeführer könne unter Berücksichtigung seiner fehlenden beruflichen Qualifikation und insbesondere im Hinblick auf seine körperliche Behinderung einen derartigen Bruttostundenlohn erzielen. Es ist aus den angegriffenen Entscheidungen nicht zu erkennen, dass sie sich an den persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten des Beschwerdeführers und den tatsächlichen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt orientiert haben. Wäre dies geschehen, hätten sie davon ausgehen müssen, dass dem Ausbildungsstand und den Fähigkeiten des Beschwerdeführers nur eine Tätigkeit als ungelernte Kraft entspricht und dass die Einsatzmöglichkeiten des Beschwerdeführers durch seine körperliche Behinderung zusätzlich begrenzt werden. Zur Höhe eines als ungelernte, körperlich behinderte Arbeitskraft erzielbaren Einkommens haben die Gerichte keine Feststellungen getroffen. Sie haben sich weder mit dem derzeit als ungelernte Kraft erzielbaren Lohn beziehungsweise aktuellen Mindestlöhnen der verschiedenen Branchen, noch mit den aufgrund seiner körperlichen Behinderungen zu erwartenden Einschränkungen des für den Beschwerdeführer konkret erzielbaren Einkommens auseinandergesetzt.

17

Ohne Prüfung durften sie nicht von den fehlenden Bemühungen des Beschwerdeführers um eine Erwerbstätigkeit auf seine Leistungsfähigkeit in Höhe des titulierten Unterhalts schließen. Die Gerichte haben mit der Zurechnung fiktiver Einkünfte in der von ihnen angenommenen Höhe den ihnen eingeräumten Entscheidungsspielraum überschritten.

18

2. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem dargestellten Verfassungsverstoß. Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist bezüglich der angegriffenen Entscheidungen die Grundrechtsverletzung festzustellen. Es ist allerdings nur der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 7. Oktober 2011 aufzuheben und die Sache dorthin zurückzuverweisen, weil dem Beschwerdeführer damit besser gedient ist; es liegt in seinem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten.

19

3. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).

 

Gaier Paulus Britz

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120618_1bvr286711.html

 

 


 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 31), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100714_1bvr318909.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 3189/09 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn L...,

 

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwältin Veronika Otten,

in Sozietät Rechtsanwälte Otten & Otten,

Bergisch Gladbacher Straße 656, 51067 Köln -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 -

 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und die Richter Gaier,

Paulus

 

am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

 

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

I.

1

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

2

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

3

Im Juli 2006 beantragte der Beschwerdeführer, ihm jeden Sonntagnachmittag Umgang mit seinem Sohn zu gewähren. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 vertrat das Familiengericht die Auffassung, dass im Hinblick auf die Entwicklung einer Beziehung des Beschwerdeführers zu seinem Sohn je nach Möglichkeit des Trägers ein- bis zweimal im Monat ein begleiteter Umgang stattfinden solle. Sodann ordnete es das Ruhen des Verfahrens an. Ab Januar 2007 fanden begleitete Umgangskontakte statt.

4

Der Beschwerdeführer beantragte im Februar 2008 die Durchführung eines unbegleiteten Umgangs jeweils samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr sowie eine Feiertagsregelung, da die bisherigen seltenen Umgangskontakte nicht ausreichten, eine wirkliche Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen. Nach Einholung schriftlicher Stellungnahmen des Jugendamtes und der Pflegeeltern fand eine mündliche Verhandlung statt, in der das Amtsgericht einen nicht begründeten Beschluss verkündete, wonach ein begleiteter Umgang alle sechs Wochen stattfinden solle. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers hob das Oberlandesgericht den Beschluss im Februar 2009 aufgrund der fehlenden Begründung auf und verwies die Sache zur erneuten Beschlussfassung an das Familiengericht zurück.

5

b) Nach erneuter mündlicher Verhandlung entschied das Amtsgericht mit dem angegriffenen Beschluss vom 26. Mai 2009, dass der Beschwerdeführer ein Recht auf durch den Pflegekinderdienst begleiteten Umgang einmal im Monat nachmittags in Anwesenheit des Pflegevaters habe. Den weitergehenden Umgangsantrag wies es zurück.

6

Bei der Regelung des Umgangs seien einerseits das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht und andererseits das Wohl des Kindes zu beachten. Hier sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer ein intensives Interesse an seinem Kind habe und eine wirkliche Beziehung zu ihm aufbauen wolle. Andererseits sei zu bedenken, dass der Junge in einer Pflegefamilie aufwachse und seine Integration in dieses Umfeld nicht gestört oder erheblichen Spannungen ausgesetzt werden dürfe. Das Kind kenne den Beschwerdeführer nach Angaben des Pflegevaters, könne ihn jedoch noch nicht als seinen leiblichen Vater einordnen. Es wisse, dass der Beschwerdeführer komme, um mit ihm zu spielen, wende sich jedoch nach einer gewissen Zeit wieder dem Pflegevater zu. Bei dieser Sachlage sei ein „normaler“ Umgang jedes Wochenende und an Feiertagen ohne Begleitung derzeit nicht zu befürworten, weil dieser der Situation des Kindes nicht gerecht werde und dieses überfordern würde. Der Pflegevater habe insoweit erklärt, dass die Besuche - der letzte habe eine Stunde gedauert - das Kind anstrengen würden, da es die atypische Situation spüre und merke, dass etwas von ihm erwartet werde. An der Fähigkeit des Beschwerdeführers, in angemessener Weise auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen, seien jedoch keine Zweifel geäußert worden.

7

Bei der Frage, wie häufig der Umgang stattfinden solle, sei zu berücksichtigen, dass er ursprünglich alle vier Wochen stattgefunden habe. Auch sei zu bedenken, dass es sich hier nicht um eine „normale“ Pflegekindsituation handele, sondern ein besonderer Fall intensiven Interesses des Vaters an seinem Kind vorliege. Das Kindeswohl sei durch das Aufwachsen des Kindes bei den Pflegeeltern in vollem Umfang gewahrt, und der Beschwerdeführer habe auch nichts dagegen, dass der Pflegevater bei den Umgangskontakten dabei sei. Das Gericht halte es unter diesen Umständen für dem Kindeswohl förderlich, einen begleiteten Umgangskontakt einmal im Monat vorzusehen.

8

c) Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit ebenfalls angegriffenem Beschluss vom 20. November 2009 nach schriftlicher Stellungnahme des Jugendamtes und der Pflegeeltern ohne mündliche Anhörung zurück. Ein Verfahrenspfleger wurde - wie im amtsgerichtlichen Verfahren - für das Kind nicht bestellt.

9

Die vom Amtsgericht getroffene Regelung sei der Situation derzeit angemessen. Das Hereinwachsen des noch kleinen Kindes in die Pflegefamilie, das von beiden Elternteilen befürwortet werde - auch der Beschwerdeführer wolle das Kind in der Pflegefamilie belassen -, verlange zum Wohle des Kindes eine behutsame Gestaltung des Umgangsrechts. Es müsse für das Kind deutlich bleiben, dass sein Lebensschwerpunkt in der Pflegefamilie sei. Dies unterscheide die Lebenssituation des Kindes im vorliegenden Fall grundsätzlich von der eines Kindes, das bei getrennt lebenden Eltern aufwachse, da diese als Eltern die Hauptbezugspersonen des Kindes seien und blieben, selbst wenn sie getrennt lebten. Da derzeit nur die Pflegeeltern als die wesentlichen Bezugspersonen anzusehen seien, sei eine behutsame Ausgestaltung des Umgangs des Kindes zu seinem leiblichen Vater erforderlich.

10

Der Junge sei noch in einem Alter, in dem die Differenzierung zwischen Pflegevater und leiblichem Vater für ihn kaum möglich sei. Mit zunehmendem Alter werde sich diese Situation für das Kind verdeutlichen und er werde lernen, damit umzugehen. Dies ermöglichten die vom Amtsgericht festgesetzten Umgangskontakte in ausreichendem Maße. Ein intensiverer Umgang, wie vom Beschwerdeführer gewünscht, würde die für ihn notwendige Stabilität in seinem persönlichen Umfeld gefährden. Dies gelte unabhängig davon, dass es keine Bedenken dagegen gebe, dass der Beschwerdeführer geeignet sei, das Kind zu betreuen. Der Einholung eines Gutachtens bedürfe es in der gegebenen Situation nicht.

11

2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Elternrechts durch die angegriffenen Entscheidungen.

12

3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen. Die Verfassungsbeschwerde wurde der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dem Jugendamt der Stadt K. und der Kindesmutter zugestellt. Die Beteiligten hatten auch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gegenstandswert.

II.

13

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt.

14

Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Elternrechts des Beschwerdeführers geboten (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

15

1. Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffenen Entscheidungen in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt.

16

a) Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206>). Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.>). Entsprechendes gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei einem Elternteil, sondern in einer Pflegefamilie lebt. Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 <347>; EGMR, Urteil vom 26. Februar 2004 - 74969/01 -, FamRZ 2004, S. 1456 <1459>).

17

Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <188>). Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 <277 f. m.w.N.>). Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 <278>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>). Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>).

18

Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>). Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 <145> m.w.N.).

19

Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 <49>). Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 <210>). Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen. Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>; BVerfGK 9, 274 <278 f.>).

20

b) Diesen Maßstäben sind die Fachgerichte im vorliegenden Fall nicht gerecht geworden. Die angegriffenen Entscheidungen tragen dem Elternrecht des Beschwerdeführers sowohl materiell als auch in seiner Ausstrahlung auf die Verfahrensgestaltung nicht hinreichend Rechnung.

21

aa) Zwar gehen die Fachgerichte im Ansatz zutreffend davon aus, dass das Kindeswohl der entscheidende Maßstab für die Umgangsregelung sein muss. Auch führt das Amtsgericht richtig aus, dass darüber hinaus das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht zu berücksichtigen ist. Die angegriffenen Beschlüsse lassen aber nicht erkennen, dass sich die Fachgerichte dem aus den vorstehenden Grundsätzen folgenden verfassungsrechtlichen Gebot bewusst gewesen sind, dem Elternrecht in dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem es mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>). Die Entscheidungen enthalten keine Ausführungen dazu, welche Umgangsregelung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls dem Wohl des Kindes entspricht.

22

(1) Die Ausführungen des Amtsgerichts erschöpfen sich im Wesentlichen in der allgemeinen Feststellung, dass der Junge in einer Pflegefamilie aufwachse und seine Integration in dieses Umfeld nicht gestört werden dürfe. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass der Umgang ursprünglich alle vier Wochen stattgefunden habe. Ob und in welchem Umfang die Umgangskontakte mit dem Beschwerdeführer und ihre etwaige Intensivierung tatsächlich zu erheblichen Störungen in der Beziehung des Kindes zu seinen Pflegeeltern führen, ist der amtsgerichtlichen Entscheidung nicht zu entnehmen. Weder der Umstand, dass das Kind den Beschwerdeführer noch nicht als seinen leiblichen Vater einordnen könne, noch die Aussage, dass es sich bei den Umgängen nach einer gewissen Zeit - aus nicht näher dargelegten Gründen - wieder dem Pflegevater zuwende, lassen hierauf Rückschlüsse zu. Ebensowenig bietet die in dem amtsgerichtlichen Beschluss zitierte Erklärung des Pflegevaters, die Besuche würden das Kind anstrengen, hinreichend Anhaltspunkte dafür, dass eine, gegebenenfalls auch nur moderate, Ausweitung des Umgangs dem Kindeswohl schaden werde, zumal die Anstrengung des Kindes auch daher rühren kann, dass der Umgang in Begleitung und damit unter mehrfacher Beobachtung stattfindet.

23

Der Annahme des Amtsgerichts, der vom Beschwerdeführer gewünschte unbegleitete Umgang jedes Wochenende und an Feiertagen werde der Situation des Kindes nicht gerecht und überfordere es, fehlt daher eine nachvollziehbare Begründung. Vor allem aber berücksichtigen diese Ausführungen nicht, dass das Gericht an den Antrag des Beschwerdeführers nicht gebunden ist und zwischen dem bisher praktizierten begleiteten Umgang alle vier Wochen eine Stunde in der Pflegekinderstelle und dem von dem Beschwerdeführer beantragten Umgang eine Spannbreite weiterer Regelungsmöglichkeiten eröffnet ist.

24

(2) Auch die Begründung des Oberlandesgerichts lässt eine nähere Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, welche Umgangsregelung konkret das Wohl des Kindes erfordert. Das Oberlandesgericht begründet die Zurückweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers allein damit, dass derzeit nur die Pflegeeltern als Bezugspersonen des Kindes anzusehen seien und deshalb eine behutsame Ausgestaltung des Umgangs zu seinem leiblichen Vater erforderlich sei. Dabei verweist der Senat auf zwei Entscheidungen und eine Fundstelle in Palandt, BGB, § 1632 Rn. 13 ff., die sich sämtlich nicht mit einer vergleichbaren Fragestellung, sondern der Problematik einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB beschäftigen. Nähere Feststellungen dazu, in welchem Umfang das Wohl des betroffenen Kindes hier eine behutsame Umgangsregelung erfordert und weshalb ein gegenüber der bisherigen Praxis erweiterter Umgang in jedem Fall dem Kindeswohl nicht mehr gerecht werden würde, finden sich in der Entscheidung nicht. Die Behauptung, dass ein intensiverer Umgang die für das Kind notwendige Stabilität in seinem persönlichen Umfeld gefährden würde, wird weder begründet noch ist sie in irgendeiner Weise belegt. Sie hätte jedoch auch deshalb weiterer Erörterung bedurft, weil das Oberlandesgericht zugleich feststellt, dass auch der Beschwerdeführer seinen Sohn in der Pflegefamilie belassen wolle und es keine Bedenken hinsichtlich seiner Betreuungseignung gebe.

25

bb) Auch das von beiden Gerichten gewählte Verfahren begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Es war nicht geeignet, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen.

26

Die Frage, ob eine zeitliche Intensivierung des bislang praktizierten Umgangs oder ein Übergang zum unbetreuten Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist oder nicht, erfordert eine möglichst zuverlässige Ermittlung auch des Willens des Kindes. Dieser ist zwar bei einem Kleinkind schwer zu ergründen und hat ein eher geringes Gewicht bei der Bestimmung der konkreten Ausgestaltung seines Umgangs mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Jedoch könnte ein etwaiger vom Kind ausdrücklich oder indirekt geäußerter Wunsch nach häufigeren oder längeren Kontakten mit dem Beschwerdeführer oder weiteren Unternehmungen mit ihm Ausdruck einer sich entwickelten Bindung zum Beschwerdeführer sein, die es geboten erscheinen lassen könnte, weitergehende Regelungen zu treffen. Umgekehrt könnten gegenteilige Äußerungen des Kindes ein Indiz dafür sein, dass eine Intensivierung des Umgangs derzeit noch verfrüht wäre.

27

Diesen Willen hätten die Fachgerichte durch eine Anhörung des bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung drei Jahre alten Kindes (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 <182>), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfGK 9, 274 <281>; 10, 519 <523>). Falls hiernach noch Klärungsbedarf bestanden hätte, hätte die Möglichkeit zur Einholung des von dem Beschwerdeführer angeregten Sachverständigengutachtens bestanden.

28

cc) Die angegriffenen Beschlüsse beruhen auch auf den möglichen Verstößen gegen das Elternrecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und ausreichender Ermittlung des Sachverhalts eine für den Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätten.

29

dd) Es erscheint angezeigt, nur den Beschluss des Oberlandesgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), weil dem Beschwerdeführer damit besser gedient ist. Denn es liegt in seinem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung über sein Umgangsrecht zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 <5>; 94, 372 <400>).

30

2. Die Anordnung der Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG.

31

3. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).

 

Hohmann-Dennhardt Gaier Paulus

 

 

 

 


 

 

 

E I N L A D U N G

zur  

Fachtagung

Loyalitätskonflikt und PASyndrom

Entfremdung und Umgangsausschluss vermeiden

 

Die Chancen des neuen FamFG nutzen

 

am

Mittwoch, 09. Juni 2010

17.30 bis 22.00 Uhr

Ort

Landschaftsverband Rheinland

Horion-Haus

Hermann-Pünder-Straße 1

50679 Köln

 

Veranstalter

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kreis Köln

 

 

PROGRAMM

 

Grußwort

Dr. Jürgen Wilhelm

Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland

des LVR

 

Podiumsgespräch

 

Einleitung

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Vorstellung und Problemdarstellung

 

Psychologie

Prof. Dr. Uwe Jopt

Loyalitätskonflikt und PASyndrom

 

Recht

Richter a.D. Jürgen Rudolph

Begründer des Cochemer Modells

 

Stadtverwaltung Köln

Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein

Auswirkungen erkennen - Neue Wege gehen

 

 

Pause – Snacks – Info-Forum

 

Austausch + Info + Fragen an den Themenständen

 

Podiumsdiskussion

 

Ergebnisse der Themenstände

Fragen an Referenten

Lösungswege

 

 

Gäste

An Kabarettist Wilfried Schmickler ist gedacht

 

Kostenfreier Eintritt - bis auf Speisen und Getränke

 

 

Referent Professor Uwe Jopt,

Diplompsychologe, Familientherapeut,

Psychologischer Sachverständiger

veröffentlichte bereits zahlreiche Publikationen zum Thema Scheidung und Trennung. Er befasst sich intensiv im Familienrecht mit dem systemischen Ansatz, der der lösungsorientierten Zusammenarbeit der am Verfahren beteiligten Professionen klar umrissene Konturen gibt und fordert seit Jahren einen neuen Sachverstand der Psychologischen Gutachter.

 

Uwe Jopt, Professor an der Uni Bielefeld, ist Experte zu den Themen Elternentfremdung (PASyndrom), Loyalitätskonflikt, Kindeswille (authentisch oder induziert),

Instrumentalisierung und Manipulation durch den betreuenden Elternteil. Er bezeichnet die Tatsache, dass es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl von „entfremdeten Kindern“, die den umgangsberechtigten Elternteil ablehnen, als „Super-Gau“.

 

Aufgrund seiner großen Praxiserfahrung hat er im Januar 2010 ein Forschungsprojekt aufgesetzt, das sich zum einen mit den daraus resultierenden Gesundscheitsschäden für den abgelehnten Elternteil beschäftigt, zum anderen soll untersucht werden, welche Erfahrungen ausgegrenzte Eltern im Rahmen ihrer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Psychologischen Gutachtern gemacht haben - die häufig von Gerichten eingeschaltet werden, nachdem das Kind erklärt hat, zu einem Elternteil keinen Kontakt haben zu wollen.

 

Herr Prof. Jopt ist Mitautor des Buches

„Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht“.

 

 

Referent Jürgen Rudolph

ist Gründer der „Cochemer Praxis“ und war Familienrichter in Cochem-Zell, der zusammen mit Anwälten, Jugendamt, Beratungsstellen und Sachverständigen maßgeblich an der Entwicklung des „Cochemer Modells“ beteiligt war.

 

Die Cochemer Praxis ermöglicht es, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl und letztendlich auch dem Elternwohl dienen. Das Ziel der Cochemer Praxis ist, den Trennungs-/Scheidungskindern den Kontakt und die Bindung zu beiden Elternteilen zu erhalten.

 

Die neuen Gesetze des FamFG, die seit dem 01.09.2009 Gültigkeit haben, enthalten große Teile der von Jürgen Rudolph entwickelten „Cochemer Praxis“.

 

Nach langjähriger Richtertätigkeit ist Jürgen Rudolph heute Rechtsanwalt für Familienrecht mit Sitz in Koblenz.

 

In Cochem hat Jürgen Rudolph das Institut für interdisziplinäre Ausbildung ins Leben gerufen und bietet den an Familienkonflikten beteiligten Professionen praxisorientierte Programme und Tagungen an.

 

Jürgen Rudolph ist Verfasser des Buches „Du bist mein Kind“.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kreis Köln

 

Vorstand

Christopher Ankerstein (Verantwortlicher Vorstand)

Rigo Trautmann

Walter Fritsch

 

Der Väteraufbruch für Kinder e.V.

ist ein gemeinnütziger Verein, der sich um die Belange von Vätern und Kindern kümmert, die sich in einer Trennungssituation befinden. Wir helfen und beraten bei Fragen zum Thema Jugendamt, Mediation, Familiengericht, Rechtsanwälte, Gutachter usw. und bieten den Betroffenen regelmäßig eine Selbsthilfe- und Vätergruppe an, die jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im Jugendheim St. Marien, Kapellenstr. 5, 51103 Köln-Kalk stattfindet.

 

Als einziger bundesweit tätiger Väterverein verfügen wir über eine weitreichende Vernetzung unserer über 3.000 Mitglieder und mehreren 10.000 begleitenden Fällen in 110 Städten in Deutschland, die zu einer umfangreichen und wertvollen Erfahrungssammlung zur Förderung des Familienfriedens nach einer Trennung und für die Verbesserung der gesellschaftlichen und gerichtlichen Rahmenbedingungen bei entsprechenden Familienverfahren zum Einsatz kommt.

 

Kontakt:

 

Christopher Ankerstein

0221-9389156

ankerstein.christopher@gmx.de

 

 

Internet

www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)

www.vafk.de

 

 

R Ü C K M E L D U N G

 

an

Fax: 0221-9982411

 

 

Name………………………………………………………..

 

Profession…………………………………………………..

 

Anzahl der Teilnehmer…………………………………….

 

 

oder per E-Mail:

 

rigo.trautmann@netcologne.de

 

 

 

 


 

 

 

 

 

03.12.2009

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil 1

 

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

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Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

 

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit staatlich betriebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgericht und unter den Augen des von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundesjustizministeriums statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angesagt. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen und widmete sich ihrem Steckenpferd dem Adoptionsrecht für die Partnerinnen lesbischer Mütter, die sogenannte Doppelmutter-ohne-Vater-Familie. 

 

 

 

Interview, Do 03.12.09, 13:06 Uhr

Eu-GH stärkt Sorgerecht der Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt.

Sie dürften in dieser Frage nicht gegenüber unverheirateten Müttern benachteiligt werden, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Vater aus dem Kölner Raum Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Er fordert unter anderem eine Mitsprache darüber, wo sein Kind lebt und zur Schule geht.

Nach geltender deutscher Rechtslage können in Deutschland unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.

Geklagt hatte der 45-jährige Horst Zaunegger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Zaunegger äußerte sich im Inforadio sehr zufrieden mit dem Urteil. Jetzt müsse die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändern. Die Entscheidung der Richter sei bindend.

Die Fragen stellte Sabine Porn.

 

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/interview/200912/135456.html

 

 

 

 

 

Interview, Do 03.12.09, 13:06 Uhr

Eu-GH stärkt Sorgerecht der Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt.

Sie dürften in dieser Frage nicht gegenüber unverheirateten Müttern benachteiligt werden, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Vater aus dem Kölner Raum Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Er fordert unter anderem eine Mitsprache darüber, wo sein Kind lebt und zur Schule geht.

Nach geltender deutscher Rechtslage können in Deutschland unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.

Geklagt hatte der 45-jährige Horst Zaunegger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Zaunegger äußerte sich im Inforadio sehr zufrieden mit dem Urteil. Jetzt müsse die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändern. Die Entscheidung der Richter sei bindend.

Die Fragen stellte Sabine Porn.

 

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/interview/200912/135456.html

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Köln: Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Hans-Willi Laumen

27.11.2009

Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Hans-Willi Laumen

Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Roswitha Müller-Piepenkötter und der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Johannes Riedel werden am

Freitag, dem 4. Dezember 2009, um 14.00 Uhr,

im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit,

Luxemburger Str. 121, 50939 Köln

den ehemaligen Präsidenten des Amtsgerichts Köln Johannes Schultz verabschieden und seinen Nachfolger Dr. Hans-Willi Laumen in sein neues Amt einführen.

Zu der feierlichen Veranstaltung werden über zweihundert Personen aus Justiz, Politik, Verwaltung und Wirtschaft erwartet. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln Johannes Riedel wird die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Roswitha Müller-Piepenkötter eine Ansprache halten. Anschließend werden die Bürgermeisterin der Stadt Köln Elfi Scho-Antwerpes, der Vorsitzende des Richterrates bei dem Amtsgericht Köln Rolf Krebber, der Vorsitzende des Personalrats Stephan Emmler, der stellvertretende Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins Henrich Potthast sowie der Vizepräsident der Rheinischen Notarkammer Dr. Timm Starke Grußworte entrichten. Die Veranstaltung wird im offiziellen Teil mit Dankesworten von Präsident des Amtsgerichts a. D. Johannes Schultz und des neuen Präsidenten Dr. Hans-Willi Laumen abschließen. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von der SwinGmbH.

Mit Ablauf des Monats Juli 2009 ist Präsident des Amtsgerichts a.D. Johannes Schultz nach über 10-jähriger Amtszeit in den Ruhestand getreten. Dr. Hans-Willi Laumen ist am 31. August 2009 zum neuen Präsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt worden.

Dr. Laumen ist in Rheydt geboren, wo er auch aufwuchs. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln war er zunächst 6 Jahre lang als wissenschaftlicher Assistent am dortigen Institut für Verfahrensrecht tätig, bevor er im Jahre 1984 in den richterlichen Dienst eintrat. Als Richter am Amtsgericht war er für Zivil- und Strafsachen zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit sammelte er Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Justizverwaltung. Im Jahre 1989 wechselte er an das Oberlandesgericht Köln. Auch hier war er neben seiner richterlichen Tätigkeit mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Dr. Laumen leitete viele Jahre das für die Angelegenheiten der ersten juristischen Staatsprüfung zuständige Dezernat. Im Jahre 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, im Jahre 2000 sodann zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt.

Die Kölner Justiz begrüßt den neuen Amtsgerichtspräsidenten als besonders erfahrenen Richter, der zugleich über langjährige Erfahrungen im Verwaltungsbereich verfügt. Dr. Hans-Willi Laumen ist nunmehr Präsident des größten nordrhein-westfälischen Amtsgerichts mit 145 Richterinnen und Richtern sowie 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich.

Der neue Präsident des Amtsgerichts ist über sein Richteramt hinaus in der Rechtswissenschaft als Fachmann für das Zivil- und Zivilprozessrecht anerkannt. In diesem Bereich hat er zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt.

Dr. Hans-Willi Laumen wohnt in Köln und interessiert sich außerberuflich für Geographie, Geschichte und den Fußballsport, den er auch aktiv betreibt. Sein besonderes Hobby sind Fernreisen, die ihn schon in fast die ganze Welt geführt haben.

Hubertus Nolte

Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/27_11_20091/index.php

 

 

 

31.08.2009

Düsseldorf/Köln

Neuer Präsident des Amtsgerichts Köln ist Dr. Hans-Willi Laumen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter überreichte dem bisherigen Vizepräsidenten des Gerichts heute (Montag, 31. August 2009) in Düsseldorf seine Ernennungsurkunde. Laumen folgt auf Johannes Schultz, der Ende Juli in den Ruhestand getreten ist.

Der neue Mann an der Spitze des größten nordrhein-westfälischen Amtsgerichts begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend war er viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im November 2000 wurde er zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt.

Neben seiner Tätigkeit in der Rechtsprechung und Justizverwaltung engagiert sich Laumen in der ersten juristischen Staatsprüfung beim Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus hat er sich durch Vorträge und Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts einen Namen gemacht.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/31_08_09/index.php

 

 


 

 

Amok-Schülerin Tanja O. (16) : Haftbefehl erlassen

 

Sie leidet unter Trennung der Eltern - 1. Selbstmordversuch im Grundschulalter

Täterin Tanja O.

Messer-Attacke an Schule

Amoklauf an Gymnasium in Sankt Augustin

Einser-Schülerin Tanja O. (16) wollte offenbar ihre Schule anzünden und „Schüler weinen sehen“

Foto: dpa

Haftbefehl gegen die Amok-Schülerin von Sankt Augustin, Tanja O. (16)! Die Kölner Haftrichterin Erika Nagel: „Der Haftbefehl wurde wie beantragt wegen versuchten Mordes, Vorbereitung einer Sprengstoff-Explosion und gefährlicher Körperverletzung ausgestellt.“

Zugleich wurde Tanja O. aus der Psychiatrischen Klinik Köln-Holweide in die Rheinischen Landeskliniken Bonn verlegt, wo sie ebenfalls psychiatrisch betreut wird.

In den Landeskliniken ist die Amok-Schülerin wie zuvor in Köln-Holweide in einem Einzelzimmer untergebracht. Sie wird per Video rund um die Uhr überwacht. Wie der Psychologe Michael Thiel gegenüber BILD.de vermutet: die Amok-Schülerin ist akut selbstmordgefährdet.

Wie „Focus Online“ unter Berufung auf Ermittler berichtet, soll die Jugendliche „von einem unbändigen Hass auf ihre Umwelt getrieben worden sein“. Angeblich soll Tanja O. in ihrem Jugendzimmer auch eine selbst gebastelte Bombe gelagert haben.

Es heißt, die Amok-Schülerin leide unter der Trennung ihrer Eltern. Tanja O. hatte angeblich schon in der Grundschule einen Selbstmordversuch unternommen!

Das 16-jährige Mädchen hatte sich am Montagabend gegen 23 Uhr bei der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gemeldet, erklärte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. 14 Stunden zuvor war Tanja O. mit Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in das Albert-Einstein-Gymnasium gestürmt.

Eine 17-jährige Mitschülerin hatte die Gymnasiastin wohl in letzter Sekunde daran gehindert, mit Brandbeschleuniger in der Schule Feuer zu legen. Das Mädchen hatte die Maskierte in der Schultoilette angetroffen.

Lehrer hörten die Schreie des Mädchens, als die Tatverdächtige mit einem langen Messer auf sie losging und ihr einen Daumen abtrennte. Der Daumen wurde mittlerweile wieder angenäht. Die Schülerin befindet sich aber noch in Behandlung.

Jetzt wurde zudem bekannt, dass in der Schule zunächst Feuer- statt Amok-Alarm ausgelöst worden war. Die Schüler seien daraufhin erst einmal auf die Flure gerannt, statt sich in ihren Klassen zu verbarrikadieren, hieß es.

„Schließlich kam aber die Ansage, dass die Klassen abgeschlossen werden sollen“, sagte Schülervertreter Christian von den Driesch. Panik habe es nicht gegeben, aber „es war eine Erfahrung, die ich hoffentlich nicht mehr wieder machen muss“.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Tanja mit einem Amoklauf gedroht. Ein Sprecher des Schulministeriums bestätigt, dass die Schülerin am Montag wegen einer „undefinierbaren Bedrohungslage“ ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrerin führen sollte.

 

14. Mai 2009 | 16:35 Uhr

http://www.bild.de/BILD/news/2009/05/12/amok-alarm-schule-haftbefehl/tanja-o-in-koelner-klinik-gebracht.html

 

 


 

 

 

 

 

Neue Runde im Michael L. (24) am Dienstag vor dem Gericht. Foto: Pusch

 

 

Köln- Sorgerechts-Streit geht weiter

Kampf um Simon Sonnenschein

Leiblicher Vater: „Ich liebe ihn. Er soll bei mir leben.“ Das Gezerre um das kleine Würmchen, das die eigene Mutter verstoßen hat, setzt sich fort.

Von HENDRIK PUSCH

 

Simon Sonnenschein kurz nach seiner Geburt.

Foto: dpa

 

Von der Mutter in der Kälte abgelegt, nur durch das Miauen eines Katers gerettet. Das Schicksal von Simon Sonnenschein berührte ganz Köln.

Das Findelkind kam zu Pflegeeltern, die ihn adoptieren wollen. Doch auch Simons leiblicher Vater kämpft um das Sorgerecht. Am Dienstag stritten die Parteien erneut vor dem Familiengericht.

Es ist das Gezerre um ein kleines Würmchen, das die eigene Mutter am Gründonnerstag vor zwei Jahren verstoßen hat.

In Höhenhaus lag das Neugeborene auf einer Fußmatte, die Nabelschnur notdürftig abgeklemmt. Der kleine Körper war schon auf 33 Grad abgekühlt. In der Klinik tauften die Schwestern den Jungen auf „Simon Sonnenschein.“

Simons Mutter wurde gefunden. Michaela A. (31) wurde für ihre Tat im Dezember 2006 zu 18 Monaten Knast auf Bewährung verurteilt. Die Medienberichte haben Michael L. (24) auf den Plan gerufen. Er ist Simons leiblicher Vater, wusste nichts von Michaelas Schwangerschaft.

„Ich liebe meinen Sohn, er soll bei mir leben“, sagte er am Dienstag dem EXPRESS. Michael kämpft seit zwei Jahren um das Sorgerecht, konnte bisher verhindern, dass die Pflegeeltern Simon adoptieren.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt, die leibliche Mutter besitzt derzeit noch das Sorgerecht. Um Simon hat sie sich nicht mehr bemüht.

Michael L. klagte vor dem Familiengericht, am Dienstag gab es einen weiteren Termin. Die Richterin stellte dem Vater hierbei in Aussicht, Simon alle sechs Wochen besuchen zu können. Für ein paar Stunden, in Begleitung des Jugendamts.

„Das ist eine absolute Enttäuschung“, sagte Michael. Anfangs hatte er Simon noch alle 14 Tage sehen können. L.’s Anwältin Veronika Otten: „Das Jugendamt will, dass Simon adoptiert wird, dann hätte mein Mandant gar keine Rechte mehr.“

Die Behörde argumentiert, dass Simon feste Bezugspersonen und stabile Familienverhältnisse brauche. Michael, derzeit Hartz-IV-Empfänger, glaubt, für Simon ein guter Vater sein zu können. Der Rechtsstreit geht weiter.

02.12.2008

http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/kampf-um-simon-sonnenschein_artikel_1225959958803.html

 

 

 


 

 

Köln

Angriff auf Mutter mit Kinderwagen

VON HARIETT DRACK, 27.05.08

Wegen gefährlicher Körperverletzung stand eine 54-jährige Frau jetzt vor Gericht - ein Fall mit leidvoller Vorgeschichte. Weil die allein erziehende Frau unter psychischen Problemen litt, hatte das Jugendamt vor vielen Jahren ihre damals siebenjährige Tochter aus der Familie genommen. Die Tochter ist inzwischen erwachsen; die unter paranoider Schizophrenie leidende Frau hat aber die Trennung offensichtlich nicht überwunden und wird immer wieder straffällig. „Die Patientin wird von der Wahnvorstellung verfolgt, dass ihr das Kind illegal abgenommen wurde“, heißt es im Gutachten, das der Amtsrichter in Auftrag gegeben hatte, um die Schuldfähigkeit der Frau zu überprüfen.

Mit einem Regenschirm hatte sie im Juni vergangenen Jahres auf eine Frau eingeschlagen, die am frühen Abend mit einem Säugling im Kinderwagen auf einer Parkbank saß. Das Baby schrie angeblich „fürchterlich, ohne Ende“, da habe sie die Mutter nur gebeten, „ihr Kind doch einmal zu beruhigen“, erklärte die Angeklagte dem Richter. In der Anklage las sich das anders: „Pass mal lieber auf dein Kind auf, sonst wird es dir noch weggenommen“, soll die Frau der jungen Mutter gegenüber geäußert haben, bevor sie gewalttätig wurde.

Zwei Monate später hatte die Angeklagte vor einem Ladenlokal in der Breite Straße einen Kinderwagen ergriffen, in dem ein Säugling lag, und war damit losgegangen. Die Eltern, die den Kinderwagen abgestellt hatten, hatten die Kindesentführung im letzten Moment verhindern können. „Ihr sollt merken, wie es ist, wenn einem das eigene Kind abgenommen wird“, soll die Frau gesagt haben.

Nach den beiden Vorfällen war die Frau für mehrere Monate in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Für die Straftaten kann sie der Untersuchung zufolge nicht zur Verantwortung gezogen werden. „Die Patientin hört Stimmen, hat Halluzinationen und leidet an einer krankhaften, seelischen Störung“, verneinte ein Psychiater ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit. Folgerichtig wurde sie freigesprochen. Der Richter betonte aber, dies sei kein Freibrief - im Wiederholungsfall könne sie zwangsweise in einer Klinik untergebracht werden.

www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1211874036468

 

 


 

 

 

URTEIL IN STRASSBURG

Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung

15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.

Straßburg - Jahrelang hatte der Deutsche vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter gestritten.

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.

Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm im April 2003 teilweise Recht und stärkte damit grundsätzlich die Rechte leiblicher Väter.

Wenn zwischen dem Kind und dem Vater - etwa wegen dessen Betreuung - eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden habe und der Kontakt zum Vater dem Kindeswohl diene, dürfe der leibliche Vater nicht völlig vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen werden, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Zugleich beauftragten sie die zuständigen Familiengerichte, den Fall neu zu überprüfen.

 

Nun gab der Europäische Gerichtshof dem Kläger Recht und sprach ihm zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Euro zu.

Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde.

Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden.

15. Mai 2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,553538,00.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekt wäre es, wenn alle Väter, die in Folge der sexistischen und faschistischen Sorge- und Umgangsrechtsregelung in Deutschland, die bis 1998 und bis heute noch gilt, eine materielle Entschädigung erhalten würden.

Bei mindestens 100.000 betroffenen Vätern wären das über eine Milliarde Euro, die die Bundesrepublik Deutschland an die Väter zahlen müsste. Noch einmal mindestens die selbe Summe müsste die Bundesrepublik an die Kinder dieser Väter zahlen, denen der Kontakt zu ihren Väter durch umgangsvereitelnde Mütter und mit diesen Hand in Hand arbeitenden Jugendämtern und Familiengerichten (bis 1998 auch Vormundschafsgerichte) verwehrt wurde.

Doch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheffeln sich das Geld der Steuerzahler/innen lieber in die eigene Tasche und erhöhen rotzfrech ihre Diäten. Pfui Deibel.

 

 


 

 

 

Gerichtshof für Menschenrechte urteilt

Etwas Geld statt Tochterliebe

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung.

VON CHRISTIAN RATH

Eigentlich hat Edgar Lück - ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will - fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, und nun hat ihm sogar noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schadensersatz zugesprochen. Nur seine Tochter hat er seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gesehen.

Der Kölner Edgar Lück ist Journalist, Maler und Fotograf. Ende der 80er-Jahre hatte er ein Verhältnis mit einer Frau, die zwar verheiratet war, aber von ihrem Mann getrennt lebte. Aus dieser Beziehung entstand die Tochter Lea. Dass Lück der biologische Vater ist, steht fest. Er lebte mit der Frau zwar nicht zusammen, kümmerte sich nach eigenen Angaben aber zwei Tage die Woche um Lea.

Nach einigen Jahren zog wieder der Ehemann bei Leas Mutter ein. Von nun an durfte Lea nicht mehr zu Edgar Lück, ihrem biologischen Vater. Lea war damals dreieinhalb Jahre alt. Edgar Lück wehrte sich und klagte auf ein Umgangsrecht. Ohne Erfolg. Denn die Stellung des biologischen Vaters war früher extrem schwach, wenn das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde. Als rechtlicher Vater gilt dann automatisch der Ehemann der Mutter. Der leibliche Vater hatte, um die Familie zu schützen, so gut wie keine Rechte.

Deshalb entschieden die Kölner Gerichte, dass Lück kein Umgangsrecht bekomme und sich zudem bewusst von seiner Tochter fernhalten solle. Selbst bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße solle er sie nicht ansprechen. Dies helfe dem Mädchen, seine Identität in der Familie zu finden. Mit zwei Vätern könne es schnell überfordert sein. Tatsächlich vergaß Lea, dass es Edgar Lück in ihrem Leben gegeben hatte.

Edgar Lück vergaß Lea aber nicht. "Ich empfand das wie die Hinrichtung einer sozialen Beziehung ohne jeden Grund." Der Mann zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, um mehr Rechte für biologische Väter einzufordern. Dort blieb die Sache liegen, sieben Jahre lang. Erst als Lück wegen Untätigkeit der deutschen Justiz auch zum Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg ging, fällte das Verfassungsgericht 2003 eine Entscheidung - zugunsten von Edgar Lück. Da er zumindest zeitweise eine "sozial-familiäre Beziehung" zu seinem Kind hatte, komme auch in seinem Fall ein Umgangsrecht in Betracht - wenn es dem "Kindeswohl" dient. Ein Jahr später änderte der Bundestag entsprechend das Familienrecht.

Lück hat es wenig genützt. Lea, inzwischen 14, wollte ihn nicht sehen. Als ihm der Kölner Familienrichter nicht einmal ein kurzes Gespräch mit seiner Tochter erlaubte, um sich vorzustellen, gab Lück auf: "Ich wollte den Druck von ihr nehmen." Lück, der sich die Sache aber sehr zu Herzen nahm, wurde anschließend schwer krank. Jetzt ist Lea 19, und die beiden haben sich immer noch nicht getroffen.

Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."

Thomas Meysen, der das deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht leitet, empfiehlt in derartigen Konstellationen die frühzeitige Beratung der Eltern. "Kinder können gut mit zwei Vätern umgehen. Es muss aber vermieden werden, dass zwischen den Erwachsenen Konkurrenz entsteht, die das Kind in Loyalitätskonflikte bringt."

15.05.2008

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/etwas-geld-statt-tochterliebe/?src=SZ&cHash=3190ff2b70

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekt wäre es, wenn die 10.800 Euro Entschädigung durch die für diese Menschenrechtsverletzung verantwortlichen Kölner Richter aufgebracht werden müssten. Aber Richter haben in Deutschland Narrenfreiheit und in Köln der Hochburg der Narren gilt das leider ganz besonders.

Armes Deutschland, das mit so viel Dummheit gestraft ist.

 

 

 

 


 

 

 

19.08.2003 

Trennlinie

Fernsehgerichte und Gerichtswirklichkeit

Das Eisbergprinzip

Deutsche Gerichtsbarkeit im Fernsehen und in der Wirklichkeit - eine Spurensuche zwischen Hühnerstall und Dekolleté.

Von Roman Pletter

(SZ vom 19.08.2003) — Der arme Tropf will nicht erkannt werden. Er hat sich eine Perücke aufgesetzt, die aussieht wie die Haarpracht von Heino, und auf seiner Nase sitzt eine sehr große Sonnenbrille. Nur widerwillig trennt Heinz Bauer sich von der Maskerade, als der Richter ihn darum bittet. Das alles ist ihm sehr peinlich: Seit Jahren schläft er auf der Couch, weil in seiner Ehebett-Hälfte Howard Carpendale liegt – aus Plastik modelliert.

Hello again

Und jetzt soll Frau Bauer Herrn Bauer mit einem Hammer niedergestreckt haben, weil der ihr angeblich alle Howi-Fan-Artikel samt Puppe kaputt gemacht habe aus Eifersucht. Frau Bauer streitet das Niederstrecken ab, Herr Bauer das Kaputtmachen. Frau Bauer spricht wie Carpendale und begrüßt jeden mit Hello again. Ihr Mann spricht von Scheidung. Da hakt sich Frau Bauer bei ihrem Anwalt unter, fängt an zu schunkeln und singt "Was ist geblieben von deinem Mich-Lieben?"

Im Regieraum in Köln-Ossendorf müssen die Techniker aufpassen, dass sie vor Lachen nicht an den falschen Knöpfen drehen. In ein paar Wochen werden Millionen Fernsehzuschauer sich auf die Schenkel hauen, wenn sie bei RTL Das Strafgericht mit Ulrich Wetzel sehen.

Ein paar Kilometer weiter in der Luxemburger Straße sitzen in einem Saal des Kölner Landgerichtes drei Richter, zwei Schöffen, ein Anwalt und sein Mandant mit zwei Zuschauern. Es geht um Drogen und um Menschenhandel. Es ist still im Saal, und es gibt keine Kameras. Hinter den Richtern steht ein Aktenwagen, aus denen der Vorsitzende ab und zu Fotos fischt. Die Sitzung dauert schon drei Stunden. Das ist Gericht im Namen des Volkes. Das ist die Wirklichkeit.

Nachmittags im Fernsehen urteilen die Richter im Namen der Quote: Es geht um "Teure Liebe", "Afrikanischen Liebestrank" oder "Der verrückte Fan". Alexander Hold, Barbara Salesch, Ulrich Wetzel, Ruth Herz – sie alle sind echte Richter von echten Gerichten. Ihre Shows bei Sat 1 und RTL prägen das Bild, das viele Menschen von der Justiz in Deutschland haben.

Aber an welcher Stelle stimmen diese Shows mit dem Alltag an deutschen Gerichten überein, wo Richter im Zehnminutentakt über Ordnungswidrigkeiten zu urteilen haben oder in monatelangen Verfahren über Menschenhandel?

Spurensuche. Köln-Ossendorf. Im Coloneum, einem mehrstöckigen Gebäude voller Fernseh-Studios, entsteht Unter Uns für RTL und Die Jugendberaterin für Pro Sieben, und manchmal sucht RTL hier mit Deutschland den Superstar. Im Coloneum hat auch der Jurist Christoph Knechtel sein Büro.

Knechtel hat Alexander Hold entdeckt, den erfolgreichsten aller Fernsehrichter, und nun produziert er mit Kirch Media Entertainment (KME) für RTL Das Strafgericht. KME ist außerdem mit Lenßen & Partner (Sat 1) am Start. Die Kölner Produktionsfirma Filmpool schickt in Jugendgericht, Familiengericht (beide RTL) und Richterin Barabara Salesch (Sat 1) drei weitere Sendungen in den Wettbewerb um Marktanteile, den die Gerichtsshows nachmittags mittlerweile unter sich ausfechten.

 

» Nicht die Tat sei wichtig, sondern das, was zwischen den Leuten passiere «

KME-Scout Knechtel war schon am Telefon von "diesen Formaten" völlig begeistert. Nicht die Tat sei wichtig, sondern das, was zwischen den Leuten passiere. Und deshalb schauten auch täglich Millionen Mütter zu, wenn es um den Diebstahl gehe, den ein Jugendlicher begangen habe. Nicht der Diebstahl sei das Thema, sondern der Junge, der mit der Pubertät nicht fertig werde. "Das Eisbergprinzip" nennt Knechtel das.

Die Eisberge entstehen in den Büros nebenan. Auch der Howard-Carpendale-Fall wurde dort ersonnen. Andere Fälle werden in Zeitungsmeldungen entdeckt. Dann machen sich Drehbuchautoren darüber her und Juristen. Später sind die Casting-Agenturen an der Reihe. Die TV-Juristen verziehen keine Miene.

Sie sind Profis: Neben dem Richter haben auch die Anwälte und Staatsanwälte in allen Shows von KME und Filmpool in echten Gerichten Anklageschriften verlesen und Plädoyers gehalten. Funda Bikacoglu-Heuser, Staatsanwältin beim Strafgericht, gewöhnlich Anwältin in Köln, ist ein Scharnier zur Wirklichkeit. Während sich die TV-Richter vom Gerichtsdienst beurlauben lassen, arbeitet die Anwältin weiter in einer Gemeinschaftskanzlei mit ihrem Schwager in Köln-Kalk.

Bikacoglu-Heuser bringt in ihrer Kanzlei den Kaffee selbst, kümmert sich um Gerichtstermine und tippt Briefe in ihren Computer. Es gibt keine Sekretärin. Sie sagt Wörter wie "totaler Kokolores", wenn es um schändliche Verdrehungen der Gegenseite geht, oder "total Ablachen", wenn die Rede auf lustige Drehtage kommt.

Das ist die eine Seite. In Köln-Kalk geht es um Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinentzug, Fahrerflucht und Schießereien. Man kann sich vorstellen, wie sie da sitzt vor ihren Mandanten an dem sehr großen Schreibtisch, die Tassen zurecht schiebt mit den Äpfeln drauf und starkem Kaffee darin und sagt: "Erzählen se mal."

Neulich noch sei sie zum Nachtbriefkasten am Gericht gehetzt mit dem Fahrrad – weil "die blöde Karre" nicht mehr fuhr –, um eine Frist einzuhalten. Für die Anwältin Funda Bikacoglu-Heuser hat sich nicht viel verändert, auch wenn sie im Fernsehen die Staatsanwältin spielt.

 

» Es weiß doch kein Mensch, wenn er die Show gesehen hat, wie ein echter Strafprozess abläuft «

Jürgen Mannebeck ist auch einmal gefragt worden, ob er nicht Lust habe, Fernsehrichter zu werden. Mannebeck ist seit 1977 Richter, inzwischen am Kölner Amtsgericht und dessen Sprecher. Er ging nicht: "Ich wollte dann ja irgendwann auch wieder zurück", sagt Mannebeck. Begeistert war er nicht einen Augenblick über die Offerte: "Es weiß doch kein Mensch, wenn er die Show gesehen hat, wie ein echter Strafprozess abläuft."

Vor Gericht sei Streit zwischen Verteidiger und Staatsanwalt die Ausnahme, im Fernsehen die Regel. In Wirklichkeit seien 90 Prozent der Täter geständig, im Fernsehen nie. Ein Strafrichter am Amtsgericht in Köln erledigt im Jahr im Schnitt 638 Fälle, 638 Schicksale. "Da sitzt ein Junkie und Sie versuchen, dass der doch noch eine Chance bekommt." So ein Fall interessiere das Fernsehen nicht. Das Fernsehen wolle Show.

Hauptsache, niemand brüllt

Spurensuche. Kölner Landgericht. Es geht um Menschenhandel. Ein Berufsboxer ist als Zeuge aufgerufen mit kahlem Schädel, braun gebrannt und mit Schultern wie ein Ochse, die sich, wenn er sich setzt, bis zu den Ohren hoch schieben. So könnte er auch zum Fernsehen kommen. Aber er ist ganz leise, sein Anwalt handelt einen Kompromiss aus, nichts Spektakuläres. Die Verhandlung ist bestimmt nicht fernsehtauglich.

Am Set von Richter Alexander Hold in München-Unterföhring stoppt eine Stimme aus dem Regieraum den Dreh, weil die Uhr des Angeklagten das Licht ungünstig in die Kameras lenkt. Das Studio sieht aus wie die Gerichte in amerikanischen Filmen. Für Darstellerinnen gibt es nur eine Rocklänge irgendwo zwischen Gürtel und Knie, aber eher Richtung Gürtel.

Und Riesenbrüste mit Dekolleté zum Reinfallen. Die Gerichtsschreiberin hat eine Frisur, die so gegossen aussieht wie bei einem Playmobilmännchen. Kameras gleiten geräuschlos auf drei Beinen über den Boden. Der Fall: Ein Heiratsvermittler hat einem Jungbauern für 20.000 Euro ein Mädchen angedreht, das nicht so aussieht, als habe es große Freude an der Landwirtschaft und den Feinheiten der Hühneraufzucht.

Richter Alexander Hold verurteilt den wucherischen Vermittler zu 13.000 Euro Strafe und tröstet den reingefallenen Landwirt: "Wahrscheinlich ist das für alle besser: Für Sie, für die junge Frau und für die Hühner."

Die Suche nach der Wahrheit ist oft grausam. In einem anderen Saal am Kölner Landgericht geht es um einen Jungen, der ein Mädchen liebt. Das Mädchen ist deshalb mit den Nerven am Ende. Sie sitzt im Zeugenstand vor den Richtern, schaut auf das Tischchen vor sich und hat die Schultern hoch gezogen.

Die braunen Haare zusammengebunden. Sie erzählt, wie der Junge nicht akzeptieren konnte, dass sie nichts von ihm wollte, wie er sie beleidigt und bedroht habe mit unzähligen Anrufen, bis sie nicht mehr konnte.

Der Junge schweigt. Der Gutachter diagnostiziert bei ihm die Asberger-Problematik: "Der Idiot, der nicht dumm ist. Das ist eine statische Störung. Diese ist nicht therapiefähig." Sie bedeutet auch, dass der, der sie in sich trägt, Unrecht nicht erkennt. Der Gutachter schlussfolgert: Jugendarrest als "Schuss vor den Bug".

"Millionen Menschen ziehen ihr Bild über Justiz und Rechtsstaat aus unserer Sendung", sagt Alexander Hold. Er sitzt in einem Containerbüro in München-Unterföhring und weiß, dass er für sehr viele in Deutschland "der Richter" ist.

Ihm ist wichtig, dass niemand beschimpft wird im Fernseh-Gerichtssaal und wenn, dann verhängt er Ordnungsgelder. Das ist anders als in den Talk-Shows, die von den Gerichtsshows aus dem Nachmittagsprogramm verdrängt wurden, anders als bei Arabella, die ein paar Studios weiter gerade "Brasilianische Bikiniluder" und "Wer ist klüger" aufzeichnet.

Vor Aussagen belehrt Hold seine Zeugen über Rechte und Pflichten, und in den Urteilen erklärt er, dass das Strafurteil nichts zu tun habe mit der Zivilklage und dass das Geld extra eingeklagt werden müsse.

Auch echte Gerichte sind oft Bühne

Hold bekommt Heiratsanträge und Fanpost. Und einmal hat ein Mann geschrieben, der den Fallwinkel eines Messers berechnet hatte und nachweisen wollte, dass ein Fernseh-Urteil auf falschen Annahmen basiert habe. Wenn Hold merkt, dass juristisch was faul ist, lässt er auch vor dem Gerichtsdreh die Aktenlage geprüft. Dass das Fernsehen die Wirklichkeit verdrehe, glaubt er nicht. Schließlich dürfe man eines nicht vergessen: "Das echte Gericht ist oft auch eine Bühne. Viele Leute erwarten von ihren Verteidigern eine Show."

Nach den Aufzeichnungen bei Richter Hold steht ein Mädchen hinter der Kulisse. Das Mädchen wurde eben wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Jetzt steht sie hinter der Bühne und ist frei. Sie besucht in Wirklichkeit die 12. Klasse eines Gymnasiums, lächelt schüchtern und ein bisschen stolz, weil sie vor Gericht so überzeugend geweint hat. "Famous" steht groß auf ihrem T-Shirt.

"In einer echten Verhandlung", sagt Jürgen Mannebeck vom Kölner Amtsgericht, "stellt sich eine Tat, die nach Aktenlage von Rohheit sprach, manchmal ganz anders dar. Dann sitzt ein armer Kerl vorm Richter und erzählt seine Lebensgeschichte. Man braucht nur nur drei Dinge zu fragen: Drogen? Familienverhältnisse? Heim?" Klischees, würde mancher sagen. "Gerichte zeigen das Leben", sagt Mannebeck. "Auch den Bodensatz der Gesellschaft."

Gegen die Fernseh-Shows hat Mannebeck nichts. Er hält sie aber nicht für besonders wichtig.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/916/407692/text/

 

 


 

 

Das nachfolgende OLG-Verfahren ist beim Amtsgericht Köln, Abteilung 317 anhängig. Der bisher zuständige Richter ist jetzt in Pensionierung. Mal sehen, was der neue macht.

 

Skandal - Heinzelmännchen in Köln schlafen offenbar

 

Ist Hilflosigkeit beim OLG Köln die Folge - BILD Dir eine Meinung 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine mittlere Tochter Sabrina, geboren im März 1983, hat ihre leidvolle Geschichte am 19.10.2002 auf der internationalen PAS-Konferenz in Frankfurt erzählt.

Sie hatte diese Geschichte im Juni 2002 für das Oberlandesgericht (OLG) Köln aufgeschrieben. Dort kämpft sie schon in der zweiten Instanz um das Umgangsrecht mit ihrem inzwischen 16-Jährigen Bruder F. ... 

Der Bruder von Sabrina ist mein jüngstes Kind. Innerhalb der vergangenen acht Jahre hatte ich nur drei mal je 2 Stunden begleiteten Umgang mit meinem Sohn. Dieser weigert sich, mich oder seine Schwester Sabrina zu treffen. ... 

Auch ich kämpfe inzwischen vor dem OLG Köln um Umgang mit meinem Sohn.

 

Am 06.12.02 war die mündliche Verhandlung für Sabrina und mich vor dem OLG in Köln.

 

Hier eine möglichst kurze und sachliche Zusammenfassung der Verhandlung:

Obwohl die Fälle zwei unterschiedliche Aktenzeichen haben, folgte das OLG unserer Bitte und legte für die Verhandlungen einen gemeinsamen Termin fest.

Am Verhandlungstag wurden die Verfahren aber wieder getrennt verhandelt. Zuerst mein Verfahren und dann das Verfahren von Sabrina. Sabrina und ich haben den gleichen OLG-Anwalt.

 

Meine Verhandlung:

Anwesend waren die drei Richter, die Verfahrenspflegerin meines Sohnes (eine Rechtsanwältin), eine Dame und ein Herr vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, mein Rechtsanwalt und ich. Mein Sohn wurde von den Richtern ohne Beisein der anderen Teilnehmer der Verhandlung befragt.

Etwa zwanzig Minuten lang wollte mich der Senat davon überzeugen, dass ich meinen Antrag auf Umgang zurückziehe. Ich lehnte dieses Ansinnen ab.

 

Verfahrenspflegerin:

Sie ist der Überzeugung, dass mein Sohn aus eigenem Antrieb keinen Kontakt mit mir haben will. Sie ist der festen Überzeugung, dass man einen Jugendlichen im Alter von 16 Jahren nicht mehr beeinflussen oder manipulieren kann. Sie gab mir die Schuld, dass mein Sohn unter starkem Übergewicht leidet. Durch die Verfahren (die Gerichte lassen sich viel Zeit - zwischen den Verhandlungen liegt meist ein Jahr) fühle er sich nicht wohl und esse daher zu viel.

Sie hatte einen neuen Schriftsatz dabei und beschwerte sich im Namen meines Sohnes darüber, dass Sabrinas Geschichte auf verschiedenen Internetseiten (anonymisiert) erschienen ist: "Durch diese Veröffentlichung (es sind nur die Namen von Sabrina und mir öffentlich genannt -Anm. von mir) werden einer unüberschaubaren Anzahl Dritter weltweit Details aus dem Leben unseres Mandanten und seiner Mutter zur Kenntnis gebracht, wobei die Darstellung in weiten Teilen wahrheitswidrig ist. Unabhängig davon ......."

Es wurde weder im Schriftsatz noch in der Verhandlung dargelegt, was wahrheitswidrig von Sabrina aufgeschrieben worden sei.

 

Die Mitarbeiter des Jugendamtes:

Die beiden bei Gericht erschienenen Mitarbeiter hatten vor der Verhandlung weder mit meinem Sohn noch mit Sabrina, der Mutter oder mit mir ein Gespräch geführt. Sie informierten sich vor der Verhandlung auf dem Flur bei der Verfahrenspflegerin und in ihren Akten. Sabrina, ich und unsere Begleiterin erhielten beim Ankommen der Jugendamtsmitarbeiter nicht einmal ein Kopfnicken oder ein Hallo.

Das Jugendamt teilte dem Gericht trotzdem mit, dass ein Umgang des Sohnes mit mir für diesen schädlich wäre. Er ist mit über 16 Jahren schon zu alt, so dass man ihn nicht zwingen könne. Ein 16-Jähriger weiß, was er will.

 

Die Anwältin der Kindesmutter:

Sie warf mir vor, dass ich egoistisch sei, weil ich auf dem Umgang mit meinem Sohn bestehe.

 

Die Richter:

Sie waren nicht ganz einer Meinung. Zum Teil wurde abgestritten, dass es die PAS-Problematik gibt. Zum Teil wurde damit argumentiert, dass es, falls es sich bei meinem Sohn um einen PAS-Fall handelt, jetzt auch nicht mehr zu ändern sei. Einigkeit herrschte bei den Richtern über die Ansicht, dass man einen 16-Jährigen Jungen nun mal nicht zum Umgang zwingen kann, ob manipuliert oder nicht, er ist jetzt zu alt. In 1 3/4 Jahren wird der Junge sowieso volljährig sein.

Meine Einlassung war hierzu, dass es in früheren Umgangsprozessen hieß, der Junge sei zu jung, um zum Umgang gezwungen zu werden. In den Anwaltschriften hatten wir auch schon in der ersten Instanz beantragt, dass Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter verhängt werden, die sie dazu bringen sollen, dass sie die Umgangsvereitelung nicht weiter betreibt.

 

Bereits in den ersten Schriftsätzen ans OLG hatten wir vor nahezu einem Jahr ein PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina beantragt. Diesen Antrag wiederholte mein Anwalt in der Verhandlung und bemängelte gleichzeitig, dass es der Senat in den vergangenen zwölf Monaten, in denen das Verfahren vor dem OLG anhängig ist, versäumt hat, einen Beschluss hierüber zu fällen.

 

Die Richter wollen demnächst einen Beschluss darüber fällen, ob ein PAS-Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Ein Termin für diesen Beschluss wurde nicht bekannt gegeben.

 

Am 13.12.02 erhielt ich die Protokolle der Verhandlungen. Mein definitiver Antrag auf PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina steht im Protokoll mit folgenden Worten: "Rechtsanwalt M. verweist auf den Antrag des Antragstellers, gegebenenfalls eine Begutachtung über die von ihm aufgeworfenen Fragen einzuholen. Er regt an, gegebenenfalls von Amts wegen eine vorläufige Maßnahme im Sinne eines begleiteten Kontaktes anzuordnen." So hatte ich den Antrag nicht stellen lassen!

 

Nach unserer Meinung wurde der Umgang nur deshalb nicht sofort ausgeschlossen, weil durch die verschiedenen Veröffentlichungen auf den Internetseiten evtl. eine gewisse Öffentlichkeit informiert ist und es zu befürchten steht, dass ich auch mit dem Ergebnis der jetzigen Verhandlung an die Öffentlichkeit gehen werde.

Die Verhandlung dauerte nahezu zwei Stunden und ging ohne Ergebnis zu Ende. Wir heben den Verdacht, dass weiter auf Zeit gespielt werden soll, bis kurz vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes.

 

Sabrinas Verhandlung:

Hier waren die drei Richter, die beiden Herrschaften vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, Sabrina und ihr Rechtsanwalt anwesend. Der Bruder war schon vorher, in meinem Verfahren, von den Richtern befragt worden.

Die Richter gaben zu Beginn den Beschluss bekannt, dass Sabrina, obwohl Studentin ohne zusätzliche Einnahmen, keine Prozesskostenhilfe bekommt, da das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.

Daraufhin teilte ich dem Rechtsanwalt mit, dass ich für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen werde.

Die Mutter ist selbständig und bekommt Prozesskostenhilfe.

Die Richter regten an, dass Sabrina ihren Antrag zurücknehmen soll. Dies wurde von ihr abgelehnt. Auch Sabrina beantragte ein PAS-Gutachten. Das Verfahren bei Sabrina lief ansonsten in etwa gleich dem meinen ab, nur in stark gekürzter Form und war schon nach etwa 20 Minuten beendet.

 

 

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Friedrich und Sabrina Schumacher, Frimmersdorf 62, 91487 Vestenbergsgreuth

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E-mail: Friedrich.Schumacher@lycos.de

 

Friedrich Schumacher

und

Sabrina Schumacher

18.12.2002

 

 


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