Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Hersbruck
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Hersbruck
Schloßplatz 3
91217 Hersbruck
Telefon: 09151 / 733-0
Fax: 09151 / 733-300
E-Mail: poststelle@ag-heb.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/heb/
Internetauftritt des Amtsgerichts Hersbruck (02/2012)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber eine Information über die "Geschichte der Gerichtsgebäude", gerade so als ob es sich bei den Rechtsuchenden um Museumsbesucher handelt.
Bundesland Bayern
Direktor am Amtsgericht Hersbruck: Thomas Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / Direktor am Amtsgericht Hersbruck (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1987 als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. https://www.verkuendung-bayern.de/jmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:114
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hersbruck:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Hersbruck eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Hersbruck
Väterhilfe Mittelfranken
(Röthenbach a.d.P. / Ansbach / Nürnberg)
Dieter Lößlein
90552 Röthenbach
Tannenstr. 1
Mobil: 0162-9544443
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Peter-Jürgen Anders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.10.1979, ..., 2008)
Thomas Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / Direktor am Amtsgericht Hersbruck (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1987 als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. https://www.verkuendung-bayern.de/jmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:114
Werner Diroll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 01.05.1987, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.06.1981 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. 04 F 654/10. Richter Diroll wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Charlotte Düker-Wara (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Hersbruck / Familiengericht - Abteilung 3 (ab 05.10.1980, ..., 2011)
Dr. Andrea Engelhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.07.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1992 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1992 als Richterin am Amtsgericht Hersbruck - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Andre Gläßl geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt.
Anja Grammel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz ab 01.08.2005 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Waldemar Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.04.1991, ..., 2008)
Dr. Edmund Sandermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.06.1996, ..., 2008)
Ludwig Thron (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.03.1992, ..., 2008)
Matthias Thürauf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.08.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.
Abteilungen am Familiengericht Hersbruck:
1 F -
2 F -
3 F - Charlotte Düker-Wara (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Hersbruck / Familiengericht - Abteilung 3 (ab 05.10.1980, ..., 2011)
4 F - Werner Diroll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 01.05.1987, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.06.1981 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. 04 F 654/10. Richter Diroll wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Hersbruck tätig:
Alexander Bauer (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Nürnberg (ab 16.08.2005, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.10.1992 als Richter am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt.
Dr. Ludwig Dorner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.01.1994, ..., 2008)
Rudolf Heindl (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.07.1975, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1975 als Richter am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt.
Dr. Hilmar Hoefler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1994 als Richter am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt. Ab 16.07.2003 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Dr. Gerhard Karl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach (ab 16.11.2009, ..., 2011) - 1984 Eintritt in den bayerischen Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Nach seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München und danach Ansbach Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth in Zivilsachen. Dann Abordnung an das Amtsgericht Hersbruck und anschließend an das Amtsgericht Leipzig. Von Februar 1996 an im sächsischen Staatsministerium der Justiz. Ab Oktober 1998 leitetet er als Richter das sächsische Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sowie das sächsische Amtsgericht Annaberg. Von Februar 2002 bis September 2005 Leitung des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay.. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Direktor am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt.
Hans-Jürgen Koch (geb. 08.10.1938) - Richter am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.07.1971, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr eingetragen.
Karin Kreil (geb. 26.03.1940) - Richterin am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.10.1972, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Reinhard Lubitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab 01.09.2008, ..., 2009) - ab 01.11.1976 Richter auf Probe beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Anschließend Richter in Jugend- und Erwachsenenstrafsachen beim Amtsgericht Hersbruck. Im Jahr 1978 wurde Reinhard Lubitz zum Staatsanwalt ernannt und trat als Mitglied der Jugendabteilung in die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein. Am 01. Dezember 1983 übernahm Reinhard Lubitz wieder ein Richteramt und war in der Folgezeit als Ermittlungsrichter, Strafrichter und Familienrichter beim Amtsgericht Nürnberg tätig. Nach einem ersten Wechsel als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und als Richter am Amtsgericht Nürnberg, Rückkehr 1991 als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - ab 01.09.1995 als Oberstaatsanwalt und ab 01. Januar 2000 ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwaltes bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth . Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg aufgeführt.. Ab 01.09.2008 Leiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth.
Hans Jürgen Pillhofer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Hersbruck / Direktor am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.01.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Peter Zaunseder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab 01.06.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1979 als Richter am Amtsgericht Hersbruck aufgeführt.
Bernd Zuber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab 01.02.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Anschließend offenbar Richter am Amtsgericht Hersbruck. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Hersbruck für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Hersbruck (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Hansjörg Albrecht
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Systemischer Familientherapeut (IFW, SG)
Schopperstraße 20
90518 Altdorf
fon: 0160 99660770
mail: h-alb@t-online.de
e-post: hansjoerg.albrecht@epost.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Erziehungs- und Jugendberatungsstelle im Landkreis Nürnberger Land
Träger: Caritasverband und Diakonisches Werk
Hauptstelle:
Weigmannstraße 53
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Telefon (0 91 23) 1 38 38
E-Mail: eb-lauf@cv-dw-nbgland.de
Internet:: www.caritas-nuernberger-land.de
Bei den drei Beratungsstellen des Caritasverbandes und des Diakonischen Werks arbeiten 8 Mitarbeiter/innen und 3 Sekretärinnen (02/2008).
Nebenstelle:
Träger: Caritasverband im Landkreis Nürnberger Land e.V. und Diakonisches Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt e.V.
Treuturmgasse 2, 90518 Altdorf
Tel.: 09187/1737, Fax: 09187/902395
E-Mail: eb-altdorf@cv-dw-nbgland.de
Außenstelle:
Amberger Straße 27 (Emil-Held-Haus)
91217 Hersbruck
(Anmeldung über Hauptstelle)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Heike Riedlmeier
Rechtsanwältin
91207 Lauf
Bestellung am Amtsgericht Hersbruck
Rechtsanwälte:
Gesa Schmid-Bertram
Fachanwältin für Familienrecht
Braugasse 2
91217 Hersbruck
Tel 09151 / 83 95 08
Fax 09151/ 83 95 09
E-Mail gesaSB@aol.com
Homepage www.anwaeltin-sb.de
Barbara Sieben
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Mediatorin BAFM
Kaiserstr. 23
90403 Nürnberg
Tel: 0911/333530
Fax: 0911/374046
E-Mail: anwaltsbuero@kuth-sieben.de
Homepage: www.kuth-sieben.de
Johannes Hildebrandt
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Päd Univ.
Bahnhofstraße 31
91126 Schwabach
Tel. 09122 / 8375-0
http://www.hausmann-sandreuther.de/rechtsanwaelte/ra_hildebrandt.php
Stefanie Barkwitz
Rechtsanwältin
Kiesstr. 16
67434 Neustadt
Telefon: (06321) 3850410
E-Mail: Kanzlei.Barkwitz@t-online.de
Gutachter:
Irmgard Bräutigam
Diplom-Psychologin
postalisch zu erreichen über die sogenannte "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie"
GWG Nürnberg
Lerchenstraße 46
90425 Nürnberg
Beauftragung am Amtsgericht Fürth, Amtsgericht Hersbruck, Amtsgericht Schwabach, Amtsgericht Wunsiedel
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck durch Richter Diroll (2006)
Frau Irmgard Bräutigam wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Brigitte Dittrich
Diplom-Psychologin
90559 Burgthann
Tritt auch auf unter "Praxis für Psychologische Gutachtenerstellung und Beratung" - Mariane Schwabe-Höllein
Hernauerstraße 6
93047 Regensburg
http://www.pgb-praxis.de/index.html?url=http://www.pgb-praxis.de/content/team.html
1989-1998 Mitarbeiterin des sogenannten "Instituts für Gerichtspsychologie" - Dr. Arntzen in Bochum.
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck, Amtsgericht Nürnberg
Frau Brigitte Dittrich wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck durch Richter Diroll.
Ines Porst-Bernau
Diplom-Psychologin und Pädagogin
von der sogenannten GWG Nürnberg - eine Depandance der sogenannten GWG München
Meuschelstraße 1
90408 Nürnberg
http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck, Amtsgericht Schwabach
Grundgesetz Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Bei Frau Ines Porst-Bernau offenbar noch nicht angekommen.
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck durch Richter Diroll.
Helene Ruppert
Diplom-Psychologin
Krelingstr. 4
90408 Nürnberg
Beauftragung am Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Bayreuth, Amtsgericht Fürth, Amtsgericht Hersbruck, Amtsgericht Nördlingen, Amtsgericht Nürnberg, Oberlandesgericht Nürnberg
Beauftragung am Amtsgericht Hersbruck durch Richterin Düker-Wara, Richter Diroll.
Die Diplom-Psychologin Helene Ruppert wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dr. Siegfried Schanda
Ambulanzarzt
Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Klinikum Nürnberg Nord
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
Oder auch: Barthelmeßstr. 18, 91056 Erlangen
Beauftragung am Amtsgericht Erlangen, Amtsgericht Hersbruck
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Herbruck
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Herbruck noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Herbruck
Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern
Rafiq Iqbal
Neue Obernbreiter Str. 5
97340 Marktbreit
Telefon: 09332 / 591798
Fax: 09332 / 591786
Email: bayern@v-a-k.de
Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49
PAS-Eltern e.V.
Torgasse 4
97250 Erlabrunn
Bayern - PAS-Eltern / Regionalgruppe Würzburg
Ansprechpartnerin:
Diplom-Psychologin Christiane Pohl
Telefon: 0160-98920910
Kontakt
Sprechstunde: Dienstags von 20-22 Uhr
Sprechstundentermine können leider nicht vergeben werden.
Bitte rufen Sie nicht ausserhalb der Sprechstunde an. Lieben Dank!
Termine:
"PAS-Eltern - Was tun bei Umgangsboykott?" trifft sich 1 x im Monat in Würzburg
Wann?: Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr
Wo?: Selbsthilfehaus, Blaue Bude, Scanzonistr.4, 97070 Würzburg
http://www.pas-eltern.de/page18/Bayern/page26.html
Der Kampf um das eigene Kind
Röthenbacher Vater hatte nach einer Trennung 79 Tage keinen Kontakt zum Sohn
RÖTHENBACH— Gibt es nach einer Trennung Streit um die Kinder, haben Väter oft das Nachsehen. Nur zögerlich geht die Justiz gegen Mütter vor, die den Umgang mit ihren Ex-Männern boykottieren. Ein Fall aus Röthenbach macht das deutlich: Monatelang hatte Paul Häberlein keinen Kontakt zu seinem Sohn. Seit fünf Jahren kämpft er darum, ihn regelmäßig zu sehen.
Fast drei Monate hat es gedauert, bis er den kleinen Niklas wieder in den Armen halten konnte. „Die erste Zeit konnte ich kaum schlafen“, erzählt Paul Häberlein (alle Namen geändert). Er hat jeden der 79 Tage gezählt, hat die Polizei informiert und Suchplakate aufgehängt. Ohne Erfolg. Erst ein Eilverfahren verhalf ihm vor fünf Jahren zu einem Wiedersehen mit seinem Sohn – doch ausgestanden ist der juristische Streit um das Kind noch lange nicht.
An einem Freitag im Juli 2006 beginnt Häberleins Geschichte: Johanna, seine Lebensgefährtin, verlässt ohne jede Vorwarnung das gemeinsamen Haus und nimmt den elf Monate alten Sohn mit. „Das Essen stand noch auf dem Tisch“, sagt der heute 52-Jährige aus Röthenbach. Häberlein spricht von einer „Schneeschmelze“, wenn er über die letzten Wochen mit Johanna nachdenkt. Er hat nicht bemerkt, dass die Beziehung langsam auf ihr Ende zugesteuert ist. Deshalb fällt er aus allen Wolken, als Frau und Kind verschwunden sind. Als Häberlein am Abend aus der Arbeit kommt, denkt er an einen Unfall, macht sich Sorgen. Keine Woche später kommt ein Brief von einem Anwalt: Johanna, jetzt an einem unbekannten Ort, will Unterhalt.
Für die Polizei, das Jugendamt und die Gerichte hat Häberlein nur noch sarkastische Bemerkungen übrig. „In Deutschland sind Kinder Eigentum der Mutter“, sagt er zum Beispiel. Das liegt an den Erfahrungen, die er in der Zeit ohne Niklas gemacht hat. Auf der Laufer Polizeiinspektion habe man sich lange geweigert, eine Anzeige wegen Kindesentziehung aufzunehmen, erinnert sich der 52-Jährige. Auch die Kriminalpolizei in Nürnberg sei nicht tätig geworden.
Geburtstag ohne den Vater
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth will kein Verfahren einleiten, auch nicht nach einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt. Und das Amtsgericht in Hersbruck, das den Umgang regeln soll, liefert sich mit den Kollegen in Ansbach – die Mutter ist nach Westmittelfranken gezogen – zunächst eine Auseinandersetzung über die Frage, wer aus welchen Gründen für den Fall nicht zuständig ist. Niklas muss in jenem Sommer den ersten Geburtstag ohne seinen Vater feiern. Dieser weiß noch nicht einmal, wo der Einjährige jetzt wohnt.
Dabei hat Häberlein eigentlich gute Karten: Auch wenn er mit Johanna nicht verheiratet ist, teilen sich die Eltern doch das Sorgerecht für Niklas. Dafür mussten sie kurz nach dessen Geburt im Kreisjugendamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Denn bisher war es in Deutschland geltendes Recht, dass eine ledige Mutter automatisch die alleinige Sorge bekommt und damit zum Beispiel auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis beanstandet und eine Reform gefordert. Doch Häberlein winkt ab: „Das gemeinsame Sorgerecht würde ich nicht so hoch bewerten.“ Das Hersbrucker Gericht beschließt zwar im September 2006, dass er seinen Sohn zweimal pro Woche für wenigen Stunden in den Räumen eines Mütterzentrums oder auf einer Diakoniestation in Westmittelfranken sehen darf, mit nach Röthenbach darf er Niklas aber nicht nehmen. Für den 52-Jährigen eine schwer zu ertragende Situation. Einmal, sagt er, habe er das Mütterzentrum verlassen, um mit seinem Sohn an der frischen Luft zu spielen. Prompt hätten Mitarbeiter, die eine Entführung fürchteten, die Polizei alarmiert. Schon nach wenigen Treffen habe die Mutter selbst diese „bewachten“ Umgangstermine ausfallen lassen.
Zur gleichen Zeit beantragt Johanna – die immer wieder argumentiert, dass sie sich von ihrem früheren Lebensgefährten bedroht fühle – das alleinige Sorgerecht. Auch wenn ihr Antrag zurückgewiesen wird, sieht der Vater sein Kind nach eigenen Angaben kaum noch. Ein Umgangstermin nach dem anderen, erinnert er sich, sei im Frühjahr und im Sommer 2007 geplatzt. Häberlein ruft mehrfach die Polizei, um Niklas zu holen. Die Situation ist verfahren: Bei jeder Begegnung streiten sich die Eltern. Die Mutter, sagt der 52-Jährige, habe sich Gesprächen verschlossen.
„Das Gericht muss von Anfang an hart und schnell durchgreifen“, sagt Johannes Hildebrandt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Diplom-Pädagoge, arbeitet in einer Kanzlei in Schwabach. Aus seiner Erfahrung weiß er: Oft hängt es vom Richter ab, ob Mütter, die ihr Kind dem Ex-Partner vorenthalten, mit Konsequenzen rechnen müssen. Dabei sieht das Gesetz sogar ein Ordnungsgeld von bis zu 25000 Euro oder Ordnungshaft vor. Allerdings wird kein Gericht aus eigener Initiative tätig, wenn einer der Partner den Umgang boykottiert. Die andere Seite muss dafür jedes Mal einen Antrag stellen.
Im Familienrecht, sagt der Experte, würden Sachverhalte oft nicht so genau geprüft wie zum Beispiel im Mietrecht. Zeugenanhörungen seien nur selten an der Tagesordnung, das schaffe Raum für Mutmaßungen. Wer will schon nachweisen, warum ein Umgangstermin tatsächlich ausgefallen ist?
Hildebrandt stört sich daneben an der Rolle, die viele Gutachter spielen. Häufigwürden diese nicht genau zwischen Beobachtung und Schlussfolgerung trennen. Das Resultat seien „falsche und unfundierte Theorien“ über die Familiensituation. Der Rechtsanwalt fordert deshalb unter anderem eine regelmäßige Weiterbildung für Richter.
Nicht jeder Fall wird angeklagt
Was kann ein Elternteil aber unternehmen, wenn der Sohn oder die Tochter plötzlich ganz verschwunden ist? Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gibt zu, dass es „durchaus möglich“ sei, dass bei Kindesentziehungen innerhalb der Bundesrepublik einige Fälle nicht angeklagt würden. Das, so deren Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke, sei darauf zurückzuführen, dass der Tatbestand nicht immer nachgewiesen werden könne. Laut Paragraf 235 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer eine Person unter 18 Jahren einem Elternteil vorenthält. Voraussetzung ist allerdings, dass derjenige Gewalt anwendet, Drohungen ausspricht oder mit List handelt.
Zur Frage, wann List vorliegt, „gibt es Rechtsprechung ohne Ende“, sagt die Oberstaatsanwältin. In Häberleins Fall sind die Merkmale wohl nicht erfüllt – zumindest lehnten ihre Kollegen es vor fünf Jahren mit dieser Begründung ab, in der Sache aktiv zu werden. Eine Anzeige hätte die Polizei laut Gabriels-Gorsolke aber auf jeden Fall aufnehmen müssen. Zu den Gründen, warum dies zunächst nicht geschehen ist, kann sie nach so langer Zeit nichts sagen. Ähnlich äußert sich der Leiter der Laufer Polizeiinspektion.
Vielen Vätern – denn fast immer ist es nach einer Trennung die Mutter, die sich um den Nachwuchs kümmert – bleibe angesichts dieser Tatsachen nur durch Briefe und Geschenke präsent zu sein, sagt eine erfahrene Anwältin im Gespräch mit der PZ. Als Erwachsene würden Scheidungskinder oft den Kontakt von selbst wieder suchen. Hildebrandt will sich damit nicht abfinden. Die Trennung von einem Elternteil „brennt sich sehr schnell ein“, sagt er. Der Diplom-Pädagoge glaubt trotz seiner Kritik an den Einfluss der Gerichte, die in den vergangenen Jahren immer konsequenter gegen Umgangsboykott vorgingen. Als Niklas eine Mandeloperation hat, erfährt Häberlein selbst auf Nachfrage nicht, wie es seinem Sohn geht. Einmal, berichtet der 52-Jährige, habe sein Sohn beim Spielen gesagt, dass die Mama wolle, dass er sie beide in Ruhe lasse. Einen „Doldi“ nannte er den Vater dabei.
Seit knapp vier Jahren darf er den inzwischen Fünfjährigen einmal in der Woche mit nach Hause nehmen, allerdings nur für acht Stunden. Bis heute ist es ihm nicht erlaubt, Niklas bei sich übernachten zu lassen. Mehrere Versuche, eine Ausweitung des Umgangsrechts zu erreichen – zuletzt beim Nürnberger Oberlandesgericht – sind gescheitert. Begründung: Das sei mit dem Wohl des Kindes nicht zu vereinbaren. Häberlein meint dazu: „Gründlicher kann man jemandem die Lebensfreude nicht nehmen.“ Er will nicht lockerlassen.
ANDREAS SICHELSTIEL
Pegnitzzeitung - Landkreis Nürnberger Land
05. November 2009 - Pressemitteilung 29/09
Dr. Gerhard Karl wird Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach
Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk hat den Direktor des Amtsgerichts Hersbruck
Dr. Gerhard Karl (52)
mit Wirkung vom 16. November 2009 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Ansbach ernannt. Er wird damit Nachfolger von Dr. Ernst Metzger (59), der zum 1. September 2009 zum Präsidenten des Landgerichts Ansbach ernannt worden war.
Im Juli 1984 trat Gerhard Karl in den bayerischen Justizdienst ein. Nach seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München und danach Ansbach wirkte er am Landgericht Nürnberg-Fürth in Zivilsachen. Dann erfolgte eine Abordnung an das Amtsgericht Hersbruck und anschließend an das Amtsgericht Leipzig. Von Februar 1996 an arbeitete Dr. Karl im sächsischen Staatsministerium der Justiz und ab Oktober 1998 leitetet er als Richter das sächsische Amtsgericht Hohenstein-Ernstahl sowie das sächsische Amtsgericht Annaberg. Von Februar 2002 bis September 2005 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay.. Am 1. Oktober 2005 war er zum Direktor des Amtsgerichts Hersbruck ernannt worden.
Thomas Koch
Richter am Oberlandesgericht
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02273/index.php
09. Juni 2008 - Pressemitteilung 08/08
Amtsgericht Hersbruck erlässt gegen den früheren Vorsitzenden des Vorstands der Rummelsberger Anstalten einen Strafbefehl
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Amtsgericht Hersbruck am 04. Juni 2008 gegen den früheren Rektor der Rummelsberger Bruderschaft und Vorsitzenden des Vorstands der Rummelsberger Anstalten Dr. Karl Heinz Bierlein einen Strafbefehl erlassen. Darin wird dem 56-jährigen Seelsorger gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen vorgeworfen und gegen ihn deswegen eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten festgesetzt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Strafbefehl wird Dr. Karl Heinz Bierlein zur Last gelegt, in der Zeit von Februar 2006 bis August 2007 mehrere junge Diakone zur Teilnahme an Experimenten für ein psychologisches Buchprojekt veranlasst zu haben, bei denen den jungen Männern von ihm körperliche Schmerzen zugefügt wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei dem Buchprojekt und den dazu durchgeführten Experimenten nur um einen Vorwand gehandelt hat, um von den Diakonen eine Einwilligung in die zu ihrem Nachteil vorgenommenen körperlichen Übergriffe zu erschleichen. Eine durch Täuschung herbeigeführte Einwilligung ist unwirksam. Ohne eine wirksame Einwilligung vorgenommene körperliche Misshandlungen sind als Körperverletzung strafbar. Da bei den vermeintlichen Experimenten zur Schmerzzufügung auch Metallklammern eingesetzt wurden und es zu Schlägen mit einem Stock und einem Gürtel kam, geht die Ermittlungsbehörde in allen Fällen von gefährlichen Körperverletzungen aus. Das Amtsgericht Hersbruck ist nach vorläufiger Bewertung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft beigetreten und hat den beantragten Strafbefehl erlassen.
Die Gefährliche Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bedroht. Staatsanwaltschaft und Gericht halten in dem Strafbefehl eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten für gerechtfertigt. Als Bewährungsauflage ist eine Geldbuße in Höhe von 10.000,- Euro vorgesehen.
Dr. Karl Heinz Bierlein hat nun zwei Wochen Zeit um gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Wird von ihm kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Strafurteil gleich. Andernfalls wäre ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht – Strafrichter – Hersbruck zu bestimmen. In diesem Termin hätte das Gericht über die in dem Strafbefehl erhobenen Vorwürfe wie nach der Erhebung einer Anklage durch Urteil zu entscheiden. Dabei wäre das Gericht weder an die rechtliche Wertung, noch an die Straffestsetzung in dem Strafbefehl gebunden. Auch ein Freispruch wäre möglich.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01446/index.php