Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Nauen
Familiengericht
Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Straße 9
14641 Nauen
Telefon 03321 / 4452-0
Fax: 03321 / 4452 312 (Verwaltung) bzw. 03321 / 455 347 (Rechtssachen)
E-Mail: verwaltung@agnau.brandenburg.de
Internet: www.ag-nauen.brandenburg.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Nauen (05/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Brandenburg
Direktor am Amtsgericht Nauen: Dr. Dieter Neumann (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab 01.06.1997, ..., 2010)
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Nauen:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Nauen 7 - 8 Richter/innen, 13 Rechtspfleger/innen, 23 Servicemitarbeiter und 4 Kanzleimitarbeiter (Stand 2004)
Insgesamt scheint das Amtsgericht Nauen recht mütterlastig zu sein. Von daher ist der Landkreis Nauen womöglich ein guter Ort für vagabundierende und entfremdende Mütter aus ganz Deutschland.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Eike Bartsch (Jg. 1975) - Richter am Amtsgericht Nauen (ab 19.12.2005, ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Sabine Bremer-Fiedler (Jg. 1957) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 28.03.1995, ..., 2007)
Torsten Kaab (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Nauen (ab 24.03.1995, ..., 2007)
Brigitte Nagel (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht - Abteilung 21 und 24 (ab 24.03.1995, ..., 2010) - Richterin Nagel wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Umgangsauschluss durch Richterin Nagel - 21 F 46/06 mit Beschluss vom 29.11.2006 - Abänderung des Beschlusses auf Antrag des Vaters durch Oberlandesgericht Brandenburg - 10 UF 1/07 am 06.02.2007 - Übernahme einer Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung durch den 10. Familiensenat am Oberlandesgericht Brandenburg
Dr. Dieter Neumann (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab 01.06.1997, ..., 2010)
Claudia Odenbreit (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 02.06.2003, ..., 2007) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Verheiratet mit Christian Odenbreit (Jg. 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam?
Martin Paßmann (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Nauen (ab 07.11.1994, ..., 2007)
Ramona Passerini (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht - Abteilung 20 (ab 09.05.2000, ..., 2010) - verheiratet mit Thomas Passerini (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Oranienburg? / Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz - ausführlich siehe unten. Richterin Passerini wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Astrid Stockmann (Jg. 1973) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 27.06.2006, ..., 2007)
Richter auf Probe:
F. Biehl - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht (ab , ..., 2007, 2008)
Armgard Biehl (Jg. 1973) - Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Rostock aufgeführt.
Abteilungen am Familiengericht Nauen:
20 F - Ramona Passerini (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht - Abteilung 20 (ab 09.05.2000, ..., 2009) - verheiratet mit Thomas Passerini (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Oranienburg? / Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz - ausführlich siehe unten. Richterin Passerini wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
21 F - Brigitte Nagel (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht - Abteilung 21 und 24 (ab 24.03.1995, ..., 2010) - Richterin Nagel wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Umgangsauschluss durch Richterin Nagel - 21 F 46/06 mit Beschluss vom 29.11.2006 - Abänderung des Beschlusses auf Antrag des Vaters durch Oberlandesgericht Brandenburg - 10 UF 1/07 am 06.02.2007 - Übernahme einer Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung durch den 10. Familiensenat am Oberlandesgericht Brandenburg
22 F -
22 F -
23 F -
24 F - Brigitte Nagel (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Nauen / Familiengericht - Abteilung 21 und 24 (ab 24.03.1995, ..., 2010) - Richterin Nagel wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Umgangsauschluss durch Richterin Nagel - 21 F 46/06 mit Beschluss vom 29.11.2006 - Abänderung des Beschlusses auf Antrag des Vaters durch Oberlandesgericht Brandenburg - 10 UF 1/07 am 06.02.2007 - Übernahme einer Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung durch den 10. Familiensenat am Oberlandesgericht Brandenburg
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Nauen tätig:
Matthias Deller (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Rathenow / Direktor am Amtsgericht Rathenow (ab , ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.2000 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Ab 01.12.2005 Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht.Als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg zeitweilig am 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen
Roswitha Neumaier (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Luckenwalde / Direktorin am Amtsgericht Luckenwalde (ab 01.11.2007, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Nauen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Nauen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Nauen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Erziehungs- & Familienberatungsstelle Falkensee / Nauen
Träger: Evangelisches Johannisstift
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle Falkensee/Nauen bietet Erziehungs-, Familien-, Paar- und Jugendberatung sowie Beratung in Trennung und Scheidung.
Anmeldung und Information (für Falkensee und Nauen)
Jutta Rührmund
Telefonnummer 03322 - 2013 61
E-Mail: bs.falkensee@evangelisches-johannesstift.de
Die Hauptstelle der Erziehungs- und Familienberatungsstelle befindet sich in der Händelallee 11 in Falkensee und ist mit den Buslinien 652 und 671 erreichbar.
Die Außenstelle Nauen befindet sich in der Paul-Jerchel-Str. 6 in Nauen und ist vom Stadtzentrum aus gut zu Fuß zu erreichen.
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Frau Zapf
(2003)
Rechtsanwälte:
Michael Barth
Fachanwalt für Familienrecht
14641 Nauen, Mittelstr. 33¬34
Tel: 03321-449 23
Gutachter:
Simone Freiberg
lic. phil. l., Psychologin, Universität Bern
14050 Berlin (oder 14052 Berlin)
Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Die als Gutachterin tätige Psychologin Simone Freiberg unterstützt mit ihrer Arbeit den Entzug des elterlichen Sorgerechtes eines Vaters. Die Gutachterin wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dirk Kriegeskorte
Diplom-Psychologe
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Herr Kriegeskorte wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Biehl 2008.
Bettina Tschirschwitz
Diplom-Sozialpädagogin
12277 Berlin
Evangelische Fachhochschule Berlin - http://www.evfh-berlin.de/evfh-berlin/html/download/berichtrektorat/Rektoratsbericht-2005.pdf.
Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Frank Uhlemann
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes "Institut für Gericht und Familie"
Berlin
PdRP 1-2/2006
Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin F. Biehl (2007, 2008)
Diplom-Psychologe
10555 Berlin
und
49205 Hasbergen
Ulrich Waschke-Peter soll sich in den 90-er Jahren in der psychologischen Praxis Arndt und Rebber in Münster engagiert haben, so wie auch Frau Thole-Bachg.
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Minden, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Halle (Westfalen), Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick
Von einer Beauftragung des Herrn Waschke-Peter wird vom Väternotruf dringend abgeraten.
Urteile
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)
Straßburg, 26. Februar 2002
...
16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.
17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.
...
20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.
Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.
Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.
21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.
22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.
...
26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.
27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.
Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.
...
ausführlich unter:
Dr. Michael Wiedemann
"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"
Psychotherapeut
10827Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg
Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Passerini.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
ASB Kinder- Jugend- und Familienhilfe im Havelland
Ruppiner Str. 15
14612 Falkensee
Telefon: 03322 / 284425
Gewaltschutzhaus Lindenhof Ketzin
Nauener Chaussee. 7
14669
Ketzin
Telefon: 033233 / 30829
Internet: http://www.gewaltschutzhaus.de
Sota e.V. - Sozialtherapeutische Arbeitsgemeinschaft
Lindenstraße 13, 14641 Nauen
Telefon (030) 82 20 222
1. Vorsitzende Sota e. V.: Frau Wemhöhner-Polatzek
(ab , ..., 2006)
Links:
Entscheidungsvorblatt
VfGBbg: 9/10 EA Beschluss vom: 20.05.2010 S-Nr.: 3042
Verfahrensart: Verfassungsbeschwerde
EA
entscheidungserhebliche
Vorschriften: - VerfGGBbg, Art. 30 Abs. 1
Schlagworte: - Folgenabwägung
- Erfolg in der Hauptsache
kein Leitsatz
Fundstellen:
Zitiervorschlag: VerfGBbg, Beschluss vom 20.05.2010 - VfGBbg 9/10 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de
VERFASSUNGSGERICHT
DES LANDES BRANDENBURG
VfGBbg 9/10 EA
IM NAMEN DES VOLKES
B E S C H L U S S
In dem Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
A.,
Beschwerdeführer,
wegen der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen vom 27. April und 17. Mai 2010 – Az.: 20 F 71/10 -
hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
durch die Verfassungsrichter Postier, Dielitz, Dr. Fuchsloch, Nitsche, Partikel, Möller und Schmidt
am 20. Mai 2010
b e s c h l o s s e n :
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
A.
Die Beschwerdeführer sind die Eltern der minderjährigen Kinder M., geboren am ...1997, und J., geboren am ...2001. Auf Antrag des Jugendamts des Landkreises Havelland entzog das Familiengericht des Amtsgerichts Nauen mit Beschluss vom 27. April 2010 den Beschwerdeführern im Weg der einstweiligen Anordnung vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge und das Recht der Beantragung von Hilfen zur Erziehung für beide Kinder und ordnete eine Pflegschaft des Jugendamtes des Landkreises Havelland an. Die Kinder befinden sich seitdem in einer Pflegestelle. Am 30. April 2010 stellten die Beschwerdeführer beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückführung der Kinder. Am 03. Mai 2010 legten sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 Rechtsmittel ein, das durch das Amtsgericht nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Kinder mit Beschluss vom 17. Mai 2010 zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig bestellte das Amtsgericht einen Verfahrenspfleger für die Kinder und erließ einen Beweisbeschluss, aufgrund dessen über die Möglichkeiten der Rückführung und die Erziehungsfähigkeit der Eltern bis zum 31. Juli 2010 ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden soll. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren sie, den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 17. Mai 2010 mit sofortiger Wirkung aufzuheben und die Kinder in ihre Obhut zurückzugeben.
Die Verfahrensakten des Amtsgerichts Nauen 20 F 71/10 und 20 F 55/10 (Brandenburgisches Oberlandegericht 13 WF 68/10) sowie die Akten der Staatsanwaltschaft Potsdam 476 Js 11728/10, 26 Cs 445/Js 65956/09 (3/10) und 4100 Js 4603/06 sind beigezogen worden.
B.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil es an den Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) fehlt. Nach dieser Vorschrift kann das Landesverfassungsgericht einen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Insoweit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ein strenger Maßstab anzulegen. Die Frage, ob die Landesverfassung verletzt ist – nur diese, nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist Maßstab der vom Verfassungsgericht vorzunehmenden Prüfung -, stellt sich in dem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch nicht; die Gründe, die für eine Verfassungsrechtsverletzung sprechen, müssen grundsätzlich ebenso außer Betracht bleiben wie die Gegengründe, es sei denn, der Antrag bzw. das Erstreben in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet. Erst recht kommt es im Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz nicht darauf an, ob die auf Grundlage des Beschlusses vom 27. April 2010 getroffenen Maßnahmen von § 42 SGB VIII gedeckt sind, was die Beschwerdeführer bezweifeln. Ob die Entscheidungen der Fachgerichte „richtig“ oder „falsch“ sind, hat das Verfassungsgericht nicht zu überprüfen. Es wird nicht in der Art eines Rechtmittelgerichts tätig, sondern ist berufen, Verstöße gegen Verfassungsrechtssätze festzustellen. Die Frage, ob die Entscheidung des Amtsgerichts den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, ist vielmehr im fachgerichtlichen Rechtsweg zu beantworten, der vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfen ist und auf den die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Amtsgerichts vom 17. Mai 2010 hinweist.
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung vor dem Verfassungsgericht ist allein eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die sich ergeben, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, das Verfahren in der Hauptsache aber Erfolg hat, gegen diejenigen Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, der Antrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg bleibt. Dabei müssen die nachteiligen Folgen, die ohne die einstweilige Anordnung für den Fall des Obsiegens in der Hauptsache zu vergegenwärtigen sind, im Vergleich zu den nachteiligen Folgen, die sich bei Erlass der einstweiligen Anordnung für den Fall der Erfolglosigkeit in der Hauptsache ergeben, deutlich überwiegen, weil sie sonst bei vergleichender Betrachtungsweise nicht schwer genug im Sinne des Gesetzes sind (‚schwerer Nachteil’) bzw. keinen gleichwertigen ‚anderen’ Grund im Sinne des Gesetzes darstellen. Bei der Abwägung sind im allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2000 – VfGBbg 20/00 EA – www.verfassungsgericht.brandenburg.de). Solche sind von den Beschwerdeführern aber weder vorgetragen noch sind sie erkennbar. Sollten die Beschwerdeführer in einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde obsiegen, ohne dass die einstweilige Anordnung erlassen worden ist, hätten die 9 und 13 Jahre alten Kinder zeitweilig in einer Pflegefamilie gelebt. Da das Amtsgericht eine Beweisaufnahme angeordnet hat, stellt die von ihm getroffene Regelung ersichtlich nicht die abschließende Entscheidung dar. Ein zeitweiliger Aufenthalt der Kinder bei Dritten stellt aber für die Beschwerdeführer als Erziehende keinen nicht wiedergutzumachenden Schaden dar, auch unter Berücksichtigung der von ihnen als Belastung angeführten Unkenntnis um die Ernährung, Freizeitgestaltung und Erziehungsmethoden in der Pflegestelle und des Verzichts auf ein gemeinsames Gebet mit den Kindern. Dass der zeitweilige Aufenthalt in der Pflegefamilie für die Kinder zu irreversiblen Schäden, etwa einer Entfremdung von den Eltern führte, ist - insbesondere unter Berücksichtigung ihres Alters - ebenfalls nicht erkennbar. Nach ihrer Anhörung vor dem Familiengericht am 12. Mai 2010 fühlen sich die Kinder zwar insbesondere wegen der Ungewissheit über die Dauer ihres Aufenthaltes in der Pflegestelle beeinträchtigt. Dies wiegt als nachteilige Folge aber jedenfalls nicht schwerer als der Schaden, der ihnen entstünde, wenn sie aufgrund der einstweiligen Anordnung zunächst zu den Beschwerdeführern zurückkehrten, dann aber nach der Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung des Kindeswohles festgestellt würde. Denn dann wären sie – über die im Haushalt der Eltern bestehende Bedrohung ihres Wohls hinaus – erneut der Situation ausgesetzt, von Dritten - möglicherweise gegen ihren Willen - aus dem familiären Umfeld herausgenommen zu werden. Bereits die Durchsetzung der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 wirkte aber, wie die Anhörung vor dem Familiengericht am 12. Mai 2010 gezeigt hat, zumindest für J. erschreckend und einschüchternd; eine zeitnahe Wiederholung eines solchen negativen Erlebnisses ist nach aktuellem Erkenntnisstand als gravierender zu bewerten als die derzeit bestehende Situation.
C.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.
Postier Dr. Fuchsloch
Dielitz Nitsche
Möller Schmidt
Mitte
Mann stürzt sich am Potsdamer Platz in den Tod
Ein 52-Jähriger hat sich mit einem Sprung von einem Hochhaus am Potsdamer Platz am Donnerstagabend das Leben genommen. Der Unglücksort musste zeitweise gesperrt werden.
14.11.2008
Berlin - Am Donnerstagabend hat sich ein 52-Jähriger aus Niedersachsen von der Aussichtsplattform "Panoramapunkt" am Potsdamer Platz in die Tiefe gestürzt. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Selbstmord aus, da sie am Tatort einen Abschiedsbrief fand.
Ein Zeuge beobachtete den Vorfall gegen 18.30 Uhr, als er gerade am Gebäude vorbeilief. Der 52-Jährige stürzte 95 Meter in die Tiefe, schlug auf ein fünf Meter hohes Gerüst auf, das über dem Gehweg vor dem Gebäude aufgestellt ist, und blieb dort regungslos liegen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Während der Bergung des Toten war die Alte Potsdamer Straße zwischen Varian-Fry-Straße und Potsdamer Platz bis 19 Uhr 30 gesperrt. (nal)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mitte-Suizid;art126,2661255
Kommentar Väternotruf:
Arnim Franz, geboren am 19.04.1956, gestorben am 13.11.2008 beim Sprung vom Hochhaus am Potsdamer Platz.
Sprung eines Vaters von einem Hochhaus am Potsdamer Platz. Tragisches Ende eines beim Amtsgericht Nauen und dem Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) ausgetragenen Familienkonfliktes zwischen einer machtversorgten Mutter und einem sich ohnmächtig fühlenden Vater.
"Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen", dieser Leitsatz vieler Alleinvertretung beanspruchender Mütter, konservativer Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, hier wird er nun Wirklichkeit - kein Vater mehr, der Widerspruch anmeldet und Beamtenseelen aus dem Gleichgewicht bringt. Nun kann man im Amt endlich die Akte schließen, tief durchatmen und den nächsten Fall in der gewohnten bürokratischen Weise abarbeiten.
Ein Nachruf von Daniela Quennet
Freundin von Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz und doch so unendlich allein.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Dienstag, 30. Dezember 2008 12:21
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Eine traurige Geschichte
Guten Tag,
im Anhang finden Sie "Eine traurige Geschichte".
Mein Lebenspartner beging am 13.11.2008 Suizid. Den Verlust kann ich kaum ertragen, da alles so unendlich traurig und unnötig war.
Arnim könnte noch leben!!!! Nur die grenzenlose Verzweiflung trieb ihn in diese Tat.
Für Risiken und Nebenwirkungen brauche ich nicht meinen Arzt Apotheker fragen.
- Frau Passerini, Richterin am Familiengericht in Nauen
- Frau Olbert, Jugendamt in Falkensee
- Frau Kunze, Jugendamt in Falkensee
- Frau Haehne, Jugendamt Falkensee
und natürlich die NOCH Ehefrau. Es wird am 13.1.2009 eine Anhörung im Jugendamt geben. Ich hoffe, die Mutter des Kindes wird dann ...
Ich will, dass Verantwortung übernommen wird!
Viele Grüße
Daniela Quennet
Eine traurige Geschichte
Ich möchte mit dem Ende beginnen. Am 13.11.2008 verstarb mein
Lebens-Seelen- und Herzenspartner Arnim. Arnim ist aus 95m Höhe am Potsdamerplatz, in Berlin, in die Tiefe gesprungen. Seither hat mein Leben eine andere Qualität bekommen. Zuerst bin ich jedes Mal zusammen gezuckt, wenn der Schlüssel ins Türschloss gesteckt wurde. Ich kann nicht länger als zwei Stunden am Stück schlafen, lese immer und immer den Abschiedsbrief, habe ständig Kopfschmerzen, denke was er während des Sprungs gedacht haben mag, was, wenn er dann doch nicht wollte.....
Mein Name ist Daniela Quennet, Deutsch/Amerikanerin, ich bin 43 Jahre alt, habe Musikwissenschaften und Psychologie studiert. Ich habe eine 17 jährige Tochter, einen Hund, eine Katze, ein Pferd. Ich lebe in z.Zt. in Wolfsburg, die schrecklichste Stadt, die man sich vorstellen kann. Aber nur temporär. Wenn ich groß bin, gehe ich wieder zurück nach Köln.
Es geht aber nicht um mich. Oder vielleicht auch. Ich habe beschlossen diese/meine/unsere Geschichte aufzuschreiben und sie großzügig zu verteilen. Eigentlich möchte ich diese grenzenlose Ungerechtigkeit in Welt schreien. Aber wer würde mir zuhören? Wenn ich es aufschreibe, kann jeder entscheiden, ob er/sie es lesen wollen.
Unsere Geschichte begann vor ca. drei Jahren. „Interessant“ ist sie aber erst vor 1.5 Jahren geworden. An dem Tag als Arnim seine Frau final verließ. Getrennt von Tisch und Bett waren sie zu diesem Zeitpunkt schon sehr lange. Um genau zu sein Jahre. Und um noch genauer zu sein, war Arnim schon ein Jahr nach der Begegnung mit seiner Frau nicht mehr glücklich. Allerdings wusste er es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Vor 1.5 Jahren nach seinem Eingeständnis vor sich und mir, dass aus Freundschaft Liebe wurde und nach einer sehr gewalttätigen Handlung seiner Frau, verließ er seine Frau, die Ehe, das Haus uns sein bis dahin geführtes Leben. Er verließ NICHT seine Tochter. Voller Euphorie blickte er in eine besser Zukunft.
Während der Woche lebte er im Osten der Republik, er hasste es. Zu diesem Zeitpunkt machte sein Job ihm allerdings viel Spaß und entschädigte für das Leben in Frankfurt/Oder. Arnim war Physiker. Ein Physiker mit vielen Patenten. Er hat u.a. dazu beigetragen, dass der Euro eingeführt wurde. Dies war allerdings vor seiner Zeit in der Solar-Industrie. Die Wochenenden verbrachten wir bei mir.
Vom ersten Tag an führte seine Frau Krieg. Der Einsatz war immer seine geliebte heute 8 jährige Tochter. Das Fatale ist, dass erst im Unterschied Defizite erkannt werden. Will heißen; Bis zur finalen Trennung war ihm nicht klar, was alles falsch gelaufen ist. Mit seiner Frau, mit der Kindererziehung, mit allem was sein Leben bis dahin ausmachte.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Er (wir) haben uns Tag und Nacht mit seiner Frau auseinander setzen müssen. Telefonisch und per Email . Und immer wieder hat sie das Kind eingesetzt. Du kannst das Kind nur sehen, wenn dies oder das erfüllt wird.... waren immer die Sätze, die angeführt wurden.
Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Zu allem fing Arnims Frau dann an das Kind zu vernachlässigen. Sie wollte nicht, dass das Kind Zeit in unserem Haushalt verbringt, weil sie nicht wollte, dass die Kleine Zeit mit mir verbringt. Dies alles obwohl die Kleine meine Tochter und mich sofort in ihr kleines Herz geschlossen hatte. Die Zeichen für Patchwork Familie standen so günstig. Eine damals 15- jährig, eine damals 6-jährige, Arnim und ich haben uns miteinander so gut gefühlt. Es hat nicht sollen sein.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnims Frau hat ihn, mich und meine Tochter unentwegt schikaniert. Z.B. hat sie meiner Tochter und mir unterstellt, schwerste Psychopharmaka in den Rucksack ihrer Tochter getan zu haben.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnim war ein ruhiger, warmherziger, respektvoller und introvertierter Mensch. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Instanzen eingeschaltet. Jugendamt, Gericht, Familientherapeutin. Sie haben es nicht hören wollen, es relativiert, die Vernachlässigung nicht gesehen, die Lieblosigkeit ignoriert und Arnim als einen „Übertreiber“ hingestellt.
In Deutschland ist es offensichtlich so, dass man eigene Fehler nicht korrigieren darf. Das ist unglaubwürdig. Wir haben reformierte Gesetze. Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der täglichen Praxis ist es nicht anwendbar. Im täglichen Leben schikaniert die Mutter des Kindes täglich den Vater und keiner will es wissen...... Keiner will wissen, dass das Kind emotional vernachlässigt wird!!!!
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid
Im April diesen Jahres der erste Suizid versuch. Ganz im Stil von Rainer Barschel. Es hat nicht geklappt. Ich war froh und glücklich. Er konnte die täglichen Auseinandersetzungen nicht mehr ertragen.... schrieb er in einem langen Brief an mich. Er konnte die Lügen seiner Frau, die Schikanen, den Stress im Job gepaart mit der Sorge um seine Tochter und die gemeinsamen Schulden (mit seiner Frau), nicht mehr aushalten. Wie kann ein Vater etwas tun, wenn die Instanzen es nicht wissen wollen....
Im Anschluss an diesen Suizid dachte ich wir finden gemeinsam Lösungen. Es sah auch so aus. „Die depressive Verstimmung ist vollständig abgeklungen“. So lautete der Bericht des Oberarztes der Charite, in Berlin.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Aber, die Schikanen wurden schlimmer. Arnim hat von April bis August, seine Tochter nicht sehen dürfen. Seine Frau hat ihm als nächste Tat den erweiterten Suizid unterstellt. Dies alles, obwohl es ein psychiatrisches Gutachten des Oberarztes der Charite Berlin zu diesem Thema gab. Das Jugendamt hat dieses völlig ignoriert und nur das berücksichtigt, was die Mutter des Kindes vortrug. Er/wir haben seine Tochter dann einmal pro Woche im Kinderhort besucht, um eine völlige Entfremdung zu vermeiden. Eine Richterin die ... , eine Richterin die ... . Ein Jugendamt, dass bewusst und nachweislich ... hat. Ein Jugendamt, dass ein Mutter die ihr Kind massiv vernachlässigt und nach einem Hausbesuch bescheinigt: Die Mutter behandelt das Kind vorbildlich!!!! Mich wollte das Jugendamt nicht anhören. Sie hatten die Mutter des Kindes befragt, ob es ihr recht sei. Diese wollte es nicht. Erst nachdem mein Anwalt das Jugendamt darüber informierte, dass sie mich anhören müssen, konnte ich meine Angaben machen. Geholfen hat es nicht. Was kann ich auch schon zu allem sagen.....
Ab August gab es wieder regelmäßigen (alle zwei Wochen) Kontakt. Allerdings immer unter sehr schweren Bedingungen. Da immer und ich meine IMMER, seine väterliche Kompetenz, die Liebe zu seiner Tochter und die Liebe des gemeinsamen Kindes seitens der Mutter in Frage gestellt wurde. Per Email, Telefon und Auge in Auge.
Es gibt unendlich viele Emails. Ich habe schlimmste Telefonate miterlebt....
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnim fuhr am Sonntag vor seiner Tat zu seiner Frau, um nochmals zu versuchen, ohne Familientherapeutin und in Ruhe mit ihr über seine Sorge um das gemeinsame Kind und die finanziellen Verhältnisse zu reden. Ich habe nach diesem Termin einen völlig resignierten Menschen am Telefon gehabt. Seine Frau hat ihn wie immer in die Sprachlosigkeit versetzt. Ich sagte ihm, dass wir am Wochenende nochmals über alles reden sollten. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine sehr schwere Grippe und lag mit über 39 Grad Fieber im Bett.
Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnims Frau bekam seinen Abschiedsbrief am Tattag morgens. Sie hat alles dafür getan, dass ich nicht informiert werde. Ich weiß nicht, was in diesem Brief stand. Ich weiß aber, was in meinem Stand. Meinen bekam ich allerdings erst einen Tag nach seinem Sprung aus 95m. Die Kripo hatte mich ca. 2 Stunden vor seinem Sprung informiert. Dies nachdem die Kripo bei seinem Arbeitgeber war und dieser der Kripo mitgeteilt hat, dass Arnim schon seit Jahren nicht mehr mit seiner Frau zusammen lebt, sondern mit mir und auch hier seinen ersten Wohnsitz hat. Es gab dann viele Fehler im System. Die Kripo ist nicht an den Ort gefahren, wo ich ihn vermutet habe. Die Kripo hat auch nichts von dem angenommen, was ich ihnen gesagt habe. Die Ehefrau hat es verboten, war die Aussage. Und ich, wer bin ich schon, für den Gesetzgeber.......
Was ist geschehen:
Arnims streng katholische Familie, seine Frau, Schwiegereltern und in jedem Fall nicht seine Freunde, haben Arnim am Freitag, den 5.12. beigesetzt. Meiner Tochter und mir wurde untersagt, der Trauerfeier beizuwohnen. Das Beerdigungsunternehmen durfte mir nicht mitteilen, wo ich meinen Kranz niederlegen darf. Seine Frau war die Witwe, seiner Tochter wurde gesagt, dass ... ist, meine Tochter war mit einem Nervenzusammenbruch im Krankenhaus. Arnims Freunde und Mitarbeiter sind der Beisetzung fern geblieben. ... .
Ich nenne Arnims Frau übrigens nur so, weil ich keinen Namen nennen möchte. Per Gericht ist das offizielle Ende der Ehe 1.5.2008.
Ich werde nichts unversucht lassen, die ganz Geschichte zu erzählen. Diese unsere Geschichte betrifft vielleicht nicht in diesem Ausmaß, aber sicherlich viele Väter. Ich möchte, dass Jugendämter, Therapeuten und Richter Verantwortung übernehmen. Für ihren Beruf, für SÄMTLICHE Beteiligten, vor allem für die Kinder und letztlich auch für Moral, Menschlichkeit, Ehre und Würde.
Ich bin keine berühmte Persönlichkeit. Ich stehe nicht im Rampenlicht. Wenn dies so wäre, gäbe es sicherlich viele die über dieses schreckliche Geschehen berichten würden wollen. In der ganzen Ausführlichkeit und allen Niederschriften. Wenn ich aber nicht versuche die Geschichte zu erzählen, werde ich nie erfahren, ob sich jemand dafür interessiert hätte.
Arnim hat leider nicht annehmen können, dass ich ihn nicht für das geliebt habe was er hatte, sonder für das was er war.
UMSONST GESTORBEN DAFR ER NICHT SEIN!!!!!!!!!!!
Es gibt Menschen, die es nicht ertragen können. Suizid wird nicht aus Langeweile begangen und Menschen die es tun sind niemals zu verurteilen.
Falls Sie bis zum Schluss gelesen haben, vielen Dank!
Ich wünsche Ihnen Love, Joy and Happiness
Ihre
Daniela Quennet