Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Königs-Wusterhausen
Familiengericht
Amtsgericht Königs-Wusterhausen
Schloßplatz 4
15711 Königs-Wusterhausen
Telefon 03375 / 271-0
Fax: 03375 / 293781
E-Mail: verwaltung@agkw.brandenburg.de
Internet: www.ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Königs-Wusterhausen (01/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Brandenburg
Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen: Alexandra Kosyra (geb. 29.06.1953) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 15.08.2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz ab 02.07.1984 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Ab 02.07.1984 Richterin am Landgericht Flensburg, dann am Amtsgericht Niebüll. Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. März 1990 Richterin am Landgericht Lübeck. Abordnung und - drei Jahre später - Versetzung an das Landgericht Köln. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Ab 01.05.2007, ..., 03/2009, ... mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Direktorin am Amtsgericht Rathenow beauftragt - siehe Info unten
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen: Sigrid Floderer (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht / Jugendschöffengericht / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 21.12.2001, ..., 2008)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Königs-Wusterhausen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Dr. Hendrick Buck (Jg. 1968) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 16.12.2004, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Sigrid Floderer (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht / Jugendschöffengericht / Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 21.12.2001, ..., 2008)
Heidrun Griehl (Jg. 1957) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 19.10.1995, ..., 2008)
Marion Haase (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 01.12.1993, ..., 2008)
Angela Holzammer (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht (ab 04.06.2003 , ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.
Alexandra Kosyra (geb. 29.06.1953) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Direktorin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 15.08.2008, ..., 2010) - war im Handbuch der Justiz ab 02.07.1984 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Ab 02.07.1984 Richterin am Landgericht Flensburg, dann am Amtsgericht Niebüll. Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. März 1990 Richterin am Landgericht Lübeck. Abordnung und - drei Jahre später - Versetzung an das Landgericht Köln. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Ab 01.05.2007, ..., 03/2009, ... mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Direktorin am Amtsgericht Rathenow beauftragt - siehe Info unten
Jens Mindak (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht - Abteilung 11 (ab 19.12.2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
Monika Raßmann (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 01.12.1993, ..., 2008
Dr. Verena Schleicher (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht (ab 26.11.1996, ..., 2008)
Schulz - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht (soll nicht mehr an diesem Amtsgericht tätig sein)
Ulrike Städtke (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 12.12.1994, ..., 2008)
Dr. Ferenc-Stephan Toth (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht (ab 21.12.2001, ..., 2008)
Silke Tournay (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 28.06.2002, ..., 2008)
Fred Zipperling (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 21.11.1995, ..., 2008)
Richter auf Probe:
Heike Wunderlich (Jg. 1973) - Richterin / Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht - Abteilung 30 (ab , ..., 2009) - ab 01.07.2002 Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg
Abteilungen am Familiengericht Königs-Wusterhausen:
11 F - Jens Mindak (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht - Abteilung 11 (ab 19.12.2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.
30 F - Heike Wunderlich (Jg. 1973) - Richterin / Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Familiengericht - Abteilung 30 (ab , ..., 2009) - ab 01.07.2002 Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen tätig:
Judith Janik (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt.
Hans-Joachim Pauckstadt (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Königs-Wusterhausen / Direktor am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 01.06.1997, ..., 2008) - vorher ab 01.03.1974 Richter am Landgericht Wuppertal, dann Amtsgericht Wuppertal. - siehe Info unten
Peter Werth (Jg. 1961) - Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2003, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Herr Mustermann - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Herr Mustermann - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Königs-Wusterhausen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf. Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de
Herr Mustermann - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Königs-Wusterhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Familien- und Erziehungsberatung
Freiheitsstr. 98
15745 Wildau
Telefon: 03375 / 503721
E-Mail: info@kindheitev.de
Internet: http://www.kindheitev.de
Träger: Kindheit e.V.
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung, Jugendberatung, Partnerberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Beate Redeker
Diplom-Soziologin
(2007)
Märkische Allgemeine 20.10.2007: "Nur eine kleine Entfernung. Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam. - http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Melanie Eulenstein
Diplom-Psychologin
arbeitet mit Kopfbogen des sogenannten "Institut für Gericht und Familie" - IGF Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Susan Helbig
Diplom-Psychologin
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Dr. Klaus Schneider
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt/Oder, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Herr Klaus Schneider wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Wenn die Zahl der Gerichte die Herrn Schneider als Gutachter beauftragen ein Qualitätszeichen wäre, könnte man meinen Herr Schneider wäre unbedingt als Gutachter zu empfehlen. Doch machen Sie unabhängig von irgendwelchen Zahlen und unserer fehlenden Empfehlung getrost Ihre eigenen Erfahrungen.
Lenore Spieß
IGF Berlin - "Institut für Gericht und Familie Berlin"
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Königs-Wusterhausen
Beauftragung am Amtsgericht Königs-Wusterhausen durch Richter Mindak
Dr. Michael Wiedemann
"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"
Psychotherapeut
10827Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg
Beauftragung am Amtsgericht Königs-Wusterhausen durch Richter Mindak.
Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Berlin-Brandenburg
Das Männerhaus Berlin-Brandenburg, in dem auch von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Königs-Wusterhausen, Schutz und Aufnahme finden können, arbeitet derzeit ehrenamtlich und ohne staatliche oder kommunale Unterstützung. Die politisch und fachlich Verantwortlichen des Bundeslandes Brandenburg, der Stadt Berlin und der Landkreise des Bundeslandes Brandenburg wissen aber über die Sorgen und Nöte von Männer und ihren Kindern, die sich in einer schwierigen Krisensituation befinden oder von Gewalt betroffen sind und denen durch die Aufnahme im Männerhaus wirksam geholfen werden kann, bestens Bescheid und möchten gerne helfen. Daher erscheint eine angemessene Unterstützung des Männerhaus Berlin-Brandenburg durch das Bundesland Brandenburg, die Stadt Berlin und die Landkreise des Bundeslandes Brandenburg in naher Zukunft sehr wahrscheinlich.
Männer und Frauen, die sich für den weiteren Aufbau des Männerhauses Berlin-Brandenburg einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Links:
Lichtenberg
Direkt nach der Geburt das Baby entzogen
Eine Vietnamesin in Untersuchungshaft kämpft um das Sorgerecht für ihr Kind. Das Jugendamt hatte der Frau direkt nach der Geburt das Sorgerecht entzogen.
Von Solveig Rathenow
Berlin - Der Fall der 40-jährigen Vietnamesin empört den Pastor. „Das ist schlichtweg unmenschlich“, sagt Stefan Täubner, Seelsorger der vietnamesischen Gemeinde in Berlin. Seit November 2008 sitzt Thi Oanh N. in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Lichtenberg, vor zwei Wochen brachte sie ihr Kind in der Lichtenberger Kinderklinik zur Welt – und hat es seitdem nicht mehr gesehen. Das Jugendamt von Königs Wusterhausen, wo die Frau gemeldet ist, entzog ihr das Sorgerecht. „Sie ist völlig verzweifelt“, sagt Pastor Täubner.
Bereits vor der Geburt hatte sich das Jugendamt für die Trennung von Mutter und Kind mit der Begründung ausgesprochen, dass die Inhaftierte sich in der JVA Lichtenberg nicht ausreichend um ihr Baby kümmern könne. Im Allgemeinen dürfen Mütter, auch im geschlossenen Vollzug, ihre Kinder bis zum Alter von einem Jahr bei sich haben, im offenen Vollzug sogar bis zu drei Jahren. Drei Standorte des Frauengefängnisses Berlin bieten dafür spezielle Räumlichkeiten. „Die Mutter-Kind-Unterbringungen werden in der Praxis aber kaum genutzt, weil Geburten während der Haft selten vorkommen, höchstens ein bis zwei Mal im Jahr“, heißt es bei der Senatsverwaltung für Justiz.
Thi Oanh N. wird vorgeworfen, Ausländer illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben. Der Kindsvater sitzt ebenfalls in Haft; Angehörige der Mutter, die das Neugeborene aufnehmen könnten, gibt es in Deutschland nicht. Als die Behörden das Kind am 9. April in Obhut nahmen, reagierten die Anwälte der Vietnamesin noch am selben Tag mit Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus: Die Richterin sprach das Kind der Mutter zu. Das Familiengericht in Königs Wusterhausen sprach sich später ebenfalls gegen eine Trennung aus und schlug vor, beide im Mutter-Kind-Bereich der JVA Pankow unterzubringen.
Trotzdem sind Mutter und Sohn immer noch getrennt. Eine erste „Hilfskonferenz“ des Jugendamtes, der JVA-Leitung und möglicher Trägervereine zur Mutter-Kind-Hilfe fand am gestrigen Dienstag statt. Bei Redaktionsschluss lag noch kein Ergebnis der Konferenz vor.
Die Gerichtssitzung in Cottbus förderte noch einen weiteren Aspekt des Falls zutage: Der Wöchnerin wurden nach der Geburt im Krankenhaus Medikamente gegen Schmerzen gegeben – diese stoppten aber auch den Milchfluss der ahnungslosen Mutter. „Der Frau wurde ihr Grundrecht, ihr Kind selber zu ernähren, ohne ihr Wissen genommen“, sagt Pastor Täubner.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)
Kommentar Väternotruf:
Das Sorgerecht wurde der Mutter nicht vom Jugendamt entzogen, das dazu gar nicht befugt ist, sondern gegebenenfalls vom Familiengericht.
Amtseinführung der Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Alexandra Kosyra
15.08.2008
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Professor Farke,
sehr geehrter Herr Gaude,
sehr geehrte Gäste,
vor allem aber:
sehr geehrte Frau Direktorin Kosyra und sehr geehrter Herr Direktor Pauckstadt!
Ihnen beiden gilt heute unsere Aufmerksamkeit, denn wir sind der Einladung des Präsidenten des Landgerichts am heutigen Tag aus zwei Gründen gefolgt: Zum einen wollen wir Ihnen, liebe Frau Kosyra, ganz herzlich zu Ihrer Ernennung zur Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen gratulieren, und zum anderen möchten wir Ihnen, lieber Herr Pauckstadt, unseren herzlichen Dank für die mit Erfolg und Engagement geleistete Arbeit als Direktor dieses Amtsgerichts auszusprechen.
Frau Kosyra, gestatten Sie mir, dass ich mich aus gegebenem Anlass - entgegen der üblichen Etikette - zunächst dem Herrn zuwende. Für Sie, lieber Herr Pauckstadt, beginnt in diesen Tagen ein neuer, ein ganz anderer Lebensabschnitt. Auch wenn der Abschied vom Amtsgericht Königs Wusterhausen und von den Kollegen Sie sicher mit ein bisschen Wehmut erfüllt, so ist das, was nun vor Ihnen liegt, doch vor allem ein Grund, mit Freude in die Zukunft zu schauen.
Lassen Sie mich trotzdem noch einmal einen kurzen Blick zurückwerfen auf die vergangenen Jahre und Ihren beruflichen Werdegang.
Geboren in den Wirren des 2. Weltkrieges in der schlesischen Grafschaft Glatz, verschlug es Sie in der Folgezeit nach Nordrhein-Westfalen. Sie fanden eine neue Heimat in Wuppertal, wo Sie im Jahre 1965 das Abitur ablegten.
Sie widmeten sich sodann in Köln und München dem Studium der Rechtswissenschaften. Das Erste Juristische Staatsexamen absolvierten Sie 1970 in Köln, das Zweite im Jahr 1974 in Düsseldorf.
Am 1. März 1974 war es dann soweit - Sie traten in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie blieben dem „Bergischen" treu und versahen Ihren Dienst zunächst am Landgericht, später dann am Amtsgericht Wuppertal. Seit 1991 engagierten Sie sich zudem als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses für den mittleren Justizdienst. Diese erste große Etappe Ihres Berufslebens hat Sie mit dem notwendigen Rüstzeug für die Aufgaben versehen, die Sie später - was Sie in den Anfangsjahren natürlich nicht voraussehen konnten - in einem der neuen Bundesländer erwarten sollten. So brachten Sie die besten Voraussetzungen mit, als Sie im Jahre 1993 erstmals für einen Zeitraum von 6 Wochen als „Aufbauhelfer" an das hiesige Amtsgericht abgeordnet wurden. Ich weiß nicht, ob Sie damals bereits ahnten, dass es nicht bei diesen 6 Wochen bleiben würde?
Noch im selben Jahr erfolgte jedenfalls eine zweite Abordnung, und während dieser Phasen konnte die brandenburgische Justiz insbesondere beim Aufbau eines funktionsfähigen Familiengerichts sowie bei der Vereinfachung von Arbeitsabläufen im B- und K-Dienst erheblich von Ihrem großen Erfahrungsschatz profitieren.
Gerade in diesen Anfangsjahren gab es so manche Hürden zu überwinden. Dennoch - oder vielmehr gerade weil Sie eine solche Aufgabe reizte?- wagten Sie einen Neuanfang und ließen sich auf eigenen Wunsch zu Beginn des Jahres 1994 erneut an das Amtsgericht Königs Wusterhausen abordnen, wo Sie in der Folge bis zum 30. Mai 1997 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Direktors des Amtsgerichts beauftragt waren. Den Auf- bzw. Umbau der Gerichtsstruktur haben Sie in dieser Zeit nicht nur aus nächster Nähe miterlebt, sondern vor Ort selbst mitgestaltet. Erlauben Sie mir hierzu ein kurzes Zitat aus einer Ihrer Beurteilungen aus dem Jahre 1996, in der es heißt: „Den Verwaltungsbereich hat er nach der Übernahme des Amtes in kürzester Zeit strukturiert und mit gründlicher Systematik durchorganisiert".
Zum 1. Juni 1997 kehrten Sie der Wupper dann endgültig den Rücken, traten in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg ein und wurden gleichzeitig zum Direktor dieses Amtsgerichtes ernannt. Neben der beruflichen Herausforderung und den landschaftlichen Reizen haben Sie wohl auch andere Vorzüge der Region Berlin-Brandenburg zu diesem Schritt veranlasst, denn Sie fanden hier auch Ihr privates Glück.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Ihrem Wechsel nur mit Bedauern zugestimmt. Für uns war er ein Glücksfall, denn es fand ein in allen Angelegenheiten eines Amtsgerichts erfahrener und bewährter Richter den Weg nach Brandenburg.
In den folgenden elf Jahren haben Sie Ihre hohe fachliche Kompetenz nicht nur in der täglichen Spruchpraxis unter Beweis gestellt, sondern haben mit praktischem Geschick und großer Zielstrebigkeit auch die Geschäftsabläufe im Gericht weiter optimiert. Immer ansprechbar für die kleinen und größeren Nöte Ihrer Mitarbeiter haben Sie es verstanden, diese - nicht zuletzt auch durch Ihren eigenen Einsatz - zu motivieren. Überhaupt haben Sie im Umgang mit den Mitarbeitern, aber auch im Umgang mit Menschen im Allgemeinen stets Ihr besonders geschicktes „Händchen" unter Beweis gestellt.
Sehr geehrter Herr Pauckstadt, mit Ihrem Wirken hier am Amtsgericht und mit Ihrem vorbildlichen und stets menschlichen Verhalten haben Sie - im positiven Sinne - Spuren hinterlassen in Königs Wusterhausen. Ich möchte Ihnen daher meinen herzlichsten Dank und meine aufrichtige Anerkennung für Ihr langjähriges und erfolgreiches Wirken in der brandenburgischen Justiz aussprechen.
Freuen Sie sich nun auf das, was vor Ihnen liegt - eine Zeit frei von den „Turbulenzen" des Arbeitslebens. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute.
Meine Damen und Herren,
es ist immer sehr angenehm, wenn man - wie heute - die Verabschiedung eines Amtsinhabers gleich mit der Amtseinführung der Nachfolgerin verbinden kann.
Deshalb möchte ich auch Ihnen, sehr geehrte Frau Kosyra, heute herzlich zur Übernahme Ihres neuen Amtes gratulieren. Wenn Sie jetzt die Leitung des Amtsgerichtes übernehmen, so weiß ich diese Aufgabe in den besten Händen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts werden rasch erkennen, dass Sie keinesfalls eine „Kopie" Ihres Vorgängers sind.
Doch ihnen wird ebenso schnell bewusst werden, dass sie es erneut mit einer sehr erfahrenen Justizpraktikerin zu tun haben, die sowohl über vielfältige juristische Begabungen als auch über eine vorzüglich ausgeprägte Kommunikations-, Organisations- und Leistungsfähigkeit verfügt.
Bisher haben Sie erfolgreich das Amtsgericht Rathenow - ein kleines, aber „feines" Gericht - geleitet. Mit Ihrer neuen Aufgabe übernehmen Sie nun die Verantwortung für ein nach seiner Richterzahl mehr als doppelt so großes Gericht. Ihr bisheriger beruflicher Werdegang bietet die Gewähr dafür, dass Sie auch diese Herausforderung mit der Ihnen eigenen Durchsetzungskraft und Entschlussfreude meistern werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einige Stationen Ihrer abwechslungsreichen Entwicklung nennen:
Zunächst studierten Sie in Bonn - also vor Ihrer damaligen Haustür - Medizin, bevor Sie 1975 den - aus heutiger Sicht begrüßenswerten und vor allem richtigen - Entschluss trafen, sich den Rechtswissenschaften zuzuwenden. Ihre Erste Juristische Staatsprüfung legten Sie in Köln ab, das zweite Staatsexamen absolvierten Sie in Ihrer Geburtsstadt Hamburg. In den folgenden Jahren verblieben Sie zunächst im Norden der Republik.
Am 2. Juli 1984 traten Sie in den richterlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein ein, wo Sie am Landgericht Flensburg und am Amtsgericht Niebüll tätig waren. Eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz führte Sie dann für fast vier Jahre in das schöne Rheinland zurück. Währenddessen wurden Sie im März 1990 zur Richterin am Landgericht Lübeck ernannt. Es folgten zunächst die Abordnung und sodann - drei Jahre später - die Versetzung an das Landgericht Köln.
Ihre fachlichen Qualitäten als Richterin haben Sie auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als Sie im Jahre 1997 im Wege der Abordnung an das Brandenburgische Oberlandesgericht wechselten. Sie ließen mit dieser Abordnung die Ihnen vertrauten Regionen Rheinland und Norddeutschland zurück und wandten sich - offen für Neues - der Region Berlin-Brandenburg zu - keine schlechte Wahl, wie sich zeigte.
Während der Abordnung und nach Ihrer Ernennung zur Richterin am OLG waren Sie in verschiedenen Senaten und in der Justizverwaltung tätig. 2006 wurden Sie dann kurzzeitig am Landgericht Potsdam mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Vizepräsidentin betraut. Auch diese anspruchsvollen Aufgaben meisterten Sie vorbildlich und waren (ich erlaube mir auch bei Ihnen ein Zitat aus einer Ihrer Beurteilungen) „... wegen ihrer absoluten Verlässlichkeit und sehr effektiven Arbeitsweise ein besonderer Gewinn und eine unverzichtbare Stütze für das Brandenburgische Oberlandesgericht...".
Ihre Vielseitigkeit und Flexibilität sowie die bereits erwähnten Fähigkeiten führten folgerichtig zu Ihrer Ernennung als Direktorin am Amtsgericht Rathenow zum 1. Mai 2007. Mit Einsatz, Fingerspitzengefühl und Sachverstand haben Sie maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses Amtsgericht heute so gut aufgestellt ist.
Sie werden Ihre gute und erfolgreiche Arbeit auch im neuen Amt fortsetzen und mit Ihrem organisatorischen Talent sowie Ihrer offenen Art die Mitarbeiter des Gerichts schnell für sich gewinnen können.
Ich kann Sie, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, zu Ihrer neuen Direktorin nur beglückwünschen.
Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Frau Kosyra, viel Erfolg und eine glückliche Hand für die neue Aufgabe und viel Freude an Ihrer neuen Wirkungsstätte. Vielen Dank.
http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.131202.de
Seifenoper in der Märkischen Allgemeinen
"Nur eine kleine Entfernung
Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam
FRANK SCHAUKA
POTSDAM Was wird denn passieren, Ronja, wenn ich entscheide, dass du zum Papa gehen sollst? Der Richter des Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandeslandesgerichts fragte, wie ein Teilnehmer der Verhandlung im August sich erinnert, das Mädchen "sehr mitfühlend". Ich werde weglaufen, antwortete die Zehnjährige. Wohin? Zur Mama. Und wenn ich für die Mama entscheide, wollte der Richter da wissen. Dann freue sie sich, sagte Ronja und strahlte. Ich werde mich bemühen, für dich die richtige Entscheidung zu treffen, erklärte darauf der Richter in dem Streit um das Sorgerecht, das Ronjas Vater, Peter B., für sich allein beansprucht hatte.
Die "richtige Entscheidung" erlebte Ronja knapp sechs Wochen später im Klassenraum ihrer Grundschule in einem Brandenburger Dorf am Südostrand von Berlin. Es war der Dienstag vor den Herbstferien, der 9. Oktober. Eine Freundin, die auf dem Flur nach der Klassenlehrerin der 5c Ausschau hielt, rief Ronja plötzlich zu: Da kommt dein Vater! Ronja wollte sich noch hinter dem Schrank verstecken. Doch die Schulleiterin, die den Vater begleitet hatte, holte sie hervor. Warum sie mitkommen solle? fragte Ronja. "Das wirst du gleich sehen", sagte die Direktorin, schob das Mädchen vor sich her und drängte es gegen seinen Willen, wie Mitschüler berichten, zur Klassentür hinaus. Dort ergriff der Vater die Tochter, hob sie auf den Arm, verließ das Schulgebäude und fuhr fort mit ihr. Im Klassenraum zurück blieben Ronjas Schuhe, ihre Zahnspange, ihr Ranzen. Es sei ein ganz normales Abholen durch den Vater gewesen, habe die Schulleiterin ihr gesagt, berichtet Ronjas Mutter, Anka B.
Die 40-Jährige sitzt am Küchentisch. Das Telefon ist immer griffbereit. "Ich weiß bis heute nicht, wo Ronja ist", sagt sie. Seit zehn Tagen fehlt jeder Kontakt. Die Polizei hat die Fahndung nach wenigen Tagen eingestellt. Es gebe keine Hinweise, dass das Kind in Gefahr sei, heißt es. Strafrechtlich ist dem Vater nichts vorzuwerfen. Er hat das alleinige Sorgerecht für sich erklagt. Er ist im Recht – das heißt im Besitz des Beschlusses des Familiensenats des Oberlandesgerichts.
Das räumt auch Psychologin Beate Redeker ein – wenngleich verständnislos.
Ronja wurde "quasi juristisch erlaubt ,entführt’", sagt die Verfahrenspflegerin, die Ronjas Interessen vor Gericht vertritt. "Wenn man nach der Menschlichkeit handelte, würde man anders entscheiden. Es ist unglaublich, wie mit Ronja verfahren wurde. Das Selbstbestimmungsrecht eines Kindes wurde mit Füßen getreten."
Die drei Senatsrichter und die beiden Männer, die das Mädchen psychiatrisch begutachtet hatten, hatten offenkundig andere Wahrnehmungen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beschreibt folgende Situation: "Ronja machte einen sichtlich angespannten Eindruck. Wenn das Gespräch auf den Vater kam, wiederholte sich das aus den Akten bereits bekannte Verhaltensmuster, das heißt, Ronja schwieg und wich diesen Fragen aus." Dann wurde der Vater hereingebeten. Peter B. gab "dem Kind gegenüber Erklärungen" ab. Darauf "wandte sich Ronja ab und reagierte nicht auf diese Anfrage; sie begann still zu weinen".
Anschließend verließ der Vater, wenig später Ronja den Raum. Zurück blieben die Sachverständigen, die folgendes kundtaten: "Es sei erkennbar geworden (das Weinen von Ronja zeige dies ausdrücklich), dass eine emotionale Beziehung zwischen Vater und Tochter bestehe. Eine besondere Belastung, die die Begegnung zwischen Vater und Tochter als bedenklich erscheinen lasse, sei für sie nicht erkennbar geworden."
Die Richter des Familiensenats setzten schließlich den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen außer Kraft. Noch im Mai 2007 hatte eine Amtsrichterin Anka B. das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter zuerkannt.
Nun befanden die Oberrichter, "dass die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater Ronjas Wohl am besten entspricht". Dabei, so der Senat, sei er sich "bewusst", dass diese Entscheidung "mit einem Umzug von Ronja heraus aus ihrer gewohnten Umgebung in den Haushalt des Vaters verbunden ist und damit naturgemäß zu Belastungen führt. Die Kontinuität ihrer bisherigen Entwicklung erleidet also einen ,Bruch’." Allerdings müsse dieser Bruch "hingenommen werden", so der Familiensenat.
Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt
Die Schülerinnen und Schüler der 5c, die nach dem "normalen Abholen" weinten, vermissen Ronja offensichtlich. Nachdem sich die Kinder ein wenig von dem Schock erholt hatten, ließ die Klassenlehrerin zwei Tage später die Kinder Briefe an Ronja schreiben, die sie irgendwann erhalten sollte. Paula und Hannah: "Alle sind traurig, weil wir uns so gerne wünschen, dass du wieder in die Schule kommst." Ein anderer Brief: "Wir geben uns Mühe, dass du wieder in unsere Klasse kommst." Maximilian ("Schade, dass du nicht mehr da bist") zitiert für Ronja ein Gedicht: "Ich liebe dich, mich reizt deine schöne Gestalt, und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Mein Vater, mein Vater jetzt fasst er mich an! Erlkönig hat mir ein Leids getan! Dem Vater grauselt’s, er reitet geschwind. Er hält in den Armen das ächzende Kind, erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot."
Auch ein Sorgerechtsinhaber dürfe "sich nicht seines Kindes gewaltsam bemächtigen, es isolieren, in seiner Freiheit beschränken und jeden Kontakt mit der Mutter, mit der Bindungsperson verhindern", erklärt Karin Mühlich, Ronjas zweite Verfahrenspflegerin. Das Kind werde sich wehren. "Zudem besteht die Gefahr, dass sie die nächste Fluchtmöglichkeit nutzt und sich an Leib und Leben gefährdet. Das ist neben der seelischen Misshandlung eine körperliche Gefährdung!"
Der Senat hat, um diese Gefahr zu mindern – Herr und Frau B. wohnen nur zwei Kilometer entfernt –, folgendes verfügt: Es dürfte "geboten sein, in den ersten Wochen nach dem Wechsel zum Vater keinen Umgang mit der Mutter stattfinden zu lassen". So sei "dem Kind das Sich-Einleben in den Haushalt des Vaters und die Bewältigung des Loyalitätskonfliktes zu erleichtern".
Ronja hatte nie Zweifel aufkommen lassen, dass sie zur Mutter hält. Seitdem sich die Eltern Ende 2004 auseinandergelebt hatten, kam es immer wieder vor, dass sie die ihr von Ämtern vorgeschriebenen Besuche beim Vater widerwillig wahrnahm. Die Mutter protokollierte aus einem 30minütigen Gespräch Ronjas mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts: "Warum muss ich denn zu ihm?
Antwort: Weil es ein Gesetz gibt! Was passiert, wenn ich nicht gehe? Dann muss ich eine neue Familie für dich suchen, das will ich doch nicht, also überleg es dir noch einmal!" Anka B. erzählte einmal: "Wenn das Wochenende mit dem Vater naht, heult Ronja, sie bekommt Durchfall, isst nicht, sie zieht sich nicht an. Einmal schrie sie mich an: Warum muss ich da hin, warum nicht du? Du hast den schließlich geheiratet."
Am 6. November 2006 kam es zum Eklat: Der Vater holte Ronja vom Klavierunterricht ab. Doch da sie ihm nicht folgen mochte, hockte sie sich in Blockadehaltung auf den Boden. Deshalb trug Peter B. die Tochter zum Auto. "Sie schlug und trat um sich, wollte wieder aus dem Auto aussteigen", beschreibt die Rechtsanwältin des Vaters die Situation. Um dies zu verhindern, musste sich B.s neue Partnerin "neben Ronja auf die Rückbank setzen".
Amtsgericht erteilte der Mutter das Sorgerecht
Ronjas Klavierlehrerin beobachtete das Geschehen vom Fenster aus. Wenige Stunden später erstattete Anka B. Anzeige bei der Polizei gegen den Vater wegen Kindeswohlgefährdung. Am nächsten Tag war Ronja wieder bei der Mutter. Etwa in dieser Zeit schrieb Ronja einer Mitschülerin ins Freundebuch: "Mein allergrößter Wunsch: das ich nicht mehr zu Peter muß." Zu Peter – ihrem Vater.
Wie real Ronjas Weigerung, den Vater zu besuchen, war, dokumentiert der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom Mai 2007: "Die Haltung des Kindes ist derart verfestigt, dass es auch dem –fachlich geschulten – Ergänzungspfleger nicht gelungen ist, den Umgang (mit dem Vater, Anm. d. Red.) stattfinden zu lassen. Der Ergänzungspfleger teilte zuletzt mit, dass er hätte Gewalt anwenden müssen, um den Umgang durchzusetzen." Doch darauf sei verzichtet worden, weil dies "nicht dem Wohl des Kindes dienlich" gewesen wäre.
Die Richterin entschied, allein der Mutter das Sorgerecht zuzuerkennen – auch wenn Ronjas Ablehnung des Vaters, zumindest unbewusst, durch die negative Haltung der Mutter gegenüber ihrem Ex-Partner beeinflusst sei. Doch eine Trennung von der Mutter, so die Amtsrichterin, würde dem Kind vermitteln, "dass sein, wie es meint, tatsächlicher Wunsch keine Rolle spielt und es dafür, dass es diesen geäußert hat, bestraft wird." Zudem sei "nicht davon auszugehen, dass Ronja ohne die Beeinflussung den Wunsch hätte, beim Vater zu leben". Dabei ist Ronja alles andere als geistig stumpf. "Sie ist sehr intelligent und weiß, was sie will", sagt Verfahrenspflegerin Mühlich. Entsprechend sind Ronjas Schulnoten. Ihre Hobbys sind segeln, lesen und Klavier. Später will sie "irgend etwas mit Kunst" machen.
Dass Peter B. mit seinem Widerspruch gegen den Amtsgerichtsbeschluss letztlich Erfolg vor dem Familiensenat des Oberlandesgerichts hatte, hat wesentlich, auch wenn es paradox klingt, mit der hartnäckigen Weigerung seiner Tochter zu tun, beim ihm zu leben. Hätte Ronja einen weniger starken Ablehnungswillen gehabt – den sogar der professionelle Ergänzungspfleger nur mit Gewalt hätte brechen können –, hätte der Familiensenat der Mutter das Sorgerecht nicht mit folgender Argumentation aberkennen können: Dass Anka B. erziehungsunfähig ist, zeige sich darin, dass es ihr nicht gelinge, ihre Tochter auch gegen deren Willen für Besuche beim Vater zu motivieren.
Dagegen sei Peter B.s "Fähigkeit zur Ausübung der elterlichen Sorge nur ,im üblichen Ausmaß’ der Normalbevölkerung eingeschränkt". Nach der Logik des Familiensenats ist der Vater deutlich erziehungsfähiger. Der Beweis: Lebt das Kind beim Vater, den es ablehnt, wird er es wahrscheinlich relativ problemlos für Besuche bei der Mutter begeistern können.
Der Familiensenat ist dem Bundesverfassungsgericht schon einmal mit einer sehr pointierten Entscheidung aufgefallen. Vor wenigen Jahren erkannten die Richter aus Brandenburg einem Ehemann, der seine Frau misshandelt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen, das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind zu. Auch in dem Fall stellte der Familiensenat die Erziehungsfähigkeit der Frau in Frage. Die Verfassungsrichter reagierten mit Unverständnis: "Nicht nachvollziehbar ist zudem die Erwägung des Senats, dass die Erziehungsfähigkeit der Beschwerdeführerin (der Frau, Anm. d. Red.) in Frage gestellt wäre, sollte sie aufgrund der Misshandlungen ihre Fähigkeit, mit dem Antragsteller (dem Ex-Partner, Anm. d. Red.) zu kommunizieren, eingebüßt haben." Letztlich hoben die Karlsruher Richter die Entscheidung des Familiensenats mit dem Hinweis auf, dass deren Entscheidung auf einem Grundgesetzverstoß beruhe.
Anka B.s Rechtsanwalt hat in dieser Woche ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sollte sie – vielleicht in einigen Monaten – erfolgreich sein, zahlt die Staatskasse das Verfahren. Falls jedoch Anka B. in Karlsruhe unterliegt, ist sie finanziell ruiniert. Schon jetzt haben die Streitigkeiten um ihre Tochter Ronja etwa 30 000 Euro gekostet."
Märkische Allgemeine 20.10.2007
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/
Kommentar Väternotruf:
Da können einem schon die Tränen kommen, wenn man den Aufsatz von Herrn Schauka in der "Märkischen Allgemeinen" liest und alles für bare Münze nimmt, was der Autor da den Lesern und Leserinnen verklickern will.
Mal ganz abgesehen davon, dass er schlecht recherchiert hat, den die Verfahrenspflegerin Beate Redeker ist keine Psychologin, aber möglicherweise denkt Herr Schauka, man müsse wenigstens Psychologe sein, damit die Leser glauben, es wäre genau so. wie von dieser Person gesagt.
Unsinnig ist die Behauptung, die Mutter könnte durch eine Verfassungsbeschwerde verarmen. Zum einen nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt nur cirka 3 Prozent aller eingegangen Verfassungsbeschwerden, die anderen 97 Prozent fliegen ohne weitere Begründung praktisch in den Papierkorb. Was das über das rechtsstaatliche Verständnis der Richter am Bundesverfassungsgericht aussagt, kann sich jeder selbst ausdenken.
Zum anderen bekommt jeder, der sich die relativ niedrig ausfallenden Kosten beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst leisten kann, Prozesskostenhilfe. Hat die Mutter dagegen ausreichendes Einkommen, muss sie die Kosten selber tragen. Das gilt aber auch in allen anderen 100.000 Familienrechtsfälle, die jedes Jahr die Gerichte beschäftigen, ohne dass deshalb jemand im Bundesjustizministerium auf die Idee käme, die Verfahren zukünftig generell kostenfrei zu halten.
"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
in: "Anwaltsblatt", August/September 2005, S. 509-517
“Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht. Eine Ergänzung zu Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509“
Rüdiger Zack in: „Anwaltsblatt 2/2006, S. 95-98