Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bochum

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Bochum

Viktoriastraße 14

44787 Bochum

 

Telefon: 0234 / 967-0

Fax: 0234 / 967-2424

 

E-Mail: poststelle@ag-bochum.nrw.de

Internet: www.ag-bochum.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bochum (10/2023)

Informationsgehalt: gut

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.09.2023 - http://www.ag-bochum.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Bochum

Oberlandesgericht Hamm

 

 

Direktor am Amtsgericht Bochum: Oliver Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bochum / Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 01.07.2016, ..., 2022) - ab 1996 als Richter auf Probe am Landgericht Arnsberg und am Amtsgericht Hagen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.11.2000 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2005 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt (9. Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Kamen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2016 als Direktor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Kamen - GVP 05.07.2010: Familiensachen. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Direktor.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bochum: Elke Hagedorn-Kroener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bochum / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum (ab 01.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rolf Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 31.07.1981, ..., 2012)

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes  Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Bochum 304 Mitarbeiter/innen, davon Teilzeitarbeitsverhältnisse (63, davon 8 im richterlichen Dienst). 50 Richterin/innen. 

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Bochum - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Christiane Betzing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - weiterere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 11.01.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.09.1991 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.01.2013 als weiterere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

Dr. Karl-Heinz Bösken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum (ab 19.12.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1991 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.12.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum

Godehard Böttrich (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2002, 2008, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt (Dienstantritt wohl um 1994). 

Norbert Breitkopf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum (ab 30.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.07.1992 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.06.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum. Im GVP 01.01.2011 - Amtsgericht Bochum als Abteilungsleiter der Zivilabteilung aufgeführt.

René Bungardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 03.04.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.

Dr. Axel Deutscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 17.08.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.08.1995 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Gertrud Formann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 12.12.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 56. 2011: Familiensachen - Abteilung 53.

Monika Franz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 04.04.1997, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.04.1997 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Frank Gerkau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 22.09.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem offenbar fehlerhaft geschriebenen Namen Gerkan aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.09.1998 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

 

 

Bernd-Ulrich Gerlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 16.10.1991, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.10.1991 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt

Barbara Gerling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 22.06.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Barbara Heller ab 01.02.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Barbara Heller ab 22.06.2009 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bochum. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2011: nur als Vertreterin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Barbara Gerling ab 22.06.2009 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Elke Hagedorn-Kroener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bochum / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum (ab 01.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rolf Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 31.07.1981, ..., 2012)

Hans Helbich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weiterer aufsichtführende Richter am Amtsgericht Bochum (ab 28.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.11.1999 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.07.2017 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Daniel Höffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 16.08.2017,..., ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.08.2017 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Altena - GVP 01.01.2015: Richter auf Probe - bis 30.06.2016. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2020: Richter am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 59.

Oliver Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bochum / Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 01.07.2016, ..., 2022) - ab 1996 als Richter auf Probe am Landgericht Arnsberg und am Amtsgericht Hagen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.11.2000 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2005 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt (9. Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Kamen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2016 als Direktor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Kamen - GVP 05.07.2010: Familiensachen. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Direktor.

Christian Hugenroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 21.09.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab  21.09.1998 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Esther Jähnichen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 11.06.2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.06.2002 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiengericht - Abteilung 62. 2011: Familiengericht - Abteilung 59. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2015: Familiengericht - Abteilung 68.

Annette Kaemper-Baudzus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 03.08.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Beschluss vom 15.09.2008 - 57 F 69/08 - in FamRZ 7/2009. 2010: Familiensachen - Abteilung 57. 2011: Familiensachen - Abteilung 54. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

Elke Korell-Führ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 10.12.1990, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2022 ab 10.12.1990 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2011 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bochum - GVP 01.06.2011: aufgeführt. Namensgleichheit mit: Karl-Michael Führ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Witten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Witten (ab 20.10.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.1997 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Witten aufgeführt.

Peter Nieswandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.04.1998 Richter am Amtsgericht Iserlohn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 16.04.1998 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

Diana Nohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.10.2014 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Blomberg. 10.05.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Detmold / Familiensachen - Abteilung 8. Ab 01.04.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Marl.  

Susanne Pirc (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 09.11.1999, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.02.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andreja Pirc (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Krefeld (ab, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und abweichendem Monat im Geburtsjahr ab 30.07.1997 als Richterin am Landgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andreja Pirc nicht aufgeführt.

 

 

 

Thomas Richter (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab, ..., 2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1986 und 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Bochum aufgeführt (Dienstantritt wohl um 1989). Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2013: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bochum. Namensgleichheit mit: Thomas Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Aue (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1998 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Stollberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Aue aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Thomas Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 26.05.2003, ..., 2012).

Kerstin Roter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 03.04.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.07.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.

Claudia Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 60.

Stephan André Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 31.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.05.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.10.2012 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2013, 01.01.2015: Familiensachen - Abteilung 59. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2020: nicht aufgeführt.Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - GVP 01.01.2021: als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Namensgleichheit mit: Sandra Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Dortmund (ab , ..., 2014, .., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 28.05.2009 als Richterin am Landgericht Dortmund aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bochum. 2010: Familiensachen - Abteilung 61. 2011: Familiensachen - Abteilung 58. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 57. Namensgleichheit mit: Thorsten Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Dortmund (ab 19.08.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.08.2009 als Richter am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. 2008, 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Dortmund / Familiensachen - Abteilung 107.  

Sabine Schüler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.08.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Ab 01.03.2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bochum.

Astrid Stockmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.11.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.06.2002 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.06.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009: Familiensachen - Abteilung 54. GVP 01.01.2010 Amtsgericht Bochum - nicht aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 55. Amtsgericht Bochum - GVP 01.04.2021: Familiensachen - Abteilung 61.

Volker Zieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 12.07.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.07.1996 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

 

 

Richter auf Probe:

Die richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2021 wird wie folgt geändert: 1. Richter Dr. Roth übernimmt ab dem 15.3.2021 die Zivilabteilung 70 C (vormals Kilimann) und tritt in die bestehende Vertretungsregelung ein.2. Richterin Kilimann übernimmt in der 11. KW (15.3.2021-19.3.2021) in der Betreuungsabteilung die Erstvertretung des Dezernats von Richterin Busold (statt Richter am Amtsgericht Baudach). Im Übrigen bleibt die Vertretungsregelung davon unberührt. 3. Ein Ersatz für Richterin Kilimann in der Betreuungsabteilung erfolgt nicht. Mit Wirkung zum 1.4.2021 gilt zusammengefasst daher nachfolgende geänderte Zuständigkeits- und Vertretungsregelung in der Abteilun

 

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bochum:

50 F -

51 F - 

52 F -

53 F - Gertrud Formann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 12.12.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 56. 2011: Familiensachen - Abteilung 53.

54 F - Annette Kaemper-Baudzus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 03.08.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Beschluss vom 15.09.2008 - 57 F 69/08 - in FamRZ 7/2009. 2010: Familiensachen - Abteilung 57. 2011: Familiensachen - Abteilung 54. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum.

55 F -

56 F - 

57 F - 

58 F -

59 F - Daniel Höffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 16.08.2017,..., ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.08.2017 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Altena - GVP 01.01.2015: Richter auf Probe - bis 30.06.2016. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2020: Richter am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 59.

60 F - Claudia Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Wuppertal - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 60.

61 F - Astrid Stockmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.11.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.06.2002 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.06.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009: Familiensachen - Abteilung 54. GVP 01.01.2010 Amtsgericht Bochum - nicht aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 55. Amtsgericht Bochum - GVP 01.04.2021: Familiensachen - Abteilung 61.

68 F - Esther Jähnichen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 11.06.2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.06.2002 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiengericht - Abteilung 62. 2011: Familiengericht - Abteilung 59. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2015: Familiengericht - Abteilung 68.

69 F- 

 

114 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bochum tätig:

Ulrike Augstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 03.10.1989, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.10.1989 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2012 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Philipp Augstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm (ab 17.03.2009, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.03.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Oberlandesgericht Hamm - GVP 01.01.2010, 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 8. Senat für Familiensachen. FamRZ 20/2004. 

Brigitte Berger-Drame (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Hamm (ab 28.06.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.06.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Amtsgericht Bochum - 2010, 2011: Familiengericht - Abteilung 54. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2011 - Abteilungsleiterin der Familienabteilung. Oberlandesgericht Hamm - GVP 01.01.2016: Beisitzerin - 7. Senat für Familiensachen.

Margret Brunholt-Kirchner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 04.02.1986, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.02.1986 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 53. 2011: Familiensachen - Abteilung 50. 

Konrad Bücholdt (Jg. 1936) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 21.06.1994, ..., 2008)

Bernd Eichler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 03.08.1990, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.08.1990 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009: Familiensachen - Abteilung 60 und 61.  

Dr. Ralf Antonius Feldmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum (ab 28.11.1997, ..., 2012) - 2010: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum. 2010: Familiengericht - Abteilung 60. 2011: Familiensachen - Abteilung 57. http://bloegi.wordpress.com/2011/03/06/wollt-ihr-den-totalen-filz/

Dirk-Joachim Fettback (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Bochum / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 16.06.1997, ..., 2010)

Rita Finke-Gross (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Bochum / Direktorin am Amtsgericht Bochum (ab Juni 2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1979 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 30.10.2003 als Direktorin am Amtsgericht Unna aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.10.2003 als Direktorin am Amtsgericht Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 30.10.2003 als Direktorin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2015.

Greiff (geb. ca. 1884) - Amtsgerichtsrat  am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 01.12.1933) - nicht identisch mit Dr. Greiff (geb. 07.01.1903) - Senatspräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1948, ..., Handbuch der Justiz 1958 ) -  "Nach einer kurzen Phase der Konsolidierung begann im Jahre 1933 auch in Bochum eines der dunkelsten Kapitel der Justizgeschichte. Dabei hatte es im hiesigen Amtsgericht nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten zumindest ein Zeichen des Widerstandes im Zusammenhang mit der Verhaftung des Bochumer SPD-Vorsitzenden Heinrich König gegeben. SA-Leute hatten ihn in der Nacht vom 10. zum 11.03.1933 in seiner Wohnung überfallen, um ihn in eines der wilden Konzentrationslager der SA zu verschleppen. König und seine beiden Söhne leisteten bewaffneten Widerstand. Ein SA-Mann wurde dabei schwer verletzt. Der nunmehr alarmierten Schutzpolizei ergab sich König sofort. Gleichwohl wurde er sodann der SA übergeben, die ihn schwer misshandelte. Entsprechend der legalistischen Taktik der Nationalsozialisten wurde gegen König ein Haftbefehl beantragt. Amtsgerichtsrat Greiff lehnte den Erlass des Haftbefehls ab. Für ihn war die Aktion der SA nicht durch die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" gedeckt. Er hielt die bewaffnete Gegenwehr der König's für "einen schwer zu widerlegenden Akt von Notwehr". König und seine Söhne wurden auf freien Fuß gesetzt und konnten unter abenteuerlichen Umständen fliehen. Bereits am 16.03.1933 wurde Greiff in der Parteizeitung "Rote Erde" als Saboteur der nationalen Revolution bezeichnet. Kurz darauf wurde Greiff eines nachts von der SA schwer misshandelt und bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen. Mit Wirkung vom 01.12.1933 wurde er in das oberschlesische Oppeln versetzt. Er weigerte sich jedoch, dort den Dienst anzutreten und ließ sich im Alter von 49 Jahren in den Ruhestand versetzen. Nach diesen Vorfällen sind weitere Widerstandsaktionen am hiesigen Amtsgericht nicht mehr bekannt geworden. - http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php

Lutz Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Recklinghausen / Direktor am Amtsgericht Recklinghausen (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.02.2008 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.06.2013 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.06.2013 als Direktor am Amtsgericht Herne-Wanne aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.09.2018 als Direktor am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 61. Amtsgericht Castrop-Rauxel - GVP 01.10.2018, 01.01.2019. 28.05.2015: "Das Amtsgericht Herne-Wanne hat einen neuen Direktor" - http://www.radioherne.de/nc/herne/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-8f6decd243.html?cHash=960ecf0b311f437e5739ad0dafbd8639&sword_list[0]=gericht.  Amtsgericht Recklinghausen - GVP 01.01.2023: Direktor. 17.01.2023: "Lutz Grimm ist neuer Chef im Amtsgericht Über Kantinenfreuden, Betrug und Personalsorgen. Seit Dezember 2022 ist Lutz Grimm der neue Direktor des Amtsgerichts Recklinghausen. Die größte Herausforderung, sagt er, sei die Personalsituation. ..." - https://www.recklinghaeuser-zeitung.de/recklinghausen/lutz-grimm-49-ist-der-neue-direktor-des-amtsgerichts-ueber-kantinenfreuden-und-personalsorgen-w682294-p-6000301760/  

Klaus Jochen Gronski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Herne / Direktor am Amtsgericht Herne (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 20.01.1980 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Ab 01.12.1999 Richter am Amtsgericht Herne. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2008 ab 28.02.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Herne aufgeführt.

Frank Haardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 17.08.1981, ..., 2012)

Rolf Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 31.07.1981, ..., 2013) - Namensgleichheit mit: Elke Hagedorn-Kroener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bochum / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum (ab 01.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Gabriele Elli Hein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 01.12.1979, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.1979 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 

Wolfgang Helling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Fürstenwalde / Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde (ab 30.06.1993, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.06.1980 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.1993 als Direktor am Amtsgericht Fürstenwalde - Altersteilzeit - aufgeführt. 

Oliver Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Hagen / Direktor am Amtsgericht Hagen (ab 26.10.2010, ..., 2013) - ab 1996 als Richter auf Probe am Landgericht Arnsberg und am Amtsgericht Hagen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.11.2000 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2005 als Richter am Oberlandesgericht Hamm (9. Senat für Familiensachen) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Kamen aufgeführt.

Dr. Kaap (geb. 7/1912) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 1965, ..., 1977) - ab 01.06.1953 Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Herne / War 1945 bei Kriegsende 32  Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php

Jürgen Kaiser (geb. 26.10.1943) - Richter am Amtsgericht Wetter / Familiengericht Buchstabe F / Direktor am Amtsgericht Wetter (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 13.08.1980 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan vom 01.20.2009 des Amtsgerichts Wetter nicht aufgeführt. Herr Kaiser sorgte am Amtsgericht Wetter für das sogenannte Kaiserwetter - endlich einmal eine gute Nachricht aus der deutschen Gerichtsbarkeit.

Jost-Michael Kausträter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Referatsleiter beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 31.01.1994 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1999 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Marl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.02.2009 als Direktor am Amtsgericht Gelsenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Jost-Michael Kausträter nicht aufgeführt. "Direktor des Gerichts ist seit dem 8. Juni 2015 Mathias Kirsten, der frühere Vorsitzende Richter der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen,[5] der zuletzt als Dezernent in der Landgerichtsverwaltung tätig gewesen war.[6] Sein Vorgänger Jost-Michael Kausträter hatte die Leitung des Gerichts im Frühjahr 2009 mit der Perspektive übernommen, die Zusammenlegung der beiden Amtsgerichte der Stadt zu koordinieren.[7] Dazu ist es aufgrund von Verzögerungen in seiner Amtszeit allerdings nicht mehr gekommen. Kausträter betreute den Bau des neuen Gelsenkirchener Justizzentrums, dessen Grundstein 2013 gelegt wurde.[4] Nun wird er als Referatsleiter im nordrheinwestfälischen Justizministerium die Einführung der elektronischen Akte koordinieren." - https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Gelsenkirchen

Paul Kimmeskamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 22.01.1979, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.01.1979 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Bochum. Verfassungsbeschwerde des Herrn Sch...- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas M. Prell, Hellweg 21-23, 44787 Bochum - gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 24. Januar 2008 - 38 C 449/07 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 17. Januar 2008 - 38 C 449/07. 2017: Pensionärsansprechpartner beim Deutschen Richterbund NRW - https://www.drb-nrw.de/component/attachments/download/610

Eckhard Knoblauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum / Familiengericht (ab 06.11.1973, ..., ab 30.06.2008 im Ruhestand) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.11.1973 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Andreas Krieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 26.09.1989, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.09.1989 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 

Petra Manz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 19.06.1991, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.06.1991 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 55. 2011: Familiensachen - Abteilung 52. 

Helmut Günter Leufgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Dülmen / Direktor am Amtsgericht Dülmen (ab 01.06.1997, ..., 2008) - ab 09.10.1981 Richter am Amtsgericht Bochum. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1997 als Direktor am Amtsgericht Dülmen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.2006 als Direktor am Amtsgericht Dülmen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Dülmen offenbar fehlerhaft.

Hartmut Lohkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.11.1979 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Friedrich-Georg Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Bochum / Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 01.08.1993, ..., 2010)

Hartmut Mittelstrass (geb. 17.07.1941) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 31.05.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 als Richter am Amtsgericht Bochum ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.

Dietmar Mölder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 30.04.1979, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 30.04.1979 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Hadwig Noesselt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 31.07.1981 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum - GVP 01.01.2011: Abteilungsleiterin der Strafabteilung. 2013: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bochum.

Dr. Offenberg (geb. 06/1901) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 01.05.1949, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php

Werner Ludwig Pattard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 01.10.1979, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1979 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Ruhr Nachrichten Bochum, 18.5.2004: "Gericht verurteilt Friedens-Aktivist" - http://www.bo-alternativ.de/boese.htm

Margot von Renesse geb. Gericke (geb. 05.02.1940 in Berlin) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.10.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974, 1982 und 1988 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum - MdB, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum: Familiensachen. Tätig auch als Richterin am Landgericht Bochum. Von 1990 bis 2002 Bundestagsabgeordnete der SPD / setzte sich während der Reform des Kindschaftsrechtes für den Abbau rechtlicher Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein, eine lobenswerte Ausnahme in der väterfeindlichen SPD. Namensgleichheit mit: Dr. Jan-Robert von Renesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.08.2000 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab24.08.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Margot von Renesse, geborene Gericke (* 5. Februar 1940 in Berlin; † 17. Juni 2022), war eine deutsche Politikerin (SPD).
Nach dem Abitur 1958 absolvierte von Renesse ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster, welches sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während ihres Studiums erhielt sie ein Stipendium durch das Evangelische Studienwerk Villigst. Nach dem anschließenden Referendariat und dem zweiten Staatsexamen war sie von 1972 bis 1990 als Richterin am Amts- bzw. Landgericht Bochum tätig.[1]
Von Renesse engagierte sich neben dem Richterdienst und der Erziehung ihrer vier Kinder früh ehrenamtlich. Sie wurde Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Verwaltungsrätin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), später kam neben dem Engagement in der SPD auch die Mitarbeit in Bürgerinitiativen wie etwa für Kindergärten, aber auch für die Friedensbewegung hinzu. Überdies war sie langjähriges Mitglied im Kuratorium und spätere Vorsitzende der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung – Deutsches Müttergenesungswerk.[2]
1997 wurde bei von Renesse die Parkinson-Erkrankung diagnostiziert.[3] Sie war zweite Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung.
Margot von Renesse war verheiratet und hatte vier Kinder, darunter der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse. Sie starb im Juni 2022 im Alter von 82 Jahren.[4]Partei
Sie war seit 1969 Mitglied der SPD und engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD. Sie gehörte außerdem dem SPD-Bezirksvorstand Westliches Westfalen an.
Von 1990 bis 2002 war von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Fachpolitikerin ohne Interesse am medialen Schlagabtausch war sie insbesondere im Bereich des Familienrechts und der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig. So war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002 Vorsitzende der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, die sich vor allem mit der Gesetzgebung für die heutige Stammzellenforschung beschäftigte. Mit Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) konzipierte sie einen schließlich vom Bundestag Ende Januar 2002 verabschiedeten Kompromiss. Diesem zufolge wurde der Import menschlicher embryonaler Stammzellen aus so genannten überzähligen befruchteten Eiern zu Forschungszwecken unter Auflagen erlaubt. Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare vertreten. Hierfür erhielt sie 2006 zusammen mit Volker Beck den Zivilcouragepreis des CSD Berlin.[5] Darüber hinaus war Margot von Renesse federführend an der Neufassung des § 218 StGB beteiligt, womit sie am Selbstbestimmungsrecht der Frau beim Schwangerschaftsabbruch Anteil hatte.[6] Der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützte und beschlossene Kompromiss regelt bis heute, dass der Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Pflichtberatung in den ersten drei Monaten straffrei bleibt. In ihrer Fraktion trat von Renesse außerdem bereits 1991 für einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel ein, die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich zu ahnden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag 1997.[7] Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes „Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch „persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB).[8]
Margot von Renesse war jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen, zur Bundestagswahl 2002 trat sie nicht erneut an. Sie war langjährige Vizepräsidentin und Vorsitzende des Fachausschusses Recht der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Margot_von_Renesse

Werner Romberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 17.02.1982, ..., 2012)

Wolfgang Rupieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Cottbus / Direktor am Amtsgericht Cottbus (ab 01.06.1993, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.05.1981 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.1993 als Direktor am Amtsgericht Cottbus aufgeführt. 2009 mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Direktor am Amtsgericht Guben beauftragt.

Michael Schlichting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab 28.05.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.05.1991 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.  

Roland Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 15.02.1979 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984 ab 16.02.1982 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984, 2002, 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Axel Sichau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum  (ab 01.11.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.1982 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2002 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 59. 2011: Familiensachen - Abteilung 56. 

Gerhard Stoppel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bochum / Familiengericht (ab 15.08.1994, ..., 2008)

Stute (geb. 1/1923) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 1978, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.03.1955 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 22  Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.  http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php

Fred Jürgen Ulrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 1984, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 08.12.1978 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984, 2002, 2008 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt (Dienstantritt um 1983).

Herbert Wellers  (geb. 25.12.1929) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 1978, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1973 als stellvertretender Direktor  am Amtsgericht Bochum aufgeführt http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php 

Kornelia Weitz-Blank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 09.12.1983, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.12.1983 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt.

Egon Worm (geb. 14.07.1927) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 23.05.1978, ..., 1992) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 14.03.1974 als aufsichtführender Richter am 1978 aufgelösten Amtsgericht Wattenscheid aufgeführt. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php

 

 

 

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Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bochum

überregionale Beratung

http://familienberatung-bochum.de

 

 

Familienberatung Castrop-Rauxel

überregionale Beratung

http://familienberatung-castrop-rauxel.de

 

 

Familienberatung Gevelsberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-gevelsberg.de

 

 

Familienberatung Hattingen

überregionale Beratung

http://beratung-hattingen.de

 

 

Familienberatung Herne

überregionale Beratung

http://familienberatung-herne.de

 

 

Familienberatung Wetter

überregionale Beratung

http://familienberatung-wetter.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Evangelisches Beratungszentrum für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen

Westring 26

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 9133391

E-Mail: ebz@diakonie-ruhr.de

Internet: http://www.diakonie-ruhr.de

Träger: Innere Mission/Diakonie Ruhr

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

 

Caritas-Beratungsstelle für Erziehungs- und Familienfragen

Ostermannstr. 32

44789 Bochum

Telefon: 0234 / 30790-55

E-Mail: erziehungsberatung@caritas-bochum.de

Internet: http://www.caritas-bochum.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung

 

 

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Ostermannstr. 32

44789 Bochum

Telefon: 0234 / 30790-30

E-Mail: ehe-lebensberatung@caritas-bochum.de

Internet: http://www.caritas-bochum.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung

 

 

Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung - Außenstelle -

Weststr. 5

44866 Bochum

Telefon: über 0234 / 3079030

E-Mail: ehe-lebensberatung@caritas-bochum.de

Internet: http://www.caritas-bochum.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Sozialer Dienst des Jugendamtes im BVZ

Gustav-Heinemann-Platz 2

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 910-2985

E-Mail: amt51@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Bochum-Mitte

Zechenstr. 10

44791 Bochum

Telefon: 0234 / 910-5126

E-Mail: beratungsstellemitte@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Bochum-Harpen

Harpener Hellweg 77

44805 Bochum

Telefon: 0234 / 236697

E-Mail: beratungsstellenord@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Sexualberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Bochum-Wattenscheid

Friedrich-Ebert-Str. 7

44866 Bochum

Telefon: 0234 / 910-6513

E-Mail: beratungsstellewattenscheid@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

Beratungsstelle für Eltern Kinder und Jugendliche Bochum-Dahlhausen

Am Sattelgut 3

44879 Bochum

Telefon: 0234 / 491800

E-Mail: beratungsstellesuedwest@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Familienberatung, Lebensberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

Beratungsstelle für Eltern Kinder und Jugendliche Bochum-Langendreer

Carl-von-Ossietzky-Platz 1

44892 Bochum

Telefon: 0234 / 910-9472

E-Mail:

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bochum (ab 01.09.2009, ..., )

 

Nicole-Simone Konkol

Sozialarbeiterin, Krankenschwester und Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Praxisanschrift

Herner Straße 390a

44807 Bochum

Postanschrift

Rudolfstraße 7

44866 Bochum

Internet: http://www.familienhilfe-nrw.de

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bochum  für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bochum (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Ulrike Dorner

Waldenburger Straße 21d

44795 Bochum

Berufsmäßige Tätigkeit als Verfahrensbeistand - Qualifikation - uns derzeit unbekannt

Bestellung am Amtsgericht Bochum durch Richter Eichler (2009)

 

 

Dorothea Düsterloh

Rechtsanwältin

Hauptstr. 70

45549 Sprockhövel

Telefon: 02324 / 71218

Bestellung am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Hattingen

Bestellung am Amtsgericht Bochum durch Richterin Jähnichen (2012)

 

 

Cornelia Herrmann

Rechtsanwältin 

44795 Bochum

 

 

Gülsah Malkus-Peter

Diplom-Sozialpädagogin

44577 Castop-Rauxel

http://www.derwesten.de/sport/lokalsport/castrop-rauxel/italienische-sehnsucht-id1405668.html

Frau Malkus-Peter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Thomas Paßmann

Rechtsanwalt

Hattinger Str. 783

44879 Bochum

Bestellung am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Herne, Amtsgericht Recklinghausen 

Bestellung auch als Umgangspfleger am Amtsgericht Herne

(ab , ..., 2007, ..., 2015)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Angelika Czaja

Rechtsanwältin

Hellweg 21

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 9278586

 

 

Rechtsanwälte Hirschmann und Partner

Huestraße 30

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 36184 - 0

Internet: http://www.rae-hirschmann.de

 

 

Rechtsanwältin Marion Nowotny

zugleich Fachanwältin für Familienrecht

Konrad-Adenauer-Platz 5-6

44787 Bochum

Tel.: (0234) 36 184 - 0

Email: info@rae-hirschmann.de

Web: www.rae-hirschmann.de

 

 

Andrea Pieczka

Rechtsanwältin

Unterer Graffweg 9

44309 Dortmund-Brackel

Telefon: 0231 / 160738

Internet: http://www.pieczka.de/styled-4/index.html

 

 

Gutachter:

 

Jürgen Brand

Diplom-Pädagoge

"Praxis für Systemanalyse und Familientherapie"

Hochdahler Markt 15

40699 Erkrath

Beauftragung als Gutachter am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Borbeck, Amtsgericht Langenfeld, Amtsgericht Mettmann, Amtsgericht Oberhausen, Amtsgericht Remscheid, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Solingen, Amtsgericht Velbert, Amtsgericht Wipperfürth, Amtsgericht Wuppertal und Oberlandesgericht Düsseldorf - 6. Senat

Sorgerechtsentzug nach Brandeinsatz nicht unwahrscheinlich. Der Diplom-Pädagoge Jürgen Brand wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

 

 

Helga Feyerabend

Diplom-Psychologin

58097 Hagen

Frau Feyerabend firmierte auch unter dem hochtrabenden Namen "Institut für forensische Psychologie, Voßkühlerstraße 29, 45147 Essen". Fragt sich nur, was das für ein "Institut" sein soll und von welcher offiziellen Stelle die Bezeichnung "Institut" verliehen wurde.

Beauftragung am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Hagen

 

 

Mareike Hoese

Diplom-Psychologin 

Rechtspsychologische Praxis 

Joachimstr. 16 

44789 Bochum 

Familienrecht, Glaubhaftigkeit

Beauftragung am Amtsgericht Bochum, Oberlandesgericht Hamm

Frau Hoese wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Andrea Karlson geb. Renfordt

Diplom-Psychologin

siehe auch unter: Institut für Gerichtspsychologie Bochum - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Internet: http://www.gerichtspsychologie-bochum.de

Beauftragung am Amtsgericht Bochum durch Richter Andre Schmidt (2015)

 

 

Prof. Friedhelm Meier

Dortmund

2010: Tätigkeit an der Universität Bochum - http://www.ruhr-uni-bochum.de/psy-dekanat/vvz/komm_msc_psy_WS10.pdf. 2011: keinen aktuellen Verweis gefunden.

(ab , ..., 2008, ..., 2017)

Beauftragung am Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Dortmund

Amtsgericht Bochum - 58 F 408/16 - Beschluss vom 12.06.2017

Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. habil. F.M. wegen Besorgnis der Befangenheit gegenüber einer aus Afrika stammenden Mutter

veröffentlicht in "Streit", 2/2017

"Prof. Dr. habil. Friedhelm Meier arbeitet an der Fakultät für Psychologie der Ruhr-Universität Bochum und ist renommierter Sachverständiger in Familienrechtssachen. ..." - http://sozialassistenz.org/prof-dr-friedhelm-meier

 

 

Anja Ossig-Peine

Diplom-Psychologin

46399 Bocholt

verbandelt mit dem IfG Bochum, Gilsingstr. 5, 44789 Bochum

sogenanntes "Institut für Gerichtspsychologie Bochum" - IFG Bochum - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Bochum

(ab , ..., 2012)

 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Bochum

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bochum noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Bochum

Frauenhaus

Straße:

44700 Bochum

Telefon: 0234 / 501034

E-Mail: frauenhaus@caritas-bochum.de

Internet: http://www.caritas-bochum.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Gerberstr. 20 

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 6830-22

E-Mail: info@kinderschutzbund-bochum.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-bochum.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter erziehender Mütter und Väter, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

Mitarbeiter/innen: Frau Dr. Ranklack (ab , ..., 2005,  2006)

 

 

Kinderschutzambulanz Neue Wege

Alexandrinenstr. 9 

44791 Bochum

Telefon: 0234 / 503669, 9650349

E-Mail: neuewege@caritas-bochum.de

Internet: http://www.neuewege-caritas-bochum.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Clearingstelle

Junggesellenstr. 8 

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 910-5133

E-Mail:

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung

 

 

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

Junggesellenstr. 8/3. Stock 

44787 Bochum

Telefon: 0234 / 910-1374

E-Mail: amt53-spdki@bochum.de

Internet: http://www.bochum.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Suchtberatung, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung

 

 


 

 

 

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 6/16
Datum:
05.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 6/16
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2016:0105.12L6.16.00

Schlagworte:
Ruhestand Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand Regelaltersgrenze Antrag Stichtag
Normen:
GG Art 3 Abs. 1; LRiStaG § 4 Abs. 3; LRiStaG § 101, LRiStaG § 105 Abs. 1
Leitsätze:

Die für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand der Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen einzuhaltende Antragsfrist von sechs Monaten ist verfassungsrechtlich ebenso unbedenklich wie der frühest mögliche Beginn des Fristlaufs am 1. Januar 2016.

Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 38.979,66 Eurofestgesetzt.

1

Gründe:
2

Der Antrag,
3

dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Eintritt der Antragstellerin in den Ruhestand über den 31. Januar 2016 hinaus bis zum 30. September 2017 hinauszuschieben,
4

hat keinen Erfolg.
5

Nach § 123 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann eine einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Rechts der Antragstellerin getroffen werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung dieses Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Nach Satz 2 dieser Vorschrift sind einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig. Hierbei sind gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen.
6

Die Antragstellerin erstrebt mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Vorwegnahme der Hauptsache zu Lasten des Antragsgegners, da mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand über den 31. Januar 2016 hinaus der im Klageverfahren 12 K 10/16 verfolgte Anspruch bereits vorläufig erfüllt würde.
7

Ein auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielendes Antragsbegehren kann auch unter Beachtung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann Erfolg haben, wenn eine vorläufige Regelung schlechterdings notwendig ist, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht.
8

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 – 2 VR 1/99 –, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2015 – 6 B 960/15 –, juris Rn. 4 m. w. N.
9

Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt.
10

Die Antragstellerin hat zwar einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, denn ein wirksamer Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren dürfte wegen der Kürze der Zeit bis zum Eintritt der Antragstellerin in den gesetzlichen Ruhestand mit Ablauf des Monats Januar 2016 nicht zu erreichen sein. Im Übrigen kann ihrem Begehren auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand sowohl im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als auch im Hauptsacheverfahren nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist.
11

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 B 94/11 –, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011– 1 A 871/09 –, juris.
12

Im vorliegenden Fall fehlt es aber an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs, denn die Antragstellerin wird im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach unterliegen. Sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass sie einen Anspruch auf Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand über den 31. Januar 2016 hinaus hat.
13

Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus §§ 4, 101 des Richter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRiStaG), das als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen – soweit vorliegend einschlägig – am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist (§ 105 Abs. 1 Satz 1 LRiStaG).
14

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 LRiStaG ist die Regelaltersgrenze (vollendetes siebenundsechzigstes Lebensjahr, § 4 Abs. 1 LRiStaG) für Richterinnen und Richter, die nach dem 31. Dezember 1946 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gestaffelt (zwischen 23 und 2 Monate) abgesenkt. Nach dieser Regelung erreicht die am °°. °°°°°° 1950 geborene Antragstellerin vor Vollendung des siebenundsechzigsten Lebensjahres mit Ablauf des Monats Januar 2016 die Altersgrenze.
15

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LRiStaG wird der Eintritt in den Ruhestand der Richterinnen und Richter, die vor Vollendung des siebenundsechzigsten Lebensjahres (Regelaltersgrenze) in den Ruhestand eintreten, längstens bis zum Ende des Monats hinausgeschoben, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, wenn sie dies beantragen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen, § 4 Abs. 3 Satz 2 LRiStaG. Gemäß § 101 LRiStaG können Anträge gemäß § 4 Abs. 3 LRiStaG erst ab Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 2016 gestellt werden.
16

Da die Antragstellerin mit Ablauf des Monats Januar 2016 wegen Erreichens der – gestaffelten – Altersgrenze gemäß § 4 Abs. 2 LRiStaG in den Ruhestand tritt, kann ein nach dem 1. Januar 2016 gestellter Antrag auf Hinausschieben der Altersgrenze diesem Fristerfordernis nicht genügen. Der von der Antragstellerin bereits unter dem 29. Mai 2015 gestellte Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts bis zur Vollendung des siebenundsechzigsten Lebensjahres ist nicht fristwahrend, da gemäß § 101 LRiStaG entsprechende Anträge nicht vor dem 1. Januar 2016 wirksam gestellt werden können. Geht man zugunsten der Antragstellerin gleichwohl von der Wirkung ihres Ende Mai 2015 gestellten Antrages am 1. Januar 2016 aus, vermag das aus den nachstehenden Gründen ihrem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen.
17

Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in §§ 4 Abs. 3 und 101 LRiStaG geregelte Frist sowohl im Hinblick auf deren zeitliche Komponente (sechs Monate) als auch im Hinblick auf den frühstmöglichen Zeitpunkt der wirksamen Antragstellung (1. Januar 2016).
18

Die in § 4 Abs. 3 Satz 2 LRiStaG normierte Sechsmonatsfrist trägt – auch ausweislich der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 16/9520, S. 107 und 135) – dem Umstand Rechnung, dass dem Dienstherrn ausreichend Zeit verbleiben muss, um auf den ansonsten voraussetzungslosen Anspruch der Richterinnen und Richter auf Verlängerung der Dienstzeit mit der daraus erforderlichen personalwirtschaftliche Planung zu reagieren. Die Frist ist im Hinblick auf die Notwendigkeit, ansonsten erforderliche Neueinstellungen und ggf. mögliche Beförderungen zeitlich zu verschieben, nicht zu lang bemessen. In diese Wertung ist einzustellen, dass die bei Einstellungen und Beförderungen vorgeschalteten Auswahlverfahren durchaus zeitintensiv sein können und es sich bei der Einstellung von Richtern um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 LRiStaG) mit einem zusätzlichen Zeitfenster handelt.
19

Dass eine wirksame Antragstellung erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des LRiStaG möglich ist, § 101 LRiStaG, rechtfertigt sich gleichfalls unter den oben genannten personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten und der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz.
20

Ein Verstoß dieser Bestimmung gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist insoweit nicht gegeben. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz ist erst verletzt, wenn eine Gruppe der Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Vorliegend hat der Gesetzgeber mit dem § 101 LRiStaG in Bezug auf den frühstmöglichen Antragszeitpunkt eine Stichtags-Übergangsregelung getroffen, gegen die auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz rechtlich nichts zu erinnern ist. Die Wahl des Stichtages – hier Inkrafttreten des Gesetzes – ist nach den obigen Ausführungen sachlich gerechtfertigt, da sie dem Dienstherrn eine angemessene Zeit einräumt, auf die geänderte Rechtslage zu reagieren. Härten, die daraus resultieren, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen, machen eine solche Regelung nicht verfassungswidrig. Sie sind vielmehr solchen Regelungen immanent und daher grundsätzlich hinzunehmen.
21

Vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Stichtags-regelungen nur BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2015– 2 BvR 1170/14 –, juris Rn. 41 m. w. N.
22

Soweit die Antragstellerin den gegenwärtigen Notstand bei der Rekrutierung von Richterinnen und Richtern anführt, vermag dies nicht zu verfangen. Ob der Bedarf an geeigneten Richterinnen und Richtern gegenwärtig gedeckt werden kann, ist eine Frage des Augenblicks, die die Justizverwaltung in angemessener Weise beantworten muss. Eine problematische Rekrutierung des Richternachwuchses entfaltet aber keinen Verfassungsrang, der die grundsätzlichen Entscheidungen des Gesetzgebers zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in Zweifel ziehen könnte.
23

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.
24

Die Streitwertfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG. Danach ist hier auszugehen von der Hälfte der im Kalenderjahr 2016 zu zahlenden Bezüge (hier: Besoldungsgruppe R 2 ÜBesG NRW der Stufe 12) mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen und ohne Bezügebestandteile, die vom Familienstand oder von Unterhaltsbezügen abhängen. Daraus ergibt sich der im Tenor festgesetzte Streitwert ([12 x 6.496,61 Euro] : 2).
25

Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht.
26

Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2014 – 6 B 215/14 –, a. a. O. Rn. 27.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2016/12_L_6_16_Beschluss_20160105.html

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Amtlicher Größenwahn

Von Katrin Hummel

Alle vier Wochen darf sie ihre Kinder sehen. Ihr Sohn spricht sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an

21. Dezember 2008 Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt.

Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.

„Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause“

Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen.

Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.

Das Jugendamt Bochum-Wattenscheid aber lässt die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“

Erziehungsindustrie Kindesentzug

Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Dem Jugendamt ausgeliefert

Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.

Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.

Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Statusbedingte Arroganz

Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“.

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“

„Ein rechtsfreier Raum“

Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war.

Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche.

Hausverbot vom Amtsleiter

Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen.

Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“

Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“.

Größenwahn des Jugendamtes

Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine.

Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat.

„Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“

Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme.

Text: F.A.S.

Bildmaterial: Franz Bischof

28.12.2008

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Kein Elternkrieg auf Kosten der Steuerzahler/innen

Prozesskostenhilfe ist dann zu verweigern, wenn die Eltern es bisher unterlassen haben, eine gemeinsame Elternberatung oder Mediation wahrzunehmen

Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.2002 - 59 F 335/03, in: "FamRZ", 2003, Heft 11

 

Der Beschluss ist ein Lichtblick in der herrschenden kriegsunterstützenden und steuergelderverschwendenden  Familienrechtspraxis und sollte über jedem Eingangsportal der Familiengerichte angebracht werden.

 

 


 

 

 

Margot von Renesse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Margot von Renesse geb. Gericke (* 5. Februar 1940 in Berlin) ist eine deutsche Politikerin (SPD).

Inhaltsverzeichnis

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* 1 Leben und Beruf

* 2 Partei

* 3 Abgeordnete

* 4 Auszeichnungen

* 5 Einzelnachweise

* 6 Weblinks

Leben und Beruf [Bearbeiten]

Nach dem Abitur 1958 absolvierte Margot von Renesse ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster, welches sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem anschließenden Referendariat und dem zweiten Staatsexamen war sie seit 1972 als Richterin am Amts- bzw. Landgericht Bochum tätig.

1997 stellten Ärzte die Diagnose Morbus Parkinson. [1] Sie ist zweite Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. .

Margot von Renesse ist verheiratet und hat vier Kinder.

Partei [Bearbeiten]

Sie ist seit 1969 Mitglied der SPD und engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD. Sie gehörte außerdem dem SPD-Bezirksvorstand Westliches Westfalen an.

Abgeordnete [Bearbeiten]

Von 1990 bis 2002 war Margot von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquête-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002 Vorsitzende der Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“. Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das Lebenspartnerschaftsgesetz vertreten. Hierfür erhält sie 2006 mit Volker Beck zusammen den Zivilcourage-Preis vom CSD-Berlin.

Margot von Renesse ist jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Margot_von_Renesse

 

 

 

 


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