Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Braunschweig

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 

 Das Amtsgericht Braunschweig wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.


 

 

Amtsgericht Braunschweig

An der Martinikirche 8

38100 Braunschweig

 

Telefon: 0531 / 488-0

Fax: 0531 / 488-2999

 

E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de  

Internet: www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Braunschweig (01/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

"Die rechtsberatenden Berufe erhalten den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Braunschweig über die Rechtsanwaltskammer Braunschweig." - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=18946&article_id=70715&_psmand=119

Wie in der DDR. Da war auch alles geheime Verschlusssache. Au weia, das tut wirklich weh. Und so was nennt sich "Rechtsstaat".

 

 

Amtsgericht Braunschweig - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich einfach an:

Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch an Ihrem Amtsgericht - wenn auch mit Verspätung - das Informationszeitalter beginnen kann.

Sicher hilft Ihnen auch das Justizministerium Niedersachsen weiter. Dort gibt es viele kompetente Ansprechpartner, die nur darauf warten, dass sich am Amtsgericht Braunschweig etwas in Richtung Informationsfreiheit bewegt.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage am 24.05.2017, abwiegelnde Antwort vom Amtsgericht am 07.06.2017, Absage am 12.06.2016 im Auftrag des Präsidenten am Amtsgericht Braunschweig Ingo Michael Groß - siehe unten.

 


Bundesland Niedersachsen

Landgericht Braunschweig

Oberlandesgericht Braunschweig

 

 

Präsident am Amtsgericht Braunschweig:

 - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Präsident am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) -

 

Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig: Rico Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 20.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.2002 als Richter am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.07.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.03.2019 als Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Antje Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.04.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Braunschweig 245 Mitarbeiter/innen davon Richter 34, gehobener Dienst 47, Gerichtsvollzieher/Justiz- vollziehungsbeamte 15, mittlerer Dienst und Schreibdienst 128, einfacher Dienst 20. 

Der Bezirk des Amtsgerichts Braunschweig umfaßt die Stadt Braunschweig. Zusätzlich ist das Amtsgericht zuständig für die Gemeinden Wendeburg (38176) und die Vechelde (38159), die zum Landkreis Peine gehören.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Braunschweig - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Carola Benninghoven Struß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 05.04.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2016 unter dem Namen Carola Benninghoven Struß nicht aufgeführt. 

Gernot Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.12.2001 als Richter am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 28.12.2001 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen - Abteilung 245. Beschluss des Familiengerichts Helmstedt vom 20.12.2006, Geschäftsnummer: 12 F 489/06 UG. 2010, ..., 2012: Beauftragter für Mediation am Amtsgericht Braunschweig - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=18932&article_id=70736&_psmand=119

Anke Busch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Gifhorn - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar ungenau. 2020: Pressesprecherin außer Strafsachen.

Andrea Debus-Dieckhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1993 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2018 ab 01.11.1993 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.10.2004 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Helmstedt - GVP 01.09.2013.

Stefanie Fritz-Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 21.06.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 21.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - Elternzeit - aufgeführt.

Imma Gebauhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 19.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.03.2015 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Bis 01.09.2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Helmstedt.

Eva Maria Geyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 18.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 18.11.1999 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. 

Antje Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.04.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rico Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 20.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.2002 als Richter am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.07.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.03.2019 als Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Rico Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 20.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.2002 als Richter am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.07.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.03.2019 als Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Antje Gille (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.04.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Linda Glaser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 21.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Linda Shamloo ab 02.06.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Linda Glaser ab 20.09.2013 als Richterin am Amtsgericht Wolfsburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2013 als Richterin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.06.2019 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Amtsgericht Wolfsburg - GVP 01.09.2013: Richterin auf Probe / Familiensachen. Amtsgericht Wolfsburg - GVP 01.01.2017: Präsidiumsmitglied, aber sonst mit keinem Geschäftsbereich aufgeführt.

 

 

 

Dr. Wibke Jensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Wibke Dörre als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Wibke Jensen ab 02.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Wibke Jensen nicht aufgeführt - vermutlich eine der beiden im Handbuch der Justiz nicht genannten Richter/innen. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt - Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Kristina Jones (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Breunschweig (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Kristina Vorg ab 30.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Kristina Jones ab 08.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Remscheid - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 08.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Remscheid - GVP 09.10.2013: Richterin am Amtsgericht. Amtsgericht Remscheid - GVP 01.01.2016: nicht aufgeführt.

Dr. Martina Junker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.06.1997 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 04.06.1997 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Jürgen Langkopf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 18.09.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.09.2000 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Dr. Anja Nowak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.03.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.2007 als Richterin am Landgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Wolfenbüttel - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Wolfenbüttel - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar unvollständig oder fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Wolfenbüttel - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.2015 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 04.03.2015 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 30.09.2013: auf der Internetseite des Amtsgericht Wolfenbüttel als zweite stellvertretende Direktorin aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 20. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.2015 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. 2017: Mediensprecherin am Amtsgericht Braunschweig - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/kontakt/impressum/impressum-70743.html. 2020: Abteilungsleiterin Presse.

Kirsten Serra de Oliveira (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 11.07.2001, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 2017: Betreuungssachen. Namensgleichheit mit: Pedro Adelino Serra de Oliveira (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig (ab 16.06.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.02.2001 als Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.06.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt.

Martina Quade-Polley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.12.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.12.1997 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - 0,75 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.1997 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Verena Schaumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Wolfenbüttel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Henning Schirmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 25.08.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.08.1994 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Dr. Annina Schramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 11.07.2001, ..., 2016) -- im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.01.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.11.2013 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.11.2013 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Dr. Robin Sühle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab  01.11.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig nicht aufgeführt. 2020: als Richter am Amsgericht - Pressesprecher - Strafsachen.

Maren Ueberhorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 07.12.1999, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 2010, ..., 2019: Familiensachen - Abteilung 252 F.

Annika Freiherrin von Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.06.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Seesen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Seesen - Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig  - Leerstelle, 3/4 - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Seesen.

Julia Weidelhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Julia Schinke ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2020 unter dem Namen Julia Weidelhofer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Leipzig GVP 09/2010. 11/2010. Namensgleichheit mit: Daniel Weidelhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gabriela Winter-Zschachlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 30.04.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1997 unter dem Namen Gabriela Winter als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 30.04.1997 unter dem Namen Gabriela Winter-Zschachlitz als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Wolfgang Zschachlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Präsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 15.11.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1990 als Direktor am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.11.2002 als Präsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Braunschweig:

245 F - Gernot Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.12.2001 als Richter am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 28.12.2001 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen - Abteilung 245. Beschluss des Familiengerichts Helmstedt vom 20.12.2006, Geschäftsnummer: 12 F 489/06 UG. 2010, ..., 2012: Beauftragter für Mediation am Amtsgericht Braunschweig - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=18932&article_id=70736&_psmand=119

246 F -

247 F -

248 F -

249 F -

250 F - 

251 F -

252 F - Maren Ueberhorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 07.12.1999, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 2010, ..., 2019: Familiensachen - Abteilung 252 F.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Braunschweig tätig:

Dr. Hubert Auhagen (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 01.04.1971, ..., 2002)

Klaus Blanck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 08.09.1982, ..., 2010)

Edgar Börschmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Vizepräsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 04.01.1999, ..., 2002)

Peter Brackhahn (geb. 29.05.1937) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Präsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 17.04.1986, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.04.1986 als Präsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C9868494_N8470474_L20_D0_I6317405.html

Angelika Braut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Gifhorn / Direktorin am Amtsgericht Gifhorn (ab 09.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.10.1993 als Richterin am Amtsgericht Wolfsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.12.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 28.12.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Wolfsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.2018 als Direktorin am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Bis 30.04.2008 Beisitzerin im 3. Senat für Familiensachen. Ab 30.04.2008 Beisitzerin im 2. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Braunschweig - 2012: Familiensachen - Abteilung 250. Amtsgericht Wolfsburg - GVP 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 33. Amtsgericht Gifhorn - GVP 01.03.2019: Familiensachen - Abteilung 16 und Güterichterin.

Rolf Bressem (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 17.07.1985, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.1985 als Richter am Amtsgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.07.1985 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Heinz-Ulrich Bußmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 31.08.1979, ..., 2010)

Ingo Michael Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig / Präsident am Landgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2004 als Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.11.2015 als Ministerialrat im Niedersächsischen Justizminsterium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2017 als Präsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.2010: Pressesprecher am Oberlandesgericht Braunschweig. 01.03.2022: "Ingo Michael Groß hat heute nach der Übergabe seiner Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Landgerichts Braunschweig durch den Staatssekretär, Dr. Frank-Thomas Hett, sein neues Dienstzimmer im Landgericht Braunschweig bezogen. Genau in diesem Raum hat die erfolgreiche Karriere des 49-jährigen Juristen in der Justiz mit seiner Ernennung zum Richter auf Probe begonnen. Er tritt damit die Nachfolge der ehemaligen Präsidentin Eva Moll-Vogel an, die Ende Februar in den Ruhestand getreten ist. ... Ingo Michael Groß ist in Dülmen/Westfalen aufgewachsen, hat in Osnabrück Rechtswissenschaften und in Leiden/Niederlande Europäisches Wirtschaftsrecht studiert. Nach dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg trat er im April 2001 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Im Anschluss an seine Ernennung zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Braunschweig im Juli 2004 war er dort ab 2006 als Präsidialrat u.a. für die Personalangelegenheiten sowie für die Pressearbeit zuständig. Im Jahr 2009 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Neben seiner Rechtsprechungstätigkeit wirkte Groß auch beim Oberlandesgericht in Braunschweig maßgeblich in der Verwaltung mit; so leitete er u.a. das Organisations- und Personalreferat. Im Jahr 2014 folgte seine Abordnung zum Niedersächsischen Justizministerium, wo ihm zunächst die Leitung des Referats für Haushalt, Besoldung, Statistik und Controlling oblag. Nach seiner Ernennung zum Leitenden Ministerialrat 2015 war er ständiger Vertreter des Abteilungsleiters I (Personal, Haushalt, Organisation). Im Jahr 2017 schloss sich seine Ernennung zum Präsidenten des Amtsgerichts Braunschweig an. Der verheiratete Jurist war überdies vier Jahre Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes und lehrt seit 2012 als Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Braunschweig." - https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ingo-michael-gross-ist-neuer-prasident-des-landgerichts-braunschweig-209112.html. Amtsgericht Braunschweig -  2017: Geschäftsverteilungsplan weder veröffentlicht, noch Zusendung per Mail auf Anfrage - Ingo Michael Groß scheint kein Freund der Informationsfreiheit zu sein - siehe Schriftwechsel mit der Geschäftsstelle hier auf dieser Seite. 

Peter Hauk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 09.11.1988, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 09.11.1988 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 2017: Datenschutzbeauftragter am Amtsgericht Braunschweig.

Wolfgang Hoßbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 02.03.1981, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.03.1981 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Hans-Joachim Hübscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Familiengericht (ab 03.05.1982, ..., 2010)

Karl Jahnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 25.11.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.04.1986 als Richter am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Michael Kasten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 30.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.10.2002 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.10.2002 als Richter am Landgericht Göttingen - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2015 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Amtsgericht Braunschweig - 2010: Familiensachen - Abteilung 249.

Klaus-Christian Lindemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 30.11.1981, ..., 2014)

Renate Lübeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig / Familiengericht - Abteilung 250 (ab 22.12.1978, ..., 2010)

Jens Merker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 21.04.1981, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.04.1981 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Marcus Michaelis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Seesen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Seesen (ab 25.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.2001 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 05.07.2001 als Richter am Amtsgericht Seesen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2015 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Seesen aufgeführt. Amtsgericht Seesen - GVP 01.04.2014: Familiensachen.

Andrea Mitzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - 0,5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig - 75/100 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.10.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt. 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Braunschweig / 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Braunschweig - GVP 22.09.2022, 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 5. Zivilsenat und zugleich Vorsitzende Richterin 1. Senat für Familiensachen.

Rolf Nitschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 29.06.2001, ..., 2010)

Gabriele Prölß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 21.11.1986, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.11.1986 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.  

Dieter Reifelsberger (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 08.08.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.08.1972 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Helga Reifelsberger (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig.

Helga Reifelsberger (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 09.11.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.11.1973 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dieter Reifelsberger (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Braunschweig.

Ralf Roblick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1997 als Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.10.1997 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Detlev Rust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.07.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Von 2001 bis 2006 Referatsleiter für die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Niedersächsischen Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.10.2011 als Vizepräsident am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.03.2014 als Präsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Amtsgericht Goslar / Familiensachen - Abteilung 34. Richter Rust behauptet in einem Schreiben vom 19.11.2009, dass das Grundgesetz Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft - durch das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend konkretisiert worden wäre, dass Artikel 6 Satz 2 hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern nur dann Gültigkeit hätte, wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes dies auch wolle. Dies ist natürlich eine absurde Auffassung und man muss sich wundern, wenn ein Richter diese pflegt, denn die Gültigkeit des Grundgesetzes hängt nicht davon ab, ob der eine oder andere Bürger mit dem Grundgesetz einverstanden ist. Wäre das anders, hätten wir den Zustand, wie ihn die Reichsbürger behaupten, die das Grundgesetz als wertloses Stück Papier ansehen. Richtig ist vielmehr, dass gesetzliche Regelungen, die mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung stehen, verfassungswidrig sind und das erkennende Gericht von daher entsprechend Artikel 100 Grundgesetz das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einzuholen hat - Normenkontrollverfahren. Eine vorherige irrige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht steht einer erneuten Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht entgegen. Wollen wir hoffen, dass Direktor Rust seine Hausaufgaben macht und noch lernt, was gelernt werden muss. 08.05.2014: "Neuer Chef am Amtsgericht Braunschweig" - http://braunschweigheute.de/neuer-chef-am-amtsgericht-braunschweig/. 11.10.2016: "Detlev Rust jetzt Abteilungsleiter im Justizministerium. Detlev Rust (56), bisher Präsident des Amtsgerichts Braunschweig, ist jetzt in die Führungsebene des Justizministerium aufgestiegen. Er leitet seit Anfang Oktober die Abteilung für Personal, Haushalt und Organisation. Seine Vorgängerin Anke van Hove wurde im September als neue Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg eingeführt. Rust stammt aus Wolfenbüttel, studierte in Göttingen und hat schon verschiedene Stationen ..." - https://www.rundblick-niedersachsen.de/detlev-rust-jetzt-abteilungsleiter-im-justizministerium/. Wie sagte der Volksmund in der DDR so treffend: "Nur die Besten komm in Westen", hier also ins Justizministerium. Da sind bekanntlich nur die Besten tätig oder wollen Sie bei Androhung der Bastonade das Gegenteil behaupten?

Mathilde Scheffer-Gassel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig / Vizepräsidentin am Amtsgericht Braunschweig (ab 22.08.2006, ..., 2018) - August 1980 Eintritt in den Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.12.1983 als Richterin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.05.1994 als Direktorin am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.08.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 2017: unter dem Namen Tilla Scheffer-Gassel als Vizepräsidentin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt - http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/kontakt/impressum/impressum-70743.html 

Heino Schmidtmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 03.01.2000, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.01.2000 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Melanie Schormann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Goslar / Direktorin am Amtsgericht Goslar (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Melanie Tiebe ab 21.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Melanie Tiebe ab 12.07.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Melanie Tiebe Schormann ab 12.07.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.07.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2012 als Richterin am Sozialgericht Magdeburg und ab 12.07.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Richterin am Sozialgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.03.2018 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. "Am 19.09.2023 hat der Präsident des Landgerichts Braunschweig, Herr Ingo Michael Groß, Frau Melanie Schormann zur Direktorin des Amtsgerichts Goslar ernannt. Frau Melanie Schormann hat im Juni 1999 ihren Dienst in der Justiz zunächst in Sachsen-Anhalt mit Stationen bei den Staatsanwaltschaften in Dessau und Halberstadt sowie im Ministerium für Justiz und Gleichstellung und am Sozialgericht Magdeburg begonnen. Im Dezember 2014 wechselte Frau Schormann in die Justiz des Landes Niedersachsen und bearbeitete zunächst am Landgericht Braunschweig Straf- und Zivilsachen und wurde im Oktober 2015 zur Richterin am Amtsgericht Goslar ernannt. Nachdem Frau Schormann im März 2018 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert wurde, wechselte sie im November 2019 zum Amtsgericht Braunschweig als Abteilungsleiterin. Danach erfolgte im März 2022 eine Abordnung an das Amtsgericht Goslar, wo Frau Schormann seitdem als stellvertretende Direktorin und in Nachlass-, Familien und Landwirtschaftssachen arbeitet. Bereits seit März 2023 leitete Frau Schormann kommissarisch das Amtsgericht Goslar. ..." - https://landgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_akkreditierungsverfahren_2_strafkammer_2_kls_15_22/frau-melanie-schormann-zur-direktorin-des-amtsgerichts-goslar-ernannt-225650.html. Namensgleichheit mit: Dr. Susann Batereau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau (ab 28.07.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Susann Tiebe ab 28.07.2011 als Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Susann Batereau ab 28.07.2011 als Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Christian Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig (ab 30.04.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.2001 als Richter am Amtsgericht Braunschweig (Familiensachen) aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.07.2001 als Richter am Landgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Braunschweig.

Winrich Steinberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 24.03.1983, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.03.1983 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. 

Helgard Walter-Freise (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Braunschweig (ab 03.11.1977, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.11.1977 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.11.1977 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.11.1977 als Richter am Amtsgericht Braunschweig - 0,75 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Betreuungssachen.

Dr. Heinold Willers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Gifhorn / Direktor am Amtsgericht Gifhorn (ab 05.11.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.06.1988 als Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.04.1999 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Wolfgang Zschachlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Braunschweig / Präsident am Amtsgericht Braunschweig (ab 15.11.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.04.1980 als Richter am Landgericht Braunschweig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1990 als Direktor am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.11.2002 als Präsident am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ulrike Zschachlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Braunschweig / 3. Kammer (ab 15.10.1990, ..., 2011). Namensgleichheit mit: Gabriela Winter-Zschachlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab 30.04.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1997 unter dem Namen Gabriela Winter als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.04.1997 unter dem Namen Gabriela Winter-Zschachlitz als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Braunschweig

überregionale Beratung

http://familienberatung-braunschweig.de

 

 

Familienberatung Gifhorn

überregionale Beratung

http://familienberatung-gifhorn.de

 

 

Familienberatung Helmstedt

überregionale Beratung

http://familienberatung-helmstedt.de

 

 

Familienberatung Peine

überregionale Beratung

http://familienberatung-peine.de

 

 

Familienberatung Salzgitter

überregionale Beratung

http://familienberatung-salzgitter.de

 

 

Familienberatung Wolfenbüttel

überregionale Beratung

http://familienberatung-wolfenbuettel.de

 

 

Familienberatung Wolfsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wolfsburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

EB Domplatz, Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstelle

Domplatz 4 

38100 Braunschweig

Telefon: 0531 / 45616

E-Mail: eb-domplatz@erziehungsberatung-bs.de

Internet: http://www.erziehungsberatung-bs.de

Träger: Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e.V. (BEJ)

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Hans-Joachim Göres - Gesamtleiter der Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e.V. in Braunschweig (2014)

 

 

Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Ägidienmarkt 11 

38100 Braunschweig 

Telefon: 0531 / 126934

E-Mail:

Internet: http://www.eheberatung-braunschweig.de

Träger: Diözese Hildesheim

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

BETA - Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende

Adolfstr. 20 

38102 Braunschweig

Telefon: 0531 / 2203141

E-Mail: beta@drk-kv-bs-sz.de

Internet: http://www.drk-beta.de

Träger: Deutsches Rotes Kreuz

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Partnerberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Gruppenarbeit, Trennungs-/Scheidungsberatung

 

 

EB Jasperallee, Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung

Jasperallee 44 

38102 Braunschweig

Telefon: 0531 / 340814

E-Mail: eb-jasperallee@erziehungsberatung-bs.de

Internet: http://www.erziehungsberatung-bs.de

Träger: Ber. für Familien, Erziehende und junge Menschen e.V. (BEJ)

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Ber. bei sex. Missbrauch

 

 

Evangelische Ehe-, Lebens- und Krisenberatung

Parkstr. 8a 

38102 Braunschweig

Telefon: 0531 / 220330, 220110

E-Mail:

Internet: http://www.lebensberatung-braunschweig.de

Träger: Evangelische Landeskirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Aidsberatung, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

 

pro familia

Hamburger Str. 226 

38114 Braunschweig 

Telefon: 0531 / 329385

E-Mail: braunschweig@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Stadt Braunschweig Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Eiermarkt 4-5

38100 Braunschweig

Telefon: 0531 / 470-8101,-8415

E-Mail: kinder.jugend.familie@braunschweig.de

Internet: http://www.braunschweig.de

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Braunschweig (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Braunschweig für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Braunschweig (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Verfahrenspfleger (Betreuungsrecht)

 

Ulrich Pilz

Gustav-Schwab-Str. 4

38124 Braunschweig

 

 

Rechtsanwälte:

 

Olaf Lobitz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Mediator BAFM

Lister Meile 48

30161 Hannover

Telefon: 0511 / 169 37 61

E-Mail: mediator@Olaf-Lobitz.de

Homepage: www.Olaf-Lobitz.de

 

 

Beate Sobisch

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Königstr. 50

30175 Hannover

Telefon: 0511 / 353 99 76 2

E-Mail: Beate.Sobisch@altug-partner.de

Homepage: www.sobisch.de

 

 

Carla Meyer

Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin

Wangenheimstr. 1

30625 Hannover

Telefon: 0511 / 955 74 70

E-Mail: carla-meyer@t-online.de

Homepage: www.carla-meyer.de

 

 

Gutachter:

 

Lydia Ernst

Diplom-Psychologin 

38112 Braunschweig

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Salzgitter, Amtsgericht Wolfenbüttel, Amtsgericht Wolfsburg 

Selektionsorientiert arbeitende Gutachterin. Wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Birgit Ute Heyer

Diplom-Psychologin

Kaiserdamm 100

14057 Berlin

Internet: http://www.praxisheyer.de

Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet

früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29

aktuelle Wohnanschrift: unbekannt, könnte Berlin sein, aber auch Hannover oder sonst ein Ort in Deutschland wäre denkbar. Aber selbst wenn wir die Wohnanschrift wüssten, würden wir diese natürlich hier nicht veröffentlichen, denn Frau Heyer hat das Recht in ihrer Privatspäte nicht erkannt zu werden. Ausnahmen gelten nur da, wo - nach Maßgabe der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin oder des Kammergerichts Berlin - veröffentlichungsfähige Fragen aus der sozialen Sphäre mit der privaten Spähre so verbunden sind, das man nicht umhinkommt, bei einer Information aus der sozialen Sphäre zwangsläufig auch die private Sphäre zu berühren. So etwa zu der Frage, ob Birgit Heyer eine Frau oder ein Mann ist. Dem Namen nach ist Birgit Heyer eine Frau und das darf hier sicher festgestellt werden, ohne dass die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin dem Väternotruf einen Maulkorb verpasst, mit der absurden Begründung, die Frage, ob eine Frau Heyer ein Mann oder eine Frau ist, wäre eine vor der Öffentlichkeit geheimzuhaltende Tatsache. 

Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin. Nachweise über das 1. Staatsexamen und einen Abschluss als Diplom-Psychologin liegen dem Väternotruf nicht vor.

Frau Heyer trug von sich vor:

"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden. Wollen wir mal hoffen, dass hier niemand eine Strafanzeige gegen Frau Heyer gestellt hat, das könnte ja sonst echt Stress verursachen.

http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014). 

Beauftragung der Frau Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode

Heyer-Betroffene Väter und Mütter können sich an folgende Anwälte wenden, die mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut sind:

- Dirk Maschke - Fachanwalt für Familienrecht in Berlin - http://dirkmaschke.de

- Heidrun Stocker - Fachanwältin  für  Familienrecht, Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin - www.ra-stocker.de

Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Voristanz Amtsgericht Goslar.

(ab , ..., 2014)

Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Bärbel Mielke-Egelhofer

Diplom-Psychologin

Gerstäckerstraße 16

38102 Braunschweig

oder: Postfach 2250, 38012 Braunschweig

Telefon: +49 176 82096076

Telefon: 0043 69910496690 (2014)

Verbandelt mit der sogenannten GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Helmstedt

 

 

Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender 

Diplom-Psychologe, Diplom-Soziologe

Klinischer Psychologe (BDP)

Systemischer Familientherapeut (Zertifizierung hier nicht bekannt)

Am Grünen Hof 7

13465 Berlin

oder: Witzlebenstr. 12a, 14057 Berlin

oder: Edenstr. 2, 30161 Hannover

Internet: http://www.psychologisches-gutachten.com

"Mitarbeiterin" des Herrn Oberlaender: Frau Kindermann, Frau Levy

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Neubrandenburg, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Parchim, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zittau, Oberlandesgericht Brandenburg, Oberlandesgericht Rostock

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig durch Richter Hübscher (2007)

 

 

Isabell Reinhardt-Rump

Diplom-Psychologin

24616 Brokstedt / bei Kiel

Internet: www.isabellrr.de

Verbandelt mit der sogenannten "GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner" - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Itzehoe, Amtsgericht Kiel

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig durch Richterin Lübeck (2003)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Väteraufbruch für Kinder

Ortsverein Hannover e.V.

Kontakttelefon (privat)

Andreas Schramm , Tel.: 0511 / 494879

Ansprechpartner für den Raum Peine, Braunschweig, Wolfenbüttel

Hans-Helmut Meyer Tel.: 05171 / 81802

www.vafk.de/hannover

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Braunschweig

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Braunschweig noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Braunschweig

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Madamenweg 154 

38118 Braunschweig 

Telefon: 0531 / 81009

E-Mail: info@dksb-bs.de

Internet: http://www.dksb-bs.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

 

 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Mai 2017 11:55
An: 'agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Cc: 'info@mehr-demokratie.de'; 'poststelle@mj.niedersachsen.de'
Betreff: Amtsgericht Braunschweig - Geschäftsverteilungsplan


Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Telefon: 0531 / 488-0
Fax: 0531 / 488-2999

E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de



Amtsgericht Braunschweig - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.


Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich einfach an:

Mehr Demokratie e.V.
E-Mail: info@mehr-demokratie.de
Internet: https://www.mehr-demokratie.de


Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch an Ihrem Amtsgericht - wenn auch mit Verspätung - das Informationszeitalter beginnen kann.

Sicher hilft Ihnen auch das Justizministerium Niedersachsen weiter. Dort gibt es viele kompetente Ansprechpartner, die nur darauf warten, dass sich am Amtsgericht Braunschweig etwas in Richtung Informationsfreiheit bewegt.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Braunschweig) [mailto:AGBS-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 7. Juni 2017 10:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: zu 32 E a - Ihr Anfrage vom 24.05.2017

ndspferdrot



Amtsgericht Braunschweig

Der Präsident


Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mein Zeichen

(Bei Antwort angeben)

Durchwahl

0531 488-

Bearbeitet von:

Braunschweig,

24.05.2017

zu 32 E a

2776

Herrn Gille

07.06.2017




Ihre Anfrage vom 24.05.2017



Sehr geehrte Damen und Herren,

der hiesige Geschäftsverteilungsplan kann zu den üblichen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Datenschutzbeauftragter ist hier derzeit Herr Richter am Amtsgericht Hauk.

Ein Informationsfreiheitsbeauftragter ist nicht bestellt.



Mit freundlichen Grüßen


im Auftrag

Gille

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 7. Juni 2017 11:36
An: 'Verwaltungspoststelle (AG Braunschweig)'
Cc: 'poststelle@mj.niedersachsen.de'; 'info@mehr-demokratie.de'; 'carola.reimann@bundestag.de'; 'buero@christos-pantazis.de'; 'aylin.saral@lt.niedersachsen.de'; 'buero@christoph-bratmann.de'; 'spd.fraktion@braunschweig.de'
Betreff: AW: zu 32 E a - Ihr Anfrage vom 24.05.2017

Sehr geehrte Frau Gille, sehr geehrte Frau Fleischner,

hätten Sie unsere Anfrage aufmerksam gelesen und auch sonst die Grundregeln einer gelingenden Kommunikation beherrschen würden, würden Sie uns nicht eine Antwort auf eine Frage gäben, die wir nicht gestellt haben.

Dass man den Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle einsehen kann, ist uns bekannt, ebenso dass die Sonne im Osten aufgeht und im Westen unter und dass die DDR das Vertrauen der Bürger/innen auch an einem Mangel an Informationsfreiheit verloren hat, was dann konsequenter Weise zum Konkurs führte.

Wir baten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes, bitte leiten Sie unsere Anfrage an den Präsidenten des Amtsgerichtes Ingo Michael Groß weiter, der Ihnen als aufrechter Demokrat die Genehmigung zur Versendung erteilen wird.



Mit freundlichen Grüßen


Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Braunschweig) [mailto:AGBS-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Montag, 12. Juni 2017 09:11
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: zu 32 E a - Ihre E-Mail vom 07.06.2017

ndspferdrot



Amtsgericht Braunschweig

Der Präsident



Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mein Zeichen

(Bei Antwort angeben)

Durchwahl

0531 488-

Bearbeitet von:

Braunschweig,

24.05.+07.06.2017

zu 32 E a

2776

Herrn Gille

12.06.2017

Ihre E-Mail vom 07.06.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

klarstellend beantworte ich Ihre Anfrage vom 24.05.2017 im Auftrag des Präsidenten dahin, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan nicht übersandt wird.



Mit freundlichen Grüßen



im Auftrag

Gille


Astrid Fleischner
Amtsgericht Braunschweig
Verwaltung

An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Tel. 0531 488-2776

Fax 0531 488-2717




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 12. Juni 2017 16:52
An: 'Verwaltungspoststelle (AG Braunschweig)'
Cc: 'poststelle@mj.niedersachsen.de'; 'info@mehr-demokratie.de'; 'carola.reimann@bundestag.de'; 'buero@christos-pantazis.de'; 'aylin.saral@lt.niedersachsen.de'; 'buero@christoph-bratmann.de'; 'spd.fraktion@braunschweig.de'
Betreff: AW: zu 32 E a - Ihre E-Mail vom 07.06.2017

Sehr geehrte Frau Fleischner,

gab der Präsident des Amtsgerichts Braunschweig nachvollziehbare Gründe für seine Verweigerungshaltung an?

Immerhin müsste ihm als aufrechten Demokraten die Informationsfreiheit am Herzen liegen.

Wohin mangelnde Informationsfreiheit führen kann, haben wir bei der DDR erlebt. Mit einmal war die weg, weil die Bürger sie nach langem Hinhalten in Sachen Demokratie und so nicht mehr wollten.



Mit freundlichen Grüßen


Anton




 


 

 

 

Funktionelle Zuständigkeit

Welcher gesetzliche Richter in einem Geschäftsjahr die einzelne Rechtsangelegenheit bearbeitet, ergibt sich aus dem vom Präsidium des Gerichts verabschiedeten Geschäftsverteilungsplan. In den besonders eingangsstarken Abteilungen des Gerichts für Straf-, Zivil-, Familien- und Insolvenzsachen werden die Geschäfte im sog. Umlaufverfahren - nächst eingehende Sache wird der jeweils nächsten Abteilung zugewiesen - verteilt. Lediglich in der Jugendstrafabteilung sowie der Vormundschafts-/Betreuungsabteilung erfolgt die Zuweisung der Geschäfte an den jeweils zuständigen Richter nach dem Anfangsbuchstaben der Betroffenen.

Wir sehen aufgrund des weitgehend eingeführten Umlaufverfahrens von der Wiedergabe des Geschäftsverteilungsplans ab, zumal er durch Zu- und Abgänge ständigen Veränderungen unterworfen ist. Letztlich wäre die Einsichtnahme für den Rechtsuchenden auch kein Gewinn, denn der Grundsatz des fairen Verfahrens, der einen neutralen und nicht vorbefaßten Entscheidungsträger verlangt, läßt eine einseitige Kontaktaufnahme der Parteien eines Rechtsstreits mit dem künftig zuständigen Richter nicht zu.

Nachdem der jeweilige Antrag - z. B. auf Prozeßkostenhilfe, Erlaß einer einstweiligen Verfügung, zur Hauptsache innerhalb eines Klageverfahrens - ein Aktenzeichen erhalten hat und damit einem Richter zugewiesen ist, erfahren Sie dessen Namen, das Aktenzeichen Ihres Verfahrens und eine Telefonnummer zur etwaigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Serviceeinheit umgehend.

Die rechtsberatenden Berufe erhalten den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Braunschweig über die Rechtsanwaltskammer Braunschweig.

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=18946&article_id=70715&_psmand=119

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. Siehe auch Info unten über den vormundschaftlich-bürokratischen Staat, der wie in der DDR mal wieder am besten weiß, was für die Bürgerinnen und Bürger gut sein soll und was nicht. Au weia, das tut wirklich weh.

03.08.2011

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 12. August 2007 08:57

An: ...

Betreff: Gefunden auf der Homepage Amtsgericht Braunschweig

 

Amtsgericht Braunschweig fördert unbürokratisch Sorgerechtsentzug durch Bereitstellung entsprechender Formblätter.

 

"Formulare finden Sie im niedersächsischen Justizportal.

Zusätzlich stellen wir Ihnen folgende hausinterne Vordrucke zur Verfügung:

Hier finden Sie zum Download:

Acrobat Reader Antrag auf Übertragung des Sorgerechts [PDF, 12 KB]

Acrobat Reader Antrag auf Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung [PDF, 12 KB]

Acrobat Reader Antrag auf Umgangsregelung [PDF, 11 KB]"

 

Hallo,

sehr interessant die Reihenfolge. Und dann "eine Aufforderung" zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts, weiter bei Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung zuerst die Abänderung in die alleinige Sorge.

Bin ich zu empfindlich?

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/

 

 


 

 

 

RBerG § 1

Rechtsberatungsgesetz kann unentgeltliche Rechtsberatung von Verfassungs wegen nicht verbieten

Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. Was geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.

BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

 

Gründe:

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

I.

1. Der Beschwerdeführer war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1995 als Richter tätig. Im Dezember 1996 wurde er in einem vor dem Amtsgericht Braunschweig durchgeführten Bußgeldverfahren von dem Gericht als Wahlverteidiger eines Betroffenen nach § 138 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG zugelassen. Nach Abschluss dieses Verfahrens richtete der Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft ein als "Selbstanzeige im Hinblick auf Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG" bezeichnetes Schreiben, in dem er ausführte, er habe nicht nur in den vorliegenden Verfahren, sondern auch in der Vergangenheit "häufig und in großem Umfang" rechtsbesorgende Tätigkeiten ausgeübt und wiederholt "andere Bürger in Rechtssachen eingehend individuell beraten", ohne hierfür eine Genehmigung nach Art. 1 § 1 RBerG zu besitzen oder unter eine Ausnahme nach Art. 1 § 3, § 6 und § 7 RBerG zu fallen. Auch in Zukunft werde er sich "einer an ihn gerichteten Bitte von Freunden, Verwandten und in Rechtsnot geratenen Bürgern zur Übernahme einer Rechtsbesorgung voraussichtlich nicht entziehen".

2. Die Staatsanwaltschaft bejahte das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG, soweit der Beschwerdeführer vor dem Amtsgericht als Wahlverteidiger beigeordnet wurde und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 600 DM.

3. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Beschwerdeführer Einspruch ein. Mit Urteil vom 13. Oktober 1999 verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße in gleicher Höhe. Zum Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsmäßigkeit" führte das Gericht im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe nicht nur in einem Einzelfall gehandelt; vielmehr habe er bereits in der Vergangenheit umfangreiche rechtsbesorgende beziehungsweise rechtsberatende Tätigkeiten entfaltet. Der Beschwerdeführer sei auch in Zukunft bereit, gleichartige Tätigkeiten auszuüben. Die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit des Beschwerdeführers stehe nicht im Widerspruch zum Begriff der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG. Nach herrschender Rechtsprechung werde das Verbot des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nicht durch eine Zulassung als Verteidiger gemäß § 138 Abs. 2 StPO beseitigt. Eine Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes sei nicht erkennbar.

4. Gegen das Urteil legte der Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht gewährte ihm mit Beschluss vom 1. März 2000 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde. Gleichzeitig verwarf es die Rechtsbeschwerde gemäß § 349 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 79 Abs. 3 OWiG als offensichtlich unbegründet.

5. Mit seiner fristgerecht eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die gerichtlichen Entscheidungen und den Bußgeldbescheid. Er rügt unter anderem die Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als allgemeine Handlungsfreiheit. Der durch die Verurteilung bewirkte Eingriff in dieses Grundrecht sei nicht verhältnismäßig. Die der herrschenden Meinung entsprechende Auslegung des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG dahin, dass auch die unentgeltliche, aus altruistischen Beweggründen geleistete Rechtsberatung, die aus einem besonderen Anlass erfolgt sei, von dem Verbot erfasst werde, sei durch die mit dem Rechtsberatungsgesetz verfolgten Gemeinwohlziele nicht gerechtfertigt. Das Amtsgericht habe sich mit einer übermäßigen Ausdehnung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" von den verfassungsrechtlichen Vorgaben entfernt. Bei Beachtung dieser Kriterien hätten die Gerichte zu einer Verneinung des Merkmals der "Geschäftsmäßigkeit" gelangen müssen.

6. Zu der Verfassungsbeschwerde haben das Bundesministerium der Justiz, der Präsident des Bundesgerichtshofs, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Notarverein, der Deutsche Steuerberaterverband sowie der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen Stellung genommen.

II.

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an, soweit sie sich gegen die beiden gerichtlichen Entscheidungen richtet, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG angezeigt ist (§ 93 b Satz 1, § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

1. Die Verfassungsbeschwerde wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verfassungsgemäß ist. Das Rechtsberatungsgesetz dient dem Schutz des Rechtsuchenden sowie der geordneten Rechtspflege. Zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGE 41, 378 <390>; 75, 246 <267, 275 f.>; 97, 12 <26 f.>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, NJW 2000, S. 1251; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99 -, NJW 2002, S. 1190).

2. Die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen genügen jedoch nicht den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen.

a) Was geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Abklärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt. Alle diese Gesichtspunkte sind bei der Gesetzesauslegung und der Rechtsanwendung zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 12 <28>, zu Art. 12 GG). Dabei haben die Gerichte bei der Auslegung auch zu berücksichtigen, dass dieses Gesetz – wie andere Gesetze auch – einem Alterungsprozess unterworfen ist. Das Rechtsberatungsgesetz steht in einem Umfeld sozialer Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen, mit deren Wandel sich auch der Norminhalt ändern kann. Die Gerichte haben vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob das Gesetz für alle Fälle, auf die seine Regelung abzielt, eine gerechte Lösung bereithält. Sie sind daher befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen "Recht" im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. BVerfGE 82, 6 <12>). Dabei haben sie unter Anwendung der allgemein anerkannten Auslegungsmethoden – zu denen auch die teleologische Reduktion gehört (vgl. BVerfGE 35, 263 <279>; 88, 145 <166 f.>) - zu prüfen, ob die gesetzliche Regelung zwischenzeitlich lückenhaft geworden ist. Am Wortlaut einer Norm braucht der Richter dabei nicht Halt zu machen. Seine Bindung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG) bedeutet nicht Bindung an dessen Buchstaben mit dem Zwang zur wörtlichen Auslegung, sondern Gebundensein an Sinn und Zweck des Gesetzes. Sind mehrere Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 <220 f.>).

Diese Grundsätze gelten auch, wenn durch die Verurteilung zu einer Geldbuße gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG eingegriffen wird. Dieses Grundrecht ist dann verletzt, wenn die Rechtsgrundlage für die Verurteilung in einer mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Weise ausgelegt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die grundrechtliche Freiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfGE 92, 191 <196>). Auslegung und Anwendung dieser Normen sind vornehmlich Aufgabe der Fachgerichte und können vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts beruhen. Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>; 85, 248 <257 f.>; 97, 12 <27>).

b) Die angegriffenen Entscheidungen werden diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.

aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde nicht hinreichend beachtet. Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG nimmt in seinem Wortlaut ausdrücklich auf diesen Grundsatz Bezug, da nach dieser Norm nur derjenige tatbestandsmäßig handelt, der die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis nicht besitzt. Die Gerichte haben im vorliegenden Fall bei der Auslegung und Anwendung des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 und des Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG nicht in Erwägung gezogen, ob der Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" unter Berücksichtigung der durch das Rechtsberatungsgesetz geschützten Interessen und des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen im konkreten Fall eine Auslegung erfordert, die die unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Juristen nicht erfasst.

Die Gerichte haben die konkreten Umstände, die es nahe legen, dass die Schutzzwecke des Rechtsberatungsgesetzes durch die rechtsbesorgende Tätigkeit des Beschwerdeführers nicht berührt werden, bei der Normauslegung nicht beachtet. So wurde nicht geprüft, ob ein Verbot der einzelnen Tätigkeiten, auf die sich das Urteil des Amtsgerichts zur Begründung des Tatbestandsmerkmals der "Geschäftsmäßigkeit" stützt, geeignet und notwendig gewesen ist, um die durch das Rechtsberatungsgesetz geschützten Rechtsgüter zu wahren, und ob es für den Beschwerdeführer in den jeweiligen Fällen weniger belastende Maßnahmen gegeben hätte, um diesen Gemeinwohlbelangen hinreichend Rechnung zu tragen. Die Gerichte legten vielmehr den Begriff der Geschäftsmäßigkeit so aus, wie ihn die Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelt hat (vgl. BGH, NJW 1986, S. 1050 <1051>; NJW 2000, S. 1560 <1561>; NJW 2001, S. 3541 <3542>).

Eine solche Auslegung des Begriffs der Geschäftsmäßigkeit wird aber den besonderen Umständen des hier zu beurteilenden Einzelfalls nicht gerecht. Die berufliche Vorbildung des Beschwerdeführers, seine langjährige Erfahrung in verschiedenen juristischen Tätigkeitsfeldern sowie die konkreten Umstände, unter denen er jeweils rechtsbesorgend tätig geworden ist, hätten von Verfassungs wegen die Prüfung nahe gelegt, ob die Schutzzwecke des Rechtsberatungsgesetzes überhaupt berührt worden sind.

Ebenso haben die Gerichte nicht geprüft, ob in dem der Verurteilung zu Grunde liegenden Fall die Schutzzwecke des Rechtsberatungsgesetzes beeinträchtigt worden sind. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer vom Gericht gemäß § 138 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu: Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 138 Rn. 8) als Verteidiger zugelassen wurde sowie seine juristische Qualifikation hätten von Verfassungs wegen auch hier eine konkrete Prüfung nahe gelegt, ob allein damit den durch das Rechtsberatungsgesetz geschützten Rechtsgütern hinreichend Rechnung getragen worden ist.

bb) Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang im Rahmen der Auslegung und Anwendung der Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG auch nicht geprüft, ob in der Zwischenzeit eine Veränderung der Lebenswirklichkeit eingetreten ist, die das Rechtsberatungsgesetz ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig hat werden lassen (vgl. BVerfGE 97, 12 <28>). Nicht in Erwägung gezogen wurde, ob der Wortlaut des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG im konkreten Fall nicht über den Sinn und Zweck des Gesetzes hinausgeht, so dass von Verfassungs wegen eine einschränkende Auslegung geboten ist. Die juristische Qualifikation sowie die Berufserfahrung des Beschwerdeführers hätten jedoch Anlass für eine solche Prüfung und für eine Abwägung zwischen den Schutzzwecken des Rechtsberatungsgesetzes und dem Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG gegeben.

3. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem dargelegten Grundrechtsverstoß. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte bei Beachtung der sich aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wären. Die nunmehr notwendige Auslegung und Anwendung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" in Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG unter Berücksichtigung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit obliegt zuvörderst den Fachgerichten, nicht dem Bundesverfassungsgericht.

4. Da die Verfassungsbeschwerde schon aus den genannten Gründen Erfolg hat, kann dahingestellt bleiben, ob die weiteren Grundrechtsrügen des Beschwerdeführers durchgreifen.

III.

Die Verfassungsbeschwerde ist zu verwerfen, soweit sie sich gegen den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft richtet, weil sie unzulässig ist. Dem Beschwerdeführer fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid richtete sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über den Einspruch gegen einen Strafbefehl (§ 71 Abs. 1 OWiG). Danach hatten die Gerichte die Tat selbständig zu beurteilen, ohne auf den Bußgeldbescheid Bezug zu nehmen. Dessen belastende Wirkung entfiel mit dem zulässigen Einspruch, so dass der Beschwerdeführer nur noch durch die gerichtlichen Entscheidungen beschwert wird (vgl. BVerfGE 85, 97 <103 f.>).

IV.

Die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen sind aufzuheben und die Sache ist an das Amtsgericht zurückzuverweisen (§ 93 c Abs. 2, § 95 Abs. 2 BVerfGG). Damit wird die dem Beschwerdeführer in dem angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenstandslos.

Da die Verfassungsbeschwerde nur in einem Nebenpunkte unzulässig ist, erscheint es billig, zugunsten des Beschwerdeführers die volle Erstattung der notwendigen Auslagen anzuordnen (§ 34 a Abs. 3 BVerfGG).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

 


 

 

 

Wilhelm Hirte

Wilhelm Hirte (* 18. Dezember 1905 in Braunschweig; 12. Februar 1986 ebd.) war ein promovierter Jurist und Richter. Seit dem 1. Mai 1933 war Hirte NSDAP-Mitglied und von 19331935 ebenfalls Mitglied der SA.[1] Er war geschäftsführender Staatsanwalt und Ankläger des Sondergerichts Braunschweig.[2] Wegen seiner Teilnahme an der Konferenz des Reichsjustizministeriums zur Vorbereitung juristischer Fragen der Euthanasie wurde im Januar 1967 ein Vorermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, das am 27. Mai 1970 niedergeschlagen wurde. Hirte war maßgeblich am Todesurteil für die unschuldig angeklagte Arbeiterin Erna Wazinski und der Ablehnung ihres Gnadengesuchs beteiligt.

Leben [Bearbeiten]

Vor 1945 [Bearbeiten]

Hirte legte 1924 das Abitur auf dem Wilhelm-Gymnasium ab und studierte anschließend Jura an den Universitäten Mainz und Leipzig.[3] 1928 wurde er an der Philipps-Universität Marburg zum Thema Tarifvertrag und Lehrvertrag: eine Untersuchung über die Konkurrenz zwischen der Regelungszuständigkeit des Tarifvertrages und der Zuständigkeit der Innungen und Handwerkskammern im geltenden Recht und zu dem Problem der Regelungszuständigkeit de lege ferenda, insbesondere angesichts des Entwurfs eines Berufsausbildungsgesetzes promoviert.

Ab 1933 arbeitete Hirte bei der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG). Im April 1935 wurde er als Amtsgerichtsrat eingestellt und hatte die Aufgabe eines Staatsanwaltes beim OLG wahrzunehmen. 1937 wurde er zum Ersten Staatsanwalt befördert. Ab Ausbruch des Zweiten Weltkrieges bis 1942 war Hirte (in Vertretung des an die Front eingezogenen Amtsinhabers) amtierender Generalstaatsanwalt.[3] 1942 trat der neue Generalstaatsanwalt Willy Rahmel seinen Dienst an, worauf hin Hirte zum Leiter der Anklagebehörde bei Sondergericht Braunschweig wurde. Diese Position bekleidete er bis Kriegsende.[1]

Unterstützer des NS-Systems [Bearbeiten]

Hirte zeigte in den erhaltenen Lageberichten an den Reichsjustizminister bereits 1940 als rückhaltloser Befürworter des NS-Systems. So schrieb er bezüglich der Verordnung gegen Volksschädlinge und der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen, sie seien notwendige Waffen zum Kampf gegen Kriegsparasiten und zum Kampf gegen Angriffe auf die innere Front des deutschen Volkes.“[1] Aufgrund zweier, seiner Meinung nach zu milder Urteile des Sondergerichts Braunschweig gegen Diebe, äußerte Hirte: Ich möchte nur für die Zukunft die Fällung von Urteilen erleichtern, die auch in der Frage des Strafmaßes dem Willen der Staatsführung und den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprechen.“[4] Er war für seine Härte bekannt[5] und ist für mindestens 59 Todesurteile des Sondergerichts Braunschweig mitverantwortlich.[6]

Der Fall Erna Wazinski [Bearbeiten]

Erna Wazinski

Er war als Ankläger des Sondergerichts maßgeblich an der Verurteilung der 19jährigen Erna Wazinski beteiligt, die wegen angeblicher Plünderei nach dem Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944 denunziert und zum Tode verurteilt wurde. Er war es, der das Gnadengesuch von Erna Wazinski mit folgender Argumentation ablehnte:

Die ledige, am 7. 9. 1925 geborene Arbeiterin Erna Wazinski aus Braunschweig ist durch Urteil des Sondergerichts vom 21. Oktober wegen Plünderns §1 der Volksschädlingsverordnung zum Tode verurteilt worden.[...] Bedenken gegen das Urteil bestehen nicht.[...] Kennzeichnend für die Verurteilte ist schließlich, daß sie sich auf ihrer letzten Arbeitsstelle an die Fräserin Gerda Körner angeschlossen hat.[...] Diese ist wegen Arbeitsbummelei und Abtreibung vorbestraft und aus anderer Sache wegen ihres Herumtreibens mit Soldaten bekannt. Die Mutter Körner, zu der die Verurteilte nach ihrer Ausbombung gezogen ist, habe bis vor kurzem eine mehrjährige Zuchthausstrafe verbüßt. Die Verurteilte ist also trotz ihrer Jugend keine Persönlichkeit, die Nachsicht verdiente.“[7]

Dieser Fall beschäftigte die Braunschweiger Gerichte jahrzehntelang und es dauerte bis zum März 1991, dass die Unschuld von Erna Wainski gerichtlich anerkannt wurde und dieses Urteil außer Kraft gesetzt wurde.[8]

Nach 1945 [Bearbeiten]

Im Mai 1945 wurde Hirte durch die Britische Militärregierung entlassen und arbeitete von 1947 bis 1952 in einer Anwaltspraxis. Im Mai 1956 kam er als Richter, der das Grundbuch verwaltete, wieder an das Amtsgericht Braunschweig zurück. Im Dezember 1967 wurde er auf eigenen Wunsch in der vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Da Hirte im April 1941 an der Konferenz des Reichsjustizministeriums zu juristischen Fragen der Euthanasie teilgenommen hatte, wurde im Januar 1967 eine gerichtliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet. Diese wurde am 27. Mai 1970 durch das Landgericht Limburg eingestellt.

Hirte im Urteil von Zeitgenossen [Bearbeiten]

Kurt Staff, der erste Generalstaatsanwalt, der nach Kriegsende sein Amt in Braunschweig antrat, urteilte über Hirte, er habe entschieden Anteil an der verhängnisvollen Entwicklung der braunschweigischen Rechtspflege“ gehabt.[9] Hubert Schlebusch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Braunschweig äußerte sich in einem Brief vom 11. September 1945: Hirte war von einem so maßlosen Ehrgeiz getrieben, daß er nicht Gerechtigkeit in den Vordergrund stellte, sondern Bestrafung um jeden Preis. Ihm als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht überantwortet zu sein, bedeutete für den Nazi-Gegner physische und seelische Vernichtung …“[10]

Literatur [Bearbeiten]

Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8.

Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche Eine Vortragsreihe und ihr Echo. Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4.

Helmut Kramer (Hrsg.): Die Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 war geltendes Gesetz …“, Reader zum Fall Erna Wazinski, ohne Ort und Jahr.

Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945. Braunschweigischer Geschichtsverein, Braunschweig 2000, ISBN 3-928009-17-6, (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte 36).

Susanne Benzler (Hrsg.): Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Volkes. Katalog zur Ausstellung. Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8178-7.

Werner Sohn / Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. (Hrsg.): Im Spiegel der Nachkriegsprozesse. Die Errichtung der NS-Herrschaft im Freistaat Braunschweig. Appelhans Verlag, Braunschweig 2003, ISBN 3-930292-81-5.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

a b c Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945, S. 286

Justiz im Nationalsozialismus. S. 102 (siehe Literatur)

a b Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945, S. 285

zitiert nach: Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945, S. 287, Lagebericht vom 5. April 1940.

Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 19031968: Eine Biographie, C. H. Beck, München 2009, S. 248, ISBN 3-406-58154-4

Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-‚Euthanasie’ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung, Campus, Frankfurt am Main und New York 1996, FN 88, S. 126, ISBN 3-593-35442-X.

Auszug aus der Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Hirte zum Gnadengesuch von Erna Wazinski. In: Justiz im Nationalsozialismus. S. 103

Frankfurter Rundschau v. 22. März 1991: Freispruch doch Nazi-Urteil ist nicht nichtig. Hingerichtete Frau rehabilitiert / Zeugen erzwangen Wiederaufnahme von Sondergerichtsurteil, abgerufen am 2. November 2009

Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945, S. 287

zitiert nach: Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: Es sei also jeder gewarnt“ Das Sondergericht Braunschweig 19331945, S. 287, Brief an Oberst Alexander.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Hirte

 

 

 


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