Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Baden-Württemberg
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Staatsanwaltschaft Heilbronn - mit einer Zweigstelle in Schwäbisch Hall
Bundesland Bayern
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Generalstaatsanwaltschaft München
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Bundesland Berlin
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Bundesland Brandenburg
Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg
Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
Bundesland Bremen
Generalstaatsanwaltschaft Bremen
Bundesland Hamburg
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Bundesland Hessen
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Bundesland Niedersachsen
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Bundesland Rheinland-Pfalz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Staatsanwaltschaft Kaiserlautern
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Bundesland Saarland
Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Bundesland Sachsen
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Bundesland Sachsen-Anhalt
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Staatsanwaltschaft Halle - mit Zweigstelle in Naumburg
Staatsanwaltschaft Magdeburg - mit Zweigstelle in Halberstadt
Bundesland Schleswig-Holstein
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
Bundesland Thüringen
Generalstaatsanwaltschaft Jena - Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Gera - mit Zweigstelle Jena und Rudolstadt
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generalbundesanwalt - Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Strafverfolgungsorgan des Bundes und nimmt Aufgaben neben der Justizgewalt der Länder wahr. Oft als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet, leitet der Generalbundesanwalt nicht eine Behörde, er ist vielmehr selbst Behörde.
Ihm sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Er verfügt über circa 200 Mitarbeiter, von denen etwa 90 Juristen sind.[1] Auch sind einige wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, dies sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die in der Regel für drei Jahre abgeordnet werden.
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Der Generalbundesanwalt ist nicht vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften der Länder. Er steht in seiner Funktion als Anklagevertreter bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie als Ermittlungsbehörde in bestimmten – gesetzlich geregelten – Fällen des strafrechtlichen Staatsschutzes neben den Landesstaatsanwaltschaften.
Der Generalbundesanwalt hat im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
* Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs;
* erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Delikten gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vor allem von Landesverrat und Spionage, und von Völkermord (originäre Zuständigkeit nach § 120 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz);
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt